EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen, Mitteilungen und Veröffentlichung der mitgeteilten Informationen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezüglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560 der KommissionKAPITEL IV BEGLEITDOKUMENTE UND VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINFUHR VON WEINBAUERZEUGNISSENABSCHNITT II BEGLEITDOKUMENTE FÜR DIE ABFERTIGUNG VON EINGEFÜHRTEN WEINBAUERZEUGNISSEN ZUM FREIEN VERKEHRArtikel 25

Artikel 25Sondervorschriften für die Zertifizierung bestimmter Weine

In Kraft seit 03. März 2018
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