Artikel 42 Inkrafttreten und Anwendung — Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden im Bereich Verbraucherschutzgesetze
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 42 Inkrafttreten und Anwendung
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab 17. Januar 2020.
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