Artikel 41 Aufhebung — Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden im Bereich Verbraucherschutzgesetze
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 41 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wird mit Wirkung vom 17. Januar 2020 aufgehoben.
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