EU-RechtVerordnungenZusammenarbeit zwischen nationalen Behörden im Bereich VerbraucherschutzgesetzeKAPITEL IV KOORDINIERTER ERMITTLUNGS- UND DURCHSETZUNGSMECHANISMUS BEI WEITVERBREITETEN VERSTÖßEN UND BEI WEITVERBREITETEN VERSTÖßEN MIT UNIONS-DIMENSIONArtikel 19

Artikel 19Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen

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