Artikel 12 Dokumentation — Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL III LENKUNGSANFORDERUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERTREIBER
Artikel 12 Dokumentation
Rückverweise
Die von den Versicherungsvertreibern in Bezug auf ihre Produktvertriebsvorkehrungen ergriffenen Maßnahmen werden hinreichend dokumentiert, zu Prüfungszwecken aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
Keine Ergebnisse gefunden