Artikel 69 Beratergruppe — Das Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 69 Beratergruppe
eu-LISA setzt eine Beratergruppe ein, die ihr mit Fachkenntnissen in Bezug auf das EES, insbesondere zur Vorbereitung ihres Jahresarbeitsprogramms und ihres Jahrestätigkeitsberichts, zur Seite steht. Während der Gestaltungs- und Entwicklungsphase des EES findet Artikel 37 Absatz 2 Anwendung.
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