EU-RechtVerordnungenDas Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen UnionKAPITEL VII DATENSCHUTZRECHTE UND ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG DES DATENSCHUTZESArtikel 57

Artikel 57 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

In Kraft seit 29. Dezember 2017
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