EU-RechtVerordnungenDas Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen UnionKAPITEL VII DATENSCHUTZRECHTE UND ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG DES DATENSCHUTZESArtikel 52

Artikel 52 Recht auf Zugang zu und Berichtigung, Vervollständigung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung

In Kraft seit 29. Dezember 2017
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