Artikel 51 Informationskampagne — Das Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL VII DATENSCHUTZRECHTE UND ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG DES DATENSCHUTZES
Artikel 51 Informationskampagne
Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten den Beginn des Betriebs des EES mit einer Informationskampagne, mit der die Öffentlichkeit und insbesondere Drittstaatsangehörige über die Zielsetzungen des EES, die im EES gespeicherten Daten, die Behörden, die Zugriff haben, und die Rechte der betroffenen Person aufgeklärt werden. Derartige Informationskampagnen werden regelmäßig durchgeführt.
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