Artikel 5 Aufbau des EES — Das Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 5 Aufbau des EES
eu-LISA entwickelt das EES und gewährleistet sein Betriebsmanagement, einschließlich der Funktionen für die Verarbeitung biometrischer Daten gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben b und c, sowie ein angemessenes Sicherheitsniveau des EES.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden