EU-RechtVerordnungenDas Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen UnionKAPITEL III NUTZUNG DES EES DURCH ANDERE BEHÖRDENArtikel 26

Artikel 26 Zugang zu Daten zwecks Verifizierung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

In Kraft seit 29. Dezember 2017
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