EU-RechtVerordnungenDas Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen UnionKAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGENArtikel 11

Artikel 11 Automatisiertes Berechnungssystem und Verpflichtung zur Unterrichtung von Drittstaatsangehörigen über den verbleibenden zulässigen Aufenthalt

In Kraft seit 29. Dezember 2017
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