Artikel 9 Einbeziehung der Interessenträger — Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 9 Einbeziehung der Interessenträger
Rückverweise
Die Agentur sorgt in enger Zusammenarbeit mit ENTSO-E für die Einbeziehung der Interessenträger hinsichtlich des Regelreservemarkts und anderer Aspekte der Durchführung dieser Verordnung. Dazu organisiert sie unter anderem regelmäßige Sitzungen mit den Interessenträgern, bei denen Probleme aufgezeigt und Verbesserungen vorgeschlagen werden, die die Integration des Regelreservemarkts betreffen.
Keine Ergebnisse gefunden