Artikel 7 Veröffentlichung der Modalitäten oder Methoden im Internet — Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 7 Veröffentlichung der Modalitäten oder Methoden im Internet
Rückverweise
Die für die Festlegung der Modalitäten oder Methoden gemäß dieser Verordnung zuständigen ÜNB veröffentlichen diese nach der Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden — bzw., falls keine solche Genehmigung erforderlich ist, nach ihrer Festlegung — im Internet, sofern die Informationen nicht gemäß Artikel 11 vertraulich zu behandeln sind.
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