Artikel 64 Übergangsbestimmungen für Irland und Nordirland — Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
TITEL X ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 64 Übergangsbestimmungen für Irland und Nordirland
Mit Ausnahme der Beteiligung an der Entwicklung von Modalitäten oder Methoden, für die die jeweiligen Fristen gelten, werden die Bestimmungen dieser Verordnung in Irland und Nordirland am 31. Dezember 2019 anwendbar.
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