EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Text von Bedeutung für den EWR. )TITEL III BESCHAFFUNG VON REGELRESERVEKAPITEL 1 RegelarbeitArtikel 30

Artikel 30 Preisbildung für Regelarbeit und grenzüberschreitende Übertragungskapazität, die für den Austausch von Regelarbeit oder das IN-Verfahren genutzt wird

In Kraft seit 18. Dezember 2017
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