Artikel 55 Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten — Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Gliederung
KAPITEL VIII DATENSCHUTZ
Artikel 55 Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten
(1) Die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, operativen personenbezogenen Gesundheitsdaten oder operativen personenbezogenen Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ist nur dann erlaubt, wenn sie für die Ermittlungen der EUStA unbedingt erforderlich ist und vorbehaltlich geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person erfolgt und nur, wenn diese operativen personenbezogenen Daten andere, von der EUStA bereits verarbeitete Daten ergänzen.
(2) Der Datenschutzbeauftragte ist unverzüglich von der Anwendung dieses Artikels zu unterrichten.
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