Artikel 51 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen — Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Gliederung
KAPITEL VIII DATENSCHUTZ
Artikel 51 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
Die EUStA trifft gegebenenfalls und so weit wie möglich eine klare Unterscheidung zwischen den operativen personenbezogenen Daten verschiedener Kategorien betroffener Personen, darunter:
a) Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben oder in naher Zukunft begehen werden,
b) verurteilte Straftäter,
c) Opfer einer Straftat oder Personen, bei denen bestimmte Fakten darauf hindeuten, dass sie Opfer einer Straftat sein könnten, und
d) andere Parteien im Zusammenhang mit einer Straftat, wie Personen, die bei Ermittlungen in Verbindung mit der betreffenden Straftat oder beim anschließenden Strafverfahren als Zeugen in Betracht kommen, Personen, die Hinweise zur Straftat geben können, oder Personen, die mit den unter den Buchstaben a und b genannten Personen in Kontakt oder in Verbindung stehen.
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