Artikel 38 Verwertung eingezogener Vermögenswerte — Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Gliederung
KAPITEL V VERFAHRENSVORSCHRIFTEN FÜR ERMITTLUNGSVERFAHREN, ERMITTLUNGSMAßNAHMEN, STRAFVERFOLGUNG UND ALTERNATIVEN ZUR STRAFVERFOLGUNG
ABSCHNITT 3 Regeln zur Strafverfolgung
Artikel 38 Verwertung eingezogener Vermögenswerte
Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 39).
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