Artikel 118 Überprüfung der Regeln, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUStA betreffen — Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Gliederung
KAPITEL XI ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 118 Überprüfung der Regeln, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUStA betreffen
Im Rahmen der Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 gemäß Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/679 überprüft die Kommission die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Bestimmungen, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUStA betreffen. Die Kommission legt gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung oder Aufhebung dieser Bestimmungen vor.
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