Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Vorwort/Präambel
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.
Als „Verpackungen“ gelten innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln — insbesondere Behältern —, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs. Der Ausdruck „Verpackungen“ umfasst nicht die in der Allgemeinen Vorschrift 5 a) angesprochenen Behältnisse.
ABI. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.
ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1.
ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 23.
04081120
04081920
04089120
04089920
07011000
07129011
08061010
10019110
10051013
10051015
10051018
10061010
10071010
11062010
12011000
12023000
12040010
12051010
12060010
12072100
12074010
12075010
12079110
12079920
24011035
24011085
24011095
24012035
24012085
24012095
25010051
3102500010
3105902010
3105908010
35021110
35021910
35022010
35029020
59112000
ABI. P 125 vom 11.7.1966, S. 2309.
ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 60.
ABI. L 193 vom 20.7.2002, S. 74.
Unter Ladetonnen (ct/l) versteht man die in metrischen Tonnen ausgedrückte Ladefähigkeit eines Schiffes. Die als Schiffsbedarf beförderten Güter (z. B. Treibstoff, Betriebsmittel, Proviant) bleiben ebenso wie die beförderten Personen (Schiffspersonal und Fahrgäste) einschließlich ihres Gepäcks bei der Berechnung der Ladetonnen außer Betracht.
Siehe Anhang 1.
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Durchführungsverordnung (EU) der Kommission Nr. 2015/262 (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1)).
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 2009/157/EG des Rates (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 1), Verordnung (EG) Nr. 133/2008 der Kommission (ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 11), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABI. L 382 vom 31.12.1988, S. 36), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 89/361/EWG des Rates (ABI. L 153 vom 6.6.1989, S. 30), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABI. L 178 vom 12.7.1994, S. 66), Verordnung (EG) Nr. 874/96 der Kommission (ABI. L 118 vom 15.5.1996, S. 12) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABI. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).
4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg: Autonomer Zollsatz: 17.
Die Zulassung zu dieser Unterposition ist abhängig von der Vorlage einer Echtheitsbescheinigung, die den in der Verordnung (EWG) Nr. 139/81 der Kommission (ABI. L 15 vom 17.1.1981, S. 4), festgesetzten Voraussetzungen entspricht.
Autonomer Zollsatz: frei.
Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 15. WTO-Zollkontingent.
Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.
Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 13.
Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.
Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 20.
Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.
Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 10.
Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.
WTO-Zollkontingent.
27102031
27102039
„Frei“ für alle Verwendungszwecke mit Ausnahme der Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).
Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:
a) dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht an Milchbestandteilen in 100 kg der Ware, und
b) dem angegebenen anderen Betrag.
Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware.
Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:
a) dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware, und
b) dem angegebenen anderen Betrag.
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABI. L 341 vom 22.12.2001, S. 29)).
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 75 Absätze 2 und 3 und Artikel 230 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)).
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.
Portion (Spermamenge für eine Besamung).
Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8,5.
Vom 1. Juni bis 31. Oktober: 12.
Vom 1. November bis 31. Dezember: 8,5.
Autonomer Zollsatz: 3.
Siehe Anhang 2.
Statistische TARIC-Codes: siehe Anhang 10.
Der spezifische Betrag wird als autonome Maßnahme vom Abtropfgewicht erhoben.
Vom 1. Januar bis 15. Mai: 9,6. WTO-Zollkontingent.
Vom 16. Mai bis 30. Juni: 13,4.
Vom 1. Januar bis 14. April: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.
Vom 15. April bis 30. November: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.
Vom 1. bis 31. Dezember: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.
Vom 1. Januar bis 31. März: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.
Vom 1. April bis 30. November: 12 MIN 2 €/100 kg/br.
Vom 1. bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.
Vom 1. Januar bis 30. April: 13,6.
Vom 1. Mai bis 30. September: 10,4.
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 13,6.
Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8.
Vom 1. Juni bis 31. August: 13,6.
Vom 1. September bis 31. Dezember: 8.
Vom 1. Januar bis 30. Juni: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.
Vom 1. Juli bis 30. September: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EU) Nr. 1085/2010 der Kommission (ABl. L 310 vom 26.11.2010, S. 3)).
Vom 1. Januar bis 31. Mai: 4.
Vom 1. Juni bis 30. November: 5,1.
Vom 1. bis 31. Dezember: 4.
Vom 1. Januar bis 31. März: 16.
Vom 1. April bis 15. Oktober: 12.
Vom 16. Oktober bis 31. Dezember: 16.
Vom 1. Januar bis 30. April: 1,5.
Vom 1. Mai bis 31. Oktober: 2,4.
Vom 1. November bis 31. Dezember: 1,5.
Vom 1. Januar bis 14. Juli: 14,4.
Vom 15. Juli bis 31. Oktober: 17,6.
Vom 1. November bis 31. Dezember: 14,4.
Vom 1. Januar bis 30. April: 11,2.
Vom 1. Mai bis 31. Juli: 12,8 MIN 2,4 €/100 kg/net.
Vom 1. August bis 31. Dezember: 11,2.
Vom 1. Januar bis 14. Mai: 8,8.
Vom 15. Mai bis 15. November: 8.
Vom 16. November bis 31. Dezember: 8,8.
Autonomer Zollsatz: 2.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vom 11. September 2014 zur Festlegung der Refraktometermethode zur Bestimmung des löslichen trockenen Rückstands in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse zwecks Einreihung dieser Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 274 vom 16.9.2014, S. 6).
Die Europäischen Union verpflichtet sich, für Getreide der Positionen:
ex1001 (Weizen),
1002 (Roggen),
ex1005 (Mais, ohne Hybridmais) sowie
ex1007 (Körner-Sorghum, ohne Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat)
einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben für dieses Getreide nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle einer Änderung des derzeitigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um 55 %.
Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.
10062011
10062098
88 % für Japonica-Reis und
80 % für Indica-Reis.
Für geschliffenen Reis werden die oben genannten Prozentsätze nach der geltenden Methode zur Berechnung des Schwellenpreises für geschliffenen Reis erhöht.
Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.
1509
1510
15091010
15100010
Delta-5,23-Stigmastadienol, Chlerosterin, Beta-Sitosterin, Sitostanol, Delta-5-Avenasterin und Delta-5,24-Stigmastadienol.
Bei der Bestimmung des Vomhundertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet.
Bei der Anwendung des Zolls auf Würstchen in Behältnissen, die auch Konservierungsflüssigkeit enthalten, wird nur das Gewicht der Würstchen zugrunde gelegt.
Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.
Je 1 GHT Saccharose, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern (siehe Zusätzliche Anmerkung 4 (KN)).
Autonomer Zollsatz: 17.
Die Anwendung des spezifischen Zollsatzes wird autonom auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezieht sich jede Anführung einer Bestimmungsmethode auf die jeweils vom „Comité européen de normalisation“ (CEN), von der „International Standardisation Organisation“ (ISO) oder von der „American Society for Testing and Materials“ (ASTM) festgelegte gültige Fassung.
Siehe Zusätzliche Anmerkung 6 (KN).
Gemessen bei einer Temperatur von 15 °C.
Dieser Zollsatz ist autonom für Gasöl mit einem Schwefelgehalt von 0,2 GHT oder weniger auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
1013
3102500010
3105902010
3105908010
Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 9 % ermäßigt (Aussetzung).
Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 3 % ermäßigt (Aussetzung).
Autonomer Zollsatz: 2,3.
Autonomer Zollsatz: 5 €/100 m.
Autonomer Zollsatz: 3,5 €/100 m.
Ein Tor, eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.
Eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.
3926909760
Autonomer Zollsatz: 2,5.
Ein Fenster oder eine Fenstertür mit oder ohne Rahmen oder Verkleidung gilt als ein Stück.
Autonomer Zollsatz: 3.
Eine Tür mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.
Autonomer Zollsatz: 3,8.
Die Zulassung von Müllergaze, nicht konfektioniert, zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.
Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.
ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.
ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.
Andere Elemente, z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si.
Andere Elemente, insbesondere Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn.
Ein Kupfergehalt von mehr als 0,1 bis 0,2 GHT ist zugelassen, sofern der Chrom- und Mangangehalt jeweils 0,05 GHT oder weniger betragen.
7801910010
ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1
Für eingeführte und für die Montage bestimmte Waren für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Europäischen Union hergestellt werden, wird die Anwendung des Zollsatzes vorläufig autonom ausgesetzt. Bei Inanspruchnahme dieser Aussetzung sind die in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Modalitäten und Bedingungen zu beachten (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).
9023008010
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)).
Autonomer Zollsatz: 3,8 %.
Vertragsmäßiger Zollsatz:
aus Chemiefasern: 5 %,
andere: 3,8 %.
Autonomer Zollsatz: 6,3 %.
Vertragsmäßiger Zollsatz:
aus Gewirken oder Gestricken: 12 %,
andere: 6,3 %.
Autonomer Zollsatz: 10,5 %.
Vertragsmäßiger Zollsatz:
aus Gewirken oder Gestricken: 12 %,
andere: 10,5 %.
Autonomer Zollsatz: frei.
Vertragsmäßiger Zollsatz:
aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern: frei,
andere: 6,5 %.
ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.
ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.
Stärke/Glucose
Gehalt an Stärke, Stärkeabbauprodukten — einschließlich aller Polymere der Glucose — und ggf. vorhandener Glucose (bezogen auf die Ware), bestimmt über Glucose und berechnet als Stärke (Trockensubstanz, Reinheit 100 %, Umrechnungsfaktor von Glucose in Stärke: 0,9).
Glucose wird im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der den Gehalt an ggf. vorhandener Fructose übersteigt, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) von Glucose und Fructose angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird.
Saccharose/Invertzucker/Isoglucose
Gehalt an Saccharose und, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird, zuzüglich der Summe aus ggf. vorhandener Glucose und Fructose, nach Multiplikation mit 0,95 zur Berechnung als Saccharose (bezogen auf die Ware).
Falls weniger Fructose als Glucose enthalten ist, wird Glucose im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der dem Fructosegehalt entspricht.
Wenn ein Lactosehydrolysat als Bestandteil der Ware angemeldet und/oder Galactose neben anderen Zuckern festgestellt wird, ist die der Galactosemenge äquivalente Glucosemenge grundsätzlich von der Gesamtmenge Glucose vor jeder weiteren Berechnung abzuziehen.
Milchproteine
Caseine und/oder Caseinate, die als Bestandteil der Ware vorhanden sind, gelten nicht als Milchproteine, wenn die Ware keine anderen Milchbestandteile enthält.
Milchfett in der Ware zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT und Lactose zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT gelten nicht als andere Milchbestandteile.
Bei der Erfüllung der Zollformalitäten hat der Zollbeteiligte: „einziger Milchbestandteil: Casein/Caseinat“ anzumelden, wenn dies der Fall ist.
Der Einfuhrpreis für Obst und Gemüse wird festgesetzt gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 (ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1).
Der Einfuhrpreis ist auf autonomer Grundlage festgesetzt.
Autonomer Zollsatz: 12,8.
Autonomer Zollsatz: 12,8 + 0,7 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12,8 + 1,4 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 16.
Autonomer Zollsatz: 16 + 0,7 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 16 + 1,4 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 16 + 2,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 16 + 2,8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 1,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 2,3 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 3,4 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 4,5 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 5,7 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 6,8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 3 + 23,8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 2 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 3,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 4,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 5,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 6,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 7,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 2,5 + 23,8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12.
Autonomer Zollsatz: 12 + 1,0 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12 + 2,0 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12 + 3,0 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12 + 4,1 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12 + 0,9 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12 + 1,8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12 + 2,8 €/100 kg/net.
Autonomer Zollsatz: 12 + 3,7 €/100 kg/net.
Die Nummern in dieser Spalte entsprechen dem Rewe Colour Index, 3. Auflage 1971, Bradford, England.
Amtsblatt der Europäischen Union
Bei der Einfuhr gilt für die Einreihung in diese Unterposition und die Befreiung von den Einfuhrabgaben die Bedingung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates.
ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 1.
ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.
2710990010
ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1
Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorten „light air-cured Burley“ (einschließlich Burleyhybriden) und „light air-cured Maryland“: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.
Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorte „flue-cured Virginia“: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.
Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für „fire-cured“ Tabak: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 14,8 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,8 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 14,8 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 15,8 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 15,4 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 18,6 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 13,1 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 14,2 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 12,1 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 13,1 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger: 9,9 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol: 12,1 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol: 15,4 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol: 20,9 €/hl.
Mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol: 1,75 €/% vol/hl.
Definition gemäß der Norm EN 16575.
Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 273/2008 der Kommission vom 5. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates hinsichtlich der Methoden für die Analyse und Qualitätsbewertung von Milch und Milcherzeugnissen (ABl. L 88 vom 29.3.2008, S. 1).
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,6.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,8.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,6.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,8.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,9.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,7.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,6.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,1.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,8.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 2,3.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 2,4.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 2.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 8,7.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,9.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 2,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 3,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 2,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 3.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 8,8.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 6,3.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 7,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,3.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,9.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 3,1.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,6.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,1.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,7.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,7.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 4,2.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,2.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,8.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,5.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 1,1.
Vom 1. Juli bis 31. Dezember: 0,7.
Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABI. L 248 vom 5.9.1991, S. 1).
Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze:
1. Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und — soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist — die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften.
2. a)Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Sie gilt auch für eine vollständige oder fertige oder nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Vorschrift als solche geltende Ware, wenn diese zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellt wird.b)Jede Anführung eines Stoffes in einer Position gilt für diesen Stoff sowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit anderen Stoffen. Jede Anführung von Waren aus einem bestimmten Stoff gilt für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen. Solche Mischungen oder aus mehr als einem Stoff bestehende Waren werden nach den Grundsätzen der Allgemeinen Vorschrift 3 eingereiht.
3. Kommen für die Einreihung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2 b) oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr Positionen in Betracht, so wird wie folgt verfahren:
4. Waren, die nach den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften nicht eingereiht werden können, werden in die Position der Waren eingereiht, denen sie am ähnlichsten sind.
5. Zusätzlich zu den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften gilt für die nachstehend aufgeführten Waren Folgendes:
6. Maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position sind der Wortlaut dieser Unterpositionen, die Anmerkungen zu den Unterpositionen und — sinngemäß — die vorstehenden Allgemeinen Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschrift auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.
1. Die Zollsätze für eingeführte Waren mit Ursprung in Ländern, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind, oder in Ländern, mit denen der Europäischen Union die Meistbegünstigungsklausel auf dem Gebiet der Zölle enthaltende Abkommen geschlossen hat, sind die in Spalte 3 des Zolltarifs aufgeführten vertragsmäßigen Zollsätze. Vorbehaltlich abweichender Regelungen sind diese vertragsmäßigen Zollsätze auch anzuwenden auf andere als die vorgenannten Waren bei deren Einfuhr aus allen Drittländern.
2. Ziffer 1 wird nicht angewendet, wenn besondere autonome Zollsätze für Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern vorgesehen sind oder wenn Präferenzzölle aufgrund von Abkommen angewendet werden.
3. Die Bestimmungen der Ziffern 1 und 2 hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, andere Zollsätze als die des Gemeinsamen Zolltarifs anzuwenden, sofern dies durch Recht der Europäischen Union gerechtfertigt ist.
4. Zollsätze, bei denen als Maßstab Hundertteile angegeben sind, sind Wertzollsätze.
5. Das Zeichen „EA“ bedeutet, dass ein gemäß Anhang 1 festzusetzender Agrarteilbetrag auf die betreffenden Waren zu erheben ist.
6. Die in den Kapiteln 17 bis 19 angegebenen Zeichen „AD S/Z“ bzw. „AD F/M“ bedeuten, dass der Höchstzollsatz aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll für bestimmte Arten Zucker oder für Mehl besteht. Dieser Zusatzzoll wird gemäß Anhang 1 festgesetzt.
7. Das in Kapitel 22 angegebene Zeichen „€/% vol/hl“ bedeutet, dass ein spezifischer Zoll, ausgedrückt in Euro für jedes Volumenprozent Alkohol je Hektoliter, zu erheben ist. Das bedeutet, dass der Zollsatz für ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 40 % vol wie folgt berechnet wird:
8. Das in den Kapiteln 17 bis 19 und 21 angegebene Zeichen „MAX“ bedeutet z. B. in der Formel „(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)“, dass der Zollsatz, der sich durch die Addition von 9 % und dem Agrarteilbetrag (EA) errechnet, die Summe aus 24,2 % und dem Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) nicht überschreiten darf.
1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Vorschriften über den Zollwert außer zur Ermittlung des als Bemessungsgrundlage dienenden Wertes bei Wertzollsätzen auch zur Ermittlung des Wertes verwendet, der als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient.
2. Bei gewichtszollbaren Waren und in den Fällen, in denen das Gewicht als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient, gilt als:
3. Die Umrechnung des Euro in die nationalen Währungen anderer als den in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates genannten Mitgliedstaaten (nachstehend: „nicht teilnehmende Mitgliedstaaten“) erfolgt gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.
4. Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gewährt werden:
1. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in der nachstehenden Übersicht genannten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.
2. Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:
3. Die Gewährung dieser Aussetzungen erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.
1. Zollfrei sind
2. Zivile Luftfahrzeuge im Sinne der Ziffer 1 erster und zweiter Gedankenstrich sind andere Luftfahrzeuge als solche, die von militärischen oder ähnlichen Behörden in den Mitgliedstaaten genutzt werden und die eine militärische oder vergleichbare Kennzeichnung tragen.
3. Der Begriff „zivile Luftfahrzeuge“ umfasst im Sinne von Ziffer 1 zweiter Gedankenstrich auch Bodengeräte zur Flugausbildung, für zivile Nutzung bestimmt.
4. Die Zollbefreiung erfolgt vorbehaltlich der in den relevanten rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union festgelegten Bedingungen für die zollamtliche Überwachung solcher Waren (siehe Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013).
5. Die für eine Zollbefreiung in Betracht kommenden Waren gehören zu den folgenden Positionen und Unterpositionen:
6. Die in Absatz 5 beschriebenen Waren werden in Form von Unterpositionen in den TARIC integriert, mit einem Fußnotenverweis folgenden Wortlauts: „Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013).“
1. Die pharmazeutischen Erzeugnisse der nachstehenden Kategorien werden von den Zöllen befreit:
2. Sonderfälle:
1. Ein pauschaler Zollsatz von 2,5 v. H. des Wertes wird auf Waren angewandt, die
2. Als Einfuhren, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, gelten:
3. Der pauschale Zollsatz wird auf Waren, die unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 eingeführt werden, nicht angewandt, wenn der Zollbeteiligte vor Beginn der Zollabfertigung die Verzollung der Waren nach den für sie geltenden Einfuhrabgaben beantragt hat. In diesem Fall werden für alle Waren, die Gegenstand der Einfuhr sind, unbeschadet der in den Artikeln 25 bis 27 und 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 vorgesehenen Befreiungen, die für sie geltenden Einfuhrabgaben erhoben.
4. Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Betrag in Landeswährung, der sich bei der Umrechnung des Betrages von 700 € ergibt, auf- bzw. abrunden.
5. Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Gegenwert des Betrages von 700 € in Landeswährung unverändert beibehalten, wenn bei der jährlichen Anpassung nach Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, die Umrechnung dieses Betrages vor der Auf- oder Abrundung nach Ziffer 4 dazu führt, dass sich der in Landeswährung ausgedrückte Gegenwert um weniger als 5 v. H. ändert oder dass er sich vermindert.
Die nachstehenden Bestimmungen sind anwendbar für die von den Allgemeinen Vorschriften 5 a) und 5 b) erfassten Behältnisse oder Verpackungen, die zur gleichen Zeit wie die Waren, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind, in den freien Verkehr überführt werden:
1. Soweit die Behältnisse oder Verpackungen entsprechend der Allgemeinen Vorschrift 5 wie die Waren eingereiht werden, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind,
2. Wenn die unter Ziffer 1 Buchstaben a) und b) fallenden Behältnisse oder Verpackungen mehrere Waren verschiedener Gattung enthalten oder mit diesen gestellt werden, wird zur Bestimmung des Zollgewichts oder des Zollwerts das Gewicht oder der Wert der Behältnisse oder Verpackungen anteilig auf das Gewicht oder den Wert der Waren aufgeteilt.
1. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit von Waren gewährt für:
2. Waren, für die Ernährung ungenießbar gemacht, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung zugelassen sind, sind im Anhang 8 unter Bezugnahme auf die Position aufgeführt, ebenso die Beschreibung und Mengenangaben der zugelassenen Vergällungsmittel. Solche Waren gelten als für die Ernährung ungenießbar gemacht, wenn die Mischung aus zu vergällendem Erzeugnis und Vergällungsmittel homogen ist und die Bestandteile der Mischung in wirtschaftlich sinnvoller Weise nicht mehr getrennt werden können.
3. Die nachstehend aufgeführten Waren sind in die entsprechenden Positionen für Saatgut einzureihen, vorausgesetzt, dass die Waren die einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union erfüllen:
4. Müllergaze, nicht konfektioniert, wird zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn die Ware unauslöschlich so gekennzeichnet ist, dass sie erkennbar zur Verwendung als Müllergaze oder zu ähnlichen industriellen Zwecken bestimmt ist.
5. Frische Tafeltrauben, Tabak und Nitrat werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn ein gültiges Zeugnis oder eine Bescheinigung vorgelegt wird. Anhang 9 enthält die für die Zeugnisse und Bescheinigungen geltenden Vorschriften und Muster.
★
Kennzeichnet neue Codenummern
■
Kennzeichnet Codenummern des Vorjahres, jedoch mit anderem Inhalt
AD F/M
Zusatzzoll Mehl
AD S/Z
Zusatzzoll Zucker
b/f
Flasche
cm/s
Zentimeter pro Sekunde
EA
Agrarteilbetrag
€
Euro
INN
International non-proprietary name
INNM
International non-proprietary name modified
ISO
International Organisation for Standardisation
Kbit
1024
kg/br
Kilogramm, brutto
kg/net
Kilogramm, netto
kg/net eda
Kilogramm Abtropfgewicht
kg/net mas
Kilogramm netto in der Trockenmasse
MAX
Höchstens
Mbit
1048576
MIN
Mindestens
ml/g
Milliliter pro Gramm
mm/s
Millimeter pro Sekunde
ROZ
Research-Oktanzahl
1519
c/k
–4
ce/el
Anzahl Zellen
ct/l
g
Gramm
gi F/S
Gramm spaltbare Isotope
kg H2O2
Kilogramm Wasserstoffperoxid
kg K2O
Kilogramm Kaliummonoxid
kg KOH
Kilogramm Kaliumhydroxid
kg met.am.
Kilogramm Methylamine
kg N
Kilogramm Stickstoff
kg NaOH
Kilogramm Natriumhydroxid
kg/net eda
Kilogramm Abtropfgewicht
kg P2O5
Kilogramm Diphosphorpentaoxid
kg 90 % sdt
Kilogramm, berechnet auf 90 % trocken
kg U
Kilogramm Uran
1000 kWh
Tausend Kilowattstunden
l
Liter
1000 l
Tausend Liter
l alc. 100 %
Liter reiner Alkohol (100 %)
m
Meter
m2
Quadratmeter
m3
Kubikmeter
1000 m3
Tausend Kubikmeter
pa
Anzahl Paar
p/st
Anzahl Stück
100 p/st
Hundert Stück
1000 p/st
Tausend Stück
TJ
Terajoule (oberer Heizwert)
—
Keine besondere Maßeinheit
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Zu Kapitel 1 gehören alle lebenden Tiere, ausgenommen:
a) Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere der Positionen 0301, 0306, 0307 und 0308;
b) Kulturen von Mikroorganismen und andere Waren der Position 3002;
c) Tiere der Position 9508.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0101
Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend
Pferde
01012100
reinrassige Zuchttiere
frei
p/st
010129
andere
01012910
zum Schlachten
frei
p/st
01012990
andere
11,5
p/st
01013000
Esel
7,7
p/st
01019000
andere
10,9
p/st
0102
Rinder, lebend
Hausrinder
010221
reinrassige Zuchttiere
01022110
Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
frei
p/st
01022130
Kühe
frei
p/st
01022190
andere
frei
p/st
010229
andere
01022905
der Untergattung Bibos oder Poephagus
frei
p/st
andere
01022910
mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg
01022921
zum Schlachten
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
01022929
andere
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
mit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg
01022941
zum Schlachten
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
01022949
andere
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
mit einem Gewicht von mehr als 300 kg
Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben)
01022951
zum Schlachten
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
01022959
andere
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
Kühe
01022961
zum Schlachten
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
01022969
andere
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
andere
01022991
zum Schlachten
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
01022999
andere
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
Büffel
01023100
reinrassige Zuchttiere
frei
p/st
010239
andere
01023910
domestizierte Arten
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
01023990
andere
frei
p/st
010290
andere
01029020
reinrassige Zuchttiere
frei
p/st
andere
01029091
domestizierte Arten
10,2 + 93,1 €/100 kg/net
p/st
01029099
andere
frei
p/st
0103
Schweine, lebend
01031000
reinrassige Zuchttiere
frei
p/st
andere
010391
mit einem Gewicht von weniger als 50 kg
01039110
Hausschweine
41,2 €/100 kg/net
p/st
01039190
andere
frei
p/st
010392
mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr
Hausschweine
01039211
Sauen mit einem Gewicht von 160 kg oder mehr, die mindestens einmal geferkelt haben
35,1 €/100 kg/net
p/st
01039219
andere
41,2 €/100 kg/net
p/st
01039290
andere
frei
p/st
0104
Schafe und Ziegen, lebend
010410
Schafe
01041010
reinrassige Zuchttiere
frei
p/st
andere
01041030
Lämmer (bis zu einem Jahr alt)
80,5 €/100 kg/net
p/st
01041080
andere
80,5 €/100 kg/net
p/st
010420
Ziegen
01042010
reinrassige Zuchttiere
3,2
p/st
01042090
andere
80,5 €/100 kg/net
p/st
0105
Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend
mit einem Gewicht von 185 g oder weniger
010511
Hühner
weibliche Zucht- und Vermehrungsküken
01051111
Legerassen
52 €/1000 p/st
p/st
01051119
andere
52 €/1000 p/st
p/st
andere
01051191
Legerassen
52 €/1000 p/st
p/st
01051199
andere
52 €/1000 p/st
p/st
01051200
Truthühner
152 €/1000 p/st
p/st
01051300
Enten
52 €/1000 p/st
p/st
01051400
Gänse
152 €/1000 p/st
p/st
01051500
Perlhühner
52 €/1000 p/st
p/st
andere
01059400
Hühner
20,9 €/100 kg/net
p/st
010599
andere
01059910
Enten
32,3 €/100 kg/net
p/st
01059920
Gänse
31,6 €/100 kg/net
p/st
01059930
Truthühner
23,8 €/100 kg/net
p/st
01059950
Perlhühner
34,5 €/100 kg/net
p/st
0106
Andere Tiere, lebend
Säugetiere
01061100
Primaten
frei
p/st
01061200
Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis) und Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); Robben, Seelöwen und Walrösser (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
frei
p/st
01061300
Kamele (Camelidae)
frei
p/st
010614
Kaninchen und Hasen
01061410
Hauskaninchen
3,8
p/st
01061490
andere
frei
—
01061900
andere
frei
—
01062000
Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
frei
p/st
Vögel
01063100
Raubvögel
frei
p/st
01063200
Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus)
frei
p/st
01063300
Strauße; Emus (Dromaius novaehollandiae)
frei
p/st
010639
andere
01063910
Tauben
6,4
p/st
01063980
andere
frei
—
Insekten
01064100
Bienen
frei
—
01064900
andere
frei
—
01069000
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht:
a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet;
b) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002);
c) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
1. A.In den Positionen 0201 und 0202 gelten als:a)„ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren;b)„halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen;c)„quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 02012020 und 02022010 Warensendungen, die bestehen aus:den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen,oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen, abgeschnitten.Die die „quartiers compensés“ bildenden Vorderviertel und Hinterviertel müssen gleichzeitig und in gleicher Anzahl gestellt werden; hierbei müssen die Vorderviertel das gleiche Gesamtgewicht aufweisen wie die Hinterviertel. Die zugelassene Toleranz zwischen den Gewichten der beiden Teile der Sendung beträgt höchstens 5 % des Gesamtgewichts des schwereren Teils (Vorderviertel oder Hinterviertel);d)„Vorderviertel, zusammen“ im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippenpaaren (wobei die ersten vier Rippenpaare ganz sein müssen, die übrigen Rippenpaare teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;e)„Vorderviertel, getrennt“ im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, mit Hals und Schulter, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen (wobei die ersten vier Rippen ganz sein müssen, die übrigen Rippen teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;f)„Hinterviertel, zusammen“ im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Keulen, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;g)„Hinterviertel, getrennt“ im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;h)1.„crops“ und „chucks and blades“ bezeichnete Teile im Sinne der Unterposition 02023050 das Rückenstück des Vorderviertels einschließlich des oberen Teils der Schulter, das von einem Vorderviertel mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen bei einem geraden Schnitt durch den Berührungspunkt der ersten Rippe mit der Brustbeinspitze und dem Ansatzpunkt des Zwerchfellpfeilers bei der zehnten Rippe anfällt;2.„briskets“ bezeichnete Teilstücke im Sinne der Unterposition 02023050 der untere Teil des Vorderviertels mit Brustspitze, Brustmitte und Querrippe.B.Die in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A Buchstaben a bis g genannten Erzeugnisse können mit oder ohne Wirbelsäule gestellt werden.C.Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt. Wenn die Wirbelsäule entfernt wurde, werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen berücksichtigt, die sonst mit der Wirbelsäule verbunden wären.
2. A.Es gelten als:a)„ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 02031110 und 02032110 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein;b)„Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 02031211, 02032211, 02101111 und 02101131 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst;c)„Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 02031911, 02032911, 02101930 und 02101960 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst.Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt als Teil des Kotelettstrangs, wenn er vom unteren (ventralen) Teil des Vorderteils höchstens kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt wurde;d)„Schultern“ im Sinne der Unterpositionen 02031219, 02032219, 02101119 und 02101139 der untere Teil des Vorderteils, auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.Das Schulterblatt mit der ihm anhaftenden Muskulatur, allein gestellt, gilt als Teil der Schulter;e)„Kotelettstränge“ im Sinne der Unterpositionen 02031913, 02032913, 02101940 und 02101970 der obere Teil des halben Tierkörpers vom ersten Halswirbel bis zu den Schwanzwirbeln, mit Knochen, mit oder ohne Filet, Schulterblatt, Schwarte oder Speck.Der Kotelettstrang wird vom unteren Teil des halben Tierkörpers kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt;f)„Bäuche“ im Sinne der Unterpositionen 02031915, 02032915, 02101211 und 02101219 der auch als Bauchspeck oder durchwachsener Speck bezeichnete untere Teil des halben Tierkörpers zwischen Schinken und Schulter, mit oder ohne Knochen, jedoch mit Schwarte und Speck;g)„bacon“-Hälften im Sinne der Unterposition 02101910 die Schweinehälfte ohne Kopf, Backe, Fettbacke, Pfoten, Schwanz, Flomen, Niere, Filet, Schulterblatt, Brustbein, Wirbelsäule, Hüftknochen und Zwerchfell;h)„spencers“ im Sinne der Unterposition 02101910 die „bacon“-Hälfte ohne Schinken, mit oder ohne Knochen;ij)„3/4-sides“ im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon“-Hälfte ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen;k)„middles“ im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon“-Hälfte ohne Schinken und ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen.Zu dieser Unterposition gehören auch Teile von „middles“, die Gewebe des Kotelettstrangs und des Bauches entsprechend dem natürlichen Verhältnis in den vollständigen „middles“ enthalten.B.Teile von den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe f beschriebenen Teilstücken gehören nur dann zu denselben Unterpositionen, wenn sie auch die Schwarte und den Speck enthalten.Werden die zu den Unterpositionen 02101111, 02101119, 02101131, 02101139, 02101930 und 02101960 gehörenden Teilstücke von „bacon“-Hälften gewonnen, von denen die in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe g aufgeführten Knochen bereits entfernt wurden, so folgt die Schnittführung den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstaben b, c und d beschriebenen Linien entsprechend; diese Teilstücke oder Teile davon müssen in jedem Fall Knochen enthalten.C.Zu den Unterpositionen 02064900 und 02109949 gehören auch Köpfe, d. h. ganze oder halbe Köpfe von Hausschweinen, mit oder ohne Gehirn, Wangen oder Zunge, sowie Teile davon.Der Kopf wird vom Rest des halben Tierkörpers wie folgt getrennt:durch einen geraden Schnitt parallel zum Hinterhaupt oderdurch einen Schnitt, der bis zur Augenhöhe parallel zum Hinterhaupt und dann schräg nach vorn verläuft, wobei die Fettbacke am halben Tierkörper verbleibt.Als Teile des Kopfes gelten auch Wangen, Rüssel und Ohren sowie das am Kopf verbleibende Fleisch insbesondere des Hinterhauptes. Die knochenlosen Teile des Vorderteils, die allein gestellt werden (Brustspitze, Fettbacke oder Fettbacke und Brustspitze zusammen), gehören jedoch je nach Beschaffenheit zu der Unterposition 02031955, 02032955, 02101950 oder 02101981.D.Als „Schweinespeck“ im Sinne der Unterpositionen 02091011 und 02091019 gilt das unter der Schwarte befindliche und mit dieser verbundene Fettgewebe von allen Körperteilen des Schweines. In jedem Fall muss das Gewicht des Fettgewebes größer sein als das der Schwarte.Zu diesen Unterpositionen gehört auch Schweinespeck, von dem die Schwarte entfernt wurde.E.Als „getrocknet oder geräuchert“ im Sinne der Unterpositionen 02101131, 02101139, 02101219 und 02101960 bis 02101989 gelten Erzeugnisse, bei denen das Verhältnis Wasser/Protein (Stickstoffgehalt × 6,25) im Fleisch 2,8 oder weniger beträgt. Der Stickstoffgehalt ist nach dem ISO-Verfahren 937-1978 zu bestimmen.
3. A.Es gelten als:a)„ganze Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein;b)„halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse;c)„Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren;d)„halbe Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schulter, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen;e)„Rippenstücke“ und/oder „Keulenenden“ im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des Schwanzstücks und des Vorderteils verbleibende Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem Rippenstück getrennte Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom Keulenende getrennte Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippenpaare aufweisen;f)halbe „Rippenstücke“ und/oder „Keulenenden“ im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des halben Schwanzstücks und des halben Vorderteils verbleibende Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem halben Rippenstück getrennte halbe Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom halben Keulenende getrennte halbe Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippen aufweisen;g)„Schwanzstücke“ im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des ganzen Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keulen, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten;h)„halbe Schwanzstücke“ im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keule, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten.B.Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 3 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt.
4. Es gelten als:
a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 02071320 bis 02071360, 02071420 bis 02071460, 02072620 bis 02072670, 02072720 bis 02072770, 02074421 bis 02074461, 02074521 bis 02074561, 02075421 bis 02075461, 02075521 bis 02075561 und 02076021 bis 02076061: die dort genannten Teile mit allen Knochen.
b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02074421, 02074521, 02075421, 02075521 und 02076021: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt;
c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02074421, 02074521, 02075421, 02075521 und 02076021: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte;
d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 02071330, 02071430, 02072630, 02072730, 02074431, 02074531, 02075431, 02075531 und 02076031: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt worden sein. Die Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
e) „Brüste“ im Sinne der Unterpositionen 02071350, 02071450, 02072650, 02072750, 02074451, 02074551, 02075451, 02075551 und 02076051: Teile von Geflügel, bestehend aus Brustbein und beidseitigen Rippen, einschließlich anhaftendem Muskelfleisch;
f) „Schenkel“ im Sinne der Unterpositionen 02071360, 02071460, 02074461, 02074561, 02075461, 02075561 und 02076061: Teile von Geflügel, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
g) „Unterschenkel von Truthühnern“ im Sinne der Unterpositionen 02072660 und 02072760: Teile von Truthühnern, bestehend aus Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
6. a)Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt“ gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind.b)Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
7. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterpositionen 021011 bis 021093, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake“ im Sinne der Unterposition 021099, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0201
Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
02011000
ganze oder halbe Tierkörper
12,8 + 176,8 €/100 kg/net
—
020120
andere Teile, mit Knochen
02012020
„quartiers compensés“
12,8 + 176,8 €/100 kg/net
—
02012030
Vorderviertel, zusammen oder getrennt
12,8 + 141,4 €/100 kg/net
—
02012050
Hinterviertel, zusammen oder getrennt
12,8 + 212,2 €/100 kg/net
—
02012090
anderes
12,8 + 265,2 €/100 kg/net
—
02013000
ohne Knochen
12,8 + 303,4 €/100 kg/net
—
0202
Fleisch von Rindern, gefroren
02021000
ganze oder halbe Tierkörper
12,8 + 176,8 €/100 kg/net
—
020220
andere Teile, mit Knochen
02022010
„quartiers compensés“
12,8 + 176,8 €/100 kg/net
—
02022030
Vorderviertel, zusammen oder getrennt
12,8 + 141,4 €/100 kg/net
—
02022050
Hinterviertel, zusammen oder getrennt
12,8 + 221,1 €/100 kg/net
—
02022090
anderes
12,8 + 265,3 €/100 kg/net
—
020230
ohne Knochen
02023010
Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; „quartiers compensés“ in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet
12,8 + 221,1 €/100 kg/net
—
02023050
als „crops“, „chucks and blades“ und „briskets“ bezeichnete Teile
12,8 + 221,1 €/100 kg/net
—
02023090
anderes
12,8 + 304,1 €/100 kg/net
—
0203
Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
frisch oder gekühlt
020311
ganze oder halbe Tierkörper
02031110
von Hausschweinen
53,6 €/100 kg/net
—
02031190
andere
frei
—
020312
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
von Hausschweinen
02031211
Schinken und Teile davon
77,8 €/100 kg/net
—
02031219
Schultern und Teile davon
60,1 €/100 kg/net
—
02031290
andere
frei
—
020319
anderes
von Hausschweinen
02031911
Vorderteile und Teile davon
60,1 €/100 kg/net
—
02031913
Kotelettstränge und Teile davon
86,9 €/100 kg/net
—
02031915
Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon
46,7 €/100 kg/net
—
anderes
02031955
ohne Knochen
86,9 €/100 kg/net
—
02031959
anderes
86,9 €/100 kg/net
—
02031990
anderes
frei
—
gefroren
020321
ganze oder halbe Tierkörper
02032110
von Hausschweinen
53,6 €/100 kg/net
—
02032190
andere
frei
—
020322
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
von Hausschweinen
02032211
Schinken und Teile davon
77,8 €/100 kg/net
—
02032219
Schultern und Teile davon
60,1 €/100 kg/net
—
02032290
andere
frei
—
020329
anderes
von Hausschweinen
02032911
Vorderteile und Teile davon
60,1 €/100 kg/net
—
02032913
Kotelettstränge und Teile davon
86,9 €/100 kg/net
—
02032915
Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon
46,7 €/100 kg/net
—
anderes
02032955
ohne Knochen
86,9 €/100 kg/net
—
02032959
anderes
86,9 €/100 kg/net
—
02032990
anderes
frei
—
0204
Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
02041000
ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt
12,8 + 171,3 €/100 kg/net
—
anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt
02042100
ganze oder halbe Tierkörper
12,8 + 171,3 €/100 kg/net
—
020422
andere Teile mit Knochen
02042210
Vorderteile oder halbe Vorderteile
12,8 + 119,9 €/100 kg/net
—
02042230
Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
12,8 + 188,5 €/100 kg/net
—
02042250
Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke
12,8 + 222,7 €/100 kg/net
—
02042290
andere
12,8 + 222,7 €/100 kg/net
—
02042300
ohne Knochen
12,8 + 311,8 €/100 kg/net
—
02043000
ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren
12,8 + 128,8 €/100 kg/net
—
anderes Fleisch von Schafen, gefroren
02044100
ganze oder halbe Tierkörper
12,8 + 128,8 €/100 kg/net
—
020442
andere Teile mit Knochen
02044210
Vorderteile oder halbe Vorderteile
12,8 + 90,2 €/100 kg/net
—
02044230
Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
12,8 + 141,7 €/100 kg/net
—
02044250
Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke
12,8 + 167,5 €/100 kg/net
—
02044290
andere
12,8 + 167,5 €/100 kg/net
—
020443
ohne Knochen
02044310
von Lämmern
12,8 + 234,5 €/100 kg/net
—
02044390
anderes
12,8 + 234,5 €/100 kg/net
—
020450
Fleisch von Ziegen
frisch oder gekühlt
02045011
ganze oder halbe Tierkörper
12,8 + 171,3 €/100 kg/net
—
02045013
Vorderteile oder halbe Vorderteile
12,8 + 119,9 €/100 kg/net
—
02045015
Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
12,8 + 188,5 €/100 kg/net
—
02045019
Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke
12,8 + 222,7 €/100 kg/net
—
anderes
02045031
Teile mit Knochen
12,8 + 222,7 €/100 kg/net
—
02045039
Teile ohne Knochen
12,8 + 311,8 €/100 kg/net
—
gefroren
02045051
ganze oder halbe Tierkörper
12,8 + 128,8 €/100 kg/net
—
02045053
Vorderteile oder halbe Vorderteile
12,8 + 90,2 €/100 kg/net
—
02045055
Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
12,8 + 141,7 €/100 kg/net
—
02045059
Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke
12,8 + 167,5 €/100 kg/net
—
anderes
02045071
Teile mit Knochen
12,8 + 167,5 €/100 kg/net
—
02045079
Teile ohne Knochen
12,8 + 234,5 €/100 kg/net
—
020500
Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
02050020
frisch oder gekühlt
5,1
—
02050080
gefroren
5,1
—
0206
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
020610
von Rindern, frisch oder gekühlt
02061010
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
frei
—
andere
02061095
Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
12,8 + 303,4 €/100 kg/net
—
02061098
andere
frei
—
von Rindern, gefroren
02062100
Zungen
frei
—
02062200
Lebern
frei
—
020629
andere
02062910
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
frei
—
andere
02062991
Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
12,8 + 304,1 €/100 kg/net
—
02062999
andere
frei
—
02063000
von Schweinen, frisch oder gekühlt
frei
—
von Schweinen, gefroren
02064100
Lebern
frei
—
02064900
andere
frei
—
020680
andere, frisch oder gekühlt
02068010
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
frei
—
andere
02068091
von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
6,4
—
02068099
von Schafen oder Ziegen
frei
—
020690
andere, gefroren
02069010
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
frei
—
andere
02069091
von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
6,4
—
02069099
von Schafen oder Ziegen
frei
—
0207
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
von Hühnern
020711
unzerteilt, frisch oder gekühlt
02071110
gerupft, entdarmt, mit Kopf und Ständern, genannt „Hühner 83 v. H.“
26,2 €/100 kg/net
—
02071130
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.“
29,9 €/100 kg/net
—
02071190
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.“; andere Angebotsformen
32,5 €/100 kg/net
—
020712
unzerteilt, gefroren
02071210
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.“
29,9 €/100 kg/net
—
02071290
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.“; andere Angebotsformen
32,5 €/100 kg/net
—
020713
Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt
Teile
02071310
ohne Knochen
102,4 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02071320
Hälften oder Viertel
35,8 €/100 kg/net
—
02071330
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02071340
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02071350
Brüste und Teile davon
60,2 €/100 kg/net
—
02071360
Schenkel und Teile davon
46,3 €/100 kg/net
—
02071370
andere
100,8 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
02071391
Lebern
6,4
—
02071399
andere
18,7 €/100 kg/net
—
020714
Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren
Teile
02071410
ohne Knochen
102,4 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02071420
Hälften oder Viertel
35,8 €/100 kg/net
—
02071430
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02071440
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02071450
Brüste und Teile davon
60,2 €/100 kg/net
—
02071460
Schenkel und Teile davon
46,3 €/100 kg/net
—
02071470
andere
100,8 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
02071491
Lebern
6,4
—
02071499
andere
18,7 €/100 kg/net
—
von Truthühnern
020724
unzerteilt, frisch oder gekühlt
02072410
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.“
34 €/100 kg/net
—
02072490
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.“; andere Angebotsformen
37,3 €/100 kg/net
—
020725
unzerteilt, gefroren
02072510
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.“
34 €/100 kg/net
—
02072590
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.“; andere Angebotsformen
37,3 €/100 kg/net
—
020726
Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt
Teile
02072610
ohne Knochen
85,1 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02072620
Hälften oder Viertel
41 €/100 kg/net
—
02072630
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02072640
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02072650
Brüste und Teile davon
67,9 €/100 kg/net
—
Schenkel und Teile davon
02072660
Unterschenkel und Teile davon
25,5 €/100 kg/net
—
02072670
andere
46 €/100 kg/net
—
02072680
andere
83 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
02072691
Lebern
6,4
—
02072699
andere
18,7 €/100 kg/net
—
020727
Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren
Teile
02072710
ohne Knochen
85,1 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02072720
Hälften oder Viertel
41 €/100 kg/net
—
02072730
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02072740
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02072750
Brüste und Teile davon
67,9 €/100 kg/net
—
Schenkel und Teile davon
02072760
Unterschenkel und Teile davon
25,5 €/100 kg/net
—
02072770
andere
46 €/100 kg/net
—
02072780
andere
83 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
02072791
Lebern
6,4
—
02072799
andere
18,7 €/100 kg/net
—
von Enten
020741
unzerteilt, frisch oder gekühlt
02074120
gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt „Enten 85 v. H.“
38 €/100 kg/net
—
02074130
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.“
46,2 €/100 kg/net
—
02074180
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.“; andere Angebotsformen
51,3 €/100 kg/net
—
020742
unzerteilt, gefroren
02074230
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.“
46,2 €/100 kg/net
—
02074280
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.“; andere Angebotsformen
51,3 €/100 kg/net
—
02074300
Fettlebern, frisch oder gekühlt
frei
—
020744
andere, frisch oder gekühlt
Teile
02074410
ohne Knochen
128,3 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02074421
Hälften oder Viertel
56,4 €/100 kg/net
—
02074431
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02074441
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02074451
Brüste und Teile davon
115,5 €/100 kg/net
—
02074461
Schenkel und Teile davon
46,3 €/100 kg/net
—
02074471
Entenrümpfe
66 €/100 kg/net
—
02074481
andere
123,2 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
02074491
Lebern (ausgenommen Fettlebern)
6,4
—
02074499
andere
18,7 €/100 kg/net
—
020745
andere, gefroren
Teile
02074510
ohne Knochen
128,3 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02074521
Hälften oder Viertel
56,4 €/100 kg/net
—
02074531
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02074541
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02074551
Brüste und Teile davon
115,5 €/100 kg/net
—
02074561
Schenkel und Teile davon
46,3 €/100 kg/net
—
02074571
Entenrümpfe
66 €/100 kg/net
—
02074581
andere
123,2 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
Lebern
02074593
Fettlebern
frei
—
02074595
andere
6,4
—
02074599
andere
18,7 €/100 kg/net
—
von Gänsen
020751
unzerteilt, frisch oder gekühlt
02075110
gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.“
45,1 €/100 kg/net
—
02075190
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.“; andere Angebotsformen
48,1 €/100 kg/net
—
020752
unzerteilt, gefroren
02075210
gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.“
45,1 €/100 kg/net
—
02075290
gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.“; andere Angebotsformen
48,1 €/100 kg/net
—
02075300
Fettlebern, frisch oder gekühlt
frei
—
020754
andere, frisch oder gekühlt
Teile
02075410
ohne Knochen
110,5 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02075421
Hälften oder Viertel
52,9 €/100 kg/net
—
02075431
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02075441
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02075451
Brüste und Teile davon
86,5 €/100 kg/net
—
02075461
Schenkel und Teile davon
69,7 €/100 kg/net
—
02075471
Gänserümpfe
66 €/100 kg/net
—
02075481
andere
123,2 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
02075491
Lebern (ausgenommen Fettlebern)
6,4
—
02075499
andere
18,7 €/100 kg/net
—
020755
andere, gefroren
Teile
02075510
ohne Knochen
110,5 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02075521
Hälften oder Viertel
52,9 €/100 kg/net
—
02075531
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02075541
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02075551
Brüste und Teile davon
86,5 €/100 kg/net
—
02075561
Schenkel und Teile davon
69,7 €/100 kg/net
—
02075571
Gänserümpfe
66 €/100 kg/net
—
02075581
andere
123,2 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
Lebern
02075593
Fettlebern
frei
—
02075595
andere
6,4
—
02075599
andere
18,7 €/100 kg/net
—
020760
von Perlhühnern
02076005
unzerteilt, frisch, gekühlt oder gefroren
49,3 €/100 kg/net
—
andere, frisch, gekühlt oder gefroren
Teile
02076010
ohne Knochen
128,3 €/100 kg/net
—
mit Knochen
02076021
Hälften oder Viertel
54,2 €/100 kg/net
—
02076031
ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,9 €/100 kg/net
—
02076041
Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,7 €/100 kg/net
—
02076051
Brüste und Teile davon
115,5 €/100 kg/net
—
02076061
Schenkel und Teile davon
46,3 €/100 kg/net
—
02076081
andere
123,2 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
02076091
Lebern
6,4
—
02076099
andere
18,7 €/100 kg/net
—
0208
Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
020810
von Kaninchen oder Hasen
02081010
von Hauskaninchen
6,4
—
02081090
andere
frei
—
02083000
von Primaten
9
—
020840
von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
02084010
Walfleisch
6,4
—
02084020
Robbenfleisch
6,4
—
02084080
andere
9
—
02085000
von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
9
—
02086000
von Kamelen (Camelidae)
9
—
020890
andere
02089010
von Haustauben
6,4
—
02089030
von Wild (ausgenommen von Kaninchen und Hasen)
frei
—
02089060
von Rentieren
9
—
02089070
Froschschenkel
6,4
—
02089098
andere
9
—
0209
Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
020910
von Schweinen
Schweinespeck
02091011
frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake
21,4 €/100 kg/net
—
02091019
getrocknet oder geräuchert
23,6 €/100 kg/net
—
02091090
Schweinefett
12,9 €/100 kg/net
—
02099000
andere
41,5 €/100 kg/net
—
0210
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
Fleisch von Schweinen
021011
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
von Hausschweinen
gesalzen oder in Salzlake
02101111
Schinken und Teile davon
77,8 €/100 kg/net
—
02101119
Schultern und Teile davon
60,1 €/100 kg/net
—
getrocknet oder geräuchert
02101131
Schinken und Teile davon
151,2 €/100 kg/net
—
02101139
Schultern und Teile davon
119 €/100 kg/net
—
02101190
andere
15,4
—
021012
Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon
von Hausschweinen
02101211
gesalzen oder in Salzlake
46,7 €/100 kg/net
—
02101219
getrocknet oder geräuchert
77,8 €/100 kg/net
—
02101290
andere
15,4
—
021019
anderes
von Hausschweinen
gesalzen oder in Salzlake
02101910
„bacon“-Hälften oder „spencers“
68,7 €/100 kg/net
—
02101920
„3/4-sides“ oder „middles“
75,1 €/100 kg/net
—
02101930
Vorderteile und Teile davon
60,1 €/100 kg/net
—
02101940
Kotelettstränge und Teile davon
86,9 €/100 kg/net
—
02101950
anderes
86,9 €/100 kg/net
—
getrocknet oder geräuchert
02101960
Vorderteile und Teile davon
119 €/100 kg/net
—
02101970
Kotelettstränge und Teile davon
149,6 €/100 kg/net
—
anderes
02101981
ohne Knochen
151,2 €/100 kg/net
—
02101989
anderes
151,2 €/100 kg/net
—
02101990
anderes
15,4
—
021020
Fleisch von Rindern
02102010
mit Knochen
15,4 + 265,2 €/100 kg/net
—
02102090
ohne Knochen
15,4 + 303,4 €/100 kg/net
—
andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
02109100
von Primaten
15,4
—
021092
von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)
02109210
von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia)
15,4
—
andere
02109291
Fleisch
130 €/100 kg/net
—
02109292
Schlachtnebenerzeugnisse
15,4
—
02109299
genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
15,4 + 303,4 €/100 kg/net
—
02109300
von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
15,4
—
021099
andere
Fleisch
02109910
von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet
6,4
—
von Schafen und Ziegen
02109921
mit Knochen
222,7 €/100 kg/net
—
02109929
ohne Knochen
311,8 €/100 kg/net
—
02109931
von Rentieren
15,4
—
02109939
anderes
130 €/100 kg/net
—
Schlachtnebenerzeugnisse
von Hausschweinen
02109941
Lebern
64,9 €/100 kg/net
—
02109949
andere
47,2 €/100 kg/net
—
von Rindern
02109951
Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
15,4 + 303,4 €/100 kg/net
—
02109959
andere
12,8
—
andere
Geflügellebern
02109971
Fettlebern von Gänsen oder Enten, gesalzen oder in Salzlake
frei
—
02109979
andere
6,4
—
02109985
andere
15,4
—
02109990
genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
15,4 + 303,4 €/100 kg/net
—
1. Zu Kapitel 3 gehören nicht:
a) Säugetiere der Position 0106;
b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210);
c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301);
d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604).
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Für die Zwecke der Unterpositionen 03053211 und 03053219 gelten Kabeljaufilets (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) mit einem Gesamtsalzgehalt von 12 GHT oder mehr, die ohne weitere Verarbeitung für den menschlichen Verzehr geeignet sind, als gesalzener Fisch.
03047110
03047190
2. Für die Zwecke der im dritten Absatz genannten Unterpositionen umfasst der Begriff „Filets“ auch „Loins“, d. h. die Fleischstreifen an der oberen oder unteren, rechten oder linken Seite des Fischs, sofern sie von Kopf, Eingeweiden, Flossen (Rücken-, After-, Schwanz-, Bauch- und Brustflossen) und Gräten (Wirbelsäule oder Rückengräte, Bauchgräten, Kiemenknochen usw.) befreit sind.
Ein Zerschneiden der Filets in Stücke ändert die Einreihung solcher Produkte als Filets nicht, vorausgesetzt, dass die Stücke erkennbar von Filets stammen.
Die Bestimmungen der ersten beiden Absätze gelten für die folgenden Fischarten:
a) Thunfisch der Gattung Thunnus der Unterpositionen 03044990 und 03048700;
b) Schwertfisch (Xiphias gladius) der Unterpositionen 03044500 und 03048400;
c) Marlin, Segelfisch und Fächerfisch, der Familie Istiophoridae der Unterpositionen 03044990 und 03048990;
d) Hochseehaie (Hexanchus griseus, Cetorhinus maximus, Rhincodon typus, oder der Familien Alopiidae, Carcharhinidae, Sphyrnidae und Isuridae) der Unterpositionen 03044790 und 03048819.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0301
Fische, lebend
Zierfische
03011100
Süßwasserfische
frei
—
03011900
andere
7,5
—
andere Fische, lebend
030191
Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
03019110
der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster
8
—
03019190
andere
12
—
030192
Aale (Anguilla spp.)
03019210
mit einer Länge von weniger als 12 cm
frei
—
03019230
mit einer Länge von 12 cm oder mehr, jedoch weniger als 20 cm
frei
—
03019290
mit einer Länge von 20 cm oder mehr
frei
—
03019300
Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.)
8
—
030194
Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)
03019410
Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)
16
—
03019490
Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)
16
—
03019500
Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)
16
—
030199
andere
Süßwasserfische
03019911
Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
2
—
03019917
andere
8
—
03019985
andere
16
—
0302
Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
Salmoniden, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299
030211
Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
03021110
der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster
8
—
03021120
der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg
12
—
03021180
andere
12
—
03021300
Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus)
2
—
03021400
Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
2
—
03021900
andere
8
—
Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299
030221
Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis)
03022110
Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)
8
—
03022130
Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)
8
—
03022190
Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis)
15
—
03022200
Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)
7,5
—
03022300
Seezungen (Solea spp.)
15
—
03022400
Steinbutt (Psetta maxima)
15
—
030229
andere
03022910
Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)
15
—
03022980
andere
15
—
Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299
030231
Weißer Thun (Thunnus alalunga)
03023110
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023190
anderer
22
—
030232
Gelbflossenthun (Thunnus albacares)
03023210
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023290
anderer
22
—
030233
echter Bonito
03023310
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023390
anderer
22
—
030234
Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)
03023410
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023490
anderer
22
—
030235
Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)
Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)
03023511
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023519
anderer
22
—
Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)
03023591
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023599
anderer
22
—
030236
Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)
03023610
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023690
anderer
22
—
030239
andere
03023920
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03023980
andere
22
—
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Indische Makrelen (Rastrelliger spp.), Seerfische (Scomberomorus spp.), Jack und Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Buchsen, Crevallen (Caranx spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum), Silber Butterfische (Pampus spp.), Pazifischer Makrelenhecht (Cololabis saira), Scads (Decapterus spp.), Lodde (Mallotus villosus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Kawakawa (Euthynnus affinis), Bonitos (Sarda spp.), Marline, Segelfische, Speerfische (Istiophoridae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299
03024100
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)
—
03024200
Sardellen (Engraulis spp.)
15
—
030243
Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus)
03024310
Sardinen der Art Sardina pilchardus
23
—
03024330
Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.)
15
—
03024390
Sprotten (Sprattus sprattus)
—
03024400
Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
—
030245
Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)
03024510
Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)
15
—
03024530
Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)
15
—
03024590
anderer
15
—
03024600
Offiziersbarsch (Rachycentron canadum)
15
—
03024700
Schwertfisch (Xiphias gladius)
15
—
030249
andere
Kawakawa (Euthynnus affinis)
03024911
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03024919
andere
22
—
03024990
andere
15
—
Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299
030251
Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
03025110
der Art Gadus morhua
12
—
03025190
anderer
12
—
03025200
Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
7,5
—
03025300
Köhler (Pollachius virens)
7,5
—
030254
Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)
der Gattung Merluccius
03025411
Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus)
15
—
03025415
Südlicher Seehecht (Merluccius australis)
15
—
03025419
andere
15
—
03025490
der Gattung Urophycis
15
—
03025500
Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)
7,5
—
03025600
Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis)
7,5
—
030259
andere
03025910
Polardorsch (Boreogadus saida)
12
—
03025920
Merlan (Merlangius merlangus)
7,5
—
03025930
Pollack (Pollachius pollachius)
7,5
—
03025940
Leng (Molva spp.)
7,5
—
03025990
andere
15
—
Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299
03027100
Tilapia (Oreochromis spp.)
8
—
03027200
Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)
8
—
03027300
Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.).
8
—
03027400
Aale (Anguilla spp.)
frei
—
03027900
andere
8
—
andere Fische, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299
030281
Haie
03028115
Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.)
6
—
03028130
Heringshaie (Lamna nasus)
8
—
03028140
Blauhaie (Prionace glauca)
8
—
03028180
andere
8
—
03028200
Rochen (Rajidae)
15
—
03028300
Zahnfische (Dissostichus spp.)
15
—
030284
Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.)
03028410
Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)
15
—
03028490
andere
15
—
030285
Meerbrassen (Sparidae)
03028510
Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.)
15
—
03028530
Goldbrassen (Sparus aurata)
15
—
03028590
andere
15
—
030289
andere
03028910
Süßwasserfische
8
—
andere
Fische der Gattung Euthynnus, ausgenommen echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 030233 und ausgenommen Kawakawa (Euthynnus affinis) der Unterposition 030249
03028921
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03028929
andere
22
—
Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.)
03028931
der Art Sebastes marinus
7,5
—
03028939
andere
7,5
—
03028940
Brachsenmakrelen (Brama spp.)
15
—
03028950
Seeteufel (Lophius spp.)
15
—
03028960
Rosa Kingklip (Genypterus blacodes)
7,5
—
03028990
andere
15
—
Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen, Köpfe, Schwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse
03029100
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch
10
—
03029200
Haifischflossen
8
—
03029900
andere
10
—
0303
Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
Salmoniden, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399
03031100
Roter Lachs (Oncorhynchus nerka)
2
—
03031200
andere pazifische Lachse (Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus)
2
—
03031300
Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
2
—
030314
Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
03031410
der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster
9
—
03031420
der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg
12
—
03031490
andere
12
—
03031900
andere
9
—
Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399
03032300
Tilapia (Oreochromis spp.)
8
—
03032400
Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)
8
—
03032500
Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.)
8
—
03032600
Aale (Anguilla spp.)
frei
—
03032900
andere
8
—
Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399
030331
Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis)
03033110
Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)
7,5
—
03033130
Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)
7,5
—
03033190
Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis)
15
—
03033200
Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)
15
—
03033300
Seezungen (Solea spp.)
7,5
—
03033400
Steinbutt (Psetta maxima)
15
—
030339
andere
03033910
Flundern (Platichthys flesus)
7,5
—
03033930
Fische der Gattung Rhombosolea
7,5
—
03033950
Fische der Arten Pelotreis flavilatus und Peltorhamphus novaezelandiae
7,5
—
03033985
andere
15
—
Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399
030341
Weißer Thun (Thunnus alalunga)
03034110
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034190
anderer
22
—
030342
Gelbflossenthun (Thunnus albacares)
03034220
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034290
anderer
22
—
030343
echter Bonito
03034310
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034390
anderer
22
—
030344
Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)
03034410
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034490
anderer
22
—
030345
Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)
Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)
03034512
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034518
anderer
22
—
Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)
03034591
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034599
anderer
22
—
030346
Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)
03034610
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034690
anderer
22
—
030349
andere
03034920
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03034985
andere
22
—
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Indische Makrelen (Rastrelliger spp.), Seerfische (Scomberomorus spp.), Jack und Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Buchsen, Crevallen (Caranx spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum), Silber Butterfische (Pampus spp.), Pazifischer Makrelenhecht (Cololabis saira), Scads (Decapterus spp.), Lodde (Mallotus villosus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Kawakawa (Euthynnus affinis), Bonitos (Sarda spp.), Marline, Segelfische, Speerfische (Istiophoridae), ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399
03035100
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)
—
030353
Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus)
03035310
Sardinen der Art Sardina pilchardus
23
—
03035330
Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella spp.)
15
—
03035390
Sprotten (Sprattus sprattus)
—
030354
Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
03035410
der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus
—
03035490
der Art Scomber australasicus
15
—
030355
Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)
03035510
Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)
15
—
03035530
Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)
15
—
03035590
andere
15
—
03035600
Offiziersbarsch (Rachycentron canadum)
15
—
03035700
Schwertfisch (Xiphias gladius)
7,5
—
030359
andere
03035910
Sardellen (Engraulis spp.)
15
—
Kawakawa (Euthynnus affinis)
03035921
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03035929
andere
22
—
03035990
andere
15
—
Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399
030363
Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
03036310
der Art Gadus morhua
12
—
03036330
der Art Gadus ogac
12
—
03036390
der Art Gadus macrocephalus
12
—
03036400
Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
7,5
—
03036500
Köhler (Pollachius virens)
7,5
—
030366
Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)
der Gattung Merluccius
03036611
Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus)
15
—
03036612
Patagonischer Seehecht (Merluccius hubbsi)
15
—
03036613
Südlicher Seehecht (Merluccius australis)
15
—
03036619
andere
15
—
03036690
der Gattung Urophycis
15
—
03036700
Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)
15
—
030368
Blauer Wittling (Micromesistius poutassou) und Südlicher Wittling (Micromesistius australis)
03036810
Blauer Wittling (Micromesistius poutassou)
7,5
—
03036890
Südlicher Wittling (Micromesistius australis)
7,5
—
030369
andere
03036910
Polardorsch (Boreogadus saida)
12
—
03036930
Merlan (Merlangius merlangus)
7,5
—
03036950
Pollack (Pollachius pollachius)
15
—
03036970
Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae)
7,5
—
03036980
Leng (Molva spp.)
7,5
—
03036990
andere
15
—
andere Fische, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030391 bis 030399
030381
Haie
03038115
Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.)
6
—
03038130
Heringshaie (Lamna nasus)
8
—
03038140
Blauhaie (Prionace glauca)
8
—
03038190
andere
8
—
03038200
Rochen (Rajidae)
15
—
03038300
Zahnfische (Dissostichus spp.)
15
—
030384
Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus spp.)
03038410
Europäischer Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)
15
—
03038490
andere
15
—
030389
andere
03038910
Süßwasserfische
8
—
andere
Fische der Gattung Euthynnus, ausgenommen echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 030343 und ausgenommen Kawakawa (Euthynnus affinis) der Unterposition 030359
03038921
zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604
22
—
03038929
andere
22
—
Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes spp.)
03038931
der Art Sebastes marinus
7,5
—
03038939
andere
7,5
—
03038940
Fische der Art Orcynopsis unicolor
—
03038950
Zahnbrasse oder Meerbrasse (Dentex dentex oder Pagellus spp.)
15
—
03038955
Goldbrassen (Sparus aurata)
15
—
03038960
Brachsenmakrelen (Brama spp.)
15
—
03038965
Seeteufel (Lophius spp.)
15
—
03038970
Rosa Kingklip (Genypterus blacodes)
7,5
—
03038990
andere
15
—
Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen, Köpfe, Schwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse
030391
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch
03039110
Fischrogen und Fischmilch, zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat
frei
—
03039190
andere
10
—
03039200
Haifischflossen
8
—
03039900
andere
10
—
0304
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
frische oder gekühlte Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
03043100
von Tilapia (Oreochromis spp.)
9
—
03043200
von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)
9
—
03043300
vom Nilbarsch (Lates niloticus)
9
—
03043900
andere
9
—
Frische oder gekühlte Filets von anderen Fischen
03044100
vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
2
—
030442
von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
03044210
der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g
12
—
03044250
der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster
9
—
03044290
andere
12
—
03044300
von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)
18
—
030444
von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
03044410
vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida)
18
—
03044430
vom Köhler (Pollachius virens)
18
—
03044490
andere
18
—
03044500
vom Schwertfisch (Xiphias gladius)
18
—
03044600
von Zahnfischen (Dissostichus spp.)
18
—
030447
von Haien
03044710
von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.)
18
—
03044720
von Heringshaien (Lamna nasus)
18
—
03044730
von Blauhaien (Prionace glauca)
18
—
03044790
andere
18
—
03044800
von Rochen (Rajidae)
18
—
030449
andere
03044910
von Süßwasserfischen
9
—
andere
03044950
vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)
18
—
03044990
andere
18
—
andere, frisch oder gekühlt
03045100
von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffischen (Channa spp.)
8
—
03045200
von Salmoniden
8
—
03045300
von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
15
—
03045400
vom Schwertfisch (Xiphias gladius)
15
—
03045500
von Zahnfischen (Dissostichus spp.)
15
—
030456
von Haien
03045610
von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.)
15
—
03045620
von Heringshaien (Lamna nasus)
15
—
03045630
von Blauhaien (Prionace glauca)
15
—
03045690
andere
15
—
03045700
von Rochen (Rajidae)
15
—
030459
andere
03045910
von Süßwasserfischen
8
—
andere
03045950
Heringslappen
—
03045990
anderes
15
—
gefrorene Fischfilets von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
03046100
von Tilapia (Oreochromis spp.)
9
—
03046200
von Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.)
9
—
03046300
vom Nilbarsch (Lates niloticus)
9
—
03046900
andere
9
—
Gefrorene Filets von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
030471
vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
03047110
vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus
7,5
—
03047190
andere
7,5
—
03047200
vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
7,5
—
03047300
vom Köhler (Pollachius virens)
7,5
—
030474
von Seehechten (Merluccius spp., Urophycis spp.)
der Gattung Merluccius
03047411
von Kap-Hechten (Merluccius capensis) und von Tiefenwasser-Kapseehechten (Merluccius paradoxus)
7,5
—
03047415
von Patagonischen Seehechten (Merluccius hubbsi)
7,5
—
03047419
andere
6,1
—
03047490
der Gattung Urophycis
7,5
—
03047500
vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)
13,7
—
030479
andere
03047910
vom Polardorsch (Boreogadus saida)
7,5
—
03047930
vom Merlan (Merlangius merlangus)
7,5
—
03047950
vom Langschwanzseehecht (Macruronus novaezelandiae)
7,5
—
03047980
vom Leng (Molva spp.)
7,5
—
03047990
andere
15
—
Gefrorene Filets von anderen Fischen
03048100
vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
2
—
030482
von Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
03048210
der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g
12
—
03048250
der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster
9
—
03048290
andere
12
—
030483
von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)
03048310
von Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)
7,5
—
03048330
von Flundern (Platichthys flesus)
7,5
—
03048350
vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)
15
—
03048390
andere
15
—
03048400
vom Schwertfisch (Xiphias gladius)
7,5
—
03048500
von Zahnfischen (Dissostichus spp.)
15
—
03048600
vom Hering (Clupea harengus, Clupea pallasii)
15
—
03048700
von Thunfischen der Gattung Thunnus und vom Echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis)
18
—
030488
von Haien und Rochen (Rajidae)
von Haien
03048811
von Dornhaien (Squalus acanthias) und Katzenhaien (Scyliorhinus spp.)
7,5
—
03048815
von Heringshaien (Lamna nasus)
7,5
—
03048818
von Blauhaien (Prionace glauca)
7,5
—
03048819
andere
7,5
—
03048890
von Rochen (Rajidae)
15
—
030489
andere
03048910
von Süßwasserfischen
9
—
andere
vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)
03048921
der Art Sebastes marinus
7,5
—
03048929
andere
7,5
—
03048930
von Fischen der Gattung Euthynnus, andere als dem echten Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 03048700
18
—
von Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) und von Fischen der Art Orcynopsis unicolor
03048941
von Makrelen der Art Scomber australasicus
15
—
03048949
andere
15
—
03048960
vom Seeteufel (Lophius spp.)
15
—
03048990
andere
15
—
andere, gefroren
03049100
vom Schwertfisch (Xiphias gladius)
7,5
—
03049200
von Zahnfischen (Dissostichus spp.)
7,5
—
030493
von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
03049310
Surimi
14,2
—
03049390
anderes
8
—
030494
vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma)
03049410
Surimi
14,2
—
03049490
anderes
7,5
—
030495
von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)
03049510
Surimi
14,2
—
anderes
vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida)
03049521
der Art Gadus macrocephalus
7,5
—
03049525
der Art Gadus morhua
7,5
—
03049529
anderes
7,5
—
03049530
vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
7,5
—
03049540
vom Köhler (Pollachius virens)
7,5
—
03049550
von Seehechten der Gattung Merluccius
7,5
—
03049560
vom Blauen Wittling (Micromesistius poutassou)
7,5
—
03049590
andere
7,5
—
030496
von Haien
03049610
Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.)
7,5
—
03049620
Heringshaie (Lamna nasus)
7,5
—
03049630
Blauhaie (Prionace glauca)
7,5
—
03049690
andere
7,5
—
03049700
von Rochen (Rajidae)
7,5
—
030499
andere
03049910
Surimi
14,2
—
anderes
03049921
von Süßwasserfischen
8
—
anderes
03049923
vom Hering (Clupea harengus, Clupea pallasii)
—
03049929
vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)
8
—
03049955
vom Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)
15
—
03049961
von Brachsenmakrelen (Brama spp.)
15
—
03049965
vom Seeteufel (Lophius spp.)
7,5
—
03049999
anderes
7,5
—
0305
Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
03051000
Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
13
—
03052000
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake
11
—
Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert
03053100
von Tilapia (Oreochromis spp.), Welsen (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aalen (Anguilla spp.), vom Nilbarsch (Lates niloticus) und von Schlangenkopffischen (Channa spp.)
16
—
030532
von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae
vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida)
03053211
der Art Gadus macrocephalus
16
—
03053219
andere
20
—
03053290
andere
16
—
030539
andere
03053910
vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho), gesalzen oder in Salzlake
15
—
03053950
vom Schwarzen Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides), gesalzen oder in Salzlake
15
—
03053990
andere
16
—
Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse
03054100
Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
13
—
03054200
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)
10
—
03054300
Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
14
—
030544
Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.)
03054410
Aale (Anguilla spp.)
14
—
03054490
andere
14
—
030549
andere
03054910
Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides)
15
—
03054920
Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)
16
—
03054930
Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
14
—
03054980
andere
14
—
Fische, getrocknet, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert
030551
Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
03055110
getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch)
13
—
03055190
getrocknet und gesalzen (Klippfisch)
13
—
03055200
Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.)
12
—
030553
Fische der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
03055310
Polardorsch (Boreogadus saida)
13
—
03055390
andere
12
—
030554
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), Sardellen (Engraulis spp.), Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella spp.), Sprotten (Sprattus sprattus), Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus), Indische Makrelen (Rastrelliger spp.), Seerfische (Scomberomorus spp.), Jack und Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.), Buchsen, Crevallen (Caranx spp.), Offiziersbarsch (Rachycentron canadum), Silber Butterfische (Pampus spp.), Pazifischer Makrelenhecht (Cololabis saira), Scads (Decapterus spp.), Lodde (Mallotus villosus), Schwertfisch (Xiphias gladius), Kawakawa (Euthynnus affinis), Bonitos (Sarda spp.), Marline, Segelfische, Speerfische (Istiophoridae)
03055430
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)
12
—
03055450
Sardellen (Engraulis spp.)
10
—
03055490
andere
12
—
030559
andere
03055970
Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)
15
—
03055985
andere
12
—
Fische, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert, und Fische in Salzlake, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse
03056100
Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii)
12
—
03056200
Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
13
—
03056300
Sardellen (Engraulis spp.)
10
—
03056400
Tilapia (Oreochromis spp.), Welse (Pangasius spp., Silurus spp., Clarias spp., Ictalurus spp.), Karpfen (Cyprinus spp., Carassius spp., Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus, Catla catla, Labeo spp., Osteochilus hasselti, Leptobarbus hoeveni, Megalobrama spp.), Aale (Anguilla spp.), Nilbarsch (Lates niloticus) und Schlangenkopffische (Channa spp.)
12
—
030569
andere
03056910
Polardorsch (Boreogadus saida)
13
—
03056930
Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus)
15
—
03056950
Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
11
—
03056980
andere
12
—
Fischflossen, Fischköpfe, Fischschwänze, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse
03057100
Haifischflossen
12
—
03057200
Fischköpfe, Fischschwänze und Fischblasen
13
—
03057900
andere
13
—
0306
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
gefroren
030611
Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)
03061110
Langustenschwänze
12,5
—
03061190
andere
12,5
—
030612
Hummer (Homarus spp.)
03061210
ganz
6
—
03061290
andere
16
—
030614
Krabben
03061410
Krabben der Arten Paralithodes camchaticus, Chionoecetes spp. oder Callinectes sapidus
7,5
—
03061430
Taschenkrebse der Art Cancer pagurus
7,5
—
03061490
andere
7,5
—
03061500
Kaisergranate (Nephrops norvegicus)
12
—
030616
Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)
03061691
Garnelen der Art Crangon crangon
18
—
03061699
andere
12
—
030617
andere Garnelen
03061791
Rosa Geißelgarnelen (Parapenaeus longirostris)
12
—
03061792
Garnelen der Gattung Penaeus
12
—
03061793
Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus
12
—
03061794
Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon
12
—
03061799
andere
12
—
030619
andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
03061910
Süßwasserkrebse
7,5
—
03061990
andere
12
—
lebend, frisch oder gekühlt
03063100
Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)
12,5
—
030632
Hummer (Homarus spp.)
03063210
lebend
8
—
andere
03063291
ganz
8
—
03063299
andere
10
—
030633
Krabben
03063310
Taschenkrebse der Art Cancer pagurus
7,5
—
03063390
andere
7,5
—
03063400
Kaisergranate (Nephrops norvegicus)
12
—
030635
Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)
Garnelen der Art Crangon crangon
03063510
frisch oder gekühlt
18
—
03063550
andere
18
—
03063590
andere
12
—
030636
andere Garnelen
03063610
Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus
12
—
03063650
Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon
18
—
03063690
andere
12
—
030639
andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
03063910
Süßwasserkrebse
7,5
—
03063990
andere
12
—
andere
03069100
Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)
12,5
—
030692
Hummer (Homarus spp.)
03069210
ganz
8
—
03069290
andere
10
—
030693
Krabben
03069310
Taschenkrebse der Art Cancer pagurus
7,5
—
03069390
andere
7,5
—
03069400
Kaisergranate (Nephrops norvegicus)
12
—
030695
Garnelen
Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)
Garnelen der Art Crangon crangon
03069511
nur in Wasser oder Dampf gekocht
18
—
03069519
andere
18
—
03069520
Garnelen der Gattung Pandalus spp.
12
andere Garnelen
03069530
Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus
12
—
03069540
Garnelen der Gattung Crangon, andere als der Art Crangon crangon
18
—
03069590
andere
12
—
030699
andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
03069910
Süßwasserkrebse
7,5
—
03069990
andere
12
—
0307
Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar
Austern
030711
lebend, frisch oder gekühlt
03071110
flache Austern (Ostrea spp.), lebend, mit einem Stückgewicht einschließlich Schale von 40 g oder weniger
frei
—
03071190
andere
9
—
03071200
gefroren
9
—
03071900
andere
9
—
Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten
03072100
lebend, frisch oder gekühlt
8
—
030722
gefroren
03072210
große Pilger-Muscheln (Pecten maximus)
8
—
03072290
andere
8
—
03072900
andere
8
—
Miesmuscheln (Mytilus spp., Perna spp.)
030731
lebend, frisch oder gekühlt
03073110
Mytilus spp.
10
—
03073190
Perna spp.
8
—
030732
gefroren
03073210
Mytilus spp.
10
—
03073290
Perna spp.
8
—
030739
andere
03073920
Mytilus spp.
10
—
03073980
Perna spp.
8
—
Tintenfische und Kalmare
030742
lebend, frisch oder gekühlt
03074210
Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.)
8
—
03074220
Loligo spp.
6
—
03074230
Ommastrephes spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.
8
—
03074240
Pfeilkalmar (Todarodes sagittatus)
6
—
03074290
andere
11
—
030743
gefroren
Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.
Sepiola spp.
03074321
Sepiola rondeleti
6
—
03074325
andere
8
—
03074329
Sepia officinalis, Rossia macrosoma
8
—
Loligo spp.
03074331
Loligo vulgaris
6
—
03074333
Loligo pealei
6
—
03074335
Loligo gahi
6
—
03074338
andere
6
—
03074391
Ommastrephes spp., ausgenommen Ommastrephes sagittatus, Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.
8
—
03074392
Illex spp.
8
—
03074395
Todarodes sagittatus (Ommastrephes sagittatus)
6
—
03074399
andere
11
—
030749
andere
03074920
Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola spp.
8
—
03074940
Loligo spp.
6
—
03074950
Ommastrephes spp., ausgenommen Ommastrephes sagittatus, Nototodarus spp., Sepioteuthis spp.
8
—
03074960
Todarodes sagittatus (Ommastrephes sagittatus)
6
—
03074980
andere
11
—
Kraken (Octopus spp.)
03075100
lebend, frisch oder gekühlt
8
—
03075200
gefroren
8
—
03075900
andere
8
—
03076000
Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken
frei
—
Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln (Familien Arcidae, Arcticidae, Cardiidae, Donacidae, Hiatellidae, Mactridae, Mesodesmatidae, Myidae, Semelidae, Solecurtidae, Solenidae, Tridacnidae und Veneridae)
03077100
lebend, frisch oder gekühlt
11
—
030772
gefroren
03077210
Sandklaffmuscheln und andere Weichtiere der Familie Veneridae
8
—
03077290
andere
11
—
03077900
andere
11
—
Seeohren (Haliotis spp.) und Fechterschnecken (Strombus spp.)
03078100
Seeohren (Haliotis spp.), lebend, frisch oder gekühlt
11
—
03078200
Fechterschnecken (Strombus spp.), lebend, frisch oder gekühlt
11
—
03078300
Seeohren (Haliotis spp.), gefroren
11
—
03078400
Fechterschnecken (Strombus spp.), gefroren
11
—
03078700
andere Seeohren (Haliotis spp.)
11
—
03078800
andere Fechterschnecken (Strombus spp.)
11
—
andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets, genießbar
03079100
lebend, frisch oder gekühlt
11
—
03079200
gefroren
11
—
03079900
andere
11
—
0308
Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbar
Seegurken (Stichopus japonicus, Holothuroidea)
03081100
lebend, frisch oder gekühlt
11
—
03081200
gefroren
11
—
03081900
andere
11
—
Seeigel (Strongylocentrotus spp., Paracentrotus lividus, Loxechinus albus, Echinus esculentus)
03082100
lebend, frisch oder gekühlt
11
—
03082200
gefroren
11
—
03082900
andere
11
—
030830
Quallen (Rhopilema spp.)
03083010
lebend, frisch oder gekühlt
11
—
03083050
gefroren
frei
—
03083090
andere
11
—
030890
andere
03089010
lebend, frisch oder gekühlt
11
—
03089050
gefroren
11
—
03089090
andere
11
—
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2. Im Sinne der Position 0405 gelten als
a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
3. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:
a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c) sie geformt sind oder geformt werden können.
4. Zu Kapitel 4 gehören nicht:
a) aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
b) aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
c) Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).
1. Im Sinne der Unterposition 040410 sind unter „modifizierter Molke“ Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2. Der Begriff „Butter“ im Sinne der Unterposition 040510 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 040590).
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Für die Zwecke der Unterpositionen 040811 und 040819 gilt Folgendes:
Der Begriff „anders haltbar gemacht“ gilt auch für Eigelb, dem begrenzte Mengen an Salz (im Allgemeinen eine Menge von bis zu etwa 12 GHT) oder geringe Mengen an Chemikalien zum Zweck der Haltbarmachung zugefügt wurden, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
i) die Waren behalten den Charakter von Eigelb der Unterpositionen 040811 und 040819;
ii) Salz oder Chemikalien dürfen nur in einer Menge verwendet werden, die zum Zweck der Haltbarmachung erforderlich ist.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
4. Für die Zwecke der Unterpositionen 040410 und 040490 gilt Folgendes:
Milchpermeat und Molkenpermeat können analytisch durch das Vorhandensein von Stoffen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), die mit der Molkenherstellung zusammenhängen, unterschieden werden.
040410
Das Vorhandensein von Stoffen, die mit der Herstellung von Molke zusammenhängen (z. B. Milchsäure, Lactate und Glykomakropeptide), ist eine Voraussetzung für die Einreihung von Molkenpermeaten in diese Unterposition.
040490
040490
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0401
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
040110
mit einem Milchfettgehalt von 1 GHT oder weniger
04011010
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
13,8 €/100 kg/net
—
04011090
andere
12,9 €/100 kg/net
—
040120
mit einem Fettgehalt von mehr als 1 GHT, jedoch nicht mehr als 6 GHT
mit einem Milchfettgehalt von 3 GHT oder weniger
04012011
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
18,8 €/100 kg/net
—
04012019
andere
17,9 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 3 GHT
04012091
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
22,7 €/100 kg/net
—
04012099
andere
21,8 €/100 kg/net
—
040140
mit einem Fettgehalt von mehr als 6 GHT, jedoch nicht mehr als 10 GHT
04014010
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
57,5 €/100 kg/net
—
04014090
andere
56,6 €/100 kg/net
—
040150
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT
mit einem Milchfettgehalt von 21 GHT oder weniger
04015011
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
57,5 €/100 kg/net
—
04015019
andere
56,6 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 21 bis 45 GHT
04015031
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
110 €/100 kg/net
—
04015039
andere
109,1 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT
04015091
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
183,7 €/100 kg/net
—
04015099
andere
182,8 €/100 kg/net
—
0402
Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
040210
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
04021011
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
125,4 €/100 kg/net
—
04021019
andere
118,8 €/100 kg/net
—
andere
04021091
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
1,19 €/kg + 27,5 €/100 kg/net
—
04021099
andere
1,19 €/kg + 21 €/100 kg/net
—
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT
040221
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger
04022111
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
135,7 €/100 kg/net
—
04022118
andere
130,4 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT
04022191
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
167,2 €/100 kg/net
—
04022199
andere
161,9 €/100 kg/net
—
040229
andere
mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger
04022911
Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT
1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net
—
andere
04022915
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net
—
04022919
andere
1,31 €/kg + 16,8 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT
04022991
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net
—
04022999
andere
1,62 €/kg + 16,8 €/100 kg/net
—
andere
040291
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
04029110
mit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger
34,7 €/100 kg/net
—
04029130
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT
43,4 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 45 GHT
04029151
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
110 €/100 kg/net
—
04029159
andere
109,1 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT
04029191
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
183,7 €/100 kg/net
—
04029199
andere
182,8 €/100 kg/net
—
040299
andere
04029910
mit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger
57,2 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 9,5 bis 45 GHT
04029931
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
1,08 €/kg + 19,4 €/100 kg/net
—
04029939
andere
1,08 €/kg + 18,5 €/100 kg/net
—
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT
04029991
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
1,81 €/kg + 19,4 €/100 kg/net
—
04029999
andere
1,81 €/kg + 18,5 €/100 kg/net
—
0403
Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
040310
Joghurt
weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
04031011
3 GHT oder weniger
20,5 €/100 kg/net
—
04031013
mehr als 3 bis 6 GHT
24,4 €/100 kg/net
—
04031019
mehr als 6 GHT
59,2 €/100 kg/net
—
anderer, mit einem Milchfettgehalt von
04031031
3 GHT oder weniger
0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net
—
04031033
mehr als 3 bis 6 GHT
0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net
—
04031039
mehr als 6 GHT
0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net
—
aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von
04031051
1,5 GHT oder weniger
8,3 + 95 €/100 kg/net
—
04031053
mehr als 1,5 bis 27 GHT
8,3 + 130,4 €/100 kg/net
—
04031059
mehr als 27 GHT
8,3 + 168,8 €/100 kg/net
—
anderer, mit einem Milchfettgehalt von
04031091
3 GHT oder weniger
8,3 + 12,4 €/100 kg/net
—
04031093
mehr als 3 bis 6 GHT
8,3 + 17,1 €/100 kg/net
—
04031099
mehr als 6 GHT
8,3 + 26,6 €/100 kg/net
—
040390
andere
weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
04039011
1,5 GHT oder weniger
100,4 €/100 kg/net
—
04039013
mehr als 1,5 bis 27 GHT
135,7 €/100 kg/net
—
04039019
mehr als 27 GHT
167,2 €/100 kg/net
—
andere, mit einem Milchfettgehalt von
04039031
1,5 GHT oder weniger
0,95 €/kg + 22 €/100 kg/net
—
04039033
mehr als 1,5 bis 27 GHT
1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net
—
04039039
mehr als 27 GHT
1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net
—
andere
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
04039051
3 GHT oder weniger
20,5 €/100 kg/net
—
04039053
mehr als 3 bis 6 GHT
24,4 €/100 kg/net
—
04039059
mehr als 6 GHT
59,2 €/100 kg/net
—
andere, mit einem Milchfettgehalt von
04039061
3 GHT oder weniger
0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net
—
04039063
mehr als 3 bis 6 GHT
0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net
—
04039069
mehr als 6 GHT
0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net
—
aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von
04039071
1,5 GHT oder weniger
8,3 + 95 €/100 kg/net
—
04039073
mehr als 1,5 bis 27 GHT
8,3 + 130,4 €/100 kg/net
—
04039079
mehr als 27 GHT
8,3 + 168,8 €/100 kg/net
—
andere, mit einem Milchfettgehalt von
04039091
3 GHT oder weniger
8,3 + 12,4 €/100 kg/net
—
04039093
mehr als 3 bis 6 GHT
8,3 + 17,1 €/100 kg/net
—
04039099
mehr als 6 GHT
8,3 + 26,6 €/100 kg/net
—
0404
Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
040410
Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von
15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von
04041002
1,5 GHT oder weniger
7 €/100 kg/net
—
04041004
mehr als 1,5 bis 27 GHT
135,7 €/100 kg/net
—
04041006
mehr als 27 GHT
167,2 €/100 kg/net
—
mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von
04041012
1,5 GHT oder weniger
100,4 €/100 kg/net
—
04041014
mehr als 1,5 bis 27 GHT
135,7 €/100 kg/net
—
04041016
mehr als 27 GHT
167,2 €/100 kg/net
—
andere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von
15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von
04041026
1,5 GHT oder weniger
0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net
—
04041028
mehr als 1,5 bis 27 GHT
1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04041032
mehr als 27 GHT
1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von
04041034
1,5 GHT oder weniger
0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04041036
mehr als 1,5 bis 27 GHT
1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04041038
mehr als 27 GHT
1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
andere
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von
15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von
04041048
1,5 GHT oder weniger
0,07 €/kg/net
—
04041052
mehr als 1,5 bis 27 GHT
135,7 €/100 kg/net
—
04041054
mehr als 27 GHT
167,2 €/100 kg/net
—
mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von
04041056
1,5 GHT oder weniger
100,4 €/100 kg/net
—
04041058
mehr als 1,5 bis 27 GHT
135,7 €/100 kg/net
—
04041062
mehr als 27 GHT
167,2 €/100 kg/net
—
andere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von
15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von
04041072
1,5 GHT oder weniger
0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net
—
04041074
mehr als 1,5 bis 27 GHT
1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04041076
mehr als 27 GHT
1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von
04041078
1,5 GHT oder weniger
0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04041082
mehr als 1,5 bis 27 GHT
1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04041084
mehr als 27 GHT
1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
040490
andere
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
04049021
1,5 GHT oder weniger
100,4 €/100 kg/net
—
04049023
mehr als 1,5 bis 27 GHT
135,7 €/100 kg/net
—
04049029
mehr als 27 GHT
167,2 €/100 kg/net
—
andere, mit einem Milchfettgehalt von
04049081
1,5 GHT oder weniger
0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04049083
mehr als 1,5 bis 27 GHT
1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
04049089
mehr als 27 GHT
1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net
—
0405
Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette
040510
Butter
mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger
natürliche Butter
04051011
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
189,6 €/100 kg/net
—
04051019
andere
189,6 €/100 kg/net
—
04051030
rekombinierte Butter
189,6 €/100 kg/net
—
04051050
Molkenbutter
189,6 €/100 kg/net
—
04051090
andere
231,3 €/100 kg/net
—
040520
Milchstreichfette
04052010
mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT
9 + EA
—
04052030
mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT
9 + EA
—
04052090
mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT
189,6 €/100 kg/net
—
040590
andere
04059010
mit einem Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und mit einem Wassergehalt von 0,5 GHT oder weniger
231,3 €/100 kg/net
—
04059090
andere
231,3 €/100 kg/net
—
0406
Käse und Quark/Topfen
040610
Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen
mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger
04061030
Mozzarella, auch in Flüssigkeit
185,2 €/100 kg/net
—
04061050
anderer
185,2 €/100 kg/net
—
04061080
anderer
221,2 €/100 kg/net
—
04062000
Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform
188,2 €/100 kg/net
—
040630
Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform
04063010
zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) verwendet worden sind, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 56 GHT oder weniger
144,9 €/100 kg/net
—
andere
mit einem Fettgehalt von 36 GHT oder weniger und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von
04063031
48 GHT oder weniger
139,1 €/100 kg/net
—
04063039
mehr als 48 GHT
144,9 €/100 kg/net
—
04063090
mit einem Fettgehalt von mehr als 36 GHT
215 €/100 kg/net
—
040640
Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti
04064010
Roquefort
140,9 €/100 kg/net
—
04064050
Gorgonzola
140,9 €/100 kg/net
—
04064090
andere
140,9 €/100 kg/net
—
040690
andere Käse
04069001
für die Verarbeitung
167,1 €/100 kg/net
—
andere
04069013
Emmentaler
171,7 €/100 kg/net
—
04069015
Greyerzer, Sbrinz
171,7 €/100 kg/net
—
04069017
Bergkäse, Appenzeller
171,7 €/100 kg/net
—
04069018
Fromage Fribourgeois, Vacherin Mont d'Or und Tête de Moine
171,7 €/100 kg/net
—
04069021
Cheddar
167,1 €/100 kg/net
—
04069023
Edamer
151 €/100 kg/net
—
04069025
Tilsiter
151 €/100 kg/net
—
04069029
Kashkaval
151 €/100 kg/net
—
04069032
Feta
151 €/100 kg/net
—
04069035
Kefalo-Tyri
151 €/100 kg/net
—
04069037
Finlandia
151 €/100 kg/net
—
04069039
Jarlsberg
151 €/100 kg/net
—
andere
04069050
Schaf- oder Büffelkäse in Behältern, die Salzlake enthalten, oder in Beuteln aus Schaf- oder Ziegenfell
151 €/100 kg/net
—
andere
mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger und mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von
47 GHT oder weniger
04069061
Grana Padano, Parmigiano Reggiano
188,2 €/100 kg/net
—
04069063
Fiore Sardo, Pecorino
188,2 €/100 kg/net
—
04069069
andere
188,2 €/100 kg/net
—
mehr als 47 bis 72 GHT
04069073
Provolone
151 €/100 kg/net
—
04069074
Maasdamer
151 €/100 kg/net
—
04069075
Asiago, Caciocavallo, Montasio, Ragusano
151 €/100 kg/net
—
04069076
Danbo, Fontal, Fontina, Fynbo, Havarti, Maribo, Samsø
151 €/100 kg/net
—
04069078
Gouda
151 €/100 kg/net
—
04069079
Esrom, Italico, Kernhem, St. Nectaire, St. Paulin, Taleggio
151 €/100 kg/net
—
04069081
Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby, Monterey
151 €/100 kg/net
—
04069082
Camembert
151 €/100 kg/net
—
04069084
Brie
151 €/100 kg/net
—
04069085
Kefalograviera, Kasseri
151 €/100 kg/net
—
andere Käse, mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von
04069086
mehr als 47 bis 52 GHT
151 €/100 kg/net
—
04069089
mehr als 52 bis 62 GHT
151 €/100 kg/net
—
04069092
mehr als 62 bis 72 GHT
151 €/100 kg/net
—
04069093
mehr als 72 GHT
185,2 €/100 kg/net
—
04069099
andere
221,2 €/100 kg/net
—
0407
Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht
Bruteier
04071100
von Hühnern (Gallus domesticus)
35 €/1000 p/st
p/st
040719
andere
von Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus
04071911
von Truthühnern oder Gänsen
105 €/1000 p/st
p/st
04071919
andere
35 €/1000 p/st
p/st
04071990
andere
7,7
p/st
andere Eier, frisch
04072100
von Hühnern (Gallus domesticus)
30,4 €/100 kg/net
1000
040729
andere
04072910
von Hausgeflügel anderer Art als Gallus domesticus
30,4 €/100 kg/net
1000
04072990
andere
7,7
p/st
040790
andere
04079010
von Hausgeflügel
30,4 €/100 kg/net
1000
04079090
andere
7,7
p/st
0408
Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Eigelb
040811
getrocknet
04081120
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
04081180
anderes
142,3 €/100 kg/net
—
040819
anderes
04081920
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
anderes
04081981
flüssig
62 €/100 kg/net
—
04081989
anderes, einschließlich gefroren
66,3 €/100 kg/net
—
andere
040891
getrocknet
04089120
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
04089180
andere
137,4 €/100 kg/net
—
040899
andere
04089920
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
04089980
andere
35,3 €/100 kg/net
—
04090000
Natürlicher Honig
17,3
—
04100000
Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
7,7
—
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht:
a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren);
b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43);
c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI);
d) Pinselköpfe (Position 9603).
2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501).
3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein“ Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
4. In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar“ die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder. Zu Position 0511 gehören unter anderem Rosshaar und Rosshaarabfälle, auch in Aufmachung von Lagen, mit oder ohne Unterlage.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
05010000
Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar
frei
—
0502
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare
05021000
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten
frei
—
05029000
andere
frei
—
0503
05040000
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
frei
—
0505
Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
050510
Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen
05051010
roh
frei
—
05051090
andere
frei
—
05059000
andere
frei
—
0506
Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
05061000
Ossein und mit Säure behandelte Knochen
frei
—
05069000
andere
frei
—
0507
Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
05071000
Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein
frei
—
05079000
andere
frei
—
05080000
Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon
frei
—
0509
05100000
Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
frei
—
0511
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
05111000
Rindersperma
frei
andere
051191
Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
05119110
Abfälle von Fischen
frei
—
05119190
andere
frei
—
051199
andere
05119910
Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle
frei
—
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs
05119931
roh
frei
—
05119939
andere
5,1
—
05119985
andere
frei
—
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7.
2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0601
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)
060110
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend
06011010
Hyazinthen
5,1
p/st
06011020
Narzissen
5,1
p/st
06011030
Tulpen
5,1
p/st
06011040
Gladiolen
5,1
p/st
06011090
andere
5,1
p/st
060120
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln
06012010
Zichorienpflanzen und -wurzeln
frei
—
06012030
Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen
9,6
—
06012090
andere
6,4
—
0602
Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
060210
Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser
06021010
von Reben
frei
—
06021090
andere
4
—
060220
Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt
06022010
Reben, bewurzelt, auch gepfropft
frei
—
andere
06022020
wurzelnackt
8,3
p/st
andere
06022030
Zitruspflanzen
8,3
p/st
06022080
andere
8,3
p/st
06023000
Rhododendren (Azaleen), auch veredelt
8,3
p/st
06024000
Rosen, auch veredelt
8,3
p/st
060290
andere
06029010
Pilzmycel
8,3
—
06029020
Ananaspflänzlinge
frei
—
06029030
Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen
8,3
—
andere
Freilandpflanzen
Bäume und Sträucher
06029041
Forstgehölze
8,3
p/st
andere
06029045
bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen
6,5
p/st
andere
06029046
wurzelnackt
8,3
p/st
andere
06029047
Nadelgehölze und immergrüne Pflanzen
8,3
p/st
06029048
andere
8,3
p/st
06029050
andere Freilandpflanzen
8,3
—
Zimmerpflanzen
06029070
bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen)
6,5
p/st
andere
06029091
Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen)
6,5
p/st
06029099
andere
6,5
p/st
0603
Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
frisch
06031100
Rosen
p/st
06031200
Nelken
p/st
06031300
Orchideen
p/st
06031400
Chrysanthemen
p/st
06031500
Lilien (Lilium spp.)
p/st
060319
andere
06031910
Gladiolen
p/st
06031920
Hahnenfußgewächse
p/st
06031970
andere
p/st
06039000
andere
10
—
0604
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
060420
frisch
Moose und Flechten
06042011
Rentierflechte
frei
—
06042019
andere
5
—
06042020
Weihnachtsbäume
2,5
p/st
06042040
Zweige von Nadelgehölzen
2,5
—
06042090
andere
2
—
060490
andere
Moose und Flechten
06049011
Rentierflechte
frei
—
06049019
andere
5
—
andere
06049091
nur getrocknet
frei
—
06049099
andere
10,9
—
1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214.
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen:
a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713);
b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104;
c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105);
d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
4. Zu diesem Kapitel gehören jedoch nicht getrocknete oder gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta (Position 0904).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger (%)Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0701
Kartoffeln, frisch oder gekühlt
07011000
Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln
4,5
—
070190
andere
07019010
zum Herstellen von Stärke
5,8
—
andere
07019050
Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni
—
07019090
andere
11,5
—
07020000
Tomaten, frisch oder gekühlt
—
0703
Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
070310
Speisezwiebeln und Schalotten
Speisezwiebeln
07031011
für Saatzwecke (Steckzwiebeln)
9,6
—
07031019
andere
9,6
—
07031090
Schalotten
9,6
—
07032000
Knoblauch
9,6 + 120 €/100 kg/net
—
07039000
Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.
10,4
—
0704
Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
07041000
Blumenkohl/Karfiol
—
07042000
Rosenkohl/Kohlsprossen
12
—
070490
anderer
07049010
Weißkohl und Rotkohl
12 MIN 0,4 €/100 kg/net
—
07049090
anderer
12
—
0705
Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt
Salate
07051100
Kopfsalat
—
07051900
andere
10,4
—
Chicorée
07052100
Chicorée-Witloof (Cichorium intybus var. foliosum)
10,4
—
07052900
andere
10,4
—
0706
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
07061000
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben
13,6
—
070690
andere
07069010
Knollensellerie
—
07069030
Meerrettich/Kren (Cochlearia armoracia)
12
—
07069090
andere
13,6
—
070700
Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
07070005
Gurken
—
07070090
Cornichons
12,8
—
0708
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
07081000
Erbsen (Pisum sativum)
—
07082000
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
—
07089000
andere Hülsenfrüchte
11,2
—
0709
Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
07092000
Spargel
10,2
—
07093000
Auberginen
12,8
—
07094000
Sellerie, ausgenommen Knollensellerie
12,8
—
Pilze und Trüffeln
07095100
Pilze der Gattung Agaricus
12,8
—
070959
andere
07095910
Pfifferlinge/Eierschwämme
3,2
—
07095930
Steinpilze
5,6
—
07095950
Trüffeln
6,4
—
07095990
andere
6,4
—
070960
Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta
07096010
Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
7,2
—
andere
07096091
der Gattung Capsicum, zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen
frei
—
07096095
zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden
frei
—
07096099
andere
6,4
—
07097000
Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde
10,4
—
andere
07099100
Artischocken
—
070992
Oliven
07099210
zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
4,5
—
07099290
andere
13,1 €/100 kg/net
—
070993
Kürbisse (Cucurbita spp.)
07099310
Zucchini (Courgettes)
—
07099390
andere
12,8
—
070999
andere
07099910
Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.))
10,4
—
07099920
Mangold und Karde
10,4
—
07099940
Kapern
5,6
—
07099950
Fenchel
8
—
07099960
Zuckermais
9,4 €/100 kg/net
—
07099990
anderes
12,8
—
0710
Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
07101000
Kartoffeln
14,4
—
Hülsengemüse, auch ausgelöst
07102100
Erbsen (Pisum sativum)
14,4
—
07102200
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
14,4
—
07102900
anderes
14,4
—
07103000
Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde
14,4
—
07104000
Zuckermais
5,1 + 9,4 €/100 kg/net
—
071080
anderes Gemüse
07108010
Oliven
15,2
—
Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta
07108051
Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
14,4
—
07108059
andere
6,4
—
Pilze
07108061
der Gattung Agaricus
14,4
—
07108069
andere
14,4
—
07108070
Tomaten
14,4
—
07108080
Artischocken
14,4
—
07108085
Spargel
14,4
—
07108095
andere
14,4
—
07109000
Mischungen von Gemüsen
14,4
—
0711
Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
071120
Oliven
07112010
zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
6,4
—
07112090
andere
13,1 €/100 kg/net
—
07114000
Gurken und Cornichons
12
—
Pilze und Trüffeln
07115100
Pilze der Gattung Agaricus
9,6 + 191 €/100 kg/net eda
kg/net eda
07115900
andere
9,6
—
071190
anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
Gemüse
07119010
Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
6,4
—
07119030
Zuckermais
5,1 + 9,4 €/100 kg/net
—
07119050
Speisezwiebeln
7,2
—
07119070
Kapern
4,8
—
07119080
anderes
9,6
—
07119090
Mischungen von Gemüsen
12
—
0712
Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
07122000
Speisezwiebeln
12,8
—
Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln
07123100
Pilze der Gattung Agaricus
12,8
—
07123200
Judasohrpilze (Auricularia spp.)
12,8
—
07123300
Zitterpilze (Tremella spp.)
12,8
—
07123900
andere
12,8
—
071290
anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
07129005
Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet
10,2
—
Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
07129011
Hybriden zur Aussaat
frei
—
07129019
andere
9,4 €/100 kg/net
—
07129030
Tomaten
12,8
—
07129050
Karotten und Speisemöhren
12,8
—
07129090
andere
12,8
—
0713
Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
071310
Erbsen (Pisum sativum)
07131010
zur Aussaat
frei
—
07131090
andere
frei
—
07132000
Kichererbsen
frei
—
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
07133100
Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek
frei
—
07133200
Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
frei
—
071333
Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)
07133310
zur Aussaat
frei
—
07133390
andere
frei
—
07133400
Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)
frei
—
07133500
Kuhbohnen (Vigna unguiculata)
frei
—
07133900
andere
frei
—
07134000
Linsen
frei
—
07135000
Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor)
3,2
—
07136000
Straucherbsen (Cajanus cajan)
3,2
—
07139000
andere
3,2
—
0714
Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
07141000
Maniok
9,5 €/100 kg/net
—
071420
Süßkartoffeln
07142010
frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr
3,8
—
07142090
andere
6,4 €/100 kg/net
—
07143000
Yamswurzeln (Dioscorea spp.)
9,5 €/100 kg/net
—
07144000
Taro (Colocasia spp.)
9,5 €/100 kg/net
—
07145000
Yautia (Xanthosoma spp.)
9,5 €/100 kg/net
—
071490
andere
07149020
Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt
9,5 €/100 kg/net
—
07149090
andere
3,8
—
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein:
a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat),
b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup),
vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031 und 08119085 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031, 08119085, 08129070 und 08135031 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0801
Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
Kokosnüsse
08011100
getrocknet
frei
—
08011200
mit innerer Fruchthaut (Endokarp)
frei
—
08011900
andere
frei
—
Paranüsse
08012100
in der Schale
frei
—
08012200
ohne Schale
frei
—
Kaschu-Nüsse
08013100
in der Schale
frei
—
08013200
ohne Schale
frei
—
0802
Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
Mandeln
080211
in der Schale
08021110
bittere Mandeln
frei
—
08021190
andere
5,6
—
080212
ohne Schale
08021210
bittere Mandeln
frei
—
08021290
andere
3,5
—
Haselnüsse (Corylus spp.)
08022100
in der Schale
3,2
—
08022200
ohne Schale
3,2
—
Walnüsse
08023100
in der Schale
4
—
08023200
ohne Schale
5,1
—
Esskastanien (Castanea spp.)
08024100
in der Schale
5,6
—
08024200
ohne Schale
5,6
—
Pistazien
08025100
in der Schale
1,6
—
08025200
ohne Schale
1,6
—
Macadamia-Nüsse
08026100
in der Schale
2
—
08026200
ohne Schale
2
—
08027000
Kolanüsse (Cola spp.)
frei
—
08028000
Areka-(Betel-)Nüsse
frei
—
080290
andere
08029010
Pekan-(Hickory-)Nüsse
frei
—
08029050
Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp.
3,2
—
08029085
andere
3,2
—
0803
Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet
080310
Mehlbananen
08031010
frisch
16
—
08031090
getrocknet
16
—
080390
andere
08039010
frisch
117 €/1000 kg/net
—
08039090
getrocknet
16
—
0804
Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet
08041000
Datteln
7,7
—
080420
Feigen
08042010
frisch
5,6
—
08042090
getrocknet
8
—
08043000
Ananas
5,8
—
08044000
Avocadofrüchte
—
08045000
Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
frei
—
0805
Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
080510
Orangen
Süßorangen, frisch
08051022
Navel Orangen
—
08051024
Blondorangen
—
08051028
andere
—
08051080
andere
—
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten
080521
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas)
08052110
Satsumas
—
08052190
andere
—
08052200
Clementinen
—
08052900
andere
—
08054000
Pampelmusen und Grapefruits
—
080550
Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)
08055010
Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)
—
08055090
Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)
12,8
—
08059000
andere
12,8
—
0806
Weintrauben, frisch oder getrocknet
080610
frisch
08061010
Tafeltrauben
—
08061090
andere
—
080620
getrocknet
08062010
Korinthen
2,4
—
08062030
Sultaninen
2,4
—
08062090
andere
2,4
—
0807
Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch
Melonen (einschließlich Wassermelonen)
08071100
Wassermelonen
8,8
—
08071900
andere
8,8
—
08072000
Papaya-Früchte
frei
—
0808
Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
080810
Äpfel
08081010
Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember
7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net
—
08081080
andere
—
080830
Birnen
08083010
Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember
7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net
—
08083090
andere
—
08084000
Quitten
7,2
—
0809
Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
08091000
Aprikosen/Marillen
—
Kirschen
08092100
Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)
—
08092900
andere
—
080930
Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
08093010
Brugnolen und Nektarinen
—
08093090
andere
—
080940
Pflaumen und Schlehen
08094005
Pflaumen
—
08094090
Schlehen
12
—
0810
Andere Früchte, frisch
08101000
Erdbeeren
—
081020
Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren
08102010
Himbeeren
8,8
—
08102090
andere
9,6
—
081030
schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
08103010
schwarze Johannisbeeren
8,8
—
08103030
rote Johannisbeeren
8,8
—
08103090
andere
9,6
—
081040
Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium
08104010
Preiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaea
frei
—
08104030
Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
3,2
—
08104050
Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum
3,2
—
08104090
andere
9,6
—
08105000
Kiwifrüchte
—
08106000
Durian
8,8
—
08107000
Kaki
8,8
—
081090
andere
08109020
Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas
frei
—
08109075
andere
8,8
—
0811
Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
081110
Erdbeeren
mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
08111011
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
20,8 + 8,4 €/100 kg/net
—
08111019
andere
20,8
—
08111090
andere
14,4
—
081120
Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren
mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
08112011
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
20,8 + 8,4 €/100 kg/net
—
08112019
andere
20,8
—
andere
08112031
Himbeeren
14,4
—
08112039
schwarze Johannisbeeren
14,4
—
08112051
rote Johannisbeeren
12
—
08112059
Brombeeren und Maulbeeren
12
—
08112090
andere
14,4
—
081190
andere
mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
08119011
tropische Früchte und tropische Nüsse
13 + 5,3 €/100 kg/net
—
08119019
andere
20,8 + 8,4 €/100 kg/net
—
andere
08119031
tropische Früchte und tropische Nüsse
13
—
08119039
andere
20,8
—
andere
08119050
Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
12
—
08119070
Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium
3,2
—
Kirschen
08119075
Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)
14,4
—
08119080
andere
14,4
—
08119085
tropische Früchte und tropische Nüsse
9
—
08119095
andere
14,4
—
0812
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
08121000
Kirschen
8,8
—
081290
andere
08129025
Aprikosen/Marillen; Orangen
12,8
—
08129030
Papaya-Früchte
2,3
—
08129040
Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
6,4
—
08129070
Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse
5,5
—
08129098
andere
8,8
—
0813
Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
08131000
Aprikosen/Marillen
5,6
—
08132000
Pflaumen
9,6
—
08133000
Äpfel
3,2
—
081340
andere Früchte
08134010
Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
5,6
—
08134030
Birnen
6,4
—
08134050
Papaya-Früchte
2
—
08134065
Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas
frei
—
08134095
andere
2,4
—
081350
Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806
ohne Pflaumen
08135012
von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas
4
—
08135015
andere
6,4
—
08135019
mit Pflaumen
9,6
—
Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802
08135031
von tropischen Nüssen
4
—
08135039
andere
6,4
—
andere Mischungen
08135091
ohne Pflaumen oder Feigen
8
—
08135099
andere
9,6
—
08140000
Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt
1,6
—
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:
a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;
b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.
0904
0910
2103
2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.
1. Für die in Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
0901
Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
Kaffee, nicht geröstet
09011100
nicht entkoffeiniert
frei
—
09011200
entkoffeiniert
8,3
—
Kaffee, geröstet
09012100
nicht entkoffeiniert
7,5
—
09012200
entkoffeiniert
9
—
090190
andere
09019010
Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen
frei
—
09019090
Kaffeemittel mit Kaffeegehalt
11,5
—
0902
Tee, auch aromatisiert
09021000
grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
3,2
—
09022000
anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
frei
—
09023000
schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
frei
—
09024000
anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee
frei
—
09030000
Mate
frei
—
0904
Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
Pfeffer
09041100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09041200
gemahlen oder sonst zerkleinert
4
—
Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta
090421
getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
09042110
Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack (Capsicum annuum)
9,6
—
09042190
andere
frei
—
09042200
gemahlen oder sonst zerkleinert
5
—
0905
Vanille
09051000
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
6
—
09052000
gemahlen oder sonst zerkleinert
6
—
0906
Zimt und Zimtblüten
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
09061100
Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume)
frei
—
09061900
andere
frei
—
09062000
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
0907
Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
09071000
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
8
—
09072000
gemahlen oder sonst zerkleinert
8
—
0908
Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
Muskatnüsse
09081100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09081200
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
Muskatblüte
09082100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09082200
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
Amomen und Kardamomen
09083100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09083200
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
0909
Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
Korianderfrüchte
09092100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09092200
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
Kreuzkümmelfrüchte
09093100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09093200
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren
09096100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09096200
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
0910
Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
Ingwer
09101100
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09101200
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
091020
Safran
09102010
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09102090
gemahlen oder sonst zerkleinert
8,5
—
09103000
Kurkuma
frei
—
andere Gewürze
091091
Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
09109105
Curry
frei
—
andere
09109110
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09109190
gemahlen oder sonst zerkleinert
12,5
—
091099
andere
09109910
Samen von Bockshornklee
frei
—
Thymian
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
09109931
Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)
frei
—
09109933
anderer
7
—
09109939
gemahlen oder sonst zerkleinert
8,5
—
09109950
Lorbeerblätter
7
—
andere
09109991
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
09109999
gemahlen oder sonst zerkleinert
12,5
—
1. A)Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden.B)Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006.
2. Zu Position 1005 gehört nicht Zuckermais (Kapitel 7).
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
1. Es gelten als:
a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10061030, 10062011, 10062092, 10063021, 10063042, 10063061 und 10063092: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt;
b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10061050, 10062013, 10062094, 10063023, 10063044, 10063063 und 10063094: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt;
c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10061071, 10061079, 10062015, 10062017, 10062096, 10062098, 10063025, 10063027, 10063046, 10063048, 10063065, 10063067, 10063096 und 10063098: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben;
d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 10061030, 10061050, 10061071 und 10061079: Reis in der Strohhülse, gedroschen;
e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10062011, 10062013, 10062015, 10062017, 10062092, 10062094, 10062096 und 10062098: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist;
f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10063021, 10063023, 10063025, 10063027, 10063042, 10063044, 10063046 und 10063048: Reis, bei dem die Strohhülse, ein Teil des Keimes und ganz oder teilweise die äußeren Schichten des Perikarps, nicht jedoch die inneren Schichten, entfernt worden sind;
g) „vollständig geschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 10063061, 10063063, 10063065, 10063067, 10063092, 10063094, 10063096 und 10063098: Reis, bei dem die Strohhülse, die äußeren und inneren Schichten des Perikarps und der Keim bei mittel- und langkörnigem Reis vollständig, bei rundkörnigem Reis zumindest teilweise, entfernt worden sind, bei dem jedoch bis zu 10 GHT der Körner weiße Längsrillen aufweisen können;
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
1001
Weizen und Mengkorn
Hartweizen
10011100
zur Aussaat
148 €/t
—
10011900
andere
148 €/t
—
andere
100191
zur Aussaat
10019110
Spelz
12,8
—
10019120
Weichweizen und Mengkorn
95 €/t
—
10019190
andere
95 €/t
—
10019900
andere
95 €/t
—
1002
Roggen
10021000
zur Aussaat
93 €/t
—
10029000
andere
93 €/t
—
1003
Gerste
10031000
zur Aussaat
93 €/t
—
10039000
andere
93 €/t
—
1004
Hafer
10041000
zur Aussaat
89 €/t
—
10049000
andere
89 €/t
—
1005
Mais
100510
zur Aussaat
Hybridmais
10051013
Dreiweghybriden
frei
—
10051015
Einfachhybriden
frei
—
10051018
andere
frei
—
10051090
anderer
94 €/t
—
10059000
anderer
94 €/t
—
1006
Reis
100610
Rohreis (Paddy-Reis)
10061010
zur Aussaat
7,7
—
anderer
10061030
rundkörniger
211 €/t
—
10061050
mittelkörniger
211 €/t
—
langkörniger
10061071
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
211 €/t
—
10061079
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
211 €/t
—
100620
geschälter Reis („Cargo-Reis“ oder „Braunreis“)
parboiled
10062011
rundkörniger
65 €/t
—
10062013
mittelkörniger
65 €/t
—
langkörniger
10062015
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
65 €/t
—
10062017
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
65 €/t
—
anderer
10062092
rundkörniger
65 €/t
—
10062094
mittelkörniger
65 €/t
—
langkörniger
10062096
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
65 €/t
—
10062098
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
65 €/t
—
100630
halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
halbgeschliffener Reis
parboiled
10063021
rundkörniger
175 €/t
—
10063023
mittelkörniger
175 €/t
—
langkörniger
10063025
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175 €/t
—
10063027
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175 €/t
—
anderer
10063042
rundkörniger
175 €/t
—
10063044
mittelkörniger
175 €/t
—
langkörniger
10063046
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175 €/t
—
10063048
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175 €/t
—
vollständig geschliffener Reis
parboiled
10063061
rundkörniger
175 €/t
—
10063063
mittelkörniger
175 €/t
—
langkörniger
10063065
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175 €/t
—
10063067
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175 €/t
—
anderer
10063092
rundkörniger
175 €/t
—
10063094
mittelkörniger
175 €/t
—
langkörniger
10063096
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175 €/t
—
10063098
mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175 €/t
—
10064000
Bruchreis
128 €/t
—
1007
Körner-Sorghum
100710
zur Aussaat
10071010
Hybrid-Körner-Sorghum
6,4
—
10071090
andere
94 €/t
—
10079000
andere
94 €/t
—
1008
Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide
10081000
Buchweizen
37 €/t
—
Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum)
10082100
zur Aussaat
56 €/t
—
10082900
andere
56 €/t
—
10083000
Kanariensaat
frei
—
10084000
Fonio (Digitaria spp.)
37 €/t
—
10085000
Quinoa (Chenopodium quinoa)
37 €/t
—
10086000
Triticale
93 €/t
—
10089000
anderes Getreide
37 €/t
—
1. Zu Kapitel 11 gehören nicht:
a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 und 2101);
b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901;
c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904;
d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005;
e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33).
2. A)Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen:a)einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert;b)einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert.Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104.B)Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert.Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen.
| Art des Getreides | Stärkegehalt | Aschegehalt | Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von | |
| 315 Mikrometern | 500 Mikrometern | |||
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) |
| Weizen und Roggen | 45 % | 2,5 % | 80 % | — |
| Gerste | 45 % | 3 % | 80 % | — |
| Hafer | 45 % | 5 % | 80 % | — |
| Mais und Körner-Sorghum | 45 % | 2 % | — | 90 % |
| Reis | 45 % | 1,6 % | 80 % | — |
| Buchweizen | 45 % | 4 % | 80 % | — |
| Andere Getreidearten | 45 % | 2 % | 50 % | — |
3. Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:
a) Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b) Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.
1. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet:
a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
2. Als „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:
a) getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b) Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
110100
Mehl von Weizen oder Mengkorn
von Weizen
11010011
von Hartweizen
172 €/t
—
11010015
von Weichweizen und Spelz
172 €/t
—
11010090
von Mengkorn
172 €/t
—
1102
Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
110220
von Mais
11022010
mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
173 €/t
—
11022090
anderes
98 €/t
—
110290
anderes
11029010
von Gerste
171 €/t
—
11029030
von Hafer
164 €/t
—
11029050
von Reis
138 €/t
—
11029070
von Roggen
168 €/t
—
11029090
anderes
98 €/t
—
1103
Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
Grobgrieß und Feingrieß
110311
von Weizen
11031110
von Hartweizen
267 €/t
—
11031190
von Weichweizen und Spelz
186 €/t
—
110313
von Mais
11031310
mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
173 €/t
—
11031390
anderer
98 €/t
—
110319
von anderem Getreide
11031920
von Roggen oder Gerste
171 €/t
—
11031940
von Hafer
164 €/t
—
11031950
von Reis
138 €/t
—
11031990
anderer
98 €/t
—
110320
Pellets
11032025
von Roggen oder Gerste
171 €/t
—
11032030
von Hafer
164 €/t
—
11032040
von Mais
173 €/t
—
11032050
von Reis
138 €/t
—
11032060
von Weizen
175 €/t
—
11032090
andere
98 €/t
—
1104
Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken
110412
von Hafer
11041210
gequetscht
93 €/t
—
11041290
als Flocken
182 €/t
—
110419
von anderem Getreide
11041910
von Weizen
175 €/t
—
11041930
von Roggen
171 €/t
—
11041950
von Mais
173 €/t
—
von Gerste
11041961
gequetscht
97 €/t
—
11041969
als Flocken
189 €/t
—
andere
11041991
Reisflocken
234 €/t
—
11041999
andere
173 €/t
—
Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet)
110422
von Hafer
11042240
geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)
162 €/t
—
11042250
perlförmig geschliffen
145 €/t
—
11042295
andere
93 €/t
—
110423
von Mais
11042340
geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet; perlförmig geschliffen
152 €/t
—
11042398
andere
98 €/t
—
110429
von anderem Getreide
von Gerste
11042904
geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (Grütze)
150 €/t
—
11042905
perlförmig geschliffen
236 €/t
—
11042908
andere
97 €/t
—
andere
11042917
geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet
129 €/t
—
11042930
perlförmig geschliffen
154 €/t
—
nur geschrotet
11042951
von Weizen
99 €/t
—
11042955
von Roggen
97 €/t
—
11042959
andere
98 €/t
—
andere
11042981
von Weizen
99 €/t
—
11042985
von Roggen
97 €/t
—
11042989
andere
98 €/t
—
110430
Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
11043010
von Weizen
76 €/t
—
11043090
andere
75 €/t
—
1105
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
11051000
Mehl, Grieß und Pulver
12,2
—
11052000
Flocken, Granulat und Pellets
12,2
—
1106
Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
11061000
von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713
7,7
—
110620
von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
11062010
für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht
95 €/t
—
11062090
andere
166 €/t
—
110630
von Erzeugnissen des Kapitels 8
11063010
von Bananen
10,9
—
11063090
andere
8,3
—
1107
Malz, auch geröstet
110710
nicht geröstet
von Weizen
11071011
in Form von Mehl
177 €/t
—
11071019
anderes
134 €/t
—
anderes
11071091
in Form von Mehl
173 €/t
—
11071099
anderes
131 €/t
—
11072000
geröstet
152 €/t
—
1108
Stärke; Inulin
Stärke
11081100
von Weizen
224 €/t
—
11081200
von Mais
166 €/t
—
11081300
von Kartoffeln
166 €/t
—
11081400
von Maniok
166 €/t
—
110819
andere Stärke
11081910
von Reis
216 €/t
—
11081990
andere
166 €/t
—
11082000
Inulin
19,2
—
11090000
Kleber von Weizen, auch getrocknet
512 €/t
—
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306.
3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209.
Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen:
a) Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7);
b) Gewürze und andere Waren des Kapitels 9;
c) Getreide (Kapitel 10);
d) Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.
4. Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut.
Zu dieser Position gehören jedoch nicht:
a) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30;
b) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33;
c) Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.
5. Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht:
a) Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102;
b) Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002;
c) Düngemittel der Position 3101 oder 3105.
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 120510 gelten Raps- oder Rübsensamen, deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von weniger als 30 Micromol je Gramm aufweisen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
1201
Sojabohnen, auch geschrotet
12011000
zur Aussaat
frei
—
12019000
andere
frei
—
1202
Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet
12023000
zur Aussaat
frei
—
andere
12024100
ungeschält
frei
—
12024200
geschält, auch geschrotet
frei
—
12030000
Kopra
frei
—
120400
Leinsamen, auch geschrotet
12040010
zur Aussaat
frei
—
12040090
andere
frei
—
1205
Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet
120510
erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen
12051010
zur Aussaat
frei
—
12051090
andere
frei
—
12059000
andere
frei
—
120600
Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
12060010
zur Aussaat
frei
—
andere
12060091
geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift
frei
—
12060099
andere
frei
—
1207
Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet
12071000
Palmnüsse und Palmkerne
frei
—
Baumwollsamen
12072100
zur Aussaat
frei
—
12072900
andere
frei
—
12073000
Rizinussamen
frei
—
120740
Sesamsamen
12074010
zur Aussaat
frei
—
12074090
andere
frei
—
120750
Senfsamen
12075010
zur Aussaat
frei
—
12075090
andere
frei
—
12076000
Saflorsamen (Carthamus tinctorius)
frei
—
12077000
Melonenkerne
frei
—
andere
120791
Mohnsamen
12079110
zur Aussaat
frei
—
12079190
andere
frei
—
120799
andere
12079920
zur Aussaat
frei
—
andere
12079991
Hanfsamen
frei
—
12079996
andere
frei
—
1208
Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
12081000
von Sojabohnen
4,5
—
12089000
anderes
frei
—
1209
Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
12091000
Samen von Zuckerrüben
8,3
—
Samen von Futterpflanzen
12092100
Samen von Luzernen
2,5
—
120922
Samen von Klee (Trifolium spp.)
12092210
Samen von Rotklee (Trifolium pratense L.)
frei
—
12092280
andere
frei
—
120923
Samen von Schwingel
12092311
Samen von Wiesenschwingel (Festuca pratensis Huds.)
frei
—
12092315
Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.)
frei
—
12092380
andere
2,5
—
12092400
Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.)
frei
—
120925
Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.)
12092510
Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)
frei
—
12092590
Samen von Deutschem Weidelgras (Lolium perenne L.)
frei
—
120929
andere
12092945
Samen von Wiesenlieschgras; Samen von Wicken; Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L. und Poa trivialis L.; Samen von Gemeinem Knaulgras (Dactylis glomerata L.); Samen von Straußgras (Agrostis spp.)
frei
—
12092950
Samen von Lupinen
2,5
—
12092960
Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var.alba)
8,3
—
12092980
andere
2,5
—
12093000
Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden
3
—
andere
120991
Samen von Gemüsen
12099130
Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva)
8,3
—
12099180
andere
3
—
120999
andere
12099910
Forstsamen
frei
—
andere
12099991
Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 120930
3
—
12099999
andere
4
—
1210
Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
12101000
Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets
5,8
—
121020
Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
12102010
Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin
5,8
—
12102090
andere
5,8
—
1211
Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
12112000
Ginsengwurzeln
frei
—
12113000
Cocablätter
frei
—
12114000
Mohnstroh
frei
—
12115000
Ephedra
frei
—
121190
andere
12119030
Tonkabohnen
3
—
12119086
andere
frei
—
1212
Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Algen und Tange
12122100
genießbar
frei
—
12122900
andere
frei
—
andere
121291
Zuckerrüben
12129120
getrocknet, auch gemahlen
23 €/100 kg/net
—
12129180
andere
6,7 €/100 kg/net
—
12129200
Johannisbrot (Carob)
5,1
—
12129300
Zuckerrohr
4,6 €/100 kg/net
—
12129400
Zichorienwurzeln
frei
—
121299
andere
Johannisbrotkerne
12129941
ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
12129949
andere
5,8
—
12129995
andere
frei
—
12130000
Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets
frei
—
1214
Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets
12141000
Mehl und Pellets von Luzerne
frei
—
121490
andere
12149010
Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken
5,8
—
12149090
andere
frei
—
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.
Zu dieser Position gehören dagegen nicht:
a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);
b) Malzextrakt (Position 1901);
c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);
d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);
e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;
f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);
g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006);
h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);
ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);
k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 130220 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
1301
Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)
13012000
Gummi arabicum
frei
—
13019000
andere
frei
—
1302
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
13021100
Opium
frei
—
13021200
von Süßholzwurzeln
3,2
—
13021300
von Hopfen
3,2
—
13021400
von Ephedra
frei
—
130219
andere
13021905
Vanille-Oleoresin
3
—
13021970
andere
frei
—
130220
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
13022010
trocken
19,2
—
13022090
andere
11,2
—
Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
13023100
Agar-Agar
frei
—
130232
Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert
13023210
aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen
frei
—
13023290
aus Guarsamen
frei
—
13023900
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI).
2. Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404).
3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
1401
Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast)
14011000
Bambus
frei
—
14012000
Peddig und Stuhlrohr
frei
—
14019000
andere
frei
—
1402
1403
1404
Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
14042000
Baumwoll-Linters
frei
—
14049000
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht:
a) Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209;
b) Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804);
c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21);
d) Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306;
e) Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI;
f) Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002).
2. Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
3. Zu Position 1518 gehören nicht Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die lediglich denaturiert worden sind. Diese bleiben in der Position, zu der die entsprechenden nicht denaturierten Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören.
4. Zu Position 1522 gehören auch Soapstock, Öldrass, Stearinpech, Wollpech und Glycerinpech.
1. Als „erucasäurearmes Raps- oder Rübsenöl“ im Sinne der Unterpositionen 151411 und 151419 gelten fette Öle mit einem Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT.
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 150710, 150810, 15100010, 151110, 151211, 151221, 151311, 151321, 151411, 151491, 151511, 151521, 15155011, 15155019, 15159021, 15159029, 15159040 bis 15159059 und 15180031 gilt Folgendes:
a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als
b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet.
c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
2. A.Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören nur Öle, die ausschließlich durch Verarbeitung von Oliven gewonnen wurden und die in Bezug auf den Gehalt an Fettsäuren und Sterinen die Merkmale gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission aufweisen. Ihr Vorhandensein kann mit den Verfahren der Anhänge V und X der genannten Verordnung bestimmt werden.Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Olivenöle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Das Vorhandensein von wiederverestertem Olivenöl wird mit dem Verfahren des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 nachgewiesen.B.Zur Unterposition 150910 gehören nur die unter den nachstehenden Nummern 1, 2 und 3 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnene Olivenöle sowie alle Mischungen mit Ölen anderer Art sind von dieser Unterposition ausgeschlossen.1.Als „Lampantöl“ im Sinne der Unterposition 15091010 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 3 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweist.2.Als „natives Olivenöl extra“ im Sinne der Unterposition 15091020 gilt Olivenöl, das die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 1 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweist.3.Zur Unterposition 15091080 gehören andere native Olivenöle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 2 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.C.Als Öle der Unterposition 150990 gelten Olivenöle, die durch Behandeln von Olivenölen der Unterpositionen 15091010, 15091020 und/oder 15091080 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, und die Merkmale von Olivenölen der Kategorien 4 und 5 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.D.Als „rohe Öle“ im Sinne der Unterposition 15100010 gelten Öle, die die Merkmale von Olivenölen der Kategorie 6 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.E.Als Öle der Unterposition 15100090 gelten Öle, die durch Behandeln von Ölen der Unterposition 15100010 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, sowie Öle, die nicht die Merkmale von Olivenölen gemäß den Buchstaben B, C und D dieser Zusätzlichen Anmerkung aufweisen.Die Öle dieser Unterposition müssen die Merkmale der Olivenöle der Kategorien 7 und 8 gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 aufweisen.
3. Nicht zu den Unterpositionen 15220031 und 15220039 gehören:
a) Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öl enthalten, dessen Iodzahl, bestimmt nach dem Verfahren des Anhangs XVI der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91, kleiner als 70 oder größer als 100 ist;
b) Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öle mit einer Iodzahl zwischen 70 und 100 enthalten, bei dem jedoch die gemäß Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Fläche des Peaks, der der Retentionszeit des Beta-Sitosterins entspricht, kleiner ist als 93,0 % der Gesamtfläche der Sterinpeaks.
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden. Dabei müssen auch die Fußnoten in Anhang I der Verordnung berücksichtigt werden.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
1501
Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503
150110
Schweineschmalz
15011010
zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15011090
anderes
17,2 €/100 kg/net
—
150120
anderes Schweinefett
15012010
zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15012090
anderes
17,2 €/100 kg/net
—
15019000
anderes
11,5
—
1502
Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503
150210
Talg
15021010
zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15021090
anderes
3,2
—
150290
anderes
15029010
zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15029090
anderes
3,2
—
150300
Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet
Schmalzstearin und Oleostearin
15030011
zu industriellen Zwecken
frei
—
15030019
andere
5,1
—
15030030
Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15030090
andere
6,4
—
1504
Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
150410
Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen
15041010
mit einem Gehalt an Vitamin A von 2500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger
3,8
—
andere
15041091
von Heilbutten
frei
—
15041099
andere
3,8
—
150420
Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle
15042010
feste Fraktionen
10,9
—
15042090
andere
frei
—
150430
Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren
15043010
feste Fraktionen
10,9
—
15043090
andere
frei
—
150500
Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin
15050010
Wollfett, roh
3,2
—
15050090
andere
frei
—
15060000
Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
frei
—
1507
Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
150710
rohes Öl, auch entschleimt
15071010
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
15071090
anderes
6,4
—
150790
andere
15079010
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15079090
andere
9,6
—
1508
Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
150810
rohes Öl
15081010
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15081090
anderes
6,4
—
150890
andere
15089010
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15089090
andere
9,6
—
1509
Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
150910
nicht behandelt
15091010
Lampantöl
122,6 €/100 kg/net
—
15091020
Natives Olivenöl extra
124,5 €/100 kg/net
—
15091080
anderes
124,5 €/100 kg/net
—
15099000
anderes
134,6 €/100 kg/net
—
151000
Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509
15100010
rohe Öle
110,2 €/100 kg/net
—
15100090
andere
160,3 €/100 kg/net
—
1511
Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
151110
rohes Öl
15111010
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15111090
anderes
3,8
—
151190
andere
feste Fraktionen
15119011
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15119019
in anderer Aufmachung
10,9
—
andere
15119091
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15119099
andere
9
—
1512
Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
151211
rohe Öle
15121110
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
andere
15121191
Sonnenblumenöl
6,4
—
15121199
Safloröl
6,4
—
151219
andere
15121910
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15121990
andere
9,6
—
Baumwollsamenöl und seine Fraktionen
151221
rohes Öl, auch von Gossypol befreit
15122110
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
15122190
anderes
6,4
—
151229
andere
15122910
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15122990
andere
9,6
—
1513
Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen
151311
rohes Öl
15131110
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
2,5
—
anderes
15131191
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15131199
in anderer Aufmachung
6,4
—
151319
andere
feste Fraktionen
15131911
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15131919
in anderer Aufmachung
10,9
—
andere
15131930
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
andere
15131991
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15131999
in anderer Aufmachung
9,6
—
Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen
151321
rohe Öle
15132110
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
andere
15132130
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15132190
in anderer Aufmachung
6,4
—
151329
andere
feste Fraktionen
15132911
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15132919
in anderer Aufmachung
10,9
—
andere
15132930
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
andere
15132950
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15132990
in anderer Aufmachung
9,6
—
1514
Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
erucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen
151411
rohe Öle
15141110
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
15141190
andere
6,4
—
151419
andere
15141910
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15141990
andere
9,6
—
andere
151491
rohe Öle
15149110
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
15149190
andere
6,4
—
151499
andere
15149910
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15149990
andere
9,6
—
1515
Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Leinöl und seine Fraktionen
15151100
rohes Öl
3,2
—
151519
andere
15151910
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15151990
andere
9,6
—
Maisöl und seine Fraktionen
151521
rohes Öl
15152110
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
15152190
anderes
6,4
—
151529
andere
15152910
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15152990
andere
9,6
—
151530
Rizinusöl und seine Fraktionen
15153010
zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen
frei
—
15153090
andere
5,1
—
151550
Sesamöl und seine Fraktionen
rohes Öl
15155011
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
15155019
anderes
6,4
—
andere
15155091
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
15155099
andere
9,6
—
151590
andere
15159011
Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen
frei
—
Tabaksamenöl und seine Fraktionen
rohes Öl
15159021
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15159029
anderes
6,4
—
andere
15159031
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
frei
—
15159039
andere
9,6
—
andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen
rohe Fette und Öle
15159040
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
3,2
—
andere
15159051
fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15159059
fest, in anderen Aufmachungen; flüssig
6,4
—
andere
15159060
zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
andere
15159091
fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15159099
fest, in anderen Aufmachungen; flüssig
9,6
—
1516
Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet
151610
tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen
15161010
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
15161090
in anderer Aufmachung
10,9
—
151620
pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen
15162010
hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)
3,4
—
andere
15162091
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
in anderer Aufmachung
15162095
Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
5,1
—
andere
15162096
Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl
9,6
—
15162098
andere
10,9
—
1517
Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
151710
Margarine, ausgenommen flüssige Margarine
15171010
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
8,3 + 28,4 €/100 kg/net
—
15171090
andere
16
—
151790
andere
15179010
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
8,3 + 28,4 €/100 kg/net
—
andere
15179091
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
9,6
—
15179093
genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art
2,9
—
15179099
andere
16
—
151800
Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen
15180010
Linoxyn
7,7
—
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
15180031
roh
3,2
—
15180039
andere
5,1
—
andere
15180091
tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516
7,7
—
andere
15180095
ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen
2
—
15180099
andere
7,7
—
1519
15200000
Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen
frei
—
1521
Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt
15211000
Pflanzenwachse
frei
—
152190
andere
15219010
Walrat, auch raffiniert oder gefärbt
frei
—
Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt
15219091
roh
frei
—
15219099
andere
2,5
—
152200
Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen
15220010
Degras
3,8
—
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen
Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist
15220031
Soapstock
29,9 €/100 kg/net
—
15220039
andere
47,8 €/100 kg/net
—
andere
15220091
Öldrass und Soapstock
3,2
—
15220099
andere
frei
—
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 und der Position 0504 aufgeführt sind.
2. Lebensmittelzubereitungen gehören zu Kapitel 16 nur, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104.
Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen
1601
und
1602
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 160210 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen enthalten. Die Unterposition 160210 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
2. Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 16023111, 16023211, 16023921, 16025010 und 16029061 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 16025010 und 16029061 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 16024110, 16024210 und 16024911 bis 16024915 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
160100
Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
16010010
aus Lebern
15,4
—
andere
16010091
Rohwürste, getrocknet oder streichfähig
149,4 €/100 kg/net
—
16010099
andere
100,5 €/100 kg/net
—
1602
Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht
16021000
homogenisierte Zubereitungen
16,6
—
160220
aus Lebern aller Tierarten
16022010
von Gänsen oder Enten
10,2
—
16022090
andere
16
—
von Geflügel der Position 0105
160231
von Truthühnern
mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr
16023111
ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend
102,4 €/100 kg/net
—
16023119
andere
102,4 €/100 kg/net
—
16023180
andere
102,4 €/100 kg/net
—
160232
von Hühnern
mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr
16023211
nicht gegart
276,5 €/100 kg/net
—
16023219
andere
102,4 €/100 kg/net
—
16023230
mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT
276,5 €/100 kg/net
—
16023290
andere
276,5 €/100 kg/net
—
160239
andere
mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr
16023921
nicht gegart
276,5 €/100 kg/net
—
16023929
andere
276,5 €/100 kg/net
—
16023985
andere
276,5 €/100 kg/net
—
von Schweinen
160241
Schinken und Teile davon
16024110
von Hausschweinen
156,8 €/100 kg/net
—
16024190
andere
10,9
—
160242
Schultern und Teile davon
16024210
von Hausschweinen
129,3 €/100 kg/net
—
16024290
andere
10,9
—
160249
andere, einschließlich Mischungen
von Hausschweinen
mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr
16024911
Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken
156,8 €/100 kg/net
—
16024913
Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern
129,3 €/100 kg/net
—
16024915
andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend
129,3 €/100 kg/net
—
16024919
andere
85,7 €/100 kg/net
—
16024930
mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
75 €/100 kg/net
—
16024950
mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT
54,3 €/100 kg/net
—
16024990
andere
10,9
—
160250
von Rindern
16025010
nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
303,4 €/100 kg/net
—
andere
16025031
Corned Beef, in luftdicht verschlossenen Behältnissen
16,6
—
16025095
andere
16,6
—
160290
andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten
16029010
Zubereitungen aus Blut aller Tierarten
16,6
—
andere
16029031
von Wild oder Kaninchen
10,9
—
andere
16029051
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
85,7 €/100 kg/net
—
andere
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend
16029061
nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
303,4 €/100 kg/net
—
16029069
andere
16,6
—
andere
16029091
von Schafen
12,8
—
16029095
von Ziegen
16,6
—
16029099
andere
16,6
—
160300
Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
16030010
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
12,8
—
16030080
andere
frei
—
1604
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert
16041100
Lachse
5,5
—
160412
Heringe
16041210
Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren
15
—
andere
16041291
in luftdicht verschlossenen Behältnissen
20
—
16041299
andere
20
—
160413
Sardinen, Sardinellen und Sprotten
Sardinen
16041311
in Olivenöl
12,5
—
16041319
andere
12,5
—
16041390
andere
12,5
—
160414
Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)
Thunfische und echter Bonito
echter Bonito
16041421
in Pflanzenöl
24
—
andere
16041426
Filets genannt „Loins“
24
—
16041428
andere
24
—
Gelbflossenthun (Thunnus albacares)
16041431
in Pflanzenöl
24
—
andere
16041436
Filets genannt „Loins“
24
—
16041438
andere
24
—
andere
16041441
in Pflanzenöl
24
—
andere
16041446
Filets genannt „Loins“
24
—
16041448
andere
24
—
16041490
Pelamide (Sarda spp.)
25
—
160415
Makrelen
der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus
16041511
Filets
25
—
16041519
andere
25
—
16041590
der Art Scomber australasicus
20
—
16041600
Sardellen
25
—
16041700
Aale
20
—
16041800
Haifischflossen
20
—
160419
andere
16041910
Salmoniden, ausgenommen Lachse
7
—
Fische der Gattung Euthynnus, andere als echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis)
16041931
Filets genannt „Loins“
24
—
16041939
andere
24
—
16041950
Fische der Art Orcynopsis unicolor
12,5
—
andere
16041991
Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren
7,5
—
andere
16041992
Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)
20
—
16041993
Köhler (Pollachius virens)
20
—
16041994
Seehechte (Merluccius spp., Urophycis spp.)
20
—
16041995
Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius)
20
—
16041997
andere
20
—
160420
Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
16042005
Surimizubereitungen
20
—
andere
16042010
Lachse
5,5
—
16042030
Salmoniden, ausgenommen Lachse
7
—
16042040
Sardellen
25
—
16042050
Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor
25
—
16042070
Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus
24
—
16042090
andere
14
—
Kaviar und Kaviarersatz
16043100
Kaviar
20
—
16043200
Kaviarersatz
20
—
1605
Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht
16051000
Krabben
8
—
Garnelen
160521
nicht in luftdichten Behältnissen
16052110
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
20
—
16052190
andere
20
—
16052900
andere
20
—
160530
Hummer
16053010
Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen
frei
—
16053090
andere
20
—
16054000
andere Krebstiere
20
—
Weichtiere
16055100
Austern
20
—
16055200
Jakobs- oder Kammmuscheln
20
—
160553
Miesmuscheln
16055310
in luftdicht verschlossenen Behältnissen
20
—
16055390
andere
20
—
16055400
Tintenfische und Kalmare
20
—
16055500
Kraken
20
—
16055600
Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln
20
—
16055700
Seeohren
20
—
16055800
Schnecken, andere als Meeresschnecken
20
—
16055900
andere
20
—
andere wirbellose Wassertiere
16056100
Seegurken
26
—
16056200
Seeigel
26
—
16056300
Quallen
26
—
16056900
andere
26
—
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht:
a) kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806);
b) chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940;
c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 170112, 170113 und 170114 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2. Zur Unterposition 170113 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 17011210, 17011290, 17011310, 17011390, 17011410 und 17011490 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 17011210, 17011310 und 17011410 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet:
Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 17019910 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
4. Für Waren der Unterpositionen 17022010, 17026095 und 17029071 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt:
S + 0,95 × (F + G) + M
Dabei sind:
‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware,
‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware,
‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware,
‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware.
17026080
17029080
17029095
17026080
17029080
5. Im Sinne der Unterpositionen 17023010, 17024010, 17026010 und 17029030 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
6. Als „Inulinsirup“ gelten:
a) im Sinne der Unterposition 17026080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose;
b) im Sinne der Unterposition 17029080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose.
7. Waren der Unterposition 170490, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
1701
Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
170112
Rübenzucker
17011210
zur Raffination bestimmt
33,9 €/100 kg/net
—
17011290
anderer
41,9 €/100 kg/net
—
170113
Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
17011310
zur Raffination bestimmt
33,9 €/100 kg/net
—
17011390
anderer
41,9 €/100 kg/net
—
170114
anderer Rohrzucker
17011410
zur Raffination bestimmt
33,9 €/100 kg/net
—
17011490
anderer
41,9 €/100 kg/net
—
andere
17019100
mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
41,9 €/100 kg/net
—
170199
andere
17019910
Weißzucker
41,9 €/100 kg/net
—
17019990
andere
41,9 €/100 kg/net
—
1702
Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
Lactose und Lactosesirup
17021100
mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr
14 €/100 kg/net
—
17021900
andere
14 €/100 kg/net
—
170220
Ahornzucker und Ahornsirup
17022010
fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
0,4 €/100 kg/net
—
17022090
anderer
8
—
170230
Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT
17023010
Isoglucose
50,7 €/100 kg/net mas
—
andere
17023050
Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert
26,8 €/100 kg/net
—
17023090
andere
20 €/100 kg/net
—
170240
Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
17024010
Isoglucose
50,7 €/100 kg/net mas
—
17024090
andere
20 €/100 kg/net
—
17025000
chemisch reine Fructose
16 + 50,7 €/100 kg/net mas
—
170260
andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker
17026010
Isoglucose
50,7 €/100 kg/net mas
—
17026080
Inulinsirup
0,4 €/100 kg/net
—
17026095
andere
0,4 €/100 kg/net
—
170290
andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT
17029010
chemisch reine Maltose
12,8
—
17029030
Isoglucose
50,7 €/100 kg/net mas
—
17029050
Maltodextrin und Maltodextrinsirup
20 €/100 kg/net
—
Zucker und Melassen, karamellisiert
17029071
mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr
0,4 €/100 kg/net
—
andere
17029075
als Pulver, auch agglomeriert
27,7 €/100 kg/net
—
17029079
andere
19,2 €/100 kg/net
—
17029080
Inulinsirup
0,4 €/100 kg/net
—
17029095
andere
0,4 €/100 kg/net
—
1703
Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker
17031000
Rohrzuckermelasse
0,35 €/100 kg/net
—
17039000
andere
0,35 €/100 kg/net
—
1704
Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
170410
Kaugummi, auch mit Zucker überzogen
17041010
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT
6,2 + 27,1 €/100 kg/net MAX 17,9
—
17041090
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr
6,3 + 30,9 €/100 kg/net MAX 18,2
—
170490
andere
17049010
Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe
13,4
—
17049030
weiße Schokolade
9,1 + 45,1 €/100 kg/net MAX 18,9 + 16,5 €/100 kg/net
—
andere
17049051
Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
17049055
Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
17049061
Dragees
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
andere
17049065
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
17049071
Hartkaramellen, auch gefüllt
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
17049075
Weichkaramellen
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
andere
17049081
Komprimate
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
17049099
andere
(9 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 und 3004.
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
1. Waren der Unterpositionen 180620, 180631, 180632 und 180690, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2. Nicht zu den Unterpositionen 18069011 und 18069019 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
18010000
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
frei
—
18020000
Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
frei
—
1803
Kakaomasse, auch entfettet
18031000
nicht entfettet
9,6
—
18032000
ganz oder teilweise entfettet
9,6
—
18040000
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
7,7
—
18050000
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
8
—
1806
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
180610
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
18061015
keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT
8
—
18061020
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT
8 + 25,2 €/100 kg/net
—
18061030
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
8 + 31,4 €/100 kg/net
—
18061090
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr
8 + 41,9 €/100 kg/net
—
180620
andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
18062010
mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18062030
mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
andere
18062050
mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18062070
„chocolate-milk-crumb“ genannte Zubereitungen
15,4 + EA
—
18062080
Kakaoglasur
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18062095
andere
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
18063100
gefüllt
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
180632
nicht gefüllt
18063210
mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z
—
18063290
andere
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
180690
andere
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
Pralinen, auch gefüllt
18069011
alkoholhaltig
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18069019
andere
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
andere
18069031
gefüllt
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18069039
nicht gefüllt
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18069050
kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18069060
kakaohaltige Brotaufstriche
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18069070
kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
18069090
andere
(8,3 + EA) MAX (18,7 + AD S/Z)
—
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht:
a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309);
c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
2. Im Sinne der Position 1901:
a) gilt als „Grobgrieß“: Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11;
b) gelten als „Mehl“ und „Feingrieß“:
3. Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806).
4. Der Begriff „in anderer Weise zubereitet“ im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.
1. Waren der Unterpositionen 190531, 190532, 190540 und 190590, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2. Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 190531 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
3. Unter die Unterposition 19059020 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
4. Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt der Position 1901 sowie solche aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Einreihung in Position 1901 ausgeschlossen. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Zutaten bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
1901
Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
19011000
Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf
7,6 + EA
—
19012000
Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
7,6 + EA
—
190190
andere
Malzextrakt
19019011
mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr
5,1 + 18 €/100 kg/net
—
19019019
anderer
5,1 + 14,7 €/100 kg/net
—
andere
19019091
kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404
12,8
—
19019099
andere
7,6 + EA
—
1902
Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
19021100
Eier enthaltend
7,7 + 24,6 €/100 kg/net
—
190219
andere
19021910
weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend
7,7 + 24,6 €/100 kg/net
—
19021990
andere
7,7 + 21,1 €/100 kg/net
—
190220
Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
19022010
mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend
8,5
—
19022030
mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend
54,3 €/100 kg/net
—
andere
19022091
gekocht
8,3 + 6,1 €/100 kg/net
—
19022099
andere
8,3 + 17,1 €/100 kg/net
—
190230
andere Teigwaren
19023010
getrocknet
6,4 + 24,6 €/100 kg/net
—
19023090
andere
6,4 + 9,7 €/100 kg/net
—
190240
Couscous
19024010
nicht zubereitet
7,7 + 24,6 €/100 kg/net
—
19024090
anderer
6,4 + 9,7 €/100 kg/net
—
19030000
Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen
6,4 + 15,1 €/100 kg/net
—
1904
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
190410
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
19041010
auf der Grundlage von Mais
3,8 + 20 €/100 kg/net
—
19041030
auf der Grundlage von Reis
5,1 + 46 €/100 kg/net
—
19041090
andere
5,1 + 33,6 €/100 kg/net
—
190420
Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide
19042010
Zubereitungen nach Art der „Müsli“ auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken
9 + EA
—
andere
19042091
auf der Grundlage von Mais
3,8 + 20 €/100 kg/net
—
19042095
auf der Grundlage von Reis
5,1 + 46 €/100 kg/net
—
19042099
andere
5,1 + 33,6 €/100 kg/net
—
19043000
Bulgur-Weizen
8,3 + 25,7 €/100 kg/net
—
190490
andere
19049010
auf der Grundlage von Reis
8,3 + 46 €/100 kg/net
—
19049080
andere
8,3 + 25,7 €/100 kg/net
—
1905
Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
19051000
Knäckebrot
5,8 + 13 €/100 kg/net
—
190520
Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren
19052010
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT
9,4 + 18,3 €/100 kg/net
—
19052030
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
9,8 + 24,6 €/100 kg/net
—
19052090
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr
10,1 + 31,4 €/100 kg/net
—
Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
190531
Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt
19053111
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
19053119
andere
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
andere
19053130
mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
andere
19053191
Doppelkekse mit Füllung
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
19053199
andere
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
190532
Waffeln
19053205
mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT
(9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)
—
andere
ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt
19053211
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
19053219
andere
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
andere
19053291
gesalzen, auch gefüllt
(9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)
—
19053299
andere
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
190540
Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren
19054010
Zwieback
9,7 + EA
—
19054090
andere
9,7 + EA
—
190590
andere
19059010
ungesäuertes Brot (Matzen)
3,8 + 15,9 €/100 kg/net
—
19059020
Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
4,5 + 60,5 €/100 kg/net
—
andere
19059030
Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger
9,7 + EA
—
19059045
Kekse und ähnliches Kleingebäck
(9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)
—
19059055
extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
(9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)
—
andere
19059070
mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr
(9 + EA) MAX (24,2 + AD S/Z)
—
19059080
andere
(9 + EA) MAX (20,7 + AD F/M)
—
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht:
a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
c) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
d) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6. Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol“ Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert“ der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 20019050 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
2. a)Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren:0,93 bei Waren der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899;0,95 bei Waren der übrigen Positionen.Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), vonWaren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren,Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714,Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern,gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert:S + (G + F) × 0,95,wobei:‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware,‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware ist.b)Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert“ entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelten Wert.
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile:
Ananas, Weintrauben: 13 GHT,
andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 20083011 bis 20083039, 20084011 bis 20084039, 20085011 bis 20085059, 20086011 bis 20086039, 20087011 bis 20087059, 20088011 bis 20088039, 20089311 bis 20089329, 20089712 bis 20089738 und 20089911 bis 20089940 versteht man unter:
vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
5. Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden auf die gestellten Erzeugnisse als solche:
a) Als Gehalt an zugesetztem Zucker gilt bei Waren der Position 2009 der „Zuckergehalt“, vermindert um die folgenden für die verschiedenen Säfte aufgeführten Werte:
b) Fruchtsäfte mit zugesetztem Zucker und einem Brix-Wert von 67 oder weniger und mit einem Gehalt von weniger als 50 GHT Fruchtsaft verlieren den ursprünglichen Charakter eines Fruchtsafts der Position 2009.
2009
6. Als „konzentrierter Traubensaft (einschließlich Traubenmost)“ (Unterpositionen 20096951 und 20096971) gilt der Traubensaft (einschließlich Traubenmost), bei dem der — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20071091, 20079993, 20089703, 20089705, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794, 20089797, 20089924, 20089931, 20089936, 20089938, 20089948, 20089963, 20098934, 20098936, 20098973, 20098985, 20098988, 20098997, 20099092, 20099095 und 20099097 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 20019092, 20060035, 20060091, 20079993, 20081912, 20081992, 20089703, 20089705, 20089712, 20089716, 20089732, 20089736, 20089751, 20089772, 20089776, 20089792, 20089794 und 20089797 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
9. Algen und Tange, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Kapitel 12 vorgesehenen Verfahren, wie Kochen, Rösten, Würzen oder Zusatz von Zucker, gehören als Zubereitungen von anderen Pflanzenteilen zum Kapitel 20. Algen und Tange, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen, sind in Position 1212 einzureihen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
2001
Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
20011000
Gurken und Cornichons
17,6
kg/net eda
200190
andere
20019010
Mango-Chutney
frei
—
20019020
Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
5
—
20019030
Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
5,1 + 9,4 €/100 kg/net
—
20019040
Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
8,3 + 3,8 €/100 kg/net
—
20019050
Pilze
16
—
20019065
Oliven
16
—
20019070
Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
16
—
20019092
tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen
10
—
20019097
andere
16
—
2002
Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
200210
Tomaten, ganz oder in Stücken
20021010
geschält
14,4
—
20021090
andere
14,4
—
200290
andere
mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT
20029011
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
14,4
—
20029019
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
14,4
—
mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 30 GHT
20029031
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
14,4
—
20029039
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
14,4
—
mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT
20029091
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
14,4
—
20029099
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
14,4
—
2003
Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
200310
Pilze der Gattung Agaricus
20031020
vorläufig haltbar gemacht, vollständig gegart
18,4 + 191 €/100 kg/net eda
kg/net eda
20031030
andere
18,4 + 222 €/100 kg/net eda
kg/net eda
200390
andere
20039010
Trüffeln
14,4
—
20039090
andere
18,4
—
2004
Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
200410
Kartoffeln
20041010
gegart, jedoch nicht weiter zubereitet
14,4
—
andere
20041091
in Form von Mehl, Grieß oder Flocken
7,6 + EA
—
20041099
andere
17,6
—
200490
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
20049010
Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
5,1 + 9,4 €/100 kg/net
—
20049030
Sauerkraut, Kapern und Oliven
16
—
20049050
Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus spp.)
19,2
—
andere, einschließlich Mischungen
20049091
Zwiebeln, nur gegart
14,4
—
20049098
andere
17,6
—
2005
Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
20051000
Gemüse, homogenisiert
17,6
—
200520
Kartoffeln
20052010
in Form von Mehl, Grieß oder Flocken
8,8 + EA
—
andere
20052020
in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet
14,1
—
20052080
andere
14,1
—
20054000
Erbsen (Pisum sativum)
19,2
—
Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
20055100
Bohnen, ausgelöst
17,6
—
20055900
andere
19,2
—
20056000
Spargel
17,6
—
20057000
Oliven
12,8
kg/net eda
20058000
Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
5,1 + 9,4 €/100 kg/net
—
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen
20059100
Bambussprossen
17,6
—
200599
andere
20059910
Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack
6,4
—
20059920
Kapern
16
—
20059930
Artischocken
17,6
—
20059950
Mischungen von Gemüsen
17,6
—
20059960
Sauerkraut
16
—
20059980
andere
17,6
—
200600
Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)
20060010
Ingwer
frei
—
andere
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
20060031
Kirschen
20 + 23,9 €/100 kg/net
—
20060035
tropische Früchte und tropische Nüsse
12,5 + 15 €/100 kg/net
—
20060038
andere
20 + 23,9 €/100 kg/net
—
andere
20060091
tropische Früchte und tropische Nüsse
12,5
—
20060099
andere
20
—
2007
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
200710
homogenisierte Zubereitungen
20071010
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
24 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20071091
von tropischen Früchten
15
—
20071099
andere
24
—
andere
200791
von Zitrusfrüchten
20079110
mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT
20 + 23 €/100 kg/net
—
20079130
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
20 + 4,2 €/100 kg/net
—
20079190
andere
21,6
—
200799
andere
mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT
20079910
Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung
22,4
—
20079920
Maronenpaste und Maronenmus
24 + 19,7 €/100 kg/net
—
andere
20079931
von Kirschen
24 + 23 €/100 kg/net
—
20079933
von Erdbeeren
24 + 23 €/100 kg/net
—
20079935
von Himbeeren
24 + 23 €/100 kg/net
—
20079939
andere
24 + 23 €/100 kg/net
—
20079950
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT
24 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20079993
von tropischen Früchten und tropischen Nüssen
15
—
20079997
andere
24
—
2008
Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
200811
Erdnüsse
20081110
Erdnussbutter
12,8
—
andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
20081191
mehr als 1 kg
11,2
—
1 kg oder weniger
20081196
geröstet
12
—
20081198
andere
12,8
—
200819
andere, einschließlich Mischungen
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20081912
tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
7
—
andere
20081913
geröstete Mandeln und Pistazien
9
—
20081919
andere
11,2
—
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20081992
tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
8
—
andere
geröstete Nüsse
20081993
Mandeln und Pistazien
10,2
—
20081995
andere
12
—
20081999
andere
12,8
—
200820
Ananas
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20082011
mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT
25,6 + 2,5 €/100 kg/net
—
20082019
andere
25,6
—
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20082031
mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT
25,6 + 2,5 €/100 kg/net
—
20082039
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20082051
mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT
19,2
—
20082059
andere
17,6
—
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20082071
mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT
20,8
—
20082079
andere
19,2
—
20082090
ohne Zusatz von Zucker
18,4
—
200830
Zitrusfrüchte
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
20083011
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
25,6
—
20083019
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20083031
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
24
—
20083039
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20083051
Segmente von Pampelmusen und Grapefruits
15,2
—
20083055
Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten
18,4
—
20083059
andere
17,6
—
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20083071
Segmente von Pampelmusen und Grapefruits
15,2
—
20083075
Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten
17,6
—
20083079
andere
20,8
—
20083090
ohne Zusatz von Zucker
18,4
—
200840
Birnen
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
20084011
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
25,6
—
20084019
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20084021
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
24
—
20084029
andere
25,6
—
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20084031
mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
20084039
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20084051
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
17,6
—
20084059
andere
16
—
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20084071
mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
19,2
—
20084079
andere
17,6
—
20084090
ohne Zusatz von Zucker
16,8
—
200850
Aprikosen/Marillen
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
20085011
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
25,6
—
20085019
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20085031
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
24
—
20085039
andere
25,6
—
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20085051
mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
20085059
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20085061
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
19,2
—
20085069
andere
17,6
—
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20085071
mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
20,8
—
20085079
andere
19,2
—
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
20085092
5 kg oder mehr
13,6
—
20085098
weniger als 5 kg
18,4
—
200860
Kirschen
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
20086011
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
25,6
—
20086019
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20086031
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
24
—
20086039
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
20086050
mehr als 1 kg
17,6
—
20086060
1 kg oder weniger
20,8
—
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
20086070
4,5 kg oder mehr
18,4
—
20086090
weniger als 4,5 kg
18,4
—
200870
Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
mit Zusatz von Alkohol
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
20087011
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
25,6
—
20087019
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20087031
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
24
—
20087039
andere
25,6
—
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20087051
mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
20087059
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20087061
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
19,2
—
20087069
andere
17,6
—
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20087071
mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT
19,2
—
20087079
andere
17,6
—
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
20087092
5 kg oder mehr
15,2
—
20087098
weniger als 5 kg
18,4
—
200880
Erdbeeren
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
20088011
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
25,6
—
20088019
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20088031
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
24
—
20088039
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
20088050
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
17,6
—
20088070
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20,8
—
20088090
ohne Zusatz von Zucker
18,4
—
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 200819
20089100
Palmherzen
10
—
200893
Preiselbeeren und Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea)
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
20089311
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
25,6
—
20089319
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
20089321
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
24
—
20089329
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
20089391
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
17,6
—
20089393
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20,8
—
20089399
ohne Zusatz von Zucker
18,4
—
200897
Mischungen
tropische Nüsse und tropische Früchte mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
20089703
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
7
—
20089705
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
8
—
andere
mit Zusatz von Alkohol
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
20089712
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
16
—
20089714
andere
25,6
—
andere
20089716
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
16 + 2,6 €/100 kg/net
—
20089718
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
20089732
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
15
—
20089734
andere
24
—
andere
20089736
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
16
—
20089738
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20089751
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11
—
20089759
andere
17,6
—
andere
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt
20089772
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
8,5
—
20089774
andere
13,6
—
andere
20089776
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
12
—
20089778
andere
19,2
—
ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
5 kg oder mehr
20089792
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11,5
—
20089793
andere
18,4
—
4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg
20089794
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11,5
—
20089796
andere
18,4
—
weniger als 4,5 kg
20089797
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
11,5
—
20089798
andere
18,4
—
200899
andere
mit Zusatz von Alkohol
Ingwer
20089911
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
10
—
20089919
anderer
16
—
Weintrauben
20089921
mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT
25,6 + 3,8 €/100 kg/net
—
20089923
andere
25,6
—
andere
mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
20089924
tropische Früchte
16
—
20089928
andere
25,6
—
andere
20089931
tropische Früchte
16 + 2,6 €/100 kg/net
—
20089934
andere
25,6 + 4,2 €/100 kg/net
—
andere
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger
20089936
tropische Früchte
15
—
20089937
andere
24
—
andere
20089938
tropische Früchte
16
—
20089940
andere
25,6
—
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
20089941
Ingwer
frei
—
20089943
Weintrauben
19,2
—
20089945
Pflaumen
17,6
—
20089948
tropische Früchte
11
—
20089949
andere
17,6
—
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
20089951
Ingwer
frei
—
20089963
tropische Früchte
13
—
20089967
andere
20,8
—
ohne Zusatz von Zucker
Pflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von
20089972
5 kg oder mehr
15,2
—
20089978
weniger als 5 kg
18,4
—
20089985
Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
5,1 + 9,4 €/100 kg/net
—
20089991
Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr
8,3 + 3,8 €/100 kg/net
—
20089999
andere
18,4
—
2009
Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Orangensaft
200911
gefroren
mit einem Brixwert von mehr als 67
20091111
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20091119
anderer
33,6
—
mit einem Brixwert von 67 oder weniger
20091191
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
15,2 + 20,6 €/100 kg/net
—
20091199
anderer
15,2
—
20091200
nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger
12,2
—
200919
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
20091911
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20091919
anderer
33,6
—
mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
20091991
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
15,2 + 20,6 €/100 kg/net
—
20091998
anderer
12,2
—
Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits
20092100
mit einem Brixwert von 20 oder weniger
12
—
200929
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
20092911
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20092919
anderer
33,6
—
mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
20092991
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
12 + 20,6 €/100 kg/net
—
20092999
anderer
12
—
Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen)
200931
mit einem Brixwert von 20 oder weniger
mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht
20093111
zugesetzten Zucker enthaltend
14,4
—
20093119
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
Zitronensaft
20093151
zugesetzten Zucker enthaltend
14,4
—
20093159
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
Saft aus anderen Zitrusfrüchten
20093191
zugesetzten Zucker enthaltend
14,4
—
20093199
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
200939
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
20093911
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20093919
anderer
33,6
—
mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht
20093931
zugesetzten Zucker enthaltend
14,4
—
20093939
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
Zitronensaft
20093951
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
14,4 + 20,6 €/100 kg/net
—
20093955
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
14,4
—
20093959
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
Saft aus anderen Zitrusfrüchten
20093991
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
14,4 + 20,6 €/100 kg/net
—
20093995
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
14,4
—
20093999
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
Ananassaft
200941
mit einem Brixwert von 20 oder weniger
20094192
zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
20094199
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
16
—
200949
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
20094911
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20094919
anderer
33,6
—
mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
20094930
mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
anderer
20094991
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
15,2 + 20,6 €/100 kg/net
—
20094993
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
15,2
—
20094999
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
16
—
200950
Tomatensaft
20095010
zugesetzten Zucker enthaltend
16
—
20095090
anderer
16,8
—
Traubensaft (einschließlich Traubenmost)
200961
mit einem Brixwert von 30 oder weniger
20096110
mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht
—
20096190
mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
22,4 + 27 €/hl
—
200969
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
20096911
mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
—
20096919
anderer
—
mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67
mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht
20096951
konzentriert
—
20096959
anderer
—
mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
20096971
konzentriert
22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
—
20096979
anderer
22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
—
20096990
anderer
22,4 + 27 €/hl
—
Apfelsaft
200971
mit einem Brixwert von 20 oder weniger
20097120
zugesetzten Zucker enthaltend
18
—
20097199
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
18
—
200979
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
20097911
mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
30 + 18,4 €/100 kg/net
—
20097919
anderer
30
—
mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67
20097930
mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
18
—
anderer
20097991
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
18 + 19,3 €/100 kg/net
—
20097998
anderer
18
—
Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)
200981
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea)
mit einem Brixwert von mehr als 67
20098111
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20098119
anderer
33,6
—
mit einem Brixwert von 67 oder weniger
20098131
mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
16,8
—
anderer
20098151
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
16,8 + 20,6 €/100 kg/net
—
20098159
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
16,8
—
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
20098195
aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon
14
—
20098199
anderer
17,6
—
200989
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
Birnensaft
20098911
mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20098919
anderer
33,6
—
anderer
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
20098934
aus tropischen Früchten
21 + 12,9 €/100 kg/net
—
20098935
anderer
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
anderer
20098936
aus tropischen Früchten
21
—
20098938
anderer
33,6
—
mit einem Brixwert von 67 oder weniger
Birnensaft
20098950
mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
19,2
—
anderer
20098961
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
19,2 + 20,6 €/100 kg/net
—
20098963
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
19,2
—
20098969
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
20
—
anderer
mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
20098971
Kirschsaft
16,8
—
20098973
aus tropischen Früchten
10,5
—
20098979
anderer
16,8
—
anderer
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
20098985
aus tropischen Früchten
10,5 + 12,9 €/100 kg/net
—
20098986
anderer
16,8 + 20,6 €/100 kg/net
—
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
20098988
aus tropischen Früchten
10,5
—
20098989
anderer
16,8
—
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
20098996
Kirschsaft
17,6
—
20098997
aus tropischen Früchten
11
—
20098999
anderer
17,6
—
200990
Mischungen von Säften
mit einem Brixwert von mehr als 67
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft
20099011
mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20099019
andere
33,6
—
andere
20099021
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
33,6 + 20,6 €/100 kg/net
—
20099029
andere
33,6
—
mit einem Brixwert von 67 oder weniger
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft
20099031
mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
20 + 20,6 €/100 kg/net
—
20099039
andere
20
—
andere
mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft
20099041
zugesetzten Zucker enthaltend
15,2
—
20099049
andere
16
—
andere
20099051
zugesetzten Zucker enthaltend
16,8
—
20099059
andere
17,6
—
mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft
20099071
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
15,2 + 20,6 €/100 kg/net
—
20099073
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
15,2
—
20099079
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
16
—
andere
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT
20099092
Mischungen von Säften aus tropischen Früchten
10,5 + 12,9 €/100 kg/net
—
20099094
andere
16,8 + 20,6 €/100 kg/net
—
mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger
20099095
Mischungen von Säften aus tropischen Früchten
10,5
—
20099096
andere
16,8
—
keinen zugesetzten Zucker enthaltend
20099097
Mischungen von Säften aus tropischen Früchten
11
—
20099098
andere
17,6
—
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht:
a) Gemüsemischungen der Position 0712;
b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901);
c) aromatisierter Tee (Position 0902);
d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910;
e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
f) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004;
g) zubereitete Enzyme der Position 3507.
2. Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
3. Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 21061020 und 21069092 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 21069020 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3. Im Sinne der Unterposition 21069030 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 21069030 und 21069059 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
6. Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
2101
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee
21011100
Auszüge, Essenzen und Konzentrate
9
—
210112
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee
21011292
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee
11,5
—
21011298
andere
9 + EA
—
210120
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
21012020
Auszüge, Essenzen und Konzentrate
6
—
Zubereitungen
21012092
auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate
6
—
21012098
andere
6,5 + EA
—
210130
geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel
21013011
geröstete Zichorien
11,5
—
21013019
andere
5,1 + 12,7 €/100 kg/net
—
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln
21013091
aus gerösteten Zichorien
14,1
—
21013099
andere
10,8 + 22,7 €/100 kg/net
—
2102
Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
210210
Hefen, lebend
21021010
ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen)
10,9
—
Backhefen
21021031
getrocknet
12 + 49,2 €/100 kg/net
—
21021039
andere
12 + 14,5 €/100 kg/net
—
21021090
andere
14,7
—
210220
Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend
Hefen, nicht lebend
21022011
in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
8,3
—
21022019
andere
5,1
—
21022090
andere
frei
—
21023000
zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
6,1
—
2103
Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
21031000
Sojasoße
7,7
—
21032000
Tomatenketchup und andere Tomatensoßen
10,2
—
210330
Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
21033010
Senfmehl
frei
—
21033090
Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl)
9
—
210390
andere
21039010
Mango-Chutney, flüssig
frei
—
21039030
aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
21039090
andere
7,7
—
2104
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen
21041000
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen
11,5
—
21042000
zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen
14,1
—
210500
Speiseeis, auch kakaohaltig
21050010
kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT
(8,6 + 20,2 €/100 kg/net) MAX (19,4 + 9,4 €/100 kg/net)
—
mit einem Gehalt an Milchfett von
21050091
3 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT
(8 + 38,5 €/100 kg/net) MAX (18,1 + 7 €/100 kg/net)
—
21050099
7 GHT oder mehr
(7,9 + 54 €/100 kg/net) MAX (17,8 + 6,9 €/100 kg/net)
—
2106
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
210610
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
21061020
kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
12,8
—
21061080
andere
EA
—
210690
andere
21069020
zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen
17,3 MIN 1 €/% vol/hl
l alc. 100 %
Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt
21069030
Isoglucosesirup
42,7 €/100 kg/net mas
—
andere
21069051
Lactosesirup
14 €/100 kg/net
—
21069055
Glucose- und Maltodextrinsirup
20 €/100 kg/net
—
21069059
andere
0,4 €/100 kg/net
—
andere
21069092
kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
12,8
—
21069098
andere
9 + EA
—
1. Zu Kapitel 22 gehören nicht:
a) Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103);
b) Meerwasser (Position 2501);
c) destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit (Position 2853);
d) Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT (Position 2915);
e) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
f) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
1. Für die Anwendung der Unterposition 220410 gilt als Schaumwein solcher Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.
1. Zur Unterposition 22021000 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
2. Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 22060010 versteht man jeweils unter:
a) vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
b) potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
c) Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts;
d) natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung;
e) % vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.
3. Für die Anwendung der Unterposition 22043010 gilt als „anderer Traubenmost, teilweise gegoren“ das aus der Gärung eines Traubenmosts hervorgehende Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 % vol und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 220421, 220422 und 220429:
A. versteht man unter „Gesamttrockenmasse“ die Summe an Stoffen, ausgedrückt in Gramm und bezogen auf einen Liter, die — unter bestimmten physikalischen Voraussetzungen — sich nicht verflüchtigen.
B. a)Waren der Unterpositionen 22042111 bis 22042198 , 22042222 bis 22042298 und 22042922 bis 22042998 verbleiben in der jeweiligen Unterposition, sofern die vorhandene Gesamttrockenmasse, bezogen auf einen Liter, die nachstehend angegebenen Mengen nicht übersteigt:1.90 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger;2.130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol;3.130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol;4.330 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol.Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse die in den Ziffern 1, 2, 3 und 4 entsprechend dem jeweiligen Alkoholgehalt vorgesehenen Höchstmengen übersteigt, sind der jeweils nächstfolgenden Ziffer zuzuweisen. Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse 330 g je Liter übersteigt, sind der Unterposition 22042198 , 22042298 und 22042998 zuzuweisen;b)Die Bestimmungen des Buchstabens a) gelten nicht für Waren der Unterpositionen 22042123 und 22042233.
5. Zu den Unterpositionen 22042111 bis 22042198, 22042222 bis 22042298 und 22042922 bis 22042998 gehören z. B:
a) Most aus frischen Weintrauben, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, d. h. das Erzeugnis, das
b) Brennwein, d. h. das Erzeugnis, das
c) Likörwein, d. h. das Erzeugnis, das
6. Für die Anwendung der Unterpositionen 220410, 220421, 220422 und 220429:
a) gelten als „Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ und „Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)“ Weine, die den Vorschriften der Artikel 93 bis 108 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
b) gelten als „Rebsortenweine“ Weine, die den Vorschriften des Artikels 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind;
c) gelten als „in der Europäischen Union erzeugte Weine“ Weine, die den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 der Kommission entsprechen.
7. Als „konzentrierter Traubenmost“ im Sinne der Unterpositionen 22043092 und 22043096 gilt der Traubenmost, bei dem der — unter Verwendung der im „Sammelband der internationalen Methoden zur Analyse von Weinen und Traubenmosten“ der internationalen Organisation für Wein und Rebe, veröffentlicht in Reihe C des Amtsblatts, vorgesehenen Methode — Trockenmassegehalt, abgelesen bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer, nicht unter 50,9 % liegt.
8. Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
9. Für die Anwendung der Unterposition 22060010 gilt als „Tresterwein“ das Erzeugnis, das durch die Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
10. Für die Anwendung der Unterpositionen 22060031 und 22060039 gelten als „schäumend“:
gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind;
gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 1,5 bar oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.
11. Für die Anwendung der Unterpositionen 22090011 und 22090019 gilt als „Weinessig“ der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist.
12. Zur Unterposition 220720 gehören Mischungen aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 50 % vol oder mehr, die als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge verwendet und mit einem oder mehreren der folgenden Stoffe vergällt werden:
a) Ottokraftstoff nach EN 228;
b) tert-Butylethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE);
c) tert-Butylmethylether (Methyl-tert-butylether, MTBE);
d) 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol, tert-Butanol, TBA);
e) 2-Methylpropan-1-ol (2-Methyl-1-propanol, Isobutanol);
f) Propan-2-ol (Isopropylalkohol, 2-Propanol, Isopropanol).
Die Vergällungsmittel nach den Buchstaben e und f des ersten Absatzes müssen in Kombination mit mindestens einem der Vergällungsmittel nach den Buchstaben a bis d des ersten Absatzes eingesetzt werden.
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 22029911 und 22029915 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission, berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
2201
Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee
220110
Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser
natürliches Mineralwasser
22011011
ohne Kohlensäure
frei
l
22011019
anderes
frei
l
22011090
andere
frei
l
22019000
andere
frei
—
2202
Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009
22021000
Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
9,6
l
andere
22029100
alkoholfreies Bier
9,6
l
220299
andere
keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend
22029911
Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr
9,6
l
22029915
Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12
9,6
l
22029919
andere
9,6
l
andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von
22029991
weniger als 0,2 GHT
6,4 + 13,7 €/100 kg/net
l
22029995
0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT
5,5 + 12,1 €/100 kg/net
l
22029999
2 GHT oder mehr
5,4 + 21,2 €/100 kg/net
l
220300
Bier aus Malz
in Behältnissen mit einem Inhalt von 10 l oder weniger
22030001
in Flaschen
frei
l
22030009
anderes
frei
l
22030010
in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 l
frei
l
2204
Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
220410
Schaumwein
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
22041011
Champagner
32 €/hl
l
22041013
Cava
32 €/hl
l
22041015
Prosecco
32 €/hl
l
22041091
Asti spumante
32 €/hl
l
22041093
anderer
32 €/hl
l
22041094
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
32 €/hl
l
22041096
andere Rebsortenweine
32 €/hl
l
22041098
anderer
32 €/hl
l
anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist
220421
in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C
22042106
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
32 €/hl
l
22042107
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
32 €/hl
l
22042108
andere Rebsortenweine
32 €/hl
l
22042109
anderer
32 €/hl
l
andere
in der Europäischen Union erzeugt
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Weißwein
22042111
Alsace (Elsass)
l
22042112
Bordeaux
l
22042113
Bourgogne (Burgund)
l
22042117
Val de Loire
l
22042118
Mosel
l
22042119
Pfalz
l
22042122
Rheinhessen
l
22042123
Tokaj
l
22042124
Lazio
l
22042126
Toscana
l
22042127
Trentino (Trentin), Alto Adige (Südtirol) und Friuli
l
22042128
Veneto
l
22042131
Sicilia
l
22042132
Vinho Verde
l
22042134
Penedés
l
22042136
Rioja
l
22042137
Valencia
l
22042138
andere
l
andere
22042142
Bordeaux
l
22042143
Bourgogne (Burgund)
l
22042144
Beaujolais
l
22042146
Vallée du Rhône
l
22042147
Languedoc-Roussillon
l
22042148
Val de Loire
l
22042161
Sicilia
l
22042162
Piemonte (Piemont)
l
22042166
Toscana
l
22042167
Trentino (Trentin) und Alto Adige (Südtirol)
l
22042168
Veneto
l
22042169
Dão, Bairrada und Douro
l
22042171
Navarra
l
22042174
Penedés
l
22042176
Rioja
l
22042177
Valdepeñas
l
22042178
andere
l
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042179
Weißwein
l
22042180
andere
l
andere Rebsortenweine
22042181
Weißwein
l
22042182
andere
l
andere
22042183
Weißwein
l
22042184
andere
l
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042185
Madeira und Moscatel de Setubal
l
22042186
Sherry
l
22042187
Marsala
l
22042188
Samos und Muskat de Limnos
l
22042189
Port
l
22042190
andere
l
22042191
andere
l
andere
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042193
Weißwein
l
22042194
andere
l
andere Rebsortenweine
22042195
Weißwein
l
22042196
andere
l
andere
22042197
Weißwein
l
22042198
andere
l
220422
in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 bis einschließlich 10 Litern
22042210
Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C
32 €/hl
l
andere
in der Europäischen Union erzeugt
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
22042222
Bordeaux
l
22042223
Bourgogne (Burgund)
l
22042224
Beaujolais
l
22042226
Vallée du Rhône
l
22042227
Languedoc-Roussillon
l
22042228
Val de Loire
l
22042232
Piemonte (Piemont)
l
22042233
Tokaj
l
andere
22042238
Weißwein
l
22042278
anderer
l
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042279
Weißwein
l
22042280
andere
l
andere Rebsortenweine
22042281
Weißwein
l
22042282
andere
l
andere
22042283
Weißwein
l
22042284
andere
l
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042285
Madeira und Moscatel de Setubal
l
22042286
Sherry
l
22042288
Samos und Muskat de Limnos
l
22042290
andere
l
22042291
andere
l
andere
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042293
Weißwein
l
22042294
andere
l
andere Rebsortenweine
22042295
Weißwein
l
22042296
andere
l
andere
22042297
Weißwein
l
22042298
andere
l
220429
andere
22042910
Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C
32 €/hl
l
andere
in der Europäischen Union erzeugt
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol oder weniger
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
22042922
Bordeaux
l
22042923
Bourgogne (Burgund)
l
22042924
Beaujolais
l
22042926
Vallée du Rhône
l
22042927
Languedoc-Roussillon
l
22042928
Val de Loire
l
22042932
Piemonte (Piemont)
l
andere
22042938
Weißwein
l
22042978
andere
l
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042979
Weißwein
l
22042980
andere
l
andere Rebsortenweine
22042981
Weißwein
l
22042982
andere
l
andere
22042983
Weißwein
l
22042984
andere
l
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042985
Madeira und Moscatel de Setubal
l
22042986
Sherry
l
22042988
Samos und Muskat de Limnos
l
22042990
andere
l
22042991
andere
l
andere
Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
22042993
Weißwein
l
22042994
andere
l
andere Rebsortenweine
22042995
Weißwein
l
22042996
andere
l
andere
22042997
Weißwein
l
22042998
andere
l
220430
anderer Traubenmost
22043010
teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht
32
l
anderer
mit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger
22043092
konzentriert
l
22043094
anderer
l
anderer
22043096
konzentriert
l
22043098
anderer
l
2205
Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert
220510
in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
22051010
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
10,9 €/hl
l
22051090
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol
0,9 €/% vol/hl + 6,4 €/hl
l
220590
andere
22059010
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger
9 €/hl
l
22059090
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol
0,9 €/% vol/hl
l
220600
Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen
22060010
Tresterwein
1,3 €/% vol/hl MIN 7,2 €/hl
l
andere
schäumend
22060031
Apfelwein und Birnenwein
19,2 €/hl
l
22060039
andere
19,2 €/hl
l
andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von
2 l oder weniger
22060051
Apfelwein und Birnenwein
7,7 €/hl
l
22060059
andere
7,7 €/hl
l
mehr als 2 l
22060081
Apfelwein und Birnenwein
5,76 €/hl
l
22060089
andere
5,76 €/hl
l
2207
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt
22071000
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt
19,2 €/hl
l
22072000
Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt
10,2 €/hl
l
2208
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
220820
Branntwein aus Wein oder Traubentrester
in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
22082012
Cognac
frei
l alc. 100 %
22082014
Armagnac
frei
l alc. 100 %
22082026
Grappa
frei
l alc. 100 %
22082027
Brandy de Jerez
frei
l alc. 100 %
22082029
anderer
frei
l alc. 100 %
in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l
22082040
Rohbrand
frei
l alc. 100 %
anderer
22082062
Cognac
frei
l alc. 100 %
22082064
Armagnac
frei
l alc. 100 %
22082086
Grappa
frei
l alc. 100 %
22082087
Brandy de Jerez
frei
l alc. 100 %
22082089
anderer
frei
l alc. 100 %
220830
Whisky
„Bourbon“-Whiskey, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22083011
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22083019
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
„Scotch“-Whisky
22083030
„single malt“-Whisky
frei
l alc. 100 %
„blended malt“-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22083041
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22083049
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
„single grain“-Whisky und „blended grain“-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22083061
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22083069
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
anderer „blended“-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22083071
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22083079
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22083082
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22083088
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
220840
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse
in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
22084011
Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %)
0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hl
l alc. 100 %
andere
22084031
mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkohol
frei
l alc. 100 %
22084039
andere
0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hl
l alc. 100 %
in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l
22084051
Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohols (+/- 10 %)
0,6 €/% vol/hl
l alc. 100 %
andere
22084091
mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol
frei
l alc. 100 %
22084099
andere
0,6 €/% vol/hl
l alc. 100 %
220850
Gin und Genever
Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22085011
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22085019
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22085091
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22085099
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
220860
Wodka
mit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22086011
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22086019
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 45,4 % vol, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22086091
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22086099
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
220870
Likör
22087010
in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22087090
in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
220890
andere
Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22089011
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22089019
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22089033
2 l oder weniger
frei
l alc. 100 %
22089038
mehr als 2 l
frei
l alc. 100 %
anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von
2 l oder weniger
22089041
Ouzo
frei
l alc. 100 %
andere
Branntwein
Obstbranntwein
22089045
Calvados
frei
l alc. 100 %
22089048
anderer
frei
l alc. 100 %
anderer
22089054
Tequila
frei
l alc. 100 %
22089056
anderer
frei
l alc. 100 %
22089069
andere alkoholhaltige Getränke
frei
l alc. 100 %
mehr als 2 l
Branntwein
22089071
Obstbranntwein
frei
l alc. 100 %
22089075
Tequila
frei
l alc. 100 %
22089077
anderer
frei
l alc. 100 %
22089078
andere alkoholhaltige Getränke
frei
l alc. 100 %
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22089091
2 l oder weniger
1 €/% vol/hl + 6,4 €/hl
l alc. 100 %
22089099
mehr als 2 l
1 €/% vol/hl
l alc. 100 %
220900
Speiseessig
Weinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22090011
2 l oder weniger
6,4 €/hl
l
22090019
mehr als 2 l
4,8 €/hl
l
anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von
22090091
2 l oder weniger
5,12 €/hl
l
22090099
mehr als 2 l
3,84 €/hl
l
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 230641 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.
1. Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
2. Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:
a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:
b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:
Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.
Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teilen L und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.
Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teilen H und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.
Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:
vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04031011 bis 04031039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5. Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:
15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder
Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.
Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil H der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 GHT nicht übersteigen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
2301
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln
23011000
Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln
frei
—
23012000
Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren
frei
—
2302
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten
230210
von Mais
23021010
mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger
44 €/t
—
23021090
andere
89 €/t
—
230230
von Weizen
23023010
mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt
44 €/t
—
23023090
andere
89 €/t
—
230240
von anderem Getreide
von Reis
23024002
mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger
44 €/t
—
23024008
andere
89 €/t
—
andere
23024010
mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt
44 €/t
—
23024090
andere
89 €/t
—
23025000
von Hülsenfrüchten
5,1
—
2303
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
230310
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von
23031011
mehr als 40 GHT
320 €/t
—
23031019
40 GHT oder weniger
frei
—
23031090
andere
frei
—
230320
ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung
23032010
ausgelaugte Rübenschnitzel
frei
—
23032090
andere
frei
—
23033000
Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien
frei
—
23040000
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
frei
—
23050000
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
frei
—
2306
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305
23061000
aus Baumwollsamen
frei
—
23062000
aus Leinsamen
frei
—
23063000
aus Sonnenblumenkernen
frei
—
aus Raps- oder Rübsensamen
23064100
aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen
frei
—
23064900
andere
frei
—
23065000
aus Kokosnüssen (Kopra)
frei
—
23066000
aus Palmnüssen oder Palmkernen
frei
—
230690
andere
23069005
aus Maiskeimen
frei
—
andere
Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl
23069011
mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger
frei
—
23069019
mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT
48 €/t
—
23069090
andere
frei
—
230700
Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh
Weintrub/Weingeläger
23070011
mit einem Gesamtalkoholgehalt von 7,9 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 25 GHT oder mehr
frei
—
23070019
anderer
1,62 €/kg/tot. alc.
—
23070090
Weinstein, roh
frei
—
230800
Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Traubentrester
23080011
mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehr
frei
—
23080019
anderer
1,62 €/kg/tot. alc.
—
23080040
Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)
frei
—
23080090
andere
1,6
—
2309
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
230910
Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger
23091011
keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
frei
—
23091013
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
498 €/t
—
23091015
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT
730 €/t
—
23091019
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr
948 €/t
—
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT
23091031
keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
frei
—
23091033
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
530 €/t
—
23091039
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
888 €/t
—
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
23091051
keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
102 €/t
—
23091053
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
577 €/t
—
23091059
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
730 €/t
—
23091070
weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
948 €/t
—
23091090
andere
9,6
—
230990
andere
23099010
Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren
3,8
—
23099020
Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel
frei
—
andere, einschließlich Vormischungen
Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger
23099031
keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
23 €/t
—
23099033
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
498 €/t
—
23099035
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT
730 €/t
—
23099039
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr
948 €/t
—
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT
23099041
keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
55 €/t
—
23099043
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
530 €/t
—
23099049
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
888 €/t
—
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
23099051
keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
102 €/t
—
23099053
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
577 €/t
—
23099059
mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr
730 €/t
—
23099070
weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
948 €/t
—
andere
23099091
ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert
12
—
23099096
andere
9,6
—
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).
1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 240311 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
2401
Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
240110
Tabak, nicht entrippt
24011035
„light-air-cured“ Tabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24011060
„sun-cured“ Orienttabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24011070
„dark-air-cured“ Tabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24011085
„flue-cured“ Tabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24011095
anderer
10 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
240120
Tabak, teilweise oder ganz entrippt
24012035
„light-air-cured“ Tabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24012060
„sun-cured“ Orienttabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24012070
„dark-air-cured“ Tabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24012085
„flue-cured“ Tabak
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24012095
anderer
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
24013000
Tabakabfälle
11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net
—
2402
Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen
24021000
Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
26
1000
240220
Zigaretten, Tabak enthaltend
24022010
Nelken enthaltend
10
1000
24022090
andere
57,6
1000
24029000
andere
57,6
—
2403
Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen
24031100
Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
74,9
—
240319
anderer
24031910
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger
74,9
—
24031990
anderer
74,9
—
andere
24039100
„homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak
16,6
—
240399
andere
24039910
Kautabak und Schnupftabak
41,6
—
24039990
andere
16,6
—
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist.
Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
2. Zu Kapitel 25 gehören nicht:
a) sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Position 2802);
b) Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe2O3, von 70 GHT oder mehr (Position 2821);
c) Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
d) zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33);
e) Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Position 6801), Würfel und dergleichen für Mosaike (Position 6802), Tonschieferplatten zum Dachdecken oder zum Verkleiden von Gebäuden (Position 6803);
f) Edelsteine und Schmucksteine (Position 7102 oder 7103);
g) künstliche Kristalle des Natriumchlorids oder des Magnesiumoxids (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Position 9001);
h) Billardkreide (Position 9504);
ij) Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide (Position 9609).
3. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2517 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2517 zuzuweisen.
4. Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
250100
Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser
25010010
Meerwasser und Salinen-Mutterlauge
frei
—
Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien)
25010031
zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse
frei
—
anderes
25010051
vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln
1,7 €/1000 kg/net
—
anderes
25010091
Speisesalz
2,6 €/1000 kg/net
—
25010099
anderes
2,6 €/1000 kg/net
—
25020000
Schwefelkies, nicht geröstet
frei
—
250300
Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel
25030010
roh oder nicht raffiniert
frei
—
25030090
anderer
1,7
—
2504
Natürlicher Grafit
25041000
in Pulverform oder in Flocken
frei
—
25049000
anderer
frei
—
2505
Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26
25051000
kieselsaure Sande und Quarzsande
frei
—
25059000
andere
frei
—
2506
Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
25061000
Quarz
frei
—
25062000
Quarzite
frei
—
250700
Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt
25070020
Kaolin
frei
—
25070080
anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm
frei
—
2508
Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen
25081000
Bentonit
frei
—
25083000
feuerfester Ton und Lehm
frei
—
25084000
anderer Ton und Lehm
frei
—
25085000
Andalusit, Cyanit und Sillimanit
frei
—
25086000
Mullit
frei
—
25087000
Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen
frei
—
25090000
Kreide
frei
—
2510
Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden
25101000
nicht gemahlen
frei
—
25102000
gemahlen
frei
—
2511
Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 2816
25111000
natürliches Bariumsulfat (Baryt)
frei
—
25112000
natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt
frei
—
25120000
Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger
frei
—
2513
Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt
25131000
Bimsstein
frei
—
25132000
Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel
frei
—
25140000
Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
frei
—
2515
Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Marmor und Travertin
25151100
roh oder grob behauen
frei
—
25151200
durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
frei
—
25152000
Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabaster
frei
—
2516
Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Granit
25161100
roh oder grob behauen
frei
—
25161200
durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
frei
—
25162000
Sandstein
frei
—
25169000
andere Werksteine
frei
—
2517
Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt
251710
Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt
25171010
Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel
frei
—
25171020
Dolomit und Kalksteine, zerkleinert
frei
—
25171080
andere
frei
—
25172000
Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den in der Unterposition 251710 aufgeführten Stoffen vermischt
frei
—
25173000
Teermakadam
frei
—
Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt
25174100
aus Marmor
frei
—
25174900
andere
frei
—
2518
Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse
25181000
Dolomit, weder gebrannt noch gesintert
frei
—
25182000
Dolomit, gebrannt oder gesintert
frei
—
25183000
Dolomitstampfmasse
frei
—
2519
Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein
25191000
natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)
frei
—
251990
andere
25199010
Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat
1,7
—
25199030
totgebrannte (gesinterte) Magnesia
frei
—
25199090
andere
frei
—
2520
Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern
25201000
Gipsstein; Anhydrit
frei
—
25202000
Gips
frei
—
25210000
Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art
frei
—
2522
Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825
25221000
Luftkalk, ungelöscht
1,7
—
25222000
Luftkalk, gelöscht
1,7
—
25223000
hydraulischer Kalk
1,7
—
2523
Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
25231000
Zementklinker
1,7
—
Portlandzement
25232100
weißer Zement, auch künstlich gefärbt
1,7
—
25232900
anderer
1,7
—
25233000
Tonerdezement
1,7
—
25239000
anderer Zement
1,7
—
2524
Asbest
25241000
Krokydolith
frei
—
25249000
anderer
frei
—
2525
Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall
25251000
Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten
frei
—
25252000
Glimmerpulver
frei
—
25253000
Glimmerabfall
frei
—
2526
Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum
25261000
weder gemahlen noch sonst zerkleinert
frei
—
25262000
gemahlen oder sonst zerkleinert
frei
—
2527
25280000
Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse
frei
—
2529
Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat
25291000
Feldspat
frei
—
Flussspat
25292100
mit einem Gehalt an Calciumfluorid von 97 GHT oder weniger
frei
—
25292200
mit einem Gehalt an Calciumfluorid von mehr als 97 GHT
frei
—
25293000
Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit
frei
—
2530
Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
25301000
Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht
frei
—
25302000
Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)
frei
—
25309000
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 26 gehören nicht:
a) Schlacken und andere ähnliche Industrieabfälle, als Makadam aufbereitet (Position 2517);
b) natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch gebrannt (Position 2519);
c) Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend (Position 2710);
d) Dephosphorationsschlacken des Kapitels 31;
e) Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (Position 6806);
f) Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112);
g) aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten (Abschnitt XV).
2. Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.
3. Zu Position 2620 gehören nur:
a) Schlacken, Aschen und Rückstände, wie sie in der Industrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von Metallverbindungen verwendet werden, ausgenommen sind Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (Position 2621), und
b) arsenhaltige Schlacken, Aschen und Rückstände, auch Metalle enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden.
1. Im Sinne der Unterposition 262021 gelten als „bleihaltige Benzinschlämme und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln“ Schlämme aus Lagertanks von bleihaltigem Benzin und bleihaltigen Antiklopfmitteln (z. B. Tetraethylblei), die im Wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und Eisenoxid bestehen.
2. Schlacken, Aschen und Rückstände, die Arsen, Quecksilber, Thallium oder Mischungen davon enthalten, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden, gehören zu Unterposition 262060.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
2601
Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände
Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände
26011100
nicht agglomeriert
frei
—
26011200
agglomeriert
frei
—
26012000
Schwefelkiesabbrände
frei
—
26020000
Manganerze und ihre Konzentrate, einschließlich eisenhaltige Manganerze und ihre Konzentrate, mit einem Gehalt an Mangan von 20 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse
frei
—
26030000
Kupfererze und ihre Konzentrate
frei
—
26040000
Nickelerze und ihre Konzentrate
frei
—
26050000
Cobalterze und ihre Konzentrate
frei
—
26060000
Aluminiumerze und ihre Konzentrate
frei
—
26070000
Bleierze und ihre Konzentrate
frei
—
26080000
Zinkerze und ihre Konzentrate
frei
—
26090000
Zinnerze und ihre Konzentrate
frei
—
26100000
Chromerze und ihre Konzentrate
frei
—
26110000
Wolframerze und ihre Konzentrate
frei
—
2612
Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate
261210
Uranerze und ihre Konzentrate
26121010
Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von mehr als 5 GHT (Euratom)
frei
—
26121090
andere
frei
—
261220
Thoriumerze und ihre Konzentrate
26122010
Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von mehr als 20 GHT (Euratom)
frei
—
26122090
andere
frei
—
2613
Molybdänerze und ihre Konzentrate
26131000
geröstet
frei
—
26139000
andere
frei
—
26140000
Titanerze und ihre Konzentrate
frei
—
2615
Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate
26151000
Zirkonerze und ihre Konzentrate
frei
—
26159000
andere
frei
—
2616
Edelmetallerze und ihre Konzentrate
26161000
Silbererze und ihre Konzentrate
frei
—
26169000
andere
frei
—
2617
Andere Erze und ihre Konzentrate
26171000
Antimonerze und ihre Konzentrate
frei
—
26179000
andere
frei
—
26180000
Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und Stahlherstellung
frei
—
261900
Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung
26190020
Abfälle, geeignet zur Wiedergewinnung von Eisen oder Mangan
frei
—
26190090
andere
frei
—
2620
Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthalten
überwiegend Zink enthaltend
26201100
Galvanisationsmatte (Hartzink)
frei
—
26201900
andere
frei
—
überwiegend Blei enthaltend
26202100
Schlämme von bleihaltigem Benzin und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln
frei
—
26202900
andere
frei
—
26203000
überwiegend Kupfer enthaltend
frei
—
26204000
überwiegend Aluminium enthaltend
frei
—
26206000
Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden
frei
—
andere
26209100
Antimon, Beryllium, Cadmium, Chrom oder deren Mischungen enthaltend
frei
—
262099
andere
26209910
überwiegend Nickel enthaltend
frei
—
26209920
überwiegend Niob oder Tantal enthaltend
frei
—
26209940
überwiegend Zinn enthaltend
frei
—
26209960
überwiegend Titan enthaltend
frei
—
26209995
andere
frei
—
2621
Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen
26211000
Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen
frei
—
26219000
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711;
b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.
2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien“ in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen.
1013
3. Als „Ölabfälle“ im Sinne der Position 2710 gelten Abfälle, die hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (gemäß Anmerkung 2 dieses Kapitels), gegebenenfalls mit Wasser vermischt, enthalten. Hierzu gehören:
a) derartige Öle, die sich nicht länger als Primärprodukte eignen (z. B. gebrauchte Schmieröle, gebrauchte Hydrauliköle und gebrauchte Transformatorenöle);
b) Ölschlämme aus Tanks zur Lagerung von Erdöl, die hauptsächlich derartige Öle und Zusätze (z. B. chemische Stoffe) in hoher Konzentration enthalten, die zur Herstellung von Primärprodukten eingesetzt werden, sowie
c) derartige Öle in Form von Öl-in-Wasser-Emulsionen oder von Mischungen mit Wasser wie sie bei Ölleckagen, beim Reinigen von Tanks oder beim Einsatz von Schneidölen bei Bearbeitungsvorgängen entstehen.
1. Als „Anthrazit“ im Sinne der Unterposition 270111 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 14 % oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz).
2. Als „bitumenhaltige Steinkohle“ im Sinne der Unterposition 270112 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mehr als 14 % (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) und einem Heizwert von 5833 kcal/kg oder mehr (bezogen auf die feuchte, mineralstofffreie Substanz).
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 270710, 270720, 270730 und 270740 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
4. Als „Leichtöle und Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 271012 gelten Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 90 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86).
5. Als „Biodiesel“ im Sinne der Unterpositionen von Position 2710 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 27079980 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
2. Im Sinne der Position 2710 gelten als:
a) „Spezialbenzine“ (Unterpositionen 27101221 und 27101225) die Leichtöle nach Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel 27, die keine Antiklopfmittel enthalten, mit einer Spanne von höchstens 60 °C zwischen den beiden Temperaturen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen;
b) „Testbenzin“ — white spirit — (Unterposition 27101221) die Spezialbenzine nach Buchstabe a) mit einem Flammpunkt über 21 °C nach EN ISO 13736;
c) „mittelschwere Öle“ (Unterpositionen 27101911 bis 27101929) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 90 RHT und bis 250 °C mindestens 65 RHT übergehen;
d) „Schweröle“ (Unterpositionen 27101931 bis 27101999 und 27102011 bis 27102090) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 65 RHT übergehen oder bei denen der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach dieser Methode nicht ermittelt werden kann;
e) „Gasöl“ (Unterpositionen 27101931 bis 27101948 und 27102011 bis 27102019) die Schweröle nach Buchstabe d), bei deren Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 350 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 85 RHT übergehen;
f) „Heizöl“ (Unterpositionen 27101951 bis 27101968 und 27102031 bis 27102039) die Schweröle nach Buchstabe d), ausgenommen das Gasöl nach Buchstabe e), deren Viskosität V bei einer Farbe C nach Verdünnung:
g) „die Biodiesel enthalten“ bedeutet, dass die Waren der Unterposition 271020 einen Mindestgehalt an Biodiesel, d. h. an Fettsäuremonoalkylestern (FAMAE) von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, von 0,5 % vol haben (Bestimmung mit der Testmethode EN 14078).
3. Im Sinne der Position 2712 gilt als „rohes Vaselin“ (Unterposition 27121010) Vaselin mit einer natürlichen Farbe dunkler als 4,5 nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500).
4. Im Sinne der Unterpositionen 27129031 bis 27129039 gelten als „roh“ die Erzeugnisse:
a) deren Ölgehalt mindestens 3,5 GHT beträgt und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 weniger als 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt oder
b) deren natürliche Farbe nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) dunkler als 3 ist und deren Viskosität bei 100 °C nach EN ISO 3104 mindestens 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt.
5. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten:
a) die Vakuumdestillation;
b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung;
c) das Kracken;
d) das Reformieren;
e) die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln;
f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit;
g) die Polymerisation;
h) die Alkylierung;
ij) die Isomerisation;
k) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754);
l) nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern;
m) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 27101971 bis 27101999 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren;
Ist vor diesen Verfahren aus technischen Gründen eine Vorbehandlung erforderlich, so gilt die Zollfreiheit nur für die Menge der Erzeugnisse, die den oben genannten Verfahren tatsächlich unterzogen werden; bei der Vorbehandlung auftretende Verluste bleiben unverzollt.
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 27071000, 27072000, 27073000, 27075000, 2710, 2711, 271210, 271220, 27129031 bis 27129099 und 271390 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
2701
Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
Steinkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert
27011100
Anthrazit
frei
—
270112
bitumenhaltige Steinkohle
27011210
Kokskohle
frei
—
27011290
andere
frei
—
27011900
andere Steinkohle
frei
—
27012000
Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
frei
—
2702
Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)
27021000
Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert
frei
—
27022000
Braunkohle, agglomeriert
frei
—
27030000
Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
frei
—
270400
Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
27040010
Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle
frei
—
27040030
Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle
frei
—
27040090
andere
frei
—
27050000
Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
frei
1000
3
27060000
Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere
frei
—
2707
Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
27071000
Benzole
3
—
27072000
Toluole
3
—
27073000
Xylole
3
—
27074000
Naphthalin
frei
—
27075000
andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86)
3
—
andere
27079100
Kreosotöle
1,7
—
270799
andere
rohe Öle
27079911
rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen
1,7
—
27079919
andere
frei
—
27079920
schwefelhaltige Kopfprodukte; Anthracen
frei
—
27079950
basische Erzeugnisse
1,7
—
27079980
Phenole
1,2
—
andere
27079991
zum Herstellen von Waren der Position 2803
frei
—
27079999
andere
1,7
—
2708
Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren
27081000
Pech
frei
—
27082000
Pechkoks
frei
—
270900
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh
27090010
Erdgaskondensate
frei
—
27090090
anderes
frei
—
2710
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle
271012
Leichtöle und Zubereitungen
27101211
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
4,7
—
27101215
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101211
4,7
—
zu anderer Verwendung
Spezialbenzine
27101221
Testbenzin (white spirit)
4,7
—
27101225
andere
4,7
—
andere
Motorenbenzin
27101231
Flugbenzin
4,7
—
anderes, mit einem Bleigehalt von
0,013 g/l oder weniger
27101241
mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95
4,7
1000
27101245
mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98
4,7
1000
27101249
mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr
4,7
1000
mehr als 0,013 g/l
27101251
mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 98
4,7
1000
27101259
mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr
4,7
1000
27101270
leichter Flugturbinenkraftstoff
4,7
—
27101290
andere Leichtöle
4,7
—
271019
andere
mittelschwere Öle
27101911
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
4,7
—
27101915
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101911
4,7
—
zu anderer Verwendung
Leuchtöl (Kerosin)
27101921
Flugturbinenkraftstoff
4,7
—
27101925
anderes
4,7
—
27101929
andere
4,7
—
Schweröle
Gasöl
27101931
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
3,5
—
27101935
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101931
3,5
—
zu anderer Verwendung
27101943
mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger
3,5
—
27101946
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT
3,5
—
27101947
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT
3,5
—
27101948
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT
3,5
—
Heizöle
27101951
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
3,5
—
27101955
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101951
3,5
—
zu anderer Verwendung
27101962
mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger
3,5
—
27101964
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT
3,5
—
27101968
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT
3,5
—
Schmieröle; andere Öle
27101971
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
3,7
—
27101975
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101971
3,7
—
zu anderer Verwendung
27101981
Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle
3,7
—
27101983
Hydrauliköle
3,7
—
27101985
Weißöle, Paraffinum liquidum
3,7
—
27101987
Getriebeöle
3,7
—
27101991
Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle
3,7
—
27101993
Elektroisolieröle
3,7
—
27101999
andere Schmieröle und andere Öle
3,7
—
271020
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle
Gasöl
27102011
mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger
3,5
—
27102015
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT
3,5
—
27102017
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT
3,5
—
27102019
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT
3,5
—
Heizöle
27102031
mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger
3,5
—
27102035
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 1 GHT
3,5
—
27102039
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT
3,5
—
27102090
andere Öle
3,7
—
Ölabfälle
27109100
polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend
3,5
—
27109900
andere
3,5
—
2711
Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
verflüssigt
27111100
Erdgas
0,7
TJ
271112
Propan
Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr
27111211
zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff
8
—
27111219
zu anderer Verwendung
frei
—
anderes
27111291
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
0,7
—
27111293
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111291
0,7
—
zu anderer Verwendung
27111294
mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 99 Hundertteilen
0,7
—
27111297
andere
0,7
—
271113
Butane
27111310
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
0,7
—
27111330
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111310
0,7
—
zu anderer Verwendung
27111391
mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen
0,7
—
27111397
andere
0,7
—
27111400
Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien
0,7
—
27111900
andere
0,7
—
in gasförmigem Zustand
27112100
Erdgas
0,7
TJ
27112900
andere
0,7
—
2712
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt
271210
Vaselin
27121010
roh
0,7
—
27121090
andere
2,2
—
271220
Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT
27122010
synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1560
frei
—
27122090
andere
2,2
—
271290
andere
Ozokerit, Montanwachs oder Torfwachs (natürliche Erzeugnisse)
27129011
roh
0,7
—
27129019
andere
2,2
—
andere
roh
27129031
zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
0,7
—
27129033
zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27129031
0,7
—
27129039
zu anderer Verwendung
0,7
—
andere
27129091
Gemisch von 1-Alkenen mit einem Gehalt von 80 GHT oder mehr an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomen
frei
—
27129099
andere
2,2
—
2713
Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
Petrolkoks
27131100
nicht calciniert
frei
—
27131200
calciniert
frei
—
27132000
Bitumen aus Erdöl
frei
—
271390
andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
27139010
zum Herstellen von Waren der Position 2803
0,7
—
27139090
andere
0,7
—
2714
Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein
27141000
bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande
frei
—
27149000
andere
frei
—
27150000
Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)
frei
—
27160000
Elektrischer Strom
frei
1000
1. A)Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.B)Vorbehaltlich des Buchstabens A gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen.
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:
a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b) zusammen gestellt werden und
c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:
a) isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b) wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse;
c) andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
d) die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
e) die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.
2. Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen:
a) Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811);
b) Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812);
c) Kohlenstoffdisulfid (Position 2813);
d) Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842);
e) mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).
3. Nicht zu diesem Kapitel gehören unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI:
a) Natriumchlorid und Magnesiumoxid, auch rein, und andere Erzeugnisse des Abschnitts V;
b) organisch-anorganische Verbindungen, ausgenommen die in Anmerkung 2 genannten Verbindungen;
c) die in den Anmerkungen 2, 3, 4 oder 5 zu Kapitel 31 genannten Erzeugnisse;
d) anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden, der Position 3206; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207;
e) künstlicher Grafit (Position 3801); Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824; künstliche Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824;
f) Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) oder Staub und Pulver solcher Steine (Positionen 7102 bis 7105) sowie Edelmetalle und deren Legierungen des Kapitels 71;
g) Metalle, auch rein, Metall-Legierungen und Cermets, einschließlich gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide), des Abschnitts XV;
h) optische Elemente, z. B. aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (Position 9001).
4. Zu Position 2811 gehören chemisch einheitliche komplexe Säuren, die aus einer nicht metallischen Säure des Teilkapitels II und einer metallischen Säure des Teilkapitels IV bestehen.
5. Zu den Positionen 2826 bis 2842 gehören nur Salze und Peroxosalze (Persalze) von Metallen und von Ammonium.
2842
6. Zu Position 2844 gehören nur:
a) Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61), Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer höheren Atomzahl als 84;
b) natürliche oder künstliche radioaktive Isotope (einschließlich derjenigen der Edelmetalle oder der unedlen Metalle der Abschnitte XIV und XV), auch untereinander gemischt;
c) anorganische oder organische Verbindungen dieser Elemente oder Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, auch untereinander gemischt;
d) Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische oder organische Verbindungen enthalten und die eine spezifische Radioaktivität von mehr als 74 Bq/g (0,002 Mikrocurie je Gramm) aufweisen;
e) verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren;
f) radioaktive Rückstände, auch wenn sie nicht verwertbar sind.
2844
2845
isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die in der Natur als Mono-Isotope vorliegen;
Mischungen von Isotopen ein und desselben Elements, die an einem oder mehreren dieser Isotope angereichert sind, also Elemente, bei denen das natürliche Isotopenverhältnis künstlich verändert worden ist.
7. Zu Position 2853 gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide) mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 15 GHT.
8. Zu diesem Kapitel gehören chemische Elemente, z. B. Silicium und Selen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, wenn sie in rohen gezogenen Formen oder in Form von Zylindern oder Stäben vorliegen. Zu Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen geschnitten gehören sie zu Position 3818.
1. Als „chemisch einheitlich“ im Sinne der Unterposition 285210 gelten alle organischen oder anorganischen Quecksilberverbindungen, die die Bedingungen der Anmerkung 1 a) bis e) zu Kapitel 28 oder der Anmerkung 1 a) bis h) zu Kapitel 29 erfüllen.
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
I.
2801
Fluor, Chlor, Brom und Iod
28011000
Chlor
5,5
—
28012000
Iod
frei
—
280130
Fluor; Brom
28013010
Fluor
5
—
28013090
Brom
5,5
—
28020000
Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel
4,6
—
28030000
Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)
frei
—
2804
Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle
28041000
Wasserstoff
3,7
3
Edelgase
28042100
Argon
5
3
280429
andere
28042910
Helium
frei
3
28042990
andere
5
3
28043000
Stickstoff
5,5
3
28044000
Sauerstoff
5
3
280450
Bor; Tellur
28045010
Bor
5,5
—
28045090
Tellur
2,1
—
Silicium
28046100
mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr
frei
—
28046900
anderes
5,5
—
28047000
Phosphor
5,5
—
28048000
Arsen
2,1
—
28049000
Selen
frei
—
2805
Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber
Alkali- oder Erdalkalimetalle
28051100
Natrium
5
—
28051200
Calcium
5,5
—
280519
andere
28051910
Strontium und Barium
5,5
—
28051990
andere
4,1
—
280530
Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert
28053010
untereinander gemischt oder miteinander legiert
5,5
—
andere
mit einem Reinheitsgrad von 95 GHT oder mehr
28053020
Cer, Lanthan, Praseodym, Neodym und Samarium
2,7
—
28053030
Europium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium und Yttrium
2,7
—
28053040
Scandium
2,7
—
28053080
andere
2,7
—
280540
Quecksilber
28054010
in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg (Standard-Gewicht) und mit einem fob-Wert von 224 € oder weniger für 1 Flasche
3
—
28054090
anderes
frei
—
II.
2806
Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure
28061000
Chlorwasserstoff (Salzsäure)
5,5
—
28062000
Chloroschwefelsäure
5,5
—
28070000
Schwefelsäure; Oleum
3
—
28080000
Salpetersäure; Nitriersäuren
5,5
—
2809
Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich
28091000
Diphosphorpentaoxid
5,5
2
5
28092000
Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren
5,5
2
5
281000
Boroxide; Borsäuren
28100010
Dibortrioxid
frei
—
28100090
andere
3,7
—
2811
Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
andere anorganische Säuren
28111100
Fluorwasserstoff (Flusssäure)
5,5
—
28111200
Hydrogencyanid (Cyanwasserstoffsäure) (Blausäure)
5,3
—
281119
andere
28111910
Hydrogenbromid (Bromwasserstoffsäure)
frei
—
28111980
andere
5,3
—
andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
28112100
Kohlenstoffdioxid
5,5
—
28112200
Siliciumdioxid
4,6
—
281129
andere
28112905
Schwefeldioxid
5,5
—
28112910
Schwefeltrioxid (Schwefelsäureanhydrid); Diarsentrioxid (Arsenigsäureanhydrid)
4,6
—
28112930
Stickstoffoxide
5
—
28112990
andere
5,3
—
III.
2812
Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle
Chloride und Chloridoxide
28121100
Carbonyldichlorid (Phosgen)
5,5
—
28121200
Phosphoroxychlorid
5,5
—
28121300
Phosphortrichlorid
5,5
—
28121400
Phosphorpentachlorid
5,5
—
28121500
Schwefelmonochlorid
5,5
—
28121600
Schwefeldichlorid
5,5
—
28121700
Thionylchlorid
5,5
—
281219
andere
28121910
des Phosphors
5,5
—
28121990
andere
5,5
—
28129000
andere
5,5
—
2813
Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid
28131000
Kohlenstoffdisulfid
5,5
—
281390
andere
28139010
Phosphorsulfide, einschließlich handelsübliches Phosphortrisulfid
5,3
—
28139090
andere
3,7
—
IV.
2814
Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung
28141000
Ammoniak, wasserfrei
5,5
—
28142000
Ammoniak in wässriger Lösung
5,5
—
2815
Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums
Natriumhydroxid (Ätznatron)
28151100
fest
5,5
—
28151200
in wässriger Lösung (Natronlauge)
5,5
kg NaOH
28152000
Kaliumhydroxid (Ätzkali)
5,5
kg KOH
28153000
Natrium- oder Kaliumperoxid
5,5
—
2816
Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums
28161000
Magnesiumhydroxid und -peroxid
4,1
—
28164000
Strontium- und Bariumoxid, -hydroxid und -peroxid
5,5
—
28170000
Zinkoxid; Zinkperoxid
5,5
—
2818
Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid
281810
künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich
mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr
28181011
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
5,2
—
28181019
von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
5,2
—
mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von weniger als 98,5 GHT
28181091
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
5,2
—
28181099
von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
5,2
—
28182000
anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund
4
—
28183000
Aluminiumhydroxid
5,5
—
2819
Chromoxide und -hydroxide
28191000
Chromtrioxid
5,5
—
281990
andere
28199010
Chromdioxid
3,7
—
28199090
andere
5,5
—
2820
Manganoxide
28201000
Mangandioxid
5,3
—
282090
andere
28209010
Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehr
frei
—
28209090
andere
5,5
—
2821
Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3
28211000
Eisenoxide und -hydroxide
4,6
—
28212000
Farberden
4,6
—
28220000
Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide
4,6
—
28230000
Titanoxide
5,5
—
2824
Bleioxide; Mennige und Orangemennige
28241000
Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot)
5,5
—
28249000
andere
5,5
—
2825
Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide
28251000
Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze
5,5
—
28252000
Lithiumoxid und -hydroxid
5,3
—
28253000
Vanadiumoxide und -hydroxide
5,5
—
28254000
Nickeloxide und -hydroxide
frei
—
28255000
Kupferoxide und -hydroxide
3,2
—
28256000
Germaniumoxide und Zirconiumdioxid
5,5
—
28257000
Molybdänoxide und -hydroxide
5,3
—
28258000
Antimonoxide
5,5
—
282590
andere
Calciumoxid, -hydroxid und -peroxid
28259011
Calciumhydroxid mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in der Trockensubstanz, in Form von Partikeln, die:
zu nicht mehr als 1 GHT Abmessungen von mehr als 75 Mikrometer aufweisen und
zu nicht mehr als 4 GHT Abmessungen von weniger als 1,3 Mikrometer aufweisen
frei
—
28259019
andere
4,6
—
28259020
Berylliumoxid und -hydroxid
5,3
—
28259040
Wolframoxide und -hydroxide
4,6
—
28259060
Cadmiumoxid
frei
—
28259085
andere
5,5
—
V.
2826
Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze
Fluoride
28261200
des Aluminiums
5,3
—
282619
andere
28261910
des Ammoniums oder des Natriums
5,5
—
28261990
andere
5,3
—
28263000
Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith)
5,5
—
282690
andere
28269010
Dikaliumhexafluorozirconat
5
—
28269080
andere
5,5
—
2827
Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide
28271000
Ammoniumchlorid
5,5
—
28272000
Calciumchlorid
4,6
—
andere Chloride
28273100
des Magnesiums
4,6
—
28273200
des Aluminiums
5,5
—
28273500
des Nickels
5,5
—
282739
andere
28273910
des Zinns
4,1
—
28273920
des Eisens
2,1
—
28273930
des Cobalts
5,5
—
28273985
andere
5,5
—
Chloridoxide und Chloridhydroxide
28274100
des Kupfers
3,2
—
282749
andere
28274910
des Bleis
3,2
—
28274990
andere
5,3
—
Bromide und Bromidoxide
28275100
Bromide des Natriums oder des Kaliums
5,5
—
28275900
andere
5,5
—
28276000
Iodide und Iodidoxide
5,5
—
2828
Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite
28281000
handelsübliches Calciumhypochlorit und andere Calciumhypochlorite
5,5
—
28289000
andere
5,5
—
2829
Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate
Chlorate
28291100
des Natriums
5,5
—
28291900
andere
5,5
—
282990
andere
28299010
Perchlorate
4,8
—
28299040
Bromate des Kaliums oder des Natriums
frei
—
28299080
andere
5,5
—
2830
Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich
28301000
Natriumsulfide
5,5
—
283090
andere
28309011
Sulfide des Calciums, des Antimons oder des Eisens
4,6
—
28309085
andere
5,5
—
2831
Dithionite und Sulfoxylate
28311000
des Natriums
5,5
—
28319000
andere
5,5
—
2832
Sulfite; Thiosulfate
28321000
Natriumsulfite
5,5
—
28322000
andere Sulfite
5,5
—
28323000
Thiosulfate
5,5
—
2833
Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate)
Natriumsulfate
28331100
Dinatriumsulfat
5,5
—
28331900
andere
5,5
—
andere Sulfate
28332100
des Magnesiums
5,5
—
28332200
des Aluminiums
5,5
—
28332400
des Nickels
5
—
28332500
des Kupfers
3,2
—
28332700
des Bariums
5,5
—
283329
andere
28332920
des Cadmiums, des Chroms, des Zinks
5,5
—
28332930
des Cobalts, des Titans
5,3
—
28332960
des Bleis
4,6
—
28332980
andere
5
—
28333000
Alaune
5,5
—
28334000
Peroxosulfate (Persulfate)
5,5
—
2834
Nitrite; Nitrate
28341000
Nitrite
5,5
—
Nitrate
28342100
des Kaliums
5,5
—
283429
andere
28342920
des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis
5,5
—
28342940
des Kupfers
4,6
—
28342980
andere
3
—
2835
Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich
28351000
Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate (Phosphite)
5,5
—
Phosphate
28352200
Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat
5,5
—
28352400
des Kaliums
5,5
—
28352500
Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)
5,5
—
28352600
andere Calciumphosphate
5,5
—
283529
andere
28352910
Triammoniumphosphat
5,3
—
28352930
Trinatriumphosphat
5,5
—
28352990
andere
5,5
—
Polyphosphate
28353100
Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)
5,5
—
28353900
andere
5,5
—
2836
Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend
28362000
Dinatriumcarbonat
5,5
—
28363000
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)
5,5
—
28364000
Kaliumcarbonate
5,5
—
28365000
Calciumcarbonat
5
—
28366000
Bariumcarbonat
5,5
—
andere
28369100
Lithiumcarbonate
5,5
—
28369200
Strontiumcarbonat
5,5
—
283699
andere
Carbonate
28369911
des Magnesiums, des Kupfers
3,7
—
28369917
andere
5,5
—
28369990
Peroxocarbonate (Percarbonate)
5,5
—
2837
Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide
Cyanide und Cyanidoxide
28371100
des Natriums
5,5
—
28371900
andere
5,5
—
28372000
komplexe Cyanide
5,5
—
2838
2839
Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle
des Natriums
28391100
Natriummetasilicate
5
—
28391900
andere
5
—
28399000
andere
5
—
2840
Borate; Peroxoborate (Perborate)
Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax)
28401100
wasserfrei
frei
—
284019
anderes
28401910
Dinatriumtetraboratpentahydrat
frei
—
28401990
anderes
5,3
—
284020
andere Borate
28402010
Natriumborate, wasserfrei
frei
—
28402090
andere
5,3
—
28403000
Peroxoborate (Perborate)
5,5
—
2841
Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide
28413000
Natriumdichromat
5,5
—
28415000
andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate
5,5
—
Manganite, Manganate und Permanganate
28416100
Kaliumpermanganat
5,5
—
28416900
andere
5,5
—
28417000
Molybdate
5,5
—
28418000
Wolframate
5,5
—
284190
andere
28419030
Zinkate und Vanadate
4,6
—
28419085
andere
5,5
—
2842
Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide
28421000
Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich
5,5
—
284290
andere
28429010
Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs
5,3
—
28429080
andere
5,5
—
VI.
2843
Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame
284310
Edelmetalle in kolloidem Zustand
28431010
Silber
5,3
—
28431090
andere
3,7
—
Silberverbindungen
28432100
Silbernitrat
5,5
—
28432900
andere
5,5
—
28433000
Goldverbindungen
3
g
284390
andere Verbindungen; Amalgame
28439010
Amalgame
5,3
—
28439090
andere
3
g
2844
Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschließlich der spaltbaren und brütbaren chemischen Elemente oder Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten
284410
natürliches Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die natürliches Uran oder Verbindungen von natürlichem Uran enthalten
natürliches Uran
28441010
roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom)
frei
kg U
28441030
verarbeitet (Euratom)
frei
kg U
28441050
Ferrouran
frei
kg U
28441090
andere (Euratom)
frei
kg U
284420
an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten
an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran enthalten
28442025
Ferrouran
frei
gi F/S
28442035
andere (Euratom)
frei
gi F/S
Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten
Mischungen von Uran und Plutonium
28442051
Ferrouran
frei
gi F/S
28442059
andere (Euratom)
frei
gi F/S
28442099
andere
frei
gi F/S
284430
an U 235 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Thorium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran, Thorium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten
an U 235 abgereichertes Uran; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten
28443011
Cermets
5,5
—
28443019
andere
2,9
—
Thorium; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten
28443051
Cermets
5,5
—
andere
28443055
roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom)
frei
—
verarbeitet
28443061
Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien (Euratom)
frei
—
28443069
andere (Euratom)
1,5
—
Verbindungen des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt
28443091
des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt (Euratom), ausgenommen Salze des Thoriums
frei
—
28443099
andere
frei
—
284440
andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen als die der Unterposition 284410, 284420 oder 284430; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten; radioaktive Rückstände
28444010
an U 233 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 233 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten
frei
—
andere
28444020
künstlich radioaktive Isotope (Euratom)
frei
—
28444030
Verbindungen künstlicher radioaktiver Isotope (Euratom)
frei
—
28444080
andere
frei
—
28445000
verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren (Euratom)
frei
gi F/S
2845
Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich
28451000
schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom)
5,5
—
284590
andere
28459010
Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom)
5,5
—
28459090
andere
5,5
—
2846
Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle
28461000
Cerverbindungen
3,2
—
284690
andere
28469010
Lanthan-, Praseodym-, Neodym- oder Samariumverbindungen
3,2
—
28469020
Europium-, Gadolinium-, Terbium-, Dysprosium-, Holmium-, Erbium-, Thulium-, Ytterbium-, Lutetium- oder Yttriumverbindungen
3,2
—
28469030
Scandiumverbindungen
3,2
—
28469090
Verbindungen von Metallgemischen
3,2
—
28470000
Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt
5,5
2
2
2848
2849
Carbide, auch chemisch nicht einheitlich
28491000
des Calciums
5,5
—
28492000
des Siliciums
5,5
—
284990
andere
28499010
des Bors
4,1
—
28499030
des Wolframs
5,5
—
28499050
des Aluminiums, des Chroms, des Molybdäns, des Vanadiums, des Tantals, des Titans
5,5
—
28499090
andere
5,3
—
285000
Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind
28500020
Hydride, Nitride
4,6
—
28500060
Azide, Silicide
5,5
—
28500090
Boride
5,3
—
2851
2852
Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Amalgame
28521000
chemisch einheitlich
5,5
—
28529000
andere
5,5
—
2853
Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor; andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser oder Leitfähigkeitswasser und Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreite flüssige Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen
28531000
Cyanogenchlorid (Chlorcyan)
5,5
—
285390
andere
28539010
destilliertes Wasser oder Leitfähigkeitswasser und Wasser von gleicher Reinheit
2,7
—
28539030
flüssige Luft (einschließlich der von Edelgasen befreiten flüssigen Luft); Pressluft
4,1
—
28539090
andere
5,5
—
1. Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:
a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27);
c) Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich;
d) wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse;
e) andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
f) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d) oder e) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
g) die unter den vorstehenden Buchstaben a), b), c), d), e) oder f) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel oder ein Riechstoff zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch;
h) folgende standardisierte Erzeugnisse zum Herstellen von Azofarbstoffen: Diazoniumsalze, für diese Salze dienende Kupplungskomponenten und diazotierbare Amine und deren Salze.
2. Zu Kapitel 29 gehören nicht:
a) Waren der Position 1504 oder rohes Glycerin (Position 1520);
b) Ethylalkohol (Position 2207 oder 2208);
c) Methan und Propan (Position 2711);
d) die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 aufgeführten Kohlenstoffverbindungen;
e) immunologische Erzeugnisse (Position 3002);
f) Harnstoff (Position 3102 oder 3105);
g) Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (Position 3203), synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art (Position 3204) sowie Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf (Position 3212);
h) Enzyme (Position 3507);
ij) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse, in Täfelchen, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt, sowie flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Feueranzündern verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (Position 3606);
k) Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824;
l) optische Elemente, z. B. aus Ethylendiamintartrat (Position 9001).
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
4. In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate.
2929
2911
2912
2914
2918
2922
2905
2920
5. A)Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt;B)aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen;C)vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind:1)anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen;2)Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt;3)Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten“ aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen;D)Metallalkoholate sind wie die entsprechenden Alkohole einzureihen, ausgenommen solche von Ethanol (Position 2905);E)die Halogenide der Carbonsäuren sind derselben Position zuzuweisen wie die entsprechenden Säuren.
6. Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten.
2930
2931
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
8. Für die Anwendung der Position 2937:
a) als „Hormone“ gelten auch die Hormon-Releasingfaktoren und Hormon-Stimulationsfaktoren, die Hormoninhibitoren und die Hormonantagonisten (Antihormone);
b) der Ausdruck „hauptsächlich als Hormone verwendet“ gilt nicht nur für die Hormonderivate und strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich wegen ihrer hormonellen Wirkung eingesetzt werden, sondern auch für solche Derivate und solche strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich als Zwischenerzeugnisse bei der Synthese von Erzeugnissen dieser Position verwendet werden.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
I.
2901
Acyclische Kohlenwasserstoffe
29011000
gesättigt
frei
—
ungesättigt
29012100
Ethylen
frei
—
29012200
Propen (Propylen)
frei
—
29012300
Buten (Butylen) und seine Isomere
frei
—
29012400
Buta-1,3-dien und Isopren
frei
—
29012900
andere
frei
—
2902
Cyclische Kohlenwasserstoffe
alicyclische
29021100
Cyclohexan
frei
—
29021900
andere
frei
—
29022000
Benzol
frei
—
29023000
Toluol
frei
—
Xylole
29024100
o-Xylol
frei
—
29024200
m-Xylol
frei
—
29024300
p-Xylol
frei
—
29024400
Xylol-Isomerengemische
frei
—
29025000
Styrol
frei
—
29026000
Ethylbenzol
frei
—
29027000
Cumol
frei
—
29029000
andere
frei
—
2903
Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe
gesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe
29031100
Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan (Ethylchlorid)
5,5
—
29031200
Dichlormethan (Methylenchlorid)
5,5
—
29031300
Chloroform (Trichlormethan)
5,5
—
29031400
Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff)
5,5
—
29031500
Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan)
5,5
—
29031900
andere
5,5
—
ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe
29032100
Vinylchlorid (Chlorethylen)
5,5
—
29032200
Trichlorethylen
5,5
—
29032300
Tetrachlorethylen (Perchlorethylen)
5,5
—
29032900
andere
5,5
—
Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe
29033100
Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan)
5,5
—
290339
andere
Bromide
29033911
Brommethan (Methylbromid)
5,5
—
29033915
Dibrommethan
frei
—
29033919
andere
5,5
—
gesättigte Fluoride
29033921
Difluormethan
5,5
—
29033923
Trifluormethan
5,5
—
29033924
Pentafluorethan und 1,1,1-Trifluorethan
5,5
—
29033925
1,1-Difluorethan
5,5
—
29033926
1,1,1,2-Tetrafluorethan
5,5
—
29033927
Pentafluorpropane, Hexafluorpropane und Heptafluorpropane
5,5
—
29033928
perfluorierte gesättigte Fluoride
5,5
—
29033929
andere gesättigte Fluoride
5,5
—
ungesättigte Fluoride
29033931
2,3,3,3-Tetrafluorpropen
5,5
—
29033935
1,3,3,3-Tetrafluorpropen
5,5
—
29033939
andere ungesättigte Fluoride
5,5
—
29033980
Iodide
5,5
—
Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe mit zwei oder mehr verschiedenen Halogenen
29037100
Chlordifluormethan
5,5
—
29037200
Dichlortrifluorethane
5,5
—
29037300
Dichlorfluorethane
5,5
—
29037400
Chlordifluorethane
5,5
—
29037500
Dichlorpentafluorpropane
5,5
—
290376
Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan und Dibromtetrafluorethane
29037610
Bromchlordifluormethan
5,5
—
29037620
Bromtrifluormethan
5,5
—
29037690
Dibromtetrafluorethane
5,5
—
290377
andere nur mit Fluor und Chlor perhalogenierte Derivate
29037760
Trichlorfluormethan, Dichlordifluormethan, Trichlortrifluorethane, Dichlortetrafluorethane und Chlorpentafluorethan
5,5
—
29037790
andere
5,5
—
29037800
andere perhalogenierte Derivate
5,5
—
290379
andere
29037930
nur mit Brom und Chlor, Fluor und Chlor oder Fluor und Brom halogenierte Derivate
5,5
—
29037980
andere
5,5
—
Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe
29038100
1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN)
5,5
—
29038200
Aldrin (ISO), Chlordan (ISO) und Heptachlor (ISO)
5,5
—
29038300
Mirex (ISO)
5,5
—
290389
andere
29038910
1,2-Dibrom-4-(1,2-dibromethyl)cyclohexan; Tetrabromcyclooctane
frei
—
29038980
andere
5,5
—
Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe
29039100
Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol
5,5
—
29039200
Hexachlorbenzol (ISO) und DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan)
5,5
—
29039300
Pentachlorbenzol (ISO)
5,5
—
29039400
Hexabrombiphenyle
5,5
—
290399
andere
29039910
2,3,4,5,6-Pentabromethylbenzol
frei
—
29039980
andere
5,5
—
2904
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert
29041000
nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester
5,5
—
29042000
nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate
5,5
—
Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze und Perfluoroctansulfonylfluorid
29043100
Perfluoroctansulfonsäure
5,5
—
29043200
Ammoniumperfluoroctansulfonat
5,5
—
29043300
Lithiumperfluoroctansulfonat
5,5
—
29043400
Kaliumperfluoroctansulfonat
5,5
—
29043500
andere Salze der Perfluoroctansulfonsäure
5,5
—
29043600
Perfluoroctansulfonylfluorid
5,5
—
andere
29049100
Trichlornitromethan (Chlorpikrin)
5,5
—
29049900
andere
5,5
—
II.
2905
Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
einwertige gesättigte Alkohole
29051100
Methanol (Methylalkohol)
5,5
—
29051200
Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol (Isopropylalkohol)
5,5
—
29051300
Butan-1-ol (n-Butylalkohol)
5,5
—
290514
andere Butanole
29051410
2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol)
4,6
—
29051490
andere
5,5
—
290516
Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere
29051620
Octan-2-ol
frei
—
29051685
andere
5,5
—
29051700
Dodecan-1-ol (Laurylalkohol), Hexadecan-1-ol (Cetylalkohol) und Octadecan-1-ol (Stearylalkohol)
5,5
—
29051900
andere
5,5
—
einwertige ungesättigte Alkohole
29052200
acyclische Terpenalkohole
5,5
—
290529
andere
29052910
Allylalkohol
5,5
—
29052990
andere
5,5
—
zweiwertige Alkohole
29053100
Ethylenglykol (Ethandiol)
5,5
—
29053200
Propylenglykol (Propan-1,2-diol)
5,5
—
290539
andere
29053920
Butan-1,3-diol
frei
—
Butan-1,4-diol
29053926
Butan-1,4-diol oder Tetramethylenglycol (1,4-Butandiol) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT
5,5
—
29053928
andere
5,5
—
29053930
2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol
frei
—
29053995
andere
5,5
—
andere mehrwertige Alkohole
29054100
2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan)
5,5
—
29054200
Pentaerythritol
5,5
—
29054300
Mannitol
9,6 + 125,8 €/100 kg/net
—
290544
D-Glucitol (Sorbit)
in wässriger Lösung
29054411
mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger
7,7 + 16,1 €/100 kg/net
—
29054419
anderer
9,6 + 37,8 €/100 kg/net
—
anderer
29054491
mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger
7,7 + 23 €/100 kg/net
—
29054499
anderer
9,6 + 53,7 €/100 kg/net
—
29054500
Glycerin
3,8
—
29054900
andere
5,5
—
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der acyclischen Alkohole
29055100
Ethchlorvynol (INN)
frei
—
290559
andere
29055991
2,2-Bis(brommethyl)propandiol
frei
—
29055998
andere
5,5
—
2906
Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
alicyclische
29061100
Menthol
5,5
—
29061200
Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole
5,5
—
290613
Sterine und Inosite
29061310
Sterine
5,5
—
29061390
Inosite
frei
—
29061900
andere
5,5
—
aromatische
29062100
Benzylalkohol
5,5
—
29062900
andere
5,5
—
III.
2907
Phenole; Phenolalkohole
einwertige Phenole
29071100
Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze
3
—
29071200
Kresole und ihre Salze
2,1
—
29071300
Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse
5,5
—
290715
Naphthole und ihre Salze
29071510
1-Naphthol
frei
—
29071590
andere
5,5
—
290719
andere
29071910
Xylenole und ihre Salze
2,1
—
29071990
andere
5,5
—
mehrwertige Phenole; Phenolalkohole
29072100
Resorcin und seine Salze
5,5
—
29072200
Hydrochinon und seine Salze
5,5
—
29072300
4,4′-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A, Diphenylolpropan) und seine Salze
5,5
—
29072900
andere
5,5
—
2908
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole
nur Halogengruppen enthaltende Derivate und ihre Salze
29081100
Pentachlorphenol (ISO)
5,5
—
29081900
andere
5,5
—
andere
29089100
Dinoseb (ISO) und seine Salze
5,5
—
29089200
4,6-Dinitro-o-kresol (DNOC (ISO)) und seine Salze
5,5
—
29089900
andere
5,5
—
IV.
2909
Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
acyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
29091100
Diethylether
5,5
—
290919
andere
29091910
tert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE)
5,5
—
29091990
andere
5,5
—
29092000
alicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
5,5
—
290930
aromatische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
29093010
Diphenylether
frei
—
nur mit Brom halogenierte Derivate
29093031
Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol
frei
—
29093035
1,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)
frei
—
29093038
andere
5,5
—
29093090
andere
5,5
—
Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
29094100
2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol)
5,5
—
29094300
Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols
5,5
—
29094400
andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols
5,5
—
290949
andere
29094911
2-(2-Chlorethoxy)ethanol
frei
—
29094980
andere
5,5
—
29095000
Etherphenole, Etheralkoholphenole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
5,5
—
29096000
Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
5,5
—
2910
Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
29101000
Oxiran (Ethylenoxid)
5,5
—
29102000
Methyloxiran (Propylenoxid)
5,5
—
29103000
1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)
5,5
—
29104000
Dieldrin (ISO, INN)
5,5
—
29105000
Endrin (ISO)
5,5
—
29109000
andere
5,5
—
29110000
Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
5
—
V.
2912
Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd
acyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen
29121100
Methanal (Formaldehyd)
5,5
—
29121200
Ethanal (Acetaldehyd)
5,5
—
29121900
andere
5,5
—
cyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen
29122100
Benzaldehyd
5,5
—
29122900
andere
5,5
—
Aldehydalkohole, Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen Sauerstoff-Funktionen
29124100
Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)
5,5
—
29124200
Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd)
5,5
—
29124900
andere
5,5
—
29125000
cyclische Polymere der Aldehyde
5,5
—
29126000
Paraformaldehyd
5,5
—
29130000
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912
5,5
—
VI.
2914
Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen
29141100
Aceton
5,5
—
29141200
Butanon (Methylethylketon)
5,5
—
29141300
4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon)
5,5
—
291419
andere
29141910
5-Methylhexan-2-on
frei
—
29141990
andere
5,5
—
alicyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen
29142200
Cyclohexanon, Methylcyclohexanone
5,5
—
29142300
Jonone und Methyljonone
5,5
—
29142900
andere
5,5
—
aromatische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen
29143100
Phenylaceton (Phenylpropan-2-on)
5,5
—
29143900
andere
5,5
—
291440
Ketonalkohole und Ketonaldehyde
29144010
4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol)
5,5
—
29144090
andere
3
—
29145000
Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoff-Funktionen
5,5
—
Chinone
29146100
Anthrachinon
5,5
—
29146200
Coenzym Q 10 (Ubidecarenon (INN))
5,5
—
291469
andere
29146910
1,4-Naphthochinon
frei
—
29146980
andere
5,5
—
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
29147100
Chlordecon (ISO)
5,5
—
29147900
andere
5,5
—
VII.
2915
Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Ameisensäure, ihre Salze und Ester
29151100
Ameisensäure
5,5
—
29151200
Salze der Ameisensäure
5,5
—
29151300
Ester der Ameisensäure
5,5
—
Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid
29152100
Essigsäure
5,5
—
29152400
Essigsäureanhydrid
5,5
—
29152900
andere
5,5
—
Ester der Essigsäure
29153100
Ethylacetat
5,5
—
29153200
Vinylacetat
5,5
—
29153300
n-Butylacetat
5,5
—
29153600
Dinosebacetat
5,5
—
29153900
andere
5,5
—
29154000
Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, ihre Salze und Ester
5,5
—
29155000
Propionsäure, ihre Salze und Ester
4,2
—
291560
Butansäuren, Pentansäuren, ihre Salze und Ester
Butansäuren, ihre Salze und Ester
29156011
1-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyrat
frei
—
29156019
andere
5,5
—
29156090
Pentansäuren, ihre Salze und Ester
5,5
—
291570
Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester
29157040
Palmitinsäure, ihre Salze und Ester
5,5
—
29157050
Stearinsäure, ihre Salze und Ester
5,5
—
291590
andere
29159030
Laurinsäure und ihre Salze und Ester
5,5
—
29159070
andere
5,5
—
2916
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
29161100
Acrylsäure und ihre Salze
6,5
—
29161200
Ester der Acrylsäure
6,5
—
29161300
Methacrylsäure und ihre Salze
6,5
—
29161400
Ester der Methacrylsäure
6,5
—
29161500
Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
29161600
Binapacryl (ISO)
6,5
—
291619
andere
29161910
Undecensäuren, ihre Salze und Ester
5,9
—
29161940
Crotonsäure
frei
—
29161995
andere
6,5
—
29162000
alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
6,5
—
aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
29163100
Benzoesäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
29163200
Benzoylperoxid und Benzoylchlorid
6,5
—
29163400
Phenylessigsäure und ihre Salze
frei
—
291639
andere
29163910
Ester der Phenylessigsäure
frei
—
29163990
andere
6,5
—
2917
Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
29171100
Oxalsäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
29171200
Adipinsäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
291713
Azelainsäure, Sebacinsäure, ihre Salze und Ester
29171310
Sebacinsäure
frei
—
29171390
andere
6
—
29171400
Maleinsäureanhydrid
6,5
—
291719
andere
29171910
Malonsäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
29171920
Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure (Bernsteinsäure) mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT
6,3
—
29171980
andere
6,3
—
29172000
alicyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
6
—
aromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
29173200
Dioctylorthophthalate
6,5
—
29173300
Dinonyl- oder Didecylorthophthalate
6,5
—
29173400
andere Ester der Orthophthalsäure
6,5
—
29173500
Phthalsäureanhydrid
6,5
—
29173600
Terephthalsäure und ihre Salze
6,5
—
29173700
Dimethylterephthalat
6,5
—
291739
andere
29173920
Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat
frei
—
29173995
andere
6,5
—
2918
Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
29181100
Milchsäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
29181200
Weinsäure
6,5
—
29181300
Salze und Ester der Weinsäure
6,5
—
29181400
Citronensäure
6,5
—
29181500
Salze und Ester der Citronensäure
6,5
—
29181600
Gluconsäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
29181700
2,2 Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure)
6,5
—
29181800
Chlorbenzilat (ISO)
6,5
—
291819
andere
29181930
Cholsäure und 3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure), ihre Salze und Ester
6,3
—
29181940
2,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäure
frei
—
29181998
andere
6,5
—
Carbonsäuren mit Phenolfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
29182100
Salicylsäure und ihre Salze
6,5
—
29182200
o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester
6,5
—
29182300
andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze
6,5
—
29182900
andere
6,5
—
29183000
Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
6,5
—
andere
29189100
2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester
6,5
—
291899
andere
29189940
2,6-Dimethoxybenzoesäure; Dicamba (ISO); Natriumphenoxyacetat
frei
—
29189990
andere
6,5
—
VIII.
2919
Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
29191000
Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat
6,5
—
29199000
andere
6,5
—
2920
Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
29201100
Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion)
6,5
—
29201900
andere
6,5
—
Phosphitester und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro-oder Nitrosoderivate
29202100
Dimethylphosphit
6,5
—
29202200
Diethylphosphit
6,5
—
29202300
Trimethylphosphit
6,5
—
29202400
Triethylphosphit
6,5
—
29202900
andere
6,5
—
29203000
Endosulfan (ISO)
6,5
—
292090
andere
29209010
Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
6,5
—
29209070
andere
6,5
—
IX.
2921
Verbindungen mit Aminofunktion
acyclische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29211100
Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze
6,5
kg met.am.
29211200
2-(N,N-Dimethylamino)ethylchloridhydrochlorid
6,5
—
29211300
2-(N,N-Diethylamino)ethylchloridhydrochlorid
6,5
—
29211400
2-(N,N-Diisopropylamino)ethylchloridhydrochlorid
6,5
—
292119
andere
29211940
1,1,3,3-Tetramethylbutylamin
frei
—
29211950
Diethylamin und seine Salze
5,7
—
29211999
andere
6,5
—
acyclische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29212100
Ethylendiamin und seine Salze
6
—
29212200
Hexamethylendiamin und seine Salze
6,5
—
29212900
andere
6
—
292130
alicyclische Mono- oder Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29213010
Cyclohexylamin, Cyclohexyldimethylamin und ihre Salze
6,3
—
29213091
Cyclohex-1,3-ylendiamin (1,3-Diaminocyclohexan)
frei
—
29213099
andere
6,5
—
aromatische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29214100
Anilin und seine Salze
6,5
—
29214200
Anilinderivate und ihre Salze
6,5
—
29214300
Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
6,5
—
29214400
Diphenylamin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
6,5
—
29214500
1-Naphthylamin, 2-Naphthylamin, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
6,5
—
29214600
Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin (INN), Lefetamin (INN), Levamfetamin (INN), Mefenorex (INN) und Phentermin (INN); Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
29214900
andere
6,5
—
aromatische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
292151
o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate; Salze dieser Erzeugnisse
29215111
m-Phenylendiamin mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an:
Wasser von 1 GHT oder weniger,
o-Phenylendiamin von 200 mg/kg oder weniger und
p-Phenylendiamin von 450 mg/kg oder weniger
frei
—
29215119
andere
6,5
—
29215190
andere
6,5
—
292159
andere
29215950
m-Phenylenbis(methylamin); 2,2′-Dichlor-4,4′-methylendianilin; 4,4′-Bi-o-toluidin; 1,8-Naphthylendiamin
frei
—
29215990
andere
6,5
—
2922
Amine mit Sauerstoff-Funktionen
Aminoalkohole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse
29221100
Monoethanolamin und seine Salze
6,5
—
29221200
Diethanolamin und seine Salze
6,5
—
29221400
Dextropropoxyphen (INN) und seine Salze
frei
—
29221500
Triethanolamin
6,5
—
29221600
Diethanolammoniumperfluoroctansulfonat
6,5
—
29221700
Methyldiethanolamin und Ethyldiethanolamin
6,5
—
29221800
2-(N,N-Diisopropylamino)ethanol
6,5
—
29221900
andere
6,5
—
Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse
29222100
Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und ihre Salze
6,5
—
29222900
andere
6,5
—
Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion; Salze dieser Erzeugnisse
29223100
Amfepramon (INN), Methadon (INN) und Normethadon (INN); Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
29223900
andere
6,5
—
Aminosäuren, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ester; Salze dieser Erzeugnisse
29224100
Lysin und seine Ester; Salze dieser Erzeugnisse
6,3
—
29224200
Glutaminsäure und ihre Salze
6,5
—
29224300
Anthranilsäure und ihre Salze
6,5
—
29224400
Tilidin (INN) und seine Salze
frei
—
292249
andere
29224920
ß-Alanin
frei
—
29224985
andere
6,5
—
29225000
Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen
6,5
—
2923
Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich
29231000
Cholin und seine Salze
6,5
—
29232000
Lecithine und andere Phosphoaminolipoide
5,7
—
29233000
Tetraethylammoniumperfluoroctansulfonat
6,5
—
29234000
Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat
6,5
—
29239000
andere
6,5
—
2924
Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion
acyclische Amide (einschließlich acyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29241100
Meprobamat (INN)
frei
—
29241200
Fluoracetamid (ISO), Monocrotophos (ISO) und Phosphamidon (ISO)
6,5
—
29241900
andere
6,5
—
cyclische Amide (einschließlich cyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29242100
Ureine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
6,5
—
29242300
2-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze
6,5
—
29242400
Ethinamat (INN)
frei
—
29242500
Alachlor (ISO)
6,5
—
292429
andere
29242910
Lidocain (INN)
frei
—
29242970
andere
6,5
—
2925
Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion
Imide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29251100
Saccharin und seine Salze
6,5
—
29251200
Glutethimid (INN)
frei
—
292519
andere
29251920
3,3′,4,4′,5,5′,6,6′-Octabrom-N,N′-ethylendiphthalimid; N,N′-Ethylenbis(4,5-dibromhexahydro-3,6-methanophthalimid)
frei
—
29251995
andere
6,5
—
Imine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29252100
Chlordimeform (ISO)
6,5
—
29252900
andere
6,5
—
2926
Verbindungen mit Nitrilfunktion
29261000
Acrylnitril
6,5
—
29262000
1-Cyanoguanidin (Dicyandiamid)
6,5
—
29263000
Fenproporex (INN) und seine Salze; Methadon (INN)-Zwischenerzeugnis (4-Cyano-2-dimethylamino-4,4-diphenylbutan)
6,5
—
29264000
alpha-Phenylacetoacetonitril
6,5
—
292690
andere
29269020
Isophthalonitril
6
—
29269070
andere
6,5
—
29270000
Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen
6,5
—
292800
Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins
29280010
N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin
frei
—
29280090
andere
6,5
—
2929
Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen
29291000
Isocyanate
6,5
—
29299000
andere
6,5
—
X.
2930
Organische Thioverbindungen
29302000
Thiocarbamate und Dithiocarbamate
6,5
—
29303000
Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide
6,5
—
293040
Methionin
29304010
Methionin (INN)
frei
—
29304090
anderes
6,5
—
29306000
2-(N,N-Diethylamino)ethanthiol
6,5
—
29307000
Bis(2-hydroxyethyl)sulfid (Thiodiglycol) (INN))
6,5
—
29308000
Aldicarb (ISO), Captafol (ISO) and Methamidophos (ISO)
6,5
—
293090
andere
29309013
Cystein und Cystin
6,5
—
29309016
Derivate des Cysteins oder des Cystins
6,5
—
29309030
DL-2-Hydroxy-4-(methylthio)buttersäure
frei
—
29309040
2,2′-Thiodiethylbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat]
frei
—
29309050
Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und 2-Methyl-4,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin
frei
—
29309098
andere
6,5
—
2931
Andere organisch-anorganische Verbindungen
29311000
Tetramethylblei und Tetraethylblei
6,5
—
29312000
Tributylzinnverbindungen
6,5
—
andere organische Phosphorderivate
29313100
Dimethylmethylphosphonat
6,5
—
29313200
Dimethylpropylphosphonat
6,5
—
29313300
Diethylethylphosphonat
6,5
—
29313400
Natrium 3-(trihydroxysilyl)propylmethylphosphonat
6,5
—
29313500
2,4,6-Tripropyl-1,3,5,2,4,6-trioxatriphosphinan 2,4,6-trioxid
6,5
—
29313600
(5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2- dioxaphosphinan-5-yl)methyl methylmethylphosphonat
6,5
—
29313700
Bis[(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl] methylphosphonat
6,5
—
29313800
Salze der Methylphosphonsäure und (Aminoiminomethyl)harnstoff (1: 1)
6,5
—
293139
andere
29313920
Methylphosphonoyldifluorid (Methylphosphonsäuredifluorid)
6,5
—
29313930
Methylphosphonoyldichlorid (Methylphosphonsäuredichlorid)
6,5
—
29313950
Etidronsäure (INN) (1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure) und ihre Salze
6,5
—
29313960
Nitrilotrimethandiyl)tris(phosphonsäure), {Ethan-1,2-diylbis[nitrilobis(methylen)]}tetrakis(phosphonsäure), [(Bis{2-[bis(phosphonomethyl)amino]ethyl}amino)methyl]phosphonsäure, {Hexan-1,6-diylbis[nitrilobis(methylen)]}tetrakis(phosphonsäure), {[(2-Hydroxyethyl)imino]bis(methylen)}bis(phosphonsäure) und [(Bis{6-[bis(phosphonomethyl)amino]hexyl}amino)methyl]phosphonsäure; Salze dieser Erzeugnisse
6,5
—
29313990
andere
6,5
—
29319000
andere
6,5
—
2932
Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)
Verbindungen, die einen nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) in der Struktur enthalten
29321100
Tetrahydrofuran
6,5
—
29321200
2-Furaldehyd (Furfural)
6,5
—
29321300
Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol
6,5
—
29321400
Sucralose
6,5
—
29321900
andere
6,5
—
293220
Lactone
29322010
Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3′-Chlor-6′-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; 6′-(N-Ethyl-p-toluidin)-2′-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat
frei
—
29322020
gamma-Butyrolacton
6,5
—
29322090
andere
6,5
—
andere
29329100
Isosafrol
6,5
—
29329200
1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on
6,5
—
29329300
Piperonal
6,5
—
29329400
Safrol
6,5
—
29329500
Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)
6,5
—
29329900
andere
6,5
—
2933
Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)
Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyrazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten
293311
Phenazon (Antipyrin) und seine Derivate
29331110
Propyphenazon (INN)
frei
—
29331190
andere
6,5
—
293319
andere
29331910
Phenylbutazon (INN)
frei
—
29331990
andere
6,5
—
Verbindungen, die einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten
29332100
Hydantoin und seine Derivate
6,5
—
293329
andere
29332910
Naphazolin-Hydrochlorid (INNM) und Naphazolin-Nitrat (INNM); Phentolamin (INN); Tolazolin-Hydrochlorid (INNM)
frei
—
29332990
andere
6,5
—
Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten
29333100
Pyridin und seine Salze
5,3
—
29333200
Piperidin und seine Salze
6,5
—
29333300
Alfentanil (INN), Anileridin (INN), Bezitramid (INN), Bromazepam (INN), Difenoxin (INN), Diphenoxylat (INN), Dipipanon (INN), Fentanyl (INN), Ketobemidon (INN), Methylphenidat (INN), Pentazocin (INN), Pethidin (INN), Pethidin (INN)-Zwischenerzeugnis A, Phencyclidin (INN) (PCP), Phenoperidin (INN), Pipradrol (INN), Piritramid (INN), Propiram (INN) und Trimeperidin (INN); Salze dieser Erzeugnisse
6,5
—
293339
andere
29333910
Iproniazid (INN); Cetobemidon-Hydrochlorid (INNM); Pyridostigminbromid (INN)
frei
—
29333920
2,3,5,6-Tetrachlorpyridin
frei
—
29333925
3,6-Dichlorpyridin-2-carbonsäure
frei
—
29333935
2-Hydroxyethylammonium-3,6-dichlorpyridin-2-carboxylat
frei
—
29333940
2-Butoxyethyl-(3,5,6-trichlor-2-pyridyloxy)acetat
frei
—
29333945
3,5-Dichlor-2,4,6-trifluorpyridin
frei
—
29333950
Methylester von Fluroxypyr (ISO)
4
—
29333955
4-Methylpyridin
frei
—
29333999
andere
6,5
—
Verbindungen, die ein Chinolinringsystem oder Isochinolinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert
29334100
Levorphanol (INN) und seine Salze
frei
—
293349
andere
29334910
Halogenderivate des Chinolins; Chinolincarbonsäurederivate
5,5
—
29334930
Dextromethorphan (INN) und seine Salze
frei
—
29334990
andere
6,5
—
Verbindungen, die einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring in der Struktur enthalten
29335200
Malonylharnstoff (Barbitursäure) und seine Salze
6,5
—
293353
Allobarbital (INN), Amobarbital (INN), Barbital (INN), Butalbital (INN), Butobarbital, Cyclobarbital (INN), Methylphenobarbital (INN), Pentobarbital (INN), Phenobarbital (INN), Secbutabarbital (INN), Secobarbital (INN) und Vinylbital (INN); Salze dieser Erzeugnisse
29335310
Phenobarbital (INN), Barbital (INN), und ihre Salze
frei
—
29335390
andere
6,5
—
29335400
andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse
6,5
—
29335500
Loprazolam (INN), Mecloqualon (INN), Methaqualon (INN) und Zipeprol (INN); Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
293359
andere
29335910
Diazinon (ISO)
frei
—
29335920
1,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan (Triethylenediamin)
frei
—
29335995
andere
6,5
—
Verbindungen, die einen nicht kondensierten Triazinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten
29336100
Melamin
6,5
—
293369
andere
29336910
Atrazin (ISO); Propazin (ISO); Simazin (ISO); Hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazin (Hexogen, Trimethylentrinitramin)
5,5
—
29336940
Methenamin (INN) (Hexamethylentetramin); 2,6-Di-tert-butyl-4-[4,6-bis(octylthio)-1,3,5-triazin-2-ylamino]phenol
frei
—
29336980
andere
6,5
—
Lactame
29337100
6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)
6,5
—
29337200
Clobazam (INN) und Methyprylon (INN)
frei
—
29337900
andere Lactame
6,5
—
andere
293391
Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN); Salze dieser Erzeugnisse
29339110
Chlordiazepoxid (INN)
frei
—
29339190
andere
6,5
—
29339200
Azinphosmethyl (ISO)
6,5
—
293399
andere
29339920
Indol, 3-Methylindol (Skatol), 6-Allyl-6,7-dihydro-5H-dibenz[c,e]azepin (Azapetin), Phenindamin (INN) und ihre Salze; Imipramin-Hydrochlorid (INNM)
5,5
—
29339950
2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol
frei
—
29339980
andere
6,5
—
2934
Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen
29341000
Verbindungen, die einen nicht kondensierten Thiazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten
6,5
—
293420
Verbindungen, die ein Benzothiazolringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert
29342020
Di(benzothiazol-2-yl)disulfid; Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze
6,5
—
29342080
andere
6,5
—
293430
Verbindungen, die ein Phenothiazinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert
29343010
Thiethylperazin (INN); Thioridazin (INN) und seine Salze
frei
—
29343090
andere
6,5
—
andere
29349100
Aminorex (INN), Brotizolam (INN), Clotiazepam (INN), Cloxazolam (INN), Dextromoramid (INN), Haloxazolam (INN), Ketazolam (INN), Mesocarb (INN), Oxazolam (INN), Pemolin (INN), Phendimetrazin (INN), Phenmetrazin (INN) und Sufentanil (INN); Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
293499
andere
29349960
Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
frei
—
29349990
andere
6,5
—
2935
Sulfonamide
29351000
N-Methylperfluoroctansulfonamid
6,5
—
29352000
N-Ethylperfluoroctansulfonamid
6,5
—
29353000
N-Ethyl-N-(2-hydroxyethyl)perfluoroctansulfonamid
6,5
—
29354000
N-(2-Hydroxyethyl)-N-methylperfluoroctansulfonamid
6,5
—
29355000
andere Perfluoroctansulfonamide
6,5
—
293590
andere
29359030
3-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam (ISO)
frei
—
29359090
andere
6,5
—
XI.
2936
Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art
Vitamine und ihre Derivate, ungemischt
29362100
Vitamine A und ihre Derivate
frei
—
29362200
Vitamin B1 und seine Derivate
frei
—
29362300
Vitamin B2 und seine Derivate
frei
—
29362400
D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder Vitamin B5) und ihre Derivate
frei
—
29362500
Vitamin B6 und seine Derivate
frei
—
29362600
Vitamin B12 und seine Derivate
frei
—
29362700
Vitamin C und seine Derivate
frei
—
29362800
Vitamin E und seine Derivate
frei
—
29362900
andere Vitamine und ihre Derivate
frei
—
29369000
andere, einschließlich natürliche Konzentrate
frei
—
2937
Natürliche, auch synthetisch hergestellte Hormone, Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene; deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen, einschließlich Polypeptide mit modifizierter Kette, hauptsächlich als Hormone verwendet
Polypeptidhormone, Proteinhormone und Glycoproteinhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen
29371100
Somatotropin (Wachstumshormon), seine Derivate und seine strukturverwandten Verbindungen
frei
g
29371200
Insulin und seine Salze
frei
g
29371900
andere
frei
g
Steroidhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen
29372100
Cortison, Hydrocortison, Prednison (Dehydrocortison) und Prednisolon (Dehydrohydrocortison)
frei
g
29372200
Halogenderivate und halogenierte Derivate der Corticosteroide (Hormone der Nebennierenrinde)
frei
g
29372300
Östrogene und Gestagene
frei
g
29372900
andere
frei
g
29375000
Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen
frei
g
29379000
andere
frei
g
XII.
2938
Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
29381000
Rutosid (Rutin) und seine Derivate
6,5
—
293890
andere
29389010
Digitalis-Glykoside
6
—
29389030
Glycyrrhizin und Glycyrrhizinate
5,7
—
29389090
andere
6,5
—
2939
Natürliche, auch synthetisch hergestellte Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
Opiumalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29391100
Mohnstrohkonzentrate; Buprenorphin (INN), Codein, Dihydrocodein (INN), Ethylmorphin, Etorphin (INN), Heroin, Hydrocodon (INN), Hydromorphon (INN), Morphin, Nicomorphin (INN), Oxycodon (INN), Oxymorphon (INN), Pholcodin (INN), Thebacon (INN) und Thebain; Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
29391900
andere
frei
—
29392000
Chinaalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
29393000
Coffein und seine Salze
frei
—
Ephedrine und ihre Salze
29394100
Ephedrin und seine Salze
frei
—
29394200
Pseudoephedrin (INN) und seine Salze
frei
—
29394300
Cathin (INN) und seine Salze
frei
—
29394400
Norephedrin und seine Salze
frei
—
29394900
andere
frei
—
Theophyllin und Aminophyllin (Theophyllin-Ethylendiamin) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29395100
Fenetyllin (INN) und seine Salze
frei
—
29395900
andere
frei
—
Mutterkornalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29396100
Ergometrin (INN) und seine Salze
frei
—
29396200
Ergotamin (INN) und seine Salze
frei
—
29396300
Lysergsäure und ihre Salze
frei
—
29396900
andere
frei
—
andere, pflanzlichen Ursprungs
29397100
Cocain, Ecgonin, Levometamfetamin, Metamfetamin (INN), Metamfetamin-Racemat; ihre Salze, Ester und anderen Derivate
frei
—
293979
andere
29397910
Nikotin und seine Salze, Ether, Ester und anderen Derivate
frei
—
29397990
andere
frei
—
29398000
andere
frei
—
XIII.
29400000
Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939
6,5
—
2941
Antibiotika
29411000
Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
294120
Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
29412030
Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate
5,3
—
29412080
andere
frei
—
29413000
Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
29414000
Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
29415000
Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse
frei
—
29419000
andere
frei
—
29420000
Andere organische Verbindungen
6,5
—
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht:
a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b) Zubereitungen wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2106 bzw. 3824);
c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
g) Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
h) Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502).
2. Im Sinne der Position 3002 gelten als „immunologische Erzeugnisse“ Peptide und Proteine (ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937), die direkt an der Regulation immunologischer Abläufe beteiligt sind, wie monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate, Interleukine, Interferone (IFN), Chemokine sowie bestimmte Tumornekrosefaktoren (TNF), Wachstumsfaktoren (GF), Hämatopoetine und koloniestimulierende Faktoren (CSF).
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten:
a) als ungemischte Erzeugnisse:
b) als gemischte Erzeugnisse:
4. Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:
a) steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b) sterile Laminariastifte und -tampons;
c) sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d) Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e) Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren;
f) Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h) empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij) Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k) pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
1. Im Sinne der Unterpositionen 300213 und 300214 gilt Folgendes:
a) als ungemischte Erzeugnisse gelten reine Produkte auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b) als gemischte Erzeugnisse gelten:
2. Zu den Unterpositionen 300360 und 300460 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
1. Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden:
a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c) die zu verabreichende Menge und
d) die Art der Anwendung.
In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen.
Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
3001
Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
300120
Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen
30012010
von Menschen
frei
—
30012090
andere
frei
—
300190
andere
30019020
von Menschen
frei
—
andere
30019091
Heparin und seine Salze
frei
—
30019098
andere
frei
—
3002
Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse
Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt
30021100
Malariadiagnosetest-Sets
frei
—
30021200
Antisera und andere Blutfraktionen
frei
—
30021300
immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf
frei
—
30021400
immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf
frei
—
30021500
immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf
frei
—
30021900
andere
frei
—
30022000
Vaccine für die Humanmedizin
frei
—
30023000
Vaccine für die Veterinärmedizin
frei
—
300290
andere
30029010
menschliches Blut
frei
—
30029030
tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet
frei
—
30029050
Kulturen von Mikroorganismen
frei
—
30029090
andere
frei
—
3003
Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
30031000
Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend
frei
—
30032000
andere, Antibiotika enthaltend
frei
—
andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937 enthaltend
30033100
Insulin enthaltend
frei
—
30033900
andere
frei
—
andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend
30034100
Ephedrin oder seine Salze enthaltend
frei
—
30034200
Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
frei
—
30034300
Norephedrin oder seine Salze enthaltend
frei
—
30034900
andere
frei
—
30036000
andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
frei
—
30039000
andere
frei
—
3004
Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
30041000
Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend
frei
—
30042000
andere, Antibiotika enthaltend
frei
—
andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937 enthaltend
30043100
Insulin enthaltend
frei
—
30043200
Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend
frei
—
30043900
andere
frei
—
andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend
30044100
Ephedrin oder seine Salze enthaltend
frei
—
30044200
Pseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
frei
—
30044300
Norephedrin oder seine Salze enthaltend
frei
—
30044900
andere
frei
—
30045000
andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend
frei
—
30046000
andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
frei
—
30049000
andere
frei
—
3005
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
30051000
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
frei
—
300590
andere
30059010
Watte und Waren daraus
frei
—
andere
aus Spinnstoffen
30059031
Gaze und Waren daraus
frei
—
30059050
andere
frei
—
30059099
andere
frei
—
3006
Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30
300610
steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar
30061010
steriles chirurgisches Catgut
frei
—
30061030
sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar
6,5
—
30061090
andere
frei
—
30062000
Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren
frei
—
30063000
Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten
frei
—
30064000
Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen
frei
—
30065000
Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe
frei
—
30066000
empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden
frei
—
30067000
Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden
6,5
—
andere
30069100
Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata
6,5
—
30069200
pharmazeutische Abfälle
frei
—
1. Zu Kapitel 31 gehören nicht:
a) Tierblut der Position 0511;
b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse;
c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:
a) folgende Erzeugnisse:
b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
31010000
Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel
frei
—
3102
Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
310210
Harnstoff, auch in wässriger Lösung
31021010
Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes
6,5
kg N
31021090
anderer
6,5
kg N
Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)
31022100
Ammoniumsulfat
6,5
kg N
31022900
andere
6,5
kg N
310230
Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung
31023010
in wässriger Lösung
6,5
kg N
31023090
anderes
6,5
kg N
310240
Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen
31024010
mit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger
6,5
kg N
31024090
mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT
6,5
kg N
31025000
Natriumnitrat (Natronsalpeter)
6,5
kg N
31026000
Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter)
6,5
kg N
31028000
Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung
6,5
kg N
31029000
andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen
6,5
kg N
3103
Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel
Superphosphate
31031100
mit einem Gehalt an Diphosphorpentaoxid (P2O5) von 35 GHT oder mehr
4,8
2
5
31031900
andere
4,8
2
5
31039000
andere
frei
2
5
3104
Mineralische oder chemische Kalidüngemittel
310420
Kaliumchlorid
31042010
mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 40 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff
frei
2
31042050
mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
frei
2
31042090
mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
frei
2
31043000
Kaliumsulfat
frei
2
31049000
andere
frei
2
3105
Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
31051000
Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
6,5
—
310520
mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
31052010
mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
6,5
—
31052090
andere
6,5
—
31053000
Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)
6,5
—
31054000
Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
6,5
—
andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend
31055100
Nitrate und Phosphate enthaltend
6,5
—
31055900
andere
6,5
—
31056000
mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
3,2
—
310590
andere
31059020
mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
6,5
—
31059080
andere
3,2
—
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6. Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien“ nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:
a) Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b) Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
3201
Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate
32011000
Quebrachoauszug
frei
—
32012000
Mimosaauszug
6,5
—
320190
andere
32019020
Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszug
5,8
—
32019090
andere
5,3
—
3202
Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben
32021000
synthetische organische Gerbstoffe
5,3
—
32029000
andere
5,3
—
320300
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
32030010
pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
frei
—
32030090
tierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
2,5
—
3204
Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel
32041100
Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
6,5
—
32041200
Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
6,5
—
32041300
basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
6,5
—
32041400
Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
6,5
—
32041500
Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
6,5
—
32041600
Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
6,5
—
32041700
Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
6,5
—
32041900
andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 320411 bis 320419
6,5
—
32042000
synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art
6
—
32049000
andere
6,5
—
32050000
Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken
6,5
—
3206
Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid
32061100
mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz
6
—
32061900
andere
6,5
—
32062000
Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen
6,5
—
andere Farbmittel und andere Zubereitungen
32064100
Ultramarin und seine Zubereitungen
6,5
—
32064200
Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid
6,5
—
320649
andere
32064910
Magnetit
4,9
—
32064970
andere
6,5
—
32065000
anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art
5,3
—
3207
Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
32071000
zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen
6,5
—
320720
Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen
32072010
Engoben
5,3
—
32072090
andere
6,3
—
32073000
flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen
5,3
—
320740
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
32074040
Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr
frei
—
32074085
anderes
3,7
—
3208
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
320810
auf der Grundlage von Polyestern
32081010
Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
6,5
—
32081090
andere
6,5
—
320820
auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren
32082010
Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
6,5
—
32082090
andere
6,5
—
320890
andere
Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
32089011
Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyl-diisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehr
frei
—
32089013
Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehr
frei
—
32089019
andere
6,5
—
andere
32089091
auf der Grundlage von synthetischen Polymeren
6,5
—
32089099
auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren
6,5
—
3209
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst
32091000
auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren
6,5
—
32099000
andere
6,5
—
321000
Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art
32100010
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen
6,5
—
32100090
andere
6,5
—
32110000
Zubereitete Sikkative
6,5
—
3212
Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf
32121000
Prägefolien
6,5
—
32129000
andere
6,5
—
3213
Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen
32131000
Farben in Zusammenstellungen
6,5
—
32139000
andere
6,5
—
3214
Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen
321410
Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten
32141010
Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte
5
—
32141090
Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten
5
—
32149000
andere
5
—
3215
Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form
Druckfarben
32151100
schwarz
6,5
—
32151900
andere
6,5
—
321590
andere
32159020
Tintenpatronen (ohne integrierten Druckkopf) zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 844331, 844332 oder 844339, und mit mechanischen oder elektrischen Komponenten; Festtinte in speziellen Formen zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 844331, 844332 oder 844339
frei
—
32159070
andere
6,5
—
1. Zu Kapitel 33 gehören nicht:
a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302;
b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401;
c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805.
2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
4. Als „zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel“ im Sinne der Position 3307 gelten — unter anderem — folgende Erzeugnisse: kleine Säckchen mit Teilen von Aromapflanzen; duftende zubereitete Räuchermittel; parfümierte Papiere oder Schminkpapiere; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche Augen; mit Riechmitteln oder Schminken getränkte, bestrichene oder überzogene Watte, Filze oder Vliesstoffe; zubereitete Körperpflegemittel für Tiere.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
3301
Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle
ätherische Öle von Citrusfrüchten
330112
Süß- und Bitterorangenöl
33011210
nicht entterpenisiert
7
—
33011290
entterpenisiert
4,4
—
330113
Citronenöl
33011310
nicht entterpenisiert
7
—
33011390
entterpenisiert
4,4
—
330119
andere
33011920
nicht entterpenisiert
7
—
33011980
entterpenisiert
4,4
—
andere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten
330124
Pfefferminzöl (Mentha piperita)
33012410
nicht entterpenisiert
frei
—
33012490
entterpenisiert
2,9
—
330125
andere Minzenöle
33012510
nicht entterpenisiert
frei
—
33012590
entterpenisiert
2,9
—
330129
andere
Gewürznelkenöl, Niaouliöl, Ylang-Ylang-Öl
33012911
nicht entterpenisiert
frei
—
33012931
entterpenisiert
2,9
—
andere
33012941
nicht entterpenisiert
frei
—
entterpenisiert
33012971
Geraniumöl, Jasminöl, Vetiveröl
2,3
—
33012979
Lavendelöl und Lavandinöl
2,9
—
33012991
andere
2,9
—
33013000
Resinoide
2
—
330190
andere
33019010
terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen
2,3
—
extrahierte Oleoresine
33019021
von Süßholzwurzeln und von Hopfen
3,2
—
33019030
andere
frei
—
33019090
andere
3
—
3302
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
330210
von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art
Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten
33021010
mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol
17,3 MIN 1 €/% vol/hl
—
andere
33021021
kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
12,8
—
33021029
andere
9 + EA
—
33021040
andere
frei
—
33021090
von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art
frei
—
330290
andere
33029010
alkoholische Lösungen
frei
—
33029090
andere
frei
—
330300
Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)
33030010
Duftstoffe (Parfüms)
frei
—
33030090
Duftwässer (Toilettewässer)
frei
—
3304
Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
33041000
Schminkmittel (Make-up) für die Lippen
frei
—
33042000
Schminkmittel (Make-up) für die Augen
frei
—
33043000
Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
frei
—
andere
33049100
Puder, lose oder fest
frei
—
33049900
andere
frei
—
3305
Zubereitete Haarbehandlungsmittel
33051000
Haarwaschmittel (Shampoo)
frei
—
33052000
Dauerwellmittel und Entkrausungsmittel (Zubereitungen zur Haardauerverformung)
frei
—
33053000
Haarlacke
frei
—
33059000
andere
frei
—
3306
Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
33061000
Zahnputzmittel
frei
—
33062000
Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide)
4
—
33069000
andere
frei
—
3307
Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften
33071000
zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel)
6,5
—
33072000
Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel
6,5
—
33073000
parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze
6,5
—
Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen, einschließlich duftende Zubereitungen für religiöse Zeremonien
33074100
„Agarbatti“ und andere duftende zubereitete Räuchermittel
6,5
—
33074900
andere
6,5
—
33079000
andere
6,5
—
1. Zu Kapitel 34 gehören nicht:
a) genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen von der als Form- oder Trennöle verwendeten Art (Position 1517);
b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen;
c) Haarwaschmittel (Shampoo), Zahnpflegemittel, Rasiercreme und -schaum und zubereitete Badezusätze, Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (Position 3305, 3306 oder 3307).
2. Im Sinne der Position 3401 umfasst die Bezeichnung „Seifen“ nur wasserlösliche Seifen. Die Seifen und anderen Erzeugnisse dieser Position können auch Zusätze enthalten (z. B. Stoffe mit desinfizierenden oder scheuernden Eigenschaften, Füllstoffe, Heilmittel). Erzeugnisse, die Stoffe mit scheuernden Eigenschaften enthalten, gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken oder Figuren vorliegen. In anderen Formen sind sie als Scheuerpasten oder -pulver oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405 zuzuweisen.
3. „Grenzflächenaktive Stoffe“ im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt,
a) eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und
b) die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.
4. „Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“ im Sinne der Position 3403 sind die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Erzeugnisse.
5. Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse“ im Sinne der Position 3404 nur:
a) durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich;
b) durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse;
c) Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten.
3404
a) Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen;
b) ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521;
c) Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch’ untereinander gemischt oder nur gefärbt;
d) mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
3401
Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
34011100
zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)
frei
—
34011900
andere
frei
—
340120
Seifen in anderen Formen
34012010
Flocken, Körner oder Pulver
frei
—
34012090
andere
frei
—
34013000
organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife
4
—
3402
Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401
organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
340211
anionisch wirkend
34021110
wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT
frei
—
34021190
andere
4
—
34021200
kationisch wirkend
4
—
34021300
nicht ionogen wirkend
4
—
34021900
andere
4
—
340220
Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf
34022020
grenzflächenaktive Zubereitungen
4
—
34022090
zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel
4
—
340290
andere
34029010
grenzflächenaktive Zubereitungen
4
—
34029090
zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel
4
—
3403
Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten
Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend
34031100
Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen
4,6
—
340319
andere
34031910
mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle nicht der Grundbestandteil sind
6,5
—
34031920
Schmiermittel mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 25 GHT, die mindestens zu 60 % biologisch abbaubar sind
4,6
—
34031980
andere
4,6
—
andere
34039100
Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen
4,6
—
34039900
andere
4,6
—
3404
Künstliche Wachse und zubereitete Wachse
34042000
Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)
frei
—
34049000
andere
frei
—
3405
Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404
34051000
Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel
frei
—
34052000
Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen
frei
—
34053000
Poliermittel für Karosserien und ähnliche Autopflegemittel, ausgenommen Poliermittel für Metall
frei
—
34054000
Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen
frei
—
340590
andere
34059010
zum Polieren von Metall
frei
—
34059090
andere
frei
—
34060000
Kerzen (Lichte) aller Art und dergleichen
frei
—
34070000
Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes „Dentalwachs“ oder „Zahnabdruckmassen“ in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips
frei
—
1. Zu Kapitel 35 gehören nicht:
a) Hefen (Position 2102);
b) Bestandteile (Fraktionen) des Blutes (ausgenommen nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitetes Blutalbumin), Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
c) Enzymzubereitungen zum Vorgerben (Position 3202);
d) zubereitete enzymatische Waschmittel und Waschhilfsmittel und andere Erzeugnisse des Kapitels 34;
e) gehärtete Eiweißstoffe (Position 3913);
f) Druckerzeugnisse auf Gelatine als Trägermaterial (Kapitel 49).
2. „Dextrine“ im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse.
1702
1. Zu Unterposition 35040010 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
3501
Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime
350110
Casein
35011010
zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen
frei
—
35011050
zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln
3,2
—
35011090
anderes
9
—
350190
andere
35019010
Caseinleime
8,3
—
35019090
andere
6,4
—
3502
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate
Eieralbumin
350211
getrocknet
35021110
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
35021190
anderes
123,5 €/100 kg/net
—
350219
anderes
35021910
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
35021990
anderes
16,7 €/100 kg/net
—
350220
Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen
35022010
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
andere
35022091
getrocknet (in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.)
123,5 €/100 kg/net
—
35022099
andere
16,7 €/100 kg/net
—
350290
andere
Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin)
35029020
ungenießbar oder ungenießbar gemacht
frei
—
35029070
andere
6,4
—
35029090
Albuminate und andere Albuminderivate
7,7
—
350300
Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501
35030010
Gelatine und ihre Derivate
7,7
—
35030080
andere
7,7
—
350400
Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert
35040010
Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 35
3,4
—
35040090
andere
3,4
—
3505
Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken
350510
Dextrine und andere modifizierte Stärken
35051010
Dextrine
9 + 17,7 €/100 kg/net
—
andere modifizierte Stärken
35051050
veretherte Stärken und veresterte Stärken
7,7
—
35051090
andere
9 + 17,7 €/100 kg/net
—
350520
Leime
35052010
mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT
8,3 + 4,5 €/100 kg/net MAX 11,5
—
35052030
mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT
8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 11,5
—
35052050
mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT
8,3 + 14,2 €/100 kg/net MAX 11,5
—
35052090
mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr
8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 11,5
—
3506
Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
35061000
zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
6,5
—
andere
350691
Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk
35069110
optisch klare, trägerfreie Klebebänder und optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Flachbildschirmen oder berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendeten Art
3,3
—
35069190
andere
6,5
—
35069900
andere
6,5
—
3507
Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen
35071000
Lab und seine Konzentrate
6,3
—
350790
andere
35079030
Lipoproteinlipase; Aspergillus-Alkalin Protease
frei
—
35079090
andere
6,3
—
1. Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse.
2. Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen“ im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich:
a) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig;
b) flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger;
c) Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
36010000
Schießpulver
5,7
—
36020000
Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver
6,5
—
360300
Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder
36030020
Sicherheitszündschnüre
6
—
36030030
Sprengzündschnüre
6
—
36030040
Zündhütchen
6,5
—
36030050
Sprengkapseln
6,5
—
36030060
Zünder
6,5
—
36030080
Elektrische Sprengzünder
6,5
—
3604
Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel
36041000
Feuerwerkskörper
6,5
—
36049000
andere
6,5
—
36050000
Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604
6,5
—
3606
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
36061000
flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger
6,5
—
360690
andere
36069010
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form
6
—
36069090
andere
6,5
—
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf fotosensitive Oberflächen erzeugt werden.
1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
2. Als „Wochenschaufilme“ im Sinne der Unterposition 37069052 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
3701
Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten
37011000
für Röntgenaufnahmen
6,5
2
37012000
Sofortbild-Planfilme
6,5
p/st
37013000
andere Platten und Planfilme, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255 mm misst
3,3
2
andere
37019100
für mehrfarbige Aufnahmen
6,5
—
37019900
andere
3,3
—
3702
Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet
37021000
für Röntgenaufnahmen
6,5
2
andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger
370231
für mehrfarbige Aufnahmen
37023191
Negativfarbfilme mit:
einer Breite von 75 mm bis 105 mm und
einer Länge von 100 m oder mehr
zum Herstellen von Sofortbildfilmen
frei
m
37023197
andere
6,5
m
370232
andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsion
mit einer Breite von 35 mm oder weniger
37023210
Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke
6,5
—
37023220
andere
5,3
—
37023285
mit einer Breite von mehr als 35 mm
6,5
—
37023900
andere
6,5
—
andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm
37024100
mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, für mehrfarbige Aufnahmen
6,5
2
37024200
mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, ausgenommen für mehrfarbige Aufnahmen
6,5
2
37024300
mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger
6,5
2
37024400
mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm
6,5
2
andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen
37025200
mit einer Breite von 16 mm oder weniger
5,3
—
37025300
mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, für Diapositive
5,3
p/st
37025400
mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, ausgenommen für Diapositive
5
p/st
37025500
mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m
5,3
m
37025600
mit einer Breite von mehr als 35 mm
6,5
—
andere
370296
mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von 30 m oder weniger
37029610
Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke
6,5
—
37029690
andere
5,3
p/st
370297
mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30 m
37029710
Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke
6,5
—
37029790
andere
5,3
m
37029800
mit einer Breite von mehr als 35 mm
6,5
—
3703
Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet
37031000
in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm
6,5
—
37032000
andere, für mehrfarbige Aufnahmen
6,5
—
37039000
andere
6,5
—
370400
Fotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, jedoch nicht entwickelt
37040010
Platten und Filme
frei
—
37040090
andere
6,5
—
370500
Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme
37050010
für Offsetreproduktionen
5,3
—
37050090
andere
frei
—
3706
Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung
370610
mit einer Breite von 35 mm oder mehr
37061020
nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive
frei
m
37061099
andere Positive
6,5
m
370690
andere
37069052
nur mit Tonaufzeichnung; Negative; Zwischenpositive; Wochenschaufilme
frei
m
andere, mit einer Breite von
37069091
weniger als 10 mm
frei
m
37069099
10 mm oder mehr
5,4
m
3707
Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, Klebstoffe und ähnliche Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf
37071000
Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen
6
—
370790
andere
Entwickler und Fixierer
37079021
Kartuschen mit thermoplastischem oder elektrostatischem Toner (ohne bewegliche Teile) zum Einsetzen in Geräte der Unterpositionen 844331, 844332 oder 844339
frei
—
37079029
andere
3
—
37079090
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:
b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
d) Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004);
e) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).
2. A)Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien“ solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.B)Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:
a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b) Fuselöle; Dippelöl;
c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und
e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht:
a) einzelne Materialien oder einzelne Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall und gebrauchte Batterien, die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b) Industrieabfälle;
c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder
d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
5. Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm“ die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6. Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle“:
a) klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b) Abfälle von organischen Lösemitteln;
c) Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten; und
d) andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.
2710
7. Als „Biodiesel“ im Sinne der Position 3826 gelten Fettsäuremonoalkylester von der als Treib- oder Brennstoff verwendeten Art, die aus tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, auch gebrauchten, hergestellt worden sind.
1. Zu den Unterpositionen 380852 und 380859 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Alachlor (ISO); Aldicarb (ISO); Aldrin (ISO); Azinphosmethyl (ISO), Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO), Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl) ethan), Dieldrin (ISO, INN), 4,6-Dinitro-o-cresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Endosulfan (ISO); Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan), Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO), Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN), Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid), Parathion (ISO), Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion), Penta- und Octabromdiphenylether, Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze; Perfluoroctansulfonylfluorid; Phosphamidon (ISO); Quecksilberverbindungen; 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder Ester; Tributylzinnverbindungen.
380859
2. Zu den Unterpositionen 380861 bis 380869 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die Alpha-Cypermethrin (ISO), Bendiocarb (ISO), Bifenthrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Cyfluthrin (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Etofenprox (INN), Fenitrothion (ISO), Lambda-Cyhalothrin (ISO), Malathion (ISO), Pirimiphosmethyl (ISO) oder Propoxur (ISO) enthalten.
3. Zu den Unterpositionen 382481 bis 382488 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid), polybromierte Biphenyle (PBB), polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), Tris (2,3-dibrompropyl) phosphat, Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO ), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl) ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO), Mirex (ISO), 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN), Pentachlorbenzol (ISO), Hexachlorbenzol (ISO), Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze, Perfluoroctansulfonamide, Perfluoroctansulfonylfluorid oder Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether.
4. Im Sinne der Unterpositionen 382541 und 382549 gelten als „Abfälle von organischen Lösemitteln“ solche Abfälle, die überwiegend organische Lösemittel enthalten und die nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen nicht mehr für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet sind, unabhängig davon, ob sie zur Rückgewinnung der Lösemittel vorgesehen sind oder nicht.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
3801
Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen
38011000
künstlicher Grafit
3,6
—
380120
kolloider und halbkolloider Grafit
38012010
kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit
6,5
—
38012090
anderer
4,1
—
38013000
kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen
5,3
—
38019000
andere
3,7
—
3802
Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht
38021000
Aktivkohle
3,2
—
38029000
andere
5,7
—
380300
Tallöl, auch raffiniert
38030010
roh
frei
—
38030090
anderes
4,1
—
38040000
Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position 3803
5
—
3805
Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl, Sulfatterpentinöl und andere terpenhaltige Öle aus der Destillation oder einer anderen Behandlung der Nadelhölzer; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl und anderes rohes para-Cymol; Pine-Oil, alpha-Terpineol als Hauptbestandteil enthaltend
380510
Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und Sulfatterpentinöl
38051010
Balsamterpentinöl
4
—
38051030
Holzterpentinöl
3,7
—
38051090
Sulfatterpentinöl
3,2
—
380590
andere
38059010
Pine-Oil
3,7
—
38059090
andere
3,4
—
3806
Kolofonium und Harzsäuren, und deren Derivate; leichte und schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze)
38061000
Kolofonium und Harzsäuren
5
—
38062000
Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren, ausgenommen Salze von Kolofoniumaddukten
4,2
—
38063000
Harzester
6,5
—
38069000
andere
4,2
—
380700
Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech
38070010
Holzteere
2,1
—
38070090
andere
4,6
—
3808
Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
38085200
DDT (ISO) (Clofenotan (INN), in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g
6
—
38085900
andere
6
—
Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
38086100
in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g
6
—
38086200
in Behältnissen mit einem Nettogewicht von mehr als 300 g, aber nicht mehr als 7,5 kg
6
—
38086900
andere
6
—
andere
380891
Insektizide
38089110
auf der Grundlage von Pyrethroiden
6
—
38089120
auf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen
6
—
38089130
auf der Grundlage von Carbamaten
6
—
38089140
auf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen
6
—
38089190
andere
6
—
380892
Fungizide
anorganische
38089210
Zubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen
4,6
—
38089220
andere
6
—
andere
38089230
auf der Grundlage von Dithiocarbamaten
6
—
38089240
auf der Grundlage von Benzimidazolen
6
—
38089250
auf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen
6
—
38089260
auf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen
6
—
38089290
andere
6
—
380893
Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren
Herbizide
38089311
auf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen
6
—
38089313
auf der Grundlage von Triazinen
6
—
38089315
auf der Grundlage von Amiden
6
—
38089317
auf der Grundlage von Carbamaten
6
—
38089321
auf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten
6
—
38089323
auf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten
6
—
38089327
andere
6
—
38089330
Keimhemmungsmittel
6
—
38089390
Pflanzenwuchsregulatoren
6,5
—
380894
Desinfektionsmittel
38089410
auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
6
—
38089420
auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen
6
—
38089490
andere
6
—
380899
andere
38089910
Rodentizide
6
—
38089990
andere
6
—
3809
Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
380910
auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten
38091010
mit einem Gehalt an diesen Stoffen von weniger als 55 GHT
8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 12,8
—
38091030
mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 55 oder mehr, jedoch weniger als 70 GHT
8,3 + 12,4 €/100 kg/net MAX 12,8
—
38091050
mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 70 oder mehr, jedoch weniger als 83 GHT
8,3 + 15,1 €/100 kg/net MAX 12,8
—
38091090
mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 83 GHT oder mehr
8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 12,8
—
andere
38099100
von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art
6,3
—
38099200
von der in der Papierindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art
6,3
—
38099300
von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art
6,3
—
3810
Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art
38101000
Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen
6,5
—
381090
andere
38109010
Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art
4,1
—
38109090
andere
5
—
3811
Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
zubereitete Antiklopfmittel
381111
auf der Grundlage von Bleiverbindungen
38111110
auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid)
6,5
—
38111190
andere
5,8
—
38111900
andere
5,8
—
Additive für Schmieröle
38112100
Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend
5,3
—
38112900
andere
5,8
—
38119000
andere
5,8
—
3812
Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
38121000
zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger
6,3
—
381220
zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe
38122010
Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethylpentylphthalat enthaltend
frei
—
38122090
andere
6,5
—
zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
38123100
Mischungen von Oligomeren des 2,2,4-Trimethyl-1,2-dihydrochinolin (TMQ)
6,5
—
381239
andere
38123910
zubereitete Antioxidationsmittel
6,5
—
38123990
andere
6,5
—
38130000
Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben
6,5
—
381400
Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
38140010
auf der Grundlage von Butylacetat
6,5
—
38140090
andere
6,5
—
3815
Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
auf Trägern fixierte Katalysatoren
38151100
mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz
6,5
—
38151200
mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz
6,5
—
381519
andere
38151910
Katalysator in Form von Körnern, die zu 90 GHT oder mehr Abmessungen von 10 Mikrometer oder weniger aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an:
Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und
Bismut von 2 GHT bis 3 GHT
und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
frei
—
38151990
andere
6,5
—
381590
andere
38159010
Ethyltriphenylphosphoniumacetat-Katalysator, in Methanol gelöst
frei
—
38159090
andere
6,5
—
38160000
Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, ausgenommen Erzeugnisse der Position 3801
2,7
—
381700
Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 2902
38170050
lineares Alkylbenzol
6,3
—
38170080
andere
6,3
—
381800
Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert
38180010
dotiertes Silicium
frei
—
38180090
andere
frei
—
38190000
Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT
6,5
—
38200000
Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen
6,5
—
38210000
Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten und Erhalten von Mikroorganismen (einschließlich Viren und dergleichen) oder pflanzlichen, menschlichen oder tierischen Zellen
5
—
38220000
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialien
frei
—
3823
Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole
technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination
38231100
Stearinsäure
5,1
—
38231200
Ölsäure
4,5
—
38231300
Tallölfettsäuren
2,9
—
382319
andere
38231910
destillierte Fettsäuren
2,9
—
38231930
Destillationsfettsäuren
2,9
—
38231990
andere
2,9
—
38237000
technische Fettalkohole
3,8
—
3824
Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
38241000
zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
6,5
—
38243000
nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
5,3
—
38244000
zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
6,5
—
382450
Mörtel und Beton, nicht feuerfest
38245010
Frischbeton
6,5
—
38245090
anderer
6,5
—
382460
Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 290544
in wässriger Lösung
38246011
mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol
7,7 + 16,1 €/100 kg/net
—
38246019
anderer
9,6 + 37,8 €/100 kg/net
—
anderer
38246091
mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol
7,7 + 23 €/100 kg/net
—
38246099
anderer
9,6 + 53,7 €/100 kg/net
—
Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten
38247100
perhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend, auch teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend
6,5
—
38247200
Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan oder Dibromtetrafluorethan enthaltend
6,5
—
38247300
teilhalogenierte Bromfluorkohlenwasserstoffe (HBFKW) enthaltend
6,5
—
38247400
teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend, auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend
6,5
—
38247500
Tetrachlorkohlenstoff enthaltend
6,5
—
38247600
1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthaltend
6,5
—
38247700
Brommethan (Methylbromid) oder Bromchlormethan enthaltend
6,5
—
382478
perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend, jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenstoffe (CFK) oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend
38247810
nur 1,1,1-Trifluorethan und Pentafluorethan enthaltend
6,5
—
38247820
nur 1,1,1-Trifluorethan, Pentafluorethan und 1,1,1,2-Tetrafluorethan enthaltend
6,5
—
38247830
nur Difluormethan und Pentafluorethan enthaltend
6,5
—
38247840
nur Difluormethan, Pentafluorethan und 1,1,1,2-Tetrafluorethan enthaltend
6,5
—
38247880
ungesättigte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe enthaltend
6,5
—
38247890
andere
6,5
—
38247900
andere
6,5
—
Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel
38248100
Oxiran (Ethylenoxid) enthaltend
6,5
—
38248200
polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend
6,5
—
38248300
Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend
6,5
—
38248400
Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend
6,5
—
38248500
1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) enthaltend
6,5
—
38248600
Pentachlorbenzol (ISO) oder Hexachlorbenzol (ISO) enthaltend
6,5
—
38248700
Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze, Perfluoroctansulfonamide oder Perfluoroctansulfonylfluorid enthaltend
6,5
—
38248800
Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether enthaltend
6,5
—
andere
38249100
Mischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1 ,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl methyl-methylphosphonat und Bis [(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl] methylphosphonat bestehend
6,5
—
382499
andere
38249910
Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfonsäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze
5,7
—
38249915
Ionenaustauscher
6,5
—
38249920
Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren
6
—
38249925
Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat
5,1
—
38249930
Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester
3,2
—
andere
38249945
Kesselsteinmittel und dergleichen
6,5
—
38249950
Zubereitungen für die Galvanotechnik
6,5
—
38249955
Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)
6,5
—
Kartuschen und Nachfüllpackungen, gefüllt, für elektronische Zigaretten; Zubereitungen zur Verwendung in Kartuschen und Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten
38249956
Erzeugnisse der Unterposition 29397910 enthaltend
6,5
—
38249957
andere
6,5
—
38249958
Nikotinpflaster (transdermal) zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung
frei
—
Erzeugnisse und Zubereitungen zu pharmazeutischen oder chirurgischen Zwecken
38249961
Zwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von Streptomyces tenebrarius, auch getrocknet, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3004 für die Humanmedizin
frei
—
38249962
Zwischenerzeugnisse aus der Gewinnung von Salzen des Monensins
frei
—
38249964
andere
6,5
—
38249965
Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 38241000)
6,5
—
38249970
Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken
6,5
—
andere
38249975
Lithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiert
frei
—
38249980
Mischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 550
frei
—
38249985
3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst
frei
—
38249986
Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid
6,5
—
chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
38249992
in flüssiger Form bei 20 °C
6,5
—
38249993
andere
6,5
—
38249996
andere
6,5
—
3825
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle
38251000
Siedlungsabfälle
6,5
—
38252000
Klärschlamm
6,5
—
38253000
klinische Abfälle
6,5
—
Abfälle von organischen Lösemitteln
38254100
halogeniert
6,5
—
38254900
andere
6,5
—
38255000
Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten
6,5
—
andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien
38256100
überwiegend organische Bestandteile enthaltend
6,5
—
38256900
andere
6,5
—
382590
andere
38259010
alkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse)
5
—
38259090
andere
6,5
—
382600
Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT
38260010
Fettsäuremonoalkylester, mit einem Gehalt an Estern von 96,5 GHT oder mehr (FAMAE)
6,5
—
38260090
andere
6,5
—
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:
a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b) zusammen gestellt werden und
c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
2. Mit Ausnahme der Waren der Position 3918 oder 3919 sind Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus, mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt, die im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich sind, dem Kapitel 49 zuzuweisen.
1. Als „Kunststoffe“ gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt.
Der Begriff „Kunststoffe“ umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.
2. Zu Kapitel 39 gehören nicht:
a) zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403;
b) Wachse der Position 2712 oder 3404;
c) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29);
d) Heparin oder seine Salze (Position 3001);
e) Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212;
f) organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402;
g) Schmelzharze und Harzester (Position 3806);
h) zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811);
ij) zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819);
k) Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822);
l) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;
m) Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202;
3. Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien:
a) flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902);
b) niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911);
c) andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten;
d) Silicone (Position 3910);
e) Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt.
Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen.
Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
6. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen:
a) Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen;
b) Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
8. Als „Rohre und Schläuche“ im Sinne der Position 3917 gelten Hohlprodukte, die Halb- oder Fertigerzeugnisse sind (z. B. gerippte Gartenschläuche, perforierte Rohre), wie sie üblicherweise zum Leiten, Befördern und Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten dienen. Diese Bezeichnungen erfassen auch schlauchförmige Wursthüllen und andere flachliegende Rohre und Schläuche. Mit Ausnahme der letztgenannten Erzeugnisse gelten jedoch solche mit einem anderen als runden, ovalen, rechteckigen (mit einer Länge von nicht mehr als dem 1,5fachen der Breite) oder ein regelmäßiges Vieleck aufweisenden Innenquerschnitt als Profile und nicht als Rohre oder Schläuche.
9. Als „Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen“ im Sinne der Position 3918 gelten zur Verschönerung von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen mit einer Breite von 45 cm oder mehr, die aus dauerhaft auf einem Träger aus anderen Stoffen als Papier befestigtem Kunststoff bestehen und deren Kunststoffschicht (auf der Schauseite) gemasert, geprägt, farbig gemustert, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist.
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
11. Zu Position 3925 gehören nur die nachstehend aufgeführten Waren, soweit sie nicht in vorhergehenden Positionen des Teilkapitels II erfasst sind:
a) Sammelbehälter, Tanks (einschließlich Klärtanks), Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l;
b) Bauelemente, wie sie z. B. zum Herstellen von Fußböden, Mauern, Trennwänden, Decken und Bedachungen verwendet werden;
c) Regenrinnen und deren Zubehör;
d) Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen;
e) Geländer, Zäune und ähnliche Absperrungen;
f) Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und deren Teile und Zubehör;
g) große Regale, zur Montage und zum festen Einbau z. B. in Läden, Werkstätten oder Lagerräumen bestimmt;
h) architektonische Ornamente, z. B. Kannelierungen, Gewölbe, Friese;
ij) Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen, z. B. Knöpfe, Griffe, Haken, Konsolen, Handtuchhalter, Schalterplatten und andere Abdeckplatten.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen:
a) Besteht eine Unterposition „andere“ in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes:
b) Besteht keine Unterposition „andere“ in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, so gilt Folgendes:
Polymergemische sind derselben Unterposition zuzuweisen wie die aus denselben Monomereinheiten im selben Mengenverhältnis erhaltenen Polymere.
2. Im Sinne der Unterposition 392043 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
1. In das Kapitel 39 gehören mit Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,
ob sie aus mit Zellkunststoff getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5903), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder
aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,
sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 2 a) Ziffer 5) zu Kapitel 59).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
I.
3901
Polymere des Ethylens, in Primärformen
390110
Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94
39011010
lineares Polyethylen
6,5
—
39011090
anderes
6,5
—
390120
Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr
39012010
Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einer Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an:
Aluminium von 50 mg/kg oder weniger,
Calcium von 2 mg/kg oder weniger,
Chrom von 2 mg/kg oder weniger,
Eisen von 2 mg/kg oder weniger,
Nickel von 2 mg/kg oder weniger,
Titan von 2 mg/kg oder weniger, und
Vanadium von 8 mg/kg oder weniger,
zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen
frei
—
39012090
anderes
6,5
—
39013000
Ethylen-Vinylacetat-Copolymere
6,5
—
39014000
Ethylen-alpha-Olefin-Copolymere mit einer spezifischen Dichte von weniger als 0,94
6,5
—
390190
andere
39019030
ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Isobutylacrylat-Methacrylsäure-Copolymers; A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
frei
—
39019080
andere
6,5
—
3902
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen
39021000
Polypropylen
6,5
—
39022000
Polyisobutylen
6,5
—
39023000
Propylen-Copolymere
6,5
—
390290
andere
39029010
A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
frei
—
39029020
Poly(1-buten), 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von 10 GHT oder weniger, oder eine Mischung von Poly(1-buten) und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von 10 GHT oder weniger und/oder an Polypropylen von 25 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
frei
—
39029090
andere
6,5
—
3903
Polymere des Styrols, in Primärformen
Polystyrol
39031100
expandierbar
6,5
—
39031900
anderes
6,5
—
39032000
Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
6,5
—
39033000
Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)
6,5
—
390390
andere
39039010
Copolymer, ausschließlich aus Styrol und Allylalkohol, mit einer Acetylzahl von 175 oder mehr
frei
—
39039020
bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
frei
—
39039090
andere
6,5
—
3904
Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
39041000
Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt
6,5
—
anderes Poly(vinylchlorid)
39042100
nicht weich gemacht
6,5
—
39042200
weich gemacht
6,5
—
39043000
Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere
6,5
—
39044000
andere Copolymere des Vinylchlorids
6,5
—
390450
Polymere des Vinylidenchlorids
39045010
Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometer
frei
—
39045090
andere
6,5
—
fluorierte Polymere
39046100
Polytetrafluorethylen
6,5
—
390469
andere
39046910
Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
frei
—
39046920
Fluorelastomere FKM
6,5
—
39046980
andere
6,5
—
39049000
andere
6,5
—
3905
Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
Poly(vinylacetat)
39051200
in wässriger Dispersion
6,5
—
39051900
anderes
6,5
—
Vinylacetat-Copolymere
39052100
in wässriger Dispersion
6,5
—
39052900
andere
6,5
—
39053000
Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend
6,5
—
andere
39059100
Copolymere
6,5
—
390599
andere
39059910
Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10000 bis 40000 und einem Gehalt an:
Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und
Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT
frei
—
39059990
andere
6,5
—
3906
Acrylpolymere in Primärformen
39061000
Poly(methylmethacrylat)
6,5
—
390690
andere
39069010
Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid]
frei
—
39069020
Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehr
frei
—
39069030
Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT
frei
—
39069040
Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR)
frei
—
39069050
Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck
frei
—
39069060
Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt
5
—
39069090
andere
6,5
—
3907
Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
39071000
Polyacetale
6,5
—
390720
andere Polyether
Polyetheralkohole
39072011
Polyethylenglykole
6,5
—
39072020
andere
6,5
—
andere
39072091
Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid
frei
—
39072099
andere
6,5
—
39073000
Epoxidharze
6,5
—
39074000
Polycarbonate
6,5
—
39075000
Alkydharze
6,5
—
Poly(ethylenterephthalat)
39076100
mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr
6,5
—
39076900
andere
6,5
—
39077000
Poly(milchsäure)
6,5
—
andere Polyester
390791
ungesättigt
39079110
flüssig
6,5
—
39079190
andere
6,5
—
390799
andere
39079905
Thermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester
3,3
—
39079910
Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)
frei
—
39079980
andere
6,5
—
3908
Polyamide in Primärformen
39081000
Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12
6,5
—
39089000
andere
6,5
—
3909
Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen
39091000
Harnstoffharze; Thioharnstoffharze
6,5
—
39092000
Melaminharze
6,5
—
andere Aminoharze
39093100
Poly(methylenphenylisocyanat) (rohes MDI, polymeres MDI)
6,5
—
39093900
andere
6,5
—
39094000
Phenolharze
6,5
—
390950
Polyurethane
39095010
Polyurethan aus 2,2′-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4′-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr
frei
—
39095090
andere
6,5
—
39100000
Silicone in Primärformen
6,5
—
3911
Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
39111000
Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
6,5
—
391190
andere
Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert
39119011
Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu diesem Kapitel
3,5
—
39119013
Poly(thio-1,4-phenylen)
frei
—
39119019
andere
6,5
—
andere
39119092
Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr; hydrierte Copolymere aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol
frei
—
39119099
andere
6,5
—
3912
Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
Celluloseacetate
39121100
nicht weich gemacht
6,5
—
39121200
weich gemacht
6,5
—
391220
Cellulosenitrate (einschließlich Collodium)
nicht weich gemacht
39122011
Collodium und Celloidin
6,5
—
39122019
andere
6
—
39122090
weich gemacht
6,5
—
Celluloseether
39123100
Carboxymethylcellulose und ihre Salze
6,5
—
391239
andere
39123920
Hydroxypropylcellulose
frei
—
39123985
andere
6,5
—
391290
andere
39129010
Celluloseester
6,4
—
39129090
andere
6,5
—
3913
Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
39131000
Alginsäure, ihre Salze und Ester
5
—
39139000
andere
6,5
—
39140000
Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen
6,5
—
II.
3915
Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
39151000
von Polymeren des Ethylens
6,5
—
39152000
von Polymeren des Styrols
6,5
—
39153000
von Polymeren des Vinylchlorids
6,5
—
391590
von anderen Kunststoffen
39159011
von Polymeren des Propylens
6,5
—
39159080
andere
6,5
—
3916
Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen
39161000
aus Polymeren des Ethylens
6,5
—
39162000
aus Polymeren des Vinylchlorids
6,5
—
391690
aus anderen Kunststoffen
39169010
aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
6,5
—
39169050
aus Additionspolymerisationserzeugnissen
6,5
—
39169090
andere
6,5
—
3917
Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen
391710
Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen
39171010
aus gehärteten Eiweißstoffen
5,3
—
39171090
aus Cellulosekunststoffen
6,5
—
Rohre und Schläuche, nicht biegsam
391721
aus Polymeren des Ethylens
39172110
nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet
6,5
—
39172190
andere
6,5
—
391722
aus Polymeren des Propylens
39172210
nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet
6,5
—
39172290
andere
6,5
—
391723
aus Polymeren des Vinylchlorids
39172310
nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet
6,5
—
39172390
andere
6,5
—
39172900
aus anderen Kunststoffen
6,5
—
andere Rohre und Schläuche
39173100
biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten
6,5
—
39173200
andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
6,5
—
39173300
andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
6,5
—
39173900
andere
6,5
—
39174000
Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
6,5
—
3918
Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel
391810
aus Polymeren des Vinylchlorids
39181010
bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen
6,5
2
39181090
andere
6,5
2
39189000
aus anderen Kunststoffen
6,5
2
3919
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
391910
in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger
Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen
39191012
aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen
6,3
—
39191015
aus Polypropylen
6,3
—
39191019
andere
6,3
—
39191080
andere
6,5
—
391990
andere
39199020
selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art
frei
—
39199080
andere
6,5
—
3920
Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
392010
aus Polymeren des Ethylens
mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger
aus Polyethylen mit einer Dichte von
weniger als 0,94
39201023
Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen
frei
—
39201024
Stretchfolien, nicht bedruckt
6,5
—
39201025
andere
6,5
—
39201028
0,94 oder mehr
6,5
—
39201040
andere
6,5
—
mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm
39201081
synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittel
frei
—
39201089
andere
6,5
—
392020
aus Polymeren des Propylens
mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger
39202021
biaxial orientiert
6,5
—
39202029
andere
6,5
—
39202080
mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm
6,5
—
39203000
aus Polymeren des Styrols
6,5
—
aus Polymeren des Vinylchlorids
392043
mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr
39204310
mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
6,5
—
39204390
mit einer Dicke von mehr als 1 mm
6,5
—
392049
andere
39204910
mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
6,5
—
39204990
mit einer Dicke von mehr als 1 mm
6,5
—
aus Acrylpolymeren
39205100
aus Poly(methylmethacrylat)
6,5
—
392059
andere
39205910
Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von 150 Mikrometer oder weniger
frei
—
39205990
andere
6,5
—
aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern
39206100
aus Polycarbonaten
6,5
—
392062
aus Poly(ethylenterephthalat)
mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger
39206212
Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten; Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten
frei
—
39206219
andere
6,5
—
39206290
mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm
6,5
—
39206300
aus ungesättigten Polyestern
6,5
—
39206900
aus anderen Polyestern
6,5
—
aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten
39207100
aus regenerierter Cellulose
6,5
—
392073
aus Celluloseacetaten
39207310
Filmunterlagen in Rollen oder Streifen
6,3
—
39207380
andere
6,5
—
392079
aus anderen Cellulosederivaten
39207910
aus Vulkanfiber
5,7
—
39207990
andere
6,5
—
aus anderen Kunststoffen
39209100
aus Poly(vinylbutyral)
6,1
—
39209200
aus Polyamiden
6,5
—
39209300
aus Aminoharzen
6,5
—
39209400
aus Phenolharzen
6,5
—
392099
aus anderen Kunststoffen
aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
39209921
Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet
frei
—
39209928
andere
6,5
—
aus Additionspolymerisationserzeugnissen
39209952
Folien aus Poly(vinylfluorid); biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit einem Gehalt an Poly(vinylalkohol) von 97 GHT oder mehr, unbeschichtet, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
frei
—
39209953
Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen
frei
—
39209959
andere
6,5
—
39209990
andere
6,5
—
3921
Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen
aus Zellkunststoff
39211100
aus Polymeren des Styrols
6,5
—
39211200
aus Polymeren des Vinylchlorids
6,5
—
392113
aus Polyurethanen
39211310
aus Weichschaum
6,5
—
39211390
andere
6,5
—
39211400
aus regenerierter Cellulose
6,5
—
39211900
aus anderen Kunststoffen
6,5
—
392190
andere
aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
39219010
aus Polyester
6,5
—
39219030
aus Phenolharzen
6,5
—
aus Aminoharzen
geschichtet
39219041
Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten
6,5
—
39219043
andere
6,5
—
39219049
andere
6,5
—
39219055
andere
6,5
—
39219060
aus Additionspolymerisationserzeugnissen
6,5
—
39219090
andere
6,5
—
3922
Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen
39221000
Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken
6,5
—
39222000
Klosettsitze und -deckel
6,5
—
39229000
andere
6,5
—
3923
Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
392310
Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren
39231010
Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoff, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (wafers), Masken und Retikeln
frei
—
39231090
andere
6,5
—
Säcke und Beutel (einschließlich Tüten)
39232100
aus Polymeren des Ethylens
6,5
—
392329
aus anderen Kunststoffen
39232910
aus Poly(vinylchlorid)
6,5
—
39232990
andere
6,5
—
392330
Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren
39233010
mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger
6,5
p/st
39233090
mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l
6,5
p/st
392340
Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger
39234010
Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523
5,3
—
39234090
andere
6,5
—
392350
Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse
39235010
Verschluss- oder Flaschenkapseln
6,5
—
39235090
andere
6,5
—
39239000
andere
6,5
—
3924
Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
39241000
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
6,5
—
39249000
andere
6,5
—
3925
Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
39251000
Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l
6,5
—
39252000
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen
6,5
39253000
Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon
6,5
—
392590
andere
39259010
Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen
6,5
—
39259020
Kabelkanäle für elektrische Leitungen
6,5
—
39259080
andere
6,5
—
3926
Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
39261000
Büro- oder Schulartikel
6,5
—
39262000
Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)
6,5
—
39263000
Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen
6,5
—
39264000
Statuetten und andere Ziergegenstände
6,5
—
392690
andere
39269050
Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse
6,5
—
andere
39269092
aus Folien hergestellt
6,5
—
39269097
andere
6,5
—
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
2. Zu Kapitel 40 gehören nicht:
a) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;
c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65;
d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI;
e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96;
f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.
3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich:
a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen);
b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.
4. Als „synthetischer Kautschuk“ im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten:
a) ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 B Ziffern 2) und 3) genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt;
b) Thioplaste (TM);
c) Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a) festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.
5. A)Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind:1)Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden);2)Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden;3)Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind;B)zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben:1)Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens;2)geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln;3)sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.
6. Als „Abfälle, Bruch und Schnitzel“ im Sinne der Position 4004 gelten Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die beim Herstellen oder Bearbeiten von Kautschuk oder von Kautschukwaren anfallen, und Waren aus Kautschuk, die als solche infolge Zerschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen endgültig unbrauchbar geworden sind.
7. Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
8. Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind.
4008
1. In das Kapitel 40 gehören mit Zellkautschuk getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,
ob sie aus mit Zellkautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5906), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder
aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,
sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c) zu Kapitel 56 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
4001
Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
40011000
Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert
frei
—
Naturkautschuk in anderen Formen
40012100
geräucherte Blätter (smoked sheets)
frei
—
40012200
technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR)
frei
—
40012900
andere
frei
—
40013000
Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten
frei
—
4002
Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR)
40021100
Latex
frei
—
400219
andere
40021910
Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Emulsionspolymerisation hergestellt (E-SBR), in Ballen
frei
—
40021920
Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere, durch Lösungspolymerisation hergestellt (SBS, thermoplastische Elastomere), in Granulaten, Krümeln oder Pulverform
frei
—
40021930
Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Lösungspolymerisation hergestellt (S-SBR), in Ballen
frei
—
40021990
andere
frei
—
40022000
Butadien-Kautschuk (BR)
frei
—
Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR)
40023100
Butylkautschuk (IIR)
frei
—
40023900
andere
frei
—
Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR)
40024100
Latex
frei
—
40024900
andere
frei
—
Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR)
40025100
Latex
frei
—
40025900
andere
frei
—
40026000
Isopren-Kautschuk (IR)
frei
—
40027000
Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk, nicht konjugiert (EPDM)
frei
—
40028000
Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position
frei
—
andere
40029100
Latex
frei
—
400299
andere
40029910
durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse
2,9
—
40029990
andere
frei
—
40030000
Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
frei
—
40040000
Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
frei
—
4005
Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
40051000
Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid
frei
—
40052000
Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 400510
frei
—
andere
40059100
Platten, Blätter und Streifen
frei
—
40059900
andere
frei
—
4006
Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk
40061000
Rohlaufprofile
frei
—
40069000
andere
frei
—
40070000
Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk
3
—
4008
Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
aus Zellkautschuk
40081100
Platten, Blätter und Streifen
3
—
40081900
andere
2,9
—
aus Vollkautschuk
400821
Platten, Blätter und Streifen
40082110
Bodenbelag und Fußmatten
3
2
40082190
andere
3
—
40082900
andere
2,9
—
4009
Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)
weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
40091100
ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
3
—
40091200
mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
3
—
ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall
40092100
ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
3
—
40092200
mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
3
—
ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen
40093100
ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
3
—
40093200
mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
3
—
mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen
40094100
ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
3
—
40094200
mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
3
—
4010
Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk
Förderbänder
40101100
nur mit Metall verstärkt
6,5
—
40101200
nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt
6,5
—
40101900
andere
6,5
—
Treibriemen
40103100
endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm
6,5
—
40103200
endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm
6,5
—
40103300
endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm
6,5
—
40103400
endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm
6,5
—
40103500
endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 150 cm
6,5
—
40103600
endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis 198 cm
6,5
—
40103900
andere
6,5
—
4011
Luftreifen aus Kautschuk, neu
40111000
von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art
4,5
p/st
401120
von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art
40112010
mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger
4,5
p/st
40112090
mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121
4,5
p/st
40113000
von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
4,5
p/st
40114000
von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art
4,5
p/st
40115000
von der für Fahrräder verwendeten Art
4
p/st
40117000
von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art
4
p/st
40118000
von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau, Bergbau oder für die industrielle Nutzung verwendeten Art
4
p/st
40119000
andere
4
p/st
4012
Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
Luftreifen, runderneuert
40121100
von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art
4,5
p/st
40121200
von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art
4,5
p/st
40121300
von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
4,5
p/st
40121900
andere
4,5
p/st
40122000
Luftreifen, gebraucht
4,5
p/st
401290
andere
40129020
Voll- oder Hohlkammerreifen
2,5
—
40129030
Überreifen
2,5
—
40129090
Felgenbänder
4
—
4013
Luftschläuche aus Kautschuk
40131000
von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art
4
p/st
40132000
von der für Fahrräder verwendeten Art
4
p/st
40139000
andere
4
p/st
4014
Waren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen
40141000
Präservative
frei
—
40149000
andere
frei
—
4015
Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe
40151100
für chirurgische Zwecke
2
pa
40151900
andere
2,7
pa
40159000
andere
5
—
4016
Andere Waren aus Weichkautschuk
40161000
aus Zellkautschuk
3,5
—
andere
40169100
Bodenbeläge und Fußmatten
2,5
—
40169200
Radiergummi
2,5
—
40169300
Dichtungen
2,5
—
40169400
Fender, auch aufblasbar
2,5
—
40169500
andere aufblasbare Waren
2,5
—
401699
andere
für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
40169952
Gummi-Metall-Teile
2,5
—
40169957
andere
2,5
—
andere
40169991
Gummi-Metall-Teile
2,5
—
40169997
andere
2,5
—
40170000
Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschuk
frei
—
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht:
a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511);
b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701);
c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen oder Hunden.
2. A)Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit).B)Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)“ Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
3. Der Begriff „rekonstituiertes Leder“ umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
4101
Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten
410120
ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind
41012010
frisch
frei
p/st
41012030
nass gesalzen
frei
p/st
41012050
getrocknet oder trocken gesalzen
frei
p/st
41012080
andere
frei
p/st
410150
ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg
41015010
frisch
frei
p/st
41015030
nass gesalzen
frei
p/st
41015050
getrocknet oder trocken gesalzen
frei
p/st
41015090
andere
frei
p/st
41019000
andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke
frei
—
4102
Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind
410210
nicht enthaart
41021010
von Lämmern
frei
p/st
41021090
andere
frei
p/st
enthaart
41022100
gepickelt
frei
p/st
41022900
andere
frei
p/st
4103
Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind
41032000
von Kriechtieren
frei
p/st
41033000
von Schweinen
frei
p/st
41039000
andere
frei
—
4104
Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
410411
Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
41041110
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
frei
p/st
andere
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
41041151
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
frei
p/st
41041159
andere
frei
p/st
41041190
andere
5,5
p/st
410419
andere
41041910
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
frei
p/st
andere
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
41041951
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
frei
p/st
41041959
andere
frei
p/st
41041990
andere
5,5
p/st
in getrocknetem Zustand (crust)
410441
Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
41044111
indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
frei
p/st
41044119
andere
6,5
p/st
andere
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
41044151
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
6,5
p/st
41044159
andere
6,5
p/st
41044190
andere
5,5
p/st
410449
andere
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
41044911
indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
frei
p/st
41044919
andere
6,5
p/st
andere
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
41044951
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2
6,5
p/st
41044959
andere
6,5
p/st
41044990
andere
5,5
p/st
4105
Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
41051000
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
2
p/st
410530
in getrocknetem Zustand (crust)
41053010
von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
frei
p/st
41053090
andere
2
p/st
4106
Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet
von Ziegen oder Zickeln
41062100
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
2
p/st
410622
in getrocknetem Zustand (crust)
41062210
von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar
frei
p/st
41062290
andere
2
p/st
von Schweinen
41063100
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
2
p/st
41063200
in getrocknetem Zustand (crust)
2
p/st
410640
von Kriechtieren
41064010
pflanzlich vorgegerbt
frei
p/st
41064090
andere
2
p/st
von anderen Tieren
41069100
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
2
—
41069200
in getrocknetem Zustand (crust)
2
p/st
4107
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
ganze Häute und Felle
410711
Vollleder, ungespalten
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
41071111
Boxcalf
6,5
2
41071119
anderes
6,5
2
41071190
anderes
6,5
2
410712
Narbenspalt
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
41071211
Boxcalf
6,5
2
41071219
anderes
6,5
2
anderes
41071291
Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
5,5
2
41071299
Rossleder und Leder von anderen Einhufern
6,5
2
410719
anderes
41071910
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger
6,5
2
41071990
anderes
6,5
2
anderes, einschließlich Flanken
410791
Vollleder, ungespalten
41079110
Sohlenleder
6,5
—
41079190
anderes
6,5
2
410792
Narbenspalt
41079210
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
5,5
2
41079290
Rossleder und Leder von anderen Einhufern
6,5
2
410799
anderes
41079910
Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
6,5
2
41079990
Rossleder und Leder von anderen Einhufern
6,5
2
4108
4109
4110
4111
41120000
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
3,5
2
4113
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
41131000
von Ziegen oder Zickeln
3,5
2
41132000
von Schweinen
2
2
41133000
von Kriechtieren
2
2
41139000
von anderen Tieren
2
2
4114
Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder
411410
Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)
41141010
von Schafen oder Lämmern
2,5
p/st
41141090
von anderen Tieren
2,5
p/st
41142000
Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder
2,5
2
4115
Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
41151000
rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen
2,5
—
41152000
Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl
frei
—
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2. Zu Kapitel 42 gehören nicht:
a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);
b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);
c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;
g) Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);
h) Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);
ij) Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
3. A)In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht:a)Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923);b)Waren aus Flechtstoffen (Position 4602).B)Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
4. Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör“ insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).
1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
42010000
Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
2,7
—
4202
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
420211
mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
42021110
Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
3
p/st
42021190
andere
3
—
420212
mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
aus Kunststofffolien
42021211
Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
9,7
p/st
42021219
andere
9,7
—
42021250
aus formgepresstem Kunststoff
5,2
—
aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber
42021291
Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
3,7
p/st
42021299
andere
3,7
—
420219
andere
42021910
aus Aluminium
5,7
—
42021990
aus anderen Stoffen
3,7
—
Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff
42022100
mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3
p/st
420222
mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
42022210
aus Kunststofffolien
9,7
p/st
42022290
aus Spinnstoffen
3,7
p/st
42022900
andere
3,7
p/st
Taschen- oder Handtaschenartikel
42023100
mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3
—
420232
mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
42023210
aus Kunststofffolien
9,7
—
42023290
aus Spinnstoffen
3,7
—
42023900
andere
3,7
—
andere
420291
mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
42029110
Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
3
—
42029180
andere
3
—
420292
mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
aus Kunststofffolien
42029211
Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
9,7
—
42029215
Behältnisse für Musikinstrumente
6,7
—
42029219
andere
9,7
—
aus Spinnstoffen
42029291
Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
2,7
—
42029298
andere
2,7
—
42029900
andere
3,7
—
4203
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
42031000
Kleidung
4
—
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe
42032100
Spezialsporthandschuhe
9
pa
420329
andere
42032910
Schutzhandschuhe für alle Berufe
9
pa
42032990
andere
7
pa
42033000
Gürtel, Koppel und Schulterriemen
5
—
42034000
anderes Bekleidungszubehör
5
—
4204
420500
Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder
zu technischen Zwecken
42050011
Treibriemen und Förderbänder
2
—
42050019
andere
3
—
42050090
andere
2,5
—
42060000
Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen
1,7
—
1. Als „Pelzfelle“ im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
2. Zu Kapitel 43 gehören nicht:
a) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit);
b) nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41);
c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203);
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).
3. Zu Position 4303 gehören Pelzfelle oder Teile davon, die unter Zusatz anderer Stoffe zusammengesetzt worden sind, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Kleidung, Teilen davon oder zu Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht worden sind.
4. Kleidung und Bekleidungszubehör aller Art (ausgenommen Waren der Anmerkung 2 zu Kapitel 43), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Position 4303 oder 4304. Das Gleiche gilt für Kleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
5. Als „künstliches Pelzwerk“ im Sinne der Nomenklatur gelten Nachahmungen von Pelzfellen, die durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe hergestellt worden sind. Jedoch gelten Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken hergestellt worden sind, nicht als „künstliches Pelzwerk“ (im Allgemeinen Position 5801 oder 6001).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
4301
Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103
43011000
von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
frei
p/st
43013000
von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
frei
p/st
43016000
von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
frei
p/st
43018000
andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
frei
—
43019000
Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile
frei
—
4302
Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303
ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt
43021100
von Nerzen
frei
p/st
430219
andere
43021915
von Bibern, Bisamratten oder Füchsen
frei
p/st
43021935
von Kaninchen oder Hasen
frei
p/st
von Hundsrobben oder Ohrenrobben
43021941
von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
2,2
p/st
43021949
andere
2,2
p/st
von Schafen und Lämmern
43021975
von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern
frei
p/st
43021980
andere
2,2
p/st
43021999
andere
2,2
—
43022000
Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt
frei
—
430230
ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt
43023010
„ausgelassene“ Pelzfelle
2,7
—
andere
43023025
von Kaninchen oder Hasen
2,2
p/st
von Hundsrobben oder Ohrenrobben
43023051
von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
2,2
p/st
43023055
andere
2,2
p/st
43023099
andere
2,2
—
4303
Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen
430310
Kleidung und Bekleidungszubehör
43031010
aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
3,7
—
43031090
andere
3,7
—
43039000
andere
3,7
—
43040000
Künstliches Pelzwerk und Waren daraus
3,2
—
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht:
a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c) Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d) Aktivkohle (Position 3802);
e) Waren der Position 4202;
f) Waren des Kapitels 46;
g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h) Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij) Waren der Position 6808;
k) Fantasieschmuck der Position 7117;
l) Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m) Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
2. „Verdichtetes Holz“ im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3. Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4. Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5. Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz“ in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.
1. Als „Holzpellets“ im Sinne der Unterposition 440131 gelten Nebenerzeugnisse, wie Splitter, Sägespäne oder Schnitzel aus der mechanischen Holzverarbeitungsindustrie, der Möbelindustrie oder anderen Holzverarbeitungen, die durch einfachen Druck oder Zugabe eines Bindemittelanteils von nicht mehr als 3 GHT agglomeriert worden sind. Diese Pellets sind zylindrisch, mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 100 mm oder weniger.
1. Als „Holzmehl“ im Sinne der Position 4405 gilt Holzpulver, das mit einem Rückstand von 8 GHT oder weniger ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert.
2. Als „tropisches Holz“ im Sinne der Unterpositionen 44140010, 44181010, 44182010, 44199010, 44201011 und 44209091 gelten folgende tropische Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé, Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
4401
Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen
44011100
Nadelholz
frei
—
44011200
anderes Holz
frei
—
Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln
44012100
Nadelholz
frei
—
44012200
anderes Holz
frei
—
Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
44013100
Holzpellets
frei
—
44013900
andere
frei
—
440140
Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst
44014010
Sägespäne
frei
—
44014090
andere
frei
—
4402
Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst
44021000
aus Bambus
frei
—
44029000
andere
frei
—
4403
Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt
44031100
Nadelholz
frei
3
44031200
anderes Holz
frei
3
anderes, von Nadelholz
440321
Kiefernholz der Art „Pinus spp.“ mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr
44032110
Sägerundholz
frei
3
44032190
anderes
frei
3
44032200
anderes Kiefernholz der Art „Pinus spp.“
frei
3
440323
Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“ mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr
44032310
Sägerundholz
frei
3
44032390
anderes
frei
3
44032400
anderes Tannenholz der Art „Abies spp.“ und anderes Fichtenholz der Art „Picea spp.“
frei
3
440325
anderes, mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr
44032510
Sägerundholz
frei
3
44032590
anderes
frei
3
44032600
anderes
frei
3
anderes, von tropischen Hölzern
44034100
Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau
frei
3
440349
anderes
44034910
Acajou d'Afrique, Iroko und Sapelli
frei
3
44034935
Okoumé und Sipo
frei
3
44034985
anderes
frei
3
anderes
44039100
Eichenholz (Quercus spp.)
frei
3
44039300
Buchenholz der Art „Fagus spp.“ mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr
frei
3
44039400
anderes Buchenholz der Art „Fagus spp.“
frei
3
440395
Birkenholz der Art „Betula spp.“ mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr
44039510
Sägerundholz
frei
3
44039590
anderes
frei
3
44039600
anderes Birkenholz der Art „Betula spp.“
frei
3
44039700
Pappelholz und Aspenholz der Art „Populus spp.“
frei
3
44039800
Eukalyptusholz der Art „Eucalyptus spp.“
frei
3
44039900
anderes
frei
3
4404
Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
44041000
Nadelholz
frei
—
44042000
anderes Holz
frei
—
44050000
Holzwolle; Holzmehl
frei
—
4406
Bahnschwellen aus Holz
nicht imprägniert
44061100
Nadelholz
frei
3
44061200
anderes Holz
frei
3
andere
44069100
Nadelholz
frei
3
44069200
anderes Holz
frei
3
4407
Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm
Nadelholz
440711
Kiefernholz der Art „Pinus spp.“
44071110
an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
44071120
gehobelt
frei
3
44071190
anderes
frei
3
440712
Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“
44071210
an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
44071220
gehobelt
frei
3
44071290
anderes
frei
3
440719
anderes
44071910
an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
44071920
gehobelt
frei
3
44071990
anderes
frei
3
tropisches Holz
440721
Mahogany (Swietenia spp.)
44072110
geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44072191
gehobelt
4
3
44072199
anderes
frei
3
440722
Virola, Imbuia und Balsa
44072210
geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44072291
gehobelt
4
3
44072299
anderes
frei
3
440725
Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau
44072510
an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44072530
gehobelt
4
3
44072550
geschliffen
4,9
3
44072590
anderes
frei
3
440726
White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti und Alan
44072610
an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44072630
gehobelt
4
3
44072650
geschliffen
4,9
3
44072690
anderes
frei
3
440727
Sapelli
44072710
geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44072791
gehobelt
4
3
44072799
anderes
frei
3
440728
Iroko
44072810
geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44072891
gehobelt
4
3
44072899
anderes
frei
3
440729
anderes
Abura, Acajou d'Afrique, Afrormosia, Ako, Andiroba, Aningré, Avodiré, Azobé, Balau, Bossé clair, Bossé foncé, Cativo, Cedro, Dabema, Dibétou, Doussié, Framiré, Freijo, Fromager, Fuma, Geronggang, Ilomba, Ipé, Jaboty, Jelutong, Jequitiba, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Kosipo, Kotibé, Koto, Limba, Louro, Maçaranduba, Makoré, Mandioqueira, Mansonia, Mengkulang, Merawan, Merbau, Merpauh, Mersawa, Moabi, Niangon, Nyatoh, Obéché, Okoumé, Onzabili, Orey, Ovengkol, Ozigo, Padauk, Paldao, Palissandre de Guatemala, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Pau Amarelo, Pau Marfim, Pulai, Punah, Quaruba, Ramin, Saqui-Saqui, Sepetir, Sipo, Sucupira, Suren, Tauari, Teak, Tiama, Tola
44072915
an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44072920
Palissandre de Para, Palissandre de Rio und Palissandre de Rose, gehobelt
4,9
3
anderes
44072983
gehobelt
4
3
44072985
geschliffen
4,9
3
44072995
anderes
frei
3
anderes tropisches Holz
44072996
gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
44072997
geschliffen
2,5
3
44072998
anderes
frei
3
anderes
440791
Eichenholz (Quercus spp.)
44079115
geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
gehobelt
44079131
Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt
frei
2
44079139
anderes
frei
3
44079190
anderes
frei
3
44079200
Buchenholz (Fagus spp.)
frei
3
440793
Ahornholz (Acer spp.)
44079310
gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
44079391
geschliffen
2,5
3
44079399
anderes
frei
3
440794
Kirschbaumholz (Prunus spp.)
44079410
gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
44079491
geschliffen
2,5
3
44079499
anderes
frei
3
440795
Eschenholz (Fraxinus spp.)
44079510
gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
44079591
geschliffen
2,5
3
44079599
anderes
frei
3
440796
Birkenholz (Betula spp.)
44079610
gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
44079691
geschliffen
2,5
3
44079699
anderes
frei
3
440797
Pappelholz und Espenholz (Populus spp.)
44079710
gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
44079791
geschliffen
2,5
3
44079799
anderes
frei
3
440799
anderes
44079927
gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
frei
3
anderes
44079940
geschliffen
2,5
3
44079990
anderes
frei
3
4408
Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger
440810
Nadelholz
44081015
gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
3
3
anderes
44081091
Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften
frei
3
44081098
anderes
4
3
von tropischen Hölzern
440831
Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau
44083111
an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44083121
gehobelt
4
3
44083125
geschliffen
4,9
3
44083130
anderes
6
3
440839
anderes
Acajou d'Afrique, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola und White Lauan
44083915
geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
4,9
3
anderes
44083921
gehobelt
4
3
44083930
anderes
6
3
anderes
44083955
gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
3
3
anderes
44083970
Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften
frei
3
anderes
44083985
mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
4
3
44083995
mit einer Dicke von mehr als 1 mm
4
3
440890
anderes
44089015
gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen)
3
3
anderes
44089035
Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften
frei
3
anderes
44089085
mit einer Dicke von 1 mm oder weniger
4
3
44089095
mit einer Dicke von mehr als 1 mm
4
3
4409
Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden
440910
Nadelholz
44091011
Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen
frei
m
44091018
anderes
frei
—
anderes
44092100
Bambus
frei
—
44092200
tropisches Holz
frei
—
440929
anderes
44092910
Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen
frei
m
anderes
44092991
Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt
frei
2
44092999
anderes
frei
—
4410
Spanplatten, „oriented strand board“-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt
aus Holz
441011
Spanplatten
44101110
roh oder nur geschliffen
7
3
44101130
auf der Oberfläche mit Melamin imprägniertem Papier beschichtet
7
3
44101150
auf der Oberfläche mit Dekorplatten oder Dekorfolie aus Kunststoff beschichtet
7
3
44101190
andere
7
3
441012
„oriented strand board“-Platten (OSB)
44101210
roh oder nur geschliffen
7
3
44101290
andere
7
3
44101900
andere
7
3
44109000
andere
7
3
4411
Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt
mitteldichte Faserplatten (MDF)
441112
mit einer Dicke von 5 mm oder weniger
44111210
weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
7
3
44111290
andere
7
3
441113
mit einer Dicke von mehr als 5 mm bis 9 mm
44111310
weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
7
3
44111390
andere
7
3
441114
mit einer Dicke von mehr als 9 mm
44111410
weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
7
3
44111490
andere
7
3
andere
441192
mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3
44119210
weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
7
3
44119290
andere
7
3
441193
mit einer Dichte von mehr als 0,5 g/cm3 bis 0,8 g/cm3
44119310
weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
7
3
44119390
andere
7
3
441194
mit einer Dichte von 0,5 g/cm3 oder weniger
44119410
weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
7
3
44119490
andere
7
3
4412
Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz
44121000
aus Bambus
10
3
anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger
441231
mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz
44123110
aus Acajou d'Afrique, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola oder White Lauan
10
3
44123190
anderes
7
3
44123300
anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz der Arten Erle (Alnus spp.), Esche (Fraxinus spp.), Buche (Fagus spp.), Birke (Betula spp.), Kirsche (Prunus spp.), Kastanie (Castanea spp.), Ulme (Ulmus spp.), Eukalyptus (Eucalyptus spp.), Hickory (Carya spp.), Rosskastanie (Aesculus spp.), Linde (Tilia spp.), Ahorn (Acer spp.), Eiche (Quercus spp.), Platane (Platanus spp.), Pappel und Espe (Populus spp.), Robinie (Robinia spp.), Tulpenholz (Liriodendron spp.) oder Walnuss (Juglans spp.)
7
3
44123400
anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz, ausgenommen Hölzer der Unterposition 441233
7
3
44123900
anderes, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz
7
3
anderes
441294
mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage
44129410
mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz
10
3
44129490
anderes
6
3
441299
anderes
44129930
mindestens eine Spanplatte enthaltend
6
3
anderes
mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz
44129940
aus Ahorn, Birke, Buche, Eiche, Erle, Esche, gelbe Pappel, Hainbuche, Hickory, Kastanie, Kirschbaum, Linde, Nussbaum, Pappel, Platane, Robinie (falsche Akazie), Rosskastanie oder Ulme
10
3
44129950
anderes
10
3
44129985
anderes
10
3
44130000
Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen
frei
3
441400
Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen
44140010
aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
5,1
—
44140090
andere
frei
—
4415
Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz
441510
Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln
44151010
Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel
4
—
44151090
Kabeltrommeln
3
—
441520
Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger; Palettenaufsatzwände
44152020
Flachpaletten; Palettenaufsatzwände
3
p/st
44152090
andere
4
—
44160000
Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe
frei
—
44170000
Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz
frei
—
4418
Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus Holz
441810
Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür
44181010
aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
3
44181050
aus Nadelholz
3
44181090
andere
3
441820
Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen
44182010
aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
6
44182050
aus Nadelholz
frei
44182080
andere
frei
44184000
Verschalungen für Betonarbeiten
frei
—
44185000
Schindeln („shingles“ und „shakes“)
frei
—
44186000
Pfosten und Balken
frei
—
zusammengesetzte Fußbodenplatten
441873
aus Bambus oder mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus
44187310
für Mosaikfußböden
3
2
44187390
andere
frei
2
44187400
andere für Mosaikfußböden
3
2
44187500
andere, mehrlagig
frei
2
44187900
andere
frei
2
andere
44189100
aus Bambus
frei
—
441899
andere
44189910
Lamellenholz
frei
—
44189990
anderes
frei
—
4419
Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
aus Bambus
44191100
Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter
frei
—
44191200
Essstäbchen
frei
—
44191900
andere
frei
—
441990
andere
44199010
aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
3
—
44199090
andere
frei
—
4420
Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
442010
Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz
44201011
aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
6
—
44201019
andere
frei
—
442090
andere
44209010
Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie)
4
3
andere
44209091
aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel
6
—
44209099
andere
frei
—
4421
Andere Waren aus Holz
44211000
Kleiderbügel
frei
p/st
andere
44219100
aus Bambus
frei
—
442199
andere
44219910
aus Faserplatten
4
—
andere
44219991
Särge
frei
p/st
44219999
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 45 gehören nicht:
a) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
b) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
4501
Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl
45011000
Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet
frei
—
45019000
anderer
frei
—
45020000
Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen)
frei
—
4503
Waren aus Naturkork
450310
Stopfen
45031010
zylindrisch
4,7
—
45031090
andere
4,7
—
45039000
andere
4,7
—
4504
Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork
450410
Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich Scheiben
Stopfen
45041011
für Schaumwein, auch mit Scheiben aus Naturkork
4,7
—
45041019
andere
4,7
—
andere
45041091
mit Bindemittel
4,7
—
45041099
andere
4,7
—
450490
andere
45049020
Stopfen
4,7
—
45049080
andere
4,7
—
1. Als „Flechtstoffe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderem pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54.
2. Zu Kapitel 46 gehören nicht:
a) Wandverkleidungen der Position 4814;
b) Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten (Position 5607);
c) Schuhe und Kopfbedeckungen oder Teile davon des Kapitels 64 oder 65;
d) Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten, aus Korbgeflecht (Kapitel 87);
e) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper).
3. „Parallel aneinander gefügte Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen“ im Sinne der Position 4601 sind Waren aus Flechtstoffen, Geflechten und ähnlichen Waren, bei denen diese nebeneinander gelegt und durch Bindematerial, auch durch Garne aus Spinnstoffen, in Flächenform miteinander verbunden sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
4601
Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen
460121
aus Bambus
46012110
aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
3,7
—
46012190
andere
2,2
—
460122
aus Rattan
46012210
aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
3,7
—
46012290
andere
2,2
—
460129
andere
46012910
aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
3,7
—
46012990
andere
2,2
—
andere
460192
aus Bambus
46019205
Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
frei
—
andere
46019210
aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
3,7
—
46019290
andere
2,2
—
460193
aus Rattan
46019305
Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
frei
—
andere
46019310
aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
3,7
—
46019390
andere
2,2
—
460194
aus anderen pflanzlichen Stoffen
46019405
Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
frei
—
andere
46019410
aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
3,7
—
46019490
andere
2,2
—
460199
andere
46019905
Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
1,7
—
andere
46019910
aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
4,7
—
46019990
andere
2,7
—
4602
Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa
aus pflanzlichen Stoffen
46021100
aus Bambus
3,7
—
46021200
aus Rattan
3,7
—
460219
andere
46021910
Flaschenhülsen aus Stroh
1,7
—
46021990
andere
3,7
—
46029000
andere
4,7
—
1. Als „chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen“ im Sinne der Position 4702 gelten chemische Halbstoffe mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von 92 GHT oder mehr bei Natron- oder Sulfatzellstoffen bzw. 88 GHT oder mehr bei Sulfitzellstoffen, nach einstündiger Lagerung in einer 18-prozentigen Natronlauge (NaOH) bei 20 °C und mit einem Aschegehalt von 0,15 GHT oder weniger (ausschließlich bei Sulfitzellstoffen).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
470100
Mechanische Halbstoffe aus Holz
47010010
thermo-mechanische Halbstoffe aus Holz
frei
kg 90 % sdt
47010090
andere
frei
kg 90 % sdt
47020000
Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen
frei
kg 90 % sdt
4703
Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
ungebleicht
47031100
aus Nadelholz
frei
kg 90 % sdt
47031900
aus anderem Holz
frei
kg 90 % sdt
halbgebleicht oder gebleicht
47032100
aus Nadelholz
frei
kg 90 % sdt
47032900
aus anderem Holz
frei
kg 90 % sdt
4704
Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
ungebleicht
47041100
aus Nadelholz
frei
kg 90 % sdt
47041900
aus anderem Holz
frei
kg 90 % sdt
halbgebleicht oder gebleicht
47042100
aus Nadelholz
frei
kg 90 % sdt
47042900
aus anderem Holz
frei
kg 90 % sdt
47050000
Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt
frei
kg 90 % sdt
4706
Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
47061000
aus Baumwoll-Linters
frei
—
47062000
Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe
frei
kg 90 % sdt
47063000
andere, aus Bambus
frei
kg 90 % sdt
andere
47069100
mechanisch aufbereitet
frei
kg 90 % sdt
47069200
chemisch aufbereitet
frei
kg 90 % sdt
47069300
gewonnen aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitung
frei
kg 90 % sdt
4707
Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
47071000
ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen
frei
—
47072000
Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt
frei
—
470730
Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke)
47073010
alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften
frei
—
47073090
andere
frei
—
470790
andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert)
47079010
unsortiert
frei
—
47079090
sortiert
frei
—
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
2. Zu Kapitel 48 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 30;
b) Prägefolien der Position 3212;
c) parfümierte Papiere oder Schminkpapiere (Kapitel 33);
d) Papier und Zellstoffwatte, getränkt, gestrichen oder überzogen mit Seife oder Reinigungsmitteln (Position 3401) oder mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln oder ähnlichen Zubereitungen (Position 3405);
e) lichtempfindliche Papiere und Pappen der Positionen 3701 bis 3704;
f) Papier, mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Position 3822);
g) Papier oder Pappe enthaltende Schichtpressstoffe aus Kunststoff oder Erzeugnisse aus einer Lage Papier oder Pappe, gestrichen oder überzogen mit einer Lage Kunststoff, wenn die Dicke dieser Lage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, und Waren aus diesen Stoffen, ausgenommen Wandverkleidungen der Position 4814 (Kapitel 39);
h) Waren der Position 4202 (z. B. Reiseartikel);
ij) Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);
k) Papiergarne und Spinnstoffwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);
l) Waren des Kapitels 64 oder 65;
m) Schleifmittel, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6805), und Glimmer, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6814); mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen gehören jedoch zu diesem Kapitel;
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
5. Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden“ und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert“, Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben:a)einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und1)ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder2)sind in der Masse gefärbt oderb)einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und1)ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder2)sind in der Masse gefärbt oderc)einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oderd)einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger odere)einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger.
Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g:a)sind in der Masse gefärbt oderb)weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben1)eine Dicke von 225 Mikrometer (Mikron) oder weniger oder2)eine Dicke von mehr als 225 bis 508 Mikrometer (Mikron) und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT oderc)weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % auf, haben eine Dicke von 254 Mikrometer (Mikron) oder weniger und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT.
4802
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern:
a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder
b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
9. Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen“ im Sinne der Position 4814 gelten nur:
a) Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet:
b) Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet;
c) Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht.
4823
10. Zu Position 4820 gehören nicht lose Bogen oder Karten, zugeschnitten, auch bedruckt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert.
11. Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
12. Mit Ausnahme der Waren der Positionen 4814 und 4821 gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Waren aus diesen Stoffen, mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nebensächlicher Art sind, zu Kapitel 49.
1. Als „Kraftliner“ im Sinne der Unterpositionen 480411 und 480419 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht.
| Quadratmetergewicht (g/m2) | Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa) |
| 115 | 393 |
| 125 | 417 |
| 200 | 637 |
| 300 | 824 |
| 400 | 961 |
2. Als „Kraftsackpapier“ im Sinne der Unterpositionen 480421 und 480429 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen:
a) der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen;
b) die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen:
3. Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe“ im Sinne der Unterposition 480511 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an aus einer Kombination mechanischem und chemischem ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
4. Zu Unterposition 480512 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
5. Zu den Unterpositionen 480524 und 480525 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
6. Als „Sulfitpackpapier“ im Sinne der Unterposition 480530 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.
7. Als „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier“ im Sinne der Unterposition 481022 gilt beidseitig gestrichenes Papier, mit einem Quadratmetergewicht von 72 g oder weniger, mit einem Gewicht der Beschichtung je Seite von 15 g/m2 oder weniger, auf einer Unterlage, die zu 50 GHT oder mehr (bezogen auf die Gesamtfasermenge) aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
48010000
Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder Bogen
frei
—
4802
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
48021000
Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
frei
—
48022000
Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen
frei
—
480240
Tapetenrohpapier
48024010
ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
frei
—
48024090
andere
frei
—
andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
48025400
mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g
frei
—
480255
mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen
48025515
mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g
frei
—
48025525
mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 g
frei
—
48025530
mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 g
frei
—
48025590
mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr
frei
—
480256
mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
48025620
auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format)
frei
—
48025680
andere
frei
—
48025700
andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g
frei
—
480258
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
48025810
in Rollen
frei
—
48025890
andere
frei
—
andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
480261
in Rollen
48026115
mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
frei
—
48026180
andere
frei
—
48026200
in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
frei
—
48026900
andere
frei
—
480300
Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen
48030010
Zellstoffwatte
frei
—
gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von
48030031
25 g oder weniger
frei
—
48030039
mehr als 25 g
frei
—
48030090
andere
frei
—
4804
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803
Kraftliner
480411
ungebleicht
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
48041111
mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g
frei
—
48041115
mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g
frei
—
48041119
mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr
frei
—
48041190
andere
frei
—
480419
anderer
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von
48041912
weniger als 175 g
frei
—
48041919
175 g oder mehr
frei
—
48041930
andere
frei
—
48041990
andere
frei
—
Kraftsackpapier
480421
ungebleicht
48042110
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
frei
—
48042190
anderes
frei
—
480429
anderes
48042910
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
frei
—
48042990
anderes
frei
—
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
480431
ungebleicht
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
48043151
Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke
frei
—
48043158
andere
frei
—
48043180
andere
frei
—
480439
andere
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
48043951
in der Masse einheitlich gebleicht
frei
—
48043958
andere
frei
—
48043980
andere
frei
—
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
480441
ungebleicht
48044191
sog. „saturating kraft“
frei
—
48044198
andere
frei
—
48044200
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
frei
—
48044900
andere
frei
—
andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr
48045100
ungebleicht
frei
—
48045200
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
frei
—
480459
andere
48045910
mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
frei
—
48045990
andere
frei
—
4805
Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben
Wellenpapier
48051100
Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting“)
frei
—
48051200
Strohpapier für die Welle der Wellpappe
frei
—
480519
anderes
48051910
Wellenstoff
frei
—
48051990
anderes
frei
—
Testliner (wiederaufbereiteter Liner)
48052400
mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
frei
—
48052500
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
frei
—
48053000
Sulfitpackpapier
frei
—
48054000
Filterpapier und Filterpappe
frei
—
48055000
Filzpapier und Filzpappe
frei
—
andere
48059100
mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
frei
—
48059200
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
frei
—
480593
mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr
48059320
aus wiederaufbereitetem Papier
frei
—
48059380
andere
frei
—
4806
Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen
48061000
Pergamentpapier und -pappe
frei
—
48062000
Pergamentersatzpapier
frei
—
48063000
Naturpauspapier
frei
—
480640
Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere
48064010
Pergaminpapier
frei
—
48064090
andere
frei
—
480700
Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen
48070030
aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen
frei
—
48070080
andere
frei
—
4808
Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art
48081000
Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiert
frei
—
48084000
Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert
frei
—
48089000
andere
frei
—
4809
Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen
48092000
präpariertes Durchschreibepapier
frei
—
48099000
anderes
frei
—
4810
Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
48101300
in Rollen
frei
—
48101400
in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
frei
—
48101900
andere
frei
—
Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge
48102200
leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. „LWC-Papier“
frei
—
481029
andere
48102930
in Rollen
frei
—
48102980
andere
frei
—
Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden
48103100
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
frei
—
481032
in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
48103210
mit Kaolin gestrichen oder überzogen
frei
—
48103290
andere
frei
—
48103900
andere
frei
—
andere Papiere und Pappen
481092
Multiplex
48109210
jede Lage gebleicht
frei
—
48109230
mit nur einer gebleichten Außenlage
frei
—
48109290
andere
frei
—
481099
andere
48109910
Papier und Pappe, gebleicht, mit Kaolin gestrichen oder überzogen
frei
—
48109980
andere
frei
—
4811
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
48111000
Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert
frei
—
Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen
481141
selbstklebend
48114120
mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen
frei
—
48114190
andere
frei
—
48114900
andere
frei
—
mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen
48115100
gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
frei
—
48115900
andere
frei
—
48116000
Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt
frei
—
48119000
andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
frei
—
48120000
Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstoff
frei
—
4813
Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen
48131000
in Form von Heftchen oder Hülsen
frei
—
48132000
in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder weniger
frei
—
481390
anderes
48139010
in Rollen mit einer Breite von mehr als 5 cm bis 15 cm
frei
—
48139090
anderes
frei
—
4814
Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier
48142000
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde
frei
—
481490
andere
48149010
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen
frei
—
48149070
andere
frei
—
4815
4816
Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- und Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809), vollständige Dauerschablonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons
48162000
präpariertes Durchschreibepapier
frei
—
48169000
andere
frei
—
4817
Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe
48171000
Briefumschläge
frei
—
48172000
Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten
frei
—
48173000
Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe
frei
—
4818
Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
481810
Toilettenpapier
48181010
mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger
frei
—
48181090
mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g
frei
—
481820
Taschentücher, Abschminktücher und Handtücher
48182010
Taschentücher und Abschminktücher
frei
—
Handtücher
48182091
in Rollen
frei
—
48182099
andere
frei
—
48183000
Tischtücher und Servietten
frei
—
48185000
Kleidung und Bekleidungszubehör
frei
—
481890
andere
48189010
Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf
frei
—
48189090
andere
frei
—
4819
Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
48191000
Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
frei
—
48192000
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
frei
—
48193000
Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
frei
—
48194000
andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
frei
—
48195000
andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
frei
—
48196000
Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
frei
—
4820
Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe
482010
Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen
48201010
Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Auftragsbücher und Quittungsbücher
frei
—
48201030
Briefpapierblöcke und Notizblöcke; Merkbücher und Notizbücher, ohne Kalendarium
frei
—
48201050
Merkbücher, Notizbücher und Tagebücher, mit Kalendarium
frei
—
48201090
andere
frei
—
48202000
Hefte
frei
—
48203000
Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckel
frei
—
48204000
Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier
frei
—
48205000
Alben für Muster oder für Sammlungen
frei
—
48209000
andere
frei
—
4821
Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt
482110
bedruckt
48211010
selbstklebend
frei
—
48211090
andere
frei
—
482190
andere
48219010
selbstklebend
frei
—
48219090
andere
frei
—
4822
Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet
48221000
zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen
frei
—
48229000
andere
frei
—
4823
Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
48232000
Filterpapier und Filterpappe
frei
—
48234000
Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder Scheiben
frei
—
Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe
48236100
aus Bambus
frei
—
482369
andere
48236910
Tabletts, Schüsseln und Teller
frei
—
48236990
andere
frei
—
482370
formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff
48237010
Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eier
frei
—
48237090
andere
frei
—
482390
andere
48239040
Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken
frei
—
48239085
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 49 gehören nicht:
a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3. Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4. Zu Position 4901 gehören auch:
a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.
4911
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6. „Bilderalben und Bilderbücher für Kinder“ im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
4901
Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern
49011000
in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt
frei
—
andere
49019100
Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften
frei
—
49019900
andere
frei
—
4902
Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend
49021000
mindestens vier Mal wöchentlich erscheinend
frei
—
49029000
andere
frei
—
49030000
Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder
frei
—
49040000
Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
frei
—
4905
Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt
49051000
Globen
frei
—
andere
49059100
in Form von Büchern oder Broschüren
frei
—
49059900
andere
frei
—
49060000
Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke
frei
—
490700
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere
49070010
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen
frei
—
49070030
Banknoten
frei
—
49070090
andere
frei
—
4908
Abziehbilder aller Art
49081000
Abziehbilder, verglasbar
frei
—
49089000
andere
frei
—
49090000
Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art
frei
—
49100000
Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern
frei
—
4911
Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
491110
Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
49111010
Verkaufskataloge
frei
—
49111090
andere
frei
—
andere
49119100
Bilder, Bilddrucke und Fotografien
frei
—
49119900
andere
frei
—
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht:
a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511);
b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filtertücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911;
c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;
d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813;
e) Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306;
f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704;
g) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46);
h) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, und Waren daraus, des Kapitels 39;
ij) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, und Waren daraus, des Kapitels 40;
k) nicht enthaarte Häute und Felle (Kapitel 41 oder 43) und Waren aus Pelzfellen sowie künstliches Pelzwerk und Waren daraus der Position 4303 oder 4304;
2. A)Waren der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809 oder 5902, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der dem Gewicht nach gegenüber jedem anderen Spinnstoff vorherrscht.Wenn kein Spinnstoff dem Gewicht nach vorherrscht, sind die Waren so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position gehört.B)Für die Anwendung dieser Regel gilt:a)umsponnene Garne aus Rosshaar (Position 5110) und Metallgarne und metallisierte Garne (Position 5605) gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheitlichen Spinnstoff; Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die Einreihung dieser Waren als Garne aus Spinnstoffen;b)die Wahl der zutreffenden Position hat in der Weise zu erfolgen, dass zuerst das Kapitel und danach innerhalb dieses Kapitels die anzuwendende Position ermittelt wird, wobei alle Spinnstoffe, die nicht zu diesem Kapitel gehören, außer Betracht bleiben;c)wenn die beiden Kapitel 54 und 55 und ein anderes Kapitel in Betracht kommen, so sind die Kapitel 54 und 55 wie ein einziges Kapitel zu behandeln;d)wenn in einem Kapitel oder in einer Position mehrere Spinnstoffe erfasst sind, werden diese als ein einheitlicher Spinnstoff behandelt.C)Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die in den nachstehenden Anmerkungen 3, 4, 5 und 6 aufgeführten Garne anzuwenden.
3. A)Als „Bindfäden, Seile und Taue“ gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt):a)aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;b)aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54 hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als 10000 dtex;c)aus Hanf oder Flachs:1)poliert oder glasiert, mit einem Titer von 1429 dtex oder mehr;2)weder poliert noch glasiert, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;d)aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;e)aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;f)mit Metalldraht verstärkt.B)Als „Bindfäden, Seile und Taue“ gelten nicht:a)Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar und Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metalldraht verstärkt sind;b)Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Form von Kabeln des Kapitels 55 und Garne aus Multifilamenten ohne Drehung oder mit weniger als 5 Drehungen je Meter, des Kapitels 54;c)Messinahaar der Position 5006 und Monofile des Kapitels 54;d)Metallgarne und metallisierte Garne der Position 5605; Garne aus Spinnstoffen, mit Metalldraht verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A Buchstabe f eingereiht;e)Chenillegarne, Gimpen und „Maschengarne“ der Position 5606.
4. A)Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Kapiteln 50, 51, 52, 54 und 55, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:a)auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr beträgt als:1)85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;2)125 g bei anderen Garnen;b)in Kugeln, Knäueln oder im Strang, sofern das Gewicht je Stück nicht mehr beträgt als:1)85 g bei Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten mit einem Titer von weniger als 3000 dtex, oder aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide;2)125 g bei anderen Garnen, mit einem Titer von weniger als 2000 dtex;3)500 g bei anderen Garnen;c)im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr beträgt als:1)85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;2)125 g bei anderen Garnen.B)Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht:a)ungezwirnte Garne aus Spinnstoffen aller Art, ausgenommen:1)ungezwirnte rohe Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren;2)ungezwirnte Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, mit einem Titer von mehr als 5000 dtex;b)gezwirnte Garne, roh:1)aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, in Aufmachungen aller Art;2)aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle und feine Tierhaare), im Strang;c)gezwirnte Garne, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von 133 dtex oder weniger;d)Garne aus Spinnstoffen aller Art, ungezwirnt oder gezwirnt, die aufgemacht sind:1)im Strang mit Kreuzhaspelung;2)auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickel für Stickmaschinen).
5. Als „Nähgarne“ im Sinne der Positionen 5204, 5401 und 5508 gelten gezwirnte Garne, die allen nachstehenden Bedingungen entsprechen:
a) auf Unterlagen (z. B. Rollen, Spulen) aufgemacht und mit einem Gewicht, einschließlich Unterlage, von nicht mehr als 1000 g;
b) appretiert für die Verwendung als Nähgarn und
c) mit einer Z-Drehung als letzter Drehung.
6. Als „hochfeste Garne“ im Sinne des Abschnitts XI gelten Garne, deren Festigkeit, ausgedrückt in cN/tex (centinewton je tex), die nachstehenden Grenzwerte überschreitet:
| — ungezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern: | 60 cN/tex, |
| — gezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern: | 53 cN/tex, |
| — ungezwirnte oder gezwirnte Garne aus Viskose: | 27 cN/tex. |
7. Als „konfektioniert“ im Sinne des Abschnitts XI gelten:
a) Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten;
b) Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind oder durch bloßes Zerschneiden der nicht gebundenen Fäden ohne Nähen oder eine andere zusätzliche Arbeit gebrauchsfertig werden (z. B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher, Halstücher und Decken);
c) zugeschnittene Waren mit mindestens einem heiß versiegeltem Rand mit einem sichtbaren sich verjüngendem oder zusammen-gedrückten/zusammengepressten Rand und anderen Rändern, die entsprechend den übrigen Buchstaben dieser Anmerkung behandelt wurden, nicht als konfektioniert gelten Spinnstoffwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens der Webkante in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert oder heiß zugeschnitten sind;
d) Waren, deren Ränder entweder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, oder durch geknüpfte Fransen aus den Fäden der Waren selbst oder aus nachträglich angebrachten Fäden befestigt sind; Meterwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens eines festen Randes in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert sind, gelten nicht als konfektioniert;
e) Waren, beliebig zugeschnitten, mit Auszieharbeit;
f) Waren, durch Nähen, Kleben oder in anderer Weise zusammengefügt, ausgenommen Meterwaren, die aus zwei oder mehr Stücken des gleichen Spinnstofferzeugnisses bestehen, die an ihren Enden zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind, und Meterwaren, die aus zwei oder mehr mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen Spinnstofferzeugnissen bestehen, auch mit Zwischenlagen aus einem Polsterfüllstoff;
g) Waren, abgepasst gewirkt oder abgepasst gestrickt, als Einzelstücke oder als Meterware, die mehrere Einzelstücke umfasst.
8. Für die Anwendung der Kapitel 50 bis 60 gilt:
a) konfektionierte Waren im Sinne der vorstehenden Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59;
b) zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 gehören nicht die Waren der Kapitel 56 bis 59.
9. Den Geweben der Kapitel 50 bis 55 werden Erzeugnisse gleichgestellt, die aus Lagen parallel gelegter Spinnstoffgarne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen. Diese Lagen sind an den Berührungspunkten der Garne durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt.
10. Elastische Erzeugnisse aus Spinnstoffwaren in Verbindung mit Kautschukfäden gehören zu Abschnitt XI.
11. Im Abschnitt XI gilt als „getränkt“ auch „getaucht“ („gedippt“).
12. Im Abschnitt XI gelten als „Polyamide“ auch „Aramide“.
13. In diesem Abschnitt und gegebenenfalls in der übrigen Nomenklatur gelten als „Elastomergarne“ Filamentgarne (einschließlich Monofile) aus synthetischen Spinnstoffen, andere als texturierte Garne, die, ohne zu reißen, eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten, und die, wenn sie eine Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge erfahren haben, sich innerhalb von fünf Minuten mindestens auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
1. Im Abschnitt XI und in allen anderen Teilen der Nomenklatur gelten als:
a) rohe Garne:
b) gebleichte Garne:
c) farbige Garne (gefärbt oder bedruckt):
d) rohe Gewebe:
e) gebleichte Gewebe:
f) gefärbte Gewebe:
g) buntgewebte Gewebe:
h) bedruckte Gewebe:
ij) Leinwandbindung:
2. A)Waren der Kapitel 56 bis 63, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so zu behandeln, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der nach der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI ermittelt werden müsste bei der Einreihung einer aus den gleichen Spinnstoffen bestehenden Ware der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809.B)Hierbei ist zu beachten:a)es ist gegebenenfalls nur der Teil zu berücksichtigen, der im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 für die Auslegung der Nomenklatur maßgebend ist;b)bei Spinnstofferzeugnissen aus einem Grund und einer Flor- oder Schlingenoberfläche bleibt der Grund außer Betracht;c)bei Stickereien der Position 5810 und Waren daraus wird nur der Stickgrund berücksichtigt. Bei Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund und Waren daraus richtet sich die Einreihung jedoch ausschließlich nach den Stickfäden.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
50010000
Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet
frei
—
50020000
Grège, weder gedreht noch gezwirnt
frei
—
50030000
Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)
frei
—
500400
Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
50040010
roh, abgekocht oder gebleicht
4
—
50040090
andere
4
—
500500
Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
50050010
roh, abgekocht oder gebleicht
2,9
—
50050090
andere
2,9
—
500600
Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar
50060010
Seidengarne
5
—
50060090
Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar
2,9
—
5007
Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
50071000
Gewebe aus Bourretteseide
3
2
500720
andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr
Kreppgewebe
50072011
roh, abgekocht oder gebleicht
6,9
2
50072019
andere
6,9
2
Pongée-, Habutai-, Honan-, Shantung- oder Corahgewebe und ähnliche ostasiatische Gewebe, ganz aus Seide (nicht mit Schappeseide, Bourretteseide oder anderen Spinnstoffen gemischt)
50072021
taftbindig, roh oder nur abgekocht
5,3
2
andere
50072031
taftbindig
7,5
2
50072039
andere
7,5
2
andere
50072041
undichte Gewebe
7,2
2
andere
50072051
roh, abgekocht oder gebleicht
7,2
2
50072059
gefärbt
7,2
2
buntgewebt
50072061
mit einer Breite von mehr als 57 cm bis 75 cm
7,2
2
50072069
andere
7,2
2
50072071
bedruckt
7,2
2
500790
andere Gewebe
50079010
roh, abgekocht oder gebleicht
6,9
2
50079030
gefärbt
6,9
2
50079050
buntgewebt
6,9
2
50079090
bedruckt
6,9
2
1. In der Nomenklatur gelten als:
a) „Wolle“ die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen;
b) „feine Tierhaare“ die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten;
c) „grobe Tierhaare“ die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5101
Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt
Schweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene Wolle
51011100
Schurwolle
frei
—
51011900
andere
frei
—
entschweißt, nicht carbonisiert
51012100
Schurwolle
frei
—
51012900
andere
frei
—
51013000
carbonisiert
frei
—
5102
Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt
feine Tierhaare
51021100
Kaschmirziegenhaare (cashmere)
frei
—
510219
andere
51021910
Angorakaninchenhaare
frei
—
51021930
Alpaka-, Lama- und Vikunjahaare
frei
—
51021940
Kamel- (einschließlich Dromedar) und Jakhaare; Angora-, Tibetziegenhaare und ähnliche Ziegenhaare
frei
—
51021990
Kaninchenhaare (ausgenommen Angorakaninchenhaare), Hasenhaare, Biber-, Nutria- und Bisamrattenhaare
frei
—
51022000
grobe Tierhaare
frei
—
5103
Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff
510310
Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
51031010
nicht carbonisiert
frei
—
51031090
carbonisiert
frei
—
51032000
andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren
frei
—
51033000
Abfälle von groben Tierhaaren
frei
—
51040000
Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren
frei
—
5105
Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form)
51051000
gekrempelte Wolle
2
—
gekämmte Wolle
51052100
gekämmte Wolle in loser Form („open tops“)
2
—
51052900
andere
2
—
feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt
51053100
Kaschmirziegenhaare (cashmere)
2
—
51053900
andere
2
—
51054000
grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt
2
—
5106
Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
510610
mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr
51061010
roh
3,8
—
51061090
andere
3,8
—
510620
mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT
51062010
mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
4
—
andere
51062091
roh
4
—
51062099
andere
4
—
5107
Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
510710
mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr
51071010
roh
3,8
—
51071090
andere
3,8
—
510720
mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT
mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
51072010
roh
4
—
51072030
andere
4
—
andere
hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen Spinnfasern gemischt
51072051
roh
4
—
51072059
andere
4
—
anders gemischt
51072091
roh
4
—
51072099
andere
4
—
5108
Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
510810
Streichgarne
51081010
roh
3,2
—
51081090
andere
3,2
—
510820
Kammgarne
51082010
roh
3,2
—
51082090
andere
3,2
—
5109
Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
510910
mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
51091010
in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g
3,8
—
51091090
andere
5
—
51099000
andere
5
—
51100000
Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
3,5
—
5111
Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren
mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
51111100
mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger
8
2
51111900
andere
8
2
51112000
andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt
8
2
511130
andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt
51113010
mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger
8
2
51113080
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g
8
2
511190
andere
51119010
mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT
7,2
2
andere
51119091
mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger
8
2
51119098
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g
8
2
5112
Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren
mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
51121100
mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
8
2
51121900
andere
8
2
51122000
andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt
8
2
511230
andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt
51123010
mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
8
2
51123080
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
8
2
511290
andere
51129010
mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT
7,2
2
andere
51129091
mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
8
2
51129098
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
8
2
51130000
Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar
5,3
2
1. Als „Denim“ im Sinne der Unterpositionen 520942 und 521142 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
520100
Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt
52010010
hydrophil oder gebleicht
frei
—
52010090
andere
frei
—
5202
Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
52021000
Garnabfälle
frei
—
andere
52029100
Reißspinnstoff
frei
—
52029900
andere
frei
—
52030000
Baumwolle, kardiert oder gekämmt
frei
—
5204
Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
52041100
mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr
4
—
52041900
andere
4
—
52042000
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
5205
Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern
52051100
mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)
4
—
52051200
mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)
4
—
52051300
mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)
4
—
52051400
mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)
4
—
520515
mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)
52051510
mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 120)
4,4
—
52051590
mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120)
4
—
ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern
52052100
mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)
4
—
52052200
mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)
4
—
52052300
mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)
4
—
52052400
mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)
4
—
52052600
mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94)
4
—
52052700
mit einem Titer von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120)
4
—
52052800
mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120)
4
—
gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern
52053100
mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)
4
—
52053200
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)
4
—
52053300
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)
4
—
52053400
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)
4
—
52053500
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)
4
—
gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern
52054100
mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)
4
—
52054200
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)
4
—
52054300
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)
4
—
52054400
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)
4
—
52054600
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94 der einfachen Garne)
4
—
52054700
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120 der einfachen Garne)
4
—
52054800
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120 der einfachen Garne)
4
—
5206
Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern
52061100
mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)
4
—
52061200
mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)
4
—
52061300
mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)
4
—
52061400
mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)
4
—
52061500
mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)
4
—
ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern
52062100
mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger)
4
—
52062200
mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43)
4
—
52062300
mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52)
4
—
52062400
mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80)
4
—
52062500
mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80)
4
—
gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern
52063100
mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)
4
—
52063200
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)
4
—
52063300
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)
4
—
52063400
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)
4
—
52063500
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)
4
—
gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern
52064100
mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne)
4
—
52064200
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne)
4
—
52064300
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne)
4
—
52064400
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne)
4
—
52064500
mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne)
4
—
5207
Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
52071000
mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr
5
—
52079000
andere
5
—
5208
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
roh
520811
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
52081110
Gewebe für die Herstellung von Binden, Verbandzeug und Mull
8
2
52081190
andere
8
2
520812
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von
52081216
165 cm oder weniger
8
2
52081219
mehr als 165 cm
8
2
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von
52081296
165 cm oder weniger
8
2
52081299
mehr als 165 cm
8
2
52081300
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52081900
andere Gewebe
8
2
gebleicht
520821
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
52082110
Gewebe für die Herstellung von Binden, Verbandzeug und Mull
8
2
52082190
andere
8
2
520822
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von
52082216
165 cm oder weniger
8
2
52082219
mehr als 165 cm
8
2
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von
52082296
165 cm oder weniger
8
2
52082299
mehr als 165 cm
8
2
52082300
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52082900
andere Gewebe
8
2
gefärbt
52083100
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
8
2
520832
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von
52083216
165 cm oder weniger
8
2
52083219
mehr als 165 cm
8
2
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von
52083296
165 cm oder weniger
8
2
52083299
mehr als 165 cm
8
2
52083300
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52083900
andere Gewebe
8
2
buntgewebt
52084100
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
8
2
52084200
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
8
2
52084300
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52084900
andere Gewebe
8
2
bedruckt
52085100
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger
8
2
52085200
in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
8
2
520859
andere Gewebe
52085910
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52085990
andere
8
2
5209
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
roh
52091100
in Leinwandbindung
8
2
52091200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52091900
andere Gewebe
8
2
gebleicht
52092100
in Leinwandbindung
8
2
52092200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52092900
andere Gewebe
8
2
gefärbt
52093100
in Leinwandbindung
8
2
52093200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52093900
andere Gewebe
8
2
buntgewebt
52094100
in Leinwandbindung
8
2
52094200
Denim
8
2
52094300
andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52094900
andere Gewebe
8
2
bedruckt
52095100
in Leinwandbindung
8
2
52095200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52095900
andere Gewebe
8
2
5210
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
roh
52101100
in Leinwandbindung
8
2
52101900
andere Gewebe
8
2
gebleicht
52102100
in Leinwandbindung
8
2
52102900
andere Gewebe
8
2
gefärbt
52103100
in Leinwandbindung
8
2
52103200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52103900
andere Gewebe
8
2
buntgewebt
52104100
in Leinwandbindung
8
2
52104900
andere Gewebe
8
2
bedruckt
52105100
in Leinwandbindung
8
2
52105900
andere Gewebe
8
2
5211
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
roh
52111100
in Leinwandbindung
8
2
52111200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52111900
andere Gewebe
8
2
52112000
gebleicht
8
2
gefärbt
52113100
in Leinwandbindung
8
2
52113200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52113900
andere Gewebe
8
2
buntgewebt
52114100
in Leinwandbindung
8
2
52114200
Denim
8
2
52114300
andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
521149
andere Gewebe
52114910
Jacquard-Gewebe
8
2
52114990
andere
8
2
bedruckt
52115100
in Leinwandbindung
8
2
52115200
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
52115900
andere Gewebe
8
2
5212
Andere Gewebe aus Baumwolle
mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
521211
roh
52121110
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52121190
anders gemischt
8
2
521212
gebleicht
52121210
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52121290
anders gemischt
8
2
521213
gefärbt
52121310
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52121390
anders gemischt
8
2
521214
buntgewebt
52121410
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52121490
anders gemischt
8
2
521215
bedruckt
52121510
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52121590
anders gemischt
8
2
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g
521221
roh
52122110
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52122190
anders gemischt
8
2
521222
gebleicht
52122210
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52122290
anders gemischt
8
2
521223
gefärbt
52122310
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52122390
anders gemischt
8
2
521224
buntgewebt
52122410
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52122490
anders gemischt
8
2
521225
bedruckt
52122510
hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt
8
2
52122590
anders gemischt
8
2
1. A)Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Unterpositionen 53061090, 53062090 und 53082090, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:a)auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt;b)im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g;c)im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt.B)Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht:a)gezwirnte Garne, roh, im Strang;b)gezwirnte Garne, die aufgemacht sind:1)im Strang mit Kreuzhaspelung;2)auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5301
Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
53011000
Flachs (Leinen), roh oder geröstet
frei
—
Flachs (Leinen), gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen
53012100
gebrochen oder geschwungen
frei
—
53012900
anderer
frei
—
53013000
Werg und Abfälle von Flachs (Leinen)
frei
—
5302
Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
53021000
Hanf, roh oder geröstet
frei
—
53029000
andere
frei
—
5303
Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
53031000
Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet
frei
—
53039000
andere
frei
—
5304
53050000
Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
frei
—
5306
Garne aus Flachs (Leinengarne)
530610
ungezwirnt
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
53061010
mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)
4
—
53061030
mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)
4
—
53061050
mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)
3,8
—
53061090
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
530620
gezwirnt
53062010
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
4
—
53062090
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
5307
Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
53071000
ungezwirnt
frei
—
53072000
gezwirnt
frei
—
5308
Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne
53081000
Kokosgarne
frei
—
530820
Hanfgarne
53082010
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
3
—
53082090
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
4,9
—
530890
andere
Ramiegarne
53089012
mit einem Titer von 277,8 dtex oder mehr (Nm 36 oder weniger)
4
—
53089019
mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)
3,8
—
53089050
Papiergarne
4
—
53089090
andere
3,8
—
5309
Gewebe aus Flachs (Leinengewebe)
mit einem Anteil an Flachs von 85 GHT oder mehr
530911
roh oder gebleicht
53091110
roh
8
2
53091190
gebleicht
8
2
53091900
andere
8
2
mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85 GHT
53092100
roh oder gebleicht
8
2
53092900
andere
8
2
5310
Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
531010
roh
53101010
mit einer Breite von 150 cm oder weniger
4
2
53101090
mit einer Breite von mehr als 150 cm
4
2
53109000
andere
4
2
531100
Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen
53110010
Gewebe aus Ramie
8
2
53110090
andere
5,8
2
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:
a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.
5404
5405
Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
2. Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5401
Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
540110
aus synthetischen Filamenten
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Umspinnungsgarn (sog. „Core Yarn“)
54011012
Polyester-Filamente mit Baumwollfasern umsponnen
4
—
54011014
andere
4
—
andere
54011016
texturierte Garne
4
—
54011018
andere
4
—
54011090
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
540120
aus künstlichen Filamenten
54012010
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
4
—
54012090
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
5402
Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex
hochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden, auch texturiert
54021100
aus Aramid
4
—
54021900
andere
4
—
54022000
hochfeste Garne aus Polyester, auch texturiert
4
—
texturierte Garne
54023100
aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger
4
—
54023200
aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 50 tex
4
—
54023300
aus Polyestern
4
—
54023400
aus Polypropylen
4
—
54023900
andere
4
—
andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je Meter
54024400
aus Elastomeren
4
—
54024500
andere, aus Nylon oder anderen Polyamiden
4
—
54024600
andere, aus Polyestern, teilverstreckt
4
—
54024700
andere, aus Polyestern
4
—
54024800
andere, aus Polypropylen
4
—
54024900
andere
4
—
andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je Meter
54025100
aus Nylon oder anderen Polyamiden
4
—
54025200
aus Polyestern
4
—
54025300
aus Polypropylen
4
—
54025900
andere
4
—
andere Garne, gezwirnt
54026100
aus Nylon oder anderen Polyamiden
4
—
54026200
aus Polyestern
4
—
54026300
aus Polypropylen
4
—
54026900
andere
4
—
5403
Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex
54031000
hochfeste Garne aus Viskose
4
—
andere Garne, ungezwirnt
54033100
aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder weniger je Meter
4
—
54033200
aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter
4
—
54033300
aus Celluloseacetat
4
—
54033900
andere
4
—
andere Garne, gezwirnt
54034100
aus Viskose
4
—
54034200
aus Celluloseacetat
4
—
54034900
andere
4
—
5404
Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
Monofile
54041100
aus Elastomeren
4
—
54041200
andere, aus Polypropylen
4
—
54041900
andere
4
—
540490
andere
54049010
aus Polypropylen
4
—
54049090
andere
4
—
54050000
Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
3,8
—
54060000
Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
5407
Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404
54071000
Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester
8
2
540720
Gewebe aus Streifen oder dergleichen
aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von
54072011
weniger als 3 m
8
2
54072019
3 m oder mehr
8
2
54072090
andere
8
2
54073000
Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI
8
2
andere Gewebe, mit einem Anteil an Filamenten aus Nylon oder anderen Polyamiden von 85 GHT oder mehr
54074100
roh oder gebleicht
8
2
54074200
gefärbt
8
2
54074300
buntgewebt
8
2
54074400
bedruckt
8
2
andere Gewebe, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr
54075100
roh oder gebleicht
8
2
54075200
gefärbt
8
2
54075300
buntgewebt
8
2
54075400
bedruckt
8
2
andere Gewebe, mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr
540761
mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr
54076110
roh oder gebleicht
8
2
54076130
gefärbt
8
2
54076150
buntgewebt
8
2
54076190
bedruckt
8
2
540769
andere
54076910
roh oder gebleicht
8
2
54076990
andere
8
2
andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von 85 GHT oder mehr
54077100
roh oder gebleicht
8
2
54077200
gefärbt
8
2
54077300
buntgewebt
8
2
54077400
bedruckt
8
2
andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
54078100
roh oder gebleicht
8
2
54078200
gefärbt
8
2
54078300
buntgewebt
8
2
54078400
bedruckt
8
2
andere Gewebe
54079100
roh oder gebleicht
8
2
54079200
gefärbt
8
2
54079300
buntgewebt
8
2
54079400
bedruckt
8
2
5408
Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405
54081000
Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen
8
2
andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Filamenten, Streifen oder dergleichen von 85 GHT oder mehr
54082100
roh oder gebleicht
8
2
540822
gefärbt
54082210
mit einer Breite von mehr als 135 cm bis 155 cm, in Leinwand-, Köper- oder Satinbindung
8
2
54082290
andere
8
2
54082300
buntgewebt
8
2
54082400
bedruckt
8
2
andere Gewebe
54083100
roh oder gebleicht
8
2
54083200
gefärbt
8
2
54083300
buntgewebt
8
2
54083400
bedruckt
8
2
1. Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten“ im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen:
a) Länge des Kabels mehr als 2 m;
b) Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter;
c) Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex;
d) Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein;
e) Gesamttiter des Kabels mehr als 20000 dtex.
5503
5504
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5501
Kabel aus synthetischen Filamenten
55011000
aus Nylon oder anderen Polyamiden
4
—
55012000
aus Polyestern
4
—
55013000
aus Polyacryl oder Modacryl
4
—
55014000
aus Polypropylen
4
—
55019000
andere
4
—
5502
Kabel aus künstlichen Filamenten
55021000
aus Zelluloseacetat
4
—
55029000
andere
4
—
5503
Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet
aus Nylon oder anderen Polyamiden
55031100
aus Aramid
4
—
55031900
andere
4
—
55032000
aus Polyestern
4
—
55033000
aus Polyacryl oder Modacryl
4
—
55034000
aus Polypropylen
4
—
55039000
andere
4
—
5504
Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet
55041000
aus Viskose
4
—
55049000
andere
4
—
5505
Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)
550510
aus synthetischen Chemiefasern
55051010
aus Nylon oder anderen Polyamiden
4
—
55051030
aus Polyestern
4
—
55051050
aus Polyacryl oder Modacryl
4
—
55051070
aus Polypropylen
4
—
55051090
andere
4
—
55052000
aus künstlichen Chemiefasern
4
—
5506
Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
55061000
aus Nylon oder anderen Polyamiden
4
—
55062000
aus Polyestern
4
—
55063000
aus Polyacryl oder Modacryl
4
—
55064000
aus Polypropylen
4
—
55069000
andere
4
—
55070000
Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet
4
—
5508
Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
550810
aus synthetischen Spinnfasern
55081010
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
4
—
55081090
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
550820
aus künstlichen Spinnfasern
55082010
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
4
—
55082090
in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5
—
5509
Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
mit einem Anteil an Nylon- oder anderen Polyamid-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55091100
ungezwirnt
4
—
55091200
gezwirnt
4
—
mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55092100
ungezwirnt
4
—
55092200
gezwirnt
4
—
mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55093100
ungezwirnt
4
—
55093200
gezwirnt
4
—
andere Garne, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55094100
ungezwirnt
4
—
55094200
gezwirnt
4
—
andere Garne, aus Polyester-Spinnfasern
55095100
hauptsächlich oder ausschließlich mit künstlichen Spinnfasern gemischt
4
—
55095200
hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
4
—
55095300
hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
4
—
55095900
andere
4
—
andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern
55096100
hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
4
—
55096200
hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
4
—
55096900
andere
4
—
andere Garne
55099100
hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
4
—
55099200
hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
4
—
55099900
andere
4
—
5510
Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55101100
ungezwirnt
4
—
55101200
gezwirnt
4
—
55102000
andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
4
—
55103000
andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
4
—
55109000
andere Garne
4
—
5511
Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
55111000
aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
5
—
55112000
aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT
5
—
55113000
aus künstlichen Spinnfasern
5
—
5512
Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55121100
roh oder gebleicht
8
2
551219
andere
55121910
bedruckt
8
2
55121990
andere
8
2
mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55122100
roh oder gebleicht
8
2
551229
andere
55122910
bedruckt
8
2
55122990
andere
8
2
andere
55129100
roh oder gebleicht
8
2
551299
andere
55129910
bedruckt
8
2
55129990
andere
8
2
5513
Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder weniger
roh oder gebleicht
551311
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
55131120
mit einer Breite von 165 cm oder weniger
8
2
55131190
mit einer Breite von mehr als 165 cm
8
2
55131200
aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
55131300
andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern
8
2
55131900
andere Gewebe
8
2
gefärbt
55132100
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
8
2
551323
andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern
55132310
in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
55132390
andere
8
2
55132900
andere Gewebe
8
2
buntgewebt
55133100
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
8
2
55133900
andere Gewebe
8
2
bedruckt
55134100
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
8
2
55134900
andere Gewebe
8
2
5514
Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g
roh oder gebleicht
55141100
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
8
2
55141200
aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
551419
andere Gewebe
55141910
aus Polyester-Spinnfasern
8
2
55141990
andere
8
2
gefärbt
55142100
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
8
2
55142200
aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
55142300
andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern
8
2
55142900
andere Gewebe
8
2
551430
buntgewebt
55143010
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
8
2
55143030
aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
55143050
andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern
8
2
55143090
andere Gewebe
8
2
bedruckt
55144100
aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung
8
2
55144200
aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
8
2
55144300
andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern
8
2
55144900
andere Gewebe
8
2
5515
Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern
aus Polyester-Spinnfasern
551511
hauptsächlich oder ausschließlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt
55151110
roh oder gebleicht
8
2
55151130
bedruckt
8
2
55151190
andere
8
2
551512
hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt
55151210
roh oder gebleicht
8
2
55151230
bedruckt
8
2
55151290
andere
8
2
551513
hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
hauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt
55151311
roh oder gebleicht
8
2
55151319
andere
8
2
hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt
55151391
roh oder gebleicht
8
2
55151399
andere
8
2
551519
andere
55151910
roh oder gebleicht
8
2
55151930
bedruckt
8
2
55151990
andere
8
2
aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern
551521
hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt
55152110
roh oder gebleicht
8
2
55152130
bedruckt
8
2
55152190
andere
8
2
551522
hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
hauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt
55152211
roh oder gebleicht
8
2
55152219
andere
8
2
hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt
55152291
roh oder gebleicht
8
2
55152299
andere
8
2
55152900
andere
8
2
andere Gewebe
551591
hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt
55159110
roh oder gebleicht
8
2
55159130
bedruckt
8
2
55159190
andere
8
2
551599
andere
55159920
roh oder gebleicht
8
2
55159940
bedruckt
8
2
55159980
andere
8
2
5516
Gewebe aus künstlichen Spinnfasern
mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr
55161100
roh oder gebleicht
8
2
55161200
gefärbt
8
2
55161300
buntgewebt
8
2
55161400
bedruckt
8
2
mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt
55162100
roh oder gebleicht
8
2
55162200
gefärbt
8
2
551623
buntgewebt
55162310
Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle)
8
2
55162390
andere
8
2
55162400
bedruckt
8
2
mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
55163100
roh oder gebleicht
8
2
55163200
gefärbt
8
2
55163300
buntgewebt
8
2
55163400
bedruckt
8
2
mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
55164100
roh oder gebleicht
8
2
55164200
gefärbt
8
2
55164300
buntgewebt
8
2
55164400
bedruckt
8
2
andere
55169100
roh oder gebleicht
8
2
55169200
gefärbt
8
2
55169300
buntgewebt
8
2
55169400
bedruckt
8
2
1. Zu Kapitel 56 gehören nicht:
a) Watte, Filze oder Vliesstoffe, mit Stoffen oder Zubereitungen (z. B. Riechmittel oder Schminken des Kapitels 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Position 3401, Poliermittel, Schuhcreme oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405, Weichmacher der Position 3809 für Spinnstofferzeugnisse) getränkt, bestrichen oder überzogen, sofern die Spinnstoffe lediglich als Unterlage dienen;
b) Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;
c) natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, aufgebracht auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6805);
d) agglomerierter oder wiedergewonnener Glimmer auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6814);
e) Metallfolien auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV); oder
f) hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren der Position 9619.
2. Als „Filze“ gelten sowohl Nadelfilze als auch Flächenerzeugnisse, die aus einer Faserlage aus Spinnstoffen bestehen, deren Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren mittels Fasern aus der Faserlage selbst verstärkt worden ist.
3. Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig).
5603
5602
5603
a) Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40);
b) Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40);
c) Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).
4. Zu Position 5604 gehören nicht Garne aus Spinnstoffen und nicht Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5601
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus
560121
aus Baumwolle
56012110
hydrophil
3,8
—
56012190
andere
3,8
—
560122
aus Chemiefasern
56012210
Watterollen mit einem Durchmesser von 8 mm oder weniger
3,8
—
56012290
andere
4
—
56012900
andere
3,8
—
56013000
Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen
3,2
—
5602
Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
560210
Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse
weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen
Nadelfilze
56021011
aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
6,7
—
56021019
aus anderen Spinnstoffen
6,7
—
nähgewirkte Flächenerzeugnisse
56021031
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6,7
—
56021038
aus anderen Spinnstoffen
6,7
—
56021090
getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
6,7
—
andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen
56022100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
6,7
—
56022900
aus anderen Spinnstoffen
6,7
—
56029000
andere
6,7
—
5603
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
aus synthetischen oder künstlichen Filamenten
560311
mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
56031110
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56031190
andere
4,3
—
560312
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
56031210
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56031290
andere
4,3
—
560313
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
56031310
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56031390
andere
4,3
—
560314
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
56031410
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56031490
andere
4,3
—
andere
560391
mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
56039110
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56039190
andere
4,3
—
560392
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g
56039210
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56039290
andere
4,3
—
560393
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g
56039310
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56039390
andere
4,3
—
560394
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
56039410
bestrichen oder überzogen
4,3
—
56039490
andere
4,3
—
5604
Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
56041000
Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen
4
—
560490
andere
56049010
hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Viskose, getränkt oder bestrichen
4
—
56049090
andere
4
—
56050000
Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen
4
—
560600
Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; „Maschengarne“
56060010
„Maschengarne“
8
—
andere
56060091
Gimpen
5,3
—
56060099
andere
5,3
—
5607
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt
aus Sisal oder anderen textilen Agavefasern
56072100
Bindegarne oder Pressengarne
12
—
56072900
andere
12
—
aus Polyethylen oder Polypropylen
56074100
Bindegarne oder Pressengarne
8
—
560749
andere
mit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m)
56074911
geflochten
8
—
56074919
andere
8
—
56074990
mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger
8
—
560750
aus anderen synthetischen Chemiefasern
aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern
mit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m)
56075011
geflochten
8
—
56075019
andere
8
—
56075030
mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger
8
—
56075090
aus anderen synthetischen Chemiefasern
8
—
560790
andere
56079020
aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder aus anderen harten Blattfasern; aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
6
—
56079090
andere
8
—
5608
Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
560811
konfektionierte Fischernetze
56081120
aus Bindfäden, Seilen oder Tauen
8
—
56081180
andere
8
—
560819
andere
konfektionierte Netze
aus Nylon oder anderen Polyamiden
56081911
aus Bindfäden, Seilen oder Tauen
8
—
56081919
andere
8
—
56081930
andere
8
—
56081990
andere
8
—
56089000
andere
8
—
56090000
Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
5,8
—
1. Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen“ im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind.
2. Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen.
1. Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 57011090 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5701
Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
570110
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
57011010
mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von mehr als 10 GHT
8
2
57011090
andere
8 MAX 2,8 €/m2
2
570190
aus anderen Spinnstoffen
57019010
aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden
8
2
57019090
aus anderen Spinnstoffen
3,5
2
5702
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
57021000
Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
3
2
57022000
Fußbodenbeläge aus Kokosfasern
4
2
andere, mit Flor, nicht konfektioniert
570231
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
57023110
Axminster-Teppiche
8
2
57023180
andere
8
2
57023200
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8
2
57023900
aus anderen Spinnstoffen
8
2
andere, mit Flor, konfektioniert
570241
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
57024110
Axminster-Teppiche
8
2
57024190
andere
8
2
57024200
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8
2
57024900
aus anderen Spinnstoffen
8
2
570250
andere, ohne Flor, nicht konfektioniert
57025010
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
2
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
57025031
aus Polypropylen
8
2
57025039
andere
8
2
57025090
aus anderen Spinnstoffen
8
2
andere, ohne Flor, konfektioniert
57029100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
2
570292
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
57029210
aus Polypropylen
8
2
57029290
andere
8
2
57029900
aus anderen Spinnstoffen
8
2
5703
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
57031000
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
2
570320
aus Nylon oder anderen Polyamiden
bedruckt
57032012
Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger
8
2
57032018
andere
8
2
andere
57032092
Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger
8
2
57032098
andere
8
2
570330
aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen
aus Polypropylen
57033012
Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger
8
2
57033018
andere
8
2
andere
57033082
Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger
8
2
57033088
andere
8
2
570390
aus anderen Spinnstoffen
57039020
Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger
8
2
57039080
andere
8
2
5704
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
57041000
Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m2 oder weniger
6,7
2
57042000
Fliesen mit einer Oberfläche von mehr als 0,3 m2 bis 1,0 m2
6,7
2
57049000
andere
6,7
2
570500
Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
57050030
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
8
2
57050080
aus anderen Spinnstoffen
8
2
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3. Als „Drehergewebe“ im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:
a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.
5808
6. Als „Stickereien“ der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7. Neben den Waren der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5801
Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806
58011000
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
2
aus Baumwolle
58012100
Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
8
2
58012200
Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
8
2
58012300
anderer Schusssamt und Schussplüsch
8
2
58012600
Chenillegewebe
8
2
58012700
Kettsamt und Kettplüsch
8
2
aus Chemiefasern
58013100
Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten
8
2
58013200
Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
8
2
58013300
anderer Schusssamt und Schussplüsch
8
2
58013600
Chenillegewebe
8
2
58013700
Kettsamt und Kettplüsch
8
2
580190
aus anderen Spinnstoffen
58019010
aus Flachs
8
2
58019090
andere
8
2
5802
Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703
Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle
58021100
roh
8
2
58021900
andere
8
2
58022000
Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen
8
2
58023000
getuftete Spinnstofferzeugnisse
8
2
580300
Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806
58030010
aus Baumwolle
5,8
2
58030030
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
7,2
2
58030090
andere
8
2
5804
Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006
580410
Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe
58041010
ungemustert
6,5
—
58041090
andere
8
—
maschinengefertigte Spitzen
58042100
aus Chemiefasern
8
—
58042900
aus anderen Spinnstoffen
8
—
58043000
handgefertigte Spitzen
8
—
58050000
Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
5,6
—
5806
Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
58061000
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
6,3
—
58062000
andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
7,5
—
andere Bänder
58063100
aus Baumwolle
7,5
—
580632
aus Chemiefasern
58063210
mit echten Webkanten
7,5
—
58063290
andere
7,5
—
58063900
aus anderen Spinnstoffen
7,5
—
58064000
schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
6,2
—
5807
Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt
580710
gewebt
58071010
mit eingewebten Inschriften oder Motiven
6,2
—
58071090
andere
6,2
—
580790
andere
58079010
aus Filz oder aus Vliesstoffen
6,3
—
58079090
andere
8
—
5808
Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren
58081000
Geflechte als Meterware
5
—
58089000
andere
5,3
—
58090000
Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
5,6
—
5810
Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
581010
Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund
58101010
mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht
5,8
—
58101090
andere
8
—
andere Stickereien
581091
aus Baumwolle
58109110
mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5,8
—
58109190
andere
7,2
—
581092
aus Chemiefasern
58109210
mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5,8
—
58109290
andere
7,2
—
581099
aus anderen Spinnstoffen
58109910
mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht
5,8
—
58109990
andere
7,2
—
58110000
Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810
8
2
1. Als „Gewebe“ im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Positionen 6002 bis 6006.
2. Zu Position 5903 gehören:
a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen:
b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604.
3. Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“ im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen).
4814
5907
4. Als „kautschutierte Gewebe“ im Sinne der Position 5906 gelten:
a) mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus Kautschuk versehene Gewebe,
b) Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604;
c) Flächenerzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.
5811
5. Zu Position 5907 gehören nicht:
a) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
b) bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen);
c) Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position;
d) Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet;
e) Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408);
f) natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805);
g) agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814);
h) dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).
6. Zu Position 5910 gehören nicht:
a) Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, als Meterware oder in Längen geschnitten;
b) Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Spinnstoffgarnen oder -bindfäden (Position 4010).
7. Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren:
a) Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910):
b) Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), Polierscheiben, Dichtungen, Unterlegscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
5901
Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art
59011000
Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art
6,5
2
59019000
andere
6,5
2
5902
Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose
590210
aus Nylon oder anderen Polyamiden
59021010
mit Kautschuk getränkt
5,6
2
59021090
andere
8
2
590220
aus Polyestern
59022010
mit Kautschuk getränkt
5,6
2
59022090
andere
8
2
590290
andere
59029010
mit Kautschuk getränkt
5,6
2
59029090
andere
8
2
5903
Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, andere als solche der Position 5902
590310
mit Poly(vinylchlorid)
59031010
getränkt
8
2
59031090
bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
8
2
590320
mit Polyurethan
59032010
getränkt
8
2
59032090
bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
8
2
590390
andere
59039010
getränkt
8
2
bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen
59039091
mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen
8
2
59039099
andere
8
2
5904
Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten
59041000
Linoleum
5,3
2
59049000
andere
5,3
2
590500
Wandverkleidungen aus Spinnstoffen
59050010
aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend
5,8
—
andere
59050030
aus Flachs
8
—
59050050
aus Jute
4
—
59050070
aus Chemiefasern
8
—
59050090
andere
6
—
5906
Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902
59061000
Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger
4,6
—
andere
59069100
aus Gewirken oder Gestricken
6,5
—
590699
andere
59069910
gewebeähnliche Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 4 c) zu diesem Kapitel
8
—
59069990
andere
5,6
—
59070000
Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
4,9
2
59080000
Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt
5,6
—
590900
Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen
59090010
aus synthetischen Chemiefasern
6,5
—
59090090
aus anderen Spinnstoffen
6,5
—
59100000
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt
5,1
—
5911
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
59111000
Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen
5,3
—
59112000
Müllergaze, auch konfektioniert
4,6
—
Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement)
591131
mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g
aus Seide oder Chemiefasern
59113111
Gewebe von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Formiersiebe)
5,8
2
59113119
andere
5,8
—
59113190
aus anderen Spinnstoffen
4,4
—
591132
mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr
aus Seide oder Chemiefasern
59113211
Gewebe mit einer mittels Vernadelung aufgebrachten Faserauflage, von der auf Papiermaschinen verwendeten Art (z. B. Pressfilze)
5,8
2
59113219
andere
5,8
2
59113290
aus anderen Spinnstoffen
4,4
—
59114000
Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
6
—
591190
andere
59119010
aus Filz
6
—
andere
59119091
selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art
frei
—
59119099
andere
6
—
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht:
a) Häkelspitzen der Position 5804;
b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807;
c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, zu Position 6001.
2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
3. Als „Gewirke“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden.
1. Zu Unterposition 600535 gehören Gewirke aus Polyethylenmonofilamenten oder aus Polyestermultifilamenten mit einem Gewicht von nicht weniger als 30 g/m2 und nicht mehr als 55 g/m2, mit einer Maschengröße von nicht weniger als 20 Maschen/cm2 und nicht mehr als 100 Maschen/cm2 und die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
6001
Samt, Plüsch (einschließlich „Hochflorerzeugnisse“), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke
60011000
„Hochflorerzeugnisse“
8
—
Schlingengewirke und Schlingengestricke
60012100
aus Baumwolle
8
—
60012200
aus Chemiefasern
8
—
60012900
aus anderen Spinnstoffen
8
—
andere
60019100
aus Baumwolle
8
—
60019200
aus Chemiefasern
8
—
60019900
aus anderen Spinnstoffen
8
—
6002
Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001
60024000
mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
8
—
60029000
andere
6,5
—
6003
Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002
60031000
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
—
60032000
aus Baumwolle
8
—
600330
aus synthetischen Chemiefasern
60033010
Raschelspitzen
8
—
60033090
andere
8
—
60034000
aus künstlichen Chemiefasern
8
—
60039000
andere
8
—
6004
Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001
60041000
mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
8
—
60049000
andere
6,5
—
6005
Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004
aus Baumwolle
60052100
roh oder gebleicht
8
—
60052200
gefärbt
8
—
60052300
buntgewirkt
8
—
60052400
bedruckt
8
—
aus synthetischen Chemiefasern
60053500
Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
8
—
60053600
andere, roh oder gebleicht
8
—
60053700
andere, gefärbt
8
—
60053800
andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen
8
—
60053900
andere, bedruckt
8
—
aus künstlichen Chemiefasern
60054100
roh oder gebleicht
8
—
60054200
gefärbt
8
—
60054300
buntgewirkt
8
—
60054400
bedruckt
8
—
600590
andere
60059010
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
—
60059090
andere
8
—
6006
Andere Gewirke und Gestricke
60061000
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
—
aus Baumwolle
60062100
roh oder gebleicht
8
—
60062200
gefärbt
8
—
60062300
buntgewirkt
8
—
60062400
bedruckt
8
—
aus synthetischen Chemiefasern
60063100
roh oder gebleicht
8
—
60063200
gefärbt
8
—
60063300
buntgewirkt
8
—
60063400
bedruckt
8
—
aus künstlichen Chemiefasern
60064100
roh oder gebleicht
8
—
60064200
gefärbt
8
—
60064300
buntgewirkt
8
—
60064400
bedruckt
8
—
60069000
andere
8
—
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken.
2. Zu Kapitel 61 gehören nicht:
a) Waren der Position 6212;
b) Altwaren der Position 6309;
c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt:
a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:
b) Der Begriff „Kombination“ bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge“, „Kostüme“ und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6107, 6108 oder 6109), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:
4. Zu den Positionen 6105 und 6106 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende, sowie Kleidungsstücke, die, gezählt auf einer Fläche von 10 × 10 cm oder mehr, in jeder Richtung durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter aufweisen. Zu Position 6105 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.
5. Zu Position 6109 gehören nicht Kleidungsstücke mit einer Zugkordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks.
6. Im Sinne der Position 6111 gilt Folgendes:
a) Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b) Waren, für die sowohl die Position 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, gehören zu Position 6111.
7. Als „Skianzüge“ im Sinne der Position 6112 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:
a) entweder aus einem „Ski-Overall“, d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b) oder aus einer „Skikombination“, d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:
8. Kleidung, für die sowohl die Position 6113 als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Position 6111, in Betracht kommen, gehört zu Position 6113.
9. Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts“ aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links“ aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.
Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.
10. Waren des Kapitels 61 können aus Metallfäden hergestellt sein.
1. Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.
Hierbei
kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,
ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.
Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.
Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.
2. Der Begriff „Unterhemden“ im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.
Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.
3. Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 61161020 bzw. 61161080 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:
ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder
aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.
In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
6101
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
610120
aus Baumwolle
61012010
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
12
p/st
61012090
Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
12
p/st
610130
aus Chemiefasern
61013010
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
12
p/st
61013090
Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
12
p/st
610190
aus anderen Spinnstoffen
61019020
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
12
p/st
61019080
Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
12
p/st
6102
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
610210
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
61021010
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
12
p/st
61021090
Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
12
p/st
610220
aus Baumwolle
61022010
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
12
p/st
61022090
Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
12
p/st
610230
aus Chemiefasern
61023010
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
12
p/st
61023090
Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
12
p/st
610290
aus anderen Spinnstoffen
61029010
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
12
p/st
61029090
Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
12
p/st
6103
Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
610310
Anzüge
61031010
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61031090
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Kombinationen
61032200
aus Baumwolle
12
p/st
61032300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61032900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Jacken
61033100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61033200
aus Baumwolle
12
p/st
61033300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61033900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen
61034100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61034200
aus Baumwolle
12
p/st
61034300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61034900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6104
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
Kostüme
61041300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
610419
aus anderen Spinnstoffen
61041920
aus Baumwolle
12
p/st
61041990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Kombinationen
61042200
aus Baumwolle
12
p/st
61042300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
610429
aus anderen Spinnstoffen
61042910
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61042990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Jacken
61043100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61043200
aus Baumwolle
12
p/st
61043300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61043900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Kleider
61044100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61044200
aus Baumwolle
12
p/st
61044300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61044400
aus künstlichen Chemiefasern
12
p/st
61044900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Röcke und Hosenröcke
61045100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61045200
aus Baumwolle
12
p/st
61045300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61045900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen
61046100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61046200
aus Baumwolle
12
p/st
61046300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61046900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6105
Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
61051000
aus Baumwolle
12
p/st
610520
aus Chemiefasern
61052010
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61052090
aus künstlichen Chemiefasern
12
p/st
610590
aus anderen Spinnstoffen
61059010
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61059090
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6106
Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
61061000
aus Baumwolle
12
p/st
61062000
aus Chemiefasern
12
p/st
610690
aus anderen Spinnstoffen
61069010
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
61069030
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
12
p/st
61069050
aus Flachs (Leinen) oder Ramie
12
p/st
61069090
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6107
Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
Slips und andere Unterhosen
61071100
aus Baumwolle
12
p/st
61071200
aus Chemiefasern
12
p/st
61071900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Nachthemden und Schlafanzüge
61072100
aus Baumwolle
12
p/st
61072200
aus Chemiefasern
12
p/st
61072900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
andere
61079100
aus Baumwolle
12
p/st
61079900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6108
Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
Unterkleider und Unterröcke
61081100
aus Chemiefasern
12
p/st
61081900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Slips und andere Unterhosen
61082100
aus Baumwolle
12
p/st
61082200
aus Chemiefasern
12
p/st
61082900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Nachthemden und Schlafanzüge
61083100
aus Baumwolle
12
p/st
61083200
aus Chemiefasern
12
p/st
61083900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
andere
61089100
aus Baumwolle
12
p/st
61089200
aus Chemiefasern
12
p/st
61089900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6109
T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken
61091000
aus Baumwolle
12
p/st
610990
aus anderen Spinnstoffen
61099020
aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern
12
p/st
61099090
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6110
Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
611011
aus Wolle
61101110
Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr
10,5
p/st
andere
61101130
für Männer oder Knaben
12
p/st
61101190
für Frauen oder Mädchen
12
p/st
611012
aus Kaschmirziegenhaaren (Cashmere)
61101210
für Männer oder Knaben
12
p/st
61101290
für Frauen oder Mädchen
12
p/st
611019
andere
61101910
für Männer oder Knaben
12
p/st
61101990
für Frauen oder Mädchen
12
p/st
611020
aus Baumwolle
61102010
Unterziehpullis
12
p/st
andere
61102091
für Männer oder Knaben
12
p/st
61102099
für Frauen oder Mädchen
12
p/st
611030
aus Chemiefasern
61103010
Unterziehpullis
12
p/st
andere
61103091
für Männer oder Knaben
12
p/st
61103099
für Frauen oder Mädchen
12
p/st
611090
aus anderen Spinnstoffen
61109010
aus Flachs (Leinen) oder Ramie
12
p/st
61109090
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6111
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
611120
aus Baumwolle
61112010
Handschuhe
8,9
pa
61112090
andere
12
—
611130
aus synthetischen Chemiefasern
61113010
Handschuhe
8,9
pa
61113090
andere
12
—
611190
aus anderen Spinnstoffen
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
61119011
Handschuhe
8,9
pa
61119019
andere
12
—
61119090
aus anderen Spinnstoffen
12
—
6112
Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
Trainingsanzüge
61121100
aus Baumwolle
12
p/st
61121200
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
61121900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
61122000
Skianzüge
12
—
Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben
611231
aus synthetischen Chemiefasern
61123110
mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
8
p/st
61123190
andere
12
p/st
611239
aus anderen Spinnstoffen
61123910
mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
8
p/st
61123990
andere
12
p/st
Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen
611241
aus synthetischen Chemiefasern
61124110
mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
8
p/st
61124190
andere
12
p/st
611249
aus anderen Spinnstoffen
61124910
mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
8
p/st
61124990
andere
12
p/st
611300
Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907
61130010
aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906
8
—
61130090
andere
12
—
6114
Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
61142000
aus Baumwolle
12
—
61143000
aus Chemiefasern
12
—
61149000
aus anderen Spinnstoffen
12
—
6115
Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
611510
Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe)
61151010
aus synthetischen Chemiefasern
8
pa
61151090
andere
12
—
andere Strumpfhosen
61152100
aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex
12
p/st
61152200
aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr
12
p/st
61152900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
611530
andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex
aus synthetischen Chemiefasern
61153011
Kniestrümpfe
12
pa
61153019
andere
12
pa
61153090
aus anderen Spinnstoffen
12
pa
andere
61159400
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
pa
61159500
aus Baumwolle
12
pa
611596
aus synthetischen Chemiefasern
61159610
Kniestrümpfe
12
pa
andere
61159691
Strümpfe für Frauen
12
pa
61159699
andere
12
pa
61159900
aus anderen Spinnstoffen
12
pa
6116
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
611610
mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen
61161020
Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen
8
pa
61161080
andere
8,9
pa
andere
61169100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8,9
pa
61169200
aus Baumwolle
8,9
pa
61169300
aus synthetischen Chemiefasern
8,9
pa
61169900
aus anderen Spinnstoffen
8,9
pa
6117
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
61171000
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
12
—
611780
anderes Bekleidungszubehör
61178010
aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken
8
—
61178080
anderes
12
—
61179000
Teile
12
—
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212).
2. Zu Kapitel 62 gehören nicht:
a) Altwaren der Position 6309;
b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).
3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt:
a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:
b) Der Begriff „Kombination“ bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge“, „Kostüme“ und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6207 oder 6208), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:
4. Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes:
a) Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger;
b) Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.
5. Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.
6. Als „Skianzüge“ im Sinne der Position 6211 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:
a) entweder aus einem „Ski-Overall“, d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b) oder aus einer „Skikombination“, d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:
7. Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.
8. Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts“ aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links“ aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.
Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.
9. Waren des Kapitels 62 können aus Metallfäden hergestellt sein.
1. Für die Anwendung der Anmerkung 3 b) zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.
Hierbei kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt sein.
Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.
Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.
2. Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon:
ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder
aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.
In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 a) Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
6201
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
62011100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
620112
aus Baumwolle
62011210
mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
12
p/st
62011290
mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg
12
p/st
620113
aus Chemiefasern
62011310
mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
12
p/st
62011390
mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg
12
p/st
62011900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
andere
62019100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62019200
aus Baumwolle
12
p/st
62019300
aus Chemiefasern
12
p/st
62019900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6202
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren
62021100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
620212
aus Baumwolle
62021210
mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
12
p/st
62021290
mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg
12
p/st
620213
aus Chemiefasern
62021310
mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
12
p/st
62021390
mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg
12
p/st
62021900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
andere
62029100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62029200
aus Baumwolle
12
p/st
62029300
aus Chemiefasern
12
p/st
62029900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6203
Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
Anzüge
62031100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62031200
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
620319
aus anderen Spinnstoffen
62031910
aus Baumwolle
12
p/st
62031930
aus künstlichen Chemiefasern
12
p/st
62031990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Kombinationen
620322
aus Baumwolle
62032210
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62032280
andere
12
p/st
620323
aus synthetischen Chemiefasern
62032310
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62032380
andere
12
p/st
620329
aus anderen Spinnstoffen
aus künstlichen Chemiefasern
62032911
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62032918
andere
12
p/st
62032930
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62032990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Jacken
62033100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
620332
aus Baumwolle
62033210
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62033290
andere
12
p/st
620333
aus synthetischen Chemiefasern
62033310
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62033390
andere
12
p/st
620339
aus anderen Spinnstoffen
aus künstlichen Chemiefasern
62033911
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62033919
andere
12
p/st
62033990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen
620341
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
62034110
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
12
p/st
62034130
Latzhosen
12
p/st
62034190
andere
12
p/st
620342
aus Baumwolle
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
62034211
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
andere
62034231
aus Denim
12
p/st
62034233
aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
12
p/st
62034235
andere
12
p/st
Latzhosen
62034251
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62034259
andere
12
p/st
62034290
andere
12
p/st
620343
aus synthetischen Chemiefasern
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
62034311
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62034319
andere
12
p/st
Latzhosen
62034331
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62034339
andere
12
p/st
62034390
andere
12
p/st
620349
aus anderen Spinnstoffen
aus künstlichen Chemiefasern
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
62034911
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62034919
andere
12
p/st
Latzhosen
62034931
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62034939
andere
12
p/st
62034950
andere
12
p/st
62034990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6204
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
Kostüme
62041100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62041200
aus Baumwolle
12
p/st
62041300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
620419
aus anderen Spinnstoffen
62041910
aus künstlichen Chemiefasern
12
p/st
62041990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Kombinationen
62042100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
620422
aus Baumwolle
62042210
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62042280
andere
12
p/st
620423
aus synthetischen Chemiefasern
62042310
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62042380
andere
12
p/st
620429
aus anderen Spinnstoffen
aus künstlichen Chemiefasern
62042911
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62042918
andere
12
p/st
62042990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Jacken
62043100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
620432
aus Baumwolle
62043210
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62043290
andere
12
p/st
620433
aus synthetischen Chemiefasern
62043310
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62043390
andere
12
p/st
620439
aus anderen Spinnstoffen
aus künstlichen Chemiefasern
62043911
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62043919
andere
12
p/st
62043990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Kleider
62044100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62044200
aus Baumwolle
12
p/st
62044300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
62044400
aus künstlichen Chemiefasern
12
p/st
620449
aus anderen Spinnstoffen
62044910
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
12
p/st
62044990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Röcke und Hosenröcke
62045100
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62045200
aus Baumwolle
12
p/st
62045300
aus synthetischen Chemiefasern
12
p/st
620459
aus anderen Spinnstoffen
62045910
aus künstlichen Chemiefasern
12
p/st
62045990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen
620461
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
62046110
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
12
p/st
62046185
andere
12
p/st
620462
aus Baumwolle
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
62046211
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
andere
62046231
aus Denim
12
p/st
62046233
aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
12
p/st
62046239
andere
12
p/st
Latzhosen
62046251
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62046259
andere
12
p/st
62046290
andere
12
p/st
620463
aus synthetischen Chemiefasern
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
62046311
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62046318
andere
12
p/st
Latzhosen
62046331
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62046339
andere
12
p/st
62046390
andere
12
p/st
620469
aus anderen Spinnstoffen
aus künstlichen Chemiefasern
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
62046911
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62046918
andere
12
p/st
Latzhosen
62046931
Arbeits- und Berufskleidung
12
p/st
62046939
andere
12
p/st
62046950
andere
12
p/st
62046990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6205
Hemden für Männer oder Knaben
62052000
aus Baumwolle
12
p/st
62053000
aus Chemiefasern
12
p/st
620590
aus anderen Spinnstoffen
62059010
aus Flachs (Leinen) oder Ramie
12
p/st
62059080
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6206
Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen
62061000
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
12
p/st
62062000
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
12
p/st
62063000
aus Baumwolle
12
p/st
62064000
aus Chemiefasern
12
p/st
620690
aus anderen Spinnstoffen
62069010
aus Flachs (Leinen) oder Ramie
12
p/st
62069090
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
6207
Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben
Slips und andere Unterhosen
62071100
aus Baumwolle
12
p/st
62071900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Nachthemden und Schlafanzüge
62072100
aus Baumwolle
12
p/st
62072200
aus Chemiefasern
12
p/st
62072900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
andere
62079100
aus Baumwolle
12
—
620799
aus anderen Spinnstoffen
62079910
aus Chemiefasern
12
—
62079990
aus anderen Spinnstoffen
12
—
6208
Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen
Unterkleider und Unterröcke
62081100
aus Chemiefasern
12
p/st
62081900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
Nachthemden und Schlafanzüge
62082100
aus Baumwolle
12
p/st
62082200
aus Chemiefasern
12
p/st
62082900
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
andere
62089100
aus Baumwolle
12
—
62089200
aus Chemiefasern
12
—
62089900
aus anderen Spinnstoffen
12
—
6209
Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder
62092000
aus Baumwolle
10,5
—
62093000
aus synthetischen Chemiefasern
10,5
—
620990
aus anderen Spinnstoffen
62099010
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
10,5
—
62099090
aus anderen Spinnstoffen
10,5
—
6210
Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
621010
aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603
62101010
aus Erzeugnissen der Position 5602
12
—
aus Erzeugnissen der Position 5603
62101092
Einwegkittel, von der durch Patienten bzw. Chirurgen bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
12
—
62101098
andere
12
—
62102000
andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620111 bis 620119 genannten Waren
12
p/st
62103000
andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620211 bis 620219 genannten Waren
12
p/st
62104000
andere Kleidung für Männer oder Knaben
12
—
62105000
andere Kleidung für Frauen oder Mädchen
12
—
6211
Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
Badeanzüge und Badehosen
62111100
für Männer oder Knaben
12
p/st
62111200
für Frauen oder Mädchen
12
p/st
62112000
Skianzüge
12
p/st
andere Kleidung für Männer oder Knaben
621132
aus Baumwolle
62113210
Arbeits- und Berufskleidung
12
—
Trainingsanzüge, gefüttert
62113231
mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis
12
p/st
andere
62113241
Oberteile
12
p/st
62113242
Unterteile
12
p/st
62113290
andere
12
—
621133
aus Chemiefasern
62113310
Arbeits- und Berufskleidung
12
—
Trainingsanzüge, gefüttert
62113331
mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis
12
p/st
andere
62113341
Oberteile
12
p/st
62113342
Unterteile
12
p/st
62113390
andere
12
—
62113900
aus anderen Spinnstoffen
12
—
andere Kleidung für Frauen oder Mädchen
621142
aus Baumwolle
62114210
Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung
12
—
Trainingsanzüge, gefüttert
62114231
mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis
12
p/st
andere
62114241
Oberteile
12
p/st
62114242
Unterteile
12
p/st
62114290
andere
12
—
621143
aus Chemiefasern
62114310
Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung
12
—
Trainingsanzüge, gefüttert
62114331
mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis
12
p/st
andere
62114341
Oberteile
12
p/st
62114342
Unterteile
12
p/st
62114390
andere
12
—
62114900
aus anderen Spinnstoffen
12
—
6212
Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken
621210
Büstenhalter
62121010
aufgemacht in Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Büstenhalter und einem Slip bzw. einer anderen Unterhose
6,5
p/st
62121090
andere
6,5
p/st
62122000
Hüftgürtel und Miederhosen
6,5
p/st
62123000
Korseletts
6,5
p/st
62129000
andere
6,5
—
6213
Taschentücher und Ziertaschentücher
62132000
aus Baumwolle
10
p/st
62139000
aus anderen Spinnstoffen
10
p/st
6214
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
62141000
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
8
p/st
62142000
aus Wolle oder feinen Tierhaaren
8
p/st
62143000
aus synthetischen Chemiefasern
8
p/st
62144000
aus künstlichen Chemiefasern
8
p/st
62149000
aus anderen Spinnstoffen
8
p/st
6215
Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals
62151000
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
6,3
p/st
62152000
aus Chemiefasern
6,3
p/st
62159000
aus anderen Spinnstoffen
6,3
p/st
62160000
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe
7,6
pa
6217
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212
62171000
Bekleidungszubehör
6,3
—
62179000
Teile
12
—
1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art.
2. Zu Teilkapitel I gehören nicht:
a) Waren der Kapitel 56 bis 62;
b) Altwaren der Position 6309.
3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren:
a) Waren aus Spinnstoffen:
b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest.
6309
sie müssen augenscheinlich gebraucht sein,
sie müssen lose in Massenladungen oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen gestellt werden.
1. Zu Unterposition 630420 gehören konfektionierte Waren aus Kettengewirken, die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
I.
6301
Decken
63011000
Decken mit elektrischer Heizvorrichtung
6,9
p/st
630120
Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Wolle oder feinen Tierhaaren
63012010
aus Gewirken oder Gestricken
12
p/st
63012090
andere
12
p/st
630130
Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle
63013010
aus Gewirken oder Gestricken
12
p/st
63013090
andere
7,5
p/st
630140
Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern
63014010
aus Gewirken oder Gestricken
12
p/st
63014090
andere
12
p/st
630190
andere Decken
63019010
aus Gewirken oder Gestricken
12
p/st
63019090
andere
12
p/st
6302
Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
63021000
Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken
12
—
andere Bettwäsche, bedruckt
63022100
aus Baumwolle
12
—
630222
aus Chemiefasern
63022210
aus Vliesstoffen
6,9
—
63022290
andere
12
—
630229
aus anderen Spinnstoffen
63022910
aus Flachs (Leinen) oder Ramie
12
—
63022990
andere
12
—
andere Bettwäsche
63023100
aus Baumwolle
12
—
630232
aus Chemiefasern
63023210
aus Vliesstoffen
6,9
—
63023290
andere
12
—
630239
aus anderen Spinnstoffen
63023920
aus Flachs (Leinen) oder Ramie
12
—
63023990
andere
12
—
63024000
Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken
12
—
andere Tischwäsche
63025100
aus Baumwolle
12
—
630253
aus Chemiefasern
63025310
aus Vliesstoffen
6,9
—
63025390
andere
12
—
630259
aus anderen Spinnstoffen
63025910
aus Flachs (Leinen)
12
—
63025990
andere
12
—
63026000
Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle
12
—
andere
63029100
aus Baumwolle
12
—
630293
aus Chemiefasern
63029310
aus Vliesstoffen
6,9
—
63029390
andere
12
—
630299
aus anderen Spinnstoffen
63029910
aus Flachs (Leinen)
12
—
63029990
andere
12
—
6303
Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)
aus Gewirken oder Gestricken
63031200
aus synthetischen Chemiefasern
12
2
63031900
aus anderen Spinnstoffen
12
2
andere
63039100
aus Baumwolle
12
2
630392
aus synthetischen Chemiefasern
63039210
aus Vliesstoffen
6,9
2
63039290
andere
12
2
630399
aus anderen Spinnstoffen
63039910
aus Vliesstoffen
6,9
2
63039990
andere
12
2
6304
Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
Bettüberwürfe
63041100
aus Gewirken oder Gestricken
12
p/st
630419
andere
63041910
aus Baumwolle
12
p/st
63041930
aus Flachs (Leinen) oder Ramie
12
p/st
63041990
aus anderen Spinnstoffen
12
p/st
63042000
Netze für Betten im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
12
p/st
andere
63049100
aus Gewirken oder Gestricken
12
—
63049200
aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
12
—
63049300
aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
12
—
63049900
aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
12
—
6305
Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken
630510
aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303
63051010
gebraucht
2
—
63051090
andere
4
—
63052000
aus Baumwolle
7,2
—
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
630532
flexible Schüttgutbehälter
aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen
63053211
aus Gewirken oder Gestricken
12
—
63053219
andere
7,2
—
63053290
andere
7,2
—
630533
andere, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen
63053310
aus Gewirken oder Gestricken
12
—
63053390
andere
7,2
—
63053900
andere
7,2
—
63059000
aus anderen Spinnstoffen
6,2
—
6306
Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
Planen und Markisen
63061200
aus synthetischen Chemiefasern
12
—
63061900
aus anderen Spinnstoffen
12
—
Zelte
63062200
aus synthetischen Chemiefasern
12
—
63062900
aus anderen Spinnstoffen
12
—
63063000
Segel
12
—
63064000
Luftmatratzen
12
p/st
63069000
andere
12
—
6307
Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
630710
Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher
63071010
aus Gewirken oder Gestricken
12
—
63071030
aus Vliesstoffen
6,9
—
63071090
andere
7,7
—
63072000
Schwimmwesten und Rettungsgürtel
6,3
—
630790
andere
63079010
aus Gewirken oder Gestricken
12
—
andere
63079091
aus Filz
6,3
—
andere
63079092
Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
6,3
—
63079098
andere
6,3
—
II.
63080000
Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
12
—
III.
63090000
Altwaren
5,3
—
6310
Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren
63101000
sortiert
frei
—
63109000
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 64 gehören nicht:
a) Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit);
b) Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI);
c) gebrauchte Schuhe der Position 6309;
d) Waren aus Asbest (Position 6812);
e) orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021);
f) Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95).
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
3. Im Sinne des Kapitels 64 gelten als:
a) „Kautschuk“ und „Kunststoff“ auch Gewebe und andere Spinnstofferzeugnisse, welche auf der Außenseite mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kautschuk- oder Kunststoffschicht versehen sind; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die durch diese Behandlungen zur Erlangung dieser Außenschicht hervorgerufen sind, außer Betracht;
b) „Leder“ Erzeugnisse der Positionen 4107 und 4112 bis 4114.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als:
a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen;
b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 640212, 640219, 640312, 640319 und 640411 gelten nur:
a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind;
b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer bei angebrachter Befestigung das Laufen zu ermöglichen.
Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
6401
Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
64011000
Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
17
pa
andere Schuhe
640192
den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend
64019210
mit Oberteil aus Kautschuk
17
pa
64019290
mit Oberteil aus Kunststoff
17
pa
64019900
andere
17
pa
6402
Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
Sportschuhe
640212
Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe
64021210
Skistiefel und Skilanglaufschuhe
17
pa
64021290
Snowboardschuhe
17
pa
64021900
andere
16,9
pa
64022000
Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt
17
pa
andere Schuhe
640291
den Knöchel bedeckend
64029110
mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
17
pa
64029190
andere
16,9
pa
640299
andere
64029905
mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
17
pa
andere
64029910
mit Oberteil aus Kautschuk
16,8
pa
mit Oberteil aus Kunststoff
Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist
64029931
mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
16,8
pa
64029939
andere
16,8
pa
64029950
Pantoffeln und andere Hausschuhe
16,8
pa
andere, mit einer Länge der Innensohle von
64029991
weniger als 24 cm
16,8
pa
24 cm oder mehr
64029993
Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
16,8
pa
andere
64029996
für Männer
16,8
pa
64029998
für Frauen
16,8
pa
6403
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
Sportschuhe
64031200
Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe
8
pa
64031900
andere
8
pa
64032000
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen
8
pa
64034000
andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe
8
pa
andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder
640351
den Knöchel bedeckend
64035105
mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle
8
pa
andere
den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von
64035111
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64035115
für Männer
8
pa
64035119
für Frauen
8
pa
andere, mit einer Länge der Innensohle von
64035191
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64035195
für Männer
8
pa
64035199
für Frauen
8
pa
640359
andere
64035905
mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle
8
pa
andere
Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist
64035911
mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
5
pa
andere, mit einer Länge der Innensohle von
64035931
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64035935
für Männer
8
pa
64035939
für Frauen
8
pa
64035950
Pantoffeln und andere Hausschuhe
8
pa
andere, mit einer Länge der Innensohle von
64035991
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64035995
für Männer
8
pa
64035999
für Frauen
8
pa
andere Schuhe
640391
den Knöchel bedeckend
64039105
mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle
8
pa
andere
den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von
64039111
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64039113
Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
8
pa
andere
64039116
für Männer
8
pa
64039118
für Frauen
8
pa
andere, mit einer Länge der Innensohle von
64039191
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64039193
Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
8
pa
andere
64039196
für Männer
8
pa
64039198
für Frauen
5
pa
640399
andere
64039905
mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle
8
pa
andere
Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist
64039911
mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
8
pa
andere, mit einer Länge der Innensohle von
64039931
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64039933
Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
8
pa
andere
64039936
für Männer
8
pa
64039938
für Frauen
5
pa
64039950
Pantoffeln und andere Hausschuhe
8
pa
andere, mit einer Länge der Innensohle von
64039991
weniger als 24 cm
8
pa
24 cm oder mehr
64039993
Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
8
pa
andere
64039996
für Männer
8
pa
64039998
für Frauen
7
pa
6404
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
64041100
Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
16,9
pa
640419
andere
64041910
Pantoffeln und andere Hausschuhe
16,9
pa
64041990
andere
16,9
pa
640420
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
64042010
Pantoffeln und andere Hausschuhe
17
pa
64042090
andere
17
pa
6405
Andere Schuhe
64051000
mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3,5
pa
640520
mit Oberteil aus Spinnstoffen
64052010
mit Laufsohlen aus Holz oder Kork
3,5
pa
mit Laufsohlen aus anderen Stoffen
64052091
Pantoffeln und andere Hausschuhe
4
pa
64052099
andere
4
pa
640590
andere
64059010
mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder
17
pa
64059090
mit Laufsohlen aus anderen Stoffen
4
pa
6406
Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
640610
Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen
64061010
aus Leder
3
—
64061090
aus anderen Stoffen
3
—
640620
Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
64062010
aus Kautschuk
3
—
64062090
aus Kunststoff
3
—
640690
andere
64069030
Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind
3
pa
64069050
Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
3
—
64069060
Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
3
—
64069090
andere
3
—
1. Zu Kapitel 65 gehören nicht:
a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309;
b) Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812);
c) Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95).
2. Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
65010000
Hutstumpen, weder geformt noch randgeformt, aus Filz; Hutplatten, Bandeaux (auch aufgeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten
2,7
p/st
65020000
Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, weder geformt noch randgeformt noch ausgestattet
frei
p/st
6503
65040000
Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet
frei
p/st
650500
Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
65050010
aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 65010000
5,7
p/st
andere
65050030
Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm
2,7
p/st
65050090
andere
2,7
—
6506
Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet
650610
Sicherheitskopfbedeckungen
65061010
aus Kunststoff
2,7
p/st
65061080
aus anderen Stoffen
2,7
p/st
andere
65069100
aus Kautschuk oder Kunststoff
2,7
p/st
650699
aus anderen Stoffen
65069910
aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 65010000
5,7
p/st
65069990
andere
2,7
p/st
65070000
Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen
2,7
—
1. Zu Kapitel 66 gehören nicht:
a) Messstöcke und dergleichen (Position 9017);
b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93);
c) Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben).
2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
6601
Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren)
66011000
Gartenschirme und ähnliche Waren
4,7
p/st
andere
66019100
Schirme mit Teleskopauszug
4,7
p/st
660199
andere
66019920
mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen
4,7
p/st
66019990
andere
4,7
p/st
66020000
Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren
2,7
—
6603
Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602
66032000
Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock
5,2
—
660390
andere
66039010
Griffe und Knäufe
2,7
—
66039090
andere
5
—
1. Zu Kapitel 67 gehören nicht:
a) Filtertücher aus Menschenhaaren (Position 5911);
b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI);
c) Schuhe (Kapitel 64);
d) Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65);
e) Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95);
f) Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).
2. Zu Position 6701 gehören nicht:
a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404;
b) Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind;
c) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.
3. Zu Position 6702 gehören nicht:
a) Waren aus Glas (Kapitel 70);
b) künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
67010000
Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele)
2,7
—
6702
Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
67021000
aus Kunststoff
4,7
—
67029000
aus anderen Stoffen
4,7
—
67030000
Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet
1,7
—
6704
Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
aus synthetischen Spinnstoffen
67041100
vollständige Perücken
2,2
—
67041900
andere
2,2
—
67042000
aus Menschenhaaren
2,2
—
67049000
aus anderen Stoffen
2,2
—
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 25;
b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d) Waren des Kapitels 71;
e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82;
f) Lithografiesteine (Position 8442);
g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel), der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen) oder der Position 9620 (Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren);
2. Der Begriff „bearbeitete Werksteine“ in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
68010000
Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)
frei
—
6802
Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
68021000
Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt
frei
—
andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche
68022100
Marmor, Travertin und Alabaster
1,7
—
68022300
Granit
1,7
—
68022900
andere Steine
1,7
—
andere
68029100
Marmor, Travertin und Alabaster
1,7
—
68029200
andere Kalksteine
1,7
—
680293
Granit
68029310
poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr
frei
—
68029390
andere
1,7
—
680299
andere Steine
68029910
poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr
frei
—
68029990
andere
1,7
—
680300
Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer
68030010
Schiefer für Dächer oder Fassaden
1,7
—
68030090
andere
1,7
—
6804
Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
68041000
Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
frei
—
andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen
68042100
aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
1,7
—
680422
aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt
aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel
aus Kunstharz
68042212
nicht verstärkt
frei
—
68042218
verstärkt
frei
—
68042230
aus keramischen Stoffen oder Silicaten
frei
—
68042250
aus anderen Stoffen
frei
—
68042290
andere
frei
—
68042300
aus Naturstein
frei
—
68043000
Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch
frei
—
6805
Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt
68051000
nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen
1,7
—
68052000
nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe
1,7
—
68053000
auf einer Unterlage aus anderen Stoffen
1,7
—
6806
Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69
68061000
Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen
frei
—
680620
geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt
68062010
geblähter Ton
frei
—
68062090
andere
frei
—
68069000
andere
frei
—
6807
Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)
68071000
in Rollen
frei
2
68079000
andere
frei
—
68080000
Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt
1,7
—
6809
Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips
Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, nicht verziert
68091100
nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt
1,7
2
68091900
andere
1,7
2
68099000
andere
1,7
—
6810
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen
681011
Baublöcke und Mauersteine
68101110
aus Leichtbeton (auf Basis von Bimskies, granulierter Schlacke usw.)
1,7
—
68101190
andere
1,7
—
68101900
andere
1,7
—
andere
68109100
vorgefertigte Bauelemente
1,7
—
68109900
andere
1,7
—
6811
Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen
68114000
Asbest enthaltend
1,7
—
keinen Asbest enthaltend
68118100
Wellplatten
1,7
—
68118200
andere Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergleichen
1,7
—
68118900
andere
1,7
—
6812
Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813
681280
aus Krokydolith
68128010
bearbeitete Fasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat
1,7
—
68128090
andere
3,7
—
andere
68129100
Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen
3,7
—
68129200
Papier, Pappe und Filz
3,7
—
68129300
Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen
3,7
—
681299
andere
68129910
bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat
1,7
—
68129990
andere
3,7
—
6813
Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen
68132000
Asbest enthaltend
2,7
—
keinen Asbest enthaltend
68138100
Bremsbeläge und Bremsklötze
2,7
—
68138900
andere
2,7
—
6814
Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen
68141000
Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen
1,7
—
68149000
andere
1,7
—
6815
Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen
681510
Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, nicht für elektrotechnische Zwecke
68151010
Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern
frei
—
68151090
andere
frei
—
68152000
Waren aus Torf
frei
—
andere
68159100
Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltend
frei
—
68159900
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903.
2. Zu Kapitel 69 gehören nicht:
a) Waren der Position 2844;
b) Waren der Position 6804;
c) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
d) Cermets der Position 8113;
e) Waren des Kapitels 82;
f) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
g) künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Position 9021);
h) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für Uhren);
ij) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
k) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
l) Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe) oder der Position 9614 (z. B. Tabakpfeifen);
m) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
I.
69010000
Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
2
—
6902
Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
69021000
mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr2O3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT
2
—
690220
mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3), an Kieselsäure (SiO2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT
69022010
mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO2) von 93 GHT oder mehr
2
—
andere
69022091
mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT
2
—
69022099
andere
2
—
69029000
andere
2
—
6903
Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
69031000
mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT
5
—
690320
mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO2) von mehr als 50 GHT
69032010
mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von weniger als 45 GHT
5
—
69032090
mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von 45 GHT oder mehr
5
—
690390
andere
69039010
mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 25 bis 50 GHT
5
—
69039090
andere
5
—
II.
6904
Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen
69041000
Mauerziegel
2
p/st
69049000
andere
2
—
6905
Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik
69051000
Dachziegel
frei
p/st
69059000
andere
frei
—
69060000
Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
frei
—
6907
Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke
Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 690730 und 690740
69072100
mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5 % oder weniger
5
2
69072200
mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 0,5 % bis 10 %
5
2
69072300
mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10 %
5
2
69073000
Mosaiksteine und ähnliche Waren, andere als solche der Unterposition 690740
5
2
69074000
fertige Formstücke
5
2
6908
6909
Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken
69091100
aus Porzellan
5
—
69091200
Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr
5
—
69091900
andere
5
—
69099000
andere
5
—
6910
Keramische Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Waschbeckensockel, Badewannen, Bidets, Klosettbecken, Spülkästen, Urinierbecken und ähnliche Installationsgegenstände zu sanitären Zwecken
69101000
aus Porzellan
7
—
69109000
andere
7
—
6911
Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
69111000
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
12
—
69119000
andere
12
—
691200
Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
69120021
aus gewöhnlichem Ton
5
—
69120023
aus Steinzeug
5,5
—
69120025
aus Steingut oder feinen Erden
9
—
69120029
andere
7
—
andere
69120081
aus gewöhnlichem Ton
5
—
69120083
aus Steinzeug
5,5
—
69120085
aus Steingut oder feinen Erden
9
—
69120089
andere
7
—
6913
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
69131000
aus Porzellan
6
—
691390
andere
69139010
aus gewöhnlichem Ton
3,5
—
andere
69139093
aus Steingut oder feinen Erden
6
—
69139098
andere
6
—
6914
Andere keramische Waren
69141000
aus Porzellan
5
—
69149000
andere
3
—
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht:
a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
e) Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
f) Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
g) Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005
a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt;
b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
3. Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten:
a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.
6806
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
1. Als „Bleikristall“ im Sinne der Unterpositionen 701322, 701333, 701341 und 701391 gilt nur Glas mit einem Gehalt an Bleimonoxid (PbO) von 24 GHT oder mehr.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
700100
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse
70010010
Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas
frei
—
Glasmasse
70010091
optisches Glas
3
—
70010099
anderes
frei
—
7002
Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet
70021000
Kugeln
3
—
700220
Stangen oder Stäbe
70022010
aus optischem Glas
3
—
70022090
andere
3
—
Rohre
70023100
aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid
3
—
70023200
aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C
3
—
70023900
andere
3
—
7003
Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
700312
in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
70031210
aus optischem Glas
3
2
andere
70031291
mit nicht reflektierender Schicht
3
2
70031299
andere
3,8 MIN 0,6 €/100 kg/br
2
700319
andere
70031910
aus optischem Glas
3
2
70031990
andere
3,8 MIN 0,6 €/100 kg/br
2
70032000
Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
3,8 MIN 0,4 €/100 kg/br
2
70033000
Profile
3
—
7004
Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
700420
in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
70042010
optisches Glas
3
2
anderes
70042091
mit nicht reflektierender Schicht
3
2
70042099
anderes
4,4 MIN 0,4 €/100 kg/br
2
700490
anderes
70049010
optisches Glas
3
2
70049080
anderes
4,4 MIN 0,4 €/100 kg/br
2
7005
Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
700510
nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
70051005
mit nicht reflektierender Schicht
3
2
anderes, mit einer Dicke von
70051025
3,5 mm oder weniger
2
2
70051030
mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm
2
2
70051080
mehr als 4,5 mm
2
2
anderes, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
700521
in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder nur geschliffen
70052125
mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger
2
2
70052130
mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm
2
2
70052180
mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm
2
2
700529
anderes
70052925
mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger
2
2
70052935
mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm
2
2
70052980
mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm
2
2
70053000
mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
2
2
700600
Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
70060010
optisches Glas
3
—
70060090
anderes
3
—
7007
Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)
vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas
700711
in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art
70071110
in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art
3
—
70071190
anderes
3
—
700719
anderes
70071910
emailliert
3
2
70071920
in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht
3
2
70071980
anderes
3
2
Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)
700721
in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art
70072120
in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art
3
—
70072180
anderes
3
—
70072900
anderes
3
2
700800
Mehrschichtige Isolierverglasungen
70080020
in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht
3
2
andere
70080081
bestehend aus zwei entlang der Ränder durch eine luftdichte Abdichtung verschweißte Glasplatten und getrennt durch eine Schicht aus Luft, anderen Gasen oder durch ein Vakuum
3
2
70080089
andere
3
2
7009
Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel
70091000
Rückspiegel für Fahrzeuge
4
p/st
andere
70099100
nicht gerahmt
4
—
70099200
gerahmt
4
—
7010
Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
70101000
Ampullen
3
p/st
70102000
Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse
5
—
701090
andere
70109010
Haushaltskonservengläser
5
p/st
andere
70109021
hergestellt aus Glasröhren
5
p/st
andere, mit einem Nenninhalt von
70109031
2,5 l oder mehr
5
p/st
weniger als 2,5 l
für Nahrungsmittel und Getränke
Flaschen
aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von
70109041
1 l oder mehr
5
p/st
70109043
mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l
5
p/st
70109045
0,15 l bis 0,33 l
5
p/st
70109047
weniger als 0,15 l
5
p/st
aus gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von
70109051
1 l oder mehr
5
p/st
70109053
mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l
5
p/st
70109055
0,15 l bis 0,33 l
5
p/st
70109057
weniger als 0,15 l
5
p/st
andere, mit einem Nenninhalt von
70109061
0,25 l oder mehr
5
p/st
70109067
weniger als 0,25 l
5
p/st
für pharmazeutische Erzeugnisse, mit einem Nenninhalt von
70109071
mehr als 0,055 l
5
p/st
70109079
0,055 l oder weniger
5
p/st
für andere Erzeugnisse
70109091
aus nicht gefärbtem Glas
5
p/st
70109099
aus gefärbtem Glas
5
p/st
7011
Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen
70111000
für elektrische Beleuchtung
4
—
70112000
für Kathodenstrahlröhren
4
—
70119000
andere
4
—
7012
7013
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
70131000
aus Glaskeramik
11
p/st
Trinkgläser mit Stiel, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
701322
aus Bleikristall
70132210
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
11
p/st
70132290
mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
11
p/st
701328
andere
70132810
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
11
p/st
70132890
mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
11
p/st
andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
701333
aus Bleikristall
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
70133311
geschliffen oder anders bearbeitet
11
p/st
70133319
andere
11
p/st
mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
70133391
geschliffen oder anders bearbeitet
11
p/st
70133399
andere
11
p/st
701337
andere
70133710
aus vorgespanntem Glas
11
p/st
andere
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
70133751
geschliffen oder anders bearbeitet
11
p/st
70133759
andere
11
p/st
mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
70133791
geschliffen oder anders bearbeitet
11
p/st
70133799
andere
11
p/st
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
701341
aus Bleikristall
70134110
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
11
p/st
70134190
mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
11
p/st
70134200
aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C
11
p/st
701349
andere
70134910
aus vorgespanntem Glas
11
p/st
andere
70134991
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
11
p/st
70134999
mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
11
p/st
andere Glaswaren
701391
aus Bleikristall
70139110
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
11
p/st
70139190
mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
11
p/st
70139900
andere
11
p/st
70140000
Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
3
—
7015
Gläser für Uhren und ähnliche Gläser, Gläser für einfache oder medizinische Brillen, gewölbt, gebogen, hohl oder dergleichen, nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente, aus Glas, zum Herstellen solcher Gläser
70151000
Gläser für medizinische Brillen
3
—
70159000
andere
3
—
7016
Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen
70161000
Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken
8
—
701690
andere
70169010
Kunstverglasungen
3
2
70169040
Glassteine, zu Bauzwecken
3 MIN 1,2 €/100 kg/br
—
70169070
andere
3 MIN 1,2 €/100 kg/br
—
7017
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen
70171000
aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid
3
—
70172000
aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C
3
—
70179000
andere
3
—
7018
Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
701810
Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
Glasperlen
70181011
geschliffen und mechanisch poliert
frei
—
70181019
andere
7
—
70181030
Nachahmungen von Perlen
frei
—
Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen
70181051
geschliffen und mechanisch poliert
frei
—
70181059
andere
3
—
70181090
andere
3
—
70182000
Mikrokugeln mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
3
—
701890
andere
70189010
Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren
3
—
70189090
andere
6
—
7019
Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)
Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und geschnittenes Textilglas
70191100
geschnittenes Textilglas mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands)
7
—
70191200
Glasseidenstränge (Rovings)
7
—
701919
andere
70191910
aus Filamenten
7
—
70191990
aus Stapelfasern
7
—
Vliese, Matten, Matratzen, Platten und ähnliche vliesartige Erzeugnisse
70193100
Matten
7
—
70193200
Vliese
5
—
70193900
andere
5
—
70194000
Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)
7
—
andere Gewebe
70195100
mit einer Breite von 30 cm oder weniger
7
—
70195200
mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 250 g, aus Filamenten mit einem Titer des einfachen Garns von 136 tex oder weniger
7
—
70195900
andere
7
—
70199000
andere
7
—
702000
Andere Waren aus Glas
70200005
Reagenzröhren und Halterungen aus Quarz zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien
frei
—
Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen oder für andere Vakuum-Isolierbehälter
70200007
unfertig
3
—
70200008
fertig
6
—
andere
70200010
aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid
3
—
70200030
aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C
3
—
70200080
andere
3
—
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 a) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:
a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder
b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.
2. A)Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung.B)Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten.
3. Zu Kapitel 71 gehören nicht:
a) Edelmetallamalgame oder Edelmetalle in kolloidem Zustand (Position 2843);
b) steriles chirurgisches Nahtmaterial, Zahnfüllstoffe und andere Waren des Kapitels 30;
c) Waren des Kapitels 32 (z. B. flüssige Glanzmittel);
d) auf Trägern fixierte Katalysatoren (Position 3815);
e) Waren der Position 4202 oder 4203, die in Anmerkung 3 B zu Kapitel 42 genannt sind;
f) Waren der Position 4303 oder 4304;
g) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
h) Schuhe, Kopfbedeckungen und andere Waren des Kapitels 64 oder 65;
ij) Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
k) Waren aus Schleifmitteln, die Pulver von Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten, der Position 6804 oder 6805 oder des Kapitels 82, Werkzeuge oder andere Waren des Kapitels 82, mit arbeitendem Teil aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten); Maschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon, des Abschnitts XVI; Waren und Teile davon, ganz aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), bleiben jedoch im Kapitel 71, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
l)
4. A)Als „Edelmetalle“ gelten Silber, Gold und Platin.B)Als „Platin“ gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.C)Als „Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte)“ gelten nicht die in Anmerkung 2 b) zu Kapitel 96 genannten Stoffe.
5. Als „Edelmetalllegierungen“ im Sinne des Kapitels 71 gelten alle Legierungen (einschließlich gesinterte Mischungen und intermetallische Verbindungen), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, vorausgesetzt, dass das Gewicht eines Edelmetalls 2 GHT oder mehr der Legierung beträgt. Edelmetalllegierungen sind wie folgt einzureihen:
a) alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Platin enthalten, als Platinlegierungen;
b) alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Gold, jedoch kein Platin oder weniger als 2 GHT Platin enthalten, als Goldlegierungen;
c) andere Legierungen, die 2 GHT oder mehr Silber enthalten, als Silberlegierungen.
6. Der Begriff „Edelmetalle“ oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfasst in der Nomenklatur, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch die Legierungen, die nach Anmerkung 5 als Edelmetalllegierungen einzureihen sind, jedoch weder Edelmetallplattierungen nach Anmerkung 7 noch unedle Metalle oder Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
7. Als „Edelmetallplattierungen“ im Sinne der Nomenklatur gelten Waren, bei denen auf einer Metallunterlage auf einer Seite oder mehreren Seiten Edelmetalle durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind. Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, als Edelmetallplattierungen einzureihen.
8. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 A zu Abschnitt VI sind Waren, die den Merkmalen der Position 7112 entsprechen, dieser Position und nicht einer anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen.
9. Als „Schmuckwaren“ im Sinne der Position 7113 gelten:
a) kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen (z. B. Ringe, Armbänder, Halsketten, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen);
b) Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z. B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze).
Diese Waren können auch echte Perlen, Zuchtperlen oder Imitationsperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) sowie Edelstein- oder Schmucksteinimitationen enthalten oder auch Teile aus Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, natürlichem oder rekonstituiertem Bernstein, Gagat (Jett) oder Korallen enthalten.
10. Als „Gold- und Silberschmiedewaren“ im Sinne der Position 7114 gelten Waren wie Tafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegenstände zur Innenausstattung und Geräte für religiöse Zwecke.
11. Als „Fantasieschmuck“ im Sinne der Position 7117 gelten Waren von der in der Anmerkung 9 a) genannten Art (ausgenommen Knöpfe und andere Waren der Position 9606, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren sowie Haarnadeln der Position 9615), wenn sie weder echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) noch — abgesehen von geringfügigen Verzierungen oder unwesentlichen Zutaten — Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten.
1. Die Begriffe „Pulver“ und „als Pulverform“ im Sinne der Unterpositionen 710610, 710811, 711011, 711021, 711031 und 711041 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.
2. Der Begriff „Platin“ im Sinne der Unterpositionen 711011 und 711019 umfasst, abweichend von Anmerkung 4 B zu Kapitel 71, nicht Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
3. Bei der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 wird jede Legierung so behandelt wie das Metall Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium oder Ruthenium, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen dieser Metalle vorherrscht.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
I.
7101
Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
71011000
echte Perlen
frei
g
Zuchtperlen
71012100
roh
frei
g
71012200
bearbeitet
frei
g
7102
Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst
71021000
nicht sortiert
frei
c/k
Industriediamanten
71022100
roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
frei
c/k
71022900
andere
frei
c/k
andere
71023100
roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
frei
c/k
71023900
andere
frei
c/k
7103
Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
71031000
roh oder nur gesägt oder grob geformt
frei
—
anders bearbeitet
71039100
Rubine, Saphire und Smaragde
frei
g
71039900
andere
frei
g
7104
Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
71041000
piezoelektrischer Quarz
frei
g
71042000
andere, roh oder nur gesägt oder grob geformt
frei
g
71049000
andere
frei
g
7105
Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen
71051000
von Diamanten
frei
g
71059000
andere
frei
g
II.
7106
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
71061000
Pulver
frei
g
anderes
71069100
in Rohform
frei
g
71069200
als Halbzeug
frei
g
71070000
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
frei
—
7108
Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
zu nicht monetären Zwecken
71081100
Pulver
frei
g
71081200
in Rohform
frei
g
710813
als Halbzeug
71081310
Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm
frei
g
71081380
anderes
frei
g
71082000
zu monetären Zwecken
frei
g
71090000
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug
frei
—
7110
Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
Platin
71101100
in Rohform oder als Pulver
frei
g
711019
anderes
71101910
Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm
frei
g
71101980
anderes
frei
g
Palladium
71102100
in Rohform oder als Pulver
frei
g
71102900
anderes
frei
g
Rhodium
71103100
in Rohform oder als Pulver
frei
g
71103900
anderes
frei
g
Iridium, Osmium und Ruthenium
71104100
in Rohform oder als Pulver
frei
g
71104900
anderes
frei
g
71110000
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug
frei
—
7112
Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art
71123000
Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend
frei
—
andere
71129100
von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)
frei
—
71129200
von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)
frei
—
71129900
andere
frei
—
III.
7113
Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
71131100
aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
2,5
g
71131900
aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
2,5
g
71132000
aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
4
—
7114
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
71141100
aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert
2
g
71141900
aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
2
g
71142000
aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen
2
—
7115
Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
71151000
Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern, aus Platin
frei
—
71159000
andere
3
—
7116
Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)
71161000
aus echten Perlen oder Zuchtperlen
frei
g
711620
aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)
71162011
Halsketten, Armbänder und andere Waren, ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör
frei
g
71162080
andere
2,5
g
7117
Fantasieschmuck
aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert
71171100
Manschettenknöpfe und ähnliche Knöpfe
4
—
71171900
anderer
4
—
71179000
anderer
4
—
7118
Münzen
71181000
Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
frei
g
71189000
andere
frei
g
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht:
a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215);
b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606);
c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507;
d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603;
e) Waren des Kapitels 71 (z. B. Edelmetall-Legierungen, Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen, Fantasieschmuck);
f) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren);
g) zusammengesetzte Eisenbahn- oder Straßenbahnschienen (Position 8608) und andere Waren des Abschnitts XVII (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge);
h) Instrumente und Apparate des Abschnitts XVIII, einschließlich Uhrfedern;
ij) Jagdschrot (Position 9306) und andere Waren des Abschnitts XIX (Waffen und Munition);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Sprungrahmen, Beleuchtungskörper, beleuchtete Zeichen, Leuchtschilder, vorgefertigte Gebäude);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Handsiebe, Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren, oder andere Waren des Kapitels 96 (verschiedene Waren);
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“:
a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen;
b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114);
c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306.
7315
Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74):
a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht;
b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe;
c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
7. Einreihung zusammengesetzter Waren:
Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, werden Waren aus unedlen Metallen oder diesen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften gleichgestellte Waren, wenn sie aus zwei oder mehr unedlen Metallen bestehen, wie entsprechende Waren aus dem Metall eingereiht, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Metall vorherrscht.
Bei Anwendung dieser Anmerkung
a) werden Eisen und Stahl oder ihre verschiedenen Sorten als einheitliches Metall angesehen;
b) werden Legierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das für die Einreihung nach Anmerkung 5 maßgebend ist;
c) wird ein Cermet der Position 8113 als ein einheitliches unedles Metall angesehen.
8. In Abschnitt XV gelten als:
a) Abfälle und Schrott
b) Pulver
1. Im Sinne des Kapitels 72 — und in Bezug auf die Buchstaben d), e) und f) in der Nomenklatur insgesamt — gelten als:
a) Roheisen
b) Spiegeleisen
c) Ferrolegierungen
d) Stahl
e) Nicht rostender Stahl
f) Anderer legierter Stahl
g) Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
h) Körner
ij) Halbzeug
k) Flachgewalzte Erzeugnisse
l) Walzdraht
m) Stabstahl
n) Profile
o) Draht
p) Hohlbohrerstäbe
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
1. In Kapitel 72 gelten als:
a) legiertes Roheisen
b) nicht legierter Automatenstahl
c) Silicium-Elektrostahl
d) Schnellarbeitsstahl
e) Mangan-Silicium-Stahl
2. Für die Einreihung von Ferrolegierungen in die Unterpositionen der Position 7202 gilt:
Eine Ferrolegierung gilt als binär und wird der betreffenden Unterposition (soweit vorhanden) zugewiesen, wenn nur eines der Legierungselemente den in der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 festgesetzten Mindestanteil überschreitet. Entsprechend gilt eine Ferrolegierung als ternär oder quaternär, sofern zwei oder drei Legierungselemente die Mindestanteile übersteigen.
Für die Anwendung dieser Bestimmung müssen die in Anmerkung 1 c) zu Kapitel 72 nicht gesondert aufgeführten „anderen Elemente“ einzeln einen Anteil von mehr als 10 GHT aufweisen.
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 72091610, 72091710, 72091810, 72092610, 72092710, 72092810 und 72112320) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla):2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger,3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm.
Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 72101220, 72107010, 72121010 und 72124020) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr.
Werkzeugstahl (Unterpositionen 72241010, 72249002, 72253010, 72254012, 72269120, 72283020, 72284010, 72285020 und 72286020) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen:weniger als 0,6 GHT Kohlenstoffund0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadiumoder4 GHT oder mehr Wolfram;0,8 GHT oder mehr Kohlenstoffund0,05 GHT oder mehr Vanadium;mehr als 1,2 GHT Kohlenstoffund11 GHT bis 15 GHT Chrom;0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoffund3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickelund1,1 GHT bis 1,5 GHT Chromund0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän;0,3 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoffund1,4 GHT bis 2,1 GHT Chromund0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdänundweniger als 1,2 GHT Nickel;0,3 GHT oder mehr Kohlenstoffundweniger als 5,2 GHT Chromund0,65 GHT oder mehr Molybdän oder 0,4 GHT oder mehr Wolfram;0,5 GHT bis 0,6 GHT Kohlenstoffund1,25 GHT bis 1,8 GHT Nickelund0,5 GHT bis 1,2 GHT Chromund0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
I.
7201
Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen
720110
Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder weniger
mit einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr
72011011
mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger
1,7
—
72011019
mit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT
1,7
—
72011030
mit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT
1,7
—
72011090
mit einem Mangangehalt von weniger als 0,1 GHT
frei
—
72012000
Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT
2,2
—
720150
Roheisen, legiert; Spiegeleisen
72015010
Roheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT
frei
—
72015090
anderes
1,7
—
7202
Ferrolegierungen
Ferromangan
720211
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT
72021120
mit einer Körnung von 5 mm oder weniger und einem Mangangehalt von mehr als 65 GHT
2,7
—
72021180
anderes
2,7
—
72021900
anderes
2,7
—
Ferrosilicium
72022100
mit einem Siliciumgehalt von mehr als 55 GHT
5,7
—
720229
anderes
72022910
mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT
5,7
—
72022990
anderes
5,7
—
72023000
Ferrosiliciummangan
3,7
—
Ferrochrom
720241
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 GHT
72024110
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 bis 6 GHT
4
—
72024190
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 6 GHT
4
—
720249
anderes
72024910
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,05 GHT oder weniger
7
—
72024950
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,05 bis 0,5 GHT
7
—
72024990
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,5 bis 4 GHT
7
—
72025000
Ferrosiliciumchrom
2,7
—
72026000
Ferronickel
frei
—
72027000
Ferromolybdän
2,7
—
72028000
Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram
frei
—
andere
72029100
Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan
2,7
—
72029200
Ferrovanadium
2,7
—
72029300
Ferroniob
frei
—
720299
andere
72029910
Ferrophosphor
frei
—
72029930
Ferrosiliciummagnesium
2,7
—
72029980
andere
2,7
—
7203
Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen
72031000
durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse
frei
—
72039000
andere
frei
—
7204
Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
72041000
Abfälle und Schrott, aus Gusseisen
frei
—
Abfälle und Schrott, aus legiertem Stahl
720421
aus nicht rostendem Stahl
72042110
mit einem Nickelgehalt von 8 GHT oder mehr
frei
—
72042190
andere
frei
—
72042900
andere
frei
—
72043000
Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahl
frei
—
andere Abfälle und anderer Schrott
720441
Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert
72044110
Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne
frei
—
Stanz- oder Schneidabfälle
72044191
paketiert
frei
—
72044199
andere
frei
—
720449
andere
72044910
geschreddert
frei
—
andere
72044930
paketiert
frei
—
72044990
andere
frei
—
72045000
Abfallblöcke
frei
—
7205
Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl
72051000
Körner
frei
—
Pulver
72052100
aus legiertem Stahl
frei
—
72052900
andere
frei
—
II.
7206
Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 7203
72061000
Rohblöcke (Ingots)
frei
—
72069000
andere
frei
—
7207
Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
720711
mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke
warm vorgewalzt oder stranggegossen
72071111
aus Automatenstahl
frei
—
anderes
72071114
mit einer Dicke von 130 mm oder weniger
frei
—
72071116
mit einer Dicke von mehr als 130 mm
frei
—
72071190
vorgeschmiedet
frei
—
720712
anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt
72071210
warm vorgewalzt oder stranggegossen
frei
—
72071290
vorgeschmiedet
frei
—
720719
anderes
mit rundem oder vieleckigem Querschnitt
72071912
warm vorgewalzt oder stranggegossen
frei
—
72071919
vorgeschmiedet
frei
—
72071980
anderes
frei
—
720720
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr
mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke
warm vorgewalzt oder stranggegossen
72072011
aus Automatenstahl
frei
—
anderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von
72072015
0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
frei
—
72072017
0,6 GHT oder mehr
frei
—
72072019
vorgeschmiedet
frei
—
anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt
72072032
warm vorgewalzt oder stranggegossen
frei
—
72072039
vorgeschmiedet
frei
—
mit rundem oder vieleckigem Querschnitt
72072052
warm vorgewalzt oder stranggegossen
frei
—
72072059
vorgeschmiedet
frei
—
72072080
anderes
frei
—
7208
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
72081000
in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster
frei
—
andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, gebeizt
72082500
mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr
frei
—
72082600
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
frei
—
72082700
mit einer Dicke von weniger als 3 mm
frei
—
andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt
72083600
mit einer Dicke von mehr als 10 mm
frei
—
72083700
mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
frei
—
72083800
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
frei
—
72083900
mit einer Dicke von weniger als 3 mm
frei
—
72084000
nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster
frei
—
andere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt
720851
mit einer Dicke von mehr als 10 mm
72085120
mit einer Dicke von mehr als 15 mm
frei
—
mit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von
72085191
2050 mm oder mehr
frei
—
72085198
weniger als 2050 mm
frei
—
720852
mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
72085210
auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger
frei
—
andere, mit einer Breite von
72085291
2050 mm oder mehr
frei
—
72085299
weniger als 2050 mm
frei
—
720853
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
72085310
auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger und einer Dicke von 4 mm oder mehr
frei
—
72085390
andere
frei
—
72085400
mit einer Dicke von weniger als 3 mm
frei
—
720890
andere
72089020
gelocht
frei
—
72089080
andere
frei
—
7209
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt
72091500
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr
frei
—
720916
mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
72091610
Elektrobleche
frei
—
72091690
andere
frei
—
720917
mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
72091710
Elektrobleche
frei
—
72091790
andere
frei
—
720918
mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
72091810
Elektrobleche
frei
—
andere
72091891
mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mm
frei
—
72091899
mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm
frei
—
nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt
72092500
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr
frei
—
720926
mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
72092610
Elektrobleche
frei
—
72092690
andere
frei
—
720927
mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
72092710
Elektrobleche
frei
—
72092790
andere
frei
—
720928
mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
72092810
Elektrobleche
frei
—
72092890
andere
frei
—
720990
andere
72099020
gelocht
frei
—
72099080
andere
frei
—
7210
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen
verzinnt
72101100
mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr
frei
—
721012
mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
72101220
Weißbleche
frei
—
72101280
andere
frei
—
72102000
verbleit, einschließlich Terneblech oder -band
frei
—
72103000
elektrolytisch verzinkt
frei
—
anders verzinkt
72104100
gewellt
frei
—
72104900
andere
frei
—
72105000
mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen
frei
—
mit Aluminium überzogen
72106100
mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen
frei
—
72106900
andere
frei
—
721070
mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
72107010
Weißbleche, lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiert
frei
—
72107080
andere
frei
—
721090
andere
72109030
plattiert
frei
—
72109040
verzinnt und bedruckt
frei
—
72109080
andere
frei
—
7211
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen
nur warmgewalzt
72111300
auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster
frei
—
72111400
andere, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr
frei
—
72111900
andere
frei
—
nur kaltgewalzt
721123
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
72112320
Elektrobänder
frei
—
andere
72112330
mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr
frei
—
72112380
mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm
frei
—
72112900
andere
frei
—
721190
andere
72119020
gelocht
frei
—
72119080
andere
frei
—
7212
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
721210
verzinnt
72121010
Weißbleche und -bänder, nur oberflächenbearbeitet
frei
—
72121090
andere
frei
—
72122000
elektrolytisch verzinkt
frei
—
72123000
anders verzinkt
frei
—
721240
mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
72124020
Weißbleche und -bänder, nur lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiert
frei
—
72124080
andere
frei
—
721250
anders überzogen
72125020
mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen
frei
—
72125030
verchromt oder vernickelt
frei
—
72125040
verkupfert
frei
—
mit Aluminium überzogen
72125061
mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen
frei
—
72125069
andere
frei
—
72125090
andere
frei
—
72126000
plattiert
frei
—
7213
Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
72131000
mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen
frei
—
72132000
anderer, aus Automatenstahl
frei
—
anderer
721391
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14 mm
72139110
von der für Betonarmierung verwendeten Art
frei
—
72139120
von der für Reifencord verwendeten Art
frei
—
anderer
72139141
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,06 GHT oder weniger
frei
—
72139149
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,06 GHT, jedoch weniger als 0,25 GHT
frei
—
72139170
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT bis 0,75 GHT
frei
—
72139190
mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,75 GHT
frei
—
721399
anderer
72139910
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
frei
—
72139990
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr
frei
—
7214
Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
72141000
geschmiedet
frei
—
72142000
mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden
frei
—
72143000
anderer, aus Automatenstahl
frei
—
anderer
721491
mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt
72149110
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
frei
—
72149190
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr
frei
—
721499
anderer
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
72149910
von der für Betonarmierung verwendeten Art
frei
—
anderer, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
72149931
80 mm oder mehr
frei
—
72149939
weniger als 80 mm
frei
—
72149950
anderer
frei
—
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
72149971
80 mm oder mehr
frei
—
72149979
weniger als 80 mm
frei
—
72149995
anderer
frei
—
7215
Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
72151000
aus Automatenstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
frei
—
721550
anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
72155011
mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt
frei
—
72155019
anderer
frei
—
72155080
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr
frei
—
72159000
anderer
frei
—
7216
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
72161000
U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm
frei
—
L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm
72162100
L-Profile
frei
—
72162200
T-Profile
frei
—
U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr
721631
U-Profile
72163110
mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
frei
—
72163190
mit einer Höhe von mehr als 220 mm
frei
—
721632
I-Profile
mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
72163211
mit parallelen Flanschflächen
frei
—
72163219
andere
frei
—
mit einer Höhe von mehr als 220 mm
72163291
mit parallelen Flanschflächen
frei
—
72163299
andere
frei
—
721633
H-Profile
72163310
mit einer Höhe von 80 mm bis 180 mm
frei
—
72163390
mit einer Höhe von mehr als 180 mm
frei
—
721640
L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr
72164010
L-Profile
frei
—
72164090
T-Profile
frei
—
721650
andere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
72165010
mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm passt
frei
—
andere
72165091
Wulstflachprofile (Wulstflachstahl)
frei
—
72165099
andere
frei
—
Profile, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
721661
aus flachgewalzten Erzeugnissen hergestellt
72166110
C-, L-, U-, Z-, Omega- oder Schlitzprofile
frei
—
72166190
andere
frei
—
72166900
andere
frei
—
andere
721691
aus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt
72169110
profilierte Bleche
frei
—
72169180
andere
frei
—
72169900
andere
frei
—
7217
Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
721710
nicht überzogen, auch poliert
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
72171010
mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm
frei
—
mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr
72171031
mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen
frei
—
72171039
anderer
frei
—
72171050
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
frei
—
72171090
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
frei
—
721720
verzinkt
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
72172010
mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm
frei
—
72172030
mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr
frei
—
72172050
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
frei
—
72172090
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
frei
—
721730
mit anderen unedlen Metallen überzogen
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
72173041
verkupfert
frei
—
72173049
anderer
frei
—
72173050
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
frei
—
72173090
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
frei
—
721790
anderer
72179020
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
frei
—
72179050
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
frei
—
72179090
mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
frei
—
III.
7218
Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl
72181000
Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen
frei
—
andere
721891
mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt
72189110
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72189180
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721899
andere
mit quadratischem Querschnitt
72189911
warm vorgewalzt oder stranggegossen
frei
—
72189919
vorgeschmiedet
frei
—
andere
72189920
warm vorgewalzt oder stranggegossen
frei
—
72189980
vorgeschmiedet
frei
—
7219
Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)
72191100
mit einer Dicke von mehr als 10 mm
frei
—
721912
mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
72191210
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72191290
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721913
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
72191310
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72191390
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721914
mit einer Dicke von weniger als 3 mm
72191410
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72191490
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)
721921
mit einer Dicke von mehr als 10 mm
72192110
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72192190
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721922
mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
72192210
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72192290
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
72192300
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
frei
—
72192400
mit einer Dicke von weniger als 3 mm
frei
—
nur kaltgewalzt
72193100
mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr
frei
—
721932
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm
72193210
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72193290
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721933
mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
72193310
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72193390
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721934
mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
72193410
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72193490
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721935
mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
72193510
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72193590
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
721990
andere
72199020
gelocht
frei
—
72199080
andere
frei
—
7220
Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm
nur warmgewalzt
72201100
mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr
frei
—
72201200
mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm
frei
—
722020
nur kaltgewalzt
mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von
72202021
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72202029
weniger als 2,5 GHT
frei
—
mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm, jedoch weniger als 3 mm, mit einem Nickelgehalt von
72202041
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72202049
weniger als 2,5 GHT
frei
—
mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, mit einem Nickelgehalt von
72202081
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72202089
weniger als 2,5 GHT
frei
—
722090
andere
72209020
gelocht
frei
—
72209080
andere
frei
—
722100
Walzdraht aus nicht rostendem Stahl
72210010
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72210090
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
7222
Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl
Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
722211
mit kreisförmigem Querschnitt
mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von
72221111
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72221119
weniger als 2,5 GHT
frei
—
mit einem Durchmesser von weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von
72221181
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72221189
weniger als 2,5 GHT
frei
—
722219
anderer
72221910
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
frei
—
72221990
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
frei
—
722220
Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
mit kreisförmigem Querschnitt
mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von
72222011
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72222019
weniger als 2,5 GHT
frei
—
mit einem Durchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von
72222021
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72222029
weniger als 2,5 GHT
frei
—
mit einem Durchmesser von weniger als 25 mm, mit einem Nickelgehalt von
72222031
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72222039
weniger als 2,5 GHT
frei
—
anderer, mit einem Nickelgehalt von
72222081
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72222089
weniger als 2,5 GHT
frei
—
722230
anderer Stabstahl
geschmiedet, mit einem Nickelgehalt von
72223051
2,5 GHT oder mehr
frei
—
72223091
weniger als 2,5 GHT
frei
—
72223097
anderer
frei
—
722240
Profile
72224010
nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
frei
—
72224050
nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
frei
—
72224090
andere
frei
—
722300
Draht aus nicht rostendem Stahl
mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
72230011
mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT
frei
—
72230019
anderer
frei
—
mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
72230091
mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT
frei
—
72230099
anderer
frei
—
IV.
7224
Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl
722410
Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen
72241010
aus Werkzeugstahl
frei
—
72241090
anderer
frei
—
722490
andere
72249002
aus Werkzeugstahl
frei
—
andere
mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt
warm vorgewalzt oder stranggegossen
mit einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke
72249003
aus Schnellarbeitsstahl
frei
—
72249005
aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7 GHT oder weniger, an Mangan von 0,5 bis 1,2 GHT und an Silicium von 0,6 bis 2,3 GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht
frei
—
72249007
andere
frei
—
72249014
andere
frei
—
72249018
vorgeschmiedet
frei
—
andere
warm vorgewalzt oder stranggegossen
72249031
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger
frei
—
72249038
andere
frei
—
72249090
vorgeschmiedet
frei
—
7225
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
aus Silicium-Elektrostahl
72251100
kornorientiert
frei
—
722519
andere
72251910
warmgewalzt
frei
—
72251990
kaltgewalzt
frei
—
722530
andere, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils)
72253010
aus Werkzeugstahl
frei
—
72253030
aus Schnellarbeitsstahl
frei
—
72253090
andere
frei
—
722540
andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils)
72254012
aus Werkzeugstahl
frei
—
72254015
aus Schnellarbeitsstahl
frei
—
andere
72254040
mit einer Dicke von mehr als 10 mm
frei
—
72254060
mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
frei
—
72254090
mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm
frei
—
722550
andere, nur kaltgewalzt
72255020
aus Schnellarbeitsstahl
frei
—
72255080
andere
frei
—
andere
72259100
elektrolytisch verzinkt
frei
—
72259200
anders verzinkt
frei
—
72259900
andere
frei
—
7226
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm
aus Silicium-Elektrostahl
72261100
kornorientiert
frei
—
722619
andere
72261910
nur warmgewalzt
frei
—
72261980
andere
frei
—
72262000
aus Schnellarbeitsstahl
frei
—
andere
722691
nur warmgewalzt
72269120
aus Werkzeugstahl
frei
—
andere
72269191
mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr
frei
—
72269199
mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm
frei
—
72269200
nur kaltgewalzt
frei
—
722699
andere
72269910
elektrolytisch verzinkt
frei
—
72269930
anders verzinkt
frei
—
72269970
andere
frei
—
7227
Walzdraht aus anderem legierten Stahl
72271000
aus Schnellarbeitsstahl
frei
—
72272000
aus Mangan-Silicium-Stahl
frei
—
722790
anderer
72279010
mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f) zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht
frei
—
72279050
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger
frei
—
72279095
anderer
frei
—
7228
Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl
722810
Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl
72281020
nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert
frei
—
72281050
geschmiedet
frei
—
72281090
anderer
frei
—
722820
Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl
72282010
mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt
frei
—
anderer
72282091
nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert
frei
—
72282099
anderer
frei
—
722830
anderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
72283020
aus Werkzeugstahl
frei
—
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger
72283041
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr
frei
—
72283049
anderer
frei
—
anderer
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
72283061
80 mm oder mehr
frei
—
72283069
weniger als 80 mm
frei
—
72283070
mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt
frei
—
72283089
anderer
frei
—
722840
anderer Stabstahl, nur geschmiedet
72284010
aus Werkzeugstahl
frei
—
72284090
anderer
frei
—
722850
anderer Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
72285020
aus Werkzeugstahl
frei
—
72285040
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger
frei
—
anderer
mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von
72285061
80 mm oder mehr
frei
—
72285069
weniger als 80 mm
frei
—
72285080
anderer
frei
—
722860
anderer Stabstahl
72286020
aus Werkzeugstahl
frei
—
72286080
anderer
frei
—
722870
Profile
72287010
nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
frei
—
72287090
andere
frei
—
72288000
Hohlbohrerstäbe
frei
—
7229
Draht aus anderem legierten Stahl
72292000
aus Mangan-Silicium-Stahl
frei
—
722990
anderer
72299020
aus Schnellarbeitsstahl
frei
—
72299050
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger
frei
—
72299090
andere
frei
—
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
7301
Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl
73011000
Spundwanderzeugnisse
frei
—
73012000
Profile
frei
—
7302
Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material
730210
Schienen
73021010
Stromschienen mit einem Leiter aus Nichteisenmetall
frei
—
andere
neu
Vignolschienen
73021022
mit einem Gewicht je Meter von 36 kg oder mehr
frei
—
73021028
mit einem Gewicht je Meter von weniger als 36 kg
frei
—
73021040
Rillenschienen
frei
—
73021050
andere
frei
—
73021090
gebraucht
frei
—
73023000
Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen
2,7
—
73024000
Laschen und Unterlagsplatten
frei
—
73029000
andere
frei
—
730300
Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen
73030010
Druckrohre
3,2
—
73030090
andere
3,2
—
7304
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)
73041100
aus nicht rostendem Stahl
frei
—
730419
andere
73041910
mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
frei
—
73041930
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm
frei
—
73041990
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm
frei
—
Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe)
73042200
Bohrgestänge (drill pipe), aus nicht rostendem Stahl
frei
—
73042300
andere Bohrgestänge (drill pipe)
frei
—
73042400
andere, aus nicht rostendem Stahl
frei
—
730429
andere
73042910
mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
frei
—
73042930
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm
frei
—
73042990
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm
frei
—
andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
730431
kaltgezogen oder kaltgewalzt
73043120
Präzisionsstahlrohre
frei
—
73043180
andere
frei
—
730439
andere
73043910
roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt
frei
—
andere
Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde)
73043952
verzinkt
frei
—
73043958
andere
frei
—
andere, mit einem äußeren Durchmesser von
73043992
168,3 mm oder weniger
frei
—
73043993
mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm
frei
—
73043998
mehr als 406,4 mm
frei
—
andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl
73044100
kaltgezogen oder kaltgewalzt
frei
—
730449
andere
73044910
roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt
frei
—
andere
73044993
mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
frei
—
73044995
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm
frei
—
73044999
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm
frei
—
andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl
730451
kaltgezogen oder kaltgewalzt
gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von
73045112
0,5 m oder weniger
frei
—
73045118
mehr als 0,5 m
frei
—
andere
73045181
Präzisionsstahlrohre
frei
—
73045189
andere
frei
—
730459
andere
73045910
roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt
frei
—
andere, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von
73045932
0,5 m oder weniger
frei
—
73045938
mehr als 0,5 m
frei
—
andere
73045992
mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger
frei
—
73045993
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm
frei
—
73045999
mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm
frei
—
73049000
andere
frei
—
7305
Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)
73051100
mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißt
frei
—
73051200
anders längsnahtgeschweißt
frei
—
73051900
andere
frei
—
73052000
Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing)
frei
—
andere, geschweißt
73053100
längsnahtgeschweißt
frei
—
73053900
andere
frei
—
73059000
andere
frei
—
7306
Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl
Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)
730611
geschweißt, aus nicht rostendem Stahl
73061110
längsnahtgeschweißt
frei
—
73061190
spiralnahtgeschweißt
frei
—
730619
andere
73061910
längsnahtgeschweißt
frei
—
73061990
spiralnahtgeschweißt
frei
—
Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing)
73062100
geschweißt, aus nicht rostendem Stahl
frei
—
73062900
andere
frei
—
730630
andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Präzisionsstahlrohre, mit einer Wanddicke von
73063011
2 mm oder weniger
frei
—
73063019
mehr als 2 mm
frei
—
andere
Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde)
73063041
verzinkt
frei
—
73063049
andere
frei
—
andere, mit einem äußeren Durchmesser von
168,3 mm oder weniger
73063072
verzinkt
frei
—
73063077
andere
frei
—
73063080
mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm
frei
—
730640
andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl
73064020
kaltgezogen oder kaltgewalzt
frei
—
73064080
andere
frei
—
730650
andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl
73065020
Präzisionsstahlrohre
frei
—
73065080
andere
frei
—
andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem Querschnitt
730661
mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt
73066110
aus nicht rostendem Stahl
frei
—
andere
73066192
mit einer Wanddicke von 2 mm oder weniger
frei
—
73066199
mit einer Wanddicke von mehr als 2 mm
frei
—
730669
mit anderem nicht kreisförmigem Querschnitt
73066910
aus nicht rostendem Stahl
frei
—
73066990
andere
frei
—
73069000
andere
frei
—
7307
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
gegossen
730711
aus nicht verformbarem Gusseisen
73071110
von der für Druckrohre verwendeten Art
3,7
—
73071190
andere
3,7
—
730719
andere
73071910
aus verformbarem Gusseisen
3,7
—
73071990
andere
3,7
—
andere, aus nicht rostendem Stahl
73072100
Flansche
3,7
—
730722
Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde
73072210
Muffen
frei
—
73072290
Bogen und Winkel
3,7
—
730723
Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen
73072310
Bogen und Winkel
3,7
—
73072390
andere
3,7
—
730729
andere
73072910
mit Gewinde
3,7
—
73072980
andere
3,7
—
andere
73079100
Flansche
3,7
—
730792
Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde
73079210
Muffen
frei
—
73079290
Bogen und Winkel
3,7
—
730793
Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen
mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger
73079311
Bogen und Winkel
3,7
—
73079319
andere
3,7
—
mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm
73079391
Bogen und Winkel
3,7
—
73079399
andere
3,7
—
730799
andere
73079910
mit Gewinde
3,7
—
73079980
andere
3,7
—
7308
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl
73081000
Brücken und Brückenelemente
frei
—
73082000
Türme und Gittermaste
frei
—
73083000
Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen
frei
73084000
Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial
frei
—
730890
andere
ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech
73089051
Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage
frei
—
73089059
andere
frei
—
73089098
andere
frei
—
730900
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
73090010
für gasförmige Stoffe (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase)
2,2
—
für flüssige Stoffe
73090030
mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
2,2
—
andere, mit einem Fassungsvermögen von
73090051
mehr als 100000 l
2,2
—
73090059
100000 l oder weniger
2,2
—
73090090
für feste Stoffe
2,2
—
7310
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
73101000
mit einem Fassungsvermögen von 50 l oder mehr
2,7
—
mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l
731021
Dosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden
73102111
Dosen von der für Nahrungsmittel verwendeten Art
2,7
—
73102119
Dosen von der für Getränke verwendeten Art
2,7
—
andere, mit einer Wanddicke von
73102191
weniger als 0,5 mm
2,7
—
73102199
0,5 mm oder mehr
2,7
—
731029
andere
73102910
mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm
2,7
—
73102990
mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr
2,7
—
731100
Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase
nahtlos
für einen Druck von mindestens 165 bar, mit einem Fassungsvermögen von
73110011
weniger als 20 l
2,7
p/st
73110013
20 l oder mehr jedoch nicht mehr als 50 l
2,7
p/st
73110019
mehr als 50 l
2,7
p/st
73110030
andere
2,7
p/st
andere, mit einem Fassungsvermögen von
73110091
weniger als 1000 l
2,7
—
73110099
1000 l oder mehr
2,7
—
7312
Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik
731210
Litzen, Kabel und Seile
73121020
aus nicht rostendem Stahl
frei
—
andere, mit einer größten Querschnittsabmessung von
3 mm oder weniger
73121041
mit Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) überzogen
frei
—
73121049
andere
frei
—
mehr als 3 mm
Litzen
73121061
nicht überzogen
frei
—
überzogen
73121065
verzinkt
frei
—
73121069
andere
frei
—
Kabel und Seile (einschließlich verschlossene Seile)
nicht überzogen oder nur verzinkt, mit einer größten Querschnittsabmessung von
73121081
mehr als 3 mm bis 12 mm
frei
—
73121083
mehr als 12 mm bis 24 mm
frei
—
73121085
mehr als 24 mm bis 48 mm
frei
—
73121089
mehr als 48 mm
frei
—
73121098
andere
frei
—
73129000
andere
frei
—
73130000
Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl
frei
—
7314
Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl
Gewebe
73141200
endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahl
frei
—
73141400
andere, aus nicht rostendem Stahl
frei
—
73141900
andere
frei
—
731420
Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von 100 cm2 oder mehr, aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr
73142010
aus geripptem Draht
frei
—
73142090
andere
frei
—
andere Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt
73143100
verzinkt
frei
—
73143900
andere
frei
—
andere Gitter und Geflechte
73144100
verzinkt
frei
—
73144200
mit Kunststoff überzogen
frei
—
73144900
andere
frei
—
73145000
Streckbleche und -bänder
frei
—
7315
Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
Gelenkketten und Teile davon
731511
Rollenketten
73151110
von der für Fahrräder, Mopeds und Krafträder verwendeten Art
2,7
—
73151190
andere
2,7
—
73151200
andere Gelenkketten
2,7
—
73151900
Teile
2,7
—
73152000
Gleitschutzketten
2,7
—
andere Ketten
73158100
Stegketten
2,7
—
73158200
andere Ketten, mit geschweißten Gliedern
2,7
—
73158900
andere
2,7
—
73159000
andere Teile
2,7
—
73160000
Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
2,7
—
731700
Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
aus Draht
73170020
Nägel, zusammenhängend in Streifen oder Rollen
frei
—
73170060
andere
frei
—
73170080
andere
frei
—
7318
Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
Waren mit Gewinde
73181100
Schwellenschrauben
3,7
—
731812
andere Holzschrauben
73181210
aus nicht rostendem Stahl
3,7
—
73181290
andere
3,7
—
73181300
Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben
3,7
—
731814
gewindeformende Schrauben
73181410
aus nicht rostendem Stahl
3,7
—
andere
73181491
Blechschrauben
3,7
—
73181499
andere
3,7
—
731815
andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben
73181520
zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen
3,7
—
andere
ohne Kopf
73181535
aus nicht rostendem Stahl
3,7
—
andere, mit einer Zugfestigkeit von
73181542
weniger als 800 MPa
3,7
—
73181548
800 MPa oder mehr
3,7
—
mit Kopf
mit Schlitz oder Kreuzschlitz
73181552
aus nicht rostendem Stahl
3,7
—
73181558
andere
3,7
—
mit Innensechskant
73181562
aus nicht rostendem Stahl
3,7
—
73181568
andere
3,7
—
mit Außensechskant
73181575
aus nicht rostendem Stahl
3,7
—
andere, mit einer Zugfestigkeit von
73181582
weniger als 800 MPa
3,7
—
73181588
800 MPa oder mehr
3,7
—
73181595
andere
3,7
—
731816
Muttern
aus nicht rostendem Stahl
73181631
Blindnietmuttern
3,7
—
73181639
andere
3,7
—
andere
73181640
Blindnietmuttern
3,7
—
73181660
Sicherungsmuttern
3,7
—
andere, mit einer Lochweite von
73181692
12 mm oder weniger
3,7
—
73181699
mehr als 12 mm
3,7
—
73181900
andere
3,7
—
Waren ohne Gewinde
73182100
Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben
3,7
—
73182200
andere Unterlegscheiben
3,7
—
73182300
Niete
3,7
—
73182400
Splinte und Keile
3,7
—
73182900
andere
3,7
—
7319
Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen
73194000
Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln
2,7
—
731990
andere
73199010
Nähnadeln, Stopfnadeln oder Sticknadeln
2,7
—
73199090
andere
2,7
—
7320
Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl
732010
Blattfedern und Federblätter dafür
warmgeformt
73201011
Parabelfedern und Federblätter dafür
2,7
—
73201019
andere
2,7
—
73201090
andere
2,7
—
732020
schraubenlinienförmige Federn
73202020
warmgeformt
2,7
—
andere
73202081
Druckfedern (ausgenommen Kegelstumpffedern)
2,7
—
73202085
Zugfedern
2,7
—
73202089
andere
2,7
—
732090
andere
73209010
Spiralflachfedern
2,7
—
73209030
Tellerfedern
2,7
—
73209090
andere
2,7
—
7321
Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
Back-, Brat-, Grill-, Koch- und Warmhaltevorrichtungen sowie Tellerwärmer
732111
für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen
73211110
mit Backofen, einschließlich Einbau-Backöfen
2,7
p/st
73211190
andere
2,7
p/st
73211200
für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen
2,7
p/st
73211900
andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe
2,7
p/st
andere Geräte
73218100
für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen
2,7
p/st
73218200
für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen
2,7
p/st
73218900
andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe
2,7
p/st
73219000
Teile
2,7
—
7322
Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich der Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
Heizkörper und Teile davon
73221100
aus Gusseisen
3,2
—
73221900
andere
3,2
—
73229000
andere
3,2
—
7323
Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl
73231000
Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen
3,2
—
andere
73239100
aus Gusseisen, nicht emailliert
3,2
—
73239200
aus Gusseisen, emailliert
3,2
—
73239300
aus nicht rostendem Stahl
3,2
—
73239400
aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, emailliert
3,2
—
73239900
andere
3,2
—
7324
Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl
73241000
Abwasch- und Waschbecken, aus nicht rostendem Stahl
2,7
—
Badewannen
73242100
aus Gusseisen, auch emailliert
3,2
p/st
73242900
andere
3,2
p/st
73249000
andere, einschließlich Teile
3,2
—
7325
Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen
73251000
aus nicht verformbarem Gusseisen
1,7
—
andere
73259100
Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper
2,7
—
732599
andere
73259910
aus verformbarem Gusseisen
2,7
—
73259990
andere
2,7
—
7326
Andere Waren aus Eisen oder Stahl
geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet
73261100
Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper
2,7
—
732619
andere
73261910
freiformgeschmiedet
2,7
—
73261990
andere
2,7
—
73262000
Waren aus Eisen- oder Stahldraht
2,7
—
732690
andere
73269030
Leitern und Trittschemel
2,7
—
73269040
Paletten und ähnliche stapelfähige Transportmittel
2,7
—
73269050
Rollen und Trommeln für Kabel, Schläuche und dergleichen
2,7
—
73269060
nicht mechanische Dachentlüfter, Dachrinnen, Haken und andere Bauartikel
2,7
—
andere Waren aus Eisen oder Stahl
73269092
freiformgeschmiedet
2,7
—
73269094
gesenkgeschmiedet
2,7
—
73269096
gesintert
2,7
—
73269098
andere
2,7
—
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:
a) raffiniertes Kupfer:
b) Kupferlegierungen:
c) Kupfervorlegierungen:
d) Stangen (Stäbe):
e) Profile:
f) Draht:
g) Bleche, Bänder und Folien:
h) Rohre:
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:
a) Kupfer-Zink-Legierungen (Messing):
b) Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze):
c) Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber):
d) Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel):
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
74010000
Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer)
frei
—
74020000
Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren
frei
—
7403
Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform
raffiniertes Kupfer
74031100
Kathoden und Kathodenabschnitte
frei
—
74031200
Drahtbarren
frei
—
74031300
Knüppel
frei
—
74031900
anderes
frei
—
Kupferlegierungen
74032100
Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
frei
—
74032200
Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)
frei
—
74032900
andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405)
frei
—
740400
Abfälle und Schrott, aus Kupfer
74040010
aus raffiniertem Kupfer
frei
—
aus Kupferlegierungen
74040091
aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
frei
—
74040099
andere
frei
—
74050000
Kupfervorlegierungen
frei
—
7406
Pulver und Flitter, aus Kupfer
74061000
Pulver ohne Lamellenstruktur
frei
—
74062000
Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter
frei
—
7407
Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer
74071000
aus raffiniertem Kupfer
4,8
—
aus Kupferlegierungen
740721
aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
74072110
Stangen (Stäbe)
4,8
—
74072190
Profile
4,8
—
74072900
andere
4,8
—
7408
Draht aus Kupfer
aus raffiniertem Kupfer
74081100
mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 6 mm
4,8
—
740819
anderer
74081910
mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 0,5 mm
4,8
—
74081990
mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,5 mm oder weniger
4,8
—
aus Kupferlegierungen
74082100
aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
4,8
—
74082200
aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)
4,8
—
74082900
anderer
4,8
—
7409
Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm
aus raffiniertem Kupfer
74091100
in Rollen
4,8
—
74091900
andere
4,8
—
aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
74092100
in Rollen
4,8
—
74092900
andere
4,8
—
aus Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)
74093100
in Rollen
4,8
—
74093900
andere
4,8
—
74094000
aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)
4,8
—
74099000
aus anderen Kupferlegierungen
4,8
—
7410
Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger
ohne Unterlage
74101100
aus raffiniertem Kupfer
5,2
—
74101200
aus Kupferlegierungen
5,2
—
auf Unterlage
74102100
aus raffiniertem Kupfer
5,2
—
74102200
aus Kupferlegierungen
5,2
—
7411
Rohre aus Kupfer
741110
aus raffiniertem Kupfer
74111010
gerade
4,8
—
74111090
andere
4,8
—
aus Kupferlegierungen
741121
aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
74112110
gerade
4,8
—
74112190
andere
4,8
—
74112200
aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)
4,8
—
74112900
andere
4,8
—
7412
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Kupfer
74121000
aus raffiniertem Kupfer
5,2
—
74122000
aus Kupferlegierungen
5,2
—
74130000
Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik
5,2
—
7414
7415
Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer
74151000
Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren
4
—
andere Waren, ohne Gewinde
74152100
Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben)
3
—
74152900
andere
3
—
andere Waren, mit Gewinde
74153300
Schrauben; Bolzen und Muttern
3
—
74153900
andere
3
—
7416
7417
7418
Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer
741810
Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen
74181010
nicht elektrische Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art und Teile davon
4
—
74181090
andere
3
—
74182000
Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon
3
—
7419
Andere Waren aus Kupfer
74191000
Ketten und Teile davon
3
—
andere
74199100
gegossen oder geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet
3
—
741999
andere
74199910
Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger; Streckbleche und -bänder
4,3
—
74199930
Federn
4
—
74199990
andere
3
—
1. Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:
a) Stangen (Stäbe):
b) Profile:
c) Draht:
d) Bleche, Bänder und Folien:
e) Rohre:
1. Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:
a) nicht legiertes Nickel:
b) Nickellegierungen:
2. Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht“ im Sinne der Unterposition 750810 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
7501
Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie
75011000
Nickelmatte
frei
—
75012000
Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie
frei
—
7502
Nickel in Rohform
75021000
nicht legiertes Nickel
frei
—
75022000
Nickellegierungen
frei
—
750300
Abfälle und Schrott, aus Nickel
75030010
aus nicht legiertem Nickel
frei
—
75030090
aus Nickellegierungen
frei
—
75040000
Pulver und Flitter, aus Nickel
frei
—
7505
Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel
Stangen (Stäbe) und Profile
75051100
aus nicht legiertem Nickel
frei
—
75051200
aus Nickellegierungen
2,9
—
Draht
75052100
aus nicht legiertem Nickel
frei
—
75052200
aus Nickellegierungen
2,9
—
7506
Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel
75061000
aus nicht legiertem Nickel
frei
—
75062000
aus Nickellegierungen
3,3
—
7507
Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Nickel
Rohre
75071100
aus nicht legiertem Nickel
frei
—
75071200
aus Nickellegierungen
frei
—
75072000
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
2,5
—
7508
Andere Waren aus Nickel
75081000
Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldraht
frei
—
75089000
andere
frei
—
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:
a) Stangen (Stäbe):
b) Profile:
c) Draht:
d) Bleche, Bänder und Folien:
e) Rohre:
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:
a) nicht legiertes Aluminium:
b) Aluminiumlegierungen:
2. Abweichend von Anmerkung 1 c) gilt der Begriff „Draht“ im Sinne der Unterposition 761691 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
1. Im Sinne der Unterposition 76012020 gelten als:
Barren: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Rechtecks oder anderen Vielecks, mit einer Breite von mehr als 800 mm und einer Dicke von mehr als 280 mm, wobei die Länge immer die Breite und die Dicke überschreitet. Diese Waren sind zum Walzen bestimmt;
Bolzen: Waren in Rohform mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises (einschließlich „abgeflachte Kreise“), mit einem Durchmesser von mehr als 125 mm. Diese Waren sind zum Strangpressen bestimmt.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
7601
Aluminium in Rohform
76011000
nicht legiertes Aluminium
6
—
760120
Aluminiumlegierungen
76012020
Barren und Bolzen
6
—
76012080
andere
6
—
760200
Abfälle und Schrott, aus Aluminium
Abfälle
76020011
Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne; Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
frei
—
76020019
andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke)
frei
—
76020090
Schrott
frei
—
7603
Pulver und Flitter, aus Aluminium
76031000
Pulver ohne Lamellenstruktur
5
—
76032000
Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter
5
—
7604
Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium
760410
aus nicht legiertem Aluminium
76041010
Stangen (Stäbe)
7,5
—
76041090
Profile
7,5
—
aus Aluminiumlegierungen
76042100
Hohlprofile
7,5
—
760429
andere
76042910
Stangen (Stäbe)
7,5
—
76042990
Profile
7,5
—
7605
Draht aus Aluminium
aus nicht legiertem Aluminium
76051100
mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm
7,5
—
76051900
anderer
7,5
—
aus Aluminiumlegierungen
76052100
mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm
7,5
—
76052900
anderer
7,5
—
7606
Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
quadratisch oder rechteckig
760611
aus nicht legiertem Aluminium
76061110
mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet
7,5
—
andere, mit einer Dicke von
76061191
weniger als 3 mm
7,5
—
76061193
3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm
7,5
—
76061199
6 mm oder mehr
7,5
—
760612
aus Aluminiumlegierungen
76061220
mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet
7,5
—
andere, mit einer Dicke von
76061292
weniger als 3 mm
7,5
—
76061293
3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm
7,5
—
76061299
6 mm oder mehr
7,5
—
andere
76069100
aus nicht legiertem Aluminium
7,5
—
76069200
aus Aluminiumlegierungen
7,5
—
7607
Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
ohne Unterlage
760711
nur gewalzt
mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm
76071111
in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger
7,5
—
76071119
andere
7,5
—
76071190
mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm
7,5
—
760719
andere
76071910
mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm
7,5
—
76071990
mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm
7,5
—
760720
auf Unterlage
76072010
mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm
10
—
76072090
mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm
7,5
—
7608
Rohre aus Aluminium
76081000
aus nicht legiertem Aluminium
7,5
—
760820
aus Aluminiumlegierungen
76082020
geschweißt
7,5
—
andere
76082081
nur stranggepresst
7,5
—
76082089
andere
7,5
—
76090000
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium
5,9
—
7610
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium
76101000
Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen
6
761090
andere
76109010
Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste
7
—
76109090
andere
6
—
76110000
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
6
—
7612
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
76121000
Tuben
6
—
761290
andere
76129020
Behälter von der für Aerosole verwendeten Art
6
p/st
76129030
aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt
6
—
76129080
andere
6
—
76130000
Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase
6
—
7614
Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik
76141000
mit Stahlseele
6
—
76149000
andere
6
—
7615
Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium
761510
Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen
76151010
gegossen
6
—
76151030
aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt
6
—
76151080
andere
6
—
76152000
Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon
6
—
7616
Andere Waren aus Aluminium
76161000
Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren
6
—
andere
76169100
Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht
6
—
761699
andere
76169910
gegossen
6
—
76169990
andere
6
—
1. Im Sinne des Kapitels 78 gelten als:
a) Stangen (Stäbe):
b) Profile:
c) Draht:
d) Platten, Bleche, Bänder und Folien:
e) Rohre:
1. Als „raffiniertes Blei“ im Sinne des Kapitels 78 gilt:
Metall mit einem Bleigehalt von 99,9 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:
| Element | Höchstgrenze in GHT | |
| Ag | Silber | 0,02 |
| As | Arsen | 0,005 |
| Bi | Bismut | 0,05 |
| Ca | Calcium | 0,002 |
| Cd | Cadmium | 0,002 |
| Cu | Kupfer | 0,08 |
| Fe | Eisen | 0,002 |
| S | Schwefel | 0,002 |
| Sb | Antimon | 0,005 |
| Sn | Zinn | 0,005 |
| Zn | Zink | 0,002 |
| Andere (z. B. Te), je | 0,001 | |
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
7801
Blei in Rohform
78011000
raffiniertes Blei
2,5
—
anderes
78019100
Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend
2,5
—
780199
anderes
78019910
mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren (Werkblei)
frei
—
78019990
anderes
2,5
—
78020000
Abfälle und Schrott, aus Blei
frei
—
7803
7804
Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei
Platten, Bleche, Bänder und Folien
78041100
Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
5
—
78041900
andere
5
—
78042000
Pulver und Flitter
frei
—
7805
780600
Andere Waren aus Blei
78060010
Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe (Euratom)
frei
—
78060080
andere
5
—
1. Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:
a) Stangen (Stäbe):
b) Profile:
c) Draht:
d) Bleche, Bänder und Folien:
e) Rohre:
1. Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:
a) nicht legiertes Zink:
b) Zinklegierungen:
c) Zinkstaub:
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
7901
Zink in Rohform
nicht legiertes Zink
79011100
mit einem Zinkgehalt von 99,99 GHT oder mehr
2,5
—
790112
mit einem Zinkgehalt von weniger als 99,99 GHT
79011210
mit einem Zinkgehalt von 99,95 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,99 GHT
2,5
—
79011230
mit einem Zinkgehalt von 98,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,95 GHT
2,5
—
79011290
mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT
2,5
—
79012000
Zinklegierungen
2,5
—
79020000
Abfälle und Schrott, aus Zink
frei
—
7903
Staub, Pulver und Flitter, aus Zink
79031000
Zinkstaub
2,5
—
79039000
andere
2,5
—
79040000
Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink
5
—
79050000
Bleche, Bänder und Folien, aus Zink
5
—
7906
79070000
Andere Waren aus Zink
5
—
1. Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:
a) Stangen (Stäbe):
b) Profile:
c) Draht:
d) Bleche, Bänder und Folien:
e) Rohre:
1. Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:
a) nicht legiertes Zinn:
b) Zinnlegierungen:
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8001
Zinn in Rohform
80011000
nicht legiertes Zinn
frei
—
80012000
Zinnlegierungen
frei
—
80020000
Abfälle und Schrott, aus Zinn
frei
—
80030000
Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn
frei
—
8004
8005
8006
800700
Andere Waren aus Zinn
80070010
Bleche und Bänder, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm
frei
—
80070080
andere
frei
—
1. Die Begriffsbestimmungen für „Stangen (Stäbe)“, „Profile“, „Draht“ und „Bleche, Bänder und Folien“ aus Anmerkung 1 zu Kapitel 74 gelten sinngemäß auch für das Kapitel 81.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8101
Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81011000
Pulver
5
—
andere
81019400
Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)
5
—
81019600
Draht
6
—
81019700
Abfälle und Schrott
frei
—
810199
andere
81019910
Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien
6
—
81019990
andere
7
—
8102
Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81021000
Pulver
4
—
andere
81029400
Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe)
3
—
81029500
Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien
5
—
81029600
Draht
6,1
—
81029700
Abfälle und Schrott
frei
—
81029900
andere
7
—
8103
Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81032000
Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); Pulver
frei
—
81033000
Abfälle und Schrott
frei
—
810390
andere
81039010
Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien
3
—
81039090
andere
4
—
8104
Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
Magnesium in Rohform
81041100
mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr
5,3
—
81041900
anderes
4
—
81042000
Abfälle und Schrott
frei
—
81043000
Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver
4
—
81049000
andere
4
—
8105
Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81052000
Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt in Rohform; Pulver
frei
—
81053000
Abfälle und Schrott
frei
—
81059000
andere
3
—
810600
Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81060010
Bismut in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
frei
—
81060090
andere
2
—
8107
Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81072000
Cadmium in Rohform; Pulver
3
—
81073000
Abfälle und Schrott
frei
—
81079000
andere
4
—
8108
Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81082000
Titan in Rohform; Pulver
5
—
81083000
Abfälle und Schrott
5
—
810890
andere
81089030
Stangen (Stäbe), Profile und Draht
7
—
81089050
Bleche, Bänder und Folien
7
—
81089060
Rohre
7
—
81089090
andere
7
—
8109
Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81092000
Zirconium in Rohform; Pulver
5
—
81093000
Abfälle und Schrott
frei
—
81099000
andere
9
—
8110
Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81101000
Antimon in Rohform; Pulver
7
—
81102000
Abfälle und Schrott
frei
—
81109000
andere
7
—
811100
Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
Mangan in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
81110011
Mangan in Rohform; Pulver
frei
—
81110019
Abfälle und Schrott
frei
—
81110090
andere
5
—
8112
Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
Beryllium
81121200
in Rohform; Pulver
frei
—
81121300
Abfälle und Schrott
frei
—
81121900
andere
3
—
Chrom
811221
in Rohform; Pulver
81122110
Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von mehr als 10 GHT
frei
—
81122190
andere
3
—
81122200
Abfälle und Schrott
frei
—
81122900
andere
5
—
Thallium
81125100
in Rohform; Pulver
1,5
—
81125200
Abfälle und Schrott
frei
—
81125900
andere
3
—
andere
811292
in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver
81129210
Hafnium
3
—
Niob (Columbium), Rhenium, Gallium, Indium, Vanadium, Germanium
81129221
Abfälle und Schrott
frei
—
andere
81129231
Niob (Columbium), Rhenium
3
—
81129281
Indium
2
—
81129289
Gallium
1,5
—
81129291
Vanadium
frei
—
81129295
Germanium
4,5
—
811299
andere
81129920
Hafnium, Germanium
7
—
81129930
Niob (Columbium), Rhenium
9
—
81129970
Gallium, Indium, Vanadium
3
—
811300
Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
81130020
in Rohform
4
—
81130040
Abfälle und Schrott
frei
—
81130090
andere
5
—
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil:
a) aus unedlem Metall;
b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets;
c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet;
d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten.
2. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 82 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht, ausgenommen Werkzeughalter für Handwerkzeug der Position 8466 und besonders genannte Teile. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV gehören in keinem Fall zu Kapitel 82.
8510
3. Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8201
Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
82011000
Spaten und Schaufeln
1,7
p/st
82013000
Spitzhacken, Hacken aller Art, Rechen und Schaber
1,7
—
82014000
Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten
1,7
—
82015000
Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren)
1,7
p/st
82016000
Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche mit zwei Händen zu betätigende Scheren
1,7
—
82019000
andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
1,7
—
8202
Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter)
82021000
Handsägen
1,7
—
82022000
Bandsägeblätter
1,7
—
Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter
82023100
mit arbeitendem Teil aus Stahl
2,7
—
82023900
andere, einschließlich Teile
2,7
—
82024000
Sägeketten
1,7
—
andere Sägeblätter
82029100
Langsägeblätter für die Metallbearbeitung
2,7
—
820299
andere
82029920
für die Metallbearbeitung
2,7
—
82029980
für die Bearbeitung anderer Stoffe
2,7
—
8203
Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge
82031000
Feilen, Raspeln, und ähnliche Werkzeuge
1,7
—
82032000
Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, und ähnliche Werkzeuge
1,7
—
82033000
Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge
1,7
—
82034000
Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge
1,7
—
8204
Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff
von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel
82041100
mit nicht verstellbarer Spannweite
1,7
—
82041200
mit verstellbarer Spannweite
1,7
—
82042000
auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff
1,7
—
8205
Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen oder Wasserstrahlschneidemaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb
82051000
Bohrwerkzeuge, Gewindeschneid- und Gewindebohrwerkzeuge
1,7
—
82052000
Hämmer und Fäustel
3,7
—
82053000
Hobel, Stechbeitel, Hohlbeitel und ähnliche schneidende Werkzeuge für die Holzbearbeitung
3,7
—
82054000
Schraubenzieher (Schraubendreher)
3,7
—
andere Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten)
82055100
Haushaltswerkzeuge
3,7
—
820559
andere
82055910
Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler
3,7
—
82055980
andere
2,7
—
82056000
Lötlampen und dergleichen
2,7
—
82057000
Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen
3,7
—
820590
andere, einschließlich Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position
82059010
Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb
2,7
—
82059090
Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position
3,7
—
82060000
Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
3,7
—
8207
Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
82071300
mit arbeitendem Teil aus Cermets
2,7
—
820719
andere, einschließlich Teile
82071910
mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant
2,7
—
82071990
andere
2,7
—
820720
Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen
82072010
mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant
2,7
—
82072090
mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen
2,7
—
820730
Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge
82073010
für die Metallbearbeitung
2,7
—
82073090
andere
2,7
—
820740
Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden
für die Metallbearbeitung
82074010
Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden
2,7
—
82074030
Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden
2,7
—
82074090
andere
2,7
—
820750
Bohrwerkzeuge
82075010
mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant
2,7
—
mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen
82075030
Mauerbohrer
2,7
—
andere
für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil
82075050
aus Cermets
2,7
—
82075060
aus Schnellarbeitsstahl
2,7
—
82075070
aus anderen Stoffen
2,7
—
82075090
andere
2,7
—
820760
Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge
82076010
mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant
2,7
—
mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen
Reibahlen und Ausbohrwerkzeuge
82076030
für die Metallbearbeitung
2,7
—
82076050
andere
2,7
—
Räumwerkzeuge
82076070
für die Metallbearbeitung
2,7
—
82076090
andere
2,7
—
820770
Fräswerkzeuge
für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil
82077010
aus Cermets
2,7
—
aus anderen Stoffen
82077031
Schaftfräser
2,7
—
82077037
andere
2,7
—
82077090
andere
2,7
—
820780
Drehwerkzeuge
für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil
82078011
aus Cermets
2,7
—
82078019
aus anderen Stoffen
2,7
—
82078090
andere
2,7
—
820790
andere auswechselbare Werkzeuge
82079010
mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant
2,7
—
mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen
82079030
Schraubendrehereinsätze
2,7
—
82079050
Verzahnwerkzeuge
2,7
—
andere, mit arbeitendem Teil
aus Cermets
82079071
für die Metallbearbeitung
2,7
—
82079078
andere
2,7
—
aus anderen Stoffen
82079091
für die Metallbearbeitung
2,7
—
82079099
andere
2,7
—
8208
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte
82081000
für die Metallbearbeitung
1,7
—
82082000
für die Holzbearbeitung
1,7
—
82083000
für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie
1,7
—
82084000
für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft
1,7
—
82089000
andere
1,7
—
820900
Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
82090020
Wendeschneidplatten
2,7
—
82090080
andere
2,7
—
82100000
Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken
2,7
—
8211
Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
82111000
Zusammenstellungen
8,5
—
andere
82119100
Tischmesser mit feststehender Klinge
8,5
—
82119200
andere Messer mit feststehender Klinge
8,5
—
82119300
Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau
8,5
—
82119400
Klingen
6,7
—
82119500
Griffe aus unedlen Metallen
2,7
—
8212
Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)
821210
Rasiermesser und Rasierapparate
82121010
Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen
2,7
p/st
82121090
andere
2,7
p/st
82122000
Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band
2,7
1000
82129000
andere Teile
2,7
—
82130000
Scheren und Scherenblätter
4,2
—
8214
Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)
82141000
Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür
2,7
—
82142000
Instrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)
2,7
—
82149000
andere
2,7
—
8215
Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren
821510
Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten
82151020
nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend
4,7
—
andere
82151030
aus nicht rostendem Stahl
8,5
—
82151080
andere
4,7
—
821520
andere Zusammenstellungen
82152010
aus nicht rostendem Stahl
8,5
—
82152090
andere
4,7
—
andere
82159100
versilbert, vergoldet oder platiniert
4,7
—
821599
andere
82159910
aus nicht rostendem Stahl
8,5
—
82159990
andere
4,7
—
1. Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83.
2. Als „Laufrädchen oder -rollen“ im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8301
Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen
83011000
Vorhängeschlösser
2,7
—
83012000
Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
2,7
—
83013000
Schlösser von der für Möbel verwendeten Art
2,7
—
830140
andere Schlösser; Sicherheitsriegel
Schlösser von der für Gebäudetüren verwendeten Art
83014011
Zylinderschlösser
2,7
—
83014019
andere
2,7
—
83014090
andere Schlösser; Sicherheitsriegel
2,7
—
83015000
Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss
2,7
—
83016000
Teile
2,7
—
83017000
Schlüssel, gesondert gestellt
2,7
—
8302
Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen
83021000
Scharniere
2,7
—
83022000
Laufrädchen oder -rollen
2,7
—
83023000
andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge
2,7
—
andere Beschläge und andere ähnliche Waren
830241
Baubeschläge
83024110
für Türen
2,7
—
83024150
für Fenster und Fenstertüren
2,7
—
83024190
andere
2,7
—
83024200
andere, für Möbel
2,7
—
83024900
andere
2,7
—
83025000
Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren
2,7
—
83026000
automatische Türschließer
2,7
—
830300
Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern, Sicherheitskassetten und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen
83030040
Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern
2,7
—
83030090
Sicherheitskassetten und ähnliche Waren
2,7
—
83040000
Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403
2,7
—
8305
Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern, Heftecken, Aktenklammern, Karteireiter und ähnliches Büromaterial, aus unedlen Metallen; Heftklammern, zusammenhängend in Streifen (z. B. zur Verwendung im Büro, beim Dekorieren oder Verpacken), aus unedlen Metallen
83051000
Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner
2,7
—
83052000
Heftklammern, zusammenhängend in Streifen
2,7
—
83059000
andere, einschließlich Teile
2,7
—
8306
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
83061000
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren
frei
—
Statuetten und andere Ziergegenstände
83062100
versilbert, vergoldet oder platiniert
frei
—
83062900
andere
frei
—
83063000
Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel
2,7
—
8307
Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken
83071000
aus Eisen oder Stahl
2,7
—
83079000
aus anderen unedlen Metallen
2,7
—
8308
Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung oder Bekleidungszubehör, Schuhe, Schmuck, Armbanduhren, Bücher, Planen, Lederwaren, Reiseartikel, Sattlerwaren oder andere konfektionierte Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen
83081000
Klammern, Haken und Ösen
2,7
—
83082000
Hohlniete oder Zweispitzniete
2,7
—
83089000
andere, einschließlich Teile
2,7
—
8309
Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen
83091000
Kronenverschlüsse
2,7
—
830990
andere
83099010
Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Blei; Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Aluminium, mit einem Durchmesser von mehr als 21 mm
3,7
—
83099090
andere
2,7
—
83100000
Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405
2,7
—
8311
Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im Aufspritzverfahren
83111000
umhüllte Elektroden aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen
2,7
—
83112000
gefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen
2,7
—
83113000
umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das Autogenschweißen
2,7
—
83119000
andere
2,7
—
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht:
a) Förderbänder oder Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39 oder aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) oder andere Waren von der Art wie sie in Maschinen, Apparaten, mechanischen Geräten oder elektrotechnischen Waren verwendet werden oder zu anderen technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016);
b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303);
c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV);
d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. Abschnitt XV);
e) Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Position 5910), sowie Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Position 5911);
f) Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) der Positionen 7102 bis 7104 sowie Waren ganz aus diesen Steinen der Position 7116, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
g) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
h) Bohrgestänge (Position 7304);
ij) endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen (Abschnitt XV);
k) Waren des Kapitels 82 oder 83;
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen:
a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind;
b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören zu Position 8517;
c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
1. Zu Kapitel 84 gehören nicht:
a) Mühlsteine, Schleifsteine und andere Waren des Kapitels 68;
b) Maschinen, Apparate und Geräte (z. B. Pumpen), aus keramischen Stoffen, und Teile aus keramischen Stoffen für Maschinen, Apparate und Geräte, aus Stoffen aller Art (Kapitel 69);
c) Glaswaren für Laboratorien (Position 7017); Glaswaren zu technischen Zwecken (Position 7019 oder 7020);
d) Waren der Position 7321 oder 7322 sowie ähnliche Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 oder 78 bis 81);
e) Staubsauger der Position 8508;
f) elektromechanische Haushaltsgeräte der Position 8509; digitale Fotoapparate der Position 8525;
g) Kühler für Waren des Abschnitts XVII;
h) nicht motorbetriebene Handkehrgeräte (Position 9603).
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen.
8419
a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436);
b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437);
c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438);
d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451);
e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborgeräte, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist.
8422
a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452);
b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472.
8424
a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443);
b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
3. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.
4. Zu Position 8457 gehören nur metallbearbeitende Werkzeugmaschinen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren), die mehrere verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge ausführen können, und zwar entweder
a) durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin oder dergleichen entsprechend einem Bearbeitungsprogramm (Bearbeitungszentren) oder
b) durch automatischen Einsatz verschiedener Bearbeitungseinheiten, die gleichzeitig oder nacheinander ein feststehendes Werkstück bearbeiten (Mehrwegemaschinen) oder
c) durch automatisches Zuführen des Werkstücks zu verschiedenen Bearbeitungseinheiten (Transfermaschinen).
5. A)Als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen“ im Sinne der Position 8471 gelten Maschinen, die1)das Datenverarbeitungsprogramm oder die Datenverarbeitungsprogramme und mindestens die Daten speichern können, die zur Durchführung dieses Programms oder dieser Programme unmittelbar benötigt werden;2)frei programmiert werden können entsprechend den Benutzeranforderungen;3)Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen vermögen, und4)in der Lage sind, ohne menschliche Mitwirkung ein Datenerarbeitungsprogramm durchzuführen, dessen Ausführung sie während des Programmablaufs aufgrund logischer Entscheidung selbst ändern können.B)Automatische Datenverarbeitungsmaschinen können in Form von Systemen vorkommen, die aus einer unterschiedlichen Anzahl gesonderter Einheiten bestehen.C)Vorbehaltlich der Bestimmungen der nachstehenden Absätze D und E wird eine Einheit dann als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:1)sie ist von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art;2)sie ist an die Zentraleinheit unmittelbar oder über eine oder mehrere andere Einheiten anschließbar, und3)sie ist in der Lage, Daten in einer Form (Codes oder Signale) zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendbar sind.Gesondert gestellte Einheiten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine sind in die Position 8471 einzureihen.Tastaturen, X/Y-Koordinateneingabegeräte und Plattenspeichereinheiten, die die Bedingungen der vorstehenden Absätze C 2 und C 3 erfüllen, sind jedoch stets als Einheiten in die Position 8471 einzureihen.D)Die Position 8471 erfasst nicht die nachstehenden, gesondert gestellten Apparate, selbst wenn sie alle Bedingungen der Anmerkung 5 C erfüllen:1)Drucker, Kopierer, Fernkopierer, auch kombiniert;2)Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Geräte für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk);3)Lautsprecher und Mikrofone;4)Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte;5)Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät.E)Maschinen, in die eine automatische Datenverarbeitungsmaschine eingebaut ist oder die mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zusammenarbeiten und die eine eigene Funktion (andere als die Datenverarbeitung) ausführen, sind in die ihrer Funktion entsprechende Position oder, falls keine solche vorhanden ist, in eine Sammelposition einzureihen.
6. Zu Position 8482 gehören nur solche polierten Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr als ± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch ± 0,05 mm beträgt.
7326
7. Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Anmerkung 2 zu Kapitel 84 und der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, zu der Position, die ihrem Hauptverwendungszweck entspricht. Besteht eine derartige Position nicht oder ist der Hauptverwendungszweck nicht feststellbar, sind sie der Position 8479 zuzuweisen.
8479
8. Im Sinne der Position 8470 gilt der Begriff „im Taschenformat“ nur für Geräte, deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm nicht übersteigen.
9. A)Die Anmerkungen 9 a) und 9 b) zu Kapitel 85 gelten auch für die in dieser Anmerkung oder in der Position 8486 verwendeten Begriffe „Halbleiterbauelemente“ und „elektronische integrierte Schaltungen“. Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Halbleiterbauelemente“ jedoch auch lichtempfindliche Halbleiterbauelemente und Leuchtdioden (LED).B)Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Herstellen von Flachbildschirmen“ die Herstellung der Trägermaterialien, die in solchen Flachbildschirmen verwendet werden. Er umfasst nicht die Herstellung von Glas oder die Montage von gedruckten Schaltungen oder anderen elektronischen Komponenten auf einen Flachbildschirm. Der Begriff „Flachbildschirm“ umfasst nicht die Kathodenstrahlröhrentechnologie.C)Zur Position 8486 gehören auch Maschinen, Apparate und Geräte, von der Art, wie sie ausschließlich oder hautsächlich verwendet werden zum:1)Herstellen oder zur Reparatur von Masken und Reticles;2)Zusammenbauen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen;3)Heben, Fördern, Laden und Entladen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen.D)Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 1 zu Kapitel 84 sind Maschinen, Apparate und Geräte, die dem Wortlaut der Position 8486 entsprechen, in Position 8486 und nicht in eine andere Position der Nomenklatur einzureihen.
1. Im Sinne der Unterposition 846520 bezieht sich der Begriff „Bearbeitungszentren“ nur auf Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von Holz, Kork, Knochen, Hartkautschuk, Hartkunststoff oder ähnlichen harten Stoffen, welche verschiedenartige Bearbeitungen durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin oder dergleichen entsprechend einem Bearbeitungsprogramm ermöglichen.
2. Im Sinne der Unterposition 847149 umfasst der Begriff „System“ automatische Datenverarbeitungsmaschinen, deren Einheiten die Bedingungen der Anmerkung 5 C zu Kapitel 84 erfüllen und die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Eingabeeinheit (z. B. einer Tastatur oder einem Scanner) und einer Ausgabeeinheit (z. B. einem Bildschirm oder einem Drucker) bestehen.
3. Im Sinne der Unterposition 848120 bezieht sich der Begriff „Ventile für ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung“ auf Ventile, die speziell in der „Fluidtechnik“ bei der Übertragung in einem hydraulischen oder pneumatischen System verwendet werden, bei dem Energie in Form von unter Druck stehenden Medien (Flüssigkeit oder Gas) übertragen wird. Diese Ventile können von jeder Bauart sein (zum Beispiel Druckminderventile, Rückschlagventile). Unterposition 848120 hat gegenüber allen anderen Unterpositionen der Position 8481 Vorrang.
4. Zu Unterposition 848240 gehören nur Wälzlager mit zylindrischen Rollen, deren gleichbleibender Durchmesser 5 mm oder weniger und deren Länge mindestens das Dreifache des Durchmessers beträgt. Die Rollen können an den Enden abgerundet sein.
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 840710 und 840910 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
2. Zu Unterposition 84717030 gehören auch CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt und mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler oder einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet sind.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8401
Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung
84011000
Kernreaktoren (Euratom)
5,7
—
84012000
Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon (Euratom)
3,7
—
84013000
nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Euratom)
3,7
gi F/S
84014000
Teile von Kernreaktoren (Euratom)
3,7
—
8402
Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser
Dampfkessel
84021100
Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von mehr als 45 t/h
2,7
—
84021200
Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger
2,7
—
840219
andere Dampfkessel, einschließlich kombinierte Kessel (Hybridkessel)
84021910
Flammrohrkessel und Rauchrohrkessel
2,7
—
84021990
andere
2,7
—
84022000
Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser
2,7
—
84029000
Teile
2,7
—
8403
Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402
840310
Heizkessel
84031010
aus Gusseisen
2,7
—
84031090
andere
2,7
—
840390
Teile
84039010
aus Gusseisen
2,7
—
84039090
andere
2,7
—
8404
Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen
84041000
Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403
2,7
—
84042000
Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen
2,7
—
84049000
Teile
2,7
—
8405
Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern
84051000
Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern
1,7
—
84059000
Teile
1,7
—
8406
Dampfturbinen
84061000
Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen
2,7
—
andere Turbinen
84068100
mit einer Leistung von mehr als 40 MW
2,7
—
84068200
mit einer Leistung von 40 MW oder weniger
2,7
—
840690
Teile
84069010
Lauf- und Leitschaufeln, Rotoren
2,7
—
84069090
andere
2,7
—
8407
Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
84071000
Motoren für Luftfahrzeuge
1,7
p/st
Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge
840721
Außenbordmotoren
84072110
mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger
6,2
p/st
mit einem Hubraum von mehr als 325 cm3
84072191
mit einer Leistung von 30 kW oder weniger
4,2
p/st
84072199
mit einer Leistung von mehr als 30 kW
4,2
p/st
84072900
andere
4,2
p/st
Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
84073100
mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger
2,7
p/st
840732
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm3
84073210
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 125 cm3
2,7
p/st
84073290
mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 bis 250 cm3
2,7
p/st
840733
mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 1000 cm3
84073320
mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm3
2,7
p/st
84073380
mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 1 000 cm3
2,7
p/st
840734
mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3
84073410
für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
2,7
p/st
andere
84073430
gebraucht
4,2
p/st
neu, mit einem Hubraum von
84073491
1500 cm3 oder weniger
4,2
p/st
84073499
mehr als 1500 cm3
4,2
p/st
840790
andere Motoren
84079010
mit einem Hubraum von 250 cm3 oder weniger
2,7
p/st
mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3
84079050
für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
2,7
p/st
andere
84079080
mit einer Leistung von 10 kW oder weniger
4,2
p/st
84079090
mit einer Leistung von mehr als 10 kW
4,2
p/st
8408
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
840810
Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge
gebraucht
84081011
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081019
andere
2,7
p/st
neu, mit einer Leistung von
50 kW oder weniger
84081023
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081027
andere
2,7
p/st
mehr als 50 kW bis 100 kW
84081031
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081039
andere
2,7
p/st
mehr als 100 kW bis 200 kW
84081041
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081049
andere
2,7
p/st
mehr als 200 kW bis 300 kW
84081051
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081059
andere
2,7
p/st
mehr als 300 kW bis 500 kW
84081061
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081069
andere
2,7
p/st
mehr als 500 kW bis 1000 kW
84081071
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081079
andere
2,7
p/st
mehr als 1000 kW bis 5000 kW
84081081
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081089
andere
2,7
p/st
mehr als 5000 kW
84081091
für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000
frei
p/st
84081099
andere
2,7
p/st
840820
Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
84082010
für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2500 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
2,7
p/st
andere
für Acker- und Forstschlepper auf Rädern, mit einer Leistung von
84082031
50 kW oder weniger
4,2
p/st
84082035
mehr als 50 kW bis 100 kW
4,2
p/st
84082037
mehr als 100 kW
4,2
p/st
für andere Fahrzeuge des Kapitels 87, mit einer Leistung von
84082051
50 kW oder weniger
4,2
p/st
84082055
mehr als 50 kW bis 100 kW
4,2
p/st
84082057
mehr als 100 kW bis 200 kW
4,2
p/st
84082099
mehr als 200 kW
4,2
p/st
840890
andere Motoren
84089021
Antriebsmotoren für Schienenfahrzeuge
4,2
p/st
andere
84089027
gebraucht
4,2
p/st
neu, mit einer Leistung von
84089041
15 kW oder weniger
4,2
p/st
84089043
mehr als 15 kW bis 30 kW
4,2
p/st
84089045
mehr als 30 kW bis 50 kW
4,2
p/st
84089047
mehr als 50 kW bis 100 kW
4,2
p/st
84089061
mehr als 100 kW bis 200 kW
4,2
p/st
84089065
mehr als 200 kW bis 300 kW
4,2
p/st
84089067
mehr als 300 kW bis 500 kW
4,2
p/st
84089081
mehr als 500 kW bis 1000 kW
4,2
p/st
84089085
mehr als 1000 kW bis 5000 kW
4,2
p/st
84089089
mehr als 5000 kW
4,2
p/st
8409
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt
84091000
von Motoren für Luftfahrzeuge
1,7
—
andere
84099100
erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt
2,7
—
84099900
andere
2,7
—
8410
Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür
Wasserturbinen und Wasserräder
84101100
mit einer Leistung von 1000 kW oder weniger
4,5
—
84101200
mit einer Leistung von mehr als 1000 kW bis 10000 kW
4,5
—
84101300
mit einer Leistung von mehr als 10000 kW
4,5
—
84109000
Teile, einschließlich Regler
4,5
—
8411
Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
Turbo-Strahltriebwerke
84111100
mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger
3,2
p/st
841112
mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN
84111210
mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN
2,7
p/st
84111230
mit einer Schubkraft von mehr als 44 kN bis 132 kN
2,7
p/st
84111280
mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN
2,7
p/st
Turbo-Propellertriebwerke
84112100
mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger
3,6
p/st
841122
mit einer Leistung von mehr als 1100 kW
84112220
mit einer Leistung von mehr als 1100 kW bis 3730 kW
2,7
p/st
84112280
mit einer Leistung von mehr als 3730 kW
2,7
p/st
andere Gasturbinen
84118100
mit einer Leistung von 5000 kW oder weniger
4,1
p/st
841182
mit einer Leistung von mehr als 5000 kW
84118220
mit einer Leistung von mehr als 5000 kW bis 20000 kW
4,1
p/st
84118260
mit einer Leistung von mehr als 20000 kW bis 50000 kW
4,1
p/st
84118280
mit einer Leistung von mehr als 50000 kW
4,1
p/st
Teile
84119100
von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken
2,7
—
84119900
andere
4,1
—
8412
Andere Motoren und Kraftmaschinen
84121000
Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke
2,2
p/st
Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren
841221
linear arbeitend (Zylinder)
84122120
Hydrosysteme
2,7
—
84122180
andere
2,7
—
841229
andere
84122920
Hydrosysteme
4,2
—
andere
84122981
Hydromotoren
4,2
—
84122989
andere
4,2
—
Druckluftmotoren
84123100
linear arbeitend (Zylinder)
4,2
—
84123900
andere
4,2
—
841280
andere
84128010
Dampfkraftmaschinen für Wasserdampf oder anderen Dampf
2,7
—
84128080
andere
4,2
—
841290
Teile
84129020
von Strahltriebwerken, anderen als Turbo-Strahltriebwerken
1,7
—
84129040
von Hydromotoren
2,7
—
84129080
andere
2,7
—
8413
Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
Pumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt
84131100
Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art
1,7
p/st
84131900
andere
1,7
p/st
84132000
Handpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 841311 oder 841319
1,7
p/st
841330
Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren
84133020
Einspritzpumpen
1,7
p/st
84133080
andere
1,7
p/st
84134000
Betonpumpen
1,7
p/st
841350
andere oszillierende Verdrängerpumpen
84135020
Hydroaggregate
1,7
—
84135040
Dosierpumpen
1,7
p/st
andere
Kolbenpumpen
84135061
Hydropumpen
1,7
p/st
84135069
andere
1,7
p/st
84135080
andere
1,7
p/st
841360
andere rotierende Verdrängerpumpen
84136020
Hydroaggregate
1,7
—
andere
Zahnradpumpen
84136031
Hydropumpen
1,7
p/st
84136039
andere
1,7
p/st
Flügelzellenpumpen
84136061
Hydropumpen
1,7
p/st
84136069
andere
1,7
p/st
84136070
Schraubenspindelpumpen
1,7
p/st
84136080
andere
1,7
p/st
841370
andere Kreiselpumpen
Tauchmotorpumpen
84137021
einstufig
1,7
p/st
84137029
mehrstufig
1,7
p/st
84137030
Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung
1,7
p/st
andere, mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von
84137035
15 mm oder weniger
1,7
p/st
mehr als 15 mm
84137045
Kanalradpumpen und Seitenkanalpumpen
1,7
p/st
Radialkreiselpumpen
einstufig
einströmig
84137051
in Blockbauweise
1,7
p/st
84137059
andere
1,7
p/st
84137065
mehrströmig
1,7
p/st
84137075
mehrstufig
1,7
p/st
andere Kreiselpumpen
84137081
einstufig
1,7
p/st
84137089
mehrstufig
1,7
p/st
andere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten
84138100
Pumpen
1,7
p/st
84138200
Hebewerke für Flüssigkeiten
1,7
p/st
Teile
84139100
von Pumpen
1,7
—
84139200
von Hebewerken für Flüssigkeiten
1,7
—
8414
Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter
841410
Vakuumpumpen
84141015
von der für die Herstellung von Halbleitern oder ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Flachbildschirmen verwendeten Art
frei
p/st
andere
84141025
Drehschieberpumpen, Sperrschieberpumpen, Molekularpumpen und Wälzkolbenpumpen
1,7
p/st
andere
84141081
Diffusionspumpen, Kryopumpen und Adsorptionspumpen
1,7
p/st
84141089
andere
1,7
p/st
841420
hand- oder fußbetriebene Luftpumpen
84142020
Handpumpen für Fahrräder
1,7
p/st
84142080
andere
2,2
p/st
841430
Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
84143020
mit einer Leistung von 0,4 kW oder weniger
2,2
p/st
mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW
84143081
hermetische oder halbhermetische
2,2
p/st
84143089
andere
2,2
p/st
841440
Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
84144010
mit einer Liefermenge je Minute von 2 m3 oder weniger
2,2
p/st
84144090
mit einer Liefermenge je Minute von mehr als 2 m3
2,2
p/st
Ventilatoren
84145100
Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
3,2
p/st
841459
andere
84145915
Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen oder Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
frei
p/st
andere
84145925
Axialventilatoren
2,3
p/st
84145935
Zentrifugalventilatoren
2,3
p/st
84145995
andere
2,3
p/st
84146000
Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
2,7
p/st
841480
andere
Turbokompressoren
84148011
einstufig
2,2
p/st
84148019
mehrstufig
2,2
p/st
oszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks von
15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde von
84148022
60 m3 oder weniger
2,2
p/st
84148028
mehr als 60 m3
2,2
p/st
mehr als 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von
84148051
120 m3 oder weniger
2,2
p/st
84148059
mehr als 120 m3
2,2
p/st
rotierende Verdrängerkompressoren
84148073
einwellig
2,2
p/st
mehrwellig
84148075
Schraubenkompressoren
2,2
p/st
84148078
andere
2,2
p/st
84148080
andere
2,2
p/st
84149000
Teile
2,2
—
8415
Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird
841510
von der zur Befestigung an Fenstern, Wänden, Decken oder am Boden verwendeten Art, als Kompaktgerät oder „Split-System“ (Anlagen aus getrennten Elementen)
84151010
Kompaktgeräte
2,2
—
84151090
„Split-Systeme“ (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)
2,5
—
84152000
von der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art
2,7
—
andere
84158100
mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen)
2,7
—
84158200
andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung
2,7
—
84158300
ohne Kälteerzeugungsvorrichtung
2,7
—
84159000
Teile
2,7
—
8416
Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen
841610
Brenner für flüssigen Brennstoff
84161010
mit fest angebauter automatischer Steuerung
1,7
p/st
84161090
andere
1,7
p/st
841620
andere Brenner, einschließlich kombinierte Brenner
84162010
ausschließlich für Gas, in Blockbauweise, mit eingebautem Ventilator und Kontrollvorrichtung
1,7
p/st
andere
84162020
kombinierte Brenner
1,7
p/st
84162080
andere
1,7
—
84163000
automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen
1,7
—
84169000
Teile
1,7
—
8417
Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Verbrennungsöfen
84171000
Öfen zum Rösten, Schmelzen oder anderem Warmbehandeln von Erzen, Schwefelkies oder Metallen
1,7
—
841720
Backöfen
84172010
Tunnelöfen
1,7
—
84172090
andere
1,7
—
841780
andere
84178030
Öfen zum Brennen von keramischen Produkten
1,7
p/st
84178050
Öfen zum Brennen von Zement, Glas oder chemischen Produkten
1,7
p/st
84178070
andere
1,7
—
84179000
Teile
1,7
—
8418
Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415
841810
kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren
84181020
mit einem Inhalt von mehr als 340 l
1,9
p/st
84181080
andere
1,9
p/st
Haushaltskühlschränke
841821
Kompressorkühlschränke
84182110
mit einem Inhalt von mehr als 340 l
1,5
p/st
andere
84182151
Tischkühlschränke
2,5
p/st
84182159
Einbaukühlschränke
1,9
p/st
andere, mit einem Inhalt von
84182191
250 l oder weniger
2,5
p/st
84182199
mehr als 250 l bis 340 l
1,9
p/st
84182900
andere
2,2
p/st
841830
Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger
84183020
mit einem Inhalt von 400 l oder weniger
2,2
p/st
84183080
mit einem Inhalt von mehr als 400 l bis 800 l
2,2
p/st
841840
Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger
84184020
mit einem Inhalt von 250 l oder weniger
2,2
p/st
84184080
mit einem Inhalt von mehr als 250 l bis 900 l
2,2
p/st
841850
andere Möbel (Truhen, Schränke, Vitrinen, Theken und dergleichen) zur Aufbewahrung und Auslage von Waren, mit eingebauter Ausrüstung zum Kühlen, Tiefkühlen oder Gefrieren
Schaukühlmöbel (mit eingebautem Kältesatz oder Verdampfer)
84185011
für tiefgekühlte Waren
2,2
p/st
84185019
andere
2,2
p/st
84185090
andere Kühlmöbel
2,2
p/st
andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung; Wärmepumpen
84186100
Wärmepumpen, andere als Klimageräte der Position 8415
2,2
—
84186900
andere
2,2
—
Teile
84189100
Möbel, ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Kälteerzeugungseinrichtung bestimmt
2,2
—
841899
andere
84189910
Verdampfer und Kondensatoren, ausgenommen für Haushaltsgeräte
2,2
—
84189990
andere
2,2
—
8419
Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher
nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher
84191100
Gasdurchlauferhitzer
2,6
—
84191900
andere
2,6
—
84192000
Sterilisierapparate für medizinische oder chirurgische Zwecke oder für Laboratorien
frei
—
Trockner
84193100
für landwirtschaftliche Erzeugnisse
1,7
—
84193200
für Holz, Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
1,7
—
84193900
andere
1,7
—
84194000
Destillier- und Rektifizierapparate
1,7
—
841950
Wärmeaustauscher
84195020
Wärmeaustauscher aus Fluorpolymeren und mit Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von 3 cm oder weniger
frei
—
84195080
andere
1,7
—
84196000
Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung
1,7
—
andere Apparate und Vorrichtungen
841981
zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen
84198120
Dampffiltriermaschinen und andere Maschinen zum Zubereiten von Kaffee oder anderen heißen Getränken
2,7
—
84198180
andere
1,7
—
841989
andere
84198910
Wasserrückkühlvorrichtungen und -apparate, in denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt
1,7
—
84198930
Apparate und Vorrichtungen zum Aufdampfen von Metall im Vakuum
2,4
—
84198998
andere
2,4
—
841990
Teile
84199015
von Sterilisierapparaten der Unterposition 84192000
frei
—
84199085
andere
1,7
—
8420
Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen
842010
Kalander und Walzwerke
84201010
von der in der Textilindustrie verwendeten Art
1,7
—
84201030
von der in der Papierindustrie verwendeten Art
1,7
—
andere
84201081
Rollenlaminatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Substraten für gedruckte Schaltungen verwendeten Art
frei
—
84201089
andere
1,7
—
Teile
842091
Walzen
84209110
aus Gusseisen
1,7
—
84209180
andere
2,2
—
84209900
andere
2,2
—
8421
Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner
84211100
Milchentrahmer
2,2
—
84211200
Wäscheschleudern
2,7
p/st
842119
andere
84211920
Zentrifugen von der in Laboratorien verwendeten Art
1,5
—
84211970
andere
frei
—
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten
84212100
zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
1,7
—
84212200
zum Filtrieren oder Reinigen von Getränken, ausgenommen Wasser
1,7
—
84212300
Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren
1,7
—
842129
andere
84212920
aus Fluorpolymeren und mit Filter oder Reinigungsmembran mit einer Dicke von nicht mehr als 140 Mikrometern
frei
—
84212980
andere
1,7
—
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen
84213100
Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren
1,7
—
842139
andere
84213915
mit Gehäuse aus nicht rostendem Stahl und mit Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von nicht mehr als 1,3 cm
frei
—
andere
84213925
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft
1,7
—
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von anderen Gasen
84213935
durch katalytisches Verfahren
1,7
—
84213985
andere
1,7
—
Teile
84219100
von Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner
1,7
—
842199
andere
84219910
Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten der Unterpositionen 84212920 oder 84213915
frei
—
84219990
andere
1,7
—
8422
Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
Geschirrspülmaschinen
84221100
Haushaltsgeschirrspülmaschinen
2,7
p/st
84221900
andere
1,7
p/st
84222000
Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen
1,7
—
84223000
Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
1,7
—
84224000
andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen)
1,7
—
842290
Teile
84229010
von Geschirrspülmaschinen
1,7
—
84229090
andere
1,7
—
8423
Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art
842310
Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen
84231010
Haushaltswaagen
1,7
p/st
84231090
andere
1,7
p/st
842320
Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen
84232010
mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
frei
p/st
84232090
andere
1,7
p/st
842330
Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen
84233010
mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
frei
p/st
84233090
andere
1,7
p/st
andere Waagen
842381
für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger
mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
84238121
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts
frei
p/st
84238123
Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren
frei
p/st
84238125
Ladenwaagen
frei
p/st
84238129
andere
frei
p/st
84238180
andere
1,7
p/st
842382
für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg
84238220
mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, ausgenommen Maschinen zum Wiegen von Kraftfahrzeugen
frei
p/st
andere
84238281
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts
1,7
p/st
84238289
andere
1,7
p/st
842389
andere
84238920
mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
frei
p/st
84238980
andere
1,7
p/st
842390
Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen
84239010
Teile von Waagen der Unterpositionen 84232010, 84233010, 84238121, 84238123, 84238125, 84238129, 84238220 oder 84238920
frei
—
84239090
andere
1,7
—
8424
Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
84241000
Feuerlöscher, auch mit Füllung
1,7
—
84242000
Spritzpistolen und ähnliche Apparate
1,7
—
842430
Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate
Wasserstrahlreinigungsapparate mit eingebautem Motor
84243001
mit Heizvorrichtung
1,7
p/st
84243008
andere
1,7
p/st
andere Maschinen und Apparate
84243010
mit Druckluft betrieben
1,7
—
84243090
andere
1,7
—
Spritz-/Sprühgeräte für die Landwirtschaft oder den Gartenbau
84244100
tragbare Spritz-/Sprühgeräte
1,7
p/st
842449
andere
84244910
Spritz-, Sprüh- und Stäubegeräte, ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt
1,7
p/st
84244990
andere
1,7
p/st
andere Apparate
842482
für die Landwirtschaft oder den Gartenbau
84248210
Apparate zur Bewässerung
1,7
—
84248290
andere
1,7
—
842489
andere
84248940
mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
frei
—
84248970
andere
1,7
—
842490
Teile
84249020
Teile von mechanischen Apparaten der Unterposition 84248940
frei
—
84249080
andere
1,7
—
8425
Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden
Flaschenzüge
84251100
mit Elektromotor
frei
p/st
84251900
andere
frei
p/st
Zugwinden; Spille
84253100
mit Elektromotor
frei
p/st
84253900
andere
frei
p/st
Hubwinden
84254100
ortsfeste Hebebühnen von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art
frei
p/st
84254200
andere hydraulische Hubwinden
frei
p/st
84254900
andere
frei
p/st
8426
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
Laufkrane, Portalkrane (ausgenommen Portaldrehkrane), Verladebrücken, fahrbare Hubportale und Portalhubkraftkarren
84261100
Konsol- oder Wandlaufkrane
frei
—
84261200
auf luftbereiften Rädern fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren
frei
—
84261900
andere
frei
—
84262000
Turmdrehkrane
frei
—
84263000
Portaldrehkrane
frei
—
andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte
84264100
mit luftbereiften Rädern
frei
—
84264900
andere
frei
—
andere Maschinen, Apparate und Geräte
842691
ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt
84269110
hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane
frei
p/st
84269190
andere
frei
—
84269900
andere
frei
—
8427
Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
842710
Elektrokraftkarren
84271010
zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr
4,5
p/st
84271090
andere
4,5
p/st
842720
andere selbstfahrende Karren
zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr
84272011
geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren
4,5
p/st
84272019
andere
4,5
p/st
84272090
andere
4,5
p/st
84279000
andere Karren
4
p/st
8428
Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)
842810
Personen- und Lastenaufzüge
84281020
elektrische
frei
—
84281080
andere
frei
—
842820
pneumatische Stetigförderer
84282020
für Schüttgut
frei
—
84282080
andere
frei
—
andere Stetigförderer für Waren
84283100
ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt
frei
—
84283200
andere, mit Kübeln
frei
—
84283300
andere, mit Bändern oder Gurten
frei
—
842839
andere
84283920
Scheibenrollenbahnen und andere Rollenbahnen
frei
—
84283990
andere
frei
—
84284000
Rolltreppen und Rollsteige
frei
—
84286000
Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen
frei
—
842890
andere Maschinen, Apparate und Geräte
Lademaschinen, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt
84289071
ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmt
frei
—
84289079
andere
frei
—
84289090
andere
frei
—
8429
Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter
Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer)
84291100
auf Gleisketten
frei
p/st
84291900
andere
frei
p/st
84292000
Erd- oder Straßenhobel (Grader)
frei
p/st
84293000
Schürfwagen (Scraper)
frei
p/st
842940
Straßenwalzen und andere Bodenverdichter
Straßenwalzen
84294010
Vibrationswalzen
frei
p/st
84294030
andere
frei
p/st
84294090
andere Bodenverdichter
frei
p/st
Bagger sowie Schürf- und andere Schaufellader
842951
Frontschaufellader
84295110
Lader, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung unter Tage bestimmt
frei
p/st
andere
84295191
Schaufellader auf Gleisketten
frei
p/st
84295199
andere
frei
p/st
842952
Maschinen mit um 360o drehbarem Oberwagen
84295210
Bagger auf Gleisketten
frei
p/st
84295290
andere
frei
p/st
84295900
andere
frei
p/st
8430
Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
84301000
Rammen und Pfahlzieher
frei
p/st
84302000
Schneeräumer
frei
p/st
Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen
84303100
selbstfahrend
frei
—
84303900
andere
frei
—
andere Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte
84304100
selbstfahrend
frei
—
84304900
andere
frei
—
84305000
andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte
frei
—
andere nicht selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte
84306100
Maschinen, Apparate und Geräte zum Feststampfen oder Verdichten des Bodens
frei
p/st
84306900
andere
frei
—
8431
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt
84311000
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425
frei
—
84312000
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
4
—
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8428
84313100
von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen
frei
—
84313900
andere
frei
—
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430
84314100
Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen
frei
—
84314200
Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)
frei
—
84314300
Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 843041 oder 843049
frei
—
843149
andere
84314920
aus Eisen oder Stahl, gegossen
frei
—
84314980
andere
frei
—
8432
Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze
84321000
Pflüge
frei
p/st
Eggen, Vertikutierer, Grubber (Kultivatoren), Jätmaschinen und Hackmaschinen
84322100
Scheibeneggen
frei
p/st
843229
andere
84322910
Vertikutierer und Grubber (Kultivatoren)
frei
p/st
84322930
Eggen
frei
p/st
84322950
Motorhacken
frei
p/st
84322990
andere
frei
p/st
Sämaschinen, Pflanzmaschinen und Setzmaschinen
84323100
Direktsaatmaschinen, Direktpflanzmaschinen, Direktsetzmaschinen
frei
p/st
843239
andere
Sämaschinen
84323911
Einzeldrill-, Einzelkorndrillmaschinen mit Zentralantrieb
frei
p/st
84323919
andere
frei
p/st
84323990
Pflanz- und Setzmaschinen
frei
p/st
Miststreuer und Düngerstreuer
84324100
Miststreuer
frei
p/st
84324200
Düngerstreuer
frei
p/st
84328000
andere Maschinen, Apparate und Geräte
frei
—
84329000
Teile
frei
—
8433
Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437
Rasenmäher
843311
mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk
84331110
mit Elektromotor
frei
p/st
andere
selbstfahrend
84331151
mit Sitz
frei
p/st
84331159
andere
frei
p/st
84331190
andere
frei
p/st
843319
andere
mit Motor
84331910
mit Elektromotor
frei
p/st
andere
selbstfahrend
84331951
mit Sitz
frei
p/st
84331959
andere
frei
p/st
84331970
andere
frei
p/st
84331990
ohne Motor
frei
p/st
843320
andere Mähmaschinen, einschließlich Mähbalken für Schlepperanbau
84332010
mit Motor
frei
p/st
andere
84332050
ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt
frei
p/st
84332090
andere
frei
p/st
84333000
andere Heuernte-(Heuwerbungs-)maschinen, -apparate und -geräte
frei
p/st
84334000
Stroh- und Futterpressen, einschließlich Aufnahmepressen
frei
p/st
andere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte
84335100
Mähdrescher
frei
p/st
84335200
andere Dreschmaschinen und -geräte
frei
p/st
843353
Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten
84335310
Kartoffelerntemaschinen
frei
p/st
84335330
Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen
frei
p/st
84335390
andere
frei
p/st
843359
andere
Feldhäcksler
84335911
selbstfahrend
frei
p/st
84335919
andere
frei
p/st
84335985
andere
frei
p/st
84336000
Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
frei
—
84339000
Teile
frei
—
8434
Melkmaschinen und andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte
84341000
Melkmaschinen
frei
—
84342000
andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte
frei
—
84349000
Teile
frei
—
8435
Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken
84351000
Maschinen, Apparate und Geräte
1,7
—
84359000
Teile
1,7
—
8436
Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht
84361000
Maschinen, Apparate und Geräte für die Futterbereitung
1,7
—
Maschinen, Apparate und Geräte für die Geflügelhaltung, einschließlich Brut- und Aufzuchtapparate
84362100
Brut- und Aufzuchtapparate
1,7
—
84362900
andere
1,7
—
843680
andere Maschinen, Apparate und Geräte
84368010
für die Forstwirtschaft
1,7
p/st
84368090
andere
1,7
—
Teile
84369100
von Maschinen, Apparaten und Geräten für die Geflügelhaltung, einschließlich Geflügelzucht
1,7
—
84369900
andere
1,7
—
8437
Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art
84371000
Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten
1,7
p/st
84378000
andere Maschinen, Apparate und Geräte
1,7
—
84379000
Teile
1,7
—
8438
Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten
843810
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren
84381010
zum Herstellen von Backwaren
1,7
—
84381090
zum Herstellen von Teigwaren
1,7
—
84382000
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade
1,7
—
84383000
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker
1,7
—
84384000
Brauereimaschinen und -apparate
1,7
—
84385000
Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch
1,7
—
84386000
Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen
1,7
—
843880
andere Maschinen und Apparate
84388010
zum Auf- oder Zubereiten oder Verarbeiten von Kaffee oder Tee
1,7
—
andere
84388091
zum Zubereiten oder Herstellen von Getränken
1,7
—
84388099
andere
1,7
—
84389000
Teile
1,7
—
8439
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe
84391000
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen
1,7
—
84392000
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe
1,7
—
84393000
Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe
1,7
—
Teile
84399100
von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen
1,7
—
84399900
andere
1,7
—
8440
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen
844010
Maschinen und Apparate
84401010
Falzmaschinen
1,7
—
84401020
Zusammentragmaschinen
1,7
—
84401030
Faden-, Draht- und Klammerheftmaschinen
1,7
—
84401040
Klebebindemaschinen
1,7
—
84401090
andere
1,7
—
84409000
Teile
1,7
—
8441
Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art
844110
Schneidemaschinen
84411010
kombinierte Rollenschneide- und -wickelmaschinen
1,7
—
84411020
Längs- und Querschneider
1,7
—
84411030
Schnellschneider
1,7
—
84411070
andere
1,7
—
84412000
Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen
1,7
—
84413000
Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen
1,7
—
84414000
Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
1,7
—
84418000
andere Maschinen und Apparate
1,7
—
844190
Teile
84419010
von Schneidemaschinen
1,7
—
84419090
andere
1,7
—
8442
Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Maschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)
84423000
Maschinen, Apparate und Geräte
frei
p/st
84424000
Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte
frei
—
84425000
Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)
frei
—
8443
Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte
Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442
84431100
Rollenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7
p/st
84431200
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen
1,7
p/st
844313
andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
84431310
gebraucht
1,7
p/st
neu, für ein Format von
84431331
52 × 74 cm oder weniger
1,7
p/st
84431335
mehr als 52 × 74 cm bis 74 × 107 cm
1,7
p/st
84431339
mehr als 74 × 107 cm
1,7
p/st
84431390
andere
1,7
p/st
84431400
Rollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7
p/st
84431500
Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7
p/st
84431600
Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7
p/st
84431700
Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte
1,7
p/st
844319
andere
84431920
zum Bedrucken von Spinnstoffen
1,7
p/st
84431940
zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern
1,7
p/st
84431970
andere
1,7
p/st
andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert
84433100
Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
frei
p/st
844332
andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
84433210
Drucker
frei
p/st
84433280
andere
frei
p/st
84433900
andere
frei
p/st
Teile und Zubehör
844391
Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442
84439110
von Apparaten der Unterposition 84431940
frei
—
andere
84439191
aus Eisen oder Stahl, gegossen
frei
—
84439199
andere
frei
—
844399
andere
84439910
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
frei
—
84439990
andere
frei
—
844400
Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
84440010
Düsenspinnmaschinen
1,7
p/st
84440090
andere
1,7
p/st
8445
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen
84451100
Krempeln (Karden)
1,7
p/st
84451200
Kämmmaschinen
1,7
p/st
84451300
Vorspinnmaschinen (Spindelbänke, Flyer)
1,7
p/st
84451900
andere
1,7
p/st
84452000
Maschinen zum Spinnen von Spinnstoffen
1,7
p/st
84453000
Maschinen zum Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen
1,7
p/st
84454000
Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen
1,7
p/st
84459000
andere
1,7
p/st
8446
Webmaschinen
84461000
Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von 30 cm oder weniger
1,7
p/st
Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm
84462100
motorbetrieben
1,7
p/st
84462900
andere
1,7
p/st
84463000
Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm
1,7
p/st
8447
Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen
Rundwirk- und Rundstrickmaschinen
84471100
mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm oder weniger
1,7
p/st
84471200
mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als 165 mm
1,7
p/st
844720
Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen
84472020
Flachkettenwirkmaschinen, einschließlich Raschelmaschinen; Nähwirkmaschinen
1,7
p/st
84472080
andere
1,7
p/st
84479000
andere
1,7
p/st
8448
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen)
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447
84481100
Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen; Kartensparvorrichtungen, Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen und Kartenbindemaschinen
1,7
—
84481900
andere
1,7
—
84482000
Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8444 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate
1,7
—
Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate
84483100
Kratzengarnituren
1,7
—
84483200
für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren
1,7
—
84483300
Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und Ringläufer
1,7
—
84483900
andere
1,7
—
Teile und Zubehör für Webmaschinen oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate
84484200
Webeblätter, Weblitzen und Webschäfte
1,7
—
84484900
andere
1,7
—
Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8447 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate
844851
Platinen, Nadeln und andere Waren zur Maschenbildung
84485110
Platinen
1,7
—
84485190
andere
1,7
—
84485900
andere
1,7
—
84490000
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschließlich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei
1,7
—
8450
Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung
Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger
845011
Waschvollautomaten
mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger
84501111
Frontlader
3
p/st
84501119
Toplader
3
p/st
84501190
mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 6 kg bis 10 kg
2,6
p/st
84501200
andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner
2,7
p/st
84501900
andere
2,7
p/st
84502000
Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10 kg
2,2
p/st
84509000
Teile
2,7
—
8451
Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen
84511000
Maschinen für die chemische Reinigung
2,2
—
Trockner
84512100
mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger
2,2
—
84512900
andere
2,2
—
84513000
Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen
2,2
p/st
84514000
Maschinen zum Waschen, Bleichen oder Färben
2,2
—
84515000
Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen
2,2
—
845180
andere Maschinen und Apparate
84518010
Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen
2,2
—
84518030
Maschinen zum Appretieren oder Ausrüsten
2,2
—
84518080
andere
2,2
—
84519000
Teile
2,2
—
8452
Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln
845210
Haushaltsnähmaschinen
Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt; Steppstichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegen
84521011
Nähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 €
5,7
p/st
84521019
andere
9,7
p/st
84521090
andere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe
3,7
p/st
andere Nähmaschinen
84522100
Nähautomaten
3,7
p/st
84522900
andere
3,7
p/st
84523000
Nähmaschinennadeln
2,7
1000
84529000
Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen sowie Teile davon; andere Nähmaschinenteile
2,7
—
8453
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen
84531000
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder
1,7
—
84532000
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen
1,7
—
84538000
andere Maschinen und Apparate
1,7
—
84539000
Teile
1,7
—
8454
Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe
84541000
Konverter
1,7
—
84542000
Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen
1,7
—
845430
Gießmaschinen
84543010
Druckgießmaschinen
1,7
—
84543090
andere
1,7
—
84549000
Teile
1,7
—
8455
Metallwalzwerke und Walzen dafür
84551000
Rohrwalzwerke
2,7
—
andere Walzwerke
84552100
Warmwalzwerke und kombinierte Warm- und Kaltwalzwerke
2,7
—
84552200
Kaltwalzwerke
2,7
—
845530
Walzen für Walzwerke
84553010
aus Gusseisen
2,7
—
aus Stahl, freiformgeschmiedet
84553031
Arbeitswalzen für Warmwalzwerke; Stützwalzen für Warm- und Kaltwalzwerke
2,7
—
84553039
Arbeitswalzen für Kaltwalzwerke
2,7
—
84553090
andere
2,7
—
84559000
andere Teile
2,7
—
8456
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen
Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen
845611
mit Laser betrieben
84561110
von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
frei
p/st
84561190
andere
4,5
p/st
845612
mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben
84561210
von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
frei
p/st
84561290
andere
4,5
p/st
84562000
Ultraschallwerkzeugmaschinen
3,5
p/st
845630
Elektroerosionswerkzeugmaschinen
numerisch gesteuert
84563011
Drahterodiermaschinen
3,5
p/st
84563019
andere
3,5
p/st
84563090
andere
3,5
p/st
84564000
im Plasmalichtbogenverfahren betrieben
3,5
p/st
84565000
Wasserstrahlschneidemaschinen
1,7
p/st
84569000
andere
3,5
p/st
8457
Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen
845710
Bearbeitungszentren
84571010
Horizontal-Maschinenzentren
2,7
p/st
84571090
andere
2,7
p/st
84572000
Mehrwegemaschinen
2,7
p/st
845730
Transfermaschinen
84573010
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84573090
andere
2,7
p/st
8458
Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung
Horizontal-Drehmaschinen
845811
numerisch gesteuert
84581120
Drehzentren
2,7
p/st
Drehautomaten
84581141
Einspindeldrehautomaten
2,7
p/st
84581149
Mehrspindeldrehautomaten
2,7
p/st
84581180
andere
2,7
p/st
84581900
andere
2,7
p/st
andere Drehmaschinen
845891
numerisch gesteuert
84589120
Drehzentren
2,7
p/st
84589180
andere
2,7
p/st
84589900
andere
2,7
p/st
8459
Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458
84591000
Bearbeitungseinheiten auf Schlitten
2,7
p/st
andere Bohrmaschinen
84592100
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84592900
andere
2,7
p/st
andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen
84593100
numerisch gesteuert
1,7
p/st
84593900
andere
1,7
p/st
andere Ausbohrmaschinen
84594100
numerisch gesteuert
1,7
p/st
84594900
andere
1,7
p/st
Konsolfräsmaschinen
84595100
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84595900
andere
2,7
p/st
andere Fräsmaschinen
845961
numerisch gesteuert
84596110
Werkzeugfräsmaschinen
2,7
p/st
84596190
andere
2,7
p/st
845969
andere
84596910
Werkzeugfräsmaschinen
2,7
p/st
84596990
andere
2,7
p/st
84597000
andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen
2,7
p/st
8460
Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461
Flach- oder Planschleifmaschinen
84601200
numerisch gesteuert
1,7
p/st
84601900
andere
1,7
p/st
andere Schleifmaschinen
84602200
spitzenlose Schleifmaschinen, numerisch gesteuert
1,7
p/st
84602300
andere Rundschleifmaschinen, numerisch gesteuert
1,7
p/st
84602400
andere, numerisch gesteuert
1,7
p/st
846029
andere
84602910
Rundschleifmaschinen
2,7
p/st
84602990
andere
2,7
p/st
Schärfmaschinen
84603100
numerisch gesteuert
1,7
p/st
84603900
andere
1,7
p/st
846040
Honmaschinen und Läppmaschinen
84604010
numerisch gesteuert
1,7
p/st
84604090
andere
1,7
p/st
84609000
andere
1,7
p/st
8461
Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
84612000
Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen
1,7
p/st
846130
Räummaschinen
84613010
numerisch gesteuert
1,7
p/st
84613090
andere
1,7
p/st
846140
Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen
Verzahnmaschinen
für zylindrische Verzahnungen
84614011
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84614019
andere
2,7
p/st
für andere Verzahnungen
84614031
numerisch gesteuert
1,7
p/st
84614039
andere
1,7
p/st
Maschinen zum Fertigbearbeiten der Zähne
mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm
84614071
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84614079
andere
2,7
p/st
84614090
andere
1,7
p/st
846150
Sägemaschinen und Trennmaschinen
Sägemaschinen
84615011
Kreissägemaschinen
1,7
p/st
84615019
andere
1,7
p/st
84615090
Trennmaschinen
1,7
p/st
84619000
andere
2,7
p/st
8462
Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt
846210
Freiformschmiede- oder Gesenkschmiedemaschinen (einschließlich Pressen) und Schmiedehämmer
84621010
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84621090
andere
1,7
p/st
Biegemaschinen, Abkantmaschinen und Richtmaschinen (einschließlich Pressen)
846221
numerisch gesteuert
84622110
zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen
2,7
p/st
84622180
andere
2,7
p/st
846229
andere
84622910
zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen
1,7
p/st
andere
84622991
hydraulisch arbeitend
1,7
p/st
84622998
andere
1,7
p/st
Scheren (einschließlich Pressen), ausgenommen mit Lochstanzen kombinierte Scheren
84623100
numerisch gesteuert
2,7
p/st
846239
andere
84623910
zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen
1,7
p/st
andere
84623991
hydraulisch arbeitend
1,7
p/st
84623999
andere
1,7
p/st
Lochstanzen und Ausklinkmaschinen (einschließlich Pressen) sowie mit Lochstanzen kombinierte Scheren
846241
numerisch gesteuert
84624110
zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen
2,7
p/st
84624190
andere
2,7
p/st
846249
andere
84624910
zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen
1,7
p/st
84624990
andere
1,7
p/st
andere
846291
hydraulische Pressen
84629120
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84629180
andere
2,7
p/st
846299
andere
84629920
numerisch gesteuert
2,7
p/st
84629980
andere
2,7
p/st
8463
Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets
846310
Ziehbänke für Stangen, Rohre, Profile, Drähte oder dergleichen
84631010
Drahtziehmaschinen
2,7
p/st
84631090
andere
2,7
p/st
84632000
Gewindewalz- oder Gewinderollmaschinen
2,7
p/st
84633000
Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Metalldraht
2,7
p/st
84639000
andere
2,7
p/st
8464
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
84641000
Sägemaschinen
2,2
p/st
846420
Schleifmaschinen und Poliermaschinen
Maschinen zum Bearbeiten von Glas
84642011
von optischen Gläsern
2,2
p/st
84642019
andere
2,2
—
84642080
andere
2,2
—
84649000
andere
2,2
—
8465
Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen
846510
Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können
84651010
Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird
2,7
p/st
84651090
Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird
2,7
p/st
84652000
Bearbeitungszentren
2,7
p/st
andere
846591
Sägemaschinen
84659110
Bandsägen
2,7
p/st
84659120
Kreissägen
2,7
p/st
84659190
andere
2,7
p/st
84659200
Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und Kehlmaschinen
2,7
p/st
84659300
Schleifmaschinen und Poliermaschinen
2,7
p/st
84659400
Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen
2,7
p/st
84659500
Bohrmaschinen und Stemmmaschinen
2,7
p/st
84659600
Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen
2,7
p/st
84659900
andere
2,7
p/st
8466
Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
846610
Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
Werkzeughalter
84661020
Dorne, Spannzangen und Hülsen
1,2
—
andere
84661031
für Drehmaschinen
1,2
—
84661038
andere
1,2
—
84661080
selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
1,2
—
846620
Werkstückhalter
84662020
werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen
1,2
—
andere
84662091
für Drehmaschinen
1,2
—
84662098
andere
1,2
—
84663000
Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Maschinen
1,2
—
andere
846691
für Maschinen der Position 8464
84669120
aus Eisen oder Stahl, gegossen
1,2
—
84669195
andere
1,2
—
846692
für Maschinen der Position 8465
84669220
aus Eisen oder Stahl, gegossen
1,2
—
84669280
andere
1,2
—
846693
für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461
84669340
Teile und Zubehör von Maschinen der Unterpositionen 84561110, 84561210, 845620, 845630, 845710, 845891, 84592100, 845961 oder 846150 von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder von Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art
frei
—
andere
84669350
für Maschinen der Unterposition 84565000
1,7
—
84669360
andere
1,2
—
84669400
für Maschinen der Position 8462 oder 8463
1,2
—
8467
Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen
pneumatische Werkzeuge
846711
rotierende (auch schlagende) Werkzeuge
84671110
zum Bearbeiten von Metallen
1,7
—
84671190
andere
1,7
—
84671900
andere
1,7
—
mit eingebautem Elektromotor
846721
Bohrmaschinen aller Art
84672110
zum Betrieb ohne externe Energiequelle
2,7
p/st
andere
84672191
elektropneumatische
2,7
p/st
84672199
andere
2,7
p/st
846722
Sägen
84672210
Kettensägen
2,7
p/st
84672230
Kreissägen
2,7
p/st
84672290
andere
2,7
p/st
846729
andere
84672920
zum Betrieb ohne externe Energiequelle
2,7
p/st
andere
Schleifmaschinen
84672951
Winkelschleifer
2,7
p/st
84672953
Bandschleifmaschinen
2,7
p/st
84672959
andere
2,7
p/st
84672970
Hobelmaschinen
2,7
p/st
84672980
Heckenscheren, Grasscheren und Rasenkantenschneider
2,7
p/st
84672985
andere
2,7
p/st
andere Werkzeuge
84678100
Kettensägen
1,7
p/st
84678900
andere
1,7
—
Teile
84679100
von Kettensägen
1,7
—
84679200
von pneumatischen Werkzeugen
1,7
—
84679900
andere
1,7
—
8468
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten
84681000
Handapparate und -geräte (Brenner)
2,2
—
84682000
andere Autogenmaschinen, -apparate und -geräte
2,2
—
84688000
andere Maschinen, Apparate und Geräte
2,2
—
84689000
Teile
2,2
—
8469
8470
Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen
84701000
elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen
frei
p/st
andere elektronische Rechenmaschinen
84702100
druckende
frei
p/st
84702900
andere
frei
p/st
84703000
andere Rechenmaschinen
frei
p/st
84705000
Registrierkassen
frei
p/st
84709000
andere
frei
p/st
8471
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
84713000
tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend
frei
p/st
andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen
84714100
mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend
frei
p/st
84714900
andere, als System gestellt
frei
p/st
84715000
Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 847141 oder 847149), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten
frei
p/st
847160
Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten
84716060
Tastaturen
frei
p/st
84716070
andere
frei
p/st
847170
Speichereinheiten
84717020
Zentralspeichereinheiten
frei
p/st
andere
Plattenspeichereinheiten
84717030
optisch, einschließlich magneto-optisch
frei
p/st
andere
84717050
Festplattenspeichereinheiten
frei
p/st
84717070
andere
frei
p/st
84717080
Bandspeichereinheiten
frei
p/st
84717098
andere
frei
p/st
84718000
andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
frei
p/st
84719000
andere
frei
p/st
8472
Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)
84721000
Vervielfältigungsmaschinen
1,0
p/st
84723000
Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen
2,2
p/st
847290
andere
84729010
Münzsortier-, Münzzähl- oder Münzeinwickelmaschinen
1,1
p/st
84729030
Bankautomaten
frei
p/st
84729040
Textverarbeitungsmaschinen
frei
p/st
84729090
andere
1,1
—
8473
Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt
Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470
847321
für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterposition 847010, 847021 oder 847029
84732110
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
frei
—
84732190
andere
frei
—
847329
andere
84732910
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
frei
—
84732990
andere
frei
—
847330
Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8471
84733020
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
frei
—
84733080
andere
frei
—
847340
Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472
84734010
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
frei
—
84734080
andere
frei
—
847350
Teile und Zubehör, gleichermaßen für die Verwendung mit Maschinen, Apparaten oder Geräten der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt
84735020
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
frei
—
84735080
andere
frei
—
8474
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
84741000
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen
frei
—
84742000
Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen
frei
—
Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten
84743100
Beton- und Mörtelmischmaschinen
frei
—
84743200
Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen
frei
—
84743900
andere
frei
—
847480
andere Maschinen und Apparate
84748010
Maschinen zum Pressen oder Formen von keramischen Massen
frei
—
84748090
andere
frei
—
847490
Teile
84749010
aus Eisen oder Stahl, gegossen
frei
—
84749090
andere
frei
—
8475
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren
84751000
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen
1,7
—
Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren
84752100
Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen
frei
—
84752900
andere
1,7
—
847590
Teile
84759010
Teile von Maschinen der Unterposition 84752100
frei
—
84759090
andere
1,7
—
8476
Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschließlich Geldwechselautomaten
Getränkeverkaufsautomaten
84762100
mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen
1,7
p/st
84762900
andere
1,7
p/st
andere Maschinen
84768100
mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen
1,7
p/st
847689
andere
84768910
Geldwechselautomaten
frei
p/st
84768990
andere
1,7
p/st
847690
Teile
84769010
Teile von Geldwechselautomaten
frei
—
84769090
andere
1,7
—
8477
Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
84771000
Spritzgießmaschinen
1,7
p/st
84772000
Extruder
1,7
p/st
84773000
Blasformmaschinen
1,7
p/st
84774000
Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen
1,7
p/st
andere Maschinen und Apparate zum Formen
84775100
zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen oder zum Formen von Luftschläuchen
1,7
p/st
847759
andere
84775910
Pressen
1,7
p/st
84775980
andere
1,7
p/st
847780
andere Maschinen und Apparate
Maschinen zum Herstellen von Zellkunststoff oder Zellkautschuk
84778011
Maschinen für die Verarbeitung von Reaktionsharzen
1,7
p/st
84778019
andere
1,7
p/st
andere
84778091
Zerkleinerungsmaschinen
1,7
p/st
84778093
Mischer, Kneter und Rührwerke
1,7
p/st
84778095
Schneid-, Spalt- und Schälmaschinen
1,7
p/st
84778099
andere
1,7
—
847790
Teile
84779010
aus Eisen oder Stahl, gegossen
1,7
—
84779080
andere
1,7
—
8478
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
84781000
Maschinen und Apparate
1,7
—
84789000
Teile
1,7
—
8479
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
84791000
Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten
frei
—
84792000
Maschinen, Apparate und Geräte zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen Ölen oder Fetten
1,7
—
847930
Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork
84793010
Pressen
1,7
—
84793090
andere
1,7
—
84794000
Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln
1,7
p/st
84795000
Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen
1,7
—
84796000
Verdunstungsluftkühler
1,7
—
Fahrgastbrücken
84797100
von der auf Flughäfen verwendeten Art
1,7
—
84797900
andere
1,7
—
andere Maschinen, Apparate und Geräte
84798100
zum Behandeln von Metallen, einschließlich Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke
1,7
—
84798200
zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren
1,7
—
847989
andere
84798930
schreitender hydraulischer Grubenausbau
1,7
—
84798960
Zentralschmiersysteme
1,7
—
84798970
elektronische Bestückungsautomaten von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
frei
—
84798997
andere
1,7
—
847990
Teile
84799015
Teile von Maschinen der Unterposition 84798970
frei
—
andere
84799020
aus Eisen oder Stahl, gegossen
1,7
—
84799070
andere
1,7
—
8480
Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe
84801000
Gießerei-Formkästen
1,7
—
84802000
Grundplatten für Formen
1,7
—
848030
Gießereimodelle
84803010
aus Holz
1,7
—
84803090
andere
2,7
—
Formen für Metalle oder Metallcarbide
84804100
zum Druckgießen (einschließlich Spritzgießen)
1,7
—
84804900
andere
1,7
—
84805000
Formen für Glas
1,7
—
84806000
Formen für mineralische Stoffe
1,7
—
Formen für Kautschuk oder Kunststoffe
84807100
zum Spritzgießen oder Formpressen
1,7
—
84807900
andere
1,7
—
8481
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile
848110
Druckminderventile
84811005
kombiniert mit Filtern oder Ölern
2,2
—
andere
84811019
aus Gusseisen oder Stahl
2,2
—
84811099
andere
2,2
—
848120
Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung
84812010
Ventile für ölhydraulische Energieübertragung
2,2
—
84812090
Ventile für pneumatische Energieübertragung
2,2
—
848130
Rückschlagklappen und -ventile
84813091
aus Gusseisen oder Stahl
2,2
—
84813099
andere
2,2
—
848140
Überdruckventile und Sicherheitsventile
84814010
aus Gusseisen oder Stahl
2,2
—
84814090
andere
2,2
—
848180
andere Armaturen und ähnliche Apparate
Sanitärarmaturen
84818011
Mischarmaturen
2,2
—
84818019
andere
2,2
—
Armaturen für Heizkörper von Zentralheizungen
84818031
Thermostatventile
2,2
—
84818039
andere
2,2
—
84818040
Ventile für Reifen oder Luftschläuche
2,2
—
andere
Regelventile
84818051
Temperaturregelventile
2,2
—
84818059
andere
2,2
—
andere
Schieber
84818061
aus Gusseisen
2,2
—
84818063
aus Stahl
2,2
—
84818069
andere
2,2
—
Ventile
84818071
aus Gusseisen
2,2
—
84818073
aus Stahl
2,2
—
84818079
andere
2,2
—
84818081
Kugel-, Kegel- und Zylinderhähne
2,2
—
84818085
Klappen
2,2
—
84818087
Membranarmaturen
2,2
—
84818099
andere
2,2
—
84819000
Teile
2,2
—
8482
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)
848210
Kugellager
84821010
mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger
8
—
84821090
andere
8
—
84822000
Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen
8
—
84823000
Tonnenlager (Pendelrollenlager)
8
—
84824000
Nadellager
8
—
84825000
Zylinderrollenlager
8
—
84828000
andere, einschließlich kombinierte Wälzlager
8
—
Teile
848291
Kugeln, Rollen und Nadeln
84829110
Kegelrollen
8
—
84829190
andere
7,7
—
84829900
andere
8
—
8483
Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
848310
Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln
Kurbeln und Kurbelwellen
84831021
aus Eisen oder Stahl, gegossen
4
—
84831025
aus Stahl, freiformgeschmiedet
4
—
84831029
andere
4
—
84831050
Gelenkwellen
4
—
84831095
andere
4
—
84832000
Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager
6
—
848330
Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Wellengleitlager und Lagerschalen
Lagergehäuse
84833032
für Wälzlager aller Art
5,7
—
84833038
andere
3,4
—
84833080
Wellengleitlager und Lagerschalen
3,4
—
848340
Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern, ausgenommen Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Kugel- oder Rollenrollspindeln
Zahnradgetriebe (ausgenommen Schaltgetriebe)
84834021
Stirnradgetriebe
3,7
—
84834023
Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe
3,7
—
84834025
Schneckengetriebe
3,7
—
84834029
andere
3,7
—
84834030
Kugel- oder Rollenrollspindeln
3,7
—
Schaltgetriebe
84834051
Zahnradschaltgetriebe
3,7
—
84834059
andere
3,7
—
84834090
andere
3,7
—
848350
Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge)
84835020
aus Eisen oder Stahl, gegossen
2,7
—
84835080
andere
2,7
—
848360
Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
84836020
aus Eisen oder Stahl, gegossen
2,7
—
84836080
andere
2,7
—
848390
Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile
84839020
Teile von Lagergehäusen für Wälzlager aller Art
5,7
—
andere
84839081
aus Eisen oder Stahl, gegossen
2,7
—
84839089
andere
2,7
—
8484
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen
84841000
metalloplastische Dichtungen
1,7
—
84842000
mechanische Dichtungen
1,7
—
84849000
andere
1,7
—
8485
8486
Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör
84861000
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers)
frei
—
84862000
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen
frei
—
84863000
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Flachbildschirmen
frei
—
84864000
in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte
frei
—
84869000
Teile und Zubehör
frei
—
8487
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren
848710
Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür
84871010
aus Bronze
1,7
p/st
84871090
andere
1,7
p/st
848790
andere
84879040
aus Gusseisen
1,7
—
aus Eisen oder Stahl
84879051
aus Stahl, gegossen
1,7
—
84879057
aus freiformgeschmiedetem oder gesenkgeschmiedetem Eisen oder Stahl
1,7
—
84879059
andere
1,7
—
84879090
andere
1,7
—
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht:
a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung;
b) Glaswaren der Position 7011;
c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486;
d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018); oder
e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94.
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen.
8504
3. Im Sinne der Position 8507 umfasst der Begriff „Akkumulatoren“ auch solche Waren, die mit Nebenaggregaten gestellt werden, die der Funktion des Akkumulators (des Speicherns oder der Versorgung mit Strom) dienen oder vor Zerstörung schützen, wie z.B. elektrische Stecker, Temperaturreglereinheiten (z.B. Thermistoren) und Stromkreisschutzvorrichtungen. Auch umfasst sind Teile des Schutzgehäuses, in dem sie verwendet werden sollen.
4. Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind:
a) Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht;
b) andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter (Position 8414), Wäscheschleudern (Position 8421), Geschirrspülmaschinen (Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche (Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen (Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Position 8452), elektrische Handscheren (Position 8467) und Elektrowärmegeräte (Position 8516).
5. Im Sinne der Position 8523 gelten:
a) als „nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung“ (z. B. „Flash Memory Card“ oder „Flash Electronic Storage Card“) Speichervorrichtungen mit einer elektrischen Anschlussvorrichtung, die im gleichen Gehäuse einen oder mehrere Flashspeicher (z. B. „Flash E2PROM“) in Form von auf gedruckten Schaltungen montierten integrierten Schaltungen enthalten. Sie können einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthalten;
b) als „intelligente Karten (smart cards)“, Karten, mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM – random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, ein Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten.
6. „Gedruckte Schaltungen“ im Sinne der Position 8534 sind Schaltungen, bei denen auf einem isolierenden Träger durch ein beliebiges Druckverfahren (z. B. durch Ausstanzen, Elektroplattieren oder Ätzen) oder in der Technik der „Schichtschaltungen“ Leiterbahnen, Kontakte oder andere aufgedruckte Elemente (z. B. Induktionsspulen, Widerstände oder Kondensatoren) — einzeln oder miteinander nach einem vorher festgelegten Schaltplan verbunden — aufgebracht sind, nicht jedoch Bauelemente (wie z. B. Halbleiterbauelemente), die ein elektrisches Signal erzeugen, umformen, verändern oder verstärken können.
Der Begriff „gedruckte Schaltungen“ umfasst weder Schaltungen, die mit anderen als gedruckten Elementen versehen sind, noch einzelne diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktionsspulen. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht durch Drucken hergestellten Anschlussstücken ausgestattet sein.
8542
7. Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“ Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z. B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
8. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
9. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind:
a) „Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht;
b) „elektronische integrierte Schaltungen“:
8523
8541
8542
10. Als ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren im Sinne der Position 8548 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.
1. Zu der Unterposition 852712 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.
1. Tonwiedergabegeräte mit Laserabnehmersystem gehören nicht zu Unterposition 85192010 oder 85193000.
2. Die Unterpositions-Anmerkung 1 gilt für die Unterposition 85198115 sinngemäß.
3. Nur für die Zwecke der Unterpositionen 85287115 und 85287191 erfasst der Begriff „Modem“ Geräte oder Vorrichtungen, die Eingangs- und Ausgangssignale modulieren und demodulieren, wie V.90-Modems oder Kabelmodems, sowie andere Geräte, die für den Zugang zum Internet ähnliche Technologien verwenden, wie WLAN, ISDN und Ethernet. Der Zugang zum Internet kann durch den Dienstanbieter beschränkt sein.
Geräte dieser Unterpositionen müssen einen wechselseitigen Kommunikationsprozess oder einen wechselseitigen Informationsfluss zur Herstellung eines interaktiven Informationsaustausches ermöglichen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8501
Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
850110
Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
85011010
Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger
4,7
p/st
andere
85011091
Allstrom-(Universal-)motoren
2,7
p/st
85011093
Wechselstrommotoren
2,7
p/st
85011099
Gleichstrommotoren
2,7
p/st
85012000
Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
2,7
p/st
andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren
85013100
mit einer Leistung von 750 W oder weniger
2,7
p/st
85013200
mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
2,7
p/st
85013300
mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW
2,7
p/st
85013400
mit einer Leistung von mehr als 375 kW
2,7
p/st
850140
andere Einphasen-Wechselstrommotoren
85014020
mit einer Leistung von 750 W oder weniger
2,7
p/st
85014080
mit einer Leistung von mehr als 750 W
2,7
p/st
andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
85015100
mit einer Leistung von 750 W oder weniger
2,7
p/st
850152
mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
85015220
mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW
2,7
p/st
85015230
mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW
2,7
p/st
85015290
mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW
2,7
p/st
850153
mit einer Leistung von mehr als 75 kW
85015350
Fahrmotoren
2,7
p/st
andere, mit einer Leistung von
85015381
mehr als 75 kW bis 375 kW
2,7
p/st
85015394
mehr als 375 kW bis 750 kW
2,7
p/st
85015399
mehr als 750 kW
2,7
p/st
Wechselstromgeneratoren
850161
mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger
85016120
mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger
2,7
p/st
85016180
mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA
2,7
p/st
85016200
mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA
2,7
p/st
85016300
mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA
2,7
p/st
85016400
mit einer Leistung von mehr als 750 kVA
2,7
p/st
8502
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
850211
mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger
85021120
mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger
2,7
p/st
85021180
mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA
2,7
p/st
85021200
mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA
2,7
p/st
850213
mit einer Leistung von mehr als 375 kVA
85021320
mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA
2,7
p/st
85021340
mit einer Leistung von mehr als 750 kVA bis 2000 kVA
2,7
p/st
85021380
mit einer Leistung von mehr als 2000 kVA
2,7
p/st
850220
Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
85022020
mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger
2,7
p/st
85022040
mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 375 kVA
2,7
p/st
85022060
mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA
2,7
p/st
85022080
mit einer Leistung von mehr als 750 kVA
2,7
p/st
andere Stromerzeugungsaggregate
85023100
windgetrieben
2,7
p/st
850239
andere
85023920
Turbogeneratoren
2,7
p/st
85023980
andere
2,7
p/st
85024000
elektrische rotierende Umformer
2,7
p/st
850300
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt
85030010
amagnetische Schrumpfringe
2,7
—
andere
85030091
aus Eisen oder Stahl, gegossen
2,7
—
85030099
andere
2,7
—
8504
Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen
850410
Vorschaltgeräte für Entladungslampen
85041020
Vorschaltdrosselspulen (Einfach- und Doppeldrosselspulen), auch mit angeschaltetem Kondensator
3,7
p/st
85041080
andere
3,7
p/st
Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation
85042100
mit einer Leistung von 650 kVA oder weniger
3,7
p/st
850422
mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 10000 kVA
85042210
mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 1600 kVA
3,7
p/st
85042290
mit einer Leistung von mehr als 1600 kVA bis 10000 kVA
3,7
p/st
85042300
mit einer Leistung von mehr als 10000 kVA
3,7
p/st
andere Transformatoren
850431
mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger
Messwandler
85043121
Spannungswandler
3,7
p/st
85043129
andere
3,7
p/st
85043180
andere
3,7
p/st
85043200
mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA
3,7
p/st
85043300
mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA
3,7
p/st
85043400
mit einer Leistung von mehr als 500 kVA
3,7
p/st
850440
Stromrichter
85044030
von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art
frei
p/st
andere
85044055
Akkumulatorenladegeräte
1,7
p/st
andere
85044082
Gleichrichter
1,7
—
Wechselrichter
85044084
mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger
1,7
—
85044088
mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA
1,7
—
85044090
andere
1,7
—
850450
andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen
85045020
von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art
frei
—
85045095
andere
1,9
—
850490
Teile
von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen
85049005
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85045020
frei
—
andere
85049011
Ferritkerne
1,1
—
85049018
andere
1,1
—
von Stromrichtern
85049091
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85044030
frei
—
85049099
andere
1,1
—
8505
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden
85051100
aus Metall
2,2
—
850519
andere
85051910
Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit
2,2
—
85051990
andere
2,2
—
85052000
elektromagnetische Kupplungen und Bremsen
2,2
—
850590
andere, einschließlich Teile
Elektromagnete; Spannplatten und Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen
85059021
Elektromagnete von der ausschließlich oder hauptsächlich für bildgebende Magnetresonanzgeräte verwendeten Art, außer Elektromagneten der Position 9018
frei
—
85059029
andere
1,8
—
85059050
elektromagnetische Hebeköpfe
2,2
—
85059090
Teile
1,8
—
8506
Elektrische Primärelemente und Primärbatterien
850610
Mangandioxidelemente und -batterien
alkalische
85061011
Rundzellen
4,7
p/st
85061018
andere
4,7
p/st
andere
85061091
Rundzellen
4,7
p/st
85061098
andere
4,7
p/st
85063000
Quecksilberoxidelemente und -batterien
4,7
p/st
85064000
Silberoxidelemente und -batterien
4,7
p/st
850650
Lithiumelemente und -batterien
85065010
Rundzellen
4,7
p/st
85065030
Knopfzellen
4,7
p/st
85065090
andere
4,7
p/st
85066000
Luft-Zink-Elemente und -Batterien
4,7
p/st
850680
andere Primärelemente und Primärbatterien
85068005
Zink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 V
frei
p/st
85068080
andere
4,7
p/st
85069000
Teile
4,7
—
8507
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
850710
Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)
85071020
mit flüssigem Elektrolyt arbeitend
3,7
p/st
85071080
andere
3,7
p/st
850720
andere Blei-Akkumulatoren
85072020
mit flüssigem Elektrolyt arbeitend
3,7
ce/el
85072080
andere
3,7
ce/el
850730
Nickel-Cadmium-Akkumulatoren
85073020
gasdichte
2,6
p/st
85073080
andere
2,6
ce/el
85074000
Nickel-Eisen-Akkumulatoren
2,7
p/st
85075000
Nickelhydrid-Akkumulatoren
2,7
p/st
85076000
Lithium-Ionen-Akkumulatoren
2,7
p/st
85078000
andere Akkumulatoren
2,7
p/st
850790
Teile
85079030
Scheider (Separatoren)
2,7
—
85079080
andere
2,7
—
8508
Staubsauger
mit eingebautem Elektromotor
85081100
mit einer Leistung von 1500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger
2,2
p/st
85081900
andere
1,7
p/st
85086000
andere Staubsauger
1,7
p/st
85087000
Teile
1,7
—
8509
Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508
85094000
Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen
2,2
p/st
85098000
andere Geräte
2,2
—
85099000
Teile
2,2
—
8510
Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen sowie Haarentferner (Epilatoren), mit eingebautem Elektromotor
85101000
Rasierapparate
2,2
p/st
85102000
Haarschneide- und Schermaschinen
2,2
p/st
85103000
Haarentferner (Epilatoren)
2,2
p/st
85109000
Teile
2,2
—
8511
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter
85111000
Zündkerzen
3,2
—
85112000
Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder
3,2
—
85113000
Zündverteiler; Zündspulen
3,2
—
85114000
Anlasser und Lichtanlasser
3,2
—
85115000
andere Lichtmaschinen
3,2
—
85118000
andere Apparate und Vorrichtungen
3,2
—
85119000
Teile
3,2
—
8512
Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
85121000
Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
2,7
—
85122000
andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
2,7
—
851230
Hörsignalgeräte
85123010
Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
2,2
p/st
85123090
andere
2,7
—
85124000
Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben
2,7
—
851290
Teile
85129010
von Geräten der Unterposition 85123010
2,2
—
85129090
andere
2,7
—
8513
Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512
85131000
Leuchten
5,7
—
85139000
Teile
5,7
—
8514
Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung
851410
Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung
85141010
Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken
2,2
p/st
85141080
andere
2,2
p/st
851420
Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung
85142010
Induktionsöfen
2,2
p/st
85142080
Öfen mit dielektrischer Erwärmung
2,2
p/st
851430
andere Öfen
85143020
von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
1,1
p/st
85143080
andere
2,2
p/st
85144000
andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung
2,2
p/st
851490
Teile
85149030
von anderen Öfen der Unterposition 85143020
1,1
—
85149070
andere
2,2
—
8515
Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets
Maschinen, Apparate und Geräte zum Hart- oder Weichlöten
85151100
Lötkolben und Lötpistolen
2,7
—
851519
andere
85151910
Wellenlötmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
1,4
—
85151990
andere
2,7
—
Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen
85152100
voll- oder teilautomatische
2,7
—
85152900
andere
2,7
—
Maschinen, Apparate und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen
85153100
voll- oder teilautomatische
2,7
—
851539
andere
zum manuellen Schweißen, mit umhüllten Elektroden, bestehend aus Schweißköpfen oder Schweißzangen und
85153913
Transformator
2,7
—
85153918
Generator oder rotierendem Umformer oder Stromrichter
2,7
—
85153990
andere
2,7
—
851580
andere Maschinen, Apparate und Geräte
85158010
zum Behandeln von Metallen
2,7
p/st
85158090
andere
2,7
p/st
851590
Teile
85159020
von Wellenlötmaschinen der Unterposition 85151910
frei
—
85159080
andere
2,7
—
8516
Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545
851610
elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder
85161011
Durchlauferhitzer
2,7
p/st
85161080
andere
2,7
p/st
elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken
85162100
Speicherheizgeräte
2,7
p/st
851629
andere
85162910
Radiatoren mit Flüssigkeitsumlauf
2,7
p/st
85162950
Konvektoren
2,7
p/st
andere
85162991
mit eingebautem Ventilator
2,7
p/st
85162999
andere
2,7
p/st
Elektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen
85163100
Haartrockner
2,7
p/st
85163200
andere Elektrowärmegeräte zur Haarpflege
2,7
—
85163300
Händetrockner
2,7
p/st
85164000
elektrische Bügeleisen
2,7
p/st
85165000
Mikrowellengeräte
5
p/st
851660
andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte
85166010
Vollherde
2,7
p/st
85166050
Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden
2,7
p/st
85166070
Grillgeräte und Bratgeräte
2,7
p/st
85166080
Einbau-Backöfen
2,7
p/st
85166090
andere
2,7
p/st
andere Elektrowärmegeräte
85167100
Kaffeemaschinen und Teemaschinen
2,7
p/st
85167200
Brotröster (Toaster)
2,7
p/st
851679
andere
85167920
Fritteusen
2,7
p/st
85167970
andere
2,7
p/st
851680
elektrische Heizwiderstände
85168020
mit einem Träger aus Isolierstoff versehen
2,7
—
85168080
andere
2,7
—
85169000
Teile
2,7
—
8517
Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528
Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke
85171100
Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer
frei
p/st
85171200
Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke
frei
p/st
85171800
andere
frei
—
andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)
85176100
Basisstationen
frei
p/st
85176200
Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)
frei
—
851769
andere
85176910
Videofone
frei
p/st
85176920
Gegensprechanlagen
frei
—
85176930
Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr
frei
p/st
85176990
andere
frei
—
85177000
Teile
frei
—
8518
Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
851810
Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür
85181030
Mikrofone mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz, einem Durchmesser von 10 mm oder weniger und einer Höhe von 3 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Art
frei
—
85181095
andere
1,3
—
Lautsprecher, auch in Gehäusen
85182100
Einzellautsprecher im Gehäuse
frei
p/st
85182200
zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher)
2,3
p/st
851829
andere
85182930
Lautsprecher mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz und einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Art
frei
p/st
85182995
andere
1,5
p/st
851830
Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend
85183020
Telefonhörer für Apparate der drahtgebundenen Fernsprechtechnik
frei
—
85183095
andere
1
—
851840
elektrische Tonfrequenzverstärker
85184030
für die Fernsprech- oder Messtechnik
1,5
—
85184080
andere
2,3
p/st
85185000
elektrische Tonverstärkereinrichtungen
1
p/st
85189000
Teile
1
—
8519
Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
851920
Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden
85192010
münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten
6
p/st
andere
85192091
mit Laserabnehmersystem
9,5
p/st
85192099
andere
4,5
p/st
85193000
Plattenteller
2
p/st
85195000
Telefonanrufbeantworter
frei
p/st
andere Geräte
851981
magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
Tonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung
85198111
Diktiergeräte
frei
p/st
andere Tonwiedergabegeräte
85198115
Kassettenabspielgeräte im Taschenformat
frei
p/st
andere Kassettenabspielgeräte
85198121
mit analogem und digitalem Abnehmersystem
4,5
p/st
85198125
andere
frei
p/st
andere
mit Laserabnehmersystem
85198131
von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, für „discs“ mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger
4,5
p/st
85198135
andere
4,8
p/st
85198145
andere
2,3
p/st
andere Geräte
85198151
Diktiergeräte, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können
frei
p/st
85198170
andere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und Tonwiedergabe
frei
p/st
85198195
andere
1
p/st
85198900
andere
frei
p/st
8520
8521
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner
852110
Magnetbandgeräte
85211020
für Magnetbänder mit einer Breite von 1,3 cm oder weniger und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von 50 mm oder weniger pro Sekunde
frei
p/st
85211095
andere
4
p/st
85219000
andere
10,4
p/st
8522
Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt
85221000
Tonabnehmer für Rillentonträger
4
—
852290
andere
85229020
LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden
frei
—
85229030
Nadeln; Diamanten, Saphire, andere Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rekonstituierte Steine, auch montiert
frei
—
andere
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
85229041
für Telefonanrufbeantworter der Unterposition 85195000
frei
—
85229049
andere
2
—
85229070
Baugruppen für Kassetteneinzellaufwerke mit einer Gesamthöhe von 53 mm oder weniger, von der für die Herstellung von Geräten für die Tonaufnahme und für die Herstellung von Geräten für die Tonwiedergabe verwendeten Art
frei
—
85229080
andere
2
—
8523
Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
magnetische Aufzeichnungsträger
85232100
Karten mit Magnetstreifen
frei
p/st
852329
andere
Magnetbänder, Magnetplatten
85232915
ohne Aufzeichnung
frei
p/st
85232919
andere
frei
p/st
85232990
andere
frei
—
optische Aufzeichnungsträger
852341
ohne Aufzeichnung
85234110
Platten („discs“) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbar
frei
p/st
85234130
Platten („discs“) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Gigabytes, nicht löschbar
frei
p/st
85234190
andere
frei
—
852349
andere
Platten („discs“) für Laserabnehmersysteme
85234910
„Digital versatile discs (DVD)“
frei
p/st
85234920
andere
frei
p/st
85234990
andere
frei
p/st
Halbleiter-Aufzeichnungsträger
852351
nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
85235110
ohne Aufzeichnung
frei
p/st
85235190
andere
frei
p/st
85235200
„intelligente Karten (smart cards)“
frei
p/st
852359
andere
85235910
ohne Aufzeichnung
frei
p/st
85235990
andere
frei
p/st
852380
andere
85238010
ohne Aufzeichnung
frei
—
85238090
andere
frei
—
8524
8525
Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
85255000
Sendegeräte
1,8
p/st
85256000
Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
frei
p/st
852580
Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
Fernsehkameras
85258011
mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren
frei
p/st
85258019
andere
3,3
p/st
85258030
digitale Fotoapparate
frei
p/st
Videokameraaufnahmegeräte
85258091
nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes
3,3
p/st
85258099
andere
7
p/st
8526
Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte
85261000
Funkmessgeräte (Radargeräte)
1,9
—
andere
852691
Funknavigationsgeräte
85269120
Funknavigationsempfangsgeräte
1,9
p/st
85269180
andere
1,9
—
85269200
Funkfernsteuergeräte
1,9
—
8527
Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können
852712
Radiokassettengeräte im Taschenformat
85271210
mit analogem und digitalem Abnehmersystem
frei
p/st
85271290
andere
5
p/st
852713
andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
85271310
mit Laserabnehmersystem
6
p/st
andere
85271391
Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem
7
p/st
85271399
andere
5
p/st
85271900
andere
frei
p/st
Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können
852721
kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können
85272120
mit Laserabnehmersystem
10,5
p/st
andere
85272152
Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem
10,5
p/st
85272159
andere
7,5
p/st
andere
85272170
mit Laserabnehmersystem
14
p/st
andere
85272192
Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem
14
p/st
85272198
andere
10
p/st
85272900
andere
9
p/st
andere
852791
kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
mit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse
85279111
Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem
7
p/st
85279119
andere
5
p/st
andere
85279135
mit Laserabnehmersystem
6
p/st
andere
85279191
Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem
frei
p/st
85279199
andere
5
p/st
852792
nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert
85279210
Radiowecker
frei
p/st
85279290
andere
4,5
p/st
85279900
andere
4,5
p/st
8528
Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
Monitore mit Kathodenstrahlröhre
85284200
zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471
frei
p/st
85284900
andere
7
p/st
andere Monitore
852852
zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471
85285210
von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art
frei
p/st
andere
85285291
mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
14
p/st
85285299
andere
14
p/st
85285900
andere
14
p/st
Projektoren
85286200
zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471
frei
p/st
852869
andere
85286920
für einfarbiges Bild
2
p/st
85286980
andere
14
p/st
Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
852871
der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
Videotuner
85287111
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen
frei
p/st
85287115
Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion“, einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion)
frei
p/st
85287119
andere
10,5
p/st
andere
85287191
Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen (sog. „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion“, einschließlich Geräte, die mit einer Aufnahme- oder Wiedergabefunktion ausgestattet sind, vorausgesetzt, das Gerät behält den wesentlichen Charakter einer Set-Top-Box mit Kommunikationsfunktion)
frei
p/st
85287199
andere
10,5
p/st
852872
andere, für mehrfarbiges Bild
85287210
Projektionsfernsehgeräte
14
p/st
85287220
Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät
14
p/st
andere
85287230
mit eingebauter Bildröhre
14
p/st
85287240
mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
14
p/st
85287260
mit einem Bildschirm mit Plasmaanzeige (PDP)
14
p/st
85287280
andere
14
p/st
85287300
andere, für einfarbiges Bild
2
p/st
8529
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt
852910
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden
Antennen
85291011
Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte
2,5
—
Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang
85291031
für Empfang über Satellit
1,8
—
85291039
andere
1,8
—
85291065
Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen
2
—
85291069
andere
frei
—
85291080
Filter und Weichen, für Antennen
1,8
—
85291095
andere
frei
—
852990
andere
85299015
Module mit organischen Leuchtdioden und Tafeln mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterposition 852872 oder 852873
3
—
andere
85299020
Teile von Geräten der Unterpositionen 85256000, 85258030, 85284200, 85285210 und 85286200
frei
—
andere
Möbel und Gehäuse
85299041
aus Holz
frei
—
85299049
andere
frei
—
85299065
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
2,3
—
andere
85299091
LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden
frei
—
andere
85299092
für Fernsehkameras der Unterpositionen 85258011 und 85258019 und Geräte der Positionen 8527 und 8528
3,8
—
85299097
andere
2,3
—
8530
Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608)
85301000
Geräte für Schienenwege oder dergleichen
1,7
—
85308000
andere Geräte
1,7
—
85309000
Teile
1,7
—
8531
Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530
853110
Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte
85311030
von der für Gebäude verwendeten Art
2,2
p/st
85311095
andere
2,2
p/st
853120
Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED)
85312020
mit Leuchtdiodenanzeige (LED)
frei
—
mit Flüssigkristallanzeige (LCD)
85312040
mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD)
frei
—
85312095
andere
frei
—
853180
andere Geräte
85318040
Läutwerke, Summer, Türklingeln und ähnliches
2,2
—
85318070
andere
frei
—
85319000
Teile
frei
—
8532
Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren
85321000
Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren)
frei
—
andere Festkondensatoren
85322100
Tantalkondensatoren
frei
—
85322200
Aluminium-Elektrolytkondensatoren
frei
—
85322300
einschichtige Keramikkondensatoren
frei
—
85322400
mehrschichtige Keramikkondensatoren
frei
—
85322500
Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatoren
frei
—
85322900
andere
frei
—
85323000
Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren
frei
—
85329000
Teile
frei
—
8533
Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände
85331000
Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderstände
frei
—
andere Festwiderstände
85332100
für eine Leistung von 20 W oder weniger
frei
—
85332900
andere
frei
—
Draht-Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)
85333100
für eine Leistung von 20 W oder weniger
frei
—
85333900
andere
frei
—
853340
andere Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer)
85334010
für eine Leistung von 20 W oder weniger
frei
—
85334090
andere
frei
—
85339000
Teile
frei
—
853400
Gedruckte Schaltungen
nur mit Leiterbahnen oder Kontakten
85340011
Mehrlagenschaltungen
frei
—
85340019
andere
frei
—
85340090
mit anderen passiven Elementen
frei
—
8535
Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1000 V
85351000
Sicherungen
2,7
—
Leistungsschalter
85352100
für eine Spannung von weniger als 72,5 kV
2,7
—
85352900
andere
2,7
—
853530
Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter
85353010
für eine Spannung von weniger als 72,5 kV
2,7
—
85353090
andere
2,7
—
85354000
Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter
2,7
—
85359000
andere
2,7
—
8536
Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel
853610
Sicherungen
85361010
für eine Stromstärke von 10 A oder weniger
2,3
—
85361050
für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A
2,3
—
85361090
für eine Stromstärke von mehr als 63 A
2,3
—
853620
Leistungsschalter
85362010
für eine Stromstärke von 63 A oder weniger
2,3
—
85362090
für eine Stromstärke von mehr als 63 A
2,3
—
853630
andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen
85363010
für eine Stromstärke von 16 A oder weniger
1,2
—
85363030
für eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A
1,2
—
85363090
für eine Stromstärke von mehr als 125 A
1,2
—
Relais
853641
für eine Spannung von 60 V oder weniger
85364110
für eine Stromstärke von 2 A oder weniger
2,3
—
85364190
für eine Stromstärke von mehr als 2 A
2,3
—
85364900
andere
2,3
—
853650
andere Schalter
85365003
elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und Ausgangsschaltkreisen (Thyristor-Wechselstromschalter)
frei
—
85365005
elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem Logikschaltkreis (Chip-on-chip-Technologie)
frei
—
85365007
elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder weniger
frei
—
andere
für eine Spannung von 60 V oder weniger
85365011
Tastenschalter
1,2
—
85365015
Drehschalter
1,2
—
85365019
andere
1,2
—
85365080
andere
1,2
—
Lampenfassungen und Steckvorrichtungen
853661
Lampenfassungen
85366110
mit Edisongewinde
2,3
—
85366190
andere
2,3
—
853669
andere
85366910
für Koaxialkabel
frei
—
85366930
für gedruckte Schaltungen
frei
—
85366990
andere
2,3
—
85367000
Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel
3
—
853690
andere Geräte
85369001
vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen
1,2
—
85369010
Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel
frei
—
85369020
Wafer-Prober
frei
—
85369040
Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art
2,3
—
85369095
andere
1,2
—
8537
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517
853710
für eine Spannung von 1000 V oder weniger
85371010
Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine
2,1
—
andere
85371091
speicherprogrammierbare Steuerungen
2,1
—
85371095
berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display, deren Funktion auf der Erkennung einer Berührung und der Stelle dieser Berührung auf der Display-Fläche beruht
frei
—
85371098
andere
2,1
—
853720
für eine Spannung von mehr als 1000 V
85372091
für eine Spannung von mehr als 1000 V bis 72,5 kV
2,1
—
85372099
für eine Spannung von mehr als 72,5 kV
2,1
—
8538
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt
85381000
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet
1,1
—
853890
andere
für Wafer-Prober der Unterposition 85369020
85389011
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
3,2
—
85389019
andere
1,7
—
andere
85389091
zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
3,2
—
85389099
andere
1,7
—
8539
Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlampen (LED)
85391000
innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units)
2,7
p/st
andere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen
853921
Wolfram-Halogen-Glühlampen
85392130
Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art
2,7
p/st
andere, für eine Spannung von
85392192
mehr als 100 V
2,7
p/st
85392198
100 V oder weniger
2,7
p/st
853922
andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V
85392210
Reflektorlampen
2,7
p/st
85392290
andere
2,7
p/st
853929
andere
85392930
Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art
2,7
p/st
andere, für eine Spannung von
85392992
mehr als 100 V
2,7
p/st
85392998
100 V oder weniger
2,7
p/st
Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen
853931
Glühkathoden-Leuchtstofflampen
85393110
mit zwei Lampensockeln
2,7
p/st
85393190
andere
2,7
p/st
853932
Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen
85393220
Quecksilber- oder Natriumdampflampen
2,7
p/st
85393290
Halogen-Metalldampflampen
2,7
p/st
853939
andere
85393920
Kaltkathoden-Fluoreszenzlampen (CCF-Lampen) für die Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen
1,4
p/st
85393980
andere
2,7
p/st
Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen
85394100
Bogenlampen
2,7
p/st
85394900
andere
2,7
p/st
85395000
Leuchtdiodenlampen (LED)
3,7
p/st
853990
Teile
85399010
Lampensockel
2,7
—
85399090
andere
2,7
—
8540
Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras)
Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore
85401100
für mehrfarbiges Bild
14
p/st
85401200
für einfarbiges Bild
7,5
p/st
854020
Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren
85402010
Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras
2,7
p/st
85402080
andere
2,7
p/st
85404000
Anzeigeröhren für Datenmonitore, für einfarbiges Bild; Anzeigeröhren für Datenmonitore für mehrfarbiges Bild, mit einem Phosphor- Bildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm
2,6
p/st
85406000
andere Kathodenstrahlröhren
2,6
p/st
Höchstfrequenzröhren (z. B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren
85407100
Magnetrone
2,7
p/st
85407900
andere
2,7
p/st
andere Elektronenröhren
85408100
Empfänger- und Verstärkerröhren
2,7
p/st
85408900
andere
2,7
p/st
Teile
85409100
von Kathodenstrahlröhren
2,7
—
85409900
andere
2,7
—
8541
Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED); gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle
85411000
Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED)
frei
—
Transistoren, andere als Fototransistoren
85412100
mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W
frei
—
85412900
andere
frei
—
85413000
Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen lichtempfindliche Halbleiterbauelemente
frei
—
854140
lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED)
85414010
Leuchtdioden (LED), einschließlich Laserdioden
frei
—
85414090
andere
frei
—
85415000
andere Halbleiterbauelemente
frei
—
85416000
gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle
frei
—
85419000
Teile
frei
—
8542
Elektronische integrierte Schaltungen
elektronische integrierte Schaltungen
854231
Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen
in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren
85423111
Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs)
frei
—
85423119
andere
frei
—
85423190
andere
frei
—
854232
Speicher
in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren
85423211
Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs)
frei
—
85423219
andere
frei
—
andere
dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte dynamische RAMs, DRAMs)
85423231
mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger
frei
p/st
85423239
mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit
frei
p/st
85423245
statische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte statische RAMs, SRAMs), einschließlich Cache-Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte Cache-RAMs)
frei
p/st
85423255
UV-löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte EPROMs)
frei
p/st
elektrisch löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte E2PROMs), einschließlich Flash E2PROMs
Flash E2PROMs
85423261
mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger
frei
p/st
85423269
mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit
frei
p/st
85423275
andere
frei
p/st
85423290
andere Speicher
frei
—
854233
Verstärker
85423310
Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs)
frei
—
85423390
andere
frei
—
854239
andere
in Anmerkung 9 b), Ziffern 3 und 4, zu diesem Kapitel genannte Waren
85423911
Multikomponente Integrierte Schaltungen (MCOs)
frei
—
85423919
andere
frei
—
85423990
andere
frei
—
85429000
Teile
frei
—
8543
Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
85431000
Teilchenbeschleuniger
4
—
85432000
Signalgeneratoren
1,9
—
854330
Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese
85433040
Maschinen für die Galvanotechnik und Elektrolyse von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung gedruckter Schaltungen verwendeten Art
frei
—
85433070
andere
3,7
—
854370
andere Maschinen, Apparate und Geräte
85437001
Waren, die speziell für den Anschluss an telegrafische oder telefonische Apparate oder Instrumente oder an telegrafische oder telefonische Netze konstruiert sind
1,9
—
85437002
Mikrowellenverstärker
1,9
—
85437003
schnurlose Infrarot-Fernbedienungen für Videospielkonsolen
1,9
—
85437004
digitale Flugdatenschreiber
1,9
—
85437005
tragbare, akkubetriebene elektronische Lesegeräte zum Speichern oder Anzeigen von Text-, Standbild- und Audiodateien
1,9
—
85437006
digitale Signalverarbeitungsapparate, die an drahtgebundene oder drahtlose Netze zum Mischen von Ton angeschlossen werden können
1,9
—
85437007
tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder
frei
—
85437008
Plasmareinigungsmaschinen zur Entfernung organischer Verunreinigungen von Proben für die Elektronenmikroskopie und Probenhaltern
1,9
—
85437009
berührungsempfindliche Dateneingabegeräte (sogenannte Touchscreens) ohne Display-Funktionen zum Einbau in Apparate mit Display, deren Funktion auf der Erkennung einer Berührung und der Stelle dieser Berührung auf der Display-Fläche beruht
frei
—
85437010
Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen
frei
—
85437030
Antennenverstärker
3,7
—
85437050
Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte
3,7
p/st
85437060
Elektrozaungeräte
3,7
—
85437070
elektronische Zigaretten
3,7
—
85437090
andere
3,7
—
85439000
Teile
frei
—
8544
Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
Wickeldrähte
854411
aus Kupfer
85441110
lackiert
3,7
—
85441190
andere
3,7
—
85441900
andere
3,7
—
85442000
Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter
3,7
—
85443000
Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art
3,7
—
andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1000 V oder weniger
854442
mit Anschlussstücken versehen
85444210
von der für die Telekommunikation verwendeten Art
frei
—
85444290
andere
3,3
—
854449
andere
85444920
von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder weniger
frei
—
andere
85444991
Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm
3,7
—
andere
85444993
für eine Spannung von 80 V oder weniger
3,7
—
85444995
für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1000 V
3,7
—
85444999
für eine Spannung von 1000 V
3,7
—
854460
andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1000 V
85446010
mit Kupferleitern
3,7
—
85446090
mit anderen Leitern
3,7
—
85447000
Kabel aus optischen Fasern
frei
—
8545
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall
Elektroden
85451100
von der für Öfen verwendeten Art
2,7
—
85451900
andere
2,7
—
85452000
Kohlebürsten
2,7
—
854590
andere
85459010
Heizwiderstände
1,7
—
85459090
andere
2,7
—
8546
Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art
85461000
aus Glas
3,7
—
85462000
aus keramischen Stoffen
4,7
—
854690
andere
85469010
aus Kunststoffen
3,7
—
85469090
andere
3,7
—
8547
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
85471000
Isolierteile aus keramischen Stoffen
4,7
—
85472000
Isolierteile aus Kunststoffen
3,7
—
85479000
andere
3,7
—
8548
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
854810
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren
85481010
ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien
4,7
p/st
ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren
85481021
Blei-Akkumulatoren
2,6
—
85481029
andere
2,6
—
Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren
85481091
Blei enthaltend
frei
—
85481099
andere
frei
—
854890
andere
85489020
Speicher in Form von Mehrfachkombinationen wie Stack-D-RAMs oder Module
frei
—
85489030
LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d. h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden
frei
—
85489090
andere
2,7
—
1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506).
2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind:
a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016);
b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);
d) Waren der Position 8306;
e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Abschnitts; Waren der Position 8481 oder 8482 und die in Position 8483 erfassten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;
f) elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör (Kapitel 85);
g) Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;
h) Waren des Kapitels 91;
ij) Waffen (Kapitel 93);
k) Beleuchtungskörper und Teile davon, der Position 9405;
l) Bürsten, die Fahrzeugteile sind (Position 9603).
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4. In diesem Abschnitt werden:
a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar:
a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge);
b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen;
c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können.
Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden.
Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
2. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
1. Zu Kapitel 86 gehören nicht:
a) Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810);
b) Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302;
c) elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530.
2. Zu Position 8607 gehören insbesondere:
a) Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile;
b) Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle;
c) Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art;
d) Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge;
e) Wagenkästen und andere Aufbauten.
3. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 86 gehören zu Position 8608 insbesondere:
a) zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke und Lademaße;
b) bewegliche Scheiben- und Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahnübergänge, Vorrichtungen zur Nahbedienung der Weichen (Handstellböcke), Stellwerke zur Fernbedienung der Weichen oder Signale und andere mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte, auch mit elektrischer Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet, für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8601
Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren
86011000
mit Stromspeisung aus dem Stromnetz
1,7
p/st
86012000
mit Stromspeisung aus Akkumulatoren
1,7
p/st
8602
Andere Lokomotiven; Lokomotivtender
86021000
dieselelektrische Lokomotiven
1,7
—
86029000
andere
1,7
—
8603
Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604
86031000
mit Stromspeisung aus dem Stromnetz
1,7
p/st
86039000
andere
1,7
p/st
86040000
Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)
1,7
p/st
86050000
Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)
1,7
p/st
8606
Schienengebundene Güterwagen
86061000
Kesselwagen und dergleichen
1,7
p/st
86063000
Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 860610
1,7
p/st
andere
860691
gedeckt und geschlossen
86069110
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Euratom)
1,7
p/st
86069180
andere
1,7
p/st
86069200
offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt
1,7
p/st
86069900
andere
1,7
p/st
8607
Teile von Schienenfahrzeugen
Drehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder, Teile davon
86071100
Triebgestelle
1,7
—
86071200
andere Drehgestelle und Lenkgestelle
1,7
—
860719
andere, einschließlich Teile davon
86071910
Achsen, Radsätze, Räder und Radteile
2,7
—
86071990
Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen
1,7
—
Bremsvorrichtungen und Teile davon
860721
Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon
86072110
aus Eisen oder Stahl, gegossen
1,7
—
86072190
andere
1,7
—
86072900
andere
1,7
—
86073000
Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon
1,7
—
andere
860791
von Lokomotiven
86079110
Achslager und Teile davon
3,7
—
86079190
andere
1,7
—
860799
andere
86079910
Achslager und Teile davon
3,7
—
86079980
andere
1,7
—
86080000
Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon
1,7
—
860900
Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet
86090010
Warenbehälter (Container), die zum Schutz gegen Strahlung mit Blei verkleidet und zum Befördern radioaktiver Stoffe bestimmt sind (Euratom)
frei
p/st
86090090
andere
frei
p/st
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern.
8701
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
4. Zu Position 8712 gehören alle zweirädrigen Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder gehören zu Position 9503.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8701
Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
87011000
Einachsschlepper
3
p/st
870120
Sattel-Straßenzugmaschinen
87012010
neu
16
p/st
87012090
gebraucht
16
p/st
87013000
Gleiskettenzugmaschinen
frei
p/st
andere, mit einer Motorleistung von
870191
18 kW oder weniger
87019110
Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
frei
p/st
87019190
andere
7
p/st
870192
mehr als 18 kW bis 37 kW
87019210
Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
frei
p/st
87019290
andere
7
p/st
870193
mehr als 37 kW bis 75 kW
87019310
Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
frei
p/st
87019390
andere
7
p/st
870194
mehr als 75 kW bis 130 kW
87019410
Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
frei
p/st
87019490
andere
7
p/st
870195
mehr als 130 kW
87019510
Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
frei
p/st
87019590
andere
7
p/st
8702
Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
870210
ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3
87021011
neu
16
p/st
87021019
gebraucht
16
p/st
mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger
87021091
neu
10
p/st
87021099
gebraucht
10
p/st
870220
mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben
87022010
mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3
16
p/st
87022090
mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger
10
p/st
870230
mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben
87023010
mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3
16
p/st
87023090
mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger
10
p/st
87024000
ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
10
p/st
870290
andere
mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3
87029011
neu
16
p/st
87029019
gebraucht
16
p/st
mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger
87029031
neu
10
p/st
87029039
gebraucht
10
p/st
87029090
andere
10
p/st
8703
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
870310
Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
87031011
Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor
5
p/st
87031018
andere
10
p/st
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
870321
mit einem Hubraum von 1000 cm3 oder weniger
87032110
neu
10
p/st
87032190
gebraucht
10
p/st
870322
mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3 bis 1500 cm3
87032210
neu
10
p/st
87032290
gebraucht
10
p/st
870323
mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 3000 cm3
neu
87032311
Wohnmobile
10
p/st
87032319
andere
10
p/st
87032390
gebraucht
10
p/st
870324
mit einem Hubraum von mehr als 3000 cm3
87032410
neu
10
p/st
87032490
gebraucht
10
p/st
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
870331
mit einem Hubraum von 1500 cm3 oder weniger
87033110
neu
10
p/st
87033190
gebraucht
10
p/st
870332
mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 2500 cm3
neu
87033211
Wohnmobile
10
p/st
87033219
andere
10
p/st
87033290
gebraucht
10
p/st
870333
mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3
neu
87033311
Wohnmobile
10
p/st
87033319
andere
10
p/st
87033390
gebraucht
10
p/st
870340
andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
87034010
neu
10
p/st
87034090
gebraucht
10
p/st
87035000
andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
10
p/st
870360
andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
87036010
neu
10
p/st
87036090
gebraucht
10
p/st
87037000
andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
10
p/st
870380
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
87038010
neu
10
p/st
87038090
gebraucht
10
p/st
87039000
andere
10
p/st
8704
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
870410
Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt
87041010
mit Kolbenverbrennungsmotor
frei
p/st
87041090
andere
frei
p/st
andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
870421
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
87042110
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
3,5
p/st
andere
mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3
87042131
neu
22
p/st
87042139
gebraucht
22
p/st
mit Motor mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger
87042191
neu
10
p/st
87042199
gebraucht
10
p/st
870422
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t
87042210
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
3,5
p/st
andere
87042291
neu
22
p/st
87042299
gebraucht
22
p/st
870423
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
87042310
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
3,5
p/st
andere
87042391
neu
22
p/st
87042399
gebraucht
22
p/st
andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
870431
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
87043110
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
3,5
p/st
andere
mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3
87043131
neu
22
p/st
87043139
gebraucht
22
p/st
mit Motor mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger
87043191
neu
10
p/st
87043199
gebraucht
10
p/st
870432
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t
87043210
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
3,5
p/st
andere
87043291
neu
22
p/st
87043299
gebraucht
22
p/st
87049000
andere
10
p/st
8705
Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
87051000
Kranwagen (Autokrane)
3,7
p/st
87052000
Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
3,7
p/st
87053000
Feuerwehrwagen
3,7
p/st
87054000
Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer)
3,7
p/st
870590
andere
87059030
Betonpumpenwagen
3,7
p/st
87059080
andere
3,7
p/st
870600
Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
Fahrgestelle für Zugmaschinen der Position 8701; Fahrgestelle für Kraftwagen der Position 8702, 8703 oder 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 2800 cm3
87060011
für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704
19
p/st
87060019
andere
6
p/st
andere
87060091
für Kraftfahrzeuge der Position 8703
4,5
p/st
87060099
andere
10
p/st
8707
Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
870710
für Kraftfahrzeuge der Position 8703
87071010
für die industrielle Montage
4,5
p/st
87071090
andere
4,5
p/st
870790
andere
87079010
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
4,5
p/st
87079090
andere
4,5
p/st
8708
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
870810
Stoßstangen und Teile davon
87081010
für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
87081090
andere
4,5
—
andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)
870821
Sicherheitsgurte
87082110
für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
p/st
87082190
andere
4,5
p/st
870829
andere
87082910
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
87082990
andere
4,5
—
870830
Bremsen und Servobremsen; Teile davon
87083010
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87083091
für Scheibenbremsen
4,5
—
87083099
andere
4,5
—
870840
Schaltgetriebe und Teile davon
87084020
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87084050
Schaltgetriebe
4,5
—
Teile
87084091
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
87084099
andere
3,5
—
870850
Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
87085020
für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87085035
Triebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen
4,5
—
Teile
87085055
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
andere
87085091
für nicht angetriebene Achsen
4,5
—
87085099
andere
3,5
—
870870
Räder sowie Teile davon und Zubehör
87087010
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87087050
Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium
4,5
—
87087091
in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl
3
—
87087099
andere
4,5
—
870880
Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer)
87088020
für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87088035
Stoßdämpfer
4,5
—
87088055
Stabilisatoren; Drehstabfedern
3,5
—
andere
87088091
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
87088099
andere
3,5
—
andere Teile und anderes Zubehör
870891
Kühler und Teile davon
87089120
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87089135
Kühler
4,5
—
Teile
87089191
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
87089199
andere
3,5
—
870892
Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon
87089220
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87089235
Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre
4,5
—
Teile
87089291
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
87089299
andere
3,5
—
870893
Schaltkupplungen und Teile davon
87089310
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
87089390
andere
4,5
—
870894
Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon
87089420
für die industrielle Montage:
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87089435
Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe
4,5
—
Teile
87089491
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
87089499
andere
3,5
—
870895
aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
87089510
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
p/st
andere
87089591
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
87089599
andere
3,5
—
870899
andere
87089910
für die industrielle Montage:
von Einachsschleppern der Unterposition 870110,
von Kraftfahrzeugen der Position 8703,
von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger,
von Kraftfahrzeugen der Position 8705
3
—
andere
87089993
aus Stahl, gesenkgeschmiedet
4,5
—
87089997
andere
3,5
—
8709
Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon
Kraftkarren
870911
Elektrokarren
87091110
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
2
p/st
87091190
andere
4
p/st
870919
andere
87091910
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
2
p/st
87091990
andere
4
p/st
87099000
Teile
3,5
—
87100000
Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon
1,7
—
8711
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
87111000
mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger
8
p/st
871120
mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm3
87112010
Motorroller
8
p/st
andere, mit einem Hubraum von
87112092
mehr als 50 cm3 bis 125 cm3
8
p/st
87112098
mehr als 125 cm3 bis 250 cm3
8
p/st
871130
mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm3
87113010
mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 380 cm3
6
p/st
87113090
mit einem Hubraum von mehr als 380 cm3 bis 500 cm3
6
p/st
87114000
mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 800 cm3
6
p/st
87115000
mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm3
6
p/st
871160
mit Elektromotor angetrieben
87116010
Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250 Watt oder weniger
6
p/st
87116090
andere
6
p/st
87119000
andere
6
p/st
871200
Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
87120030
Zweiräder mit Kugellager
14
p/st
87120070
andere
15
p/st
8713
Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
87131000
ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung
frei
p/st
87139000
andere
frei
p/st
8714
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
871410
für Krafträder (einschließlich Mopeds)
87141010
Bremsen und Teile davon
3,7
—
87141020
Schaltgetriebe und Teile davon
3,7
—
87141030
Räder sowie Teile davon und Zubehör
3,7
—
87141040
Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon
3,7
—
87141050
Schaltkupplungen und Teile davon
3,7
—
87141090
andere
3,7
—
87142000
für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
frei
—
andere
871491
Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
87149110
Rahmen
4,7
p/st
87149130
Vorderradgabeln
4,7
p/st
87149190
Teile
4,7
—
871492
Felgen und Speichen
87149210
Felgen
4,7
p/st
87149290
Speichen
4,7
—
87149300
Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
4,7
—
871494
Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
87149420
Bremsen
4,7
—
87149490
Teile
4,7
—
87149500
Sättel
4,7
—
871496
Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
87149610
Pedale
4,7
pa
87149630
Kurbelgarnituren
4,7
—
87149690
Teile
4,7
—
871499
andere
87149910
Lenker
4,7
p/st
87149930
Gepäckträger
4,7
p/st
87149950
Kettenschaltungen
4,7
—
87149990
andere; Teile
4,7
—
871500
Kinderwagen und Teile davon
87150010
Kinderwagen
2,7
p/st
87150090
Teile
2,7
—
8716
Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
871610
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen
87161092
mit einem Gewicht von 1600 kg oder weniger
2,7
p/st
87161098
mit einem Gewicht von mehr als 1600 kg
2,7
p/st
87162000
Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung
2,7
p/st
andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern
87163100
Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau
2,7
p/st
871639
andere
87163910
ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom)
2,7
p/st
andere
neu
87163930
Sattelanhänger
2,7
p/st
87163950
andere
2,7
p/st
87163980
gebraucht
2,7
p/st
87164000
andere Anhänger und Sattelanhänger
2,7
—
87168000
andere Fahrzeuge
1,7
—
871690
Teile
87169010
Fahrgestelle
1,7
—
87169030
Karosserien und Aufbauten
1,7
—
87169050
Achsen
1,7
—
87169090
andere Teile
1,7
—
1. Als „Leergewicht“ im Sinne der Unterpositionen 880211 bis 880240 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
880100
Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
88010010
Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter
3,7
p/st
88010090
andere
2,7
p/st
8802
Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Hubschrauber
88021100
mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
7,5
p/st
88021200
mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg
2,7
p/st
88022000
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
7,7
p/st
88023000
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15000 kg
2,7
p/st
88024000
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15000 kg
2,7
p/st
880260
Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)
88026011
Telekommunikationssatelliten
2,1
p/st
88026019
andere
4,2
p/st
88026090
Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
4,2
p/st
8803
Teile von Waren der Position 8801 oder 8802
88031000
Propeller und Rotoren, Teile davon
2,7
—
88032000
Fahrgestelle und Teile davon
2,7
—
88033000
andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge)
2,7
—
880390
andere
88039010
von Drachen
1,7
—
von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten)
88039021
von Telekommunikationssatelliten
frei
—
88039029
andere
1,7
—
88039030
von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
1,7
—
88039090
andere
2,7
—
88040000
Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
2,7
—
8805
Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
880510
Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon
88051010
Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon
2,7
—
88051090
andere
1,7
—
Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon
88052100
Luftkampfsimulatoren und Teile davon
frei
—
88052900
andere
frei
—
1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.
1. Zu den Unterpositionen 89011010, 89012010, 89013010, 89019010, 89020010, 89039110, 89039210, 89040091 und 89069010 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.
2. Zu den Unterpositionen 89051010 und 89059010 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.
3. Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff „Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken“ auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:
gebrauchte oder neue Ersatzteile (z. B. Schiffsschrauben),
bewegliche Gegenstände (Möbel, Küchengeräte, Geschirr usw.), augenscheinlich gebraucht.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
8901
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern
890110
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe
89011010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89011090
andere
1,7
p/st
890120
Tankschiffe
89012010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89012090
andere
1,7
ct/l
890130
Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120
89013010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89013090
andere
1,7
ct/l
890190
andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind
89019010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89019090
andere
1,7
ct/l
890200
Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen
89020010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89020090
andere
1,7
p/st
8903
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
890310
aufblasbare Boote
89031010
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger
2,7
p/st
89031090
andere
1,7
p/st
andere
890391
Segelboote, auch mit Hilfsmotor
89039110
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89039190
andere
1,7
p/st
890392
Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor
89039210
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
andere
89039291
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
1,7
p/st
89039299
mit einer Länge von mehr als 7,5 m
1,7
p/st
890399
andere
89039910
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger
2,7
p/st
andere
89039991
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
1,7
p/st
89039999
mit einer Länge von mehr als 7,5 m
1,7
p/st
890400
Schlepper und Schubschiffe
89040010
Schlepper
frei
p/st
Schubschiffe
89040091
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89040099
andere
1,7
—
8905
Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
890510
Schwimmbagger
89051010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89051090
andere
1,7
p/st
89052000
schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
frei
p/st
890590
andere
89059010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
89059090
andere
1,7
p/st
8906
Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote
89061000
Kriegsschiffe
frei
p/st
890690
andere
89069010
für die Seeschifffahrt
frei
p/st
andere
89069091
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger
2,7
p/st
89069099
andere
1,7
p/st
8907
Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)
89071000
aufblasbare Flöße
2,7
p/st
89079000
andere
2,7
p/st
89080000
Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken
frei
—
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht:
a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911);
b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI);
c) feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909;
d) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71);
e) Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017;
f) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
g) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder Pappeschneidemaschinen aller Art (Position 8441); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen oder Wasserstrahlschneidemaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung (z. B. sog. „optische“ Teilköpfe), der Position 8466 (ausgenommen rein optische Vorrichtungen, wie z. B. Zentrierfernrohre und Fluchtfernrohre); Rechenmaschinen (Position 8470); Druckminderventile sowie andere Ventile und Armaturen der Position 8481; Maschinen und Apparate (einschließlich Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien) der Position 8486;
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen:
a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind;
b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen;
c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
6. Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ Apparate und Vorrichtungen
zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder
zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung.
Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.
7. Zu Position 9032 gehören nur:
a) Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten;
b) selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.
1. Als „elektronisch“ im Sinne der Unterpositionen 90151010, 90152010, 90153010, 90154010, 90248011, 90248019, 90251920, 90258040, 90261021, 90261029, 90262020, 90268020, 90271010, 90278011, 90278013, 90278017, 90303330, 90308930 und 90321020 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9001
Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
900110
optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern
90011010
Kabel zur Bildübertragung
2,9
—
90011090
andere
2,9
—
90012000
polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten
1,5
—
90013000
Kontaktlinsen
2,9
p/st
900140
Brillengläser aus Glas
90014020
ohne Korrektionswirkung
2,9
p/st
mit Korrektionswirkung
beide Flächen fertig bearbeitet
90014041
Einstärkengläser (unifokal)
2,9
p/st
90014049
andere
2,9
p/st
90014080
andere
2,9
p/st
900150
Brillengläser aus anderen Stoffen
90015020
ohne Korrektionswirkung
2,9
p/st
mit Korrektionswirkung
beide Flächen fertig bearbeitet
90015041
Einstärkengläser (unifokal)
2,9
p/st
90015049
andere
2,9
p/st
90015080
andere
2,9
p/st
90019000
andere
1,9
—
9002
Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
Objektive
90021100
für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
6,7
p/st
90021900
andere
3,4
p/st
90022000
Filter
3,4
p/st
90029000
andere
5
—
9003
Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon
Fassungen
90031100
aus Kunststoffen
2,2
p/st
90031900
aus anderen Stoffen
2,2
p/st
90039000
Teile
2,2
—
9004
Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
900410
Sonnenbrillen
90041010
mit optisch bearbeiteten Gläsern
2,9
p/st
andere
90041091
mit Brillengläsern aus Kunststoffen
2,9
p/st
90041099
andere
2,9
p/st
900490
andere
90049010
mit Brillengläsern aus Kunststoffen
2,9
—
90049090
andere
2,9
—
9005
Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausgenommen Instrumente für Radioastronomie)
90051000
Ferngläser
4,2
p/st
90058000
andere Instrumente
4,2
—
90059000
Teile und Zubehör (einschließlich Montierungen)
4,2
—
9006
Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)
90063000
Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt
4,2
p/st
90064000
Sofortbildkameras
3,2
p/st
andere Fotoapparate
90065100
Spiegelreflexkameras für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm oder weniger
4,2
p/st
90065200
andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von weniger als 35 mm
4,2
p/st
900653
andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm
90065310
Wegwerffotoapparate
4,2
p/st
90065380
andere
4,2
p/st
90065900
andere
4,2
p/st
Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen, für fotografische Zwecke, sowie Fotoblitzlampen
90066100
Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte)
3,2
p/st
90066900
andere
3,2
p/st
Teile und Zubehör
90069100
für Fotoapparate
3,7
—
90069900
andere
3,2
—
9007
Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
90071000
Filmkameras
3,7
p/st
90072000
Filmvorführapparate
3,7
p/st
Teile und Zubehör
90079100
für Filmkameras
3,7
—
90079200
für Filmvorführapparate
3,7
—
9008
Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
90085000
Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
3,7
p/st
90089000
Teile und Zubehör
3,7
—
9009
9010
Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände
90101000
Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen
2,7
—
90105000
andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien; Negativbetrachter
frei
—
90106000
Lichtbildwände
1,4
—
901090
Teile und Zubehör
90109020
von Apparaten und Ausrüstungen der Unterposition 90105000 oder 90106000
frei
—
90109080
andere
2,7
—
9011
Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion
901110
Stereomikroskope
90111010
mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind
frei
p/st
90111090
andere
3,4
p/st
901120
andere Mikroskope für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion
90112010
Mikrofotografie-Mikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind
frei
p/st
90112090
andere
6,7
p/st
90118000
andere Mikroskope
3,4
p/st
901190
Teile und Zubehör
90119010
für Mikroskope der Unterposition 90111010 oder 90112010
frei
—
90119090
andere
3,4
—
9012
Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen
901210
andere als optische Mikroskope; Diffraktografen
90121010
Elektronenmikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind
frei
—
90121090
andere
1,9
—
901290
Teile und Zubehör
90129010
von Geräten der Unterposition 90121010
frei
—
90129090
andere
frei
—
9013
Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
901310
Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI
90131010
Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI
2,4
—
90131090
andere
4,7
—
90132000
Laser, ausgenommen Laserdioden
frei
—
901380
andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
Flüssigkristallvorrichtungen
90138020
aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtungen
frei
—
90138030
andere
frei
—
90138090
andere
4,7
—
901390
Teile und Zubehör
90139005
für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope
4,7
—
90139010
von Flüssigkristallvorrichtungen (LCD)
frei
—
90139080
andere
frei
—
9014
Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte
90141000
Kompasse, einschließlich Navigationskompasse
1,4
—
901420
Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse)
90142020
Trägheitsnavigationssysteme
frei
p/st
90142080
andere
frei
—
90148000
andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte
frei
—
90149000
Teile und Zubehör
frei
—
9015
Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
901510
Entfernungsmesser
90151010
elektronische
1,9
—
90151090
andere
frei
—
901520
Theodolite und Tachymeter
90152010
elektronische
1,9
—
90152090
andere
frei
—
901530
Nivellierinstrumente
90153010
elektronische
3,7
—
90153090
andere
2,7
—
901540
Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie
90154010
elektronische
frei
—
90154090
andere
frei
—
901580
andere Instrumente, Apparate und Geräte
90158020
für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik
frei
—
90158040
für die Geodäsie, Topografie oder Hydrografie
frei
—
90158080
andere
frei
—
90159000
Teile und Zubehör
frei
—
901600
Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten
90160010
Waagen
3,7
p/st
90160090
Teile und Zubehör
3,7
—
9017
Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
901710
Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische
90171010
Plotter
frei
p/st
90171090
andere
2,7
p/st
901720
andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte
90172005
Plotter
frei
p/st
90172010
andere Zeicheninstrumente und -geräte
2,7
—
90172039
Anreißinstrumente und -geräte
2,7
p/st
90172090
Recheninstrumente und -geräte
2,7
p/st
90173000
Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße
2,7
p/st
901780
andere Instrumente und Geräte
90178010
Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung
2,7
—
90178090
andere
2,7
—
90179000
Teile und Zubehör
2,7
—
9018
Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern)
90181100
Elektrokardiografen
frei
—
90181200
Ultraschalldiagnosegeräte
frei
—
90181300
Magnetresonanzgeräte
frei
—
90181400
Szintigrafiegeräte
frei
—
901819
andere
90181910
Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern
frei
—
90181990
andere
frei
—
90182000
Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte
frei
—
Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen
901831
Spritzen, auch mit Nadeln
90183110
aus Kunststoffen
frei
—
90183190
andere
frei
—
901832
Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln
90183210
Hohlnadeln aus Metall
frei
—
90183290
Operationsnähnadeln
frei
—
90183900
andere
frei
—
andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
90184100
Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel
frei
—
901849
andere
90184910
Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen
frei
—
90184990
andere
frei
—
901850
andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
90185010
nicht optische
frei
—
90185090
optische
frei
—
901890
andere Instrumente, Apparate und Geräte
90189010
Blutdruckmessgeräte
frei
—
90189020
Endoskope
frei
—
90189030
künstliche Nieren
frei
—
90189040
Apparate und Geräte für Diathermie
frei
—
90189050
Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte
frei
—
90189060
Apparate und Geräte für Anästhesie
frei
—
90189075
Apparate und Geräte zur Nervenreizung
frei
—
90189084
andere
frei
—
9019
Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
901910
Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik
90191010
elektrische Vibrationsmassagegeräte
frei
—
90191090
andere
frei
—
90192000
Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
frei
—
90200000
Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement
1,7
—
9021
Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
902110
Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
90211010
orthopädische Apparate und Vorrichtungen
frei
—
90211090
Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen
frei
—
künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik
902121
künstliche Zähne
90212110
aus Kunststoffen
frei
100 p/st
90212190
aus anderen Stoffen
frei
100 p/st
90212900
andere
frei
—
andere künstliche Körperteile und Organe
90213100
künstliche Gelenke
frei
—
902139
andere
90213910
Augenprothesen
frei
—
90213990
andere
frei
—
90214000
Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör
frei
p/st
90215000
Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör
frei
p/st
902190
andere
90219010
Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte
frei
—
90219090
andere
frei
—
9022
Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen
Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie
90221200
Apparate für die Computertomografie
frei
p/st
90221300
andere, für zahnärztliche Zwecke
frei
p/st
90221400
andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke
frei
p/st
90221900
für andere Zwecke
frei
p/st
Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für die Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie
90222100
für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke
frei
p/st
90222900
für andere Zwecke
frei
p/st
90223000
Röntgenröhren
frei
p/st
902290
andere, einschließlich Teile und Zubehör
90229020
Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte
frei
—
90229080
andere
2,1
—
902300
Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet
90230010
von der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art
frei
—
90230080
andere
frei
—
9024
Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen)
902410
Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalle
90241020
Universal- und Zugfestigkeitsprüfmaschinen, -apparate und -geräte
frei
—
90241040
Härteprüfmaschinen, -apparate und -geräte
frei
—
90241080
andere
frei
—
902480
andere Maschinen, Apparate und Geräte
elektronische
90248011
zum Prüfen von Spinnstoffen, Papier und Pappe
frei
—
90248019
andere
1,6
—
90248090
andere
1,1
—
90249000
Teile und Zubehör
frei
—
9025
Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert
Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert
902511
unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt
90251120
Fieberthermometer
frei
p/st
90251180
andere
2,8
p/st
902519
andere
90251920
elektronische
frei
p/st
90251980
andere
1,1
p/st
902580
andere Instrumente
90258020
Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert
2,1
p/st
andere
90258040
elektronische
3,2
—
90258080
andere
2,1
—
90259000
Teile und Zubehör
1,6
—
9026
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032
902610
zum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeiten
elektronische
90261021
Durchflussmesser
frei
p/st
90261029
andere
frei
p/st
andere
90261081
Durchflussmesser
frei
p/st
90261089
andere
frei
p/st
902620
zum Messen oder Überwachen des Druckes
90262020
elektronische
frei
p/st
andere
90262040
Manometer mit Metallfedermesswerk (mit Kapsel-, Platten-, Rohr- oder Schneckenfeder)
frei
p/st
90262080
andere
frei
p/st
902680
andere Instrumente, Apparate und Geräte
90268020
elektronische
frei
—
90268080
andere
frei
—
90269000
Teile und Zubehör
frei
—
9027
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
902710
Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch
90271010
elektronische
1,3
p/st
90271090
andere
1,3
p/st
90272000
Chromatografen und Elektrophoresegeräte
frei
—
90273000
Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden
frei
—
90275000
andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden
frei
—
902780
andere Instrumente, Apparate und Geräte
90278005
Belichtungsmesser
1,3
—
andere
elektronische
90278011
pH-Messer, rH-Messer und andere Geräte zum Messen der Leitfähigkeit
frei
—
90278013
Apparate und Geräte zum Messen physikalischer Eigenschaften von Halbleitermaterial oder Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen oder damit verbundenen isolierenden oder leitfähigen Schichten während der Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) oder Flüssigkristallanzeigen
frei
—
90278017
andere
frei
—
andere
90278091
Viskosimeter, Porosimeter und Dilatometer
frei
—
90278099
andere
frei
—
902790
Mikrotome; Teile und Zubehör
90279010
Mikrotome
1,3
p/st
Teile und Zubehör
90279050
für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 902720 bis 902780
frei
—
90279080
von Mikrotomen oder Untersuchungsgeräten für Gase oder Rauch
1,3
—
9028
Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür
90281000
Gaszähler
2,1
p/st
90282000
Flüssigkeitszähler
2,1
p/st
902830
Elektrizitätszähler
Wechselstromzähler
90283011
Einphasen-Wechselstromzähler
1,4
p/st
90283019
Drehstromzähler
1,4
p/st
90283090
andere
1,4
p/st
902890
Teile und Zubehör
90289010
für Elektrizitätszähler
1,1
—
90289090
andere
1,1
—
9029
Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
90291000
Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
1,9
—
902920
Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser
90292031
Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge
2,6
—
90292038
andere
2,6
—
90292090
Stroboskope
2,6
—
90299000
Teile und Zubehör
2,2
—
9030
Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen
90301000
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen
frei
—
90302000
Oszilloskope und Oszillografen
frei
—
andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung
90303100
Multimeter, ohne Registriervorrichtung
2,1
—
90303200
Multimeter, mit Registriervorrichtung
frei
—
903033
andere, ohne Registriervorrichtung
90303320
Instrumente zur Widerstandsmessung
2,1
—
andere
90303330
elektronische
2,1
—
90303380
andere
1,1
90303900
andere, mit Registriervorrichtung
frei
—
90304000
andere Instrumente, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser)
frei
—
andere Instrumente, Apparate und Geräte
90308200
zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen
frei
—
90308400
andere, mit Registriervorrichtung
frei
—
903089
andere
90308930
elektronische
frei
—
90308990
andere
1,1
—
90309000
Teile und Zubehör
frei
—
9031
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
90311000
Auswuchtmaschinen
1,4
—
90312000
Prüfstände
2,8
—
andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
90314100
zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen
frei
—
903149
andere
90314910
Profilprojektoren
frei
p/st
90314990
andere
frei
—
903180
andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
90318020
zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
frei
—
90318080
andere
frei
—
90319000
Teile und Zubehör
frei
—
9032
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln
903210
Thermostate
90321020
elektronische
2,8
p/st
90321080
andere
2,1
p/st
90322000
Druckregler
1,4
p/st
andere Regler
90328100
hydraulische oder pneumatische
frei
—
90328900
andere
2,8
—
90329000
Teile und Zubehör
2,8
—
903300
Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90
90330010
LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d.h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden
frei
—
90330090
andere
3,7
—
1. Zu Kapitel 91 gehören nicht:
a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit);
c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114;
d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit);
e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen;
f) Kugellager (Position 8482);
g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).
2. Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.
3. Als „Kleinuhr-Werke“ im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9101
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung
91011100
nur mit mechanischer Anzeige
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
91011900
andere
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung
91012100
mit automatischem Aufzug
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
91012900
andere
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
andere
91019100
elektrisch betrieben
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
91019900
andere
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
9102
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101
Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung
91021100
nur mit mechanischer Anzeige
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
91021200
nur mit optoelektronischer Anzeige
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
91021900
andere
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung
91022100
mit automatischem Aufzug
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
91022900
andere
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
andere
91029100
elektrisch betrieben
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
91029900
andere
4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st
p/st
9103
Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104
91031000
elektrisch betrieben
4,7
p/st
91039000
andere
4,7
p/st
91040000
Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge
3,7
p/st
9105
Andere Uhren
Wecker
91051100
elektrisch betrieben
4,7
p/st
91051900
andere
3,7
p/st
Wanduhren
91052100
elektrisch betrieben
4,7
p/st
91052900
andere
3,7
p/st
andere
91059100
elektrisch betrieben
4,7
p/st
91059900
andere
3,7
p/st
9106
Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)
91061000
Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren
4,7
p/st
91069000
andere
4,7
p/st
91070000
Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor
4,7
p/st
9108
Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt
elektrisch betrieben
91081100
nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige
4,7
p/st
91081200
nur mit optoelektronischer Anzeige
4,7
p/st
91081900
andere
4,7
p/st
91082000
mit automatischem Aufzug
5 MIN 0,17 € p/st
p/st
91089000
andere
5 MIN 0,17 € p/st
p/st
9109
Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt
91091000
elektrisch betrieben
4,7
p/st
91099000
andere
4,7
p/st
9110
Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke
Kleinuhr-Werke
911011
nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen)
91101110
mit einer Unruh mit Spiralfeder
5 MIN 0,17 € p/st
p/st
91101190
andere
4,7
p/st
91101200
unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke
3,7
—
91101900
Uhrrohwerke
4,7
—
91109000
andere
3,7
—
9111
Gehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon
91111000
Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6
p/st
91112000
Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert
0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6
p/st
91118000
andere Gehäuse
0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6
p/st
91119000
Teile
0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6
—
9112
Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon
91122000
Gehäuse
2,7
p/st
91129000
Teile
2,7
—
9113
Uhrarmbänder und Teile davon
911310
aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
91131010
aus Edelmetallen
2,7
—
91131090
aus Edelmetallplattierungen
3,7
—
91132000
aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert
6
—
91139000
andere
6
—
9114
Andere Uhrenteile
91141000
Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern
3,7
—
91143000
Zifferblätter
2,7
—
91144000
Werkplatten und Brücken
2,7
—
91149000
andere
2,7
—
1. Zu Kapitel 92 gehören nicht:
a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90);
c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503);
d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).
2. Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen.
9209
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9201
Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur
920110
Klaviere mit aufrecht stehendem Rahmen
92011010
neu
4
p/st
92011090
gebraucht
4
p/st
92012000
Flügel
4
p/st
92019000
andere
4
—
9202
Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)
920210
Streichinstrumente
92021010
Geigen
3,2
p/st
92021090
andere
3,2
p/st
920290
andere
92029030
Gitarren
3,2
p/st
92029080
andere
3,2
p/st
9203
9204
9205
Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
92051000
Blechblasinstrumente
3,2
p/st
920590
andere
92059010
Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente
3,7
p/st
92059030
Mundharmonikas
3,7
p/st
92059050
Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen
3,2
—
92059090
andere
3,2
—
92060000
Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)
3,2
—
9207
Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)
920710
Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons
92071010
Orgeln
3,2
p/st
92071030
Digital-Pianos
3,2
p/st
92071050
Synthesizer
3,2
p/st
92071080
andere
3,2
—
920790
andere
92079010
Gitarren
3,7
p/st
92079090
andere
3,7
—
9208
Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken
92081000
Spieldosen
2,7
—
92089000
andere
3,2
—
9209
Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art
92093000
Musiksaiten
2,7
—
andere
92099100
Teile und Zubehör für Klaviere
2,7
—
92099200
Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9202
2,7
—
92099400
Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9207
2,7
—
920999
andere
92099920
Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9205
2,7
—
andere
92099940
Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen
3,2
—
92099950
Musikwerke für Spieldosen
1,7
—
92099970
andere
2,7
—
1. Zu Kapitel 93 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen);
b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710);
d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90);
e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95);
f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).
2. Als „Teile“ im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9301
Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307
93011000
Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer))
frei
p/st
93012000
Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer
frei
p/st
93019000
andere
frei
p/st
93020000
Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304
2,7
p/st
9303
Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)
93031000
Vorderlader
3,2
p/st
930320
andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf
93032010
mit einem Lauf, glatt
3,2
p/st
93032095
andere
3,2
p/st
93033000
andere Jagd- und Sportgewehre
3,2
p/st
93039000
andere
3,2
p/st
93040000
Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307
3,2
p/st
9305
Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304
93051000
für Revolver oder Pistolen
3,2
—
93052000
für Gewehre der Position 9303
2,7
—
andere
93059100
von Kriegswaffen der Position 9301
frei
—
93059900
andere
2,7
—
9306
Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
Patronen für Gewehre mit glattem Lauf, Teile davon; Geschosse für Luftgewehre und -pistolen
93062100
Patronen
2,7
1000
93062900
andere
2,7
—
930630
andere Patronen und Teile davon
93063010
für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301
2,7
—
andere
93063030
für Kriegswaffen
1,7
—
93063090
andere
2,7
—
930690
andere
93069010
zu Kriegszwecken
1,7
—
93069090
andere
2,7
—
93070000
Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen
1,7
—
1. Zu Kapitel 94 gehören nicht:
a) aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b) auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c) Waren des Kapitels 71;
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e) Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f) Beleuchtungskörper des Kapitels 85;
g) Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 oder 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h) Waren der Position 8714;
ij) Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l) Möbel oder Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen elektrische Girlanden) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505);
2. Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.
Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinander gestellt werden:
a) Schränke, Bücherschränke, Regale (einschließlich Regale aus einem Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand) und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b) Sitze und Bettgestelle.
3. A)Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.B)Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4. Als „vorgefertigte Gebäude“ im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
1. Im Sinne der Position 9404 umfasst die Formulierung ‚gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art‘ Material jeder Dicke.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9401
Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
94011000
Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
frei
—
94012000
Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
3,7
—
94013000
Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe
frei
—
94014000
in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen
frei
—
Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen
94015200
aus Bambus
5,6
—
94015300
aus Rattan
5,6
—
94015900
andere
5,6
—
andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz
94016100
gepolstert
frei
—
94016900
andere
frei
—
andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall
94017100
gepolstert
frei
—
94017900
andere
frei
—
94018000
andere Sitzmöbel
frei
—
940190
Teile
94019010
von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
1,7
—
andere
94019030
aus Holz
2,7
—
94019080
andere
2,7
—
9402
Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon
94021000
Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon
frei
—
94029000
andere
frei
—
9403
Andere Möbel und Teile davon
940310
Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art
mit einer Höhe von 80 cm oder weniger
94031051
Schreibtische
frei
—
94031058
andere
frei
—
mit einer Höhe von mehr als 80 cm
94031091
Schränke mit Türen oder Rollläden
frei
—
94031093
Karteischränke und andere Schränke mit Schubladen
frei
—
94031098
andere
frei
—
940320
andere Metallmöbel
94032020
Betten
frei
—
94032080
andere
frei
—
940330
Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art
mit einer Höhe von 80 cm oder weniger
94033011
Schreibtische
frei
—
94033019
andere
frei
—
mit einer Höhe von mehr als 80 cm
94033091
Schränke
frei
—
94033099
andere
frei
—
940340
Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art
94034010
Einbauküchenelemente
2,7
—
94034090
andere
2,7
—
94035000
Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art
frei
—
940360
andere Holzmöbel
94036010
Holzmöbel von der in Ess- und Wohnzimmern verwendeten Art
frei
—
94036030
Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art
frei
—
94036090
andere Holzmöbel
frei
—
94037000
Kunststoffmöbel
frei
—
Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe
94038200
aus Bambus
5,6
—
94038300
aus Rattan
5,6
—
94038900
andere
5,6
—
940390
Teile
94039010
aus Metall
2,7
—
94039030
aus Holz
2,7
—
94039090
aus anderen Stoffen
2,7
—
9404
Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
94041000
Sprungrahmen
3,7
—
Auflegematratzen
940421
aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
94042110
aus Zellkautschuk
3,7
—
94042190
aus Zellkunststoff
3,7
—
940429
aus anderen Stoffen
94042910
mit Federkern
3,7
—
94042990
andere
3,7
—
94043000
Schlafsäcke
3,7
p/st
940490
andere
94049010
mit Federn oder Daunen gefüllt
3,7
—
94049090
andere
3,7
—
9405
Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
940510
Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art
aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
94051021
aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art
4,7
—
94051040
andere
4,7
—
94051050
aus Glas
3,7
—
aus anderen Stoffen
94051091
von der mit Glühlampen verwendeten Art
2,7
—
94051098
andere
2,7
—
940520
elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehlampen
aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
94052011
aus Kunststoffen, von der mit Glühlampen verwendeten Art
4,7
—
94052040
andere
4,7
—
94052050
aus Glas
3,7
—
aus anderen Stoffen
94052091
von der mit Glühlampen verwendeten Art
2,7
—
94052099
andere
2,7
—
94053000
elektrische Beleuchtungen von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art
3,7
—
940540
andere elektrische Beleuchtungskörper
94054010
Scheinwerfer
3,7
—
andere
aus Kunststoffen
94054031
von der mit Glühlampen verwendeten Art
4,7
—
94054035
von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art
4,7
—
94054039
andere
4,7
—
aus anderen Stoffen
94054091
von der mit Glühlampen verwendeten Art
2,7
—
94054095
von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art
2,7
—
94054099
andere
2,7
—
94055000
nicht elektrische Beleuchtungskörper
2,7
—
940560
Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen
94056020
aus Kunststoffen
4,7
—
94056080
aus anderen Stoffen
2,7
—
Teile
940591
aus Glas
94059110
Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)
5,7
—
94059190
andere
3,7
—
94059200
aus Kunststoffen
4,7
—
94059900
aus anderen Stoffen
2,7
—
9406
Vorgefertigte Gebäude
94061000
aus Holz
2,7
—
940690
andere
94069010
Mobilheime
2,7
—
andere
aus Eisen oder Stahl
94069031
Gewächshäuser
2,7
—
94069038
andere
2,7
—
94069090
aus anderen Stoffen
2,7
—
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht:
a) Kerzen (Position 3406);
b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots);
f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g) Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h) Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
1. Unterposition 950450 umfasst:
a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder
b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar.
950430
1. Zu Unterposition 950510 gehören:
a) Gegenstände, die weithin als traditionell in der Weihnachtszeit/Adventszeit verwendete Artikel angesehen werden und ausschließlich als Weihnachtsartikel hergestellt und konzipiert wurden.
b) Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9501
9502
950300
Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
95030010
Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen
frei
—
Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör
95030021
Puppen
4,7
—
95030029
Teile und Zubehör
frei
—
95030030
elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen
frei
—
andere Bausätze und Baukastenspielzeug
95030035
aus Kunststoff
4,7
—
95030039
aus anderen Stoffen
frei
—
Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend
95030041
Füllmaterial enthaltend
4,7
—
95030049
andere
frei
—
95030055
Musikspielzeuginstrumente und -geräte
frei
—
Puzzles
95030061
aus Holz
frei
—
95030069
andere
4,7
—
95030070
anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen
4,7
—
anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor
95030075
aus Kunststoff
4,7
—
95030079
aus anderen Stoffen
frei
—
andere
95030081
Spielzeugwaffen
frei
—
95030085
im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall
4,7
—
95030087
tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder
frei
—
andere
95030095
aus Kunststoff
4,7
—
95030099
andere
frei
—
9504
Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)
95042000
Billardspiele aller Art und Zubehör
frei
—
950430
andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)
95043010
Spiele mit Bildschirm
frei
p/st
95043020
andere Spiele
frei
p/st
95043090
Teile
frei
—
95044000
Spielkarten
2,7
—
95045000
Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 950430
frei
—
950490
andere
95049010
elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben
frei
—
95049080
andere
frei
—
9505
Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
950510
Weihnachtsartikel
95051010
aus Glas
frei
—
95051090
aus anderen Stoffen
2,7
—
95059000
andere
2,7
—
9506
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
Ski und Skiausrüstungen für den Wintersport
950611
Ski
95061110
Langlaufski
3,7
pa
Ski für den alpinen Skilauf
95061121
Monoski und Snowboards
3,7
p/st
95061129
andere
3,7
pa
95061180
andere Ski
3,7
pa
95061200
Skibindungen
3,7
—
95061900
andere
2,7
—
Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport
95062100
Windsurfer
2,7
—
95062900
andere
2,7
—
Golfschläger und andere Golfausrüstungen
95063100
vollständige Golfschläger
2,7
p/st
95063200
Bälle
2,7
p/st
950639
andere
95063910
Teile von Golfschlägern
2,7
—
95063990
andere
2,7
—
95064000
Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis
2,7
—
Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung
95065100
Tennisschläger, auch ohne Bespannung
4,7
—
95065900
andere
2,7
—
Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle
95066100
Tennisbälle
2,7
—
95066200
aufblasbare Bälle
2,7
—
950669
andere
95066910
Kricket- und Polobälle
frei
—
95066990
andere
2,7
—
950670
Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen
95067010
Schlittschuhe
frei
pa
95067030
Rollschuhe
2,7
pa
95067090
Teile und Zubehör
2,7
—
andere
950691
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
95069110
Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen
2,7
—
95069190
andere
2,7
—
950699
andere
95069910
Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle
frei
—
95069990
andere
2,7
—
9507
Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
95071000
Angelruten
3,7
—
950720
Angelhaken, auch mit Vorfach
95072010
Angelhaken, nicht montiert
1,7
—
95072090
andere
3,7
—
95073000
Angelrollen
3,7
—
95079000
andere
3,7
—
9508
Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen
95081000
Wanderzirkusse und Wandertierschauen
1,7
—
95089000
andere
1,7
—
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht:
a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c) Fantasieschmuck (Position 7117);
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten:
a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
1. Zu den Unterpositionen 96190071 bis 96190089 gehören Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern.
Zu diesen Unterpositionen gehören auch Waren aus Verbundstoffen mit:
a) einer inneren Schicht (z. B. aus Vliesstoffen) zum Absorbieren von ausgeschiedenen Körperflüssigkeiten, um ein Wundreiben zu vermeiden;
b) einem absorbierenden Kern zum Auffangen und Speichern der Flüssigkeiten, bis die Ware entsorgt werden kann; und
c) einer äußeren Schicht (z. B. aus Kunststoff), um ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem absorbierenden Kern zu vermeiden.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9601
Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)
96011000
Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein
2,7
—
96019000
andere
frei
—
96020000
Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
2,2
—
9603
Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
96031000
Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel
3,7
p/st
Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind
96032100
Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse
3,7
p/st
960329
andere
96032930
Haarbürsten
3,7
p/st
96032980
andere
3,7
—
960330
Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen
96033010
Pinsel für Kunstmaler und Schreibpinsel
3,7
p/st
96033090
Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen
3,7
p/st
960340
Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 960330); Kissen und Roller zum Anstreichen
96034010
Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen
3,7
p/st
96034090
Kissen und Roller zum Anstreichen
3,7
p/st
96035000
andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind
2,7
—
960390
andere
96039010
von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor
2,7
p/st
andere
96039091
Bürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung, einschließlich Schuh- und Kleiderbürsten; Bürsten für die Tierpflege
3,7
—
96039099
andere
3,7
—
96040000
Handsiebe
3,7
—
96050000
Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung
3,7
—
9606
Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge
96061000
Druckknöpfe und Teile davon
3,7
—
Knöpfe
96062100
aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen
3,7
—
96062200
aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen
3,7
—
96062900
andere
3,7
—
96063000
Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge
2,7
—
9607
Reißverschlüsse und Teile davon
Reißverschlüsse
96071100
mit Zähnen aus unedlen Metallen
6,7
m
96071900
andere
7,7
m
960720
Teile
96072010
aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen)
6,7
—
96072090
andere
7,7
—
9608
Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
960810
Kugelschreiber
96081010
mit flüssiger Tinte
3,7
p/st
andere
96081092
mit auswechselbarer Mine
3,7
p/st
96081099
andere
3,7
p/st
96082000
Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze
3,7
p/st
96083000
Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte
3,7
p/st
96084000
Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte)
3,7
p/st
96085000
Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen
3,7
—
96086000
Minen für Kugelschreiber, aus Kugeln und Tintenbehälter bestehend
2,7
p/st
andere
96089100
Schreibfedern und Schreibfederspitzen
2,7
—
96089900
andere
2,7
—
9609
Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide
960910
Stifte mit festem Schutzmantel
96091010
Bleistifte
2,7
—
96091090
andere
2,7
—
96092000
Minen für Stifte
2,7
—
960990
andere
96099010
Pastellstifte und Zeichenkohle
2,7
—
96099090
andere
1,7
—
96100000
Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt
2,7
—
96110000
Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch
2,7
—
9612
Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln
961210
Bänder
96121010
aus Kunststoff
2,7
—
96121020
aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art
frei
—
96121080
andere
2,7
—
96122000
Stempelkissen
2,7
—
9613
Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte
96131000
Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar
2,7
p/st
96132000
Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar
2,7
p/st
96138000
andere Feuerzeuge und Anzünder
2,7
—
96139000
Teile
2,7
—
961400
Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon
96140010
Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz
frei
—
96140090
andere
2,7
—
9615
Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon
Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen
96151100
aus Hartkautschuk oder Kunststoff
2,7
—
96151900
andere
2,7
—
96159000
andere
2,7
—
9616
Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln
961610
Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür
96161010
Zerstäuber
2,7
—
96161090
Vorrichtungen und Köpfe
2,7
—
96162000
Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln
2,7
—
96170000
Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben
6,7
—
96180000
Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster
1,7
—
961900
Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren, aus Stoffen aller Art
96190030
aus Spinnstoffwatte
—
aus anderen Spinnstoffen
96190040
Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren
—
96190050
Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren
—
aus anderen Stoffen
Hygienische Binden (Einlagen), Tampons und ähnliche Waren
96190071
Hygienische Binden (Einlagen)
—
96190075
Tampons
—
96190079
andere
—
Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnliche Waren
96190081
Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder
—
96190089
andere (z. B. Artikel für Inkontinenz)
—
962000
Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
96200010
von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art
3,7
—
andere
96200091
aus Kunststoff oder aus Aluminium
6
—
96200099
andere
frei
—
1. Zu Kapitel 97 gehören nicht:
a) Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b) bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c) echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).
2. Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platten in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren auf einen beliebigen Stoff in Schwarzweiß oder Farbig unmittelbar abgezogen sind.
3. Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
4. A)Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1, 2 und 3 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97.B)Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
5. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.
Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke:
Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Teile und Zubehör für Kraft- und Luftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör handelt, ihr Alter (bei Kraftfahrzeugen) mindestens 30 bzw. (bei Luftfahrzeugen) mindestens 50 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.
Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
Besondere Maßeinheit
9701
Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke
97011000
Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen
frei
—
97019000
andere
frei
—
97020000
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke
frei
—
97030000
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art
frei
—
97040000
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907
frei
—
97050000
Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert
frei
—
97060000
Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt
frei
—
Die Verordnungen (EU) Nr. 113/2010 der Kommission
vom
9. Februar 2010
und (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission
vom
18. November 2004
ermöglichen den Mitgliedstaaten eine einfachere Anmeldung für die Ausfuhr und den Eingang oder die Versendung vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen der Statistik des Außen- und Intrahandels der Europäischen Union. Macht der Mitgliedstaat von der Vereinfachung Gebrauch, sind die Kriterien und das Verfahren hierfür durch nationale Anweisungen festgelegt. (Siehe nachstehende Liste der zuständigen Dienststellen).
| Mitgliedstaat | Name und Adresse der zuständigen Dienststelle |
| Belgien | Institut des comptes nationauxp/a Banque nationale de BelgiqueBoulevard de Berlaimont 141000 BruxellesInstituut voor de Nationale Rekeningenp/a Nationale Bank van Belgiëde Berlaimontlaan 141000 Brussel |
| Bulgarien | Национална агенция за приходитебул. Дондуков № 52гр. София, 1000 |
| Tschechische Republik | Český statistický úřadNa padesátém 3268/81100 82 Praha 10 – Strašnice |
| Dänemark | SKAT KøbenhavnToldSluseholmen 8 B2450 København SV |
| Deutschland | Statistisches BundesamtGruppe G3 — Außenhandel65180 Wiesbaden |
| Estland | Masku- ja TolliametLõõtsa 8a15176 TallinnStatistikaametTatari 5110134 Tallinn |
| Griechenland | Ελληνική Στατιστική Αρχή (ΕΛΣΤΑΤ)Πειραιώς 46 & Επονιτών18510 Πειραιάς |
| Spanien | Departamento de Aduanas e Impuestos EspecialesAvda. Llano Castellano, 1728071 Madrid |
| Frankreich | Direction générale des douanes et droits indirectsDépartement des statistiques et des études économiques11, rue des Deux Communes93558 Montreuil Cedex |
| Kroatien | Ministarstvo financijaCarinska upravaAlexandera von Humboldta 4a10000 ZagrebDržavni zavod za statistikuIlica 310000 Zagreb |
| Italien | Agenzia delle doganeDirezione Centrale Gestione Tributi e Rapporto con gli UtentiUfficio per la tariffa doganale, per i dazi e per i regimi dei prodotti agricoliVia Mario Carucci, 7100143 RomaIstituto Nazionale di StatisticaServizio Commercio con l'EsteroVia Cesare Balbo 1600184 Roma |
| Irland | Central Statistics OfficeArdee RdRathminesDublin 6Office of the Revenue CommissionersDublin CastleDublin 2 |
| Zypern | Τμήμα ΤελωνείωνΥπουργείο ΟικονομικώνΓωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρηγόρη Αυξεντίου1096, ΛευκωσίαΣτατιστική ΥπηρεσίαΤμήμα ΤελωνείωνΥπουργείο ΟικονομικώνΓωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρηγόρη Αυξεντίου1444, Λευκωσία |
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| Komponenten vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen des Außenhandels (Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010) und des Intrahandels der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004): | |
| 9880XX 00 | Die KN-Codes umfassen folgende Angaben:Die ersten vier Stellen sind 9880.Die fünfte und die sechste Stelle bezeichnen das Kapitel der KN, zu dem die Waren, aus denen sich die Komponenten zusammensetzen, gehören.Die siebte und die achte Stelle sind jeweils 0. |
1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nur für die Bewegung von Waren, auf die es sich bezieht.
Solche Waren werden unter dem einschlägigen Unterkapitel angemeldet, sofern die Bedingungen und Anforderungen des Unterkapitels oder jeder anderen anwendbaren Regelung erfüllt sind. Die Bezeichnung solcher Waren muss so genau sein, dass sie identifiziert werden können.
Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Unterkapitels nicht anzuwenden, wenn Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben entstehen können.
2. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels gelten nicht für den Warenhandel zwischen Mitgliedstaaten.
3. Einfuhr- und ausfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates, für die keine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.
Auch Bewegungen von Waren, die einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen, sind von diesem Unterkapitel ausgeschlossen.
KN-Code
Warenbezeichnung
Anmerkung
Bestimmte Waren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates (Einfuhr und Ausfuhr)
99050000
Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlegen
99190000
Die folgenden Waren, andere als die oben genannten
Aussteuer und Hausrat einer Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass ihrer Eheschließung verlegt; Erbschaftsgut
Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten
Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Gegenstände zur Grabausschmückung
für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren
1. Die Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Abdeckung des Handels, der Definition der Daten, der Erstellung von Statistiken des Handels nach Unternehmensmerkmalen und Rechnungswährung sowie besonderer Waren oder Warenbewegungen und die Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92 der Kommission ermöglichen den Mitgliedstaaten für bestimmte Waren der Statistiken des Extra-EU-Handels und des Intra-EU-Handels die Verwendung eines vereinfachten Kodierungssystems.
2. Für die Codes dieses Unterkapitels gelten die Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 und der Verordnung (EG) Nr. 1982/2004.
KN-Code
Warenbezeichnung
9930
An Schiffe und Luftfahrzeuge gelieferte Waren
99302400
Waren der KN-Kapitel 1 bis 24
99302700
Waren des KN-Kapitels 27
99309900
anderweit eingereihte Waren
9931
An die Besatzungsmitglieder der Offshore-Anlage oder zum Betrieb von Motoren, Maschinen und sonstigen Geräten der Offshore-Anlage gelieferte Waren
99312400
Waren der KN-Kapitel 1 bis 24
99312700
Waren des KN-Kapitels 27
99319900
anderweit eingereihte Waren
99500000
Code, der nur für den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten mit Einzeltransaktionen mit einem Wert von weniger als 200 € oder für die Anmeldung sonstiger Waren in einigen Fällen verwendet wird
Bei Hinweisen auf diesen Anhang werden der Agrarteilbetrag („EA“) sowie gegebenenfalls der Zusatzzoll auf verschiedene Arten Zucker („AD S/Z“) oder der Zusatzzoll auf Mehl („AD F/M“) bestimmt anhand des Gehalts der betreffenden Ware an:
Milchfett,
Milchproteinen,
Saccharose/Invertzucker/Isoglukose,
Stärke, Stärkeabbauprodukten/Glukose.
Dieser Ware entspricht ein Zusatzcode, der anhand der nachstehenden Tabelle 1 festgesetzt wird.
3
Der für die Ware geltende Agrarteilbetrag (in Euro für 100 kg Eigengewicht) ist in Tabelle 2, Spalte 2, aufgeführt. Die in Tabelle 2, Spalte 3, aufgeführten Zusatzzölle auf verschiedene Arten Zucker („AD S/Z“) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD S/Z“ auf Anhang 1 verweist; die in Spalte 4 aufgeführten Zusatzzölle auf Mehl („AD F/M“) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD F/M“ auf Anhang 1 verweist.
| Milchfett (GHT) | Milchprotein (GHT) | Stärke/Glucose (GHT) | ||||||||||||||||||
| ≥ 0 < 5 | ≥ 5 < 25 | ≥ 25 < 50 | ≥ 50 < 75 | ≥ 75 | ||||||||||||||||
| Saccharose/Invertzucker/Isoglucose (GHT) | ||||||||||||||||||||
| ≥ 0 < 5 | ≥ 5 < 30 | ≥ 30 < 50 | ≥ 50 < 70 | ≥ 70 | ≥ 0 < 5 | ≥ 5 < 30 | ≥ 30 < 50 | ≥ 50 < 70 | ≥ 70 | ≥ 0 < 5 | ≥ 5 < 30 | ≥ 30 < 50 | ≥ 50 | ≥ 0 < 5 | ≥ 5 < 30 | ≥ 30 | ≥ 0 < 5 | ≥ 5 | ||
| ≥ 0 < 1,5 | ≥ 0 < 2,5 | 7000 | 7001 | 7002 | 7003 | 7004 | 7005 | 7006 | 7007 | 7008 | 7009 | 7010 | 7011 | 7012 | 7013 | 7015 | 7016 | 7017 | 7758 | 7759 |
| ≥ 2,5 < 6 | 7020 | 7021 | 7022 | 7023 | 7024 | 7025 | 7026 | 7027 | 7028 | 7029 | 7030 | 7031 | 7032 | 7033 | 7035 | 7036 | ||||
| Code | Agrarteilbetrag | AD S/Z | AD F/M |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 7000 | 0 | 0 | 0 |
| 7001 | 10,06 | 10,06 | |
| 7002 | 18,87 | 18,87 | |
| 7003 | 27,25 | 27,25 | |
| 7004 | 38,99 | 38,99 | |
| 7005 | 4,16 | 4,16 | |
| 7006 | 14,22 | 10,06 | 4,16 |
| 7007 | 23,03 | 18,87 | 4,16 |
| 7008 | 31,41 | 27,25 | 4,16 |
| 7009 | 43,15 | 38,99 | 4,16 |
| 7010 | 8,88 | 8,88 | |
| 7011 | 18,95 | 10,06 | 8,88 |
| 7012 | 27,75 | 18,87 | 8,88 |
| 7013 | 36,14 | 27,25 | 8,88 |
| 7015 | 13,99 |
KN-Code
Warenbezeichnung
Vertragsmäßiger Zollsatz (%)
07020000
Tomaten, frisch oder gekühlt
vom 1. Januar bis 31. März
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
84,6 € oder mehr
8,8
82,9 € oder mehr, jedoch weniger als 84,6 €
8,8 + 1,7 €/100 kg/net
81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 82,9 €
8,8 + 3,4 €/100 kg/net
79,5 € oder mehr, jedoch weniger als 81,2 €
8,8 + 5,1 €/100 kg/net
77,8 € oder mehr, jedoch weniger als 79,5 €
8,8 + 6,8 €/100 kg/net
weniger als 77,8 €
8,8 + 29,8 €/100 kg/net
vom 1. April bis 30. April
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
112,6 € oder mehr
8,8
110,3 € oder mehr, jedoch weniger als 112,6 €
8,8 + 2,3 €/100 kg/net
108,1 € oder mehr, jedoch weniger als 110,3 €
8,8 + 4,5 €/100 kg/net
105,8 € oder mehr, jedoch weniger als 108,1 €
8,8 + 6,8 €/100 kg/net
103,6 € oder mehr, jedoch weniger als 105,8 €
8,8 + 9 €/100 kg/net
weniger als 103,6 €
8,8 + 29,8 €/100 kg/net
vom 1. Mai bis 14. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
72,6 € oder mehr
8,8
71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 €
8,8 + 1,5 €/100 kg/net
69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 €
8,8 + 2,9 €/100 kg/net
68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 €
8,8 + 4,4 €/100 kg/net
66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €
8,8 + 5,8 €/100 kg/net
weniger als 66,8 €
8,8 + 29,8 €/100 kg/net
vom 15. Mai bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
72,6 € oder mehr
14,4
71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 €
14,4 + 1,5 €/100 kg/net
69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 €
14,4 + 2,9 €/100 kg/net
68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 €
14,4 + 4,4 €/100 kg/net
66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €
14,4 + 5,8 €/100 kg/net
weniger als 66,8 €
14,4 + 29,8 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 30. September
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
52,6 € oder mehr
14,4
51,5 € oder mehr, jedoch weniger als 52,6 €
14,4 + 1,1 €/100 kg/net
50,5 € oder mehr, jedoch weniger als 51,5 €
14,4 + 2,1 €/100 kg/net
49,4 € oder mehr, jedoch weniger als 50,5 €
14,4 + 3,2 €/100 kg/net
48,4 € oder mehr, jedoch weniger als 49,4 €
14,4 + 4,2 €/100 kg/net
weniger als 48,4 €
14,4 + 29,8 €/100 kg/net
vom 1. Oktober bis 31. Oktober
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
62,6 € oder mehr
14,4
61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 €
14,4 + 1,3 €/100 kg/net
60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 €
14,4 + 2,5 €/100 kg/net
58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 €
14,4 + 3,8 €/100 kg/net
57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €
14,4 + 5 €/100 kg/net
weniger als 57,6 €
14,4 + 29,8 €/100 kg/net
vom 1. November bis 20. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
62,6 € oder mehr
8,8
61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 €
8,8 + 1,3 €/100 kg/net
60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 €
8,8 + 2,5 €/100 kg/net
58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 €
8,8 + 3,8 €/100 kg/net
57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €
8,8 + 5 €/100 kg/net
weniger als 57,6 €
8,8 + 29,8 €/100 kg/net
vom 21. Dezember bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
67,6 € oder mehr
8,8
66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,6 €
8,8 + 1,4 €/100 kg/net
64,9 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 €
8,8 + 2,7 €/100 kg/net
63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €
8,8 + 4,1 €/100 kg/net
62,2 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 €
8,8 + 5,4 €/100 kg/net
weniger als 62,2 €
8,8 + 29,8 €/100 kg/net
070700
Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
07070005
Gurken
vom 1. Januar bis Ende Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
67,5 € oder mehr
12,8
66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,5 €
12,8 + 1,3 €/100 kg/net
64,8 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 €
12,8 + 2,7 €/100 kg/net
63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,8 €
12,8 + 4 €/100 kg/net
62,1 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 €
12,8 + 5,4 €/100 kg/net
weniger als 62,1 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
vom 1. März bis 30. April
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
110,5 € oder mehr
12,8
108,3 € oder mehr, jedoch weniger als 110,5 €
12,8 + 2,2 €/100 kg/net
106,1 € oder mehr, jedoch weniger als 108,3 €
12,8 + 4,4 €/100 kg/net
103,9 € oder mehr, jedoch weniger als 106,1 €
12,8 + 6,6 €/100 kg/net
101,7 € oder mehr, jedoch weniger als 103,9 €
12,8 + 8,8 €/100 kg/net
weniger als 101,7 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
vom 1. Mai bis 15. Mai
zur Verarbeitung bestimmt
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
48,1 € oder mehr
12,8
47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 €
12,8 + 1 €/100 kg/net
46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 €
12,8 + 1,9 €/100 kg/net
45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 €
12,8 + 2,9 €/100 kg/net
44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 €
12,8 + 3,8 €/100 kg/net
35 € oder mehr, aber weniger als 44,3 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
34,3 € oder mehr, aber weniger als 35 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
33,6 € oder mehr, aber weniger als 34,3 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
32,9 € oder mehr, aber weniger als 33,6 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
32,2 € oder mehr, aber weniger als 32,9 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
weniger als 32,2 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
andere
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
48,1 € oder mehr
12,8
47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 €
12,8 + 1 €/100 kg/net
46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 €
12,8 + 1,9 €/100 kg/net
45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €
12,8 + 2,9 €/100 kg/net
44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 €
12,8 + 3,8 €/100 kg/net
weniger als 44,3 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
vom 16. Mai bis 30. September
zur Verarbeitung bestimmt
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
48,1 € oder mehr
16
47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 €
16 + 1 €/100 kg/net
46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 €
16 + 1,9 €/100 kg/net
45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 €
16 + 2,9 €/100 kg/net
44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 €
16 + 3,8 €/100 kg/net
35 € oder mehr, aber weniger als 44,3 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
34,3 € oder mehr, aber weniger als 35 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
33,6 € oder mehr, aber weniger als 34,3 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
32,9 € oder mehr, aber weniger als 33,6 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
32,2 € oder mehr, aber weniger als 32,9 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
weniger als 32,2 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
andere
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
48,1 € oder mehr
16
47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 €
16 + 1 €/100 kg/net
46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 €
16 + 1,9 €/100 kg/net
45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €
16 + 2,9 €/100 kg/net
44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 €
16 + 3,8 €/100 kg/net
weniger als 44,3 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
vom 1. Oktober bis 31. Oktober
zur Verarbeitung bestimmt
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
68,3 € oder mehr
16
66,9 € oder mehr, aber weniger als 68,3 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
65,6 € oder mehr, aber weniger als 66,9 €
16 + 2,7 €/100 kg/net
64,2 € oder mehr, aber weniger als 65,6 €
16 + 4,1 €/100 kg/net
62,8 € oder mehr, aber weniger als 64,2 €
16 + 5,5 €/100 kg/net
35 € oder mehr, aber weniger als 62,8 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
34,3 € oder mehr, aber weniger als 35 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
33,6 € oder mehr, aber weniger als 34,3 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
32,9 € oder mehr, aber weniger als 33,6 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
32,2 € oder mehr, aber weniger als 32,9 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
weniger als 32,2 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
andere
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
68,3 € oder mehr
16
66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 €
16 + 2,7 €/100 kg/net
64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 €
16 + 4,1 €/100 kg/net
62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 €
16 + 5,5 €/100 kg/net
weniger als 62,8 €
16 + 37,8 €/100 kg/net
vom 1. November bis 10. November
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
68,3 € oder mehr
12,8
66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 €
12,8 + 1,4 €/100 kg/net
65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 €
12,8 + 2,7 €/100 kg/net
64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 €
12,8 + 4,1 €/100 kg/net
62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 €
12,8 + 5,5 €/100 kg/net
weniger als 62,8 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
vom 11. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
60,5 € oder mehr
12,8
59,3 € oder mehr, jedoch weniger als 60,5 €
12,8 + 1,2 €/100 kg/net
58,1 € oder mehr, jedoch weniger als 59,3 €
12,8 + 2,4 €/100 kg/net
56,9 € oder mehr, jedoch weniger als 58,1 €
12,8 + 3,6 €/100 kg/net
55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,9 €
12,8 + 4,8 €/100 kg/net
weniger als 55,7 €
12,8 + 37,8 €/100 kg/net
0709
Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
anderes
07099100
Artischocken
vom 1. Januar bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
82,6 € oder mehr
10,4
80,9 € oder mehr, jedoch weniger als 82,6 €
10,4 + 1,7 €/100 kg/net
79,3 € oder mehr, jedoch weniger als 80,9 €
10,4 + 3,3 €/100 kg/net
77,6 € oder mehr, jedoch weniger als 79,3 €
10,4 + 5 €/100 kg/net
76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €
10,4 + 6,6 €/100 kg/net
weniger als 76 €
10,4 + 22,9 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 30. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
65,4 € oder mehr
10,4
64,1 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €
10,4 + 1,3 €/100 kg/net
62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,1 €
10,4 + 2,6 €/100 kg/net
61,5 € oder mehr, jedoch weniger als 62,8 €
10,4 + 3,9 €/100 kg/net
60,2 € oder mehr, jedoch weniger als 61,5 €
10,4 + 5,2 €/100 kg/net
weniger als 60,2 €
10,4 + 22,9 €/100 kg/net
vom 1. Juli bis 31. Oktober
10,4
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
94,3 € oder mehr
10,4
92,4 € oder mehr, jedoch weniger als 94,3 €
10,4 + 1,9 €/100 kg/net
90,5 € oder mehr, jedoch weniger als 92,4 €
10,4 + 3,8 €/100 kg/net
88,6 € oder mehr, jedoch weniger als 90,5 €
10,4 + 5,7 €/100 kg/net
86,8 € oder mehr, jedoch weniger als 88,6 €
10,4 + 7,5 €/100 kg/net
weniger als 86,8 €
10,4 + 22,9 €/100 kg/net
070993
Kürbisse (Cucurbita spp.)
07099310
Zucchini (Courgettes)
vom 1. Januar bis 31. Januar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
48,8 € oder mehr
12,8
47,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 €
12,8 + 1 €/100 kg/net
46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 €
12,8 + 2 €/100 kg/net
45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 €
12,8 + 2,9 €/100 kg/net
44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €
12,8 + 3,9 €/100 kg/net
weniger als 44,9 €
12,8 + 15,2 €/100 kg/net
vom 1. Februar bis 31. März
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
41,3 € oder mehr
12,8
40,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 €
12,8 + 0,8 €/100 kg/net
39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 €
12,8 + 1,7 €/100 kg/net
38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 €
12,8 + 2,5 €/100 kg/net
38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €
12,8 + 3,3 €/100 kg/net
weniger als 38 €
12,8 + 15,2 €/100 kg/net
vom 1. April bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
69,2 € oder mehr
12,8
67,8 € oder mehr, jedoch weniger als 69,2 €
12,8 + 1,4 €/100 kg/net
66,4 € oder mehr, jedoch weniger als 67,8 €
12,8 + 2,8 €/100 kg/net
65 € oder mehr, jedoch weniger als 66,4 €
12,8 + 4,2 €/100 kg/net
63,7 € oder mehr, jedoch weniger als 65 €
12,8 + 5,5 €/100 kg/net
weniger als 63,7 €
12,8 + 15,2 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
41,3 € oder mehr
12,8
40,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 €
12,8 + 0,8 €/100 kg/net
39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 €
12,8 + 1,7 €/100 kg/net
38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 €
12,8 + 2,5 €/100 kg/net
38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €
12,8 + 3,3 €/100 kg/net
weniger als 38 €
12,8 + 15,2 €/100 kg/net
vom 1. August bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
48,8 € oder mehr
12,8
47,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 €
12,8 + 1 €/100 kg/net
46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 €
12,8 + 2 €/100 kg/net
45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 €
12,8 + 2,9 €/100 kg/net
44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €
12,8 + 3,9 €/100 kg/net
weniger als 44,9 €
12,8 + 15,2 €/100 kg/net
0805
Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
080510
Orangen
Süßorangen, frisch
08051022
Navel Orangen
vom 1. Januar bis 31. März
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
16
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
16 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
16 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
16 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
16 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. April bis 30. April
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
10,4
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
10,4 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
10,4 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
10,4 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
10,4 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
10,4 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. Mai bis 15. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
4,8
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
4,8 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
4,8 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
4,8 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
4,8 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
4,8 + 7,1 €/100 kg/net
vom 16. Mai bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
3,2
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
3,2 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
3,2 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
3,2 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
3,2 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
3,2 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 15. Oktober
3,2
vom 16. Oktober bis 30. November
16
vom 1. Dezember bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
16
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
16 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
16 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
16 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
16 + 7,1 €/100 kg/net
08051024
Blondorangen
vom 1. Januar bis 31. März
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
16
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
16 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
16 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
16 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
16 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. April bis 30. April
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
10,4
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
10,4 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
10,4 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
10,4 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
10,4 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
10,4 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. Mai bis 15. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
4,8
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
4,8 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
4,8 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
4,8 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
4,8 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
4,8 + 7,1 €/100 kg/net
vom 16. Mai bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
3,2
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
3,2 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
3,2 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
3,2 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
3,2 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
3,2 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 15. Oktober
3,2
vom 16. Oktober bis 30. November
16
vom 1. Dezember bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
16
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
16 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
16 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
16 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
16 + 7,1 €/100 kg/net
08051028
andere
vom 1. Januar bis 31. März
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
16
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
16 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
16 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
16 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
16 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. April bis 30. April
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
10,4
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
10,4 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
10,4 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
10,4 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
10,4 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
10,4 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. Mai bis 15. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
4,8
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
4,8 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
4,8 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
4,8 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
4,8 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
4,8 + 7,1 €/100 kg/net
vom 16. Mai bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
3,2
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
3,2 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
3,2 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
3,2 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
3,2 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
3,2 + 7,1 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 15. Oktober
3,2
vom 16. Oktober bis 30. November
16
vom 1. Dezember bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
35,4 € oder mehr
16
34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 €
16 + 0,7 €/100 kg/net
34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 €
16 + 1,4 €/100 kg/net
33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 €
16 + 2,1 €/100 kg/net
32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 €
16 + 2,8 €/100 kg/net
weniger als 32,6 €
16 + 7,1 €/100 kg/net
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten
080521
Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas)
08052110
Satsumas
vom 1. Januar bis Ende Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
vom 1. März bis 31. Oktober
16
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
08052190
andere
vom 1. Januar bis Ende Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
vom 1. März bis 31. Oktober
16
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
08052200
Clementinen
Monreales
vom 1. Januar bis Ende Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
vom 1. März bis 31. Oktober
16
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
andere
vom 1. Januar bis Ende Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
64,9 € oder mehr
16
63,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €
16 + 1,3 €/100 kg/net
62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 €
16 + 2,6 €/100 kg/net
61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 €
16 + 3,9 €/100 kg/net
59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 €
16 + 5,2 €/100 kg/net
weniger als 59,7 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
vom 1. März bis 31. Oktober
16
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
64,9 € oder mehr
16
63,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 €
16 + 1,3 €/100 kg/net
62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 €
16 + 2,6 €/100 kg/net
61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 €
16 + 3,9 €/100 kg/net
59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 €
16 + 5,2 €/100 kg/net
weniger als 59,7 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
08052900
andere
Wilkings
vom 1. Januar bis Ende Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
vom 1. März bis 31. Oktober
16
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
andere
vom 1. Januar bis Ende Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
vom 1. März bis 31. Oktober
16
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
28,6 € oder mehr
16
28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 €
16 + 0,6 €/100 kg/net
27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 €
16 + 1,1 €/100 kg/net
26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 €
16 + 1,7 €/100 kg/net
26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 €
16 + 2,3 €/100 kg/net
weniger als 26,3 €
16 + 10,6 €/100 kg/net
080550
Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia)
08055010
Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum)
vom 1. Januar bis 30. April
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
46,2 € oder mehr
6,4
45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €
6,4 + 0,9 €/100 kg/net
44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €
6,4 + 1,8 €/100 kg/net
43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €
6,4 + 2,8 €/100 kg/net
42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €
6,4 + 3,7 €/100 kg/net
weniger als 42,5 €
6,4 + 25,6 €/100 kg/net
vom 1. Mai bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
46,2 € oder mehr
6,4
45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €
6,4 + 0,9 €/100 kg/net
44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €
6,4 + 1,8 €/100 kg/net
43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €
6,4 + 2,8 €/100 kg/net
42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €
6,4 + 3,7 €/100 kg/net
41,6 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €
6,4 + 4,6 €/100 kg/net
40,7 € oder mehr, jedoch weniger als 41,6 €
6,4 + 5,5 €/100 kg/net
39,7 € oder mehr, jedoch weniger als 40,7 €
6,4 + 6,5 €/100 kg/net
38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,7 €
6,4 + 7,4 €/100 kg/net
weniger als 38,8 €
6,4 + 25,6 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
55,8 € oder mehr
6,4
54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €
6,4 + 1,1 €/100 kg/net
53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €
6,4 + 2,2 €/100 kg/net
52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €
6,4 + 3,3 €/100 kg/net
51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €
6,4 + 4,5 €/100 kg/net
50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €
6,4 + 5,6 €/100 kg/net
49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 €
6,4 + 6,7 €/100 kg/net
48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 €
6,4 + 7,8 €/100 kg/net
46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 48 €
6,4 + 8,9 €/100 kg/net
weniger als 46,9 €
6,4 + 25,6 €/100 kg/net
vom 1. August bis 15. August
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
55,8 € oder mehr
6,4
54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €
6,4 + 1,1 €/100 kg/net
53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €
6,4 + 2,2 €/100 kg/net
52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €
6,4 + 3,3 €/100 kg/net
51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €
6,4 + 4,5 €/100 kg/net
50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €
6,4 + 5,6 €/100 kg/net
49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 €
6,4 + 6,7 €/100 kg/net
48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 €
6,4 + 7,8 €/100 kg/net
weniger als 48 €
6,4 + 25,6 €/100 kg/net
vom 16. August bis 31. Oktober
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
55,8 € oder mehr
6,4
54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 €
6,4 + 1,1 €/100 kg/net
53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 €
6,4 + 2,2 €/100 kg/net
52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 €
6,4 + 3,3 €/100 kg/net
51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 €
6,4 + 4,5 €/100 kg/net
weniger als 51,3 €
6,4 + 25,6 €/100 kg/net
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
46,2 € oder mehr
6,4
45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 €
6,4 + 0,9 €/100 kg/net
44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 €
6,4 + 1,8 €/100 kg/net
43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 €
6,4 + 2,8 €/100 kg/net
42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 €
6,4 + 3,7 €/100 kg/net
weniger als 42,5 €
6,4 + 25,6 €/100 kg/net
0806
Weintrauben, frisch oder getrocknet
080610
frisch
08061010
Tafeltrauben
vom 1. Januar bis 14. Juli
der Sorte „Empereur“ (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar
8
andere
11,5
vom 15. Juli bis 20. Juli
14,1
vom 21. Juli bis 31. Oktober
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
54,6 € oder mehr
14,1
53,5 € oder mehr, jedoch weniger als 54,6 €
17,6 + 1,1 €/100 kg/net
52,4 € oder mehr, jedoch weniger als 53,5 €
17,6 + 2,2 €/100 kg/net
51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,4 €
17,6 + 3,3 €/100 kg/net
50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 €
17,6 + 4,4 €/100 kg/net
weniger als 50,2 €
17,6 + 9,6 €/100 kg/net
vom 1. November bis 20. November
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
47,6 € oder mehr
11,5
46,6 € oder mehr, jedoch weniger als 47,6 €
14,4 + 1 €/100 kg/net
45,7 € oder mehr, jedoch weniger als 46,6 €
14,4 + 1,9 €/100 kg/net
44,7 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €
14,4 + 2,9 €/100 kg/net
43,8 € oder mehr, jedoch weniger als 44,7 €
14,4 + 3,8 €/100 kg/net
weniger als 43,8 €
14,4 + 9,6 €/100 kg/net
vom 21. November bis 31. Dezember
der Sorte „Empereur“ (Vitis vinifera cv.), vom 1. Dezember bis 31. Dezember
8
andere
11,5
0808
Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
080810
Äpfel
08081080
andere
vom 1. Januar bis 14. Februar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
56,8 € oder mehr
4
55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €
6,4 + 1,1 €/100 kg/net
54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €
6,4 + 2,3 €/100 kg/net
53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €
6,4 + 3,4 €/100 kg/net
52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €
6,4 + 4,5 €/100 kg/net
weniger als 52,3 €
6,4 + 23,8 €/100 kg/net
vom 15. Februar bis 31. März
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
56,8 € oder mehr
4
55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €
6,4 + 1,1 €/100 kg/net
54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €
6,4 + 2,3 €/100 kg/net
53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €
6,4 + 3,4 €/100 kg/net
52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €
6,4 + 4,5 €/100 kg/net
51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 €
6,4 + 5,7 €/100 kg/net
50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 €
6,4 + 6,8 €/100 kg/net
weniger als 50 €
6,4 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. April bis 30. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
56,8 € oder mehr
frei
55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 €
4,8 + 1,1 €/100 kg/net
54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 €
4,8 + 2,3 €/100 kg/net
53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 €
4,8 + 3,4 €/100 kg/net
52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 €
4,8 + 4,5 €/100 kg/net
51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 €
4,8 + 5,7 €/100 kg/net
50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 €
4,8 + 6,8 €/100 kg/net
48,8 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €
4,8 + 8 €/100 kg/net
weniger als 48,8 €
4,8 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. Juli bis 15. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
45,7 € oder mehr
frei
44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €
4,8 + 0,9 €/100 kg/net
43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €
4,8 + 1,8 €/100 kg/net
43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €
4,8 + 2,7 €/100 kg/net
42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €
4,8 + 3,7 €/100 kg/net
41,1 € oder mehr, jedoch weniger als 42 €
4,8 + 4,6 €/100 kg/net
40,2 € oder mehr, jedoch weniger als 41,1 €
4,8 + 5,5 €/100 kg/net
39,3 € oder mehr, jedoch weniger als 40,2 €
4,8 + 6,4 €/100 kg/net
weniger als 39,3 €
4,8 + 23,8 €/100 kg/net
vom 16. Juli bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
45,7 € oder mehr
frei
44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €
4,8 + 0,9 €/100 kg/net
43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €
4,8 + 1,8 €/100 kg/net
43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €
4,8 + 2,7 €/100 kg/net
42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €
4,8 + 3,7 €/100 kg/net
weniger als 42 €
4,8 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. August bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
45,7 € oder mehr
9
44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 €
11,2 + 0,9 €/100 kg/net
43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 €
11,2 + 1,8 €/100 kg/net
43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 €
11,2 + 2,7 €/100 kg/net
42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 €
11,2 + 3,7 €/100 kg/net
weniger als 42 €
11,2 + 23,8 €/100 kg/net
080830
Birnen
08083090
andere
vom 1. Januar bis 31. Januar
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
51 € oder mehr
8
50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €
8 + 1 €/100 kg/net
49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €
8 + 2 €/100 kg/net
47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €
8 + 3,1 €/100 kg/net
46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €
8 + 4,1 €/100 kg/net
weniger als 46,9 €
8 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. Februar bis 31. März
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
51 € oder mehr
5
50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €
8 + 1 €/100 kg/net
49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €
8 + 2 €/100 kg/net
47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €
8 + 3,1 €/100 kg/net
46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €
8 + 4,1 €/100 kg/net
weniger als 46,9 €
8 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. April bis 30. April
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
51 € oder mehr
frei
50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €
4 + 1 €/100 kg/net
49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €
4 + 2 €/100 kg/net
47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €
4 + 3,1 €/100 kg/net
46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €
4 + 4,1 €/100 kg/net
45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,9 €
4 + 5,1 €/100 kg/net
44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 €
4 + 6,1 €/100 kg/net
43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,9 €
4 + 7,1 €/100 kg/net
weniger als 43,9 €
4 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. Mai bis 30. Juni
2,5 MIN 1 €/100 kg/net
vom 1. Juli bis 15. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
46,5 € oder mehr
frei
45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 €
4 + 0,9 €/100 kg/net
44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 €
4 + 1,9 €/100 kg/net
43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 €
4 + 2,8 €/100 kg/net
42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 €
4 + 3,7 €/100 kg/net
41,9 € oder mehr, jedoch weniger als 42,8 €
4 + 4,6 €/100 kg/net
40,9 € oder mehr, jedoch weniger als 41,9 €
4 + 5,6 €/100 kg/net
40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,9 €
4 + 6,5 €/100 kg/net
weniger als 40 €
4 + 23,8 €/100 kg/net
vom 16. Juli bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
46,5 € oder mehr
5
45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 €
8 + 0,9 €/100 kg/net
44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 €
8 + 1,9 €/100 kg/net
43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 €
8 + 2,8 €/100 kg/net
42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 €
8 + 3,7 €/100 kg/net
weniger als 42,8 €
8 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. August bis 31. Oktober
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
38,8 € oder mehr
10,4
38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 €
10,4 + 0,8 €/100 kg/net
37,2 € oder mehr, jedoch weniger als 38 €
10,4 + 1,6 €/100 kg/net
36,5 € oder mehr, jedoch weniger als 37,2 €
10,4 + 2,3 €/100 kg/net
35,7 € oder mehr, jedoch weniger als 36,5 €
10,4 + 3,1 €/100 kg/net
weniger als 35,7 €
10,4 + 23,8 €/100 kg/net
vom 1. November bis 31. Dezember
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
51 € oder mehr
10,4
50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 €
10,4 + 1 €/100 kg/net
49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 €
10,4 + 2 €/100 kg/net
47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 €
10,4 + 3,1 €/100 kg/net
46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 €
10,4 + 4,1 €/100 kg/net
weniger als 46,9 €
10,4 + 23,8 €/100 kg/net
0809
Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
08091000
Aprikosen/Marillen
vom 1. Januar bis 31. Mai
20
vom 1. Juni bis 20. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
107,1 € oder mehr
20
105 € oder mehr, jedoch weniger als 107,1 €
20 + 2,1 €/100 kg/net
102,8 € oder mehr, jedoch weniger als 105 €
20 + 4,3 €/100 kg/net
100,7 € oder mehr, jedoch weniger als 102,8 €
20 + 6,4 €/100 kg/net
98,5 € oder mehr, jedoch weniger als 100,7 €
20 + 8,6 €/100 kg/net
weniger als 98,5 €
20 + 22,7 €/100 kg/net
vom 21. Juni bis 30. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
87,3 € oder mehr
20
85,6 € oder mehr, jedoch weniger als 87,3 €
20 + 1,7 €/100 kg/net
83,8 € oder mehr, jedoch weniger als 85,6 €
20 + 3,5 €/100 kg/net
82,1 € oder mehr, jedoch weniger als 83,8 €
20 + 5,2 €/100 kg/net
80,3 € oder mehr, jedoch weniger als 82,1 €
20 + 7 €/100 kg/net
weniger als 80,3 €
20 + 22,7 €/100 kg/net
vom 1. Juli bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
77,1 € oder mehr
20
75,6 € oder mehr, jedoch weniger als 77,1 €
20 + 1,5 €/100 kg/net
74 € oder mehr, jedoch weniger als 75,6 €
20 + 3,1 €/100 kg/net
72,5 € oder mehr, jedoch weniger als 74 €
20 + 4,6 €/100 kg/net
70,9 € oder mehr, jedoch weniger als 72,5 €
20 + 6,2 €/100 kg/net
weniger als 70,9 €
20 + 22,7 €/100 kg/net
vom 1. August bis 31. Dezember
20
Kirschen
08092100
Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)
vom 1. Januar bis 30. April
12
vom 1. Mai bis 20. Mai
12 MIN 2,4 €/100 kg/net
vom 21. Mai bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
149,4 € oder mehr
12
146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 €
12 + 3 €/100 kg/net
143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 €
12 + 6 €/100 kg/net
140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 €
12 + 9 €/100 kg/net
137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 €
12 + 12 €/100 kg/net
50,7 € oder mehr aber weniger als 137,4 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
49,7 € oder mehr aber weniger als 50,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
48,7 € oder mehr aber weniger als 49,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
47,7 € oder mehr aber weniger als 48,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
46,6 € oder mehr aber weniger als 47,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
weniger als 46,6 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 15. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
125,4 € oder mehr
12
122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €
12 + 2,5 €/100 kg/net
120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €
12 + 5 €/100 kg/net
117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €
12 + 7,5 €/100 kg/net
115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €
12 + 10 €/100 kg/net
50,7 € oder mehr aber weniger als 115,4 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
49,7 € oder mehr aber weniger als 50,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
48,7 € oder mehr aber weniger als 49,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
47,7 € oder mehr aber weniger als 48,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
46,6 € oder mehr aber weniger als 47,7 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
weniger als 46,6 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 16. Juli bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
125,4 € oder mehr
12
122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €
12 + 2,5 €/100 kg/net
120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €
12 + 5 €/100 kg/net
117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €
12 + 7,5 €/100 kg/net
115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €
12 + 10 €/100 kg/net
45,9 € oder mehr aber weniger als 115,4 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
45 € oder mehr aber weniger als 45,9 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
44,1 € oder mehr aber weniger als 45 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
43,1 € oder mehr aber weniger als 44,1 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
42,2 € oder mehr aber weniger als 43,1 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
weniger als 42,2 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 1. August bis 10. August
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
91,6 € oder mehr
12
89,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 €
12 + 1,8 €/100 kg/net
87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 €
12 + 3,7 €/100 kg/net
86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 €
12 + 5,5 €/100 kg/net
84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 €
12 + 7,3 €/100 kg/net
45,9 € oder mehr aber weniger als 84,1 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
45 € oder mehr aber weniger als 45,9 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
44,1 € oder mehr aber weniger als 45 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
43,1 € oder mehr aber weniger als 44,1 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
42,2 € oder mehr aber weniger als 43,1 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
weniger als 42,2 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 11. August bis 31. Dezember
12
08092900
andere
vom 1. Januar bis 30. April
12
vom 1. Mai bis 20. Mai
12 MIN 2,4 €/100 kg/net
vom 21. Mai bis 31. Mai
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
149,4 € oder mehr
12
146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 €
12 + 3 €/100 kg/net
143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 €
12 + 6 €/100 kg/net
140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 €
12 + 9 €/100 kg/net
137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 €
12 + 12 €/100 kg/net
weniger als 137,4 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 1. Juni bis 15. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
125,4 € oder mehr
12
122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €
12 + 2,5 €/100 kg/net
120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €
12 + 5 €/100 kg/net
117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €
12 + 7,5 €/100 kg/net
115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €
12 + 10 €/100 kg/net
weniger als 115,4 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 16. Juni bis 15. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
125,4 € oder mehr
6
122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €
12 + 2,5 €/100 kg/net
120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €
12 + 5 €/100 kg/net
117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €
12 + 7,5 €/100 kg/net
115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €
12 + 10 €/100 kg/net
weniger als 115,4 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 16. Juli bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
125,4 € oder mehr
12
122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 €
12 + 2,5 €/100 kg/net
120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 €
12 + 5 €/100 kg/net
117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 €
12 + 7,5 €/100 kg/net
115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 €
12 + 10 €/100 kg/net
weniger als 115,4 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 1. August bis 10. August
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
91,6 € oder mehr
12
89,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 €
12 + 1,8 €/100 kg/net
87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 €
12 + 3,7 €/100 kg/net
86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 €
12 + 5,5 €/100 kg/net
84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 €
12 + 7,3 €/100 kg/net
weniger als 84,1 €
12 + 27,4 €/100 kg/net
vom 11. August bis 31. Dezember
12
080930
Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
08093010
Brugnolen und Nektarinen
vom 1. Januar bis 10. Juni
17,6
vom 11. Juni bis 20. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
88,3 € oder mehr
17,6
86,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 €
17,6 + 1,8 €/100 kg/net
84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 €
17,6 + 3,5 €/100 kg/net
83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 €
17,6 + 5,3 €/100 kg/net
81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 €
17,6 + 7,1 €/100 kg/net
weniger als 81,2 €
17,6 + 13 €/100 kg/net
vom 21. Juni bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
77,6 € oder mehr
17,6
76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €
17,6 + 1,6 €/100 kg/net
74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 €
17,6 + 3,1 €/100 kg/net
72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 €
17,6 + 4,7 €/100 kg/net
71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 €
17,6 + 6,2 €/100 kg/net
weniger als 71,4 €
17,6 + 13 €/100 kg/net
vom 1. August bis 30. September
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
60 € oder mehr
17,6
58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 €
17,6 + 1,2 €/100 kg/net
57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €
17,6 + 2,4 €/100 kg/net
56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 €
17,6 + 3,6 €/100 kg/net
55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 €
17,6 + 4,8 €/100 kg/net
weniger als 55,2 €
17,6 + 13 €/100 kg/net
vom 1. Oktober bis 31. Dezember
17,6
08093090
andere
vom 1. Januar bis 10. Juni
17,6
vom 11. Juni bis 20. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
88,3 € oder mehr
17,6
86,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 €
17,6 + 1,8 €/100 kg/net
84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 €
17,6 + 3,5 €/100 kg/net
83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 €
17,6 + 5,3 €/100 kg/net
81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 €
17,6 + 7,1 €/100 kg/net
weniger als 81,2 €
17,6 + 13 €/100 kg/net
vom 21. Juni bis 31. Juli
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
77,6 € oder mehr
17,6
76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 €
17,6 + 1,6 €/100 kg/net
74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 €
17,6 + 3,1 €/100 kg/net
72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 €
17,6 + 4,7 €/100 kg/net
71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 €
17,6 + 6,2 €/100 kg/net
weniger als 71,4 €
17,6 + 13 €/100 kg/net
vom 1. August bis 30. September
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
60 € oder mehr
17,6
58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 €
17,6 + 1,2 €/100 kg/net
57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 €
17,6 + 2,4 €/100 kg/net
56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 €
17,6 + 3,6 €/100 kg/net
55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 €
17,6 + 4,8 €/100 kg/net
weniger als 55,2 €
17,6 + 13 €/100 kg/net
vom 1. Oktober bis 31. Dezember
17,6
080940
Pflaumen und Schlehen
08094005
Pflaumen
vom 1. Januar bis 10. Juni
6,4
vom 11. Juni bis 30. Juni
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
69,6 € oder mehr
6,4
68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 €
6,4 + 1,4 €/100 kg/net
66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €
6,4 + 2,8 €/100 kg/net
65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 €
6,4 + 4,2 €/100 kg/net
64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €
6,4 + 5,6 €/100 kg/net
weniger als 64 €
6,4 + 10,3 €/100 kg/net
vom 1. Juli bis 30. September
mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von
69,6 € oder mehr
12
68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 €
12 + 1,4 €/100 kg/net
66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 €
12 + 2,8 €/100 kg/net
65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 €
12 + 4,2 €/100 kg/net
64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 €
12 + 5,6 €/100 kg/net
weniger als 64 €
12 + 10,3 €/100 kg/net
vom 1. Oktober bis 31. Dezember
6,4
2009
Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Traubensaft (einschließlich Traubenmost)
200961
mit einem Brixwert von 30 oder weniger
20096110
mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
42,5 € oder mehr
22,4
41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €
22,4 + 0,8 €/hl
40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €
22,4 + 1,7 €/hl
40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €
22,4 + 2,5 €/hl
39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €
22,4 + 3,4 €/hl
weniger als 39,1 €
22,4 + 27 €/hl
200969
anderer
mit einem Brixwert von mehr als 67
20096919
anderer
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
212,4 € oder mehr
40
208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 €
40 + 4,2 €/hl
203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 €
40 + 8,5 €/hl
199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 €
40 + 12,7 €/hl
195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 €
40 + 17 €/hl
weniger als 195,4 €
40 + 121 €/hl
mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67
mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht
20096951
konzentriert
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
209,4 € oder mehr
22,4
205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 €
22,4 + 4,2 €/hl
201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 €
22,4 + 8,4 €/hl
196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 €
22,4 + 12,6 €/hl
192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 €
22,4 + 16,8 €/hl
weniger als 192,6 €
22,4 + 131 €/hl
20096959
andere
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
42,5 € oder mehr
22,4
41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €
22,4 + 0,8 €/hl
40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €
22,4 + 1,7 €/hl
40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €
22,4 + 2,5 €/hl
39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €
22,4 + 3,4 €/hl
weniger als 39,1 €
22,4 + 27 €/hl
2204
Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
220430
anderer Traubenmost
anderer
mit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger
22043092
konzentriert
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
209,4 € oder mehr
22,4 + 20,6 €/100 kg/net
205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 €
22,4 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 €
22,4 + 8,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 €
22,4 + 12,6 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 €
22,4 + 16,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
weniger als 192,6 €
22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
22043094
anderer
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
42,5 € oder mehr
22,4 + 20,6 €/100 kg/net
41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €
22,4 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €
22,4 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €
22,4 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €
22,4 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
weniger als 39,1 €
22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
anderer
22043096
konzentriert
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
212,4 € oder mehr
40 + 20,6 €/100 kg/net
208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 €
40 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 €
40 + 8,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 €
40 + 12,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 €
40 + 17 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
weniger als 195,4 €
40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
22043098
anderer
mit einem Einfuhrpreis pro hl von
42,5 € oder mehr
40 + 20,6 €/100 kg/net
41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 €
40 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 €
40 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 €
40 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 €
40 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
weniger als 39,1 €
40 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net
| KN-Code | CAS RN | Bezeichnung |
| 28183000 | 1330-44-5 | Algeldrat |
| 28332200 | 61115-28-4 | Alusulf |
| 28421000 | 12408-47-8 | Simaldrat |
| 71205-22-6 | Almasilat | |
| 28429080 | 0-00-0 | Almagodrat |
| 12247-75-5 | Almadratsulfat | |
| 12304-65-3 | Hydrotalcit | |
| 12539-23-0 | Vangatalcit | |
| 41342-54-5 | Carbaldrat | |
| 66827-12-1 | Almagat | |
| 74978-16-8 | Magaldrat | |
| 119175-48-3 | Fermagat | |
| 28433000 | 10210-36-3 | Natriumaurotiosulfat |
| 12244-57-4 | Natriumaurothiomalat | |
| 16925-51-2 | Aurothioglycanid | |
| 34031-32-8 | Auranofin | |
| 28439090 | 15663-27-1 | Cisplatin |
| 41575-94-4 | Carboplatin | |
| 61825-94-3 | Oxaliplatin |
| Präfixe und Suffixe können miteinander kombiniert werden (z. B. Hydrochloridphosphat). Es können vervielfältigende Präfixe, wie z. B. Bi-, Bis-, Di-, Hemi-, Hepta-, Hexa-, Mono-, Penta-, Sesqui-, Tetra-, Tri-, Tris- usw. vorangestellt werden (z. B. Diacetat). In gleicher Weise können Synonyme und systematische Bezeichnungen verwendet werden. | |
| INN sind die internationalen Freinamen für Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (International Nonproprietary Names for pharmaceutical substances, World Health Organisation). | |
| INNRG sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals, groups & others, comprehensive list 2007“ aufgeführten Radikale und Gruppen. | |
| INNCN sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals, groups & others, comprehensive list 2007“ aufgeführten chemischen oder systematischen Bezeichnungen. |
| Gebräuchliches Präfix oder Suffix | Synonyme | Abweichende systematische Bezeichnung |
| Acefurat (INNRG) | Acetat (Ester), Furan-2-carboxylat (Ester) (INNCN) | |
| Aceglumat (INNRG) | rac-Hydrogen-N-Acetylglutamat (INNCN) | |
| Aceponat (INNRG) | Acetat (Ester), Propanoat (Ester) (INNCN) | |
| Acetat | ||
| Acetofenid | Acetophenid | 1-Phenylethan-1,1-diylbis(oxy) |
| Acetonid (INNRG) | Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN) | |
| 1-Acetoxyethyl | 1-(Acetyloxy)ethyl | |
| Aceturat (INNRG) | N-Acetylglycinat (INNCN) | |
| Acetylsalicylat | 2-(Acetyloxy)benzoat | |
| Acibutat (INNRG) | Acetat (Ester), 2-Methylpropanoat (Ester) (INNCN) | |
| Acistrat (INNRG) | Acetat (Ester), Octadecanoat (Ester) (INNCN) | |
| Acoxil (INNRG) | (Acetyloxy)methyl (INNCN) | |
| Adipat | Hexandioat | |
| Alanetil (INNRG) | [(S)-1-Ethoxy-1-oxo-propan-2-yl]amino (INNCN) | |
| Alaninat (INNRG) | L-Alaninat (INNCN) | |
| Alapivoxil (INNRG) | L-Alanyl, [(2,2-dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN) | |
| HS-Code | INN | Salz, Ester oder Hydrat des INN | HS-Code | CAS RN |
| 2925.29 | Arginin | |||
| 2922.42 | Glutaminsäure | Arginin-L-glutamat | 2925.29 | 4320-30-3 |
| 2918.99 | Carbenoxolon | Carbenoxolon, Dicholinsalz | 2923.10 | 74203-92-2 |
| 2909.49 | Chlorphenesin | Chlorphenesincarbamat | 2924.29 | 886-74-8 |
| 2907.29 | Dienestrol | Dienestroldi(acetat) | 2915.39 | 84-19-5 |
| 2907.29 | Diethylstilbestrol | Diethylstilbestroldibutyrat | 2915.60 | 74664-03-2 |
| Diethylstilbestroldipropionat | 2915.50.00 | 130-80-3 | ||
| 2918.99 | Enoxolon | Enoxolondihydrogenphosphat | 2919.90 | 18416-35-8 |
| 2905.51 | Ethchlorvynol | Ethchlorvynolcarbamat | 2924.19 | 74283-25-3 |
| 2907.29 | Hexestrol | Hexestroldibutyrat | 2915.60 | 36557-18-3 |
| Hexestroldipropionat | 2915.50.00 | 59386-02-6 | ||
| 2934.91 |
| KN-Code | CAS RN | Bezeichnung |
| 28432900 | 22199-08-2 | (4-Amino-N-pyrimidin-2-ylbenzolsulfonamidato-NN,O1)silber |
| 28433000 | 12192-57-3 | (alpha-D-Glucopyranosylthio)gold |
| 28444030 | 82407-94-1 | 1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)[14C]phenyl)]-1,2-diphenylbutan-1-ol |
| 29021900 | 6746-94-7 | Ethinylcyclopropan |
| 29038980 | 7051-34-5 | Brommethylcyclopropan |
| 29039980 | 620-20-2 | alpha,3-Dichlortoluol |
| 3312-04-7 | 1-Chlor-4,4-bis(4-fluorphenyl)butan | |
| 42074-68-0 | 1-Chlor-2-(chlordiphenylmethyl)benzol | |
| 76283-09-5 | alpha,4-Dibrom-2-fluortoluol | |
| 29049900 | 121-17-5 | 4-Chlor-alpha,alpha,alpha-trifluor-3-nitrotoluol |
| 4714-32-3 | 1-Nitro-4-(1,2,2,2-tetrachlorethyl)benzol | |
| 29052200 | 505-32-8 | 3,7,11,15-Tetramethylhexadec-1-en-3-ol |
| 1113-21-9 | (6E,10E,14E)-3,7,11,15-Tetramethylhexadeca-1,6,10,14-tetraen-3-ol | |
| 7212-44-4 | 3,7,11-Trimethyldodeca-1,6,10-trien-3-ol | |
| 29052990 | 2914-69-4 | (S)-But-3-yn-2-ol |
| 173200-56-1 | (E)-6,6-Dimethylhept-2-en-4-yn-1-ol | |
Die Vergällung von Waren, ungenießbar oder ungenießbar gemacht, unter einem KN-Code, der sich auf die vorliegenden Bestimmungen bezieht, ist mit Hilfe der in Spalte 4 genannten Vergällungsmittel und unter Verwendung der in Spalte 5 genannten Mengen vorzunehmen.
| Lfd. Nr. | KN-Code | Warenbezeichnung | Vergällungsmittel | |
| Bezeichnung | Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis | |||
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) |
| 1 | 0408 | Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: | Terpentinöl | 500 |
| Lavendelöl | 100 | |||
| Rosmarinöl | 150 | |||
| Betulaöl | 100 | |||
| –Eigelb: | ||||
| 040811 | – –getrocknet: | Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:62,5 % Rohprotein (Eiweiß)6 % Rohfett | 5000 | |
| 04081120 | – – –für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht | |||
| 040819 | – –anderes: | |||
| 04081920 | – – –für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht | |||
| Lfd. Nr. | KN-Code | Warenbezeichnung | Vergällungsmittel | |||
| Bezeichnung | Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis | |||||
| Chemische Bezeichnung oder Beschreibung | Übliche Bezeichnung | Farb-Index | ||||
| (1) | (2) | (3) | (4) | (4) | (4) | (5) |
| 3 | 250100 | Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser: | Natriumsalz des p-Sulfobenzoazorescin oder der 2,4-Dihydroxyazobenzol-4′-sulfonsäure (Farbe: gelb) | Chrysoin S | 14270 | 6 |
| –Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien): | Dinatriumsalz der 1-(4′-Sulfo-1-phenylazo)-4-aminobenzol-5-sulfonsäure (Farbe: gelb) | Echtgelb AB | 13015 | 6 | ||
| – –anderes: | ||||||
| 25010051 | – – –vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln | Tetranatriumsalz der 1′-(4′-Sulfo-1-naphthylazo)-2-naphthol-3,6,8-trisulfonsäure (Farbe: rot) | Ponceau 6 R | 16290 | 1 | |
| Tetrabromfluorescein (Farbe: gelb fluoreszierend) | ||||||
| Lfd. Nr. | KN-Code | Warenbezeichnung | Vergällungsmittel | |
| Bezeichnung | Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis | |||
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) |
| 4 | 3502 | Albumine (einschließlich Konzentraten aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine in der Trockenmasse enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate: | Rosmarinöl (ausschließlich für flüssige Albumine) | 150 |
| Rohes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine) | 2000 | |||
| Weißes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine) | 2000 | |||
| Natriumazid (für flüssige und feste Albumine) | 100 | |||
| Diethanolamin (ausschließlich für feste Albumine) | 6000 | |||
| –Eieralbumin: | ||||
| 350211 | – –getrocknet: | |||
| 35021110 | – – –ungenießbar oder ungenießbar gemacht | |||
| 350219 | – –anderes: | |||
| 35021910 | ||||
Unter der Voraussetzung, dass Zeugnisse oder Bescheinigungen vorgelegt werden, wie sie in diesem Anhang abgedruckt sind, wird eine Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware für folgende Produkte gewährt:
frische Tafeltrauben der Position ex0806,
Tabak der Position ex 2401,
Nitrat der Positionen ex 3102 und 3105.
Die Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen den Mustern in diesem Anhang entsprechen.
Die Zeugnisse oder Bescheinigungen werden in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Ausfuhrlandes gedruckt und ausgefüllt.
Die Zeugnisse oder Bescheinigungen haben ein Format von etwa 210 × 297 Millimeter, und hierbei ist weißes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g zu verwenden.
Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen vollständig ausgefüllt sein, den Ort und das Datum der Ausstellung, den Stempelabdruck der ausstellenden Stelle des Ausfuhrlandes und die Unterschrift einer befugten Person oder der folgenden Personen enthalten.
Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen von einer in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stelle ausgestellt werden, wenn diese
vom Ausfuhrland als solche anerkannt ist;
sich verpflichtet, die in dem Zeugnis oder der Bescheinigung gemachten Angaben zu überprüfen;
sich verpflichtet, der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Anfrage alle Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilung der in dem Zeugnis oder der Bescheinigung enthaltenen Angaben erforderlich sind.
Die Ausfuhrländer übermitteln der Kommission die Muster der Stempelabdrücke, die von ihrer ausstellenden Stelle oder ihren ausstellenden Stellen und deren befugten Außenstellen verwendet werden.
Die Kommission übermittelt diese Angaben den Zollbehörden der Mitgliedstaaten.
Der Gültigkeitszeitraum eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung beträgt 10 Monate, im Fall von Tabak 24 Monate, vom Zeitpunkt der Erteilung an gerechnet.
Im Fall der Aufteilung der Sendung ist für jede Teilsendung eine Fotokopie des ursprünglichen Zeugnisses oder der ursprünglichen Bescheinigung anzufertigen. Die Fotokopie und das ursprüngliche Zeugnis bzw. die ursprüngliche Bescheinigung sind der zuständigen Zollstelle vorzulegen. Auf jeder Fotokopie sind Name und Anschrift des Empfängers sowie die Bezeichnung „Auszug gültig für … kg“ (in Zahlen und Buchstaben) sowie Datum und Ort der Aufteilung anzugeben. Diese Angaben sind durch Abdruck des Dienststempels der Zollstelle zu bestätigen und von einem zeichnungsberechtigten Beamten zu unterschreiben. Die Aufteilung der Sendung ist auf den ursprünglichen Zeugnissen oder Bescheinigungen, die von der betreffenden Zollstelle aufbewahrt werden, zu vermerken.
| Ex-KN-Code | Ausfuhrland | Ausstellende Stelle | Ort |
| 0806 | Vereinigte Staaten von Amerika | Arizona Department of Agriculture | Arizona Department of Agriculture, Shipping Point Inspection, Phoenix, AZ |
| California Department of Food and Agriculture | California Department of Food and Agriculturale, Division of Inspection Services, Shipping Point Inspection, Sacramento, CA | ||
| 2401 | Vereinigte Staaten von Amerika | Tobacco Association of the United States, oder befugte Außenstelle | Raleigh, North Carolina |
| Kanada | Canadian Food Inspection Agency, oder befugte Außenstelle | Ottawa | |
| Argentinien | Cámara del Tabaco de Salta, oder befugte Außenstelle | Salta | |
| Cámara del Tabaco de Jujuy, oder befugte Außenstelle | San Salvador de Jujuy | ||
| Cámara de Comercio Exterior de Misiones, oder befugte Außenstelle | Posadas | ||
| Bangladesch | Ministry of Agriculture, Department of Agriculture Extension, Cash Crop Division, oder befugte Außenstelle | Dacca | |
| Brasilien | Banco do Brasil | Brasilia | |
| Federação das Indústrias do Estado de Santa Catarina | Florianópolis | ||
| Federação das Indústrias do Estado do Paraná | Curitiba | ||
| Bescheinigung 1: | ECHTHEITSZEUGNIS FRISCHE TAFELTRAUBEN „EMPEREUR“ |
| Bescheinigung 2: | ECHTHEITSZEUGNIS TABAK |
| Bescheinigung 3: | REINHEITSZEUGNIS NITRAT AUS CHILE |
Die folgenden Unterpositionen werden in TARIC aufgenommen. Diese Codierung dient allerdings nur der Information; sie kann sich beispielsweise aufgrund der Durchführung etwaiger künftiger zolltariflicher Maßnahmen ändern
| KN- / TARIC-Code | Warenbezeichnung | Besondere Maßeinheit | |
| 1 | 2 | 3 | |
| 05119985 | – – –andere: | ||
| 0511998510 | – – – –Sperma von Säugetieren | — | |
| 0511998520 | – – – –Eizellen und Embryonen von Säugetieren | — | |
| 0511998590 | – – – –andere | — | |
| ***** | |||
| 10062017 | – – – –mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr | ||
| – – – – –Duftreis | |||
| – – – – – –Basmati-Reis | |||
| 1006201713 | – – – – – – –der Sorten Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Type-3 (Dehradun Indien), Taraori Basmati (HBC-19 Indien), Basmati 217 (Indien), Ranbir Basmati (Indien), Kernel (Basmati Pakistan), Pusa Basmati, Super Basmati | — | |
| 1006201718 | – – – – – – –anderer | — | |
| 1006201791 | – – – – – –anderer | — | |
| 1006201799 | – – – – –anderer | — | |
| 10062098 |
h) „Schenkel von Truthühnern, andere als Unterschenkel“ im Sinne der Unterpositionen 02072670 und 02072770: Teile von Truthühnern, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch, oder aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
ij) „Entenrümpfe oder Gänserümpfe“ im Sinne der Unterpositionen 02074471, 02074571, 02075471 und 02075571: Enten oder Gänse, gerupft und vollständig ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Knochen des Rumpfes (Brustbein, Rippen, Wirbelsäule und Kreuzbein), jedoch mit Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Unterschenkelknochen) und Humerus (Flügelknochen).
h) „Bruchreis“ im Sinne der Unterposition 100640 gebrochene Körner, die drei Viertel oder weniger der durchschnittlichen Länge ganzer Körner haben.
n) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101951 bis 27101968: die atmosphärische Destillation, wenn bei der Destillation der Erzeugnisse nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 30 RHT übergehen. Gehen bei der Destillation nach ISO 3405 (entspricht ASTM D 86) bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste 30 RHT oder mehr über und fallen bei der atmosphärischen Destillation Erzeugnisse der Unterpositionen 27101211 bis 27101290 oder 27101911 bis 27101929 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren und nach dem Zollsatz der Unterpositionen 27101962 bis 27101968 zu verzollen. In die Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse werden die Erzeugnisse nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder in einem anderen Verfahren chemisch umgewandelt werden;
o) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101971 bis 27101999: die Bearbeitung durch elektrische Hochfrequenz-Entladung;
p) nur für Erzeugnisse der Unterposition 27129031: die Entölung durch fraktionierte Kristallisation.
l) Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.
n) Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46;
o) Wandverkleidungen der Position 4814;
p) Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
q) Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon);
r) Fantasieschmuck der Position 7117;
s) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren);
t) Teile von Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII;
u) Waren des Kapitels 90 (z. B. optische Elemente, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente);
v) Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren und andere Uhrmacherwaren);
w) Waren des Kapitels 92 (z. B. Musikinstrumente und Teile davon);
x) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, Reklameleuchten, vorgefertigte Gebäude);
y) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
z) Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Knöpfe, Reißverschlüsse, Kämme, Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen oder dergleichen, Teile von Isolierflaschen, Kugelschreiber, Füllhalter, Drehbleistifte und Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren).
n) Waffenteile (Position 9305);
o) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q) Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte und Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603; oder
r) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
n) Folien und dünne Bänder aus Metall, auf Papier- oder Pappunterlage (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV);
o) Waren der Position 9209;
p) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); oder
q) Waren des Kapitels 96 (z. B. Knöpfe, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder).
l) Waren aus Spinnstoffen der Position 4201 oder 4202;
m) Erzeugnisse und Waren des Kapitels 48 (z. B. Zellstoffwatte);
n) Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren des Kapitels 64;
o) Haarnetze und andere Kopfbedeckungen und Teile davon, des Kapitels 65;
p) Waren des Kapitels 67;
q) Spinnstoffwaren, mit Schleifmitteln überzogen (Position 6805), sowie Kohlenstofffasern und Waren daraus der Position 6815;
r) Glasfasern und Waren daraus, Ätzstickereien sowie Stickereien ohne sichtbaren Grund, deren Stickfäden aus Glasfasern bestehen (Kapitel 70);
s) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Bettausstattungen, Beleuchtungskörper);
t) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Netze zur Sportausübung);
u) Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Reisezusammenstellungen von Waren zum Nähen, Reißverschlüsse, Farbbänder für Schreibmaschinen, hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder); oder
v) Waren des Kapitels 97.
n) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
m) Waffen und Teile davon (Kapitel 93);
n) Waren, die von Anmerkung 2 zu Kapitel 95 erfasst sind;
o) Waren des Kapitels 96 gemäß Anmerkung 4 zu jenem Kapitel;
p) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Position 9703), Sammlungsstücke (Position 9705) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Position 9706). Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine bleiben jedoch in Kapitel 71.
n) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
m) Waren des Kapitels 90;
n) Uhrmacherwaren (Kapitel 91);
o) auswechselbare Werkzeuge der Position 8207 und Bürsten von der als Maschinenteile verwendeten Art (Position 9603) sowie ähnliche, nach Stoffbeschaffenheit ihres arbeitenden Teils einzureihende auswechselbare Werkzeuge (z. B. Kapitel 40, 42, 43, 45 oder 59 bzw. Position 6804 oder 6909);
p) Waren des Kapitels 95;
q) Bänder für Schreibmaschinen oder ähnliche Bänder, auch auf Spulen oder in Kassetten (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit oder in die Position 9612, wenn sie mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert sind), oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren der Position 9620.
h) Scheinwerfer von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (Position 8512); tragbare elektrische Leuchten der Position 8513; kinematografische Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte sowie Geräte zum serienweisen Kopieren von Tonträgern (Position 8519); Tonabnehmer (Position 8522); Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Position 8525); Funkmessgeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte (Position 8526); Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel (Position 8536); numerische Steuerungen der Position 8537; innenverspiegelte Scheinwerferlampen (Position 8539); Kabel aus optischen Fasern, der Position 8544;
ij) Scheinwerfer der Position 9405;
k) Waren des Kapitels 95;
l) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren der Position 9620;
m) Hohlmaße; sie sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen;
n) Spulen und ähnliche Materialträger (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit, z. B. nach Position 3923 oder Abschnitt XV).
m) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620).
m) Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);
n) Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o) zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p) Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
q) Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
r) Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
s) Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
t) elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
u) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
v) Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
w) Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).
| Latvijas Republikas Centrālā statistikas pārvalde,Lāčplēša ielā 1,Rīga, LV-1301Latvijas Republikas Valsts ieņēmumu dienestaMuitas pārvalde,Talejas iela 1Rīga, LV-1978 |
| Litauen | Muitines departamentas prie Lietuvos Respublikos finansu ministerijosA. Jakšto g.1LT-01105 Vilnius |
| Luxemburg | Service Central de la Statistique et des Études ÉconomiquesCentre administratif Pierre Werner13, rue Erasme1468 Luxembourg-Kirchberg |
| Ungarn | Központi Statisztikai HivatalSzolgáltatás- és külkereskedelem-statisztikai Főosztály1024, Budapest, Fényes Elek utca 14-18. |
| Malta | Uffiċċju Nazzjonali ta' I-IstatistikaLascarisII-Belt. CMR 02 |
| Niederlande | Belastingdienst/DouanePostbus 30706401 DN Heerlen |
| Österreich | Zollamt des Bundeslandes, in dem der Anmeldepflichtige seinen Sitz oder Wohnsitz hat,oderBundesanstalt Statistik AustriaGuglgasse 131110 Wien |
| Polen | Właściwy dyrektor izby administracji skarbowej |
| Portugal | Autoridade Tributária e AduaneiraDirecção de Serviços de Tributação AduaneiraRua da Alfândega, n.o 5, r/c1149-006 LisboaInstituto Nacional de EstatísticaDEE/CII - Departamento de Estatísticas EconómicasServiço de Estatísticas do Comércio Internacional e ConstruçãoAv. António José de Almeida1000-043 Lisboa |
| Rumänien | Institutul Național de StatisticăBd. Libertății 16București Sector 5 |
| Slowenien | Republika SlovenijaMinistrstvo za financeFinančna uprava Republike SlovenijeŠmartinska cesta 55, p.p. 631SI-1001 Ljubljana(za izvoz blaga)Statistični urad Republike SlovenijeLitostrojska 54p.p. 3570SI-1000 Ljubljana(za odpreme in prejeme blaga) |
| Slowakei | Štatistický úrad SROdbor štatistiky zahraničného obchoduMiletičova 3SK-824 67 Bratislava 26Finančné riaditeľstvo SRLazovná 63974 01 Banská Bystrica |
| Finnland | TulliPL 512FI-00101 HelsinkiTullenPB 512FI-00101 Helsingfors |
| Schweden | TullverketBox 12854SE-11298 StockholmStatistiska centralbyrånBox 24300SE-10451 Stockholm |
| Vereinigtes Königreich | Head of Compilation: OperationsStatistics and Analysis of Trade UnitHM Revenue and Customs3rd floor, Alexander House21 Victoria AvenueSouthend-on-SeaSS99 1AA |
| 7768 |
| 7769 |
| ≥ 6 < 18 | 7040 | 7041 | 7042 | 7043 | 7044 | 7045 | 7046 | 7047 | 7048 | 7049 | 7050 | 7051 | 7052 | 7053 | 7055 | 7056 | 7057 | 7778 | 7779 |
| ≥ 18 < 30 | 7060 | 7061 | 7062 | 7063 | 7064 | 7065 | 7066 | 7067 | 7068 | 7069 | 7070 | 7071 | 7072 | 7073 | 7075 | 7076 | 7077 | 7788 | 7789 |
| ≥ 30 < 60 | 7080 | 7081 | 7082 | 7083 | 7084 | 7085 | 7086 | 7087 | 7088 | × | 7090 | 7091 | 7092 | × | 7095 | 7096 | × | × | × |
| ≥ 60 | 7800 | 7801 | 7802 | × | × | 7805 | 7806 | 7807 | × | × | 7810 | 7811 | × | × | × | × | × | × | × |
| ≥ 1,5 < 3 | ≥ 0 < 2,5 | 7100 | 7101 | 7102 | 7103 | 7104 | 7105 | 7106 | 7107 | 7108 | 7109 | 7110 | 7111 | 7112 | 7113 | 7115 | 7116 | 7117 | 7798 | 7799 |
| ≥ 2,5 < 6 | 7120 | 7121 | 7122 | 7123 | 7124 | 7125 | 7126 | 7127 | 7128 | 7129 | 7130 | 7131 | 7132 | 7133 | 7135 | 7136 | 7137 | 7808 | 7809 |
| ≥ 6 < 18 | 7140 | 7141 | 7142 | 7143 | 7144 | 7145 | 7146 | 7147 | 7148 | 7149 | 7150 | 7151 | 7152 | 7153 | 7155 | 7156 | 7157 | 7818 | 7819 |
| ≥ 18 < 30 | 7160 | 7161 | 7162 | 7163 | 7164 | 7165 | 7166 | 7167 | 7168 | 7169 | 7170 | 7171 | 7172 | 7173 | 7175 | 7176 | 7177 | 7828 | 7829 |
| ≥ 30 < 60 | 7180 | 7181 | 7182 | 7183 | × | 7185 | 7186 | 7187 | 7188 | × | 7190 | 7191 | 7192 | × | 7195 | 7196 | × | × | × |
| ≥ 60 | 7820 | 7821 | 7822 | × | × | 7825 | 7826 | 7827 | × | × | 7830 | 7831 | × | × | × | × | × | × | × |
| ≥ 3 < 6 | ≥ 0 < 2,5 | 7840 | 7841 | 7842 | 7843 | 7844 | 7845 | 7846 | 7847 | 7848 | 7849 | 7850 | 7851 | 7852 | 7853 | 7855 | 7856 | 7857 | 7858 | 7859 |
| ≥ 2,5 < 12 | 7200 | 7201 | 7202 | 7203 | 7204 | 7205 | 7206 | 7207 | 7208 | 7209 | 7210 | 7211 | 7212 | 7213 | 7215 | 7216 | 7217 | 7220 | 7221 |
| ≥ 12 | 7260 | 7261 | 7262 | 7263 | 7264 | 7265 | 7266 | 7267 | 7268 | 7269 | 7270 | 7271 | 7272 | 7273 | 7275 | 7276 | × | 7838 | × |
| ≥ 6 < 9 | ≥ 0 < 4 | 7860 | 7861 | 7862 | 7863 | 7864 | 7865 | 7866 | 7867 | 7868 | 7869 | 7870 | 7871 | 7872 | 7873 | 7875 | 7876 | 7877 | 7878 | 7879 |
| ≥ 4 < 15 | 7300 | 7301 | 7302 | 7303 | 7304 | 7305 | 7306 | 7307 | 7308 | 7309 | 7310 | 7311 | 7312 | 7313 | 7315 | 7316 | 7317 | 7320 | 7321 |
| ≥ 15 | 7360 | 7361 | 7362 | 7363 | 7364 | 7365 | 7366 | 7367 | 7368 | 7369 | 7370 | 7371 | 7372 | 7373 | 7375 | 7376 | × | 7378 | × |
| ≥ 9 < 12 | ≥ 0 < 6 | 7900 | 7901 | 7902 | 7903 | 7904 | 7905 | 7906 | 7907 | 7908 | 7909 | 7910 | 7911 | 7912 | 7913 | 7915 | 7916 | 7917 | 7918 | 7919 |
| ≥ 6 < 18 | 7400 | 7401 | 7402 | 7403 | 7404 | 7405 | 7406 | 7407 | 7408 | 7409 | 7410 | 7411 | 7412 | 7413 | 7415 | 7416 | 7417 | 7420 | 7421 |
| ≥ 18 | 7460 | 7461 | 7462 | 7463 | 7464 | 7465 | 7466 | 7467 | 7468 | × | 7470 | 7471 | 7472 | × | 7475 | 7476 | × | × | × |
| ≥ 12 < 18 | ≥ 0 < 6 | 7940 | 7941 | 7942 | 7943 | 7944 | 7945 | 7946 | 7947 | 7948 | 7949 | 7950 | 7951 | 7952 | 7953 | 7955 | 7956 | 7957 | 7958 | 7959 |
| ≥ 6 < 18 | 7500 | 7501 | 7502 | 7503 | 7504 | 7505 | 7506 | 7507 | 7508 | 7509 | 7510 | 7511 | 7512 | 7513 | 7515 | 7516 | 7517 | 7520 | 7521 |
| ≥ 18 | 7560 | 7561 | 7562 | 7563 | 7564 | 7565 | 7566 | 7567 | 7568 | × | 7570 | 7571 | 7572 | × | 7575 | 7576 | × | × | × |
| ≥ 18 < 26 | ≥ 0 < 6 | 7960 | 7961 | 7962 | 7963 | 7964 | 7965 | 7966 | 7967 | 7968 | 7969 | 7970 | 7971 | 7972 | 7973 | 7975 | 7976 | 7977 | 7978 | 7979 |
| ≥ 6 | 7600 | 7601 | 7602 | 7603 | 7604 | 7605 | 7606 | 7607 | 7608 | 7609 | 7610 | 7611 | 7612 | 7613 | 7615 | 7616 | × | 7620 | × |
| ≥ 26 < 40 | ≥ 0 < 6 | 7980 | 7981 | 7982 | 7983 | 7984 | 7985 | 7986 | 7987 | 7988 | × | 7990 | 7991 | 7992 | × | 7995 | 7996 | × | × | × |
| ≥ 6 | 7700 | 7701 | 7702 | 7703 | × | 7705 | 7706 | 7707 | 7708 | × | 7710 | 7711 | 7712 | × | 7715 | 7716 | × | × | × |
| ≥ 40 < 55 | 7720 | 7721 | 7722 | 7723 | × | 7725 | 7726 | 7727 | 7728 | × | 7730 | 7731 | 7732 | × | 7735 | 7736 | × | × | × |
| ≥ 55 < 70 | 7740 | 7741 | 7742 | × | × | 7745 | 7746 | 7747 | × | × | 7750 | 7751 | × | × | × | × | × | × | × |
| ≥ 70 < 85 | 7760 | 7761 | 7762 | × | × | 7765 | 7766 | × | × | × | 7770 | 7771 | × | × | × | × | × | × | × |
| ≥ 85 | 7780 | 7781 | × | × | × | 7785 | 7786 | × | × | × | × | × | × | × | × | × | × | × | × |
| 7016 | 24,05 | 10,06 | 13,99 |
| 7017 | 32,85 | 18,87 | 13,99 |
| 7020 | 16,63 |
| 7021 | 26,69 | 10,06 |
| 7022 | 35,5 | 18,87 |
| 7023 | 40,56 | 27,25 |
| 7024 | 52,3 | 38,99 |
| 7025 | 20,79 | 4,16 |
| 7026 | 30,85 | 10,06 | 4,16 |
| 7027 | 39,66 | 18,87 | 4,16 |
| 7028 | 44,72 | 27,25 | 4,16 |
| 7029 | 56,46 | 38,99 | 4,16 |
| 7030 | 25,51 | 8,88 |
| 7031 | 35,58 | 10,06 | 8,88 |
| 7032 | 44,38 | 18,87 | 8,88 |
| 7033 | 49,44 | 27,25 | 8,88 |
| 7035 | 27,29 | 13,99 |
| 7036 | 37,35 | 10,06 | 13,99 |
| 7037 | 46,16 | 18,87 | 13,99 |
| 7040 | 49,9 |
| 7041 | 59,96 | 10,06 |
| 7042 | 68,76 | 18,87 |
| 7043 | 67,17 | 27,25 |
| 7044 | 78,91 | 38,99 |
| 7045 | 54,05 | 4,16 |
| 7046 | 64,12 | 10,06 | 4,16 |
| 7047 | 72,92 | 18,87 | 4,16 |
| 7048 | 71,33 | 27,25 | 4,16 |
| 7049 | 83,07 | 38,99 | 4,16 |
| 7050 | 58,78 | 8,88 |
| 7051 | 68,84 | 10,06 | 8,88 |
| 7052 | 77,65 | 18,87 | 8,88 |
| 7053 | 76,05 | 27,25 | 8,88 |
| 7055 | 53,9 | 13,99 |
| 7056 | 63,96 | 10,06 | 13,99 |
| 7057 | 72,77 | 18,87 | 13,99 |
| 7060 | 89,1 |
| 7061 | 99,16 | 10,06 |
| 7062 | 107,97 | 18,87 |
| 7063 | 93,53 | 27,25 |
| 7064 | 110,27 | 38,99 |
| 7065 | 93,26 | 4,16 |
| 7066 | 103,32 | 10,06 | 4,16 |
| 7067 | 112,13 | 18,87 | 4,16 |
| 7068 | 102,69 | 27,25 | 4,16 |
| 7069 | 114,43 | 38,99 | 4,16 |
| 7070 | 97,98 | 8,88 |
| 7071 | 108,05 | 10,06 | 8,88 |
| 7072 | 116,85 | 18,87 | 8,88 |
| 7073 | 107,42 | 27,25 | 8,88 |
| 7075 | 85,27 | 13,99 |
| 7076 | 95,33 | 10,06 | 13,99 |
| 7077 | 104,13 | 18,87 | 13,99 |
| 7080 | 173,45 |
| 7081 | 183,51 | 10,06 |
| 7082 | 192,32 | 18,87 |
| 7083 | 166,01 | 27,25 |
| 7084 | 177,75 | 38,99 |
| 7085 | 177,61 | 4,16 |
| 7086 | 187,67 | 10,06 | 4,16 |
| 7087 | 196,47 | 18,87 | 4,16 |
| 7088 | 170,17 | 27,25 | 4,16 |
| 7090 | 182,33 | 8,88 |
| 7091 | 192,39 | 10,06 | 8,88 |
| 7092 | 201,2 | 18,87 | 8,88 |
| 7095 | 152,74 | 13,99 |
| 7096 | 162,81 | 10,06 | 13,99 |
| 7100 | 5,69 |
| 7101 | 15,75 | 10,06 |
| 7102 | 24,55 | 18,87 |
| 7103 | 32,94 | 27,25 |
| 7104 | 44,68 | 38,99 |
| 7105 | 9,84 | 4,16 |
| 7106 | 19,91 | 10,06 | 4,16 |
| 7107 | 28,71 | 18,87 | 4,16 |
| 7108 | 37,1 | 27,25 | 4,16 |
| 7109 | 48,84 | 38,99 | 4,16 |
| 7110 | 14,57 | 8,88 |
| 7111 | 24,63 | 10,06 | 8,88 |
| 7112 | 33,44 | 18,87 | 8,88 |
| 7113 | 41,82 | 27,25 | 8,88 |
| 7115 | 19,67 | 13,99 |
| 7116 | 29,73 | 10,06 | 13,99 |
| 7117 | 38,54 | 18,87 | 13,99 |
| 7120 | 22,32 |
| 7121 | 32,38 | 10,06 |
| 7122 | 41,19 | 18,87 |
| 7123 | 46,25 | 27,25 |
| 7124 | 57,99 | 38,99 |
| 7125 | 26,48 | 4,16 |
| 7126 | 36,54 | 10,06 | 4,16 |
| 7127 | 45,34 | 18,87 | 4,16 |
| 7128 | 50,4 | 27,25 | 4,16 |
| 7129 | 62,14 | 38,99 | 4,16 |
| 7130 | 31,2 | 8,88 |
| 7131 | 41,26 | 10,06 | 8,88 |
| 7132 | 50,07 | 18,87 | 8,88 |
| 7133 | 55,13 | 27,25 | 8,88 |
| 7135 | 32,98 | 13,99 |
| 7136 | 43,04 | 10,06 | 13,99 |
| 7137 | 51,85 | 18,87 | 13,99 |
| 7140 | 55,58 |
| 7141 | 65,65 | 10,06 |
| 7142 | 74,45 | 18,87 |
| 7143 | 72,86 | 27,25 |
| 7144 | 84,6 | 38,99 |
| 7145 | 59,74 | 4,16 |
| 7146 | 69,8 | 10,06 | 4,16 |
| 7147 | 78,61 | 18,87 | 4,16 |
| 7148 | 77,01 | 27,25 | 4,16 |
| 7149 | 88,75 | 38,99 | 4,16 |
| 7150 | 64,47 | 8,88 |
| 7151 | 74,53 | 10,06 | 8,88 |
| 7152 | 88,33 | 18,87 | 8,88 |
| 7153 | 81,74 | 27,25 | 8,88 |
| 7155 | 59,59 | 13,99 |
| 7156 | 69,65 | 10,06 | 13,99 |
| 7157 | 78,46 | 18,87 | 13,99 |
| 7160 | 94,79 |
| 7161 | 104,85 | 10,06 |
| 7162 | 113,65 | 18,87 |
| 7163 | 104,22 | 27,25 |
| 7164 | 115,96 | 38,99 |
| 7165 | 98,94 | 4,16 |
| 7166 | 109,1 | 10,06 | 4,16 |
| 7167 | 117,81 | 18,87 | 4,16 |
| 7168 | 108,38 | 27,25 | 4,16 |
| 7169 | 120,12 | 38,99 | 4,16 |
| 7170 | 103,67 | 8,88 |
| 7171 | 113,73 | 10,06 | 8,88 |
| 7172 | 122,54 | 18,87 | 8,88 |
| 7173 | 113,1 | 27,25 | 8,88 |
| 7175 | 90,95 | 13,99 |
| 7176 | 101,01 | 10,06 | 13,99 |
| 7177 | 109,82 | 18,87 | 13,99 |
| 7180 | 179,13 |
| 7181 | 189,2 | 10,06 |
| 7182 | 198 | 18,87 |
| 7183 | 171,7 | 27,25 |
| 7185 | 183,29 | 4,16 |
| 7186 | 193,36 | 10,06 | 4,16 |
| 7187 | 202,16 | 18,87 | 4,16 |
| 7188 | 175,86 | 27,25 | 4,16 |
| 7190 | 188,02 | 8,88 |
| 7191 | 198,08 | 10,06 | 8,88 |
| 7192 | 206,89 | 18,87 | 8,88 |
| 7195 | 158,43 | 13,99 |
| 7196 | 168,49 | 10,06 | 13,99 |
| 7200 | 37,49 |
| 7201 | 47,55 | 10,06 |
| 7202 | 56,36 | 18,87 |
| 7203 | 64,74 | 27,25 |
| 7204 | 76,48 | 38,99 |
| 7205 | 41,65 | 4,16 |
| 7206 | 51,71 | 10,06 | 4,16 |
| 7207 | 60,52 | 18,87 | 4,16 |
| 7208 | 68,9 | 27,25 | 4,16 |
| 7209 | 80,64 | 38,99 | 4,16 |
| 7210 | 46,37 | 8,88 |
| 7211 | 56,44 | 10,06 | 8,88 |
| 7212 | 65,24 | 18,87 | 8,88 |
| 7213 | 73,63 | 27,25 | 8,88 |
| 7215 | 51,48 | 13,99 |
| 7216 | 61,54 | 10,06 | 13,99 |
| 7217 | 70,34 | 18,87 | 13,99 |
| 7220 | 56,58 | 19,09 |
| 7221 | 66,64 | 10,06 | 19,09 |
| 7260 | 78,85 |
| 7261 | 88,91 | 10,06 |
| 7262 | 97,72 | 18,87 |
| 7263 | 106,11 | 27,25 |
| 7264 | 117,85 | 38,99 |
| 7265 | 83,01 | 4,16 |
| 7266 | 93,07 | 10,06 | 4,16 |
| 7267 | 101,88 | 18,87 | 4,16 |
| 7268 | 110,26 | 27,25 | 4,16 |
| 7269 | 122 | 38,99 | 4,16 |
| 7270 | 87,73 | 8,88 |
| 7271 | 97,8 | 10,06 | 8,88 |
| 7272 | 106,6 | 18,87 | 8,88 |
| 7273 | 114,99 | 27,25 | 8,88 |
| 7275 | 92,84 | 13,99 |
| 7276 | 102,9 | 10,06 | 13,99 |
| 7300 | 51,24 |
| 7301 | 61,3 | 10,06 |
| 7302 | 70,11 | 18,87 |
| 7303 | 78,5 | 27,25 |
| 7304 | 90,24 | 38,99 |
| 7305 | 55,4 | 4,16 |
| 7306 | 65,46 | 10,06 | 4,16 |
| 7307 | 74,27 | 18,87 | 4,16 |
| 7308 | 82,65 | 27,25 | 4,16 |
| 7309 | 94,39 | 38,99 | 4,16 |
| 7310 | 60,12 | 8,88 |
| 7311 | 70,19 | 10,06 | 8,88 |
| 7312 | 78,99 | 18,87 | 8,88 |
| 7313 | 87,38 | 27,25 | 8,88 |
| 7315 | 65,23 | 13,99 |
| 7316 | 75,29 | 10,06 | 13,99 |
| 7317 | 84,1 | 18,87 | 13,99 |
| 7320 | 70,33 | 19,09 |
| 7321 | 80,39 | 10,06 | 19,09 |
| 7360 | 86,43 |
| 7361 | 96,5 | 10,06 |
| 7362 | 105,3 | 18,87 |
| 7363 | 113,69 | 27,25 |
| 7364 | 125,43 | 38,99 |
| 7365 | 90,59 | 4,16 |
| 7366 | 100,66 | 10,06 | 4,16 |
| 7367 | 109,46 | 18,87 | 4,16 |
| 7368 | 117,85 | 27,25 | 4,16 |
| 7369 | 129,59 | 38,99 | 4,16 |
| 7370 | 95,32 | 8,88 |
| 7371 | 105,38 | 10,06 | 8,88 |
| 7372 | 114,18 | 18,87 | 8,88 |
| 7373 | 122,57 | 27,25 | 8,88 |
| 7375 | 100,42 | 13,99 |
| 7376 | 110,48 | 10,06 | 13,99 |
| 7378 | 105,52 | 19,09 |
| 7400 | 64,64 |
| 7401 | 74,7 | 10,06 |
| 7402 | 83,51 | 18,87 |
| 7403 | 91,89 | 27,25 |
| 7404 | 103,63 | 38,99 |
| 7405 | 68,8 | 4,16 |
| 7406 | 78,86 | 10,06 | 4,16 |
| 7407 | 87,66 | 18,87 | 4,16 |
| 7408 | 96,05 | 27,25 | 4,16 |
| 7409 | 107,79 | 38,99 | 4,16 |
| 7410 | 73,52 | 8,88 |
| 7411 | 83,58 | 10,06 | 8,88 |
| 7412 | 92,39 | 18,87 | 8,88 |
| 7413 | 100,78 | 27,25 | 8,88 |
| 7415 | 78,62 | 13,99 |
| 7416 | 88,69 | 10,06 | 13,99 |
| 7417 | 97,49 | 27,25 | 13,99 |
| 7420 | 83,73 | 19,09 |
| 7421 | 93,79 | 10,06 | 19,09 |
| 7460 | 93,07 |
| 7461 | 103,13 | 10,06 |
| 7462 | 111,93 | 18,87 |
| 7463 | 120,32 | 27,25 |
| 7464 | 132,06 | 38,99 |
| 7465 | 97,22 | 4,16 |
| 7466 | 107,29 | 10,06 | 4,16 |
| 7467 | 116,09 | 18,87 | 4,16 |
| 7468 | 124,48 | 27,25 | 4,16 |
| 7470 | 101,95 | 8,88 |
| 7471 | 112,01 | 10,06 | 8,88 |
| 7472 | 120,82 | 18,87 | 8,88 |
| 7475 | 107,05 | 13,99 |
| 7476 | 117,11 | 10,06 | 13,99 |
| 7500 | 76,83 |
| 7501 | 86,9 | 10,06 |
| 7502 | 95,7 | 18,87 |
| 7503 | 104,09 | 27,25 |
| 7504 | 115,83 | 38,99 |
| 7505 | 80,99 | 4,16 |
| 7506 | 91,05 | 10,06 | 4,16 |
| 7507 | 99,88 | 18,87 | 4,16 |
| 7508 | 108,24 | 27,25 | 4,16 |
| 7509 | 119,98 | 38,99 | 4,16 |
| 7510 | 85,72 | 8,88 |
| 7511 | 95,78 | 10,06 | 8,88 |
| 7512 | 104,58 | 18,87 | 8,88 |
| 7513 | 112,97 | 27,25 | 8,88 |
| 7515 | 90,82 | 13,99 |
| 7516 | 100,88 | 10,06 | 13,99 |
| 7517 | 109,69 | 18,87 | 13,99 |
| 7520 | 95,92 | 19,09 |
| 7521 | 105,98 | 10,06 | 19,09 |
| 7560 | 99,69 |
| 7561 | 109,75 | 10,06 |
| 7562 | 118,56 | 18,87 |
| 7563 | 126,94 | 27,25 |
| 7564 | 138,68 | 38,99 |
| 7565 | 103,85 | 4,16 |
| 7566 | 113,91 | 10,06 | 4,16 |
| 7567 | 122,71 | 18,87 | 4,16 |
| 7568 | 131,1 | 27,25 | 4,16 |
| 7570 | 108,57 | 8,88 |
| 7571 | 118,63 | 10,06 | 8,88 |
| 7572 | 127,44 | 18,87 | 8,88 |
| 7575 | 113,67 | 13,99 |
| 7576 | 123,74 | 10,06 | 13,99 |
| 7600 | 102,49 |
| 7601 | 112,56 | 10,06 |
| 7602 | 121,36 | 18,87 |
| 7603 | 129,75 | 27,25 |
| 7604 | 141,49 | 38,99 |
| 7605 | 106,65 | 4,16 |
| 7606 | 116,71 | 10,06 | 4,16 |
| 7607 | 125,52 | 18,87 | 4,16 |
| 7608 | 133,9 | 27,25 | 4,16 |
| 7609 | 145,64 | 38,99 | 4,16 |
| 7610 | 111,38 | 8,88 |
| 7611 | 121,44 | 10,06 | 8,88 |
| 7612 | 130,24 | 18,87 | 8,88 |
| 7613 | 138,63 | 27,25 | 8,88 |
| 7615 | 116,48 | 13,99 |
| 7616 | 126,54 | 10,06 | 13,99 |
| 7620 | 121,58 |
| 7700 | 121,42 |
| 7701 | 131,48 | 10,06 |
| 7702 | 140,29 | 18,87 |
| 7703 | 148,67 | 27,25 |
| 7705 | 125,58 | 4,16 |
| 7706 | 135,64 | 10,06 | 4,16 |
| 7707 | 144,44 | 18,87 | 4,16 |
| 7708 | 152,83 | 27,25 | 4,16 |
| 7710 | 130,3 | 8,88 |
| 7711 | 140,36 | 10,06 | 8,88 |
| 7712 | 149,17 | 18,87 | 8,88 |
| 7715 | 135,4 | 13,99 |
| 7716 | 145,47 | 10,06 | 13,99 |
| 7720 | 119,42 |
| 7721 | 129,49 | 10,06 |
| 7722 | 138,29 | 18,87 |
| 7723 | 146,68 | 27,25 |
| 7725 | 123,58 | 4,16 |
| 7726 | 133,64 | 10,06 | 4,16 |
| 7727 | 142,45 | 18,87 | 4,16 |
| 7728 | 150,83 | 27,25 | 4,16 |
| 7730 | 128,31 | 8,88 |
| 7731 | 138,37 | 10,06 | 8,88 |
| 7732 | 147,17 | 18,87 | 8,88 |
| 7735 | 133,41 | 13,99 |
| 7736 | 143,47 | 10,06 | 13,99 |
| 7740 | 153,54 |
| 7741 | 163,61 | 10,06 |
| 7742 | 172,41 | 18,87 |
| 7745 | 157,7 | 4,16 |
| 7746 | 167,77 | 10,06 | 4,16 |
| 7747 | 176,57 | 18,87 | 4,16 |
| 7750 | 162,43 | 8,88 |
| 7751 | 172,49 | 10,06 | 8,88 |
| 7758 | 19,09 | 19,09 |
| 7759 | 29,15 | 10,06 | 19,09 |
| 7760 | 187,67 |
| 7761 | 197,73 | 10,06 |
| 7762 | 206,53 | 18,87 |
| 7765 | 191,82 | 4,16 |
| 7766 | 201,89 | 10,06 | 4,16 |
| 7768 | 32,39 | 19,09 |
| 7769 | 42,46 | 10,06 | 19,09 |
| 7770 | 196,55 | 8,88 |
| 7771 | 206,61 | 10,06 | 8,88 |
| 7778 | 59 | 19,09 |
| 7779 | 69,07 | 10,06 | 19,09 |
| 7780 | 221,79 |
| 7781 | 231,85 | 10,06 |
| 7785 | 225,94 | 4,16 |
| 7786 | 236,01 | 10,06 | 4,16 |
| 7788 | 90,37 | 19,09 |
| 7789 | 100,43 | 10,06 | 19,09 |
| 7798 | 24,78 | 19,09 |
| 7799 | 34,84 | 10,06 | 19,09 |
| 7800 | 247,1 |
| 7801 | 257,17 | 10,06 |
| 7802 | 265,97 | 18,87 |
| 7805 | 251,26 | 4,16 |
| 7806 | 261,32 | 10,06 | 4,16 |
| 7807 | 270,13 | 18,87 | 4,16 |
| 7808 | 38,08 | 19,09 |
| 7809 | 48,14 | 10,06 | 19,09 |
| 7810 | 255,99 | 8,88 |
| 7811 | 266,05 | 10,06 | 8,88 |
| 7818 | 64,69 | 19,09 |
| 7819 | 74,75 | 10,06 | 19,09 |
| 7820 | 252,79 |
| 7821 | 262,85 | 10,06 |
| 7822 | 271,66 | 18,87 |
| 7825 | 256,95 | 4,16 |
| 7826 | 267,01 | 10,06 | 4,16 |
| 7827 | 275,82 | 18,87 | 4,16 |
| 7828 | 96,06 | 19,09 |
| 7829 | 106,12 | 10,06 | 19,09 |
| 7830 | 261,67 | 8,88 |
| 7831 | 271,74 | 10,06 | 8,88 |
| 7838 | 97,94 | 19,09 |
| 7840 | 11,37 |
| 7841 | 21,44 | 10,06 |
| 7842 | 30,24 | 18,87 |
| 7843 | 38,63 | 27,25 |
| 7844 | 50,37 | 38,99 |
| 7845 | 15,53 | 4,16 |
| 7846 | 25,59 | 10,06 | 4,16 |
| 7847 | 34,4 | 18,87 | 4,16 |
| 7848 | 42,78 | 27,25 | 4,16 |
| 7849 | 54,52 | 38,99 | 4,16 |
| 7850 | 20,26 | 8,88 |
| 7851 | 30,32 | 10,06 | 8,88 |
| 7852 | 39,12 | 18,87 | 8,88 |
| 7853 | 47,51 | 27,25 | 8,88 |
| 7855 | 25,36 | 13,99 |
| 7856 | 35,42 | 10,06 | 13,99 |
| 7857 | 44,23 | 18,87 | 13,99 |
| 7858 | 30,46 | 19,09 |
| 7859 | 40,52 | 10,06 | 19,09 |
| 7860 | 18,96 |
| 7861 | 29,02 | 10,06 |
| 7862 | 37,82 | 18,87 |
| 7863 | 46,21 | 27,25 |
| 7864 | 57,95 | 38,99 |
| 7865 | 23,11 | 4,16 |
| 7866 | 33,18 | 10,06 | 4,16 |
| 7867 | 41,98 | 18,87 | 4,16 |
| 7868 | 50,37 | 27,25 | 4,16 |
| 7869 | 62,11 | 38,99 | 4,16 |
| 7870 | 27,84 | 8,88 |
| 7871 | 37,9 | 10,06 | 8,88 |
| 7872 | 46,71 | 18,87 | 8,88 |
| 7873 | 55,09 | 27,25 | 8,88 |
| 7875 | 32,94 | 13,99 |
| 7876 | 43 | 10,06 | 13,99 |
| 7877 | 51,81 | 18,87 | 13,99 |
| 7878 | 38,04 | 19,09 |
| 7879 | 48,11 | 10,06 | 19,09 |
| 7900 | 26,54 |
| 7901 | 36,6 | 10,06 |
| 7902 | 45,41 | 18,87 |
| 7903 | 53,79 | 27,25 |
| 7904 | 65,53 | 38,99 |
| 7905 | 30,7 | 4,16 |
| 7906 | 40,76 | 10,06 | 4,16 |
| 7907 | 49,56 | 18,87 | 4,16 |
| 7908 | 57,95 | 27,25 | 4,16 |
| 7909 | 69,69 | 38,99 | 4,16 |
| 7910 | 35,42 | 8,88 |
| 7911 | 45,48 | 10,06 | 8,88 |
| 7912 | 54,29 | 18,87 | 8,88 |
| 7913 | 62,67 | 27,25 | 8,88 |
| 7915 | 40,52 | 13,99 |
| 7916 | 50,59 | 10,06 | 13,99 |
| 7917 | 59,39 | 18,87 | 13,99 |
| 7918 | 45,63 | 19,09 |
| 7919 | 55,69 | 10,06 | 19,09 |
| 7940 | 37,91 |
| 7941 | 47,98 | 10,06 |
| 7942 | 56,78 | 18,87 |
| 7943 | 65,17 | 27,25 |
| 7944 | 76,91 | 38,99 |
| 7945 | 42,07 | 4,16 |
| 7946 | 52,13 | 10,06 | 4,16 |
| 7947 | 60,94 | 18,87 | 4,16 |
| 7948 | 69,32 | 27,25 | 4,16 |
| 7949 | 81,06 | 38,99 | 4,16 |
| 7950 | 46,79 | 8,88 |
| 7951 | 56,86 | 10,06 | 8,88 |
| 7952 | 65,66 | 18,87 | 8,88 |
| 7953 | 74,05 | 27,25 | 8,88 |
| 7955 | 51,9 | 13,99 |
| 7956 | 61,96 | 10,06 | 13,99 |
| 7957 | 70,77 | 27,25 | 13,99 |
| 7958 | 57 | 19,09 |
| 7959 | 67,06 | 10,06 | 19,09 |
| 7960 | 54,97 |
| 7961 | 65,04 | 10,06 |
| 7962 | 73,84 | 18,87 |
| 7963 | 82,23 | 27,25 |
| 7964 | 93,97 | 38,99 |
| 7965 | 59,13 | 4,16 |
| 7966 | 69,19 | 10,06 | 4,16 |
| 7967 | 78 | 18,87 | 4,16 |
| 7968 | 86,38 | 27,25 | 4,16 |
| 7969 | 98,12 | 38,99 | 4,16 |
| 7970 | 63,86 | 8,88 |
| 7971 | 73,92 | 10,06 | 8,88 |
| 7972 | 82,72 | 18,87 | 8,88 |
| 7973 | 91,11 | 27,25 | 8,88 |
| 7975 | 68,96 | 13,99 |
| 7976 | 79,02 | 10,06 | 13,99 |
| 7977 | 87,83 | 18,87 | 13,99 |
| 7978 | 74,06 | 19,09 |
| 7979 | 84,12 | 10,06 | 19,09 |
| 7980 | 85,3 |
| 7981 | 95,37 | 10,06 |
| 7982 | 104,17 | 18,87 |
| 7983 | 112,56 | 27,25 |
| 7984 | 124,3 | 38,99 |
| 7985 | 89,46 | 4,16 |
| 7986 | 99,52 | 10,06 | 4,16 |
| 7987 | 108,33 | 18,87 | 4,16 |
| 7988 | 116,71 | 27,25 | 4,16 |
| 7990 | 94,19 | 8,88 |
| 7991 | 104,25 | 10,06 | 8,88 |
| 7992 | 113,05 | 18,87 | 8,88 |
| 7995 | 99,29 | 13,99 |
| 7996 | 109,35 | 10,06 | 13,99 |
| 62816-98-2 | Ormaplatin |
| 62928-11-4 | Iproplatin |
| 74790-08-2 | Spiroplatin |
| 95734-82-0 | Nedaplatin |
| 96392-96-0 | Dexormaplatin |
| 103775-75-3 | Miboplatin |
| 110172-45-7 | Sebriplatin |
| 111490-36-9 | Zeniplatin |
| 111523-41-2 | Enloplatin |
| 129580-63-8 | Satraplatin |
| 135558-11-1 | Lobaplatin |
| 141977-79-9 | Miriplatin |
| 146665-77-2 | Eptaplatin |
| 172903-00-3 | Triplatintetranitrat |
| 181630-15-9 | Picoplatin |
| 274679-00-4 | Padoporfin |
| 759457-82-4 | Padeliporfin |
| 28444020 | 14932-42-4 | Xenon (133Xe) |
| 28444030 | 0-00-0 | Fibrinogen (125I) |
| 0-00-0 | Macrosalb (99mTc) |
| 0-00-0 | Macrosalb (131I) |
| 881-17-4 | Natriumiodohippurat (131I) |
| 1187-56-0 | Selenomethionin (75Se) |
| 5579-94-2 | Merisoprol (197Hg) |
| 7790-26-3 | Natriumiodid (131I) |
| 8016-07-7 | Ethiodatöl (131I) |
| 8027-28-9 | Natriumphosphat (32P) |
| 10039-53-9 | Natriumchromat (51Cr) |
| 13115-03-2 | Cyanocobalamin (57Co) |
| 13422-53-2 | Cyanocobalamin (60Co) |
| 15251-14-6 | Rosebengal (131I) natrium |
| 15690-63-8 | Cesium (131Cs) chlorid |
| 15845-98-4 | Natriumiotalamat (131I) |
| 17033-82-8 | Iometin (125I) |
| 17033-83-9 | Iometin (131I) |
| 17692-74-9 | Natriumiotalamat (125I) |
| 18195-32-9 | Cyanocobalamin (58Co) |
| 24359-64-6 | Natriumiodid (125I) |
| 41183-64-6 | Gallium (67Ga) citrat |
| 42220-21-3 | Iodocholesterol (131I) |
| 54063-42-2 | Ferrin (59Fe) citratinjection |
| 54182-60-4 | Tolpovidon (131I) |
| 54510-20-2 | Iodocetilinsäure (123I) |
| 64461-80-9 | Chlormerodrin (197Hg) |
| 74855-17-7 | Iocanlidinsäure (123I) |
| 75917-92-9 | Iofetamin (123I) |
| 77679-27-7 | Iobenguan (131I) |
| 92812-82-3 | Fluorodopa (18F) |
| 94153-50-1 | Mespiperon (11C) |
| 104716-22-5 | Technetium (99mTc) teboroxim |
| 105851-17-0 | Fludesoxyglucose (18 F) |
| 106417-28-1 | Technetium (99mTc) siboroxim |
| 109581-73-9 | Technetium (99mTc) sestamibi |
| 113716-48-6 | Ioloprid (123I) |
| 121281-41-2 | Technetium (99mTc) bicisat |
| 123748-56-1 | Iodfiltinsäure (123I) |
| 127396-36-5 | Iomazenil (123I) |
| 131608-78-1 | Technetium (99mTc) nitridocad |
| 136794-86-0 | Iometopan (123I) |
| 142481-95-6 | Technetium (99mTc) furifosmin |
| 154427-83-5 | Samarium (153Sm) lexidronam |
| 155798-07-5 | Ioflupan (123I) |
| 157476-76-1 | Technetium (99mTc) pintumomab |
| 165942-79-0 | Technetium (99mTc) nofetumomab merpentan |
| 178959-14-3 | Technetium (99mTc) apcitid |
| 225239-31-6 | Technetium (99mTc) fanolesomab |
| 308060-75-5 | Iodhaltig (125I) serumalbumin, menschlich |
| 308060-75-5 | Iodhaltig (131I) serumalbumin, menschlich |
| 476413-07-7 | Yttrium (90Y) tacatuzumab tetraxetan |
| 28444080 | 10043-49-9 | Gold (198Au), kolloidal |
| 28459010 | 35523-45-6 | Fludalanin |
| 122431-96-3 | Zilascorb (2H) |
| 474641-19-5 | Deutolperison |
| 28459090 | 12448-24-7 | Natriumborocaptat (10B) |
| 28469020 | 72573-82-1 | Gadoterinsäure |
| 80529-93-7 | Gadopentetinsäure |
| 113662-23-0 | Gadobeninsäure |
| 117827-80-2 | Gadopenamid |
| 120066-54-8 | Gadoteridol |
| 131069-91-5 | Gadoversetamid |
| 131410-48-5 | Gadodiamid |
| 135326-11-3 | Gadoxetsäure |
| 138721-73-0 | Sprodiamid |
| 193901-90-5 | Gadofosveset |
| 227622-74-4 | Gadomelitol |
| 280776-87-6 | Gadocoletsäure |
| 544697-52-1 | Gadodenterat |
| 770691-21-9 | Gadobutrol |
| 28521000 | 54-64-8 | Thiomersal |
| 62-37-3 | Chlormerodrin |
| 129-16-8 | Merbromin |
| 492-18-2 | Mersalyl |
| 498-73-7 | Mercurobutol |
| 4386-35-0 | Meraleinnatrium |
| 5964-24-9 | Natriumtimerfonat |
| 8017-88-7 | Phenylquecksilberborat |
| 14235-86-0 | Hydrargaphen |
| 16509-11-8 | Otimeratnatrium |
| 20223-84-1 | Mercaptomerin |
| 26552-50-1 | Mercuderamid |
| 29021900 | 75-19-4 | Cyclopropan |
| 29029000 | 75078-91-0 | Temaroten |
| 29033928 | 76-19-7 | Perflutren |
| 354-92-7 | Perflisobutan |
| 355-25-9 | Perflubutan |
| 355-42-0 | Perflexan |
| 29037760 | 76-14-2 | Cryofluoran |
| 29037800 | 307-43-7 | Perflubrodec |
| 423-55-2 | Perflubron |
| 29037930 | 124-72-1 | Tefluran |
| 29037980 | 151-67-7 | Halothan |
| 29038980 | 306-94-5 | Perflunafen |
| 1715-40-8 | Bromociclen |
| 29039200 | 50-29-3 | Clofenotan |
| 29039980 | 53-19-0 | Mitotan |
| 479-68-5 | Broparestrol |
| 34563-73-0 | Feniodiumchlorid |
| 56917-29-4 | Fluretofen |
| 29041000 | 5560-69-0 | Ethyldibunat |
| 6223-35-4 | Natriumgualenat |
| 14992-59-7 | Natriumdibunat |
| 21668-77-9 | Eprodisat |
| 99287-30-6 | Egualen |
| 29049900 | 124-88-9 | Dimethiodalnatrium |
| 126-31-8 | Methiodalnatrium |
| 29052990 | 77-75-8 | Methylpentinol |
| 29053995 | 55-98-1 | Busulfan |
| 35449-36-6 | Gemcadiol |
| 64218-02-6 | Plaunotol |
| 29054900 | 299-75-2 | Treosulfan |
| 7518-35-6 | Mannosulfan |
| 29055100 | 113-18-8 | Ethchlorvynol |
| 29055998 | 52-51-7 | Bronopol |
| 57-15-8 | Chlorobutanol |
| 488-41-5 | Mitobronitol |
| 2209-86-1 | Loprodiol |
| 10318-26-0 | Mitolactol |
| 24403-04-1 | Debropol |
| 29061100 | 89-78-1 | Racementhol |
| 29061900 | 67-96-9 | Dihydrotachysterol |
| 19793-20-5 | Bolandiol |
| 23089-26-1 | Levomenol |
| 29474-12-2 | Cimepanol |
| 57333-96-7 | Tacalcitol |
| 112965-21-6 | Calcipotriol |
| 131918-61-1 | Paricalcitol |
| 134404-52-7 | Seocalcitol |
| 163217-09-2 | Inecalcitol |
| 199798-84-0 | Elocalcitol |
| 524067-21-8 | Becocalcidiol |
| 29062900 | 79-93-6 | Phenaglycodol |
| 583-03-9 | Fenipentol |
| 13980-94-4 | Metaglycodol |
| 14088-71-2 | Proclonol |
| 15687-18-0 | Fenpentadiol |
| 56430-99-0 | Flumecinol |
| 104561-36-6 | Doretinel |
| 29071990 | 1300-94-3 | Amylmetacresol |
| 2078-54-8 | Propofol |
| 5591-47-9 | Cyclomenol |
| 13741-18-9 | Xibornol |
| 29072900 | 56-53-1 | Diethylstilbestrol |
| 57-91-0 | Alfatradiol |
| 84-17-3 | Dienestrol |
| 85-95-0 | Benzestrol |
| 130-73-4 | Methestrol |
| 5635-50-7 | Hexestrol |
| 10457-66-6 | Gerochinol |
| 27686-84-6 | Masoprocol |
| 29081900 | 59-50-7 | Chlorkresol |
| 70-30-4 | Hexachlorophen |
| 88-04-0 | Chlorxylenol |
| 97-23-4 | Dichlorophen |
| 120-32-1 | Clorofen |
| 133-53-9 | Dichloroxylenol |
| 145-94-8 | Clorindanol |
| 6915-57-7 | Bibrocathol |
| 10572-34-6 | Cicliomenol |
| 15686-33-6 | Biclotymol |
| 34633-34-6 | Bifluranol |
| 37693-01-9 | Clofoctol |
| 64396-09-4 | Terfluranol |
| 65634-39-1 | Pentafluranol |
| 125722-16-9 | Enofelast |
| 29089900 | 4444-23-9 | Persilinsäure |
| 20123-80-2 | Calciumdobesilat |
| 57775-26-5 | Sultosilinsäure |
| 78480-14-5 | Dicresulen |
| 10331-57-4 | Niclofolan |
| 39224-48-1 | Nitroclofen |
| 29091990 | 76-38-0 | Methoxyfluran |
| 333-36-8 | Flurotyl |
| 406-90-6 | Fluroxen |
| 679-90-3 | Rofluran |
| 13838-16-9 | Enfluran |
| 26675-46-7 | Isofluran |
| 28523-86-6 | Sevofluran |
| 57041-67-5 | Desfluran |
| 29092000 | 56689-41-9 | Alifluran |
| 29093090 | 569-57-3 | Chlortrianisen |
| 777-11-7 | Haloprogin |
| 24150-24-1 | Terameprocol |
| 55837-16-6 | Entsufon |
| 80844-07-1 | Etofenprox |
| 29094980 | 59-47-2 | Mephenesin |
| 93-14-1 | Guaifenesin |
| 104-29-0 | Chlorphenesin |
| 544-62-7 | Batilol |
| 2216-77-5 | Dibuprol |
| 3102-00-9 | Febuprol |
| 3671-05-4 | Fenocinol |
| 13021-53-9 | Terbuprol |
| 26159-36-4 | Naproxol |
| 27318-86-1 | Floverin |
| 63834-83-3 | Guaietolin |
| 128607-22-7 | Ospemifen |
| 131875-08-6 | Lexacalcitol |
| 302904-82-1 | Atocalcitol |
| 341524-89-8 | Fispemifen |
| 29095000 | 103-16-2 | Monobenzon |
| 150-76-5 | Mequinol |
| 1321-14-8 | Sulfogaiacol |
| 2174-64-3 | Flamenol |
| 3380-30-1 | Soneclosan |
| 3380-34-5 | Triclosan |
| 29104000 | 60-57-1 | Dieldrin |
| 29109000 | 1954-28-5 | Etoglucid |
| 29110000 | 78-12-6 | Petrichloral |
| 3563-58-4 | Chloralodol |
| 6055-48-7 | Toloxychlorinol |
| 29121900 | 111-30-8 | Glutaral |
| 29141990 | 6809-52-5 | Teprenon |
| 29142900 | 2226-11-1 | Bornelon |
| 29143900 | 82-66-6 | Diphenadion |
| 83-12-5 | Phenindion |
| 55845-78-8 | Xenipenton |
| 29144090 | 128-20-1 | Eltanolon |
| 465-53-2 | Cyclopregnol |
| 565-99-1 | Renanolon |
| 2673-23-6 | Xenygloxal |
| 14107-37-0 | Alfadolon |
| 20098-14-0 | Idramanton |
| 21208-26-4 | Dimepregnen |
| 23930-19-0 | Alfaxalon |
| 35100-44-8 | Endrison |
| 38398-32-2 | Ganaxolon |
| 50673-97-7 | Colestolon |
| 85969-07-9 | Budotitan |
| 158440-71-2 | Irofulven |
| 29145000 | 70-70-2 | Paroxypropion |
| 114-43-2 | Desaspidin |
| 117-37-3 | Anisindion |
| 131-53-3 | Dioxybenzon |
| 131-57-7 | Oxybenzon |
| 480-22-8 | Dithranol |
| 579-23-7 | Cyclovalon |
| 1641-17-4 | Mexenon |
| 1843-05-6 | Octabenzon |
| 2295-58-1 | Flopropion |
| 7114-11-6 | Naphthonon |
| 18493-30-6 | Metochalcon |
| 27762-78-3 | Ketoxal |
| 42924-53-8 | Nabumeton |
| 52479-85-3 | Exifon |
| 70356-09-1 | Avobenzon |
| 75464-11-8 | Butantron |
| 112018-00-5 | Tebufelon |
| 29146200 | 303-98-0 | Ubidecarenon |
| 29146980 | 117-10-2 | Dantron |
| 319-89-1 | Tetroquinon |
| 863-61-6 | Menatetrenon |
| 4042-30-2 | Parvachon |
| 14561-42-3 | Menocton |
| 58186-27-9 | Idebenon |
| 80809-81-0 | Docebenon |
| 88426-33-9 | Buparvachon |
| 29147900 | 130-37-0 | Menadionnatriumbisulfit |
| 957-56-2 | Fluindion |
| 1146-98-1 | Bromindion |
| 1146-99-2 | Clorindion |
| 1470-35-5 | Isobromindion |
| 1879-77-2 | Doxibetasol |
| 3030-53-3 | Clofenoxyd |
| 4065-45-6 | Sulisobenzon |
| 6723-40-6 | Fluindarol |
| 15687-21-5 | Flumedroxon |
| 16469-74-2 | Hydromadinon |
| 49561-92-4 | Nivimedon |
| 56219-57-9 | Arildon |
| 95233-18-4 | Atovachon |
| 116313-94-1 | Nitecapon |
| 134308-13-7 | Tolcapon |
| 274925-86-9 | Nebicapon |
| 29153900 | 102-76-1 | Triacetin |
| 514-50-1 | Acebrochol |
| 2624-43-3 | Cyclofenil |
| 5984-83-8 | Fenabuten |
| 83282-71-7 | Acefluranol |
| 91431-42-4 | Lonapalen |
| 99107-52-5 | Bunaprolast |
| 29157040 | 555-44-2 | Tripalmitin |
| 29159070 | 99-66-1 | Valproesäure |
| 124-07-2 | Octansäure |
| 7008-02-8 | Iodetryl |
| 76584-70-8 | Valproatseminatrium |
| 77372-61-3 | Valproatpivoxil |
| 185517-21-9 | Arundsäure |
| 29161995 | 51-77-4 | Gefarnat |
| 506-26-3 | Gamoleninsäure |
| 6217-54-5 | Doconexent |
| 10417-94-4 | Icosapent |
| 81485-25-8 | Peretinoin |
| 83689-23-0 | Molfarnat |
| 29162000 | 25229-42-9 | Cicrotoesäure |
| 26002-80-2 | Phenothrin |
| 52645-53-1 | Permethrin |
| 69915-62-4 | Loxanast |
| 75867-00-4 | Fenfluthrin |
| 29163990 | 99-79-6 | Iofendilat |
| 959-10-4 | Xenbucin |
| 1085-91-2 | Nafcaproesäure |
| 1553-60-2 | Ibufenac |
| 5104-49-4 | Flurbiprofen |
| 5728-52-9 | Felbinac |
| 7698-97-7 | Fenestrel |
| 15301-67-4 | Feneritrol |
| 17692-38-5 | Fluprofen |
| 24645-20-3 | Hexaprofen |
| 28168-10-7 | Tetriprofen |
| 33159-27-2 | Ecabet |
| 34148-01-1 | Clidanac |
| 36616-52-1 | Fenclorac |
| 36950-96-6 | Cicloprofen |
| 37529-08-1 | Mexoprofen |
| 51146-56-6 | Dexibuprofen |
| 51543-39-6 | Esflurbiprofen |
| 51543-40-9 | Tarenflurbil |
| 55837-18-8 | Butibufen |
| 57144-56-6 | Isoprofen |
| 71109-09-6 | Vedaprofen |
| 84392-17-6 | Xenalipin |
| 91587-01-8 | Pelretin |
| 95040-85-0 | Xenyhexeninsäure |
| 153559-49-0 | Bexaroten |
| 29171390 | 123-99-9 | Azelainsäure |
| 29171980 | 53-10-1 | Hydroxydionnatriumsuccinat |
| 577-11-7 | Docusatnatrium |
| 29173400 | 131-67-9 | Ftalofyn |
| 29181100 | 15145-14-9 | Ciclactat |
| 29181600 | 23835-15-6 | Kaliumglucaldrat |
| 29181998 | 128-13-2 | Ursodeoxycholsäure |
| 456-59-7 | Cyclandelat |
| 474-25-9 | Chenodesoxycholsäure |
| 503-49-1 | Meglutol |
| 512-16-3 | Cyclobutyrol |
| 5793-88-4 | Calciumsaccharat |
| 5977-10-6 | Fencibutirol |
| 7007-81-0 | Trethocaninsäure |
| 7009-49-6 | Natriumhexacyclonat |
| 17140-60-2 | Calciumglucoheptonat |
| 17692-20-5 | Cyclobutoesäure |
| 26976-72-7 | Aceburinsäure |
| 31221-85-9 | Ibuverin |
| 34150-62-4 | Calciumnatriumferriclat |
| 54845-95-3 | Icomucret |
| 57808-63-6 | Cicloxilinsäure |
| 68635-50-7 | Deloxolon |
| 81093-37-0 | Pravastatin |
| 111149-90-7 | Lodelaben |
| 121009-77-6 | Tenivastatin |
| 156965-06-9 | Tisocalcitat |
| 174022-42-5 | Bevirimat |
| 29182200 | 55482-89-8 | Guacetisal |
| 64496-66-8 | Salafibrat |
| 29182300 | 118-56-9 | Homosalat |
| 552-94-3 | Salsalat |
| 58703-77-8 | Sulprosal |
| 29182900 | 83-40-9 | Hydroxytoluylsäure |
| 96-84-4 | Iophenoicsäure |
| 153-43-5 | Clorindansäure |
| 322-79-2 | Triflusal |
| 486-79-3 | Dipyrocetyl |
| 490-79-9 | Gentisinsäure |
| 1884-24-8 | Cynarin |
| 4955-90-2 | Natriumgentisat |
| 7009-60-1 | Pheniodolnatrium |
| 15534-92-6 | Terbuficin |
| 22494-27-5 | Flufenisal |
| 22494-42-4 | Diflunisal |
| 29183000 | 81-23-2 | Dehydrocholsäure |
| 145-41-5 | Natriumdehydrocholat |
| 519-95-9 | Florantyron |
| 892-01-3 | Hexacypron |
| 2522-81-8 | Pibecarb |
| 22071-15-4 | Ketoprofen |
| 22161-81-5 | Dexketoprofen |
| 32808-51-8 | Bucloxinsäure |
| 36330-85-5 | Fenbufen |
| 41387-02-4 | Lexofenac |
| 58182-63-1 | Itanoxon |
| 63472-04-8 | Metbufen |
| 68767-14-6 | Loxoprofen |
| 69956-77-0 | Pelubiprofen |
| 112665-43-7 | Seratrodast |
| 29189990 | 51-24-1 | Tiratricol |
| 51-26-3 | Thyropropinsäure |
| 58-54-8 | Etacrynsäure |
| 104-28-9 | Cinoxat |
| 471-53-4 | Enoxolon |
| 517-18-0 | Methallenestril |
| 554-24-5 | Phenobutiodil |
| 579-94-2 | Menglytat |
| 637-07-0 | Clofibrat |
| 882-09-7 | Clofibrinsäure |
| 2181-04-6 | Kaliumcanrenoat |
| 2217-44-9 | Iodophthaleinnatrium |
| 2260-08-4 | Acetiromat |
| 3562-99-0 | Menbuton |
| 3771-19-5 | Nafenopin |
| 4138-96-9 | Canrenoesäure |
| 5129-14-6 | Anisacril |
| 5697-56-3 | Carbenoxolon |
| 5711-40-0 | Bromebrinsäure |
| 7706-67-4 | Dimecrotinsäure |
| 12214-50-5 | Natriumglucaspaldrat |
| 13739-02-1 | Diacerein |
| 139403-31-9 | Pimilprost |
| 14613-30-0 | Magnesiumclofibrat |
| 14929-11-4 | Simfibrat |
| 17243-33-3 | Fepentolinsäure |
| 22131-79-9 | Alclofenac |
| 22204-53-1 | Naproxen |
| 22494-47-9 | Clobuzarit |
| 24818-79-9 | Aluminiumclofibrat |
| 25812-30-0 | Gemfibrozil |
| 26281-69-6 | Exiproben |
| 29679-58-1 | Fenoprofen |
| 30299-08-2 | Clinofibrat |
| 31581-02-9 | Cinoxolon |
| 34645-84-6 | Fenclofenac |
| 35703-32-3 | Cinametinsäure |
| 39087-48-4 | Calciumclofibrat |
| 40596-69-8 | Methopren |
| 41791-49-5 | Lonaprofen |
| 41826-92-0 | Trepibuton |
| 49562-28-9 | Fenofibrat |
| 52214-84-3 | Ciprofibrat |
| 52247-86-6 | Cicloxolon |
| 54350-48-0 | Etretinat |
| 54419-31-7 | Fenirofibrat |
| 55079-83-9 | Acitretin |
| 55902-94-8 | Sitofibrat |
| 55937-99-0 | Beclobrat |
| 56049-88-8 | Indacrinon |
| 56488-59-6 | Terbufibrol |
| 61887-16-9 | Dulofibrat |
| 64506-49-6 | Sofalcon |
| 66984-59-6 | Cinfenoac |
| 68170-97-8 | Palmoxirinsäure |
| 68548-99-2 | Oxindanac |
| 74168-02-8 | Bakeprofen |
| 74168-08-4 | Losmiprofen |
| 76676-34-1 | Oxprenoatkalium |
| 77858-21-0 | Velaresol |
| 84290-27-7 | Tucaresol |
| 84386-11-8 | Baxitozin |
| 88431-47-4 | Clomoxir |
| 96609-16-4 | Lifibrol |
| 106685-40-9 | Adapalen |
| 124083-20-1 | Etomoxir |
| 157283-68-6 | Travoprost |
| 161172-51-6 | Etalocib |
| 183293-82-5 | Gemcaben |
| 251565-85-2 | Tesaglitazar |
| 476436-68-7 | Naveglitazar |
| 29199000 | 62-73-7 | Dichlorvos |
| 83-86-3 | Fytinsäure |
| 306-52-5 | Triclofos |
| 470-90-6 | Clofenvinfos |
| 522-40-7 | Fosfestrol |
| 6064-83-1 | Fosfosal |
| 17196-88-2 | Vincofos |
| 21466-07-9 | Bromofenofos |
| 28841-62-5 | Atrinositol |
| 65708-37-4 | Flufosal |
| 258516-89-1 | Fospropofol |
| 29201900 | 299-84-3 | Fenclofos |
| 2104-96-3 | Bromofos |
| 29209010 | 126-92-1 | Natriumetasulfat |
| 139-88-8 | Natriumtetradecylsulfat |
| 1612-30-2 | Menadiolnatriumsulfat |
| 5634-37-7 | Cloretat |
| 88426-32-8 | Ursulcholinsäure |
| 29209070 | 78-11-5 | Pentaerithrityltetranitrat |
| 1607-17-6 | Pentrinitrol |
| 2612-33-1 | Clonitrat |
| 2921-92-8 | Propatylnitrat |
| 7297-25-8 | Eritrityltetranitrat |
| 15825-70-4 | Mannitolhexanitrat |
| 163133-43-5 | Naproxcinod |
| 29211950 | 2624-44-4 | Etamsylat |
| 29211999 | 51-75-2 | Chlormethin |
| 107-35-7 | Taurin |
| 123-82-0 | Tuaminoheptan |
| 124-28-7 | Dimantin |
| 338-83-0 | Perfluamin |
| 502-59-0 | Octamylamin |
| 503-01-5 | Isomethepten |
| 543-82-8 | Octodrin |
| 555-77-1 | Trichlormethin |
| 3151-59-5 | Hetaflur |
| 3687-18-1 | Tramiprosat |
| 3735-65-7 | Butynamin |
| 13946-02-6 | Iproheptin |
| 36505-83-6 | Dectaflur |
| 61822-36-4 | Diprobutin |
| 29212900 | 112-24-3 | Trientin |
| 9011-04-5 | Hexadimethrinbromid |
| 29213099 | 60-40-2 | Mecamylamin |
| 101-40-6 | Propylhexedrin |
| 102-45-4 | Cyclopentamin |
| 768-94-5 | Amantadin |
| 3570-07-8 | Dimecamin |
| 6192-97-8 | Levopropylhexedrin |
| 13392-28-4 | Rimantadin |
| 19982-08-2 | Memantin |
| 79594-24-4 | Somantadin |
| 219810-59-0 | Neramexan |
| 29214500 | 494-03-1 | Chlornaphazin |
| 29214600 | 51-64-9 | Dexamfetamin |
| 122-09-8 | Phentermin |
| 156-08-1 | Benzfetamin |
| 156-34-3 | Levamfetamin |
| 300-62-9 | Amfetamin |
| 457-87-4 | Etilamfetamin |
| 1209-98-9 | Fencamfamin |
| 7262-75-1 | Lefetamin |
| 17243-57-1 | Mefenorex |
| 29214900 | 50-48-6 | Amitriptylin |
| 72-69-5 | Nortriptylin |
| 93-88-9 | Phenpromethamin |
| 100-92-5 | Mephentermin |
| 102-05-6 | Dibemethin |
| 150-59-4 | Alverin |
| 155-09-9 | Tranylcypromin |
| 303-53-7 | Cyclobenzaprin |
| 341-00-4 | Etifelmin |
| 390-64-7 | Prenylamin |
| 434-43-5 | Pentorex |
| 438-60-8 | Protriptylin |
| 458-24-2 | Fenfluramin |
| 461-78-9 | Chlorphentermin |
| 555-57-7 | Pargylin |
| 2201-15-2 | Eticyclidin |
| 3239-44-9 | Dexfenfluramin |
| 4255-23-6 | Alfetamin |
| 5118-29-6 | Melitracen |
| 5118-30-9 | Litracen |
| 5580-32-5 | Ortetamin |
| 5581-40-8 | Dimefadan |
| 5632-44-0 | Tolpropamin |
| 5966-41-6 | Diisopromin |
| 7273-99-6 | Gamfexin |
| 7395-90-6 | Indrilin |
| 10262-69-8 | Maprotilin |
| 10389-73-8 | Clortermin |
| 13042-18-7 | Fendilin |
| 13364-32-4 | Clobenzorex |
| 13977-33-8 | Demelverin |
| 14334-40-8 | Pramiverin |
| 14611-51-9 | Selegilin |
| 15301-54-9 | Cypenamin |
| 15686-27-8 | Amfepentorex |
| 15793-40-5 | Terodilin |
| 17243-39-9 | Benzoctamin |
| 17279-39-9 | Dimetamfetamin |
| 19992-80-4 | Butixirat |
| 27466-27-9 | Intriptylin |
| 33817-09-3 | Levmetamfetamin |
| 35764-73-9 | Fluotracen |
| 35941-65-2 | Butriptylin |
| 37577-24-5 | Levofenfluramin |
| 47166-67-6 | Octriptylin |
| 52795-02-5 | Tametralin |
| 54063-48-8 | Heptaverin |
| 57653-27-7 | Droprenilamin |
| 64015-58-3 | Trimexilin |
| 65472-88-0 | Naftifin |
| 78628-80-5 | Terbinafin |
| 79617-96-2 | Sertralin |
| 86939-10-8 | Indatralin |
| 101828-21-1 | Butenafin |
| 106650-56-0 | Sibutramin |
| 119386-96-8 | Mofegilin |
| 136236-51-6 | Rasagilin |
| 140850-73-3 | Igmesin |
| 186495-49-8 | Delucemin |
| 226256-56-0 | Cinacalcet |
| 29215990 | 3572-43-8 | Bromhexin |
| 3590-16-7 | Feclemin |
| 37640-71-4 | Aprindin |
| 77518-07-1 | Amiflamin |
| 29221100 | 2272-11-9 | Monoethanolaminoleat |
| 29221400 | 469-62-5 | Dextropropoxyphen |
| 29221900 | 51-68-3 | Meclofenoxat |
| 54-03-5 | Hexobendin |
| 54-32-0 | Moxisylyt |
| 54-80-8 | Pronetalol |
| 58-73-1 | Diphenhydramin |
| 59-96-1 | Phenoxybenzamin |
| 64-95-9 | Adiphenin |
| 74-55-5 | Ethambutol |
| 77-19-0 | Dicycloverin |
| 77-22-5 | Caramiphen |
| 77-23-6 | Pentoxyverin |
| 77-38-3 | Chlorphenoxamin |
| 77-86-1 | Trometamol |
| 78-41-1 | Triparanol |
| 83-98-7 | Orphenadrin |
| 90-54-0 | Etafenon |
| 92-12-6 | Phenyltoloxamin |
| 94-23-5 | Parethoxycain |
| 102-60-3 | Edetol |
| 108-16-7 | Dimepranol |
| 118-23-0 | Bromazin |
| 299-61-6 | Ganglefen |
| 302-33-0 | Proadifen |
| 302-40-9 | Benactyzin |
| 372-66-7 | Heptaminol |
| 468-61-1 | Oxeladin |
| 493-76-5 | Propanocain |
| 495-70-5 | Meprylcain |
| 509-74-0 | Acetylmethadol |
| 509-78-4 | Dimenoxadol |
| 511-46-6 | Clofenetamin |
| 512-15-2 | Cyclopentolat |
| 524-99-2 | Medrylamin |
| 525-66-6 | Propranolol |
| 532-77-4 | Hexylcain |
| 545-90-4 | Dimepheptanol |
| 576-68-1 | Mannomustin |
| 604-74-0 | Bufenadrin |
| 791-35-5 | Clofedanol |
| 911-45-5 | Clomifen |
| 1092-46-2 | Ketocain |
| 1157-87-5 | Etoloxamin |
| 1234-71-5 | Namoxyrat |
| 1477-39-0 | Noracymethadol |
| 1477-40-3 | Levacetylmethadol |
| 1600-19-7 | Xyloxemin |
| 1679-75-0 | Cinnamaverin |
| 1679-76-1 | Drofenin |
| 2179-37-5 | Bencyclan |
| 2338-37-6 | Levopropoxyphen |
| 2933-94-0 | Toliprolol |
| 3563-01-7 | Aprofen |
| 3565-72-8 | Embramin |
| 3572-52-9 | Xenysalat |
| 3572-74-5 | Moxastin |
| 3579-62-2 | Denaverin |
| 3686-78-0 | Dietifen |
| 3811-25-4 | Clorprenalin |
| 4148-16-7 | Ritrosulfan |
| 5051-22-9 | Dexpropranolol |
| 5632-52-0 | Clofenciclan |
| 5633-20-5 | Oxybutynin |
| 5634-42-4 | Tocamphyl |
| 5668-06-4 | Mecloxamin |
| 5741-22-0 | Moprolol |
| 6284-40-8 | Meglumin |
| 6452-71-7 | Oxprenolol |
| 6535-03-1 | Stevaladil |
| 6818-37-7 | Olaflur |
| 7077-34-1 | Trolnitrat |
| 7413-36-7 | Nifenalol |
| 7433-10-5 | Butidrin |
| 7488-92-8 | Ketocainol |
| 7617-74-5 | Laurixamin |
| 7712-50-7 | Myrtecain |
| 10540-29-1 | Tamoxifen |
| 13425-98-4 | Improsulfan |
| 13445-63-1 | Itramintosilat |
| 13479-13-5 | Pargeverin |
| 13655-52-2 | Alprenolol |
| 13877-99-1 | Minepentat |
| 14007-64-8 | Butetamat |
| 14089-84-0 | Proxibuten |
| 14556-46-8 | Bupranolol |
| 14587-50-9 | Difeterol |
| 14860-49-2 | Clobutinol |
| 15221-81-5 | Fludorex |
| 15301-93-6 | Tofenacin |
| 15301-96-9 | Tyromedan |
| 15518-87-3 | Myralact |
| 15585-86-1 | Cyprodenat |
| 15599-37-8 | Hexapradol |
| 15639-50-6 | Safingol |
| 15687-08-8 | Dextrofemin |
| 15687-23-7 | Guaiactamin |
| 15690-55-8 | Zuclomifen |
| 15690-57-0 | Enclomifen |
| 16112-96-2 | Indanorex |
| 17199-54-1 | Alphamethadol |
| 17199-55-2 | Betamethadol |
| 17199-58-5 | Alphacetylmethadol |
| 17199-59-6 | Betacetylmethadol |
| 17780-72-2 | Clorgilin |
| 18109-80-3 | Butamirat |
| 18683-91-5 | Ambroxol |
| 18965-97-4 | Berlafenon |
| 19179-78-3 | Xipranolol |
| 20448-86-6 | Bornaprin |
| 22232-57-1 | Racefemin |
| 22487-42-9 | Benaprizin |
| 22664-55-7 | Metipranolol |
| 23573-66-2 | Detanosal |
| 23602-78-0 | Benfluorex |
| 23891-60-3 | Mepramidil |
| 25314-87-8 | Elucain |
| 27325-36-6 | Procinolol |
| 27581-02-8 | Idropranolol |
| 27591-01-1 | Bunolol |
| 27591-97-5 | Tiloron |
| 28570-99-2 | Setazindol |
| 30187-90-7 | Xibenolol |
| 31828-71-4 | Mexiletin |
| 34616-39-2 | Fenalcomin |
| 35607-20-6 | Avridin |
| 36144-08-8 | Mantabegron |
| 36199-78-7 | Guafecainol |
| 36981-91-6 | Fepradinol |
| 37148-27-9 | Clenbuterol |
| 38363-40-5 | Penbutolol |
| 39099-98-4 | Cinamolol |
| 39133-31-8 | Trimebutin |
| 39563-28-5 | Cloranolol |
| 41570-61-0 | Tulobuterol |
| 42050-23-7 | Nafetolol |
| 42200-33-9 | Nadolol |
| 47082-97-3 | Pargolol |
| 47141-42-4 | Levobunolol |
| 47419-52-3 | Dexproxibuten |
| 50366-32-0 | Flunamin |
| 50583-06-7 | Halonamin |
| 51384-51-1 | Metoprolol |
| 52403-19-7 | Iproxamin |
| 52742-40-2 | Alimadol |
| 53076-26-9 | Moxaprindin |
| 53179-07-0 | Nisoxetin |
| 53716-44-2 | Rociverin |
| 53716-48-6 | Nexeridin |
| 54063-24-0 | Amifloverin |
| 54063-25-1 | Amiterol |
| 54063-36-4 | Etolorex |
| 54063-53-5 | Propafenon |
| 54141-87-6 | Cinfenin |
| 54910-89-3 | Fluoxetin |
| 55769-65-8 | Butobendin |
| 55837-19-9 | Exaprolol |
| 56341-08-3 | Mabuterol |
| 56433-44-4 | Oxaprotilin |
| 57526-81-5 | Prenalterol |
| 58313-74-9 | Treptilamin |
| 58473-73-7 | Drobulin |
| 58930-32-8 | Butofilolol |
| 60607-68-3 | Indenolol |
| 60812-35-3 | Decominol |
| 63659-18-7 | Betaxolol |
| 64552-16-5 | Ecipramidil |
| 66022-25-1 | Prenoverin |
| 66451-06-7 | Bornaprolol |
| 66722-44-9 | Bisoprolol |
| 68392-35-8 | Afimoxifen |
| 68876-74-4 | Zocainon |
| 69429-84-1 | Cilobamin |
| 69756-53-2 | Halofantrin |
| 71827-56-0 | Clemeprol |
| 76496-68-9 | Levoprotilin |
| 77164-20-6 | Levomoprolol |
| 77599-17-8 | Panomifen |
| 80387-96-8 | Difemerin |
| 81147-92-4 | Esmolol |
| 81447-80-5 | Diprafenon |
| 81840-58-6 | Spirendolol |
| 82101-10-8 | Flerobuterol |
| 82168-26-1 | Adafenoxat |
| 82186-77-4 | Lumefantrin |
| 82413-20-5 | Droloxifen |
| 83015-26-3 | Atomoxetin |
| 83480-29-9 | Voglibose |
| 84057-96-5 | Flusoxolol |
| 85320-67-8 | Ericolol |
| 87129-71-3 | Arnolol |
| 89778-26-7 | Toremifen |
| 90293-01-9 | Bifemelan |
| 90845-56-0 | Trecadrin |
| 93221-48-8 | Levobetaxolol |
| 94651-09-9 | Cicloprolol |
| 96389-68-3 | Crisnatol |
| 96743-96-3 | Ramciclan |
| 98774-23-3 | Tesmilifen |
| 101479-70-3 | Adaprolol |
| 112922-55-1 | Cericlamin |
| 119356-77-3 | Dapoxetin |
| 119618-22-3 | Esoxybutynin |
| 120444-71-5 | Deramciclan |
| 123618-00-8 | Fedotozin |
| 124316-02-5 | Alprafenon |
| 125926-17-2 | Sarpogrelat |
| 126924-38-7 | Seproxetin |
| 129612-87-9 | Miproxifen |
| 146376-58-1 | Talibegron |
| 148717-90-2 | Squalamin |
| 155321-96-3 | Solpecainol |
| 162359-55-9 | Fingolimod |
| 173324-94-2 | Temiverin |
| 186139-09-3 | Trodusquemin |
| 190258-12-9 | Edronocain |
| 207916-33-4 | Xidecaflur |
| 753449-67-1 | Ronacaleret |
| 29222900 | 51-61-6 | Dopamin |
| 93-30-1 | Methoxyphenamin |
| 103-86-6 | Hydroxyamfetamin |
| 370-14-9 | Pholedrin |
| 493-75-4 | Bialamicol |
| 1199-18-4 | Oxidopamin |
| 3735-45-3 | Vetrabutin |
| 5585-64-8 | Aminoxytriphen |
| 15599-45-8 | Symetin |
| 15686-23-4 | Trimoxamin |
| 17692-54-5 | Mitoclomin |
| 18840-47-6 | Gepefrin |
| 34368-04-2 | Dobutamin |
| 34910-85-5 | Lometralin |
| 53648-55-8 | Dezocin |
| 61661-06-1 | Levdobutamin |
| 64638-07-9 | Brolamfetamin |
| 65415-42-1 | Oxabrexin |
| 66195-31-1 | Ibopamin |
| 86197-47-9 | Dopexamin |
| 90060-42-7 | Nolomirol |
| 103878-96-2 | Fosopamin |
| 112891-97-1 | Alentemol |
| 124937-51-5 | Tolterodin |
| 148717-54-8 | Tecalcet |
| 175591-23-8 | Tapentadol |
| 433265-65-7 | Faxeladol |
| 29223100 | 76-99-3 | Methadon |
| 90-84-6 | Amfepramon |
| 467-85-6 | Normethadon |
| 29223900 | 125-58-6 | Levomethadon |
| 466-40-0 | Isomethadon |
| 6740-88-1 | Ketamin |
| 33643-46-8 | Esketamin |
| 34662-67-4 | Cotriptylin |
| 34911-55-2 | Bupropion |
| 53394-92-6 | Driniden |
| 92615-20-8 | Nafenodon |
| 92629-87-3 | Dexnafenodon |
| 29224400 | 51931-66-9 | Tilidin |
| 29224985 | 54-30-8 | Camylofin |
| 56-41-7 | Alanin |
| 56-84-8 | Aspartinsäure |
| 59-46-1 | Procain |
| 60-00-4 | Edetinsäure |
| 60-32-2 | Aminocapronsäure |
| 61-68-7 | Mefenamsäure |
| 61-90-5 | Leucin |
| 62-33-9 | Natriumcalciumedetat |
| 63-91-2 | Phenylalanin |
| 67-43-6 | Pentetinsäure |
| 70-26-8 | Ornithin |
| 72-18-4 | Valin |
| 73-32-5 | Isoleucin |
| 92-23-9 | Leucinocain |
| 94-09-7 | Benzocain |
| 94-12-2 | Risocain |
| 94-14-4 | Isobutamben |
| 94-24-6 | Tetracain |
| 96-83-3 | Iopansäure |
| 133-16-4 | Chloroprocain |
| 136-44-7 | Lisadimat |
| 148-82-3 | Melphalan |
| 149-16-6 | Butacain |
| 305-03-3 | Chlorambucil |
| 530-78-9 | Flufenaminsäure |
| 531-76-0 | Sarcolysin |
| 553-65-1 | Amoxecain |
| 644-62-2 | Meclofenamicsäure |
| 1088-80-8 | Metamelfalan |
| 1134-47-0 | Baclofen |
| 1197-18-8 | Tranexaminsäure |
| 4295-55-0 | Clofenaminsäure |
| 6582-31-6 | Dapabutan |
| 7424-00-2 | Fenclonin |
| 12111-24-9 | Calciumtrinatriumpentetat |
| 13710-19-5 | Tolfenaminsäure |
| 13930-34-2 | Clormecain |
| 15250-13-2 | Araprofen |
| 15307-86-5 | Diclofenac |
| 15708-41-5 | Natriumferedetat |
| 21245-01-2 | Padimat |
| 23049-93-6 | Enfenaminsäure |
| 29098-15-5 | Terofenamat |
| 30544-47-9 | Etofenamat |
| 32447-90-8 | Dextilidin |
| 34675-84-8 | Cetraxat |
| 36499-65-7 | Dicobaltedetat |
| 39718-89-3 | Alminoprofen |
| 55986-43-1 | Cetaben |
| 57574-09-1 | Amineptin |
| 57775-28-7 | Prefenamat |
| 59209-97-1 | Zafuleptin |
| 60142-96-3 | Gabapentin |
| 60719-82-6 | Alaproclat |
| 63329-53-3 | Lobenzarit |
| 67330-25-0 | Ufenamat |
| 68506-86-5 | Vigabatrin |
| 70052-12-9 | Eflornithin |
| 75219-46-4 | Atrimustin |
| 89796-99-6 | Aceclofenac |
| 148553-50-8 | Pregabalin |
| 176199-48-7 | Eglumetad |
| 198022-65-0 | Icofungipen |
| 220991-20-8 | Lumiracoxib |
| 220991-32-2 | Robenacoxib |
| 29225000 | 51-31-0 | Levisoprenalin |
| 56-45-1 | Serin |
| 59-42-7 | Phenylephrin |
| 59-92-7 | Levodopa |
| 60-18-4 | Tyrosin |
| 67-42-5 | Egtazinsäure |
| 86-43-1 | Propoxycain |
| 89-57-6 | Mesalazin |
| 99-43-4 | Oxybuprocain |
| 99-45-6 | Adrenalon |
| 119-29-9 | Ambucain |
| 133-11-9 | Fenamisal |
| 137-53-1 | Dextrothyroxinnatrium |
| 390-28-3 | Methoxamin |
| 395-28-8 | Isoxsuprin |
| 407-41-0 | Dexfosfoserin |
| 447-41-6 | Buphenin |
| 487-53-6 | Hydroxyprocain |
| 490-98-2 | Hydroxytetracain |
| 497-75-6 | Dioxethedrin |
| 499-67-2 | Proxymetacain |
| 530-08-5 | Isoetarin |
| 536-21-0 | Norfenefrin |
| 555-30-6 | Methyldopa |
| 586-06-1 | Orciprenalin |
| 646-02-6 | Aminoethylnitrat |
| 658-48-0 | Racemetirosin |
| 672-87-7 | Metirosin |
| 709-55-7 | Etilefrin |
| 829-74-3 | Corbadrin |
| 1174-11-4 | Xenazinsäure |
| 1212-03-9 | Metiprenalin |
| 2922-20-5 | Butaxamin |
| 3215-70-1 | Hexoprenalin |
| 3571-71-9 | Metaterol |
| 3625-06-7 | Mebeverin |
| 3703-79-5 | Bamethan |
| 3818-62-0 | Betoxycain |
| 5714-08-9 | Detrothyronin |
| 7101-51-1 | Melevodopa |
| 7376-66-1 | Deterenol |
| 7683-59-2 | Isoprenalin |
| 10329-60-9 | Dioxifedrin |
| 13392-18-2 | Fenoterol |
| 15687-41-9 | Oxyfedrin |
| 17365-01-4 | Etiroxat |
| 18559-94-9 | Salbutamol |
| 18866-78-9 | Colterol |
| 18910-65-1 | Salmefamol |
| 22103-14-6 | Bufeniod |
| 22950-29-4 | Dimetofrin |
| 23031-25-6 | Terbutalin |
| 23651-95-8 | Droxidopa |
| 27203-92-5 | Tramadol |
| 30392-40-6 | Bitolterol |
| 32359-34-5 | Medifoxamin |
| 32462-30-9 | Oxfenicin |
| 34391-04-3 | Levosalbutamol |
| 37178-37-3 | Etilevodopa |
| 50588-47-1 | Amafolon |
| 51579-82-9 | Amfenac |
| 52365-63-6 | Dipivefrin |
| 53034-85-8 | Ibuterol |
| 54592-27-7 | Divabuterol |
| 57540-78-0 | Nisbuterol |
| 57558-44-8 | Secoverin |
| 58882-17-0 | Roxadimat |
| 59170-23-9 | Bevantolol |
| 62571-87-3 | Minaxolon |
| 63269-31-8 | Ciramadol |
| 64862-96-0 | Ametantron |
| 65271-80-9 | Mitoxantron |
| 66734-12-1 | Butopamin |
| 71206-88-7 | Pivenfrin |
| 71522-58-2 | Forfenimex |
| 71771-90-9 | Denopamin |
| 75626-99-2 | Tobuterol |
| 78756-61-3 | Alifedrin |
| 83200-09-3 | Dembrexin |
| 89365-50-4 | Salmeterol |
| 90237-04-0 | Dexsecoverin |
| 91714-94-2 | Bromfenac |
| 92071-51-7 | Rotraxat |
| 93047-39-3 | Etanterol |
| 93047-40-6 | Naminterol |
| 93413-62-8 | Desvenlafaxin |
| 93413-69-5 | Venlafaxin |
| 96346-61-1 | Onapriston |
| 97747-88-1 | Lilopriston |
| 97825-25-7 | Ractopamin |
| 100696-30-8 | Etilefrinpivalat |
| 109525-44-2 | Cliropamin |
| 121524-08-1 | Amibegron |
| 124478-60-0 | Aglepriston |
| 127560-12-7 | Norbudrin |
| 128470-16-6 | Arbutamin |
| 134865-33-1 | Meluadrin |
| 135306-78-4 | Caloxetsäure |
| 141993-70-6 | Eldacimib |
| 187219-95-0 | Axomadol |
| 193901-91-6 | Fosveset |
| 252920-94-8 | Solabegron |
| 255734-04-4 | Ritobegron |
| 269079-62-1 | Isalmadol |
| 286930-03-8 | Fesoterodin |
| 329773-35-5 | Cinaciguat |
| 643094-49-9 | Fasobegron |
| 29231000 | 507-30-2 | Cholingluconat |
| 1336-80-7 | Ferrocholinat |
| 2016-36-6 | Cholinsalicylat |
| 28038-04-2 | Salcolex |
| 28319-77-9 | Cholinalfoscerat |
| 856676-23-8 | Cholinfenofibrat |
| 29232000 | 63-89-8 | Colfoscerilpalmitat |
| 29239000 | 50-10-2 | Oxyphenoniumbromid |
| 51-83-2 | Carbachol |
| 55-97-0 | Hexamethoniumbromid |
| 57-09-0 | Cetrimoniumbromid |
| 60-31-1 | Acetylcholinchlorid |
| 61-75-6 | Bretyliumtosilat |
| 62-51-1 | Methacholinchlorid |
| 65-29-2 | Gallamintriethiodid |
| 71-27-2 | Suxamethoniumchlorid |
| 71-91-0 | Tetrylammoniumbromid |
| 79-90-3 | Triclobisoniumchlorid |
| 116-38-1 | Edrophoniumchlorid |
| 121-54-0 | Benzethoniumchlorid |
| 122-18-9 | Cetalkoniumchlorid |
| 123-47-7 | Proloniumiodid |
| 125-99-5 | Tridihexethyliodid |
| 139-07-1 | Benzododeciniumchlorid |
| 139-08-2 | Miristalkoniumchlorid |
| 306-53-6 | Azamethoniumbromid |
| 317-52-2 | Hexafluroniumbromid |
| 391-70-8 | Troxoniumtosilat |
| 406-76-8 | Carnitin |
| 538-71-6 | Domiphenbromid |
| 541-15-1 | Levocarnitin |
| 541-20-8 | Pentamethoniumbromid |
| 541-22-0 | Decamethoniumbromid |
| 552-92-1 | Toloconiummetilsulfat |
| 1119-97-7 | Tetradoniumbromid |
| 1794-75-8 | Laurcetiumbromid |
| 2001-81-2 | Diponiumbromid |
| 2218-68-0 | Cloralbetain |
| 2401-56-1 | Deditoniumbromid |
| 2424-71-7 | Metociniumiodid |
| 3006-10-8 | Mecetroniumetilsulfat |
| 3166-62-9 | Methylbenactyziumbromid |
| 3614-30-0 | Emeproniumbromid |
| 3690-61-7 | Prodeconiumbromid |
| 3818-50-6 | Bepheniumhydroxynaphthoat |
| 4304-01-2 | Truxicuriumiodid |
| 4858-60-0 | Mefenidramiummetilsulfat |
| 7002-65-5 | Oxibetain |
| 7008-13-1 | Halopeniumchlorid |
| 7009-91-8 | Nitricholinperchlorat |
| 7168-18-5 | Chlorphenoctiumamsonat |
| 7174-23-4 | Oxydipentoniumchlorid |
| 7681-78-9 | Mebezoniumiodid |
| 13254-33-6 | Carproniumchlorid |
| 15585-70-3 | Bibenzoniumbromid |
| 15687-13-5 | Dodecloniumbromid |
| 15687-40-8 | Octafoniumchlorid |
| 17088-72-1 | Penoctoniumbromid |
| 19379-90-9 | Benzoxoniumchlorid |
| 19486-61-4 | Lauralkoniumchlorid |
| 25155-18-4 | Methylbenzethoniumchlorid |
| 29546-59-6 | Cicloniumbromid |
| 30716-01-9 | Emiliumtosilat |
| 42879-47-0 | Pranoliumchlorid |
| 54063-57-9 | Suxethoniumchlorid |
| 55077-30-0 | Aclatoniumnapadisilat |
| 58066-85-6 | Miltefosin |
| 58158-77-3 | Amantaniumbromid |
| 58703-78-9 | Cethexoniumchlorid |
| 68379-03-3 | Clofiliumphosphat |
| 70641-51-9 | Edelfosin |
| 77257-42-2 | Stiloniumiodid |
| 29241100 | 57-53-4 | Meprobamat |
| 29241900 | 51-79-6 | Urethan |
| 56-85-9 | Glutamin |
| 57-08-9 | Acexaminsäure |
| 64-55-1 | Mebutamat |
| 77-65-6 | Carbromal |
| 77-66-7 | Acecarbromal |
| 78-28-4 | Emylcamat |
| 78-44-4 | Carisoprodol |
| 95-04-5 | Ectylharnstoff |
| 99-15-0 | Acetylleucin |
| 116-52-9 | Dicloralurea |
| 131-48-6 | Aceneuramsäure |
| 306-41-2 | Hexcarbacholinbromid |
| 466-14-8 | Ibrotamid |
| 496-67-3 | Bromisoval |
| 512-48-1 | Valdetamid |
| 541-79-7 | Carbocloral |
| 544-31-0 | Palmidrol |
| 633-47-6 | Cropropamid |
| 1188-38-1 | Carglumsäure |
| 1675-66-7 | Adelmidrol |
| 1954-79-6 | Mecloralharnstoff |
| 2430-27-5 | Valpromid |
| 2490-97-3 | Aceglutamid |
| 3106-85-2 | Isospagluminsäure |
| 3342-61-8 | Deanolaceglumat |
| 4171-13-5 | Valnoctamid |
| 4213-51-8 | Bromacrylid |
| 4268-36-4 | Tybamat |
| 4910-46-7 | Spagluminsäure |
| 5579-13-5 | Capurid |
| 5667-70-9 | Pentabamat |
| 6168-76-9 | Crotetamid |
| 18679-90-8 | Hopanteninsäure |
| 25269-04-9 | Nisobamat |
| 26305-03-3 | Pepstatin |
| 32838-26-9 | Butoctamid |
| 32954-43-1 | Pendecamain |
| 35301-24-7 | Cedefingol |
| 39825-23-5 | Bisorcic |
| 52061-73-1 | Valdipromid |
| 56488-60-9 | Glutaurin |
| 69542-93-4 | Pivagabin |
| 76990-56-2 | Milacemid |
| 77337-76-9 | Acamprosat |
| 78088-46-7 | Tabilautid |
| 78512-63-7 | Pimelautid |
| 92262-58-3 | Valrocemid |
| 128326-81-8 | Caldiamid |
| 129009-83-2 | Versetamid |
| 132787-19-0 | Tradecamid |
| 138531-07-4 | Sinapultid |
| 210419-36-6 | Opratoniumiodid |
| 250694-07-6 | Teglicar |
| 29242100 | 101-20-2 | Triclocarban |
| 369-77-7 | Halocarban |
| 34866-47-2 | Carbuterol |
| 51213-99-1 | Clanfenur |
| 56980-93-9 | Celiprolol |
| 57460-41-0 | Talinolol |
| 71475-35-9 | Lozilurea |
| 74738-24-2 | Recainam |
| 75949-61-0 | Pafenolol |
| 87721-62-8 | Flestolol |
| 103055-07-8 | Lufenuron |
| 159910-86-8 | Droxinavir |
| 29242400 | 126-52-3 | Ethinamat |
| 29242910 | 137-58-6 | Lidocain |
| 29242970 | 50-19-1 | Oxyfenamat |
| 50-65-7 | Niclosamid |
| 51-06-9 | Procainamid |
| 56-94-0 | Demecariumbromid |
| 60-46-8 | Dimevamid |
| 62-44-2 | Phenacetin |
| 63-25-2 | Carbaril |
| 63-98-9 | Phenacemid |
| 65-45-2 | Salicylamid |
| 71-81-8 | Isopropamidiodid |
| 87-10-5 | Tribromsalan |
| 87-12-7 | Dibromsalan |
| 90-49-3 | Pheneturid |
| 94-35-9 | Styramat |
| 97-27-8 | Chlorbetamid |
| 100-95-8 | Metalkoniumchlorid |
| 101-71-3 | Diphenan |
| 114-80-7 | Neostigminbromid |
| 115-79-7 | Ambenoniumchlorid |
| 118-57-0 | Acetaminosalol |
| 126-27-2 | Oxetacain |
| 126-93-2 | Oxanamid |
| 129-46-4 | Suraminnatrium |
| 129-57-7 | Natriumdiprotrizoat |
| 129-63-5 | Natriumacetrizoat |
| 134-62-3 | Diethyltoluamid |
| 138-56-7 | Trimethobenzamid |
| 148-01-6 | Dinitolmid |
| 148-07-2 | Benzmalecen |
| 304-84-7 | Etamivan |
| 306-20-7 | Fenaclon |
| 332-69-4 | Bromamid |
| 358-52-1 | Hexapropymat |
| 364-62-5 | Metoclopramid |
| 440-58-4 | Iodamid |
| 483-63-6 | Crotamiton |
| 487-48-9 | Salacetamid |
| 501-68-8 | Beclamid |
| 519-88-0 | Ambucetamid |
| 526-18-1 | Osalmid |
| 528-96-1 | Calciumbenzamidosalicylat |
| 532-03-6 | Methocarbamol |
| 552-25-0 | Diampromid |
| 556-08-1 | Acedoben |
| 575-74-6 | Buclosamid |
| 579-38-4 | Diloxanid |
| 587-49-5 | Salfluverin |
| 606-17-7 | Adipiodon |
| 616-68-2 | Trimecain |
| 621-42-1 | Metacetamol |
| 673-31-4 | Phenprobamat |
| 721-50-6 | Prilocain |
| 730-07-4 | Propetamid |
| 735-52-4 | Cetofenicol |
| 737-31-5 | Natriumamidotrizoat |
| 787-93-9 | Ameltolid |
| 847-20-1 | Flubanilat |
| 891-60-1 | Declopramid |
| 938-73-8 | Ethenzamid |
| 1042-42-8 | Carcainiumchlorid |
| 1083-57-4 | Bucetin |
| 1223-36-5 | Clofexamid |
| 1227-61-8 | Mefexamid |
| 1233-53-0 | Bunamiodyl |
| 1421-14-3 | Propanidid |
| 1456-52-6 | Ioproceminsäure |
| 1505-95-9 | Naftypramid |
| 1693-37-4 | Parapropamol |
| 2276-90-6 | Iotalaminsäure |
| 2277-92-1 | Oxyclozanid |
| 2444-46-4 | Nonivamid |
| 2521-01-9 | Encyprat |
| 2577-72-2 | Metabromsalan |
| 2618-25-9 | Ioglycaminsäure |
| 2623-33-8 | Diacetamat |
| 2901-75-9 | Afalanin |
| 3011-89-0 | Aklomid |
| 3115-05-7 | Iobenzaminsäure |
| 3207-50-9 | Clinolamid |
| 3440-28-6 | Betamipron |
| 3567-38-2 | Carfimat |
| 3576-64-5 | Clefamid |
| 3686-58-6 | Tolycain |
| 3734-33-6 | Denatoniumbenzoat |
| 3785-21-5 | Butanilicain |
| 4093-35-0 | Bromoprid |
| 4551-59-1 | Fenalamid |
| 4582-18-7 | Endomid |
| 4663-83-6 | Buramat |
| 4665-04-7 | Fenacetinol |
| 4776-06-1 | Flusalan |
| 5003-48-5 | Benorilat |
| 5107-49-3 | Flualamid |
| 5486-77-1 | Alloclamid |
| 5560-78-1 | Teclozan |
| 5579-05-5 | Paxamat |
| 5579-06-6 | Pentalamid |
| 5579-08-8 | Propyldocetrizoat |
| 5588-21-6 | Cintramid |
| 5591-33-3 | Iosefaminsäure |
| 5591-49-1 | Anilamat |
| 5626-25-5 | Clodacain |
| 5714-09-0 | Ethylcartrizoat |
| 5749-67-7 | Carbasalatcalcium |
| 5779-54-4 | Cyclarbamat |
| 6170-69-0 | Clamidoxinsäure |
| 6340-87-0 | Triclacetamol |
| 6376-26-7 | Salverin |
| 6620-60-6 | Proglumid |
| 6673-35-4 | Practolol |
| 6961-46-2 | Idrocilamid |
| 7199-29-3 | Cyheptamid |
| 7225-61-8 | Natriummetrizoat |
| 7246-21-1 | Natriumtyropanoat |
| 10087-89-5 | Enpromat |
| 10397-75-8 | Iocarminsäure |
| 10423-37-7 | Citenamid |
| 13311-84-7 | Flutamid |
| 13912-77-1 | Octacain |
| 13931-64-1 | Procymat |
| 14008-60-7 | Cresotamid |
| 14261-75-7 | Cloforex |
| 14417-88-0 | Melinamid |
| 14437-41-3 | Clioxanid |
| 14817-09-5 | Decimemid |
| 15302-15-5 | Etosalamid |
| 15585-88-3 | Dicarfen |
| 15686-76-7 | Bensalan |
| 15687-05-5 | Cloracetadol |
| 15687-14-6 | Embutramid |
| 15687-16-8 | Carbifen |
| 15866-90-7 | Incyclinid |
| 16024-67-2 | Iotrizoesäure |
| 16034-77-8 | Iocetaminsäure |
| 16231-75-7 | Atolid |
| 17243-49-1 | Diclometid |
| 17692-45-4 | Chatacain |
| 18699-02-0 | Actarit |
| 18966-32-0 | Clocanfamid |
| 19368-18-4 | Ftaxilid |
| 19863-06-0 | Ioxotrizoesäure |
| 20788-07-2 | Resorantel |
| 21434-91-3 | Capobeninsäure |
| 22148-75-0 | Formetorex |
| 22568-64-5 | Diacetolol |
| 22662-39-1 | Rafoxanid |
| 22730-86-5 | Iolixaninsäure |
| 22839-47-0 | Aspartam |
| 24353-45-5 | Dibusadol |
| 24353-88-6 | Lorbamat |
| 25287-60-9 | Etofamid |
| 25451-15-4 | Felbamat |
| 25827-76-3 | Iomeglaminsäure |
| 26095-59-0 | Otiloniumbromid |
| 26717-47-5 | Clofibrid |
| 26718-25-2 | Halofenat |
| 26750-81-2 | Alibendol |
| 26887-04-7 | Iotraninsäure |
| 27736-80-7 | Fenaftinsäure |
| 28179-44-4 | Ioxitalaminsäure |
| 29122-68-7 | Atenolol |
| 29541-85-3 | Oxitriptylin |
| 29619-86-1 | Moctamid |
| 30531-86-3 | Colfenamat |
| 30533-89-2 | Flurantel |
| 30544-61-7 | Clanobutin |
| 30653-83-9 | Parsalmid |
| 31127-82-9 | Iodoxaminsäure |
| 31598-07-9 | Iozominsäure |
| 32421-46-8 | Bunaftin |
| 32795-44-1 | Acecainid |
| 34919-98-7 | Cetamolol |
| 36093-47-7 | Salantel |
| 36141-82-9 | Diamfenetid |
| 36637-18-0 | Etidocain |
| 36894-69-6 | Labetalol |
| 37106-97-1 | Bentiromid |
| 37517-30-9 | Acebutolol |
| 37723-78-7 | Ioproninsäure |
| 37863-70-0 | Iosumetinsäure |
| 38103-61-6 | Tolamolol |
| 38647-79-9 | Urefibrat |
| 39907-68-1 | Dopamantin |
| 40256-99-3 | Flucetorex |
| 40912-73-0 | Brosotamid |
| 41113-86-4 | Bromoxanid |
| 41708-72-9 | Tocainid |
| 41859-67-0 | Bezafibrat |
| 42794-76-3 | Midodrin |
| 46803-81-0 | Saletamid |
| 49755-67-1 | Ioglicinsäure |
| 51012-32-9 | Tiaprid |
| 51022-74-3 | Iotroxinsäure |
| 51876-99-4 | Ioserinsäure |
| 53370-90-4 | Exalamid |
| 53783-83-8 | Tromantadin |
| 53902-12-8 | Tranilast |
| 54063-35-3 | Dofamiumchlorid |
| 54063-40-0 | Fenoxedil |
| 54340-61-3 | Brovanexin |
| 54785-02-3 | Adamexin |
| 54870-28-9 | Meglitinid |
| 55837-29-1 | Tiropramid |
| 56281-36-8 | Motretinid |
| 56562-79-9 | Ioglunid |
| 57227-17-5 | Sevopramid |
| 58338-59-3 | Dinalin |
| 58473-74-8 | Cinromid |
| 58493-49-5 | Olvanil |
| 59017-64-0 | Ioxaglicsäure |
| 59110-35-9 | Pamatolol |
| 59160-29-1 | Lidofenin |
| 59179-95-2 | Lorzafon |
| 60019-19-4 | Iotetrinsäure |
| 60166-93-0 | Iopamidol |
| 62666-20-0 | Progabid |
| 62992-61-4 | Etersalat |
| 63245-28-3 | Etifenin |
| 63941-73-1 | Ioglucol |
| 63941-74-2 | Ioglucomid |
| 64379-93-7 | Cinflumid |
| 65569-29-1 | Cloxaceprid |
| 65617-86-9 | Avizafon |
| 65646-68-6 | Fenretinid |
| 65717-97-7 | Disofenin |
| 66108-95-0 | Iohexol |
| 66292-52-2 | Butilfenin |
| 66532-85-2 | Propacetamol |
| 67346-49-0 | Arformoterol |
| 67450-44-6 | Eclanamin |
| 67579-24-2 | Bromadolin |
| 70009-66-4 | Oxalinast |
| 70541-17-2 | Oxazafon |
| 70976-76-0 | Bifepramid |
| 71119-12-5 | Dinazafon |
| 73334-07-3 | Iopromid |
| 73573-87-2 | Formoterol |
| 74517-78-5 | Indecainid |
| 75616-02-3 | Dulozafon |
| 75616-03-4 | Ciprazafon |
| 75659-07-3 | Dilevalol |
| 76812-98-1 | Trigevolol |
| 78266-06-5 | Mebrofenin |
| 78281-72-8 | Nepafenac |
| 78649-41-9 | Iomeprol |
| 79211-10-2 | Iosimid |
| 79211-34-0 | Iotrisid |
| 79770-24-4 | Iotrolan |
| 81045-33-2 | Iodecimol |
| 81732-65-2 | Bambuterol |
| 82821-47-4 | Mabuprofen |
| 83435-66-9 | Delapril |
| 85409-44-5 | Cloponon |
| 86216-41-3 | Broxitalaminsäure |
| 87071-16-7 | Arclofenin |
| 87771-40-2 | Ioversol |
| 88321-09-9 | Aloxistatin |
| 89797-00-2 | Iopentol |
| 90895-85-5 | Ronactolol |
| 92339-11-2 | Iodixanol |
| 92623-85-3 | Milnacipran |
| 94497-51-5 | Tamibaroten |
| 96191-65-0 | Ioxabrolinsäure |
| 96847-55-1 | Levomilnacipran |
| 97702-82-4 | Iosarcol |
| 97964-54-0 | Tomoglumid |
| 97964-56-2 | Lorglumid |
| 98815-38-4 | Casokefamid |
| 102670-46-2 | Batanoprid |
| 104775-36-2 | Ecabapid |
| 105816-04-4 | Nateglinid |
| 106719-74-8 | Galtifenin |
| 107097-80-3 | Loxiglumid |
| 107793-72-6 | Ioxilan |
| 112522-64-2 | Tacedinalin |
| 119363-62-1 | Amiglumid |
| 119817-90-2 | Dexloxiglumid |
| 122898-67-3 | Itoprid |
| 123122-54-3 | Candoxatrilat |
| 123122-55-4 | Candoxatril |
| 123441-03-2 | Rivastigmin |
| 128298-28-2 | Remacemid |
| 131179-95-8 | Efaproxiral |
| 133865-88-0 | Priralfinamid |
| 133865-89-1 | Safinamid |
| 136949-58-1 | Iobitridol |
| 138112-76-2 | Agomelatin |
| 141660-63-1 | Iofratol |
| 147362-57-0 | Lovirid |
| 147497-64-1 | Davasaicin |
| 150812-12-7 | Retigabin |
| 156740-57-7 | Axitirom |
| 163000-63-3 | Neboglamin |
| 172820-23-4 | Pexiganan |
| 173334-57-1 | Aliskiren |
| 175385-62-3 | Lasinavir |
| 175481-36-4 | Lacosamid |
| 181816-48-8 | Ombrabulin |
| 181872-90-2 | Iosimenol |
| 183990-46-7 | Salcaprozsäure |
| 188196-22-7 | Frakefamid |
| 193079-69-5 | Tabimorelin |
| 194085-75-1 | Carisbamat |
| 194785-19-8 | Bedoradrin |
| 196618-13-0 | Oseltamivir |
| 202844-10-8 | Indantadol |
| 209394-27-4 | Ladostigil |
| 220847-86-9 | Valategrast |
| 228266-40-8 | Taltobulin |
| 254750-02-2 | Emricasan |
| 260980-89-0 | Topilutamid |
| 289656-45-7 | Senicapoc |
| 355129-15-6 | Eprotirom |
| 387825-03-8 | Salclobuzsäure |
| 402567-16-2 | Firategrast |
| 441765-98-6 | Talaglumetad |
| 478296-72-9 | Gabapentinenacarbil |
| 608137-32-2 | Lisdexamfetamin |
| 652990-07-3 | Milveterol |
| 847353-30-4 | Arbaclofenplacarbil |
| 29251200 | 77-21-4 | Glutethimid |
| 29251995 | 50-35-1 | Thalidomid |
| 60-45-7 | Fenimid |
| 64-65-3 | Bemegrid |
| 77-41-8 | Mesuximid |
| 77-67-8 | Ethosuximid |
| 86-34-0 | Phensuximid |
| 125-84-8 | Aminoglutethimid |
| 1156-05-4 | Phenglutarimid |
| 1673-06-9 | Amphotalid |
| 2897-83-8 | Alonimid |
| 6319-06-8 | Noreximid |
| 7696-12-0 | Tetramethrin |
| 10403-51-7 | Mitindomid |
| 14166-26-8 | Taglutimid |
| 19171-19-8 | Pomalidomid |
| 21925-88-2 | Tesicam |
| 22855-57-8 | Brosuximid |
| 35423-09-7 | Tesimid |
| 51411-04-2 | Alrestatin |
| 54824-17-8 | Mitonafid |
| 66537-94-8 | Ciproximid |
| 69408-81-7 | Amonafid |
| 129688-50-2 | Minalrestat |
| 144849-63-8 | Bisnafid |
| 162706-37-8 | Elinafid |
| 29252900 | 55-56-1 | Chlorhexidin |
| 55-73-2 | Betanidin |
| 74-79-3 | Arginin |
| 100-33-4 | Pentamidin |
| 101-93-9 | Phenacain |
| 104-32-5 | Propamidin |
| 114-86-3 | Phenformin |
| 135-43-3 | Lauroguadin |
| 140-59-0 | Stilbamidinisetionat |
| 459-86-9 | Mitoguazon |
| 495-99-8 | Hydroxystilbamidin |
| 496-00-4 | Dibrompropamidin |
| 500-92-5 | Proguanil |
| 537-21-3 | Chlorproguanil |
| 657-24-9 | Metformin |
| 692-13-7 | Buformin |
| 886-08-8 | Norletimol |
| 1221-56-3 | Natriumiopodat |
| 1729-61-9 | Renytolin |
| 3459-96-9 | Amicarbalid |
| 3658-25-1 | Guanoctin |
| 3748-77-4 | Bunamidin |
| 3811-75-4 | Hexamidin |
| 4210-97-3 | Tiformin |
| 5581-35-1 | Amfecloral |
| 5879-67-4 | Oletimol |
| 6443-40-9 | Xylamidintosilat |
| 6903-79-3 | Creatinolfosfat |
| 13050-83-4 | Guanoxyfen |
| 15339-50-1 | Ferrotrenin |
| 17035-90-4 | Tilarginin |
| 22573-93-9 | Alexidin |
| 22790-84-7 | Carbantel |
| 29110-47-2 | Guanfacin |
| 33089-61-1 | Amitraz |
| 39492-01-8 | Gabexat |
| 45086-03-1 | Etoformin |
| 46464-11-3 | Meobentin |
| 49745-00-8 | Amidantel |
| 55926-23-3 | Guanclofin |
| 59721-28-7 | Camostat |
| 66871-56-5 | Lidamidin |
| 76631-45-3 | Napactadin |
| 78718-52-2 | Benexat |
| 80018-06-0 | Fengabin |
| 81525-10-2 | Nafamostat |
| 81907-78-0 | Batebulast |
| 85125-49-1 | Biclodil |
| 85465-82-3 | Thymotrinan |
| 86914-11-6 | Tolgabid |
| 98629-43-7 | Gusperimus |
| 137159-92-3 | Aptiganel |
| 146510-36-3 | Olanexidin |
| 146978-48-5 | Moxilubant |
| 149820-74-6 | Xemilofiban |
| 160677-67-8 | Tresperimus |
| 170368-04-4 | Anisperimus |
| 330600-85-6 | Peramivir |
| 346735-24-8 | Amelubant |
| 29263000 | 16397-28-7 | Fenproporex |
| 29269070 | 52-53-9 | Verapamil |
| 77-51-0 | Isoaminil |
| 137-05-3 | Mecrilat |
| 1069-55-2 | Bucrilat |
| 1113-10-6 | Guancidin |
| 1689-89-0 | Nitroxinil |
| 5232-99-5 | Etocrilen |
| 6197-30-4 | Octocrilen |
| 6606-65-1 | Enbucrilat |
| 6701-17-3 | Ocrilat |
| 15599-27-6 | Etaminil |
| 16662-47-8 | Gallopamil |
| 17590-01-1 | Amfetaminil |
| 21702-93-2 | Cloguanamil |
| 23023-91-8 | Flucrilat |
| 34915-68-9 | Bunitrolol |
| 38321-02-7 | Dexverapamil |
| 53882-12-5 | Lodoxamid |
| 54239-37-1 | Cimaterol |
| 57808-65-8 | Closantel |
| 58503-83-6 | Penirolol |
| 65655-59-6 | Pacrinolol |
| 65899-72-1 | Alozafon |
| 78370-13-5 | Emopamil |
| 83200-10-6 | Anipamil |
| 85247-76-3 | Dagapamil |
| 85247-77-4 | Ronipamil |
| 86880-51-5 | Epanolol |
| 92302-55-1 | Devapamil |
| 101238-51-1 | Levemopamil |
| 108605-62-5 | Teriflunomid |
| 111753-73-2 | Satigrel |
| 123548-56-1 | Acreozast |
| 130929-57-6 | Entacapon |
| 136033-49-3 | Nexopamil |
| 137109-71-8 | Balazipon |
| 147076-36-6 | Laflunimus |
| 153259-65-5 | Cilomilast |
| 202057-76-9 | Manitimus |
| 220641-11-2 | Naminidil |
| 29270000 | 94-10-0 | Etoxazen |
| 502-98-7 | Chlorazodin |
| 536-71-0 | Diminazen |
| 80573-03-1 | Ipsalazid |
| 80573-04-2 | Balsalazid |
| 29280090 | 51-71-8 | Phenelzin |
| 55-52-7 | Pheniprazin |
| 65-64-5 | Mebanazin |
| 70-51-9 | Deferoxamin |
| 103-03-7 | Phenicarbazid |
| 127-07-1 | Hydroxycarbamid |
| 140-87-4 | Cyacetacid |
| 322-35-0 | Benserazid |
| 511-41-1 | Diphoxazid |
| 546-88-3 | Acetohydroxamsäure |
| 555-65-7 | Brocresin |
| 671-16-9 | Procarbazin |
| 2438-72-4 | Bufexamac |
| 2675-35-6 | Sivifen |
| 3240-20-8 | Carbenzid |
| 3362-45-6 | Noxiptilin |
| 3544-35-2 | Iproclozid |
| 3583-64-0 | Bumadizon |
| 3788-16-7 | Cimemoxin |
| 3818-37-9 | Fenoxypropazin |
| 4267-81-6 | Bolazin |
| 4684-87-1 | Octamoxin |
| 5001-32-1 | Guanoclor |
| 5051-62-7 | Guanabenz |
| 5579-27-1 | Simtrazen |
| 7473-70-3 | Guanoxabenz |
| 7654-03-7 | Benmoxin |
| 14816-18-3 | Phoxim |
| 15256-58-3 | Beloxamid |
| 15687-37-3 | Naftazon |
| 20228-27-7 | Ruvazon |
| 22033-87-0 | Olesoxim |
| 24701-51-7 | Demexiptilin |
| 25394-78-9 | Cetoxim |
| 25875-51-8 | Robenidin |
| 28860-95-9 | Carbidopa |
| 34297-34-2 | Anidoxim |
| 38274-54-3 | Benurestat |
| 46263-35-8 | Nafomin |
| 53078-44-7 | Caproxamin |
| 53648-05-8 | Ibuproxam |
| 54063-51-3 | Nadoxolol |
| 54739-18-3 | Fluvoxamin |
| 54739-19-4 | Clovoxamin |
| 56187-89-4 | Ximoprofen |
| 57925-64-1 | Naprodoxim |
| 58832-68-1 | Cloximat |
| 60070-14-6 | Mariptilin |
| 76144-81-5 | Meldonium |
| 78372-27-7 | Stirocainid |
| 81424-67-1 | Caracemid |
| 85750-38-5 | Erocainid |
| 90581-63-8 | Falintolol |
| 95268-62-5 | Upenazim |
| 105613-48-7 | Exametazim |
| 127420-24-0 | Idrapril |
| 130579-75-8 | Eplivanserin |
| 141184-34-1 | Filaminast |
| 141579-54-6 | Fenleuton |
| 149400-88-4 | Sardomozid |
| 149647-78-9 | Vorinostat |
| 154039-60-8 | Marimastat |
| 203737-93-3 | Istaroxim |
| 238750-77-1 | Tosedostat |
| 352513-83-8 | Semapimod |
| 869572-92-9 | Tecovirimat |
| 29299000 | 139-05-9 | Natriumcyclamat |
| 154-93-8 | Carmustin |
| 299-86-5 | Crufomat |
| 1491-41-4 | Naftalofos |
| 3733-81-1 | Defosfamid |
| 4075-88-1 | Oxifentorex |
| 4317-14-0 | Amitriptylinoxid |
| 5854-93-3 | Alanosin |
| 13010-47-4 | Lomustin |
| 13909-09-6 | Semustin |
| 15350-99-9 | Amoxydramincamsilat |
| 31645-39-3 | Palifosfamid |
| 52658-53-4 | Benfosformin |
| 52758-02-8 | Benzaprinoxid |
| 60784-46-5 | Elmustin |
| 70788-28-2 | Flurofamid |
| 70788-29-3 | Tolfamid |
| 73105-03-0 | Neptamustin |
| 97642-74-5 | Clomifenoxid |
| 136470-65-0 | Banoxantron |
| 166518-60-1 | Avasimib |
| 168021-79-2 | Disufentonnatrium |
| 29302000 | 148-18-5 | Ditiocarbnatrium |
| 3735-90-8 | Fencarbamid |
| 27877-51-6 | Tolindat |
| 50838-36-3 | Tolciclat |
| 29303000 | 95-05-6 | Sulfiram |
| 97-77-8 | Disulfiram |
| 137-26-8 | Thiram |
| 29304010 | 63-68-3 | Methionin |
| 29309013 | 52-90-4 | Cystein |
| 29309016 | 52-67-5 | Penicillamin |
| 616-91-1 | Acetylcystein |
| 638-23-3 | Carbocistein |
| 2485-62-3 | Mecystein |
| 5287-46-7 | Prenistein |
| 13189-98-5 | Fudostein |
| 18725-37-6 | Dacistein |
| 42293-72-1 | Bencistein |
| 65002-17-7 | Bucillamin |
| 82009-34-5 | Cilastatin |
| 86042-50-4 | Cistinexin |
| 87573-01-1 | Salnacedin |
| 89163-44-0 | Cinaproxen |
| 89767-59-9 | Salmistein |
| 29309030 | 583-91-5 | Desmeninol |
| 29309098 | 59-52-9 | Dimercaprol |
| 60-23-1 | Mercaptamin |
| 67-68-5 | Dimethylsulfoxid |
| 77-46-3 | Acedapson |
| 80-08-0 | Dapson |
| 82-99-5 | Tifenamil |
| 97-18-7 | Bithionol |
| 97-24-5 | Fenticlor |
| 104-06-3 | Thioacetazon |
| 108-02-1 | Captamin |
| 109-57-9 | Allylthioharnstoff |
| 121-55-1 | Subathizon |
| 127-60-6 | Acediasulfonnatrium |
| 133-65-3 | Solasulfon |
| 144-75-2 | Aldesulfonnatrium |
| 304-55-2 | Succimer |
| 305-97-5 | Anthiolimin |
| 473-32-5 | Chaulmosulfon |
| 486-17-9 | Captodiam |
| 500-89-0 | Thiambutosin |
| 502-55-6 | Dixanthogen |
| 513-10-0 | Ecothiopatiodid |
| 539-21-9 | Ambazon |
| 554-18-7 | Glucosulfon |
| 584-69-0 | Ditophal |
| 786-19-6 | Carbofenotion |
| 790-69-2 | Loflucarban |
| 844-26-8 | Bithionoloxid |
| 910-86-1 | Tiocarlid |
| 926-93-2 | Metallibur |
| 1166-34-3 | Cinanserin |
| 1234-30-6 | Etocarlid |
| 1953-02-2 | Tiopronin |
| 2398-96-1 | Tolnaftat |
| 2507-91-7 | Gloxazon |
| 2924-67-6 | Fluoreson |
| 3383-96-8 | Temefos |
| 3569-58-2 | Oxysoniumiodid |
| 3569-59-3 | Hexasoniumiodid |
| 3569-77-5 | Amidapson |
| 4044-65-9 | Bitoscanat |
| 4938-00-5 | Danostein |
| 5835-72-3 | Diprofen |
| 5934-14-5 | Succisulfon |
| 5964-62-5 | Diathymosulfon |
| 5965-40-2 | Allocupreidnatrium |
| 6385-58-6 | Natriumbitionolat |
| 6964-20-1 | Tiadenol |
| 7009-79-2 | Xenthiorat |
| 10433-71-3 | Tiametoniumiodid |
| 10489-23-3 | Tioctilat |
| 13402-51-2 | Tibenzat |
| 14433-82-0 | Thiacetarsamidnatrium |
| 15599-39-0 | Noxytiolin |
| 15686-78-9 | Tiosalan |
| 16208-51-8 | Dimesna |
| 19767-45-4 | Mesna |
| 19881-18-6 | Nitroscanat |
| 20537-88-6 | Amifostin |
| 22012-72-2 | Zilantel |
| 23205-04-1 | Iosulamid |
| 23233-88-7 | Brotianid |
| 23288-49-5 | Probucol |
| 25827-12-7 | Suloxifen |
| 26328-53-0 | Amoscanat |
| 26481-51-6 | Tiprenolol |
| 27025-41-8 | Oxiglutation |
| 27450-21-1 | Osmadizon |
| 29335-92-0 | Dextiopronin |
| 34914-39-1 | Ritiometan |
| 35727-72-1 | Ontianil |
| 38194-50-2 | Sulindac |
| 38452-29-8 | Tolmesoxid |
| 39516-21-7 | Tiopropamin |
| 42461-79-0 | Sulfonterol |
| 53993-67-2 | Tiflorex |
| 54063-56-8 | Suloctidil |
| 54657-98-6 | Serfibrat |
| 55837-28-0 | Tiafibrat |
| 58306-30-2 | Febantel |
| 58569-55-4 | Metenkefalin |
| 59973-80-7 | Exisulind |
| 63547-13-7 | Adrafinil |
| 66264-77-5 | Sulfinalol |
| 66516-09-4 | Mertiatid |
| 66608-32-0 | Imcarbofos |
| 66960-34-7 | Metkefamid |
| 68693-11-8 | Modafinil |
| 69217-67-0 | Sumacetamol |
| 69819-86-9 | Darinaparsin |
| 70895-45-3 | Tipropidil |
| 71767-13-0 | Iotasul |
| 74639-40-0 | Docarpamin |
| 79467-22-4 | Bipenamol |
| 81045-50-3 | Pivopril |
| 81110-73-8 | Racecadotril |
| 82599-22-2 | Ditiomustin |
| 82964-04-3 | Tolrestat |
| 83519-04-4 | Ilmofosin |
| 85053-46-9 | Suricainid |
| 85754-59-2 | Ambamustin |
| 87556-66-9 | Cloticason |
| 87719-32-2 | Etaroten |
| 88041-40-1 | Lemidosul |
| 88255-01-0 | Netobimin |
| 89987-06-4 | Tiludroninsäure |
| 90357-06-5 | Bicalutamid |
| 94055-76-2 | Suplatasttosilat |
| 101973-77-7 | Esonarimod |
| 103725-47-9 | Betiatid |
| 105687-93-2 | Sumaroten |
| 106854-46-0 | Argimesna |
| 107023-41-6 | Pobilukast |
| 112111-43-0 | Armodafinil |
| 112573-72-5 | Dexecadotril |
| 112573-73-6 | Ecadotril |
| 113593-34-3 | Flosatidil |
| 114568-26-2 | Patamostat |
| 122575-28-4 | Naglivan |
| 123955-10-2 | Almokalant |
| 125961-82-2 | Tipelukast |
| 127304-28-3 | Linaroten |
| 134993-74-1 | Tibeglisen |
| 137109-78-5 | Orazipon |
| 158382-37-7 | Canfosfamid |
| 159138-80-4 | Cariporid |
| 162520-00-5 | Salirasib |
| 168682-53-9 | Ezatiostat |
| 179545-77-8 | Tanomastat |
| 187870-78-6 | Rimeporid |
| 202340-45-2 | Eflucimib |
| 211513-37-0 | Dalcetrapib |
| 216167-82-7 | Succinobucol |
| 216167-92-9 | Camobucol |
| 216167-95-2 | Elsibucol |
| 488832-69-5 | Elesclomol |
| 496050-39-6 | Pemaglitazar |
| 603139-19-1 | Odanacatib |
| 608141-41-9 | Apremilast |
| 887148-69-8 | Monepantel |
| 29313950 | 2809-21-4 | Etidronsäure |
| 29313990 | 52-68-6 | Metrifonat |
| 126-22-7 | Butonat |
| 1984-15-2 | Medroninsäure |
| 2398-95-0 | Foscolinsäure |
| 10596-23-3 | Clodroninsäure |
| 13237-70-2 | Fosmeninsäure |
| 15468-10-7 | Oxidroninsäure |
| 16543-10-5 | Fosenazid |
| 17316-67-5 | Butafosfan |
| 40391-99-9 | Pamidroninsäure |
| 51321-79-0 | Sparfosinsäure |
| 51395-42-7 | Butedroninsäure |
| 54870-27-8 | Fosfonetnatrium |
| 57808-64-7 | Toldimfos |
| 60668-24-8 | Alafosfalin |
| 63132-38-7 | Lidadronsäure |
| 63132-39-8 | Olpadronsäure |
| 63585-09-1 | Foscarnetnatrium |
| 66376-36-1 | Alendroninsäure |
| 73514-87-1 | Fosarilat |
| 76541-72-5 | Mifobat |
| 79778-41-9 | Neridroninsäure |
| 92118-27-9 | Fotemustin |
| 103486-79-9 | Belfosdil |
| 114084-78-5 | Ibandronsäure |
| 124351-85-5 | Incadronsäure |
| 127502-06-1 | Tetrofosmin |
| 133208-93-2 | Ibrolipim |
| 29319000 | 0-00-0 | Repagermanium |
| 97-44-9 | Acetarsol |
| 98-50-0 | Arsanilsäure |
| 98-72-6 | Nitarson |
| 116-49-4 | Glykobiarsol |
| 121-19-7 | Roxarson |
| 121-59-5 | Carbarson |
| 306-12-7 | Oxophenarsin |
| 455-83-4 | Dichlorophenarsin |
| 457-60-3 | Neoarsphenamin |
| 535-51-3 | Phenarsonsulfoxylat |
| 554-72-3 | Tryparsamid |
| 618-82-6 | Sulfarsphenamin |
| 2430-46-8 | Tolboxan |
| 3639-19-8 | Difetarson |
| 5959-10-4 | Stibosamin |
| 19028-28-5 | Toliodiumchlorid |
| 33204-76-1 | Chadrosilan |
| 65606-61-3 | Diciferron |
| 68959-20-6 | Disichoniumchlorid |
| 75018-71-2 | Tauroselcholinsäure |
| 125973-56-0 | Amsilaroten |
| 126595-07-1 | Propagermanium |
| 132236-18-1 | Zifrosilon |
| 29321900 | 59-87-0 | Nitrofural |
| 67-28-7 | Nihydrazon |
| 405-22-1 | Nidroxyzon |
| 541-64-0 | Furtrethoniumiodid |
| 549-40-6 | Furostilbestrol |
| 735-64-8 | Fenamifuril |
| 965-52-6 | Nifuroxazid |
| 1338-39-2 | Sorbitanlaurat |
| 1338-41-6 | Sorbitanstearat |
| 1338-43-8 | Sorbitanoleat |
| 3270-71-1 | Nifuraldezon |
| 3563-92-6 | Zylofuramin |
| 3690-58-2 | Fubrogoniumiodid |
| 3776-93-0 | Furfenorex |
| 4662-17-3 | Furidaron |
| 5579-89-5 | Nifursemizon |
| 5579-95-3 | Nifurmeron |
| 5580-25-6 | Nifurethazon |
| 6236-05-1 | Nifuroxim |
| 6673-97-8 | Spiroxason |
| 15686-77-8 | Fursalan |
| 16915-70-1 | Nifursol |
| 19561-70-7 | Nifuratron |
| 26266-57-9 | Sorbitanpalmitat |
| 26266-58-0 | Sorbitantrioleat |
| 26658-19-5 | Sorbitantristearat |
| 28434-01-7 | Bioresmethrin |
| 31329-57-4 | Naftidrofuryl |
| 53684-49-4 | Bufetolol |
| 60653-25-0 | Orpanoxin |
| 64743-08-4 | Diclofurim |
| 64743-09-5 | Nitrafudam |
| 66357-35-5 | Ranitidin |
| 72420-38-3 | Acifran |
| 75748-50-4 | Ancarolol |
| 84845-75-0 | Niperotidin |
| 93064-63-2 | Venritidin |
| 142996-66-5 | Furomin |
| 156722-18-8 | Rostafuroxin |
| 186953-56-0 | Pafuramidin |
| 253128-41-5 | Eribulin |
| 393101-41-2 | Milataxel |
| 29322010 | 77-09-8 | Phenolphthalein |
| 29322090 | 52-01-7 | Spironolacton |
| 56-72-4 | Coumafos |
| 57-57-8 | Propiolacton |
| 66-76-2 | Dicoumarol |
| 76-65-3 | Amolanon |
| 81-81-2 | Warfarin |
| 90-33-5 | Hymecromon |
| 152-72-7 | Acenocumarol |
| 321-55-1 | Haloxon |
| 435-97-2 | Phenprocumon |
| 465-39-4 | Bufogenin |
| 476-66-4 | Ellagsäure |
| 477-32-7 | Visnadin |
| 548-00-5 | Ethylbiscumacetat |
| 642-83-1 | Aceglaton |
| 804-10-4 | Carbocromen |
| 1233-70-1 | Diarbaron |
| 2908-75-0 | Esculamin |
| 3258-51-3 | Valofan |
| 3447-95-8 | Benfurodilhemisuccinat |
| 3902-71-4 | Trioxysalen |
| 4366-18-1 | Coumetarol |
| 15301-80-1 | Oxamarin |
| 15301-97-0 | Xylocumarol |
| 26538-44-3 | Zeranol |
| 29334-07-4 | Sulmarin |
| 32449-92-6 | Glucurolacton |
| 35838-63-2 | Clocumarol |
| 42422-68-4 | Taleranol |
| 52814-39-8 | Metesculetol |
| 58409-59-9 | Bucumolol |
| 60986-89-2 | Clofurac |
| 65776-67-2 | Afurolol |
| 66898-60-0 | Talosalat |
| 67268-43-3 | Giparmen |
| 67696-82-6 | Acrihellin |
| 68206-94-0 | Cloricromen |
| 70288-86-7 | Ivermectin |
| 73573-88-3 | Mevastatin |
| 75139-06-9 | Tetronasin |
| 75330-75-5 | Lovastatin |
| 75992-53-9 | Moxadolen |
| 79902-63-9 | Simvastatin |
| 81478-25-3 | Lomevacton |
| 87810-56-8 | Fostriecin |
| 91406-11-0 | Esupron |
| 96829-58-2 | Orlistat |
| 109791-32-4 | Ascorbylgamolenat |
| 112856-44-7 | Losigamon |
| 113507-06-5 | Moxidectin |
| 127943-53-7 | Disermolid |
| 132100-55-1 | Dalvastatin |
| 140616-46-2 | Fluoresceinlisicol |
| 150785-53-8 | Alemcinal |
| 154738-42-8 | Mitemcinal |
| 161262-29-9 | Amotosalen |
| 162011-90-7 | Rofecoxib |
| 165108-07-6 | Selamectin |
| 189954-96-9 | Firocoxib |
| 195883-06-8 | Omtriptolid |
| 29329500 | 1972-08-3 | Dronabinol |
| 29329900 | 136-70-9 | Protokylol |
| 451-77-4 | Homarylamin |
| 470-43-9 | Promoxolan |
| 541-66-2 | Oxapropaniumiodid |
| 1344-34-9 | Stibaminglucosid |
| 1508-45-8 | Mitopodozid |
| 3416-24-8 | Glucosamin |
| 3567-40-6 | Dioxamat |
| 4764-17-4 | Tenamfetamin |
| 5684-90-2 | Penthrichloral |
| 12286-76-9 | Ferrinfructose |
| 12569-38-9 | Calciumglubionat |
| 18296-45-2 | Didrovaltrat |
| 18467-77-1 | Diprogulinsäure |
| 25161-41-5 | Acevaltrat |
| 30910-27-1 | Treloxinat |
| 31105-14-3 | Olmidin |
| 31112-62-6 | Metrizamid |
| 33069-62-4 | Paclitaxel |
| 34753-46-3 | Ciheptolan |
| 40580-59-4 | Guanadrel |
| 47254-05-7 | Spiroxepin |
| 49763-96-4 | Stiripentol |
| 51372-29-3 | Dexbudesonid |
| 53341-49-4 | Ponfibrat |
| 53983-00-9 | Nibroxan |
| 55102-44-8 | Bofumustin |
| 56180-94-0 | Acarbose |
| 56290-94-9 | Medroxalol |
| 58546-54-6 | Besigomsin |
| 58994-96-0 | Ranimustin |
| 61136-12-7 | Almurtid |
| 61869-07-6 | Domiodol |
| 61914-43-0 | Glucuronamid |
| 66112-59-2 | Temurtid |
| 71963-77-4 | Artemether |
| 74817-61-1 | Murabutid |
| 75887-54-6 | Artemotil |
| 78113-36-7 | Romurtid |
| 81267-65-4 | Idronoxil |
| 83461-56-7 | Mifamurtid |
| 85443-48-7 | Bencianol |
| 90733-40-7 | Edifolon |
| 97240-79-4 | Topiramat |
| 98383-18-7 | Ecomustin |
| 105618-02-8 | Galamustin |
| 114870-03-0 | Fondaparinuxnatrium |
| 114977-28-5 | Docetaxel |
| 116818-99-6 | Isalstein |
| 117570-53-3 | Vadimezan |
| 118457-15-1 | Dexnebivolol |
| 118457-16-2 | Levonebivolol |
| 122312-55-4 | Dosmalfat |
| 123072-45-7 | Aprosulatnatrium |
| 128196-01-0 | Escitalopram |
| 135038-57-2 | Fasidotril |
| 137275-81-1 | Osemozotan |
| 149920-56-9 | Idraparinuxnatrium |
| 156294-36-9 | Larotaxel |
| 167256-08-8 | Enrasentan |
| 171092-39-0 | Defoslimod |
| 175013-73-7 | Tidembersat |
| 181296-84-4 | Omigapil |
| 182824-33-5 | Artesunat |
| 183133-96-2 | Cabazitaxel |
| 185955-34-4 | Eritoran |
| 186040-50-6 | Paclitaxelceribat |
| 186348-23-2 | Ortataxel |
| 196597-26-9 | Ramelteon |
| 280585-34-4 | Oxeglitazar |
| 329306-27-6 | Lirimilast |
| 50-34-0 | Propanthelinbromid |
| 53-46-3 | Methantheliniumbromid |
| 61-74-5 | Domoxin |
| 68-90-6 | Benziodaron |
| 78-34-2 | Dioxation |
| 82-02-0 | Khellin |
| 85-90-5 | Methylchromon |
| 87-33-2 | Isosorbiddinitrat |
| 119-41-5 | Efloxat |
| 154-23-4 | Cianidanol |
| 480-17-1 | Leucocianidol |
| 521-35-7 | Cannabinol |
| 652-67-5 | Isosorbid |
| 1165-48-6 | Dimeflin |
| 1477-19-6 | Benzaron |
| 1668-19-5 | Doxepin |
| 1951-25-3 | Amiodaron |
| 2165-19-7 | Guanoxan |
| 2455-84-7 | Ambenoxan |
| 3562-84-3 | Benzbromaron |
| 3570-46-5 | Ethomoxan |
| 3607-18-9 | Cidoxepin |
| 3611-72-1 | Cloridarol |
| 4439-67-2 | Amikhellin |
| 4442-60-8 | Butamoxan |
| 4730-07-8 | Pentamoxan |
| 4940-39-0 | Chromocarb |
| 6538-22-3 | Dimeprozan |
| 7182-51-6 | Talopram |
| 13157-90-9 | Benzchercin |
| 15686-60-9 | Flavamin |
| 15686-63-2 | Etabenzaron |
| 16051-77-7 | Isosorbidmononitrat |
| 16110-51-3 | Cromoglicinsäure |
| 18296-44-1 | Valtrat |
| 19825-63-9 | Pirnabin |
| 19889-45-3 | Guabenxan |
| 22888-70-6 | Silibinin |
| 23580-33-8 | Furacrininsäure |
| 23915-73-3 | Trebenzomin |
| 26020-55-3 | Oxetoron |
| 26225-59-2 | Mecinaron |
| 29782-68-1 | Silidianin |
| 33459-27-7 | Xanoxinsäure |
| 33889-69-9 | Silicristin |
| 34887-52-0 | Fenisorex |
| 35212-22-7 | Ipriflavon |
| 37456-21-6 | Terbucromil |
| 37470-13-6 | Flavodinsäure |
| 37855-80-4 | Iprocrolol |
| 38873-55-1 | Furobufen |
| 39552-01-7 | Befunolol |
| 40691-50-7 | Tixanox |
| 42408-79-7 | Pirandamin |
| 50465-39-9 | Tocofibrat |
| 51022-71-0 | Nabilon |
| 52934-83-5 | Nanafrocin |
| 54340-62-4 | Bufuralol |
| 55165-22-5 | Butocrolol |
| 55286-56-1 | Doxaminol |
| 55453-87-7 | Isoxepac |
| 55689-65-1 | Oxepinac |
| 56689-43-1 | Canbisol |
| 56983-13-2 | Furofenac |
| 57009-15-1 | Isocromil |
| 58012-63-8 | Furcloprofen |
| 58761-87-8 | Sudexanox |
| 58805-38-2 | Ambicromil |
| 59729-33-8 | Citalopram |
| 60400-92-2 | Proxicromil |
| 63968-64-9 | Artemisinin |
| 65350-86-9 | Meciadanol |
| 66575-29-9 | Colforsin |
| 67102-87-8 | Pentomon |
| 67700-30-5 | Furaprofen |
| 71316-84-2 | Fluradolin |
| 72492-12-7 | Spizofuron |
| 74912-19-9 | Naboctat |
| 76301-19-4 | Timefuron |
| 77005-28-8 | Texacromil |
| 77416-65-0 | Exepanol |
| 78371-66-1 | Bucromaron |
| 78499-27-1 | Bermoprofen |
| 79130-64-6 | Ansoxetin |
| 79619-31-1 | Flavodilol |
| 80743-08-4 | Dioxadilol |
| 81486-22-8 | Nipradilol |
| 81496-81-3 | Artenimol |
| 81674-79-5 | Guaimesal |
| 81703-42-6 | Bendacalol |
| 87549-36-8 | Parcetasal |
| 87626-55-9 | Mitoflaxon |
| 96566-25-5 | Ablukast |
| 97483-17-5 | Tifurac |
| 110816-79-0 | Cromoglicatlisetil |
| 113806-05-6 | Olopatadin |
| 118457-14-0 | Nebivolol |
| 123407-36-3 | Arteflen |
| 128232-14-4 | Raxofelast |
| 132017-01-7 | Bervastatin |
| 139110-80-8 | Zanamivir |
| 149494-37-1 | Ebalzotan |
| 151581-24-7 | Iralukast |
| 169758-66-1 | Robalzotan |
| 175013-84-0 | Tonabersat |
| 184653-84-7 | Carabersat |
| 343306-71-8 | Sugammadex |
| 401925-43-7 | Celivaron |
| 461432-26-8 | Dapagliflozin |
| 664338-39-0 | Arterolan |
| 29331110 | 479-92-5 | Propyphenazon |
| 29331190 | 58-15-1 | Aminophenazon |
| 60-80-0 | Phenazon |
| 68-89-3 | Metamizolnatrium |
| 747-30-8 | Aminophenazoncyclamat |
| 1046-17-9 | Dibupyron |
| 3615-24-5 | Ramifenazon |
| 7077-30-7 | Butopyrammoniumiodid |
| 22881-35-2 | Famprofazon |
| 55837-24-6 | Bisfenazon |
| 29331910 | 50-33-9 | Phenylbutazon |
| 29331990 | 57-96-5 | Sulfinpyrazon |
| 105-20-4 | Betazol |
| 129-20-4 | Oxyphenbutazon |
| 853-34-9 | Kebuzon |
| 2210-63-1 | Mofebutazon |
| 4023-00-1 | Praxadin |
| 7125-67-9 | Metochizin |
| 7554-65-6 | Fomepizol |
| 13221-27-7 | Tribuzon |
| 20170-20-1 | Difenamizol |
| 23111-34-4 | Feclobuzon |
| 27470-51-5 | Suxibuzon |
| 30748-29-9 | Feprazon |
| 32710-91-1 | Trifezolac |
| 34427-79-7 | Proxifezon |
| 50270-32-1 | Bufezolac |
| 50270-33-2 | Isofezolac |
| 53808-88-1 | Lonazolac |
| 55294-15-0 | Muzolimin |
| 59040-30-1 | Nafazatrom |
| 60104-29-2 | Clofezon |
| 70181-03-2 | Dazoprid |
| 71002-09-0 | Pirazolac |
| 80410-36-2 | Fezolamin |
| 81528-80-5 | Dalbraminol |
| 103475-41-8 | Tepoxalin |
| 115436-73-2 | Ipazilid |
| 119322-27-9 | Meribendan |
| 142155-43-9 | Cizolirtin |
| 206884-98-2 | Niraxostat |
| 376592-42-6 | Totrombopag |
| 410528-02-8 | Palovaroten |
| 496775-61-2 | Eltrombopag |
| 29332100 | 50-12-4 | Mephenytoin |
| 57-41-0 | Phenytoin |
| 86-35-1 | Ethotoin |
| 1317-25-5 | Alcloxa |
| 5579-81-7 | Aldioxa |
| 5588-20-5 | Clodantoin |
| 40828-44-2 | Clazolimin |
| 56605-16-4 | Spiromustin |
| 63612-50-0 | Nilutamid |
| 89391-50-4 | Imirestat |
| 93390-81-9 | Fosphenytoin |
| 29332910 | 50-60-2 | Phentolamin |
| 29332990 | 53-73-6 | Angiotensinamid |
| 56-28-0 | Triclodazol |
| 59-98-3 | Tolazolin |
| 60-56-0 | Thiamazol |
| 71-00-1 | Histidin |
| 84-22-0 | Tetryzolin |
| 91-75-8 | Antazolin |
| 443-48-1 | Metronidazol |
| 501-62-2 | Phenamazolin |
| 526-36-3 | Xylometazolin |
| 551-92-8 | Dimetridazol |
| 830-89-7 | Albutoin |
| 835-31-4 | Naphazolin |
| 1077-93-6 | Ternidazol |
| 1082-56-0 | Tefazolin |
| 1082-57-1 | Tramazolin |
| 1491-59-4 | Oxymetazolin |
| 3254-93-1 | Doxenitoin |
| 3366-95-8 | Secnidazol |
| 4201-22-3 | Tolonidin |
| 4205-90-7 | Clonidin |
| 4342-03-4 | Dacarbazin |
| 4474-91-3 | Angiotensin II |
| 4548-15-6 | Flunidazol |
| 4846-91-7 | Fenoxazolin |
| 5377-20-8 | Metomidat |
| 5696-06-0 | Metetoin |
| 5786-71-0 | Fosfocreatinin |
| 6043-01-2 | Domazolin |
| 7036-58-0 | Propoxat |
| 7303-78-8 | Imidolin |
| 7681-76-7 | Ronidazol |
| 13551-87-6 | Misonidazol |
| 14058-90-3 | Metazamid |
| 14885-29-1 | Ipronidazol |
| 15037-44-2 | Etonam |
| 16773-42-5 | Ornidazol |
| 17230-89-6 | Nimazon |
| 17692-28-3 | Clonazolin |
| 19387-91-8 | Tinidazol |
| 20406-60-4 | Mipimazol |
| 21721-92-6 | Nitrefazol |
| 22232-54-8 | Carbimazol |
| 22668-01-5 | Etanidazol |
| 22833-02-9 | Orconazol |
| 22916-47-8 | Miconazol |
| 22994-85-0 | Benznidazol |
| 23593-75-1 | Clotrimazol |
| 23757-42-8 | Midaflur |
| 25859-76-1 | Glibutimin |
| 27220-47-9 | Econazol |
| 27523-40-6 | Isoconazol |
| 27885-92-3 | Imidocarb |
| 28125-87-3 | Flutonidin |
| 30529-16-9 | Stirimazol |
| 31036-80-3 | Lofexidin |
| 31478-45-2 | Bamnidazol |
| 33125-97-2 | Etomidat |
| 33178-86-8 | Alinidin |
| 34839-70-8 | Metiamid |
| 35554-44-0 | Enilconazol |
| 36364-49-5 | Imidazolsalicylat |
| 36740-73-5 | Flumizol |
| 38083-17-9 | Climbazol |
| 38349-38-1 | Metrafazolin |
| 40077-57-4 | Aviptadil |
| 40507-78-6 | Indanazolin |
| 40828-45-3 | Azolimin |
| 41473-09-0 | Fenmetozol |
| 42116-76-7 | Carnidazol |
| 51022-76-5 | Sulnidazol |
| 51481-61-9 | Cimetidin |
| 51940-78-4 | Zetidolin |
| 53267-01-9 | Cibenzolin |
| 53597-28-7 | Fludazoniumchlorid |
| 54143-54-3 | Sepazoniumchlorid |
| 54533-85-6 | Nizofenon |
| 55273-05-7 | Impromidin |
| 56097-80-4 | Valconazol |
| 57647-79-7 | Benclonidin |
| 57653-26-6 | Fenobam |
| 58261-91-9 | Mefenidil |
| 59729-37-2 | Fexinidazol |
| 59803-98-4 | Brimonidin |
| 59939-16-1 | Cirazolin |
| 60173-73-1 | Arfalasin |
| 60628-96-8 | Bifonazol |
| 60628-98-0 | Lombazol |
| 61318-90-9 | Sulconazol |
| 62087-96-1 | Triletid |
| 62882-99-9 | Tinazolin |
| 62894-89-7 | Tiflamizol |
| 63824-12-4 | Aliconazol |
| 63927-95-7 | Bentemazol |
| 64211-45-6 | Oxiconazol |
| 64212-22-2 | Nafimidon |
| 64872-76-0 | Butoconazol |
| 65571-68-8 | Lofemizol |
| 65896-16-4 | Romifidin |
| 66711-21-5 | Apraclonidin |
| 69539-53-3 | Etintidin |
| 70161-09-0 | Democonazol |
| 71097-23-9 | Zoficonazol |
| 72479-26-6 | Fenticonazol |
| 73445-46-2 | Fenflumizol |
| 73931-96-1 | Denzimol |
| 74512-12-2 | Omoconazol |
| 76448-31-2 | Propenidazol |
| 76631-46-4 | Detomidin |
| 76894-77-4 | Dazmegrel |
| 77175-51-0 | Croconazol |
| 77671-31-9 | Enoximon |
| 78186-34-2 | Bisantren |
| 78218-09-4 | Dazoxiben |
| 79313-75-0 | Sopromidin |
| 80614-27-3 | Midazogrel |
| 81447-78-1 | Levlofexidin |
| 81447-79-2 | Dexlofexidin |
| 82571-53-7 | Ozagrel |
| 83184-43-4 | Mifentidin |
| 84203-09-8 | Trifenagrel |
| 84243-58-3 | Imazodan |
| 84962-75-4 | Flutomidat |
| 85392-79-6 | Indanidin |
| 86347-14-0 | Medetomidin |
| 89371-37-9 | Imidapril |
| 89371-44-8 | Imidaprilat |
| 89781-55-5 | Rolafagrel |
| 89838-96-0 | Octimibat |
| 90408-21-2 | Efetozol |
| 90697-56-6 | Zimidoben |
| 91017-58-2 | Abunidazol |
| 91524-14-0 | Napamezol |
| 95668-38-5 | Idralfidin |
| 96153-56-9 | Bisfentidin |
| 97901-21-8 | Nafagrel |
| 99614-02-5 | Ondansetron |
| 103926-64-3 | Sepimostat |
| 104054-27-5 | Atipamezol |
| 104902-08-1 | Cilutazolin |
| 105920-77-2 | Camonagrel |
| 107429-63-0 | Lintoprid |
| 110605-64-6 | Isaglidol |
| 110883-46-0 | Giracodazol |
| 113082-98-7 | Enalkiren |
| 113775-47-6 | Dexmedetomidin |
| 114798-26-4 | Losartan |
| 115575-11-6 | Liarozol |
| 116684-92-5 | Galdansetron |
| 116795-97-2 | Ledazerol |
| 118072-93-8 | Zoledronsäure |
| 118528-04-4 | Brolaconazol |
| 119006-77-8 | Flutrimazol |
| 120635-74-7 | Cilansetron |
| 122830-14-2 | Deriglidol |
| 125472-02-8 | Mivazerol |
| 126222-34-2 | Remikiren |
| 128326-82-9 | Eberconazol |
| 129369-64-8 | Irtemazol |
| 129805-33-0 | Eptotermin alfa |
| 130120-57-9 | Prezatidkupferacetat |
| 130726-68-0 | Neticonazol |
| 130759-56-7 | Nemazolin |
| 134183-95-2 | Fampronil |
| 137460-88-9 | Odalprofen |
| 138402-11-6 | Irbesartan |
| 144689-24-7 | Olmesartan |
| 149838-23-3 | Doranidazol |
| 149968-26-3 | Elisartan |
| 150586-58-6 | Fipamezol |
| 154906-40-8 | Semparatid |
| 159075-60-2 | Emfilermin |
| 159519-65-0 | Enfuvirtid |
| 162394-19-6 | Palifermin |
| 170105-16-5 | Imidafenacin |
| 173997-05-2 | Nepicastat |
| 177563-40-5 | Carafiban |
| 183659-72-5 | Catramilast |
| 189353-31-9 | Fadolmidin |
| 200074-80-2 | Lusupultid |
| 213027-19-1 | Cipralisant |
| 219527-63-6 | Repifermin |
| 246539-15-1 | Dibotermin alfa |
| 259188-38-0 | Rebimastat |
| 444069-80-1 | Dapiclermin |
| 478166-15-3 | Mecaserminrinfabat |
| 697766-75-9 | Velafermin |
| 867153-61-5 | Dulanermin |
| 944263-65-4 | Demiditraz |
| 29333300 | 57-42-1 | Pethidin |
| 64-39-1 | Trimeperidin |
| 77-10-1 | Phencyclidin |
| 113-45-1 | Methylphenidat |
| 144-14-9 | Anileridin |
| 302-41-0 | Piritramid |
| 359-83-1 | Pentazocin |
| 437-38-7 | Fentanyl |
| 467-60-7 | Pipradrol |
| 467-83-4 | Dipipanon |
| 469-79-4 | Ketobemidon |
| 562-26-5 | Phenoperidin |
| 915-30-0 | Diphenoxylat |
| 1812-30-2 | Bromazepam |
| 15301-48-1 | Bezitramid |
| 15686-91-6 | Propiram |
| 28782-42-5 | Difenoxin |
| 71195-58-9 | Alfentanil |
| 29333910 | 54-92-2 | Iproniazid |
| 101-26-8 | Pyridostigminbromid |
| 29333999 | 51-12-7 | Nialamid |
| 52-86-8 | Haloperidol |
| 53-89-4 | Benzpiperylon |
| 54-36-4 | Metyrapon |
| 54-85-3 | Isoniazid |
| 54-96-6 | Amifampridin |
| 56-97-3 | Trimedoximbromid |
| 59-26-7 | Nikethamid |
| 59-32-5 | Chloropyramin |
| 62-97-5 | Diphemanilmetilsulfat |
| 76-90-4 | Mepenzolatbromid |
| 77-01-0 | Fenpipramid |
| 77-20-3 | Alphaprodin |
| 77-39-4 | Cycrimin |
| 79-55-0 | Pempidin |
| 82-98-4 | Piperidolat |
| 86-21-5 | Pheniramin |
| 86-22-6 | Brompheniramin |
| 87-21-8 | Piridocain |
| 91-81-6 | Tripelennamin |
| 91-84-9 | Mepyramin |
| 93-47-0 | Verazid |
| 94-63-3 | Pralidoximiodid |
| 94-78-0 | Phenazopyridin |
| 96-88-8 | Mepivacain |
| 97-57-4 | Tolpronin |
| 100-91-4 | Eucatropin |
| 101-08-6 | Diperodon |
| 114-90-9 | Obidoximchlorid |
| 114-91-0 | Metyridin |
| 115-46-8 | Azacyclonol |
| 117-30-6 | Dipiproverin |
| 123-03-5 | Cetylpyridiniumchlorid |
| 125-51-9 | Pipenzolatbromid |
| 125-60-0 | Fenpiveriniumbromid |
| 127-35-5 | Phenazocin |
| 129-03-3 | Cyproheptadin |
| 129-83-9 | Phenampromid |
| 132-21-8 | Dexbrompheniramin |
| 132-22-9 | Chlorphenamin |
| 136-82-3 | Piperocain |
| 139-62-8 | Cyclomethycain |
| 144-11-6 | Trihexyphenidyl |
| 144-45-6 | Spirgetin |
| 147-20-6 | Diphenylpyralin |
| 149-17-7 | Ftivazid |
| 300-37-8 | Diodon |
| 357-66-4 | Spirilen |
| 382-82-1 | Dicoliniumiodid |
| 468-50-8 | Betameprodin |
| 468-51-9 | Alphameprodin |
| 468-56-4 | Hydroxypethidin |
| 468-59-7 | Betaprodin |
| 469-21-6 | Doxylamin |
| 469-80-7 | Pheneridin |
| 469-82-9 | Etoxeridin |
| 479-81-2 | Bietamiverin |
| 486-12-4 | Triprolidin |
| 486-16-8 | Carbinoxamin |
| 495-84-1 | Salinazid |
| 504-03-0 | Nanofin |
| 510-74-7 | Spiramid |
| 511-45-5 | Pridinol |
| 514-65-8 | Biperiden |
| 534-84-9 | Pimeclon |
| 536-33-4 | Ethionamid |
| 546-32-7 | Oxpheneridin |
| 548-73-2 | Droperidol |
| 553-69-5 | Fenyramidol |
| 555-90-8 | Nicothiazon |
| 561-48-8 | Norpipanon |
| 561-76-2 | Properidin |
| 561-77-3 | Dihexyverin |
| 578-89-2 | Pimetremid |
| 586-60-7 | Dyclonin |
| 586-98-1 | Piconol |
| 587-46-2 | Benzpyriniumbromid |
| 587-61-1 | Propyliodon |
| 603-50-9 | Bisacodyl |
| 728-88-1 | Tolperison |
| 749-02-0 | Spiperon |
| 749-13-3 | Trifluperidol |
| 807-31-8 | Aceperon |
| 827-61-2 | Aceclidin |
| 852-42-6 | Guaiapat |
| 972-02-1 | Difenidol |
| 1050-79-9 | Moperon |
| 1096-72-6 | Hepzidin |
| 1098-97-1 | Pyritinol |
| 1219-35-8 | Primaperon |
| 1463-28-1 | Guanaclin |
| 1508-75-4 | Tropicamid |
| 1539-39-5 | Gapicomin |
| 1580-71-8 | Amiperon |
| 1707-15-9 | Metazid |
| 1740-22-3 | Pyrinolin |
| 1841-19-6 | Fluspirilen |
| 1882-26-4 | Pyricarbat |
| 1893-33-0 | Pipamperon |
| 2062-78-4 | Pimozid |
| 2062-84-2 | Benperidol |
| 2066-89-9 | Pasiniazid |
| 2139-47-1 | Nifenazon |
| 2156-27-6 | Benproperin |
| 2398-81-4 | Oxiniacinsäure |
| 2531-04-6 | Piperylon |
| 2748-88-1 | Miripiriumchlorid |
| 2779-55-7 | Opiniazid |
| 2804-00-4 | Roxoperon |
| 2856-74-8 | Modalin |
| 2971-90-6 | Clopidol |
| 3099-52-3 | Nicametat |
| 3425-97-6 | Dimecoloniumiodid |
| 3485-62-9 | Clidiniumbromid |
| 3540-95-2 | Fenpipran |
| 3562-55-8 | Piprocurariumiodid |
| 3565-03-5 | Pimetin |
| 3569-26-4 | Indopin |
| 3572-80-3 | Cyclazocin |
| 3575-80-2 | Melperon |
| 3626-67-3 | Hexadilin |
| 3670-68-6 | Propipocain |
| 3691-78-9 | Benzethidin |
| 3696-28-4 | Dipyrithion |
| 3703-76-2 | Cloperastin |
| 3731-52-0 | Picolamin |
| 3734-52-9 | Metazocin |
| 3737-09-5 | Disopyramid |
| 3781-28-0 | Propyperon |
| 3784-99-4 | Stilbaziumiodid |
| 3811-53-8 | Propinetidin |
| 3964-81-6 | Azatadin |
| 4354-45-4 | Oxyclipin |
| 4394-00-7 | Nifluminsäure |
| 4394-04-1 | Metanixin |
| 4394-05-2 | Nixylinsäure |
| 4546-39-8 | Pipethanat |
| 4575-34-2 | Myfadol |
| 4876-45-3 | Camphotamid |
| 4904-00-1 | Cyprolidol |
| 4945-47-5 | Bamipin |
| 4960-10-5 | Perastin |
| 5005-72-1 | Leptaclin |
| 5205-82-3 | Bevoniummetilsulfat |
| 5322-53-2 | Oxiperomid |
| 5560-77-0 | Rotoxamin |
| 5579-92-0 | Iopydol |
| 5579-93-1 | Iopydon |
| 5598-52-7 | Fospirat |
| 5634-41-3 | Parapenzolatbromid |
| 5636-83-9 | Dimetinden |
| 5638-76-6 | Betahistin |
| 5657-61-4 | Nicoxamat |
| 5789-72-0 | Trimetamid |
| 5868-05-3 | Niceritrol |
| 5942-95-0 | Carpipramin |
| 6184-06-1 | Sorbinicat |
| 6272-74-8 | Lapiriumchlorid |
| 6556-11-2 | Inositolnicotinat |
| 6621-47-2 | Perhexilin |
| 6968-72-5 | Mepiroxol |
| 7007-96-7 | Crotoniazid |
| 7008-17-5 | Hydroxypyridintartrat |
| 7009-54-3 | Pentapiperid |
| 7162-37-0 | Paridocain |
| 7237-81-2 | Hepronicat |
| 7528-13-4 | Carperidin |
| 7681-80-3 | Pentapiperiummetilsulfat |
| 10040-45-6 | Natriumpicosulfat |
| 10447-39-9 | Chifenadin |
| 10457-90-6 | Bromperidol |
| 10457-91-7 | Clofluperol |
| 10571-59-2 | Nicoclonat |
| 13410-86-1 | Aconiazid |
| 13422-16-7 | Triflocin |
| 13447-95-5 | Methaniazid |
| 13456-08-1 | Bitipazon |
| 13463-41-7 | Pyrithionzink |
| 13495-09-5 | Piminodin |
| 13752-33-5 | Panidazol |
| 13862-07-2 | Difemetorex |
| 13912-80-6 | Nicoboxil |
| 13958-40-2 | Oxiramid |
| 14051-33-3 | Benzetimid |
| 14149-43-0 | Trimethidiniummethosulfat |
| 14222-60-7 | Protionamid |
| 14745-50-7 | Meletimid |
| 14796-24-8 | Cinperen |
| 15301-88-9 | Pytamin |
| 15302-05-3 | Butoxylat |
| 15302-10-0 | Clibucain |
| 15378-99-1 | Anazocin |
| 15387-10-7 | Niprofazon |
| 15500-66-0 | Pancuroniumbromid |
| 15585-43-0 | Rivaniclin |
| 15599-26-5 | Droxypropin |
| 15686-68-7 | Volazocin |
| 15686-87-0 | Pifenat |
| 15876-67-2 | Distigminbromid |
| 16426-83-8 | Niometacin |
| 16571-59-8 | Benzindopyrin |
| 16852-81-6 | Benzoclidin |
| 17692-43-2 | Picodralazin |
| 17737-65-4 | Clonixin |
| 17737-68-7 | Diclonixin |
| 18841-58-2 | Pipoctanon |
| 20977-50-8 | Carperon |
| 21221-18-1 | Flazalon |
| 21228-13-7 | Dorastin |
| 21686-10-2 | Flupranon |
| 21755-66-8 | Picoperin |
| 21829-22-1 | Clonixeril |
| 21829-25-4 | Nifedipin |
| 21888-98-2 | Dexetimid |
| 22150-28-3 | Ipragratin |
| 22204-91-7 | Lifibrat |
| 22443-11-4 | Nepinalon |
| 22609-73-0 | Niludipin |
| 22632-06-0 | Bupicomid |
| 23210-56-2 | Ifenprodil |
| 24340-35-0 | Piridoxilat |
| 24358-84-7 | Dexivacain |
| 24558-01-8 | Levofacetoperan |
| 24671-26-9 | Benrixat |
| 24678-13-5 | Lenperon |
| 25384-17-2 | Allylprodin |
| 25523-97-1 | Dexchlorpheniramin |
| 26844-12-2 | Indoramin |
| 26864-56-2 | Penfluridol |
| 27112-37-4 | Diamocain |
| 27115-86-2 | Dacuroniumbromid |
| 27302-90-5 | Oxisuran |
| 27959-26-8 | Nicomol |
| 28240-18-8 | Pinolcain |
| 29125-56-2 | Droclidiniumbromid |
| 29342-02-7 | Metipirox |
| 29876-14-0 | Nicotredol |
| 30652-11-0 | Deferipron |
| 30751-05-4 | Troxipid |
| 30817-43-7 | Fenclexoniummetilsulfat |
| 31224-92-7 | Pifoxim |
| 31232-26-5 | Danitracen |
| 31314-38-2 | Prodipin |
| 31637-97-5 | Etofibrat |
| 31721-17-2 | Chinupramin |
| 31932-09-9 | Ticarbodin |
| 31980-29-7 | Nicofibrat |
| 32953-89-2 | Rimiterol |
| 33144-79-5 | Broperamol |
| 33605-94-6 | Pirisudanol |
| 34703-49-6 | Dropempin |
| 35515-77-6 | Truxipicuriumiodid |
| 35620-67-8 | Pirdoniumbromid |
| 36175-05-0 | Natriumpicofosfat |
| 36292-69-0 | Ketazocin |
| 36504-64-0 | Nictindol |
| 37398-31-5 | Dilmefon |
| 38396-39-3 | Bupivacain |
| 38677-81-5 | Pirbuterol |
| 38677-85-9 | Flunixin |
| 39123-11-0 | Pituxat |
| 39537-99-0 | Micinicat |
| 39562-70-4 | Nitrendipin |
| 40431-64-9 | Dexmethylphenidat |
| 42597-57-9 | Ronifibrat |
| 47029-84-5 | Dazadrol |
| 47128-12-1 | Cycliramin |
| 47662-15-7 | Suxemerid |
| 47739-98-0 | Clocapramin |
| 47806-92-8 | Difenoximid |
| 50432-78-5 | Pemerid |
| 50650-76-5 | Pirocton |
| 50679-08-8 | Terfenadin |
| 50700-72-6 | Vecuroniumbromid |
| 51832-87-2 | Picobenzid |
| 52157-83-2 | Mindoperon |
| 53179-10-5 | Fluperamid |
| 53179-11-6 | Loperamid |
| 53179-12-7 | Clopimozid |
| 53415-46-6 | Fepitrizol |
| 53449-58-4 | Ciclonicat |
| 54063-45-5 | Fetoxilat |
| 54063-47-7 | Gemazocin |
| 54063-52-4 | Pitofenon |
| 54110-25-7 | Pirozadil |
| 54143-55-4 | Flecainid |
| 54965-22-9 | Fluspiperon |
| 55285-35-3 | Butanixin |
| 55285-45-5 | Pirifibrat |
| 55313-67-2 | Pipramadol |
| 55432-15-0 | Pirinidazol |
| 55837-14-4 | Butaverin |
| 55837-15-5 | Butopiprin |
| 55837-21-3 | Pipoxizin |
| 55837-22-4 | Pribecain |
| 55837-26-8 | Fenperat |
| 55905-53-8 | Cleboprid |
| 55985-32-5 | Nicardipin |
| 56079-81-3 | Ropitoin |
| 56383-05-2 | Zindotrin |
| 56775-88-3 | Zimeldin |
| 56995-20-1 | Flupirtin |
| 57021-61-1 | Isonixin |
| 57237-97-5 | Timoprazol |
| 57548-79-5 | Picafibrat |
| 57648-21-2 | Timiperon |
| 57653-28-8 | Ibazocin |
| 57653-29-9 | Cogazocin |
| 57734-69-7 | Sechifenadin |
| 57808-66-9 | Domperidon |
| 57982-78-2 | Budipin |
| 58239-89-7 | Moxazocin |
| 58754-46-4 | Iferanserin |
| 59429-50-4 | Tamitinol |
| 59708-52-0 | Carfentanil |
| 59729-31-6 | Lorcainid |
| 59831-64-0 | Milenperon |
| 59831-65-1 | Halopemid |
| 59859-58-4 | Femoxetin |
| 60324-59-6 | Nomelidin |
| 60560-33-0 | Pinacidil |
| 60569-19-9 | Propiverin |
| 60576-13-8 | Piketoprofen |
| 61380-40-3 | Lofentanil |
| 61764-61-2 | Cloroperon |
| 62658-88-2 | Mesudipin |
| 63388-37-4 | Declenperon |
| 63675-72-9 | Nisoldipin |
| 63758-79-2 | Indalpin |
| 64063-57-6 | Picotrin |
| 64755-06-2 | Chinucliumbromid |
| 64840-90-0 | Eperison |
| 64881-21-6 | Caricotamid |
| 65141-46-0 | Nicorandil |
| 66085-59-4 | Nimodipin |
| 66208-11-5 | Ifoxetin |
| 66364-73-6 | Enpirolin |
| 66529-17-7 | Midaglizol |
| 66564-14-5 | Cinitaprid |
| 66564-15-6 | Aleprid |
| 66778-36-7 | Encainid |
| 67765-04-2 | Enefexin |
| 68252-19-7 | Pirmenol |
| 68284-69-5 | Disobutamid |
| 68797-29-5 | Pipradimadol |
| 68844-77-9 | Astemizol |
| 69047-39-8 | Binifibrat |
| 69365-65-7 | Fenoctimin |
| 70132-50-2 | Pimonidazol |
| 70260-53-6 | Mindodilol |
| 70724-25-3 | Carbazeran |
| 71138-71-1 | Octapinol |
| 71195-56-7 | Brocleprid |
| 71251-02-0 | Octenidin |
| 71276-43-2 | Chadazocin |
| 71461-18-2 | Tonazocin |
| 71653-63-9 | Riodipin |
| 72005-58-4 | Vadocain |
| 72432-03-2 | Miglitol |
| 72509-76-3 | Felodipin |
| 72599-27-0 | Miglustat |
| 72808-81-2 | Tepirindol |
| 73278-54-3 | Lamtidin |
| 73590-58-6 | Omeprazol |
| 73590-85-9 | Ufiprazol |
| 74517-42-3 | Ditercaliniumchlorid |
| 75437-14-8 | Milverin |
| 75444-64-3 | Flumeridon |
| 75530-68-6 | Nilvadipin |
| 75755-07-6 | Piridroninsäure |
| 75970-99-9 | Tecastemizol |
| 75985-31-8 | Ciamexon |
| 76906-79-1 | Prisotinol |
| 76956-02-0 | Lavoltidin |
| 77342-26-8 | Tefenperat |
| 77502-27-3 | Tolpadol |
| 78090-11-6 | Picoprazol |
| 78092-65-6 | Ristianol |
| 78273-80-0 | Roxatidin |
| 78289-26-6 | Droxicainid |
| 78833-03-1 | Pentisomid |
| 79201-85-7 | Picenadol |
| 79449-98-2 | Cabastin |
| 79449-99-3 | Icospiramid |
| 79455-30-4 | Nicaraven |
| 79516-68-0 | Levocabastin |
| 79794-75-5 | Loratadin |
| 79992-71-5 | Pimetacin |
| 80343-63-1 | Sufotidin |
| 80349-58-2 | Panuramin |
| 80614-21-7 | Nicogrelat |
| 80879-63-6 | Emiglitat |
| 81098-60-4 | Cisaprid |
| 81126-88-7 | Eniclobrat |
| 81329-71-7 | Modecainid |
| 82227-39-2 | Pibaxizin |
| 83059-56-7 | Zabicipril |
| 83799-24-0 | Fexofenadin |
| 83829-76-9 | Bremazocin |
| 83991-25-7 | Ambasilid |
| 84057-95-4 | Ropivacain |
| 84490-12-0 | Piroximon |
| 85166-20-7 | Ciclotropiumbromid |
| 85966-89-8 | Preclamol |
| 86365-92-6 | Trazoloprid |
| 86780-90-7 | Aranidipin |
| 86811-09-8 | Litoxetin |
| 86811-58-7 | Fluazuron |
| 87784-12-1 | Ofornin |
| 87848-99-5 | Acrivastin |
| 88150-42-9 | Amlodipin |
| 88296-62-2 | Transcainid |
| 88678-31-3 | Liranaftat |
| 89194-77-4 | Bisaramil |
| 89419-40-9 | Mosapramin |
| 89613-77-4 | Mezacoprid |
| 89667-40-3 | Isbogrel |
| 90103-92-7 | Zabiciprilat |
| 90182-92-6 | Zacoprid |
| 90729-42-3 | Carebastin |
| 90729-43-4 | Ebastin |
| 90961-53-8 | Tedisamil |
| 92268-40-1 | Perfomedil |
| 92788-10-8 | Rogletimid |
| 93181-81-8 | Lodaxaprin |
| 93181-85-2 | Endixaprin |
| 93277-96-4 | Altapizon |
| 93821-75-1 | Butinazocin |
| 94739-29-4 | Lemildipin |
| 95374-52-0 | Prideperon |
| 96449-05-7 | Rispenzepin |
| 96487-37-5 | Nuvenzepin |
| 96515-73-0 | Palonidipin |
| 96922-80-4 | Pantenicat |
| 98323-83-2 | Carmoxirol |
| 98326-32-0 | Senazodan |
| 98330-05-3 | Anpirtolin |
| 99499-40-8 | Disuprazol |
| 99518-29-3 | Derpanicat |
| 99522-79-9 | Pranidipin |
| 100427-26-7 | Lercanidipin |
| 100643-71-8 | Desloratadin |
| 100927-13-7 | Idaverin |
| 101343-69-5 | Ocfentanil |
| 101345-71-5 | Brifentanil |
| 102394-31-0 | Otenzepad |
| 102625-70-7 | Pantoprazol |
| 103129-82-4 | Levamlodipin |
| 103336-05-6 | Ditekiren |
| 103577-45-3 | Lansoprazol |
| 103766-25-2 | Gimeracil |
| 103878-84-8 | Lazabemid |
| 103890-78-4 | Lacidipin |
| 103922-33-4 | Pibutidin |
| 103923-27-9 | Pirtenidin |
| 104153-37-9 | Rilopirox |
| 104713-75-9 | Barnidipin |
| 105462-24-6 | Risedroninsäure |
| 105979-17-7 | Benidipin |
| 106516-24-9 | Sertindol |
| 106669-71-0 | Arpromidin |
| 106686-40-2 | Gapromidin |
| 106900-12-3 | Loperamidoxid |
| 107266-06-8 | Gevotrolin |
| 107266-08-0 | Carvotrolin |
| 107703-78-6 | Glemanserin |
| 108147-54-2 | Migalastat |
| 108687-08-7 | Teludipin |
| 110140-89-1 | Ridogrel |
| 110347-85-8 | Selfotel |
| 112192-04-8 | Roxindol |
| 112568-12-4 | Iturelix |
| 112727-80-7 | Renzaprid |
| 113165-32-5 | Niguldipin |
| 113712-98-4 | Tenatoprazol |
| 115911-28-9 | Sampirtin |
| 115972-78-6 | Olradipin |
| 116078-65-0 | Bidisomid |
| 117976-89-3 | Rabeprazol |
| 118248-91-2 | Fodipir |
| 119141-88-7 | Esomeprazol |
| 119229-65-1 | Nerispirdin |
| 119257-34-0 | Besipirdin |
| 119431-25-3 | Eliprodil |
| 119515-38-7 | Icaridin |
| 120014-06-4 | Donepezil |
| 120054-86-6 | Dexniguldipin |
| 120241-31-8 | Alvamelin |
| 120656-74-8 | Trefentanil |
| 120958-90-9 | Dalcotidin |
| 121650-80-4 | Pancoprid |
| 121750-57-0 | Itamelin |
| 122955-18-4 | Sibopirdin |
| 122957-06-6 | Modipafant |
| 123524-52-7 | Azelnidipin |
| 124436-59-5 | Pirodavir |
| 124858-35-1 | Nadifloxacin |
| 125602-71-3 | Bepotastin |
| 126825-36-3 | Bertosamil |
| 128075-79-6 | Lufironil |
| 128420-61-1 | Minopafant |
| 130641-36-0 | Picumeterol |
| 132203-70-4 | Cilnidipin |
| 132373-81-0 | Vamicamid |
| 132829-83-5 | Espatropat |
| 132875-61-7 | Remifentanil |
| 134234-12-1 | Traxoprodil |
| 134377-69-8 | Safironil |
| 134457-28-6 | Prazarelix |
| 135062-02-1 | Repaglinid |
| 135354-02-8 | Xaliproden |
| 137795-35-8 | Spiroglumid |
| 138530-94-6 | Dexlansoprazol |
| 138530-95-7 | Levolansoprazol |
| 138708-32-4 | Ferpifosatnatrium |
| 139145-27-0 | Parogrelil |
| 139290-65-6 | Volinaserin |
| 139886-32-1 | Milamelin |
| 140944-31-6 | Silperison |
| 141725-10-2 | Milacainid |
| 142001-63-6 | Saredutant |
| 142852-50-4 | Zanapezil |
| 143257-97-0 | Sameridin |
| 144035-83-6 | Piclamilast |
| 144412-49-7 | Lamifiban |
| 145216-43-9 | Forasartan |
| 145414-12-6 | Lirexaprid |
| 145599-86-6 | Cerivastatin |
| 147025-53-4 | Talsaclidin |
| 147084-10-4 | Alcaftadin |
| 147116-64-1 | Ezlopitant |
| 147116-67-4 | Maropitant |
| 149488-17-5 | Trovirdin |
| 149926-91-0 | Revatropat |
| 149979-74-8 | Terbogrel |
| 150337-94-3 | Ecalciden |
| 150443-71-3 | Nicanartin |
| 153322-05-5 | Lanicemin |
| 154357-42-3 | Levonadifloxacin |
| 154413-61-3 | Ticolubant |
| 154541-72-7 | Alinastin |
| 155319-91-8 | Mangafodipir |
| 155415-08-0 | Inogatran |
| 155418-06-7 | Nolpitantiumbesilat |
| 156053-89-3 | Alvimopan |
| 156137-99-4 | Rapacuroniumbromid |
| 157716-52-4 | Perifosin |
| 158876-82-5 | Rupatadin |
| 159776-68-8 | Linetastin |
| 159912-53-5 | Sabcomelin |
| 159997-94-1 | Biricodar |
| 160492-56-8 | Osanetant |
| 162401-32-3 | Roflumilast |
| 166181-63-1 | Ipravacain |
| 167221-71-8 | Clevidipin |
| 168266-90-8 | Vofopitant |
| 168273-06-1 | Rimonabant |
| 170364-57-5 | Enzastaurin |
| 170566-84-4 | Lanepitant |
| 171049-14-2 | Lotrafiban |
| 171655-91-7 | Brasofensin |
| 172152-36-2 | Ilaprazol |
| 172927-65-0 | Sibrafiban |
| 178979-85-6 | Capravirin |
| 179033-51-3 | Timcodar |
| 183305-24-0 | Fidexaban |
| 188396-77-2 | Paliroden |
| 188913-58-8 | Dersalazin |
| 189950-11-6 | Tropantiol |
| 190648-49-8 | Cipemastat |
| 193153-04-7 | Otamixaban |
| 193275-84-2 | Lonafarnib |
| 195875-84-4 | Tesofensin |
| 198283-73-7 | Tebaniclin |
| 198480-55-6 | Pipendoxifen |
| 198904-31-3 | Atazanavir |
| 198958-88-2 | Elarofiban |
| 201034-75-5 | Daporinad |
| 201605-51-8 | Itriglumid |
| 202189-78-4 | Bilastin |
| 202409-33-4 | Etoricoxib |
| 202590-69-0 | Ticaloprid |
| 204205-90-3 | Indibulin |
| 208110-64-9 | Befiradol |
| 209783-80-2 | Entinostat |
| 211914-51-1 | Dabigatran |
| 211915-06-9 | Dabigatranetexilat |
| 212141-54-3 | Vatalanib |
| 215529-47-8 | Bamirastin |
| 218791-21-0 | Imisopasemmangan |
| 221019-25-6 | Crobenetin |
| 226072-63-5 | Solimastat |
| 227940-00-3 | Adekalant |
| 249296-44-4 | Vareniclin |
| 249921-19-5 | Anamorelin |
| 252870-53-4 | Isproniclin |
| 263562-28-3 | Barixibat |
| 284461-73-0 | Sorafenib |
| 288104-79-0 | Surinabant |
| 289893-25-0 | Arimoclomol |
| 319460-85-0 | Axitinib |
| 330942-05-7 | Betrixaban |
| 362665-56-3 | Pitolisant |
| 370893-06-4 | Ancriviroc |
| 376348-65-1 | Maraviroc |
| 412950-27-7 | Goxalapladib |
| 453562-69-1 | Motesanib |
| 459856-18-9 | Pexacerfont |
| 701977-09-5 | Taranabant |
| 706779-91-1 | Pimavanserin |
| 793655-64-8 | Vapitadin |
| 861151-12-4 | Rosonabant |
| 29334100 | 77-07-6 | Levorphanol |
| 29334910 | 85-79-0 | Cinchocain |
| 132-60-5 | Cinchophen |
| 485-34-7 | Neocinchophen |
| 485-89-2 | Oxycinchophen |
| 1698-95-9 | Prochinolat |
| 5486-03-3 | Buquinolat |
| 13997-19-8 | Nechinat |
| 17230-85-2 | Amquinat |
| 19485-08-6 | Ciprochinat |
| 91524-15-1 | Irloxacin |
| 96187-53-0 | Brechinar |
| 108437-28-1 | Binfloxacin |
| 113079-82-6 | Terbechinil |
| 127779-20-8 | Sachinavir |
| 143224-34-4 | Telinavir |
| 154612-39-2 | Palinavir |
| 174636-32-9 | Talnetant |
| 29334930 | 125-71-3 | Dextromethorphan |
| 29334990 | 54-05-7 | Chloroquin |
| 72-80-0 | Chlorchinaldol |
| 83-73-8 | Diiodhydroxychinolin |
| 86-42-0 | Amodiachin |
| 86-75-9 | Benzoxiquin |
| 86-78-2 | Pentachin |
| 86-80-6 | Chinisocain |
| 90-34-6 | Primaquin |
| 118-42-3 | Hydroxychlorochin |
| 125-70-2 | Levomethorphan |
| 125-73-5 | Dextrorphan |
| 130-16-5 | Cloxichin |
| 130-26-7 | Clioquinol |
| 146-37-2 | Lauroliniumacetat |
| 147-27-3 | Dimoxylin |
| 152-02-3 | Levallorphan |
| 154-73-4 | Guanisochin |
| 297-90-5 | Racemorphan |
| 468-07-5 | Phenomorphan |
| 510-53-2 | Racemethorphan |
| 521-74-4 | Broxyquinolin |
| 522-51-0 | Dechaliniumchlorid |
| 525-61-1 | Chinocid |
| 548-84-5 | Pyrviniumchlorid |
| 549-68-8 | Octaverin |
| 550-81-2 | Amopyroquin |
| 574-77-6 | Papaverolin |
| 635-05-2 | Pamaquin |
| 1131-64-2 | Debrisochin |
| 1531-12-0 | Norlevorphanol |
| 1748-43-2 | Trethiniumtosilat |
| 1776-83-6 | Quintiofos |
| 2154-02-1 | Metofolin |
| 2545-24-6 | Niceverin |
| 2545-39-3 | Clamoxychin |
| 2768-90-3 | Chinaldinblau |
| 3176-03-2 | Drotebanol |
| 3253-60-9 | Laudexiummetilsulfat |
| 3684-46-6 | Broxaldin |
| 3811-56-1 | Aminochinurid |
| 3820-67-5 | Glafenin |
| 4008-48-4 | Nitroxolin |
| 4298-15-1 | Cletochin |
| 4310-89-8 | Hedachiniumchlorid |
| 5541-67-3 | Tilichinol |
| 5714-76-1 | Chinetalat |
| 7175-09-9 | Tilbrochinol |
| 7270-12-4 | Clochinat |
| 10023-54-8 | Aminochinol |
| 10061-32-2 | Levophenacylmorphan |
| 10351-50-5 | Lenichinsin |
| 10539-19-2 | Moxaverin |
| 13007-93-7 | Cuproxolin |
| 13425-92-8 | Amichinsin |
| 13757-97-6 | Chinprenalin |
| 14009-24-6 | Drotaverin |
| 15301-40-3 | Actinochinol |
| 15599-52-7 | Brochinaldol |
| 15686-38-1 | Carbazocin |
| 18429-69-1 | Memotin |
| 18429-78-2 | Famotin |
| 18507-89-6 | Decochinat |
| 19056-26-9 | Chindecamin |
| 21738-42-1 | Oxamnichin |
| 22407-74-5 | Bisobrin |
| 23779-99-9 | Floctafenin |
| 23910-07-8 | Mebichin |
| 24526-64-5 | Nomifensin |
| 30418-38-3 | Tretochinol |
| 36309-01-0 | Dimemorfan |
| 37517-33-2 | Esprochin |
| 40034-42-2 | Rosoxacin |
| 40692-37-3 | Tisochon |
| 42408-82-2 | Butorphanol |
| 42465-20-3 | Acechinolin |
| 53230-10-7 | Meflochin |
| 53400-67-2 | Tichinamid |
| 54063-29-5 | Cicarperon |
| 54340-63-5 | Clofeverin |
| 55150-67-9 | Climichalin |
| 55299-11-1 | Ichindamin |
| 56717-18-1 | Isotiquimid |
| 57695-04-2 | Sitamaquin |
| 59889-36-0 | Ciprefadol |
| 61563-18-6 | Sochinolol |
| 64039-88-9 | Nicafenin |
| 64228-81-5 | Atracuriumbesilat |
| 67165-56-4 | Diclofensin |
| 72714-74-0 | Vichalin |
| 72714-75-1 | Ivochalin |
| 74129-03-6 | Tebuquin |
| 76252-06-7 | Nicainoprol |
| 76568-02-0 | Flosechinan |
| 77086-21-6 | Dizocilpin |
| 77472-98-1 | Pipechalin |
| 79798-39-3 | Ketorfanol |
| 82768-85-2 | Chinaprilat |
| 82924-71-8 | Veradolin |
| 83863-79-0 | Florifenin |
| 85441-61-8 | Chinapril |
| 86073-85-0 | Chinacainol |
| 90402-40-7 | Abanochil |
| 90828-99-2 | Itrocainid |
| 91188-00-0 | Merafloxacin |
| 96946-42-8 | Cisatracuriumbesilat |
| 103775-10-6 | Moexipril |
| 103775-14-0 | Moexiprilat |
| 105956-97-6 | Clinafloxacin |
| 106635-80-7 | Tafenoquin |
| 106819-53-8 | Doxacuriumchlorid |
| 106861-44-3 | Mivacuriumchlorid |
| 114417-20-8 | Alilusem |
| 120443-16-5 | Verlukast |
| 127254-12-0 | Sitafloxacin |
| 127294-70-6 | Balofloxacin |
| 128253-31-6 | Veliflapon |
| 136668-42-3 | Chiflapon |
| 139233-53-7 | Zelandopam |
| 139314-01-5 | Chilostigmin |
| 141388-76-3 | Besifloxacin |
| 141725-88-4 | Cetefloxacin |
| 143383-65-7 | Premafloxacin |
| 143664-11-3 | Elacridar |
| 146362-70-1 | Meclinertant |
| 147511-69-1 | Pitavastatin |
| 149759-26-2 | Pinokalant |
| 151096-09-2 | Moxifloxacin |
| 154652-83-2 | Tezampanel |
| 158966-92-8 | Montelukast |
| 159989-64-7 | Nelfinavir |
| 167887-97-0 | Olamufloxacin |
| 185055-67-8 | Ferroquin |
| 194804-75-6 | Garenoxacin |
| 195532-12-8 | Pradofloxacin |
| 197509-46-9 | Laniquidar |
| 206873-63-4 | Tariquidar |
| 213998-46-0 | Gantacuriumchlorid |
| 241800-98-6 | Zoniporid |
| 242478-37-1 | Solifenacin |
| 245765-41-7 | Ozenoxacin |
| 257933-82-7 | Pelitinib |
| 262352-17-0 | Torcetrapib |
| 378746-64-6 | Nemonoxacin |
| 412950-08-4 | Rilapladib |
| 445041-75-8 | Intiquinatin |
| 540769-28-6 | Palosuran |
| 697761-98-1 | Elvitegravir |
| 698387-09-6 | Neratinib |
| 863029-99-6 | Balamapimod |
| 871224-64-5 | Almorexant |
| 29335310 | 50-06-6 | Phenobarbital |
| 57-30-7 | Phenobarbitalnatrium |
| 57-44-3 | Barbital |
| 144-02-5 | Barbitalnatrium |
| 29335390 | 52-31-3 | Cyclobarbital |
| 52-43-7 | Allobarbital |
| 57-43-2 | Amobarbital |
| 76-73-3 | Secobarbital |
| 76-74-4 | Pentobarbital |
| 77-26-9 | Butalbital |
| 115-38-8 | Methylphenobarbital |
| 125-40-6 | Secbutabarbital |
| 2430-49-1 | Vinylbital |
| 29335400 | 50-11-3 | Metharbital |
| 56-29-1 | Hexobarbital |
| 76-23-3 | Tetrabarbital |
| 77-02-1 | Aprobarbital |
| 115-44-6 | Talbutal |
| 125-42-8 | Vinbarbital |
| 143-82-8 | Probarbitalnatrium |
| 151-83-7 | Methohexital |
| 357-67-5 | Phetharbital |
| 467-36-7 | Thialbarbital |
| 467-38-9 | Thiotetrabarbital |
| 467-43-6 | Methitural |
| 509-86-4 | Heptabarb |
| 561-83-1 | Nealbarbital |
| 561-86-4 | Brallobarbital |
| 744-80-9 | Benzobarbital |
| 841-73-6 | Bucolom |
| 960-05-4 | Carbubarb |
| 2409-26-9 | Praziton |
| 2537-29-3 | Proxibarbal |
| 4388-82-3 | Barbexaclon |
| 13246-02-1 | Febarbamat |
| 15687-09-9 | Difebarbamat |
| 27511-99-5 | Eterobarb |
| 29335500 | 72-44-6 | Methaqualon |
| 340-57-8 | Mecloqualon |
| 34758-83-3 | Zipeprol |
| 61197-73-7 | Loprazolam |
| 29335910 | 333-41-5 | Dimpylat |
| 29335995 | 50-44-2 | Mercaptopurin |
| 51-21-8 | Fluoruracil |
| 51-52-5 | Propylthiouracil |
| 54-91-1 | Pipobroman |
| 56-04-2 | Methylthiouracil |
| 58-14-0 | Pyrimethamin |
| 58-32-2 | Dipyridamol |
| 59-05-2 | Methotrexat |
| 65-86-1 | Orotsäure |
| 66-75-1 | Uramustin |
| 68-88-2 | Hydroxyzin |
| 71-73-8 | Thiopentalnatrium |
| 82-92-8 | Cyclizin |
| 82-93-9 | Chlorcyclizin |
| 82-95-1 | Buclizin |
| 90-89-1 | Diethylcarbamazin |
| 91-85-0 | Thonzylamin |
| 115-63-9 | Hexocycliummetilsulfat |
| 121-25-5 | Amprolium |
| 125-53-1 | Oxyphencyclimin |
| 141-94-6 | Hexetidin |
| 153-87-7 | Oxypertin |
| 154-42-7 | Tioguanin |
| 154-82-5 | Simetrid |
| 298-55-5 | Clocinizin |
| 298-57-7 | Cinnarizin |
| 299-48-9 | Piperamid |
| 299-88-7 | Bentiamin |
| 299-89-8 | Acetiamin |
| 315-30-0 | Allopurinol |
| 315-72-0 | Opipramol |
| 396-01-0 | Triamteren |
| 446-86-6 | Azathioprin |
| 448-34-0 | Azaprocin |
| 510-90-7 | Buthalitalnatrium |
| 522-18-9 | Chlorbenzoxamin |
| 550-28-7 | Amisometradin |
| 553-08-2 | Tonzoniumbromid |
| 569-65-3 | Meclozin |
| 642-44-4 | Aminometradin |
| 738-70-5 | Trimethoprim |
| 857-62-5 | Anisopirol |
| 1243-33-0 | Mefeclorazin |
| 1480-19-9 | Fluanison |
| 1649-18-9 | Azaperon |
| 1866-43-9 | Rolodin |
| 1897-89-8 | Pirichalon |
| 1977-11-3 | Perlapin |
| 2022-85-7 | Flucytosin |
| 2208-51-7 | Pelanserin |
| 2465-59-0 | Oxipurinol |
| 2608-24-4 | Piposulfan |
| 2667-89-2 | Bisbentiamin |
| 2856-81-7 | Azabuperon |
| 3286-46-2 | Sulbutiamin |
| 3416-26-0 | Lidoflazin |
| 3432-99-3 | Folitixorin |
| 3601-19-2 | Ropizin |
| 3607-24-7 | Fenyripol |
| 3733-63-9 | Decloxizin |
| 4004-94-8 | Zolertin |
| 4015-32-1 | Chazodin |
| 4052-13-5 | Cloperidon |
| 4214-72-6 | Isaxonin |
| 4774-24-7 | Chipazin |
| 5011-34-7 | Trimetazidin |
| 5061-22-3 | Nafiverin |
| 5221-49-8 | Pyrimitat |
| 5234-86-6 | Azachinzol |
| 5334-23-6 | Tisopurin |
| 5355-16-8 | Diaveridin |
| 5522-39-4 | Difluanazin |
| 5581-52-2 | Tiamiprin |
| 5587-93-9 | Ampyrimin |
| 5626-36-8 | Nonapyrimin |
| 5636-92-0 | Picloxydin |
| 5714-82-9 | Triclofenolpiperazin |
| 5786-21-0 | Clozapin |
| 5984-97-4 | Iodothiouracil |
| 6981-18-6 | Ormetoprim |
| 7008-00-6 | Dimetholizin |
| 7008-18-6 | Iminophenimid |
| 7077-33-0 | Febuverin |
| 7432-25-9 | Etachalon |
| 8063-28-3 | Ribaminol |
| 10001-13-5 | Pexantel |
| 10402-90-1 | Eprazinon |
| 12002-30-1 | Piperazincalciumedetat |
| 13665-88-8 | Mopidamol |
| 14222-46-9 | Pyritidiumbromid |
| 14728-33-7 | Teroxalen |
| 15421-84-8 | Trapidil |
| 15534-05-1 | Pipratecol |
| 15793-38-1 | Chinazosin |
| 17692-23-8 | Bentipimin |
| 17692-31-8 | Dropropizin |
| 17692-34-1 | Etodroxizin |
| 18694-40-1 | Epirizol |
| 19562-30-2 | Piromidinsäure |
| 19794-93-5 | Trazodon |
| 20326-12-9 | Mepiprazol |
| 20326-13-0 | Tolpiprazol |
| 21416-67-1 | Razoxan |
| 21560-58-7 | Pichizil |
| 21560-59-8 | Hochizil |
| 22457-89-2 | Benfotiamin |
| 22760-18-5 | Prochazon |
| 23476-83-7 | Prospidiumchlorid |
| 23790-08-1 | Moxiprachin |
| 23887-41-4 | Cinepazet |
| 23887-46-9 | Cinepazid |
| 23887-47-0 | Cinpropazid |
| 24219-97-4 | Mianserin |
| 24360-55-2 | Milipertin |
| 24584-09-6 | Dexrazoxan |
| 25509-07-3 | Clorochalon |
| 26070-23-5 | Trazitilin |
| 26242-33-1 | Vintiamol |
| 27076-46-6 | Alpertin |
| 27315-91-9 | Pipebuzon |
| 27367-90-4 | Niaprazin |
| 28610-84-6 | Rimazoliummetilsulfat |
| 28797-61-7 | Pirenzepin |
| 31729-24-5 | Enpiprazol |
| 32665-36-4 | Eprozinol |
| 33453-23-5 | Ciprochazon |
| 34661-75-1 | Urapidil |
| 35265-50-0 | Perachinsin |
| 35795-16-5 | Trimazosin |
| 36505-84-7 | Buspiron |
| 36518-02-2 | Diprochalon |
| 36531-26-7 | Oxantel |
| 36590-19-9 | Amocarzin |
| 37554-40-8 | Fluchazon |
| 37750-83-7 | Rimoprogin |
| 37751-39-6 | Ciclazindol |
| 37762-06-4 | Zaprinast |
| 38304-91-5 | Minoxidil |
| 39186-49-7 | Pirolazamid |
| 39640-15-8 | Piberalin |
| 39809-25-1 | Penciclovir |
| 40507-23-1 | Fluprochazon |
| 41340-39-0 | Impacarzin |
| 41964-07-2 | Tolimidon |
| 42021-34-1 | Biriperon |
| 42061-52-9 | Pumitepa |
| 42471-28-3 | Nimustin |
| 50335-55-2 | Mezilamin |
| 50892-23-4 | Pirinixinsäure |
| 51481-62-0 | Bucainid |
| 51493-19-7 | Cinprazol |
| 51940-44-4 | Pipemidinsäure |
| 52128-35-5 | Trimetrexat |
| 52196-22-2 | Ketotrexat |
| 52212-02-9 | Pipecuroniumbromid |
| 52395-99-0 | Belarizin |
| 52468-60-7 | Flunarizin |
| 52618-67-4 | Tioperidon |
| 52942-31-1 | Etoperidon |
| 53131-74-1 | Ciapilom |
| 53808-87-0 | Tetroxoprim |
| 54063-23-9 | Cinepazinsäure |
| 54063-30-8 | Ciltoprazin |
| 54063-38-6 | Fenaperon |
| 54063-39-7 | Fenetradil |
| 54063-58-0 | Toprilidin |
| 54188-38-4 | Metralindol |
| 54340-64-6 | Fluciprazin |
| 55149-05-8 | Pirolat |
| 55268-74-1 | Praziquantel |
| 55300-29-3 | Antrafenin |
| 55477-19-5 | Iprozilamin |
| 55485-20-6 | Acaprazin |
| 55779-18-5 | Arprinocid |
| 55837-13-3 | Piclopastin |
| 55837-17-7 | Brindoxim |
| 55837-20-2 | Halofuginon |
| 56066-19-4 | Aditeren |
| 56066-63-8 | Aditoprim |
| 56287-74-2 | Aflochalon |
| 56518-41-3 | Brodimoprim |
| 56693-13-1 | Mociprazin |
| 56693-15-3 | Terciprazin |
| 56739-21-0 | Nitrachazon |
| 56741-95-8 | Bropirimin |
| 57132-53-3 | Proglumetacin |
| 57149-07-2 | Naftopidil |
| 58602-66-7 | Aminopterinnatrium |
| 59184-78-0 | Buchineran |
| 59277-89-3 | Aciclovir |
| 59752-23-7 | Benderizin |
| 59989-18-3 | Eniluracil |
| 60104-30-5 | Orazamid |
| 60607-34-3 | Oxatomid |
| 60662-19-3 | Nilprazol |
| 60762-57-4 | Pirlindol |
| 60763-49-7 | Cinnarizinclofibrat |
| 61337-87-9 | Esmirtazapin |
| 61422-45-5 | Carmofur |
| 62052-97-5 | Bumepidil |
| 62973-76-6 | Azanidazol |
| 62989-33-7 | Sapropterin |
| 64019-03-0 | Dochalast |
| 64204-55-3 | Esaprazol |
| 65089-17-0 | Pirinixil |
| 65329-79-5 | Mobenzoxamin |
| 65950-99-4 | Pirchinozol |
| 66093-35-4 | Talmetoprim |
| 66172-75-6 | Verofyllin |
| 67121-76-0 | Fluperlapin |
| 67227-55-8 | Primidolol |
| 67254-81-3 | Peradoxim |
| 67469-69-6 | Vanoxerin |
| 68475-42-3 | Anagrelid |
| 68576-86-3 | Enciprazin |
| 68741-18-4 | Buterizin |
| 68902-57-8 | Metioprim |
| 69017-89-6 | Ipexidin |
| 69372-19-6 | Pemirolast |
| 69479-26-1 | Pirepolol |
| 70018-51-8 | Chazinon |
| 70312-00-4 | Tolnapersin |
| 70458-92-3 | Pefloxacin |
| 70458-96-7 | Norfloxacin |
| 71576-40-4 | Aptazapin |
| 72141-57-2 | Losulazin |
| 72444-62-3 | Perafensin |
| 72732-56-0 | Piritrexim |
| 72822-12-9 | Dapiprazol |
| 73090-70-7 | Epiroprim |
| 74011-58-8 | Enoxacin |
| 74050-98-9 | Ketanserin |
| 75184-94-0 | Fenprinast |
| 75438-57-2 | Moxonidin |
| 75444-65-4 | Pirenperon |
| 75558-90-6 | Amperozid |
| 75689-93-9 | Imanixil |
| 75859-04-0 | Rimcazol |
| 76330-71-7 | Altanserin |
| 76536-74-8 | Buchiterin |
| 76600-30-1 | Nosantin |
| 76696-97-4 | Rofelodin |
| 76716-60-4 | Fluprazin |
| 77197-48-9 | Chinezamid |
| 78208-13-6 | Zolenzepin |
| 78299-53-3 | Tiacrilast |
| 79467-23-5 | Mioflazin |
| 79644-90-9 | Vebufloxacin |
| 79660-72-3 | Fleroxacin |
| 79781-95-6 | Rilapin |
| 79855-88-2 | Trechinsin |
| 80109-27-9 | Ciladopa |
| 80273-79-6 | Tefludazin |
| 80428-29-1 | Mafoprazin |
| 80433-71-2 | Calciumlevofolinat |
| 80576-83-6 | Edatrexat |
| 80755-51-7 | Bunazosin |
| 81043-56-3 | Metrenperon |
| 82117-51-9 | Cinuperon |
| 82410-32-0 | Ganciclovir |
| 83366-66-9 | Nefazodon |
| 83881-51-0 | Cetirizin |
| 83928-76-1 | Gepiron |
| 84408-37-7 | Desciclovir |
| 84854-86-4 | Vaneprim |
| 85418-85-5 | Sunagrel |
| 85650-52-8 | Mirtazapin |
| 85673-87-6 | Revenast |
| 85721-33-1 | Ciprofloxacin |
| 86181-42-2 | Temelastin |
| 86304-28-1 | Buciclovir |
| 86393-37-5 | Amifloxacin |
| 86627-15-8 | Aronixil |
| 86627-50-1 | Lodinixil |
| 86641-76-1 | Dibrospidiumchlorid |
| 86662-54-6 | Binizolast |
| 87051-46-5 | Butanserin |
| 87611-28-7 | Melchinast |
| 87729-89-3 | Seganserin |
| 87760-53-0 | Tandospiron |
| 88133-11-3 | Bemitradin |
| 88579-39-9 | Tasuldin |
| 89224-07-7 | Trenizin |
| 89224-08-8 | Flotrenizin |
| 89226-50-6 | Manidipin |
| 89303-63-9 | Atiprosin |
| 90808-12-1 | Divaplon |
| 92210-43-0 | Bemarinon |
| 93035-32-6 | Tamolarizin |
| 93106-60-6 | Enrofloxacin |
| 94192-59-3 | Lixazinon |
| 94386-65-9 | Pelrinon |
| 95520-81-3 | Elziverin |
| 95634-82-5 | Batelapin |
| 95635-55-5 | Ranolazin |
| 96164-19-1 | Peraclopon |
| 96478-43-2 | Irindalon |
| 96604-21-6 | Ocinaplon |
| 96914-39-5 | Actisomid |
| 97466-90-5 | Chineloran |
| 98079-51-7 | Lomefloxacin |
| 98105-99-8 | Sarafloxacin |
| 98106-17-3 | Difloxacin |
| 98123-83-2 | Epsiprantel |
| 98207-12-6 | Lobuprofen |
| 98207-14-8 | Frabuprofen |
| 98631-95-9 | Sobuzoxan |
| 99291-25-5 | Levodropropizin |
| 100587-52-8 | Norfloxacinsuccinil |
| 101197-99-3 | Acitemat |
| 101477-55-8 | Lomerizin |
| 102280-35-3 | Bachiloprim |
| 103024-93-7 | Tiviciclovir |
| 104227-87-4 | Famciclovir |
| 104719-71-3 | Lorcinadol |
| 106400-81-1 | Lometrexol |
| 106941-25-7 | Adefovir |
| 107361-33-1 | Enazadrem |
| 107736-98-1 | Umespiron |
| 108210-73-7 | Bifeprofen |
| 108319-06-8 | Temafloxacin |
| 108436-80-2 | Rociclovir |
| 108612-45-9 | Mizolastin |
| 108674-88-0 | Idenast |
| 108785-69-9 | Lorpiprazol |
| 109713-79-3 | Neldazosin |
| 110101-66-1 | Tirilazad |
| 110629-41-9 | Elbanizin |
| 110690-43-2 | Emitefur |
| 110871-86-8 | Sparfloxacin |
| 111786-07-3 | Prinoxodan |
| 112398-08-0 | Danofloxacin |
| 112733-06-9 | Zenarestat |
| 112811-59-3 | Gatifloxacin |
| 113617-63-3 | Orbifloxacin |
| 113852-37-2 | Cidofovir |
| 113857-87-7 | Talotrexin |
| 114298-18-9 | Zalospiron |
| 115313-22-9 | Serazapin |
| 115762-17-9 | Ruzadolan |
| 116308-55-5 | Vatanidipin |
| 117414-74-1 | Midafotel |
| 117827-81-3 | Delfaprazin |
| 118420-47-6 | Tagorizin |
| 119514-66-8 | Lifarizin |
| 119687-33-1 | Iganidipin |
| 119914-60-2 | Grepafloxacin |
| 120770-34-5 | Draflazin |
| 123205-52-7 | Trelnarizin |
| 124265-89-0 | Omaciclovir |
| 124832-26-4 | Valaciclovir |
| 125363-87-3 | Carsatrin |
| 127266-56-2 | Adatanserin |
| 127759-89-1 | Lobucavir |
| 129716-58-1 | Dofequidar |
| 130018-77-8 | Levocetirizin |
| 130636-43-0 | Nifekalant |
| 130800-90-7 | Sipatrigin |
| 131635-06-8 | Sifaprazin |
| 131881-03-3 | Sunepitron |
| 132449-46-8 | Lesopitron |
| 132810-10-7 | Blonanserin |
| 133432-71-0 | Peldesin |
| 133718-29-3 | Revizinon |
| 133804-44-1 | Caldaret |
| 134208-17-6 | Mazapertin |
| 135637-46-6 | Atizoram |
| 136470-78-5 | Abacavir |
| 136816-75-6 | Atevirdin |
| 137234-62-9 | Voriconazol |
| 137281-23-3 | Pemetrexed |
| 138117-50-7 | Leteprinim |
| 140945-32-0 | Mapinastin |
| 141549-75-9 | Indisetron |
| 142217-69-4 | Entecavir |
| 143257-98-1 | Lerisetron |
| 146464-95-1 | Pralatrexat |
| 147127-20-6 | Tenofovir |
| 147149-76-6 | Nolatrexed |
| 147254-64-6 | Ranirestat |
| 148504-51-2 | Ripisartan |
| 149950-60-7 | Emivirin |
| 150378-17-9 | Indinavir |
| 150756-35-7 | Efletirizin |
| 151319-34-5 | Zaleplon |
| 152459-95-5 | Imatinib |
| 152939-42-9 | Opanixil |
| 153537-73-6 | Plevitrexed |
| 153808-85-6 | Cadrofloxacin |
| 154889-68-6 | Pibrozelesin |
| 156862-51-0 | Belaperidon |
| 164150-99-6 | Fandofloxacin |
| 167354-41-8 | Zosuquidar |
| 167933-07-5 | Flibanserin |
| 170912-52-4 | Donitriptan |
| 171714-84-4 | Darusentan |
| 175865-60-8 | Valganciclovir |
| 177036-94-1 | Ambrisentan |
| 183321-74-6 | Erlotinib |
| 186692-46-6 | Seliciclib |
| 187949-02-6 | Albaconazol |
| 192725-17-0 | Lopinavir |
| 193681-12-8 | Alamifovir |
| 195157-34-7 | Valomaciclovir |
| 196612-93-8 | Falnidamol |
| 199463-33-7 | Revaprazan |
| 204267-33-4 | Feloprentan |
| 204697-65-4 | Olcegepant |
| 209799-67-7 | Forodesin |
| 210245-80-0 | Zonampanel |
| 220984-26-9 | Detiviciclovir |
| 244767-67-7 | Dapivirin |
| 247257-48-3 | Fimasartan |
| 259525-01-4 | Enecadin |
| 269055-15-4 | Etravirin |
| 274693-27-5 | Ticagrelor |
| 288383-20-0 | Cediranib |
| 290297-26-6 | Netupitant |
| 306296-47-9 | Vicriviroc |
| 309913-83-5 | Talmapimod |
| 324758-66-9 | Sabiporid |
| 330784-47-9 | Avanafil |
| 334476-46-9 | Vestipitant |
| 336113-53-2 | Ispinesib |
| 354813-19-7 | Balicatib |
| 356057-34-6 | Darapladib |
| 380843-75-4 | Bosutinib |
| 387867-13-2 | Tandutinib |
| 402595-29-3 | Etriciguat |
| 414910-27-3 | Casopitant |
| 425637-18-9 | Sotrastaurin |
| 441798-33-0 | Macitentan |
| 443144-26-1 | Pruvanserin |
| 443913-73-3 | Vandetanib |
| 486460-32-6 | Sitagliptin |
| 500287-72-9 | Rilpivirin |
| 501000-36-8 | Dutacatib |
| 502422-74-4 | Figopitant |
| 569351-91-3 | Dasantafil |
| 625115-55-1 | Riociguat |
| 641571-10-0 | Nilotinib |
| 668270-12-0 | Linagliptin |
| 686344-29-6 | Otenabant |
| 763113-22-0 | Olaparib |
| 791828-58-5 | Aderbasib |
| 827318-97-8 | Danusertib |
| 839712-12-8 | Cariprazin |
| 840486-93-3 | Adipiplon |
| 849550-05-6 | Cevipabulin |
| 850649-61-5 | Alogliptin |
| 859212-16-1 | Bafetinib |
| 29336940 | 100-97-0 | Methenamin |
| 29336980 | 51-18-3 | Tretamin |
| 87-90-1 | Symclosen |
| 500-42-5 | Chlorazanil |
| 537-17-7 | Amanozin |
| 609-78-9 | Cycloguanilembonat |
| 645-05-6 | Altretamin |
| 937-13-3 | Oteracil |
| 2244-21-5 | Troclosenkalium |
| 3378-93-6 | Clociguanil |
| 5580-22-3 | Oxonazin |
| 13957-36-3 | Meladrazin |
| 15585-71-4 | Brometenamin |
| 15599-44-7 | Spirazin |
| 27469-53-0 | Almitrin |
| 35319-70-1 | Tiazuril |
| 57381-26-7 | Irsogladin |
| 63119-27-7 | Anitrazafen |
| 66215-27-8 | Cyromazin |
| 68289-14-5 | Metrazifon |
| 69004-03-1 | Toltrazuril |
| 69004-04-2 | Ponazuril |
| 84057-84-1 | Lamotrigin |
| 92257-40-4 | Dizatrifon |
| 98410-36-7 | Palatrigin |
| 101831-36-1 | Clazuril |
| 101831-37-2 | Diclazuril |
| 103337-74-2 | Letrazuril |
| 108258-89-5 | Sulazuril |
| 128470-15-5 | Melarsomin |
| 179756-85-5 | Eptapiron |
| 187393-00-6 | Bemotrizinol |
| 775351-65-0 | Imeglimin |
| 29337200 | 125-64-4 | Methyprylon |
| 22316-47-8 | Clobazam |
| 29337900 | 69-25-0 | Eledoisin |
| 77-04-3 | Pyrithyldion |
| 98-79-3 | Pidolinsäure |
| 125-13-3 | Oxyphenisatin |
| 125-33-7 | Primidon |
| 134-37-2 | Amphenidon |
| 467-90-3 | Ethypicon |
| 1910-68-5 | Metisazon |
| 1980-49-0 | Felipyrin |
| 2261-94-1 | Flucarbril |
| 7491-74-9 | Piracetam |
| 17650-98-5 | Ceruletid |
| 17692-37-4 | Fantridon |
| 18356-28-0 | Rolziracetam |
| 21590-91-0 | Omidolin |
| 21590-92-1 | Etomidolin |
| 21766-53-0 | Iolidoninsäure |
| 22136-26-1 | Amedalin |
| 22365-40-8 | Triflubazam |
| 26070-78-0 | Ubisindin |
| 29342-05-0 | Ciclopirox |
| 31842-01-0 | Indoprofen |
| 33996-58-6 | Etiracetam |
| 35115-60-7 | Teprotid |
| 41729-52-6 | Dezaguanin |
| 43200-80-2 | Zopiclon |
| 50516-43-3 | Nofecainid |
| 51781-06-7 | Carteolol |
| 53086-13-8 | Dexindoprofen |
| 53179-13-8 | Pirfenidon |
| 54063-34-2 | Cofisatin |
| 54935-03-4 | Sulisatin |
| 59227-89-3 | Laurocapram |
| 59776-90-8 | Dupracetam |
| 60719-84-8 | Amrinon |
| 61413-54-5 | Rolipram |
| 62613-82-5 | Oxiracetam |
| 63610-08-2 | Indobufen |
| 63958-90-7 | Nonathymulin |
| 65008-93-7 | Bometolol |
| 67199-66-0 | Danichidon |
| 67542-41-0 | Imuracetam |
| 67793-71-9 | Drachinolol |
| 68497-62-1 | Pramiracetam |
| 68550-75-4 | Cilostamid |
| 72332-33-3 | Procaterol |
| 72432-10-1 | Aniracetam |
| 73725-85-6 | Lidanserin |
| 73963-72-1 | Cilostazol |
| 74436-00-3 | Geclosporin |
| 77191-36-7 | Nefiracetam |
| 77862-92-1 | Falipamil |
| 78415-72-2 | Milrinon |
| 78466-70-3 | Zomebazam |
| 78466-98-5 | Razobazam |
| 81840-15-5 | Vesnarinon |
| 82209-39-0 | Piraxelat |
| 84088-42-6 | Rochinimex |
| 84629-61-8 | Darenzepin |
| 84901-45-1 | Doliracetam |
| 85136-71-6 | Tilisolol |
| 85175-67-3 | Zatebradin |
| 86541-75-5 | Benazepril |
| 86541-78-8 | Benazeprilat |
| 88124-26-9 | Adosopin |
| 88124-27-0 | Etazepin |
| 88296-61-1 | Medorinon |
| 90098-04-7 | Rebamipid |
| 91374-21-9 | Ropinirol |
| 97205-34-0 | Nebracetam |
| 100510-33-6 | Adibendan |
| 100643-96-7 | Indolidan |
| 101193-40-2 | Chinotolast |
| 102669-89-6 | Saterinon |
| 102767-28-2 | Levetiracetam |
| 102791-47-9 | Nanterinon |
| 103880-26-8 | Brefonalol |
| 103997-59-7 | Selprazin |
| 105431-72-9 | Linopirdin |
| 106730-54-5 | Olprinon |
| 108310-20-9 | Pirodomast |
| 109214-55-3 | Libenzapril |
| 109859-78-1 | Cilobradin |
| 110958-19-5 | Fasoracetam |
| 113957-09-8 | Cebaracetam |
| 114485-92-6 | Pidolacetamol |
| 120551-59-9 | Crilvastatin |
| 122852-42-0 | Alosetron |
| 126100-97-8 | Dimiracetam |
| 128326-80-7 | Nicoracetam |
| 128486-54-4 | Lurosetron |
| 129300-27-2 | Fabesetron |
| 129722-12-9 | Aripiprazol |
| 133737-32-3 | Pagoclon |
| 134143-28-5 | Glaspimod |
| 135548-15-1 | Oxeclosporin |
| 135729-56-5 | Palonosetron |
| 138506-45-3 | Pidobenzon |
| 138729-47-2 | Eszopiclon |
| 142139-60-4 | Lapisterid |
| 143343-83-3 | Toborinon |
| 143943-73-1 | Lirechinil |
| 145733-36-4 | Tasosartan |
| 147568-66-9 | Carmoterol |
| 148396-36-5 | Fradafiban |
| 148905-78-6 | Bexlosterid |
| 149503-79-7 | Lefradafiban |
| 155974-00-8 | Ivabradin |
| 156001-18-2 | Embusartan |
| 160135-92-2 | Gemopatrilat |
| 161982-62-3 | Depreotid |
| 163222-33-1 | Ezetimib |
| 163250-90-6 | Orbofiban |
| 180694-97-7 | Mimopezil |
| 182821-27-8 | Daglutril |
| 187523-35-9 | Flindokalner |
| 188968-51-6 | Cilengitid |
| 189691-06-3 | Bremelanotid |
| 191732-72-6 | Lenalidomid |
| 192185-72-1 | Tipifarnib |
| 194413-58-6 | Semaxanib |
| 248281-84-7 | Laquinimod |
| 248282-01-1 | Paquinimod |
| 254964-60-8 | Tasquinimod |
| 312753-06-3 | Indacaterol |
| 357336-20-0 | Brivaracetam |
| 357336-74-4 | Seletracetam |
| 380917-97-5 | Perampanel |
| 405169-16-6 | Dovitinib |
| 425386-60-3 | Semagacestat |
| 449811-01-2 | Pamapimod |
| 461443-59-4 | Aplaviroc |
| 473289-62-2 | Ilepatril |
| 503612-47-3 | Apixaban |
| 515814-01-4 | Voclosporin |
| 536748-46-6 | Eribaxaban |
| 552292-08-7 | Rolapitant |
| 557795-19-4 | Sunitinib |
| 579475-18-6 | Orvepitant |
| 813452-18-5 | Carmegliptin |
| 29339110 | 58-25-3 | Chlordiazepoxid |
| 29339190 | 146-22-5 | Nitrazepam |
| 439-14-5 | Diazepam |
| 604-75-1 | Oxazepam |
| 846-49-1 | Lorazepam |
| 846-50-4 | Temazepam |
| 848-75-9 | Lormetazepam |
| 1088-11-5 | Nordazepam |
| 1622-61-3 | Clonazepam |
| 1622-62-4 | Flunitrazepam |
| 2011-67-8 | Nimetazepam |
| 2894-67-9 | Delorazepam |
| 2898-12-6 | Medazepam |
| 2955-38-6 | Prazepam |
| 3563-49-3 | Pyrovaleron |
| 3900-31-0 | Fludiazepam |
| 10379-14-3 | Tetrazepam |
| 17617-23-1 | Flurazepam |
| 22232-71-9 | Mazindol |
| 23092-17-3 | Halazepam |
| 28911-01-5 | Triazolam |
| 28981-97-7 | Alprazolam |
| 29177-84-2 | Ethylloflazepat |
| 29975-16-4 | Estazolam |
| 36104-80-0 | Camazepam |
| 52463-83-9 | Pinazepam |
| 59467-70-8 | Midazolam |
| 29339920 | 82-88-2 | Phenindamin |
| 29339980 | 73-07-4 | Prazepin |
| 77-15-6 | Ethoheptazin |
| 298-46-4 | Carbamazepin |
| 303-54-8 | Depramin |
| 469-78-3 | Metheptazin |
| 509-84-2 | Metethoheptazin |
| 739-71-9 | Trimipramin |
| 796-29-2 | Ketimipramin |
| 848-53-3 | Homochlorcyclizin |
| 963-39-3 | Demoxepam |
| 1159-93-9 | Clobenzepam |
| 1232-85-5 | Elantrin |
| 2898-13-7 | Sulazepam |
| 3426-08-2 | Prozapin |
| 4498-32-2 | Dibenzepin |
| 5571-84-6 | Kaliumnitrazepat |
| 6196-08-3 | Elanzepin |
| 6829-98-7 | Imipraminoxid |
| 10171-69-4 | Clazolam |
| 10321-12-7 | Propizepin |
| 10379-11-0 | Nortetrazepam |
| 15351-05-0 | Buzepidmetiodid |
| 15687-07-7 | Cyprazepam |
| 21730-16-5 | Metapramin |
| 22345-47-7 | Tofisopam |
| 23047-25-8 | Lofepramin |
| 23980-14-5 | Ethyldirazepat |
| 25967-29-7 | Flutoprazepam |
| 26304-61-0 | Azepindol |
| 26308-28-1 | Ripazepam |
| 27432-00-4 | Mezepin |
| 28546-58-9 | Uldazepam |
| 28721-07-5 | Oxcarbazepin |
| 28781-64-8 | Menitrazepam |
| 29176-29-2 | Lofendazam |
| 29331-92-8 | Licarbazepin |
| 29442-58-8 | Motrazepam |
| 31352-82-6 | Zolazepam |
| 33545-56-1 | Ciclopramin |
| 34482-99-0 | Fletazepam |
| 35142-68-8 | Homopipramol |
| 35322-07-7 | Fosazepam |
| 36735-22-5 | Chazepam |
| 37115-32-5 | Adinazolam |
| 37669-57-1 | Arfendazam |
| 40762-15-0 | Doxefazepam |
| 42863-81-0 | Lopirazepam |
| 47206-15-5 | Enprazepin |
| 51037-88-8 | Tuclazepam |
| 52042-01-0 | Elfazepam |
| 52391-89-6 | Flutemazepam |
| 52829-30-8 | Proflazepam |
| 53716-46-4 | Anilopam |
| 54340-58-8 | Meptazinol |
| 54663-47-7 | Tibezoniumiodid |
| 55299-10-0 | Pivoxazepam |
| 56030-50-3 | Trepipam |
| 57109-90-7 | Dikaliumclorazepat |
| 57435-86-6 | Premazepam |
| 57916-70-8 | Iclazepam |
| 58503-82-5 | Azipramin |
| 58581-89-8 | Azelastin |
| 58662-84-3 | Meclonazepam |
| 59009-93-7 | Carburazepam |
| 59467-77-5 | Climazolam |
| 60575-32-8 | Amezepin |
| 64098-32-4 | Zapizolam |
| 64294-95-7 | Setastin |
| 65400-85-3 | Ethylcarfluzepat |
| 66834-24-0 | Cianopramin |
| 67227-56-9 | Fenoldopam |
| 68318-20-7 | Verilopam |
| 69624-60-8 | Nelezaprin |
| 72522-13-5 | Eptazocin |
| 74847-35-1 | Pyronaridin |
| 75696-02-5 | Cinolazepam |
| 75991-50-3 | Dazepinil |
| 78755-81-4 | Flumazenil |
| 78771-13-8 | Sarmazenil |
| 80012-43-7 | Epinastin |
| 82059-50-5 | Dextofisopam |
| 82230-53-3 | Girisopam |
| 83166-17-0 | Tampramin |
| 83275-56-3 | Tiracizin |
| 83471-41-4 | Pincainid |
| 84031-17-4 | Metaclazepam |
| 84379-13-5 | Bretazenil |
| 86273-92-9 | Tolufazepam |
| 87233-61-2 | Emedastin |
| 87646-83-1 | Lodazecar |
| 88768-40-5 | Cilazapril |
| 90139-06-3 | Cilazaprilat |
| 96645-87-3 | Erizepin |
| 98374-54-0 | Siltenzepin |
| 102771-12-0 | Nerisopam |
| 103420-77-5 | Devazepid |
| 104746-04-5 | Eslicarbazepin |
| 112108-01-7 | Ecopipam |
| 119520-05-7 | Zilpaterol |
| 129618-40-2 | Nevirapin |
| 135381-77-0 | Flezelastin |
| 137332-54-8 | Tivirapin |
| 137975-06-5 | Mozavaptan |
| 141374-81-4 | Tarazepid |
| 144912-63-0 | Perzinfotel |
| 150408-73-4 | Pranazepid |
| 150683-30-0 | Tolvaptan |
| 168079-32-1 | Lixivaptan |
| 174391-92-5 | Mozenavir |
| 187602-11-5 | Sofigatran |
| 210101-16-9 | Conivaptan |
| 50-47-5 | Desipramin |
| 50-49-7 | Imipramin |
| 52-24-4 | Thiotepa |
| 52-62-0 | Pentoloniumtartrat |
| 53-86-1 | Indometacin |
| 54-95-5 | Pentetrazol |
| 55-65-2 | Guanethidin |
| 58-46-8 | Tetrabenazin |
| 63-12-7 | Benzchinamid |
| 68-76-8 | Triaziquon |
| 69-27-2 | Chlorisondaminchlorid |
| 69-81-8 | Carbazochrom |
| 77-14-5 | Proheptazin |
| 77-37-2 | Procyclidin |
| 83-89-6 | Mepacrin |
| 84-12-8 | Phanquinon |
| 86-54-4 | Hydralazin |
| 90-45-9 | Aminoacridin |
| 92-62-6 | Proflavin |
| 98-96-4 | Pyrazinamid |
| 130-81-4 | Chindoniumbromid |
| 147-85-3 | Prolin |
| 300-22-1 | Medazomid |
| 302-49-8 | Uredepa |
| 303-49-1 | Clomipramin |
| 316-15-4 | Bucricain |
| 321-64-2 | Tacrin |
| 363-13-3 | Benhepazon |
| 389-08-2 | Nalidixinsäure |
| 428-37-5 | Profadol |
| 436-40-8 | Inprochon |
| 442-16-0 | Ethacridin |
| 442-52-4 | Clemizol |
| 484-23-1 | Dihydralazin |
| 487-79-6 | Kaininsäure |
| 493-80-1 | Histapyrrodin |
| 493-92-5 | Prolintan |
| 496-38-8 | Midamalin |
| 524-81-2 | Mebhydrolin |
| 545-80-2 | Poldinmetilsulfat |
| 561-43-3 | Oxypyrroniumbromid |
| 596-51-0 | Glycopyrroniumbromid |
| 621-72-7 | Bendazol |
| 642-72-8 | Benzydamin |
| 911-65-9 | Etonitazen |
| 968-63-8 | Butinolin |
| 1018-34-4 | Trepiriumiodid |
| 1050-48-2 | Benziloniumbromid |
| 1222-57-7 | Zolimidin |
| 1239-45-8 | Homidiumbromid |
| 1661-29-6 | Meturedepa |
| 1830-32-6 | Azintamid |
| 1845-11-0 | Nafoxidin |
| 1980-45-6 | Benzodepa |
| 2030-63-9 | Clofazimin |
| 2056-56-6 | Cinnopentazon |
| 2201-39-0 | Rolicyclidin |
| 2210-77-7 | Pyrrocain |
| 2235-90-7 | Etryptamin |
| 2423-66-7 | Chindoxin |
| 2440-22-4 | Drometrizol |
| 2609-46-3 | Amilorid |
| 2829-19-8 | Rolicyprin |
| 3147-75-9 | Octrizol |
| 3277-59-6 | Mimban |
| 3478-15-7 | Etipiriumiodid |
| 3551-18-6 | Acetryptin |
| 3612-98-4 | Troxypyrroliumtosilat |
| 3614-47-9 | Hydracarbazin |
| 3689-76-7 | Chlormidazol |
| 3734-12-1 | Hexopyrroniumbromid |
| 3734-17-6 | Prodilidin |
| 3818-88-0 | Tricyclamolchlorid |
| 3861-76-5 | Clonitazen |
| 3896-11-5 | Bumetrizol |
| 4350-09-8 | Oxitriptan |
| 4533-39-5 | Nitracrin |
| 4630-95-9 | Prifiniumbromid |
| 4755-59-3 | Clodazon |
| 4757-49-7 | Monometacrin |
| 4757-55-5 | Dimetacrin |
| 4774-53-2 | Botiacrin |
| 5034-76-4 | Indoxol |
| 5214-29-9 | Ampyzin |
| 5220-68-8 | Clochinozin |
| 5310-55-4 | Clomacran |
| 5370-41-2 | Pridefin |
| 5467-78-7 | Fenamol |
| 5534-95-2 | Pentagastrin |
| 5560-72-5 | Iprindol |
| 5633-16-9 | Leiopyrrol |
| 5980-31-4 | Hexedin |
| 6187-50-4 | Tolchinzol |
| 6306-71-4 | Lobendazol |
| 6503-95-3 | Triampyzin |
| 6804-07-5 | Carbadox |
| 7007-92-3 | Cetohexazin |
| 7008-14-2 | Hydroxindasat |
| 7008-15-3 | Hydroxindasol |
| 7009-68-9 | Pyroxamin |
| 7009-69-0 | Pyrophendan |
| 7009-76-9 | Triclazat |
| 7248-21-7 | Iprazochrom |
| 7527-91-5 | Acrisorcin |
| 10078-46-3 | Roletamid |
| 10355-14-3 | Boxidin |
| 10448-84-7 | Nitromifen |
| 13523-86-9 | Pindolol |
| 13539-59-8 | Azapropazon |
| 13696-15-6 | Benzopyrroniumbromid |
| 14255-87-9 | Parbendazol |
| 14368-24-2 | Trocimin |
| 14679-73-3 | Todralazin |
| 15180-02-6 | Amfonelinsäure |
| 15301-68-5 | Fenharman |
| 15301-89-0 | Chillifolin |
| 15574-49-9 | Mecarbinat |
| 15599-22-1 | Cyclopyrroniumbromid |
| 15686-51-8 | Clemastin |
| 15686-97-2 | Pyrrolifen |
| 15687-33-9 | Metindizat |
| 15992-13-9 | Intrazol |
| 15997-76-9 | Nonaperon |
| 16188-61-7 | Talastin |
| 16378-21-5 | Piroheptin |
| 16401-80-2 | Delmetacin |
| 16506-27-7 | Bendamustin |
| 16870-37-4 | Amogastrin |
| 16915-79-0 | Mechidox |
| 17243-65-1 | Pirralkoniumbromid |
| 17243-68-4 | Taloximin |
| 17259-75-5 | Oxdralazin |
| 17289-49-5 | Tetridamin |
| 17411-19-7 | Dicarbin |
| 17716-89-1 | Pranosal |
| 19281-29-9 | Aptocain |
| 20168-99-4 | Cinmetacin |
| 20187-55-7 | Bendazac |
| 20559-55-1 | Oxibendazol |
| 21363-18-8 | Viminol |
| 21626-89-1 | Diftalon |
| 21919-05-1 | Tretazicar |
| 22136-27-2 | Daledalin |
| 23249-97-0 | Procodazol |
| 23271-63-8 | Amicibon |
| 23465-76-1 | Caroverin |
| 23694-81-7 | Mepindolol |
| 23696-28-8 | Olachindox |
| 24279-91-2 | Carbochon |
| 24622-72-8 | Amixetrin |
| 25126-32-3 | Sincalid |
| 25771-23-7 | Duometacin |
| 25803-14-9 | Clometacin |
| 26171-23-3 | Tolmetin |
| 26921-72-2 | Melizam |
| 27035-30-9 | Oxametacin |
| 27050-41-5 | Clenpirin |
| 27314-77-8 | Drazidox |
| 27314-97-2 | Tirapazamin |
| 27737-38-8 | Mixidin |
| 28069-65-0 | Cuprimyxin |
| 28598-08-5 | Cinoctramid |
| 30033-10-4 | Stercuroniumiodid |
| 30103-44-7 | Bumecain |
| 30578-37-1 | Ameziniummetilsulfat |
| 31386-24-0 | Amindocat |
| 31386-25-1 | Indocat |
| 31430-15-6 | Flubendazol |
| 31431-39-7 | Mebendazol |
| 31431-43-3 | Ciclobendazol |
| 31793-07-4 | Pirprofen |
| 32195-33-8 | Bisbendazol |
| 32211-97-5 | Ciclindol |
| 33369-31-2 | Zomepirac |
| 33996-33-7 | Oxaceprol |
| 34024-41-4 | Deboxamet |
| 34061-33-1 | Taclamin |
| 34301-55-8 | Isometamidiumchlorid |
| 34499-96-2 | Temodox |
| 34966-41-1 | Cartazolat |
| 35135-01-4 | Benafentrin |
| 35452-73-4 | Ciprafamid |
| 35578-20-2 | Oxarbazol |
| 35710-57-7 | Trizoxim |
| 35898-87-4 | Dilazep |
| 36121-13-8 | Burodilin |
| 36798-79-5 | Budralazin |
| 38081-67-3 | Carmantadin |
| 38101-59-6 | Oglufanid |
| 38609-97-1 | Cridanimod |
| 38821-80-6 | Rodocain |
| 39544-74-6 | Benzotript |
| 39715-02-1 | Endralazin |
| 39731-05-0 | Carpindolol |
| 39862-58-3 | Strinolin |
| 40173-75-9 | Tofetridin |
| 40594-09-0 | Flucindol |
| 40759-33-9 | Noliniumbromid |
| 41094-88-6 | Tracazolat |
| 42116-77-8 | Deximafen |
| 42373-58-0 | Lotucain |
| 42438-73-3 | Denpidazon |
| 42779-82-8 | Clopirac |
| 42835-25-6 | Flumechin |
| 43210-67-9 | Fenbendazol |
| 47135-88-6 | Closiramin |
| 47487-22-9 | Acridorex |
| 49564-56-9 | Fazadiniumbromid |
| 50264-69-2 | Lonidamin |
| 50264-78-3 | Xinidamin |
| 50454-68-7 | Tolnidamin |
| 50528-97-7 | Xilobam |
| 50847-11-5 | Ibudilast |
| 51022-77-6 | Etazolat |
| 51037-30-0 | Acipimox |
| 51047-24-6 | Dimetipiriumbromid |
| 51152-91-1 | Butaclamol |
| 51460-26-5 | Carbazochromnatriumsulfonat |
| 51987-65-6 | Desglugastrin |
| 52340-25-7 | Dexclamol |
| 52443-21-7 | Glucametacin |
| 53164-05-9 | Acemetacin |
| 53583-79-2 | Sultoprid |
| 53597-27-6 | Fendosal |
| 53716-49-7 | Carprofen |
| 53716-50-0 | Oxfendazol |
| 53862-80-9 | Roxoloniummetilsulfat |
| 53966-34-0 | Floxacrin |
| 54029-12-8 | Albendazoloxid |
| 54063-27-3 | Biclofibrat |
| 54063-28-4 | Camiverin |
| 54063-37-5 | Etoprindol |
| 54063-41-1 | Fepromid |
| 54063-46-6 | Fexicain |
| 54063-49-9 | Metamfazon |
| 54278-85-2 | Candocuroniumiodid |
| 54824-20-3 | Pinafid |
| 54867-56-0 | Bufrolin |
| 54965-21-8 | Albendazol |
| 55050-95-8 | Isamoltan |
| 55242-77-8 | Triafungin |
| 55248-23-2 | Nebidrazin |
| 55837-25-7 | Buflomedil |
| 55843-86-2 | Miroprofen |
| 55902-02-8 | Isamfazon |
| 56463-68-4 | Isoprazon |
| 56611-65-5 | Oxagrelat |
| 57262-94-9 | Setiptilin |
| 57645-05-3 | Sermetacin |
| 57775-29-8 | Carazolol |
| 57998-68-2 | Diazichon |
| 58493-54-2 | Ritropirroniumbromid |
| 59010-44-5 | Prizidilol |
| 59198-18-4 | Imafen |
| 59252-59-4 | Guanazodin |
| 59338-93-1 | Alizaprid |
| 59643-91-3 | Imexon |
| 59767-12-3 | Octastin |
| 60662-16-0 | Binedalin |
| 61484-38-6 | Pareptid |
| 61864-30-0 | Benolizim |
| 62087-72-3 | Pentigetid |
| 62228-20-0 | Butoprozin |
| 62510-56-9 | Picilorex |
| 62568-57-4 | Emideltid |
| 62571-86-2 | Captopril |
| 62625-18-7 | Piroglirid |
| 62658-63-3 | Bopindolol |
| 62732-44-9 | Ipidacrin |
| 62851-43-8 | Zidometacin |
| 63619-84-1 | Trioxifen |
| 63667-16-3 | Dribendazol |
| 64000-73-3 | Pildralazin |
| 64057-48-3 | Oxifungin |
| 64118-86-1 | Azimexon |
| 64241-34-5 | Cadralazin |
| 64557-97-7 | Cinochidox |
| 64706-54-3 | Bepridil |
| 64779-98-2 | Irolaprid |
| 65222-35-7 | Pazelliptin |
| 65511-41-3 | Nantradol |
| 65884-46-0 | Ciadox |
| 66304-03-8 | Epicainid |
| 66535-86-2 | Lotrifen |
| 66608-04-6 | Rolgamidin |
| 66635-85-6 | Anirolac |
| 68786-66-3 | Triclabendazol |
| 68788-56-7 | Etaceprid |
| 69175-77-5 | Losindol |
| 69635-63-8 | Amipizon |
| 69907-17-1 | Indopanolol |
| 70696-66-1 | Napirimus |
| 70704-03-9 | Vinconat |
| 70801-02-4 | Flutrolin |
| 70977-46-7 | Eflumast |
| 71048-87-8 | Levonantradol |
| 71119-11-4 | Bucindolol |
| 71195-57-8 | Bicifadin |
| 71675-85-9 | Amisulprid |
| 71680-63-2 | Dametralast |
| 72702-95-5 | Ponalrestat |
| 72741-87-8 | Tridolgosir |
| 72956-09-3 | Carvedilol |
| 73384-60-8 | Sulmazol |
| 73758-06-2 | Indorenat |
| 73865-18-6 | Nardeterol |
| 74103-06-3 | Ketorolac |
| 74150-27-9 | Pimobendan |
| 74258-86-9 | Alacepril |
| 75176-37-3 | Zofenoprilat |
| 75272-39-8 | Nemonaprid |
| 75522-73-5 | Dazidamin |
| 75847-73-3 | Enalapril |
| 76002-75-0 | Dazochinast |
| 76145-76-1 | Tomoxiprol |
| 76263-13-3 | Fluzinamid |
| 76420-72-9 | Enalaprilat |
| 76530-44-4 | Azamulin |
| 76547-98-3 | Lisinopril |
| 76953-65-6 | Dramedilol |
| 77400-65-8 | Asocainol |
| 77639-66-8 | Prinomid |
| 78459-19-5 | Adimolol |
| 78541-97-6 | Pichindon |
| 79152-85-5 | Acodazol |
| 79282-39-6 | Rilozaron |
| 79700-61-1 | Dopropidil |
| 79700-63-3 | Fronepidil |
| 80125-14-0 | Remoxiprid |
| 80373-22-4 | Chinpirol |
| 80876-01-3 | Indolapril |
| 80883-55-2 | Enviraden |
| 81872-10-8 | Zofenopril |
| 82059-51-6 | Levotofisopam |
| 82626-01-5 | Alpidem |
| 82626-48-0 | Zolpidem |
| 82834-16-0 | Perindopril |
| 82924-03-6 | Pentopril |
| 82989-25-1 | Tazanolast |
| 83395-21-5 | Ridazolol |
| 84225-95-6 | Racloprid |
| 84226-12-0 | Eticloprid |
| 85622-93-1 | Temozolomid |
| 85622-95-3 | Mitozolomid |
| 85691-74-3 | Pirmagrel |
| 85793-29-9 | Eproxindin |
| 85856-54-8 | Moveltipril |
| 86111-26-4 | Zindoxifen |
| 86140-10-5 | Neraminol |
| 86315-52-8 | Isomazol |
| 86386-73-4 | Fluconazol |
| 86696-87-9 | Aganodin |
| 87034-87-5 | Bamaluzol |
| 87056-78-8 | Chinagolid |
| 87269-97-4 | Ramiprilat |
| 87333-19-5 | Ramipril |
| 87344-06-7 | Amtolmetinguacil |
| 87679-37-6 | Trandolapril |
| 87679-71-8 | Trandolaprilat |
| 87936-75-2 | Tazadolen |
| 88069-67-4 | Pilsicainid |
| 88107-10-2 | Tomelukast |
| 88303-60-0 | Losoxantron |
| 88578-07-8 | Imoxiterol |
| 89622-90-2 | Brinazaron |
| 90104-48-6 | Doreptid |
| 90509-02-7 | Luxabendazol |
| 91077-32-6 | Dezinamid |
| 91441-23-5 | Piroxantron |
| 91441-48-4 | Teloxantron |
| 91618-36-9 | Ibafloxacin |
| 91753-07-0 | Mitochidon |
| 93479-96-0 | Alteconazol |
| 93957-54-1 | Fluvastatin |
| 95104-27-1 | Tetrazolast |
| 95153-31-4 | Perindoprilat |
| 95355-10-5 | Domipizon |
| 95399-71-6 | Fosinoprilat |
| 96258-13-8 | Tribendilol |
| 96440-63-0 | Famirapriniumchlorid |
| 97110-59-3 | Traziumesilat |
| 97546-74-2 | Troxolamid |
| 98048-97-6 | Fosinopril |
| 98116-53-1 | Sulukast |
| 99011-02-6 | Imichimod |
| 99258-56-7 | Oxamisol |
| 99323-21-4 | Inaperison |
| 99593-25-6 | Rilmazafon |
| 100490-36-6 | Tosufloxacin |
| 101246-68-8 | Eptastigmin |
| 101975-10-4 | Zardaverin |
| 102676-47-1 | Fadrozol |
| 103597-45-1 | Bisoctrizol |
| 103844-77-5 | Necopidem |
| 103844-86-6 | Saripidem |
| 104340-86-5 | Leminoprazol |
| 104485-01-0 | Trapencain |
| 104675-35-6 | Suronacrin |
| 105102-20-3 | Liroldin |
| 105806-65-3 | Efegatran |
| 106308-44-5 | Rufinamid |
| 106344-20-1 | Stannsoporfin |
| 106498-99-1 | Vintoperol |
| 107489-37-2 | Thymoctonan |
| 108391-88-4 | Orbutopril |
| 109623-97-4 | Gedocarnil |
| 110078-46-1 | Plerixafor |
| 110230-98-3 | Talaporfin |
| 110623-33-1 | Suritozol |
| 111223-26-8 | Ceronapril |
| 111841-85-1 | Abecarnil |
| 112809-51-5 | Letrozol |
| 113854-64-1 | Parodilol |
| 114432-13-2 | Fantofaron |
| 114517-02-1 | Foschidon |
| 114560-48-4 | Apaziquon |
| 114607-46-4 | Acitazanolast |
| 114856-44-9 | Oberadilol |
| 115308-98-0 | Tallimustin |
| 115344-47-3 | Siguazodan |
| 115956-12-2 | Dolasetron |
| 116057-75-1 | Idoxifen |
| 116287-14-0 | Lanperison |
| 116644-53-2 | Mibefradil |
| 117857-45-1 | Loreclezol |
| 119610-26-3 | Aloracetam |
| 120081-14-3 | Goralatid |
| 120511-73-1 | Anastrozol |
| 121104-96-9 | Celgosivir |
| 122332-18-7 | Mivobulin |
| 123018-47-3 | Atiprimod |
| 124027-47-0 | Velnacrin |
| 125974-72-3 | Intoplicin |
| 128270-60-0 | Bivalirudin |
| 129497-78-5 | Verteporfin |
| 129655-21-6 | Bizelesin |
| 129672-09-9 | Esafloxacin |
| 129731-10-8 | Vorozol |
| 130610-93-4 | Niravolin |
| 130641-38-2 | Bindarit |
| 131741-08-7 | Simendan |
| 132036-88-5 | Ramosetron |
| 132640-22-3 | Andolast |
| 132722-73-7 | Calteridol |
| 134523-00-5 | Atorvastatin |
| 135779-82-7 | Bamachimast |
| 136122-46-8 | Mipitroban |
| 137862-53-4 | Valsartan |
| 137882-98-5 | Abitesartan |
| 139481-59-7 | Candesartan |
| 140661-97-8 | Deltibant |
| 141505-33-1 | Levosimendan |
| 142880-36-2 | Ilomastat |
| 143322-58-1 | Eletriptan |
| 144034-80-0 | Rizatriptan |
| 144510-96-3 | Pixantron |
| 144701-48-4 | Telmisartan |
| 144702-17-0 | Pomisartan |
| 144875-48-9 | Resiquimod |
| 145158-71-0 | Tegaserod |
| 145375-43-5 | Mitiglinid |
| 146961-76-4 | Alatrofloxacin |
| 147059-72-1 | Trovafloxacin |
| 149606-27-9 | Soblidotin |
| 149682-77-9 | Talabostat |
| 151878-23-8 | Calcobutrol |
| 153205-46-0 | Asimadolin |
| 153436-22-7 | Gavestinel |
| 153438-49-4 | Dapitant |
| 153504-81-5 | Licostinel |
| 153804-05-8 | Pratosartan |
| 154082-13-0 | Omocianin |
| 156090-17-4 | Nortopixantron |
| 156090-18-5 | Topixantron |
| 156601-79-5 | Nepaprazol |
| 156897-06-2 | Licofelon |
| 157476-77-2 | Lagatid |
| 158364-59-1 | Pumaprazol |
| 158747-02-5 | Frovatriptan |
| 159776-69-9 | Cemadotin |
| 159776-70-2 | Melagatran |
| 160146-17-8 | Finrozol |
| 160970-54-7 | Silodosin |
| 162301-05-5 | Ecenofloxacin |
| 163451-80-7 | Talviralin |
| 169543-49-1 | Icrocaptid |
| 172732-68-2 | Varespladib |
| 173240-15-8 | Nemifitid |
| 175463-14-6 | Gemifloxacin |
| 176644-21-6 | Eniporid |
| 177469-96-4 | Implitapid |
| 178040-94-3 | Opaviralin |
| 179120-92-4 | Altiniclin |
| 179324-69-7 | Bortezomib |
| 179386-43-7 | Sumanirol |
| 180064-38-4 | Minodroninsäure |
| 180916-16-9 | Lasofoxifen |
| 182316-31-0 | Ataquimast |
| 186392-65-4 | Ingliforib |
| 188696-80-2 | Becampanel |
| 189198-30-9 | Pactimib |
| 189752-49-6 | Motexafin |
| 192658-64-3 | Tasidotin |
| 192939-46-1 | Ximelagatran |
| 193273-66-4 | Capromorelin |
| 194798-83-9 | Fosfluconazol |
| 198481-32-2 | Bazedoxifen |
| 201530-41-8 | Deferasirox |
| 203258-60-0 | Brostallicin |
| 204248-78-2 | Omiganan |
| 207993-12-2 | Pumafentrin |
| 215808-49-4 | Lemuteporfin |
| 219680-11-2 | Zabofloxacin |
| 227318-71-0 | Epetirimod |
| 227318-75-4 | Sotirimod |
| 229305-39-9 | Golotimod |
| 244081-42-3 | Rafabegron |
| 248919-64-4 | Linaprazan |
| 251562-00-2 | Tifuvirtid |
| 258818-34-7 | Larazotid |
| 259793-96-9 | Favipiravir |
| 261944-46-1 | Soraprazan |
| 272105-42-7 | Disitertid |
| 274901-16-5 | Vildagliptin |
| 284019-34-7 | Denibulin |
| 284041-10-7 | Rostaporfin |
| 355151-12-1 | Rotigaptid |
| 361442-04-8 | Saxagliptin |
| 393105-53-8 | Tiplasinin |
| 394730-60-0 | Boceprevir |
| 396091-73-9 | Pasireotid |
| 402957-28-2 | Telaprevir |
| 404950-80-7 | Panobinostat |
| 404951-53-7 | Dacinostat |
| 481629-87-2 | Aleplasinin |
| 481631-45-2 | Diaplasinin |
| 481658-94-0 | Dirlotapid |
| 483369-58-0 | Denagliptin |
| 497221-38-2 | Rusalatid |
| 533927-56-9 | Atilmotin |
| 571170-77-9 | Laropiprant |
| 616202-92-7 | Lorcaserin |
| 620948-93-8 | Vabicaserin |
| 625114-41-2 | Piragliatin |
| 637328-69-9 | Tanogitran |
| 649735-63-7 | Brivanibalaninat |
| 794466-70-9 | Vernakalant |
| 803712-67-6 | Obatoclax |
| 848084-83-3 | Tigapotid |
| 868771-57-7 | Melogliptin |
| 871576-03-3 | Flovagatran |
| 872178-65-9 | Rabeximod |
| 29341000 | 61-57-4 | Niridazol |
| 73-09-6 | Etozolin |
| 96-50-4 | Aminothiazol |
| 140-40-9 | Aminitrozol |
| 148-79-8 | Tiabendazol |
| 444-27-9 | Timonacic |
| 473-30-3 | Thiazosulfon |
| 490-55-1 | Amiphenazol |
| 500-08-3 | Forminitrazol |
| 533-45-9 | Clomethiazol |
| 553-13-9 | Zolamin |
| 962-02-7 | Nitrodan |
| 3570-75-0 | Nifurthiazol |
| 3810-35-3 | Tenonitrozol |
| 5028-87-5 | Antazonit |
| 6469-36-9 | Cloprothiazol |
| 13409-53-5 | Podilfen |
| 13471-78-8 | Beclotiamin |
| 15387-18-5 | Fezation |
| 17243-64-0 | Piprozolin |
| 17969-20-9 | Fenclozinsäure |
| 17969-45-8 | Brofezil |
| 18046-21-4 | Fentiazac |
| 21817-73-2 | Bidimaziumiodid |
| 24840-59-3 | Pretamaziumiodid |
| 26097-80-3 | Cambendazol |
| 27826-45-5 | Libecillid |
| 29952-13-4 | Peratizol |
| 30097-06-4 | Tidiacic |
| 30709-69-4 | Tizoprolinsäure |
| 39832-48-9 | Tazolol |
| 51287-57-1 | Denotivir |
| 53943-88-7 | Letostein |
| 54147-28-3 | Tebatizol |
| 54657-96-4 | Nifuralid |
| 55981-09-4 | Nitazoxanid |
| 56355-17-0 | Zoliprofen |
| 56784-39-5 | Ozolinon |
| 60084-10-8 | Tiazofurin |
| 61990-92-9 | Benpenolisin |
| 64179-54-0 | Timofibrat |
| 68377-92-4 | Arotinolol |
| 69014-14-8 | Tiotidin |
| 70529-35-0 | Itazigrel |
| 71079-19-1 | Timegadin |
| 71119-10-3 | Lotifazol |
| 71125-38-7 | Meloxicam |
| 74531-88-7 | Tioxamast |
| 74604-76-5 | Enoxamast |
| 74772-77-3 | Ciglitazon |
| 76824-35-6 | Famotidin |
| 76963-41-2 | Nizatidin |
| 77519-25-6 | Dexetozolin |
| 79069-94-6 | Fanetizol |
| 79714-31-1 | Risarestat |
| 80830-42-8 | Rentiapril |
| 82114-19-0 | Amflutizol |
| 82159-09-9 | Epalrestat |
| 84233-61-4 | Nesostein |
| 85604-00-8 | Zaltidin |
| 91257-14-6 | Tuvatidin |
| 93738-40-0 | Ralitolin |
| 97322-87-7 | Troglitazon |
| 100417-09-2 | Timirdin |
| 101001-34-7 | Pamicogrel |
| 103181-72-2 | Guaistein |
| 104777-03-9 | Asobamast |
| 105292-70-4 | Alonacic |
| 105523-37-3 | Tiprotimod |
| 107902-67-0 | Tazofelon |
| 109229-58-5 | Englitazon |
| 111025-46-8 | Pioglitazon |
| 119637-67-1 | Moguistein |
| 121808-62-6 | Pidotimod |
| 122320-73-4 | Rosiglitazon |
| 122946-43-4 | Telmestein |
| 128312-51-6 | Cinalukast |
| 130112-42-4 | Mivotilat |
| 136381-85-6 | Lintitript |
| 136468-36-5 | Foropafant |
| 138511-81-6 | Icodulin |
| 138742-43-5 | Zankiren |
| 139226-28-1 | Darbufelon |
| 141200-24-0 | Darglitazon |
| 144060-53-7 | Febuxostat |
| 145739-56-6 | Tetomilast |
| 149079-51-6 | Cartastein |
| 153242-02-5 | Aseripid |
| 155213-67-5 | Ritonavir |
| 161600-01-7 | Netoglitazon |
| 182760-06-1 | Ravuconazol |
| 185106-16-5 | Acotiamid |
| 185428-18-6 | Rivoglitazon |
| 199113-98-9 | Balaglitazon |
| 213411-83-7 | Edaglitazon |
| 223132-37-4 | Efatutazon |
| 223673-61-8 | Mirabegron |
| 239101-33-8 | Deferitrin |
| 241479-67-4 | Isavuconazol |
| 280782-97-0 | Managlinat dialanetil |
| 300832-84-2 | Ciluprevir |
| 302962-49-8 | Dasatinib |
| 338990-84-4 | Isavuconazoniumchlorid |
| 341028-37-3 | Alagebriumchlorid |
| 342026-92-0 | Sipoglitazar |
| 447406-78-2 | Sodelglitazar |
| 501948-05-6 | Rosabulin |
| 544417-40-5 | Capadenoson |
| 607723-33-1 | Lobeglitazon |
| 760937-92-6 | Teneligliptin |
| 790299-79-5 | Masitinib |
| 29342080 | 95-27-2 | Dimazol |
| 514-73-8 | Dithiazaniniodid |
| 1744-22-5 | Riluzol |
| 15599-36-7 | Haletazol |
| 26130-02-9 | Frentizol |
| 32527-55-2 | Tiaramid |
| 49785-74-2 | Supidimid |
| 61570-90-9 | Tioxidazol |
| 70590-58-8 | Etrabamin |
| 75889-62-2 | Fostedil |
| 76816-33-6 | Tazeprofen |
| 77528-67-7 | Manozodil |
| 79071-15-1 | Tazasubrat |
| 95847-70-4 | Ipsapiron |
| 95847-87-3 | Revospiron |
| 100035-75-4 | Evandamin |
| 104383-17-7 | Sabeluzol |
| 104632-26-0 | Pramipexol |
| 110703-94-1 | Zopolrestat |
| 144665-07-6 | Lubeluzol |
| 146939-27-7 | Ziprasidon |
| 150915-41-6 | Perospiron |
| 154189-40-9 | Sibenadet |
| 176975-26-1 | Izonsterid |
| 245116-90-9 | Lidorestat |
| 367514-87-2 | Lurasidon |
| 848344-36-5 | Bentamapimod |
| 870093-23-5 | Talarozol |
| 29343010 | 50-52-2 | Thioridazin |
| 1420-55-9 | Thiethylperazin |
| 29343090 | 50-53-3 | Chlorpromazin |
| 58-34-4 | Thiazinamiummetilsulfat |
| 58-37-7 | Aminopromazin |
| 58-38-8 | Prochlorperazin |
| 58-39-9 | Perphenazin |
| 58-40-2 | Promazin |
| 60-87-7 | Promethazin |
| 60-89-9 | Pecazin |
| 60-91-3 | Diethazin |
| 60-99-1 | Levomepromazin |
| 61-00-7 | Acepromazin |
| 61-01-8 | Methopromazin |
| 69-23-8 | Fluphenazin |
| 84-01-5 | Chlorproethazin |
| 84-04-8 | Pipamazin |
| 84-06-0 | Thiopropazat |
| 84-08-2 | Parathiazin |
| 84-96-8 | Alimemazin |
| 92-84-2 | Phenothiazin |
| 117-89-5 | Trifluoperazin |
| 145-54-0 | Propyromazinbromid |
| 146-54-3 | Triflupromazin |
| 362-29-8 | Propiomazin |
| 388-51-2 | Metofenazat |
| 477-93-0 | Dimethoxanat |
| 518-61-6 | Dacemazin |
| 522-00-9 | Profenamin |
| 522-24-7 | Fenethazin |
| 523-54-6 | Etymemazin |
| 653-03-2 | Butaperazin |
| 800-22-6 | Chloracyzin |
| 1759-09-7 | Levometiomeprazin |
| 1982-37-2 | Methdilazin |
| 2622-26-6 | Periciazin |
| 2622-30-2 | Carfenazin |
| 2622-37-9 | Trifluomeprazin |
| 2751-68-0 | Acetophenazin |
| 3546-03-0 | Cyamemazin |
| 3689-50-7 | Oxomemazin |
| 3819-00-9 | Piperacetazin |
| 3833-99-6 | Homofenazin |
| 5588-33-0 | Mesoridazin |
| 7009-43-0 | Methiomeprazin |
| 7220-56-6 | Flutiazin |
| 7224-08-0 | Imiclopazin |
| 13093-88-4 | Perimetazin |
| 13461-01-3 | Aceprometazin |
| 13799-03-6 | Protizininsäure |
| 13993-65-2 | Metiazininsäure |
| 14008-44-7 | Metopimazin |
| 14759-04-7 | Oxyridazin |
| 14759-06-9 | Sulforidazin |
| 15302-12-2 | Dimelazin |
| 16498-21-8 | Oxaflumazin |
| 17692-26-1 | Ciclofenazin |
| 23492-69-5 | Sopitazin |
| 24527-27-3 | Spiclomazin |
| 28532-90-3 | Furomazin |
| 29216-28-2 | Mechitazin |
| 30223-48-4 | Fluacizin |
| 31883-05-3 | Moracizin |
| 33414-30-1 | Ftormetazin |
| 33414-36-7 | Ftorpropazin |
| 37561-27-6 | Fenoverin |
| 47682-41-7 | Flupimazin |
| 49864-70-2 | Azaclorzin |
| 54063-26-2 | Azaftozin |
| 62030-88-0 | Duoperon |
| 101396-42-3 | Mechitamiumiodid |
| 135003-30-4 | Apadolin |
| 29349100 | 134-49-6 | Phenmetrazin |
| 357-56-2 | Dextromoramid |
| 634-03-7 | Phendimetrazin |
| 2152-34-3 | Pemolin |
| 2207-50-3 | Aminorex |
| 24143-17-7 | Oxazolam |
| 24166-13-0 | Cloxazolam |
| 27223-35-4 | Ketazolam |
| 33671-46-4 | Clotiazepam |
| 34262-84-5 | Mesocarb |
| 56030-54-7 | Sufentanil |
| 57801-81-7 | Brotizolam |
| 59128-97-1 | Haloxazolam |
| 29349960 | 67-45-8 | Furazolidon |
| 86-12-4 | Thenalidin |
| 113-59-7 | Chlorprothixen |
| 29349990 | 50-18-0 | Cyclophosphamid |
| 50-91-9 | Floxuridin |
| 53-31-6 | Medibazin |
| 53-84-9 | Nadid |
| 54-42-2 | Idoxuridin |
| 58-63-9 | Inosin |
| 59-14-3 | Broxuridin |
| 59-39-2 | Piperoxan |
| 59-63-2 | Isocarboxazid |
| 61-19-8 | Adenosinphosphat |
| 61-80-3 | Zoxazolamin |
| 67-20-9 | Nitrofurantoin |
| 68-91-7 | Trimetaphancamsilat |
| 70-00-8 | Trifluridin |
| 70-07-5 | Mephenoxalon |
| 70-10-0 | Ticlaton |
| 77-12-3 | Pentacyniumchlorid |
| 80-77-3 | Chlormezanon |
| 86-14-6 | Diethylthiambuten |
| 91-79-2 | Thenyldiamin |
| 91-80-5 | Methapyrilen |
| 95-25-0 | Chlorzoxazon |
| 113-53-1 | Dosulepin |
| 115-55-9 | Phenythilon |
| 115-67-3 | Paramethadion |
| 119-96-0 | Arsthinol |
| 125-45-1 | Azatepa |
| 127-48-0 | Trimethadion |
| 132-89-8 | Chlorthenoxazin |
| 135-58-0 | Mesulfen |
| 139-91-3 | Furaltadon |
| 140-65-8 | Pramocain |
| 144-12-7 | Tiemoniumiodid |
| 147-94-4 | Cytarabin |
| 148-65-2 | Chloropyrilen |
| 303-69-5 | Prothipendyl |
| 309-29-5 | Doxapram |
| 314-03-4 | Pimethixen |
| 318-23-0 | Imolamin |
| 320-67-2 | Azacitidin |
| 339-72-0 | Levcycloserin |
| 350-12-9 | Sulbentin |
| 362-74-3 | Bucladesin |
| 364-98-7 | Diazoxid |
| 441-61-2 | Ethylmethylthiambuten |
| 467-84-5 | Phenadoxon |
| 467-86-7 | Dioxaphetylbutyrat |
| 469-81-8 | Morpheridin |
| 477-80-5 | Cinnofuradion |
| 479-50-5 | Lucanthon |
| 482-15-5 | Isothipendyl |
| 493-78-7 | Methaphenilen |
| 494-14-4 | Chlordimorin |
| 494-79-1 | Melarsoprol |
| 524-84-5 | Dimethylthiambuten |
| 526-35-2 | Allomethadion |
| 545-59-5 | Racemoramid |
| 555-84-0 | Nifuraden |
| 556-12-7 | Furalazin |
| 611-53-0 | Ibacitabin |
| 633-90-9 | Cifostodin |
| 635-41-6 | Trimetozin |
| 655-05-0 | Tozalinon |
| 695-53-4 | Dimethadion |
| 702-54-5 | Diethadion |
| 720-76-3 | Fluminorex |
| 721-19-7 | Methastyridon |
| 748-44-7 | Acoxatrin |
| 804-30-8 | Fursultiamin |
| 893-01-6 | Tenylidon |
| 952-54-5 | Morinamid |
| 959-14-8 | Oxolamin |
| 982-24-1 | Clopenthixol |
| 987-78-0 | Citicolin |
| 1008-65-7 | Fenadiazol |
| 1043-21-6 | Pirenoxin |
| 1054-88-2 | Spiroxatrin |
| 1088-92-2 | Nifurtoinol |
| 1195-16-0 | Citiolon |
| 1219-77-8 | Bensuldazinsäure |
| 1239-29-8 | Furazabol |
| 1391-36-2 | Lancovutid |
| 1469-07-4 | Damotepin |
| 1614-20-6 | Nifurprazin |
| 1665-48-1 | Metaxalon |
| 1767-88-0 | Desmethylmoramid |
| 1856-34-4 | Clotioxon |
| 1900-13-6 | Nifurvidin |
| 1977-10-2 | Loxapin |
| 2037-95-8 | Carsalam |
| 2055-44-9 | Perisoxal |
| 2058-52-8 | Clotiapin |
| 2167-85-3 | Pipazetat |
| 2169-64-4 | Azaribin |
| 2240-21-3 | Thiofuraden |
| 2353-33-5 | Decitabin |
| 2385-81-1 | Furethidin |
| 2622-24-4 | Prothixen |
| 2627-69-2 | Acadesin |
| 2709-56-0 | Flupentixol |
| 2949-95-3 | Tixadil |
| 3056-17-5 | Stavudin |
| 3064-61-7 | Natriumstibocaptat |
| 3094-09-5 | Doxifluridin |
| 3105-97-3 | Hycanthon |
| 3363-58-4 | Nifurfolin |
| 3424-98-4 | Telbivudin |
| 3605-01-4 | Piribedil |
| 3615-74-5 | Promolat |
| 3731-59-7 | Moroxydin |
| 3778-73-2 | Ifosfamid |
| 3780-72-1 | Morsuximid |
| 3795-88-8 | Levofuraltadon |
| 3876-10-6 | Clominorex |
| 4047-34-1 | Tranteliniumbromid |
| 4177-58-6 | Clotixamid |
| 4291-63-8 | Cladribin |
| 4295-63-0 | Meprotixol |
| 4304-40-9 | Theniumclosilat |
| 4378-36-3 | Fenbutrazat |
| 4397-91-5 | Nicofurat |
| 4448-96-8 | Solypertin |
| 4741-41-7 | Dexoxadrol |
| 4792-18-1 | Levoxadrol |
| 4936-47-4 | Nifuratel |
| 4969-02-2 | Metixen |
| 4991-65-5 | Tioxolon |
| 5036-02-2 | Tetramisol |
| 5036-03-3 | Nifurdazil |
| 5053-06-5 | Fenspirid |
| 5055-20-9 | Nifurchinazol |
| 5118-17-2 | Furazoliumchlorid |
| 5169-78-8 | Tipepidin |
| 5536-17-4 | Vidarabin |
| 5579-85-1 | Bromchlorenon |
| 5581-46-4 | Molinazon |
| 5585-93-3 | Oxypendyl |
| 5588-29-4 | Fenmetramid |
| 5617-26-5 | Difencloxazin |
| 5666-11-5 | Levomoramid |
| 5696-09-3 | Proxazol |
| 5696-17-3 | Epipropidin |
| 5719-88-0 | Antienit |
| 5800-19-1 | Metiapin |
| 5845-26-1 | Tiazesim |
| 6281-26-1 | Furmethoxadon |
| 6495-46-1 | Dioxadrol |
| 6506-37-2 | Nimorazol |
| 6536-18-1 | Morazon |
| 6577-41-9 | Oxapiumiodid |
| 6646-49-7 | Nitramisol |
| 6649-73-6 | Antafenit |
| 7035-04-3 | Pyridaron |
| 7125-73-7 | Flumetramid |
| 7219-91-2 | Thihexinolmethylbromid |
| 7247-57-6 | Heteroniumbromid |
| 7261-97-4 | Dantrolen |
| 7361-61-7 | Xylazin |
| 7416-34-4 | Molindon |
| 7481-89-2 | Zalcitabin |
| 7489-66-9 | Tipindol |
| 7696-00-6 | Mitotenamin |
| 7716-60-1 | Etisazol |
| 7724-76-7 | Riboprin |
| 7761-75-3 | Furteren |
| 9087-70-1 | Aprotinin |
| 10072-48-7 | Acefurtiamin |
| 10189-94-3 | Bepiastin |
| 10202-40-1 | Flutizenol |
| 13355-00-5 | Melarsonylkalium |
| 13411-16-0 | Nifurpirinol |
| 13445-12-0 | Iobutoesäure |
| 13448-22-1 | Clorotepin |
| 13669-70-0 | Nefopam |
| 14008-66-3 | Pinoxepin |
| 14008-71-0 | Xanthiol |
| 14028-44-5 | Amoxapin |
| 14176-10-4 | Cetiedil |
| 14176-49-9 | Tiletamin |
| 14461-91-7 | Cyclazodon |
| 14504-73-5 | Tritochalin |
| 14698-29-4 | Oxolininsäure |
| 14769-73-4 | Levamisol |
| 14769-74-5 | Dexamisol |
| 14785-50-3 | Tiapirinol |
| 14796-28-2 | Clodanolen |
| 15176-29-1 | Edoxudin |
| 15301-52-7 | Cyclexanon |
| 15301-69-6 | Flavoxat |
| 15302-16-6 | Fenozolon |
| 15311-77-0 | Cloxypendyl |
| 15351-04-9 | Becanton |
| 15518-84-0 | Mobecarb |
| 15574-96-6 | Pizotifen |
| 15686-72-3 | Tibrofan |
| 15686-83-6 | Pyrantel |
| 15687-22-6 | Folescutol |
| 16485-05-5 | Oxadimedin |
| 16562-98-4 | Clantifen |
| 16759-59-4 | Benoxafos |
| 16781-39-8 | Etasulin |
| 16985-03-8 | Nonabin |
| 17176-17-9 | Ademetionin |
| 17692-22-7 | Metizolin |
| 17692-24-9 | Bisoxatin |
| 17692-35-2 | Etofuradin |
| 17692-39-6 | Fomocain |
| 17692-56-7 | Moxicumon |
| 17692-63-6 | Oxitefoniumbromid |
| 17692-71-6 | Vanitiolid |
| 17854-59-0 | Mepixanox |
| 17902-23-7 | Tegafur |
| 18053-31-1 | Fominoben |
| 18464-39-6 | Caroxazon |
| 18471-20-0 | Ditazol |
| 18857-59-5 | Nifurmazol |
| 19216-56-9 | Prazosin |
| 19388-87-5 | Taurolidin |
| 19395-58-5 | Mochizon |
| 19885-51-9 | Aranotin |
| 20229-30-5 | Metitepin |
| 20574-50-9 | Morantel |
| 21256-18-8 | Oxaprozin |
| 21440-97-1 | Brofoxin |
| 21489-20-3 | Talsupram |
| 21500-98-1 | Tenocyclidin |
| 21512-15-2 | Citenazon |
| 21638-36-8 | Nifurimid |
| 21679-14-1 | Fludarabin |
| 21715-46-8 | Etifoxin |
| 21820-82-6 | Fenpipalon |
| 22013-23-6 | Metoxepin |
| 22089-22-1 | Trofosfamid |
| 22131-35-7 | Butalamin |
| 22292-91-7 | Naranol |
| 22293-47-6 | Feprosidnin |
| 22514-23-4 | Fopirtolin |
| 22619-35-8 | Tioclomarol |
| 22661-76-3 | Amoproxan |
| 23256-30-6 | Nifurtimox |
| 23271-74-1 | Fedrilat |
| 23707-33-7 | Metrifudil |
| 23744-24-3 | Pipoxolan |
| 23964-58-1 | Articain |
| 24237-54-5 | Tinoridin |
| 24632-47-1 | Nifurpipon |
| 24886-52-0 | Pipofezin |
| 25392-50-1 | Oxazoron |
| 25526-93-6 | Alovudin |
| 25683-71-0 | Terizidon |
| 25717-80-0 | Molsidomin |
| 25905-77-5 | Minaprin |
| 26058-50-4 | Dotefoniumbromid |
| 26350-39-0 | Nifurizon |
| 26513-79-1 | Paraxazon |
| 26513-90-6 | Letimid |
| 26615-21-4 | Zotepin |
| 26629-87-8 | Oxaflozan |
| 26833-87-4 | Omacetaxin-Mepesuccinat |
| 26839-75-8 | Timolol |
| 27060-91-9 | Flutazolam |
| 27199-40-2 | Pifexol |
| 27574-24-9 | Tropatepin |
| 27591-42-0 | Oxazidion |
| 28189-85-7 | Etoxadrol |
| 28657-80-9 | Cinoxacin |
| 28810-23-3 | Zepastin |
| 28820-28-2 | Naftoxat |
| 29050-11-1 | Seclazon |
| 29053-27-8 | Meseclazon |
| 29218-27-7 | Toloxaton |
| 29462-18-8 | Bentazepam |
| 29936-79-6 | Mofoxim |
| 30271-85-3 | Razinodil |
| 30516-87-1 | Zidovudin |
| 30840-27-8 | Pretiadil |
| 30868-30-5 | Pirazofurin |
| 30914-89-7 | Flumexadol |
| 31428-61-2 | Tiamenidin |
| 31430-18-9 | Nocodazol |
| 31477-60-8 | Ormeloxifen |
| 31698-14-3 | Ancitabin |
| 31848-01-8 | Morclofon |
| 31868-18-5 | Mexazolam |
| 33005-95-7 | Tiaprofeninsäure |
| 33588-20-4 | Clidafidin |
| 33665-90-6 | Acesulfam |
| 33743-96-3 | Proroxan |
| 33876-97-0 | Linsidomin |
| 34042-85-8 | Sudoxicam |
| 34161-24-5 | Fipexid |
| 34552-84-6 | Isoxicam |
| 34580-13-7 | Ketotifen |
| 34740-13-1 | Profexalon |
| 34959-30-3 | Azaspiriumchlorid |
| 34976-39-1 | Tioxacin |
| 35035-05-3 | Timepidiumbromid |
| 35067-47-1 | Droxacin |
| 35423-51-9 | Tisocromid |
| 35619-65-9 | Tritiozin |
| 35843-07-3 | Morocromen |
| 35846-53-8 | Maitansin |
| 35943-35-2 | Triciribin |
| 36067-73-9 | Azepexol |
| 36322-90-4 | Piroxicam |
| 36471-39-3 | Nuclotixen |
| 36505-82-5 | Prodolinsäure |
| 36791-04-5 | Ribavirin |
| 37065-29-5 | Miloxacin |
| 37132-72-2 | Fotretamin |
| 37681-00-8 | Cumazolin |
| 37753-10-9 | Sufosfamid |
| 37855-92-8 | Azanator |
| 37967-98-9 | Tienopramin |
| 38070-41-6 | Tiodoniumchlorid |
| 38373-83-0 | Romifenon |
| 38668-01-8 | Taurultam |
| 38955-22-5 | Pinadolin |
| 38957-41-4 | Emorfazon |
| 39178-37-5 | Inicaron |
| 39567-20-9 | Olpimedon |
| 39577-19-0 | Picumast |
| 39633-62-0 | Aclantat |
| 39754-64-8 | Tifemoxon |
| 39978-42-2 | Nifurzid |
| 40054-69-1 | Etizolam |
| 40093-94-5 | Torcitabin |
| 40180-04-9 | Tienilinsäure |
| 40198-53-6 | Tioxaprofen |
| 40680-87-3 | Piprofurol |
| 40828-46-4 | Suprofen |
| 41152-17-4 | Morforex |
| 41340-25-4 | Etodolac |
| 41717-30-0 | Befuralin |
| 41941-56-4 | Tocladesin |
| 41992-23-8 | Spirogermanium |
| 42024-98-6 | Mazaticol |
| 42110-58-7 | Metioxat |
| 42228-92-2 | Acivicin |
| 42239-60-1 | Tilozepin |
| 42399-41-7 | Diltiazem |
| 42408-80-0 | Tandamin |
| 46817-91-8 | Viloxazin |
| 47420-28-0 | Trixolan |
| 47543-65-7 | Prenoxdiazin |
| 50435-25-1 | Nimidan |
| 50708-95-7 | Tinabinol |
| 50924-49-7 | Mizoribin |
| 51022-75-4 | Cliprofen |
| 51234-28-7 | Benoxaprofen |
| 51322-75-9 | Tizanidin |
| 51527-19-6 | Tianafac |
| 51934-76-0 | Iomorininsäure |
| 52042-24-7 | Diproxadol |
| 52279-59-1 | Moxnidazol |
| 52549-17-4 | Pranoprofen |
| 52832-91-4 | Xinomilin |
| 52867-74-0 | Zoloperon |
| 52867-77-3 | Fluzoperin |
| 53003-81-9 | Ivarimod |
| 53123-88-9 | Sirolimus |
| 53251-94-8 | Pinaveriumbromid |
| 53731-36-5 | Floredil |
| 53736-51-9 | Cromitril |
| 53772-83-1 | Zuclopenthixol |
| 53813-83-5 | Suriclon |
| 53910-25-1 | Pentostatin |
| 54063-50-2 | Mofloverin |
| 54187-04-1 | Rilmenidin |
| 54340-59-9 | Chincarbat |
| 54340-66-8 | Subendazol |
| 54341-02-5 | Piflutixol |
| 54376-91-9 | Tipetropiumbromid |
| 54400-59-8 | Butamisol |
| 55142-85-3 | Ticlopidin |
| 55694-83-2 | Pentizidon |
| 55694-98-9 | Ciclafrin |
| 55726-47-1 | Enocitabin |
| 55837-23-5 | Teflutixol |
| 56119-96-1 | Furodazol |
| 56208-01-6 | Pifarnin |
| 56391-55-0 | Octazamid |
| 56969-22-3 | Oxapadol |
| 57010-31-8 | Tiapamil |
| 57067-46-6 | Isamoxol |
| 57083-89-3 | Peraloprid |
| 57474-29-0 | Nifurochin |
| 57726-65-5 | Nufenoxol |
| 58001-44-8 | Clavulaninsäure |
| 58019-65-1 | Nabazenil |
| 58095-31-1 | Sulbenox |
| 58416-00-5 | Protiofat |
| 58433-11-7 | Tilomisol |
| 58712-69-9 | Traxanox |
| 58765-21-2 | Ciclotizolam |
| 59653-74-6 | Teroxiron |
| 59755-82-7 | Enolicam |
| 59798-73-1 | Enilospiron |
| 59804-37-4 | Tenoxicam |
| 59831-63-9 | Doconazol |
| 59840-71-0 | Pitenodil |
| 59937-28-9 | Malotilat |
| 59985-21-6 | Diquafosol |
| 60085-78-1 | Clopipazan |
| 60136-25-6 | Epervudin |
| 60175-95-3 | Omonastein |
| 60207-31-0 | Azaconazol |
| 60248-23-9 | Fuprazol |
| 60929-23-9 | Indeloxazin |
| 60940-34-3 | Ebselen |
| 61220-69-7 | Tiopinac |
| 61325-80-2 | Flumezapin |
| 61477-97-2 | Dazolicin |
| 61869-08-7 | Paroxetin |
| 62253-63-8 | Nepidermin |
| 62265-68-3 | Chinfamid |
| 62380-23-8 | Cinecromen |
| 62435-42-1 | Perfosfamid |
| 62473-79-4 | Teniloxazin |
| 62904-71-6 | Doxpicomin |
| 63394-05-8 | Plafibrid |
| 63590-64-7 | Terazosin |
| 63638-91-5 | Brofaromin |
| 63996-84-9 | Tibalosin |
| 64224-21-1 | Oltipraz |
| 64420-40-2 | Etibendazol |
| 64603-91-4 | Gaboxadol |
| 64748-79-4 | Azumolen |
| 64860-67-9 | Valperinol |
| 65277-42-1 | Ketoconazol |
| 65509-24-2 | Maroxepin |
| 65509-66-2 | Citatepin |
| 65576-45-6 | Asenapin |
| 65847-85-0 | Morniflumat |
| 65886-71-7 | Fazarabin |
| 65899-73-2 | Tioconazol |
| 66203-00-7 | Carocainid |
| 66203-94-9 | Murocainid |
| 66556-74-9 | Nabitan |
| 66564-16-7 | Ciclosidomin |
| 66788-41-8 | Tinofedrin |
| 66898-62-2 | Talniflumat |
| 66934-18-7 | Flunoxaprofen |
| 66969-81-1 | Tiodazosin |
| 67489-39-8 | Talmetacin |
| 67915-31-5 | Terconazol |
| 68020-77-9 | Carprazidil |
| 68134-81-6 | Gacyclidin |
| 68302-57-8 | Amlexanox |
| 68367-52-2 | Sorbinil |
| 68685-54-1 | Parconazol |
| 69049-73-6 | Nedocromil |
| 69118-25-8 | Cinepaxadil |
| 69123-90-6 | Fiacitabin |
| 69123-98-4 | Fialuridin |
| 69304-47-8 | Brivudin |
| 69425-13-4 | Prifelon |
| 69655-05-6 | Didanosin |
| 69815-38-9 | Proxorphan |
| 70374-39-9 | Lornoxicam |
| 70384-91-7 | Lortalamin |
| 70833-07-7 | Prifurolin |
| 71320-77-9 | Moclobemid |
| 71620-89-8 | Reboxetin |
| 71731-58-3 | Tichiziumbromid |
| 71923-29-0 | Fludoxopon |
| 71923-34-7 | Clodoxopon |
| 72324-18-6 | Stepronin |
| 72444-63-4 | Lodiperon |
| 72467-44-8 | Piclonidin |
| 72481-99-3 | Brocrinat |
| 72797-41-2 | Tianeptin |
| 72803-02-2 | Darodipin |
| 72822-56-1 | Azaloxan |
| 72830-39-8 | Oxmetidin |
| 72895-88-6 | Eltenac |
| 73080-51-0 | Repirinast |
| 73815-11-9 | Cimoxaton |
| 74191-85-8 | Doxazosin |
| 74711-43-6 | Zaltoprofen |
| 75358-37-1 | Linoglirid |
| 75458-65-0 | Tienocarbin |
| 75695-93-1 | Isradipin |
| 75706-12-6 | Leflunomid |
| 75841-82-6 | Mopidralazin |
| 75949-60-9 | Isoxaprolol |
| 75963-52-9 | Nuclomedon |
| 76053-16-2 | Reclazepam |
| 76535-71-2 | Suproclon |
| 76596-57-1 | Broxaterol |
| 76732-75-7 | Picartamid |
| 76743-10-7 | Lucartamid |
| 77181-69-2 | Sorivudin |
| 77590-96-6 | Flordipin |
| 77658-97-0 | Anaxiron |
| 77695-52-4 | Ecastolol |
| 78168-92-0 | Filenadol |
| 78410-57-8 | Ociltid |
| 78613-35-1 | Amorolfin |
| 78967-07-4 | Mofezolac |
| 78994-23-7 | Levormeloxifen |
| 79253-92-2 | Taziprinon |
| 79262-46-7 | Savoxepin |
| 79781-00-3 | Bulaquin |
| 79784-22-8 | Barucainid |
| 79874-76-3 | Delmopinol |
| 79944-58-4 | Idazoxan |
| 80263-73-6 | Eclazolast |
| 80680-05-3 | Tivanidazol |
| 80763-86-6 | Glunicat |
| 80880-90-6 | Telenzepin |
| 81167-16-0 | Imiloxan |
| 81382-51-6 | Pentiapin |
| 81403-80-7 | Alfuzosin |
| 81801-12-9 | Xamoterol |
| 82140-22-5 | Etolotifen |
| 82239-52-9 | Moxiraprin |
| 82419-36-1 | Ofloxacin |
| 82650-83-7 | Tenilapin |
| 82857-82-7 | Ilepcimid |
| 83153-39-3 | Tiprinast |
| 83386-35-0 | Tifluadom |
| 83573-53-9 | Tizabrin |
| 83602-05-5 | Spiraprilat |
| 83647-97-6 | Spirapril |
| 83656-38-6 | Ipramidil |
| 83688-84-0 | Tertatolol |
| 83784-21-8 | Menabitan |
| 83903-06-4 | Lupitidin |
| 84071-15-8 | Ramixotidin |
| 84145-89-1 | Almoxaton |
| 84145-90-4 | Nafoxadol |
| 84449-90-1 | Raloxifen |
| 84472-85-5 | Navuridin |
| 84558-93-0 | Netivudin |
| 84611-23-4 | Erdostein |
| 84625-59-2 | Dotarizin |
| 84625-61-6 | Itraconazol |
| 84697-21-2 | Zinoconazol |
| 84697-22-3 | Tubulozol |
| 85076-06-8 | Axamozid |
| 85118-44-1 | Minocromil |
| 85666-24-6 | Furegrelat |
| 86048-40-0 | Chazolast |
| 86433-40-1 | Terflavoxat |
| 86434-57-3 | Beperidiumiodid |
| 86487-64-1 | Setoperon |
| 86636-93-3 | Neflumozid |
| 86696-86-8 | Tenilsetam |
| 87051-43-2 | Ritanserin |
| 87151-85-7 | Spiradolin |
| 87495-31-6 | Disoxaril |
| 87691-91-6 | Tiospiron |
| 87940-60-1 | Eprobemid |
| 88053-05-8 | Cinoxopazid |
| 88058-88-2 | Naxagolid |
| 88859-04-5 | Mafosfamid |
| 89197-32-0 | Efaroxan |
| 89213-87-6 | Carperitid |
| 89651-00-3 | Voxergolid |
| 89875-86-5 | Tiflucarbin |
| 89943-82-8 | Cicletanin |
| 90055-97-3 | Tienoxolol |
| 90101-16-9 | Droxicam |
| 90243-97-3 | Spiclamin |
| 90697-57-7 | Motapizon |
| 90729-41-2 | Oxodipin |
| 90779-69-4 | Atosiban |
| 91833-77-1 | Rocastin |
| 92623-83-1 | Pravadolin |
| 93265-81-7 | Ropidoxuridin |
| 94006-14-1 | Lufuradom |
| 94011-82-2 | Bazinaprin |
| 94149-41-4 | Midestein |
| 94470-67-4 | Cromakalim |
| 94535-50-9 | Levcromakalim |
| 94746-78-8 | Molracetam |
| 95058-70-1 | Nictiazem |
| 95058-81-4 | Gemcitabin |
| 95105-77-4 | Sornidipin |
| 95232-68-1 | Tenosal |
| 95588-08-2 | Tipentosin |
| 95896-08-5 | Anaritid |
| 96125-53-0 | Clentiazem |
| 96306-34-2 | Timelotem |
| 97852-72-7 | Tibenelast |
| 98205-89-1 | Flesinoxan |
| 98224-03-4 | Eltoprazin |
| 98819-76-2 | Esreboxetin |
| 99156-66-8 | Barmastin |
| 99248-32-5 | Donetidin |
| 99453-84-6 | Neltenexin |
| 99464-64-9 | Ampiroxicam |
| 99592-32-2 | Sertaconazol |
| 99755-59-6 | Rotigotin |
| 99803-72-2 | Nerbacadol |
| 100927-14-8 | Befiperid |
| 100986-85-4 | Levofloxacin |
| 101335-99-3 | Eprovafen |
| 101363-10-4 | Rufloxacin |
| 101506-83-6 | Namiroten |
| 101530-10-3 | Lanoconazol |
| 101626-70-4 | Talipexol |
| 102908-59-8 | Binospiron |
| 103177-37-3 | Pranlukast |
| 103222-11-3 | Vapreotid |
| 103255-66-9 | Pazinaclon |
| 103377-41-9 | Monatepil |
| 103624-59-5 | Traboxopin |
| 103946-15-2 | Elnadipin |
| 103980-45-6 | Metostilenol |
| 104454-71-9 | Ipenoxazon |
| 104456-95-3 | Cisconazol |
| 104987-11-3 | Tacrolimus |
| 105118-13-6 | Iprotiazem |
| 105182-45-4 | Fluparoxan |
| 105219-56-5 | Apafant |
| 105567-83-7 | Berefrin |
| 105685-11-8 | Batoprazin |
| 106073-01-2 | Taniplon |
| 106100-65-6 | Fasiplon |
| 106266-06-2 | Risperidon |
| 106707-51-1 | Dobuprid |
| 106972-33-2 | Deniprid |
| 107233-08-9 | Cevimelin |
| 107320-86-5 | Isomolpan |
| 107452-89-1 | Ziconotid |
| 108001-60-1 | Trochidazol |
| 108736-35-2 | Lanreotid |
| 108912-17-0 | Atliprofen |
| 109543-76-2 | Romazarit |
| 109683-61-6 | Utibapril |
| 109683-79-6 | Utibaprilat |
| 109826-26-8 | Zaldarid |
| 110143-10-7 | Lodenosin |
| 110221-53-9 | Temocaprilat |
| 110299-05-3 | Selodenoson |
| 110314-48-2 | Adozelesin |
| 110588-56-2 | Noberastin |
| 110588-57-3 | Saperconazol |
| 111011-63-3 | Efonidipin |
| 111358-88-4 | Lestaurtinib |
| 111393-84-1 | Amitivir |
| 111406-87-2 | Zileuton |
| 111902-57-9 | Temocapril |
| 111974-69-7 | Chetiapin |
| 112018-01-6 | Bemoradan |
| 112362-50-2 | Dalfopristin |
| 112885-41-3 | Mosaprid |
| 112887-68-0 | Raltitrexed |
| 112893-26-2 | Becliconazol |
| 112984-60-8 | Ulifloxacin |
| 113457-05-9 | Ledoxantron |
| 113665-84-2 | Clopidogrel |
| 113759-50-5 | Cronidipin |
| 114030-44-3 | Dexpemedolac |
| 114676-16-3 | Dichlormezanon |
| 114686-12-3 | Imitrodast |
| 114716-16-4 | Pemedolac |
| 114776-28-2 | Bepafant |
| 114899-77-3 | Trabectedin |
| 115103-54-3 | Tiagabin |
| 115464-77-2 | Elopiprazol |
| 115550-35-1 | Marbofloxacin |
| 116289-53-3 | Tulopafant |
| 116476-13-2 | Semotiadil |
| 116476-16-5 | Levosemotiadil |
| 116539-59-4 | Duloxetin |
| 117279-73-9 | Israpafant |
| 117523-47-4 | Mirfentanil |
| 117545-11-6 | Bimakalim |
| 118288-08-7 | Lafutidin |
| 118292-40-3 | Tazaroten |
| 118635-52-2 | Tilnoprofenarbamel |
| 118778-75-9 | Nesapidil |
| 118812-69-4 | Ularitid |
| 118976-38-8 | Dabelotin |
| 119302-91-9 | Rocuroniumbromid |
| 119413-55-7 | Elgodipin |
| 119567-79-2 | Taribavirin |
| 119625-78-4 | Terlakiren |
| 119719-11-8 | Ilatreotid |
| 119813-10-4 | Carzelesin |
| 120210-48-2 | Tenidap |
| 120685-11-2 | Midostaurin |
| 120819-70-7 | Naroparcil |
| 121029-11-6 | Altochalin |
| 121032-29-9 | Nelarabin |
| 121288-39-9 | Loxoribin |
| 121617-11-6 | Saviprazol |
| 121929-20-2 | Zoniclezol |
| 122254-45-9 | Glenvastatin |
| 122384-88-7 | Amlintid |
| 122970-40-5 | Isatoribin |
| 123040-69-7 | Azasetron |
| 123318-82-1 | Clofarabin |
| 123447-62-1 | Prulifloxacin |
| 124012-42-6 | Galocitabin |
| 124066-33-7 | Taurostein |
| 124378-77-4 | Enadolin |
| 124423-84-3 | Panadiplon |
| 124584-08-3 | Nesiritid |
| 124784-31-2 | Erbulozol |
| 125372-33-0 | Dacopafant |
| 125533-88-2 | Mofaroten |
| 126294-30-2 | Sagandipin |
| 127045-41-4 | Pazufloxacin |
| 127214-23-7 | Camiglibose |
| 127308-82-1 | Zamifenacin |
| 127625-29-0 | Fananserin |
| 128517-07-7 | Romidepsin |
| 128620-82-6 | Limazocin |
| 129029-23-8 | Ocaperidon |
| 129336-81-8 | Tenosiprol |
| 129729-66-4 | Emakalim |
| 130306-02-4 | Tezacitabin |
| 130308-48-4 | Icatibant |
| 130370-60-4 | Batimastat |
| 130403-08-6 | Soretolid |
| 130782-54-6 | Beciparcil |
| 131094-16-1 | Trafermin |
| 131796-63-9 | Odapipam |
| 131986-45-3 | Xanomelin |
| 131987-54-7 | Tazomelin |
| 132014-21-2 | Rilmakalim |
| 132338-79-5 | Terikalant |
| 132418-35-0 | Setipafant |
| 132539-06-1 | Olanzapin |
| 132562-26-6 | Aprikalim |
| 132579-32-9 | Rocepafant |
| 132722-74-8 | Pirsidomin |
| 133040-01-4 | Eprosartan |
| 133099-04-4 | Darifenacin |
| 133242-30-5 | Landiolol |
| 133454-47-4 | Iloperidon |
| 134379-77-4 | Dexelvucitabin |
| 134564-82-2 | Befloxaton |
| 134678-17-4 | Lamivudin |
| 135202-79-8 | Ilonidap |
| 135306-39-7 | Manifaxin |
| 135459-90-4 | Ranelinsäure |
| 135463-81-9 | Coluracetam |
| 135928-30-2 | Beloxepin |
| 136087-85-9 | Fidarestat |
| 137071-32-0 | Pimecrolimus |
| 137214-72-3 | Iliparcil |
| 137215-12-4 | Odiparcil |
| 137219-37-5 | Plitidepsin |
| 137500-42-6 | Darsidomin |
| 138068-37-8 | Lepirudin |
| 138298-79-0 | Alnespiron |
| 138661-02-6 | Pentetreotid |
| 138661-03-7 | Furnidipin |
| 138778-28-6 | Siratiazem |
| 139225-22-2 | Panamesin |
| 139264-17-8 | Zolmitriptan |
| 141575-50-0 | Vedaclidin |
| 141790-23-0 | Fozivudintidoxil |
| 143248-63-9 | Sinitrodil |
| 143249-88-1 | Dexefaroxan |
| 143393-27-5 | Azalanstat |
| 143443-90-7 | Ifetroban |
| 143491-57-0 | Emtricitabin |
| 143631-62-3 | Ciprokiren |
| 144245-52-3 | Fomivirsen |
| 144348-08-3 | Binodenoson |
| 144598-75-4 | Paliperidon |
| 144689-63-4 | Olmesartan medoxomil |
| 145508-78-7 | Icopezil |
| 145514-04-1 | Amdoxovir |
| 145574-90-9 | Scopinast |
| 145781-32-4 | Zolasartan |
| 145918-75-8 | Troxacitabin |
| 146426-40-6 | Alvocidib |
| 147403-03-0 | Azilsartan |
| 147432-77-7 | Ontazolast |
| 147650-57-5 | Tererstigmin |
| 147817-50-3 | Siramesin |
| 148152-63-0 | Napitan |
| 148430-28-8 | Sarakalim |
| 148564-47-0 | Milfasartan |
| 148998-94-1 | Trecovirsen |
| 149908-53-2 | Azimilid |
| 150322-43-3 | Prasugrel |
| 150490-85-0 | Berupipam |
| 151356-08-0 | Afovirsen |
| 151823-14-2 | Sapacitabin |
| 151879-73-1 | Aprinocarsen |
| 152317-89-0 | Alniditan |
| 152735-23-4 | Upidosin |
| 152811-62-6 | Piboserod |
| 153062-94-3 | Pumosetrag |
| 153168-05-9 | Pleconaril |
| 153420-96-3 | Atibepron |
| 153507-46-1 | Bibapcitid |
| 154355-76-7 | Atreleuton |
| 154361-50-9 | Capecitabin |
| 154598-52-4 | Efavirenz |
| 155030-63-0 | Emodepsid |
| 155773-59-4 | Ensaculin |
| 159351-69-6 | Everolimus |
| 160707-69-7 | Apricitabin |
| 161178-07-0 | Lubazodon |
| 161605-73-8 | Fanapanel |
| 161832-65-1 | Talampanel |
| 162635-04-3 | Temsirolimus |
| 163252-36-6 | Klevudin |
| 163521-12-8 | Vilazodon |
| 163706-06-7 | Cangrelor |
| 164178-54-5 | Mazokalim |
| 165800-03-3 | Linezolid |
| 165800-04-4 | Eperezolid |
| 167305-00-2 | Omapatrilat |
| 167362-48-3 | Abetimus |
| 169939-94-0 | Ruboxistaurin |
| 170632-47-0 | Lificiguat |
| 170729-80-3 | Aprepitant |
| 170861-63-9 | Reglitazar |
| 170902-47-3 | Roxifiban |
| 171228-49-2 | Posaconazol |
| 171596-29-5 | Tadalafil |
| 171752-56-0 | Adrogolid |
| 172673-20-0 | Fosaprepitant |
| 174402-32-5 | Edotecarin |
| 174638-15-4 | Fosfluridintidoxil |
| 176161-24-3 | Maribavir |
| 176894-09-0 | Omiloxetin |
| 179474-81-8 | Prucaloprid |
| 179602-65-4 | Mitratapid |
| 181785-84-2 | Elvucitabin |
| 182133-25-1 | Arzoxifen |
| 182167-02-8 | Acolbifen |
| 182212-66-4 | Avotermin |
| 182415-09-4 | Piclozotan |
| 183547-57-1 | Gantofiban |
| 183747-35-5 | Nepadutant |
| 183849-43-6 | Abaperidon |
| 184475-35-2 | Gefitinib |
| 185229-68-9 | Alicaforsen |
| 185954-27-2 | Tofimilast |
| 187164-19-8 | Luliconazol |
| 187865-22-1 | Derquantel |
| 188116-07-6 | Imepitoin |
| 188181-42-2 | Elacytarabin |
| 188627-80-7 | Eptifibatid |
| 188630-14-0 | Liatermin |
| 189003-92-7 | Trelanserin |
| 189059-71-0 | Lapaquistat |
| 189681-70-7 | Aplindor |
| 189940-24-7 | Daxalipram |
| 190977-41-4 | Oblimersen |
| 192314-93-5 | Iclaprim |
| 192374-14-4 | Radafaxin |
| 192441-08-0 | Lomeguatrib |
| 192755-52-5 | Pralnacasan |
| 195733-43-8 | Atrasentan |
| 195962-23-3 | Corifollitropin alfa |
| 196808-45-4 | Farglitazar |
| 198821-22-6 | Merimepodib |
| 204318-14-9 | Edotreotid |
| 204512-90-3 | Tecadenoson |
| 204658-47-9 | Torapsel |
| 205887-54-3 | Telbermin |
| 206254-79-7 | Opebacan |
| 206260-33-5 | Irampanel |
| 207623-20-9 | Agatolimod |
| 208848-19-5 | Freselestat |
| 208993-54-8 | Fiduxosin |
| 209342-40-5 | Finafloxacin |
| 211448-85-0 | Denufosol |
| 211735-76-1 | Farampator |
| 214548-46-6 | Lusaperidon |
| 215174-50-8 | Rimacalib |
| 218298-21-6 | Razaxaban |
| 219846-31-8 | Radequinil |
| 219923-85-0 | Pramiconazol |
| 220997-97-7 | Diflomotecan |
| 220998-10-7 | Elomotecan |
| 221241-63-0 | fandosentan |
| 221877-54-9 | Zotarolimus |
| 222551-17-9 | Adoprazin |
| 222834-30-2 | Ragaglitazar |
| 223537-30-2 | Rupintrivir |
| 231277-92-2 | Lapatinib |
| 247046-52-2 | Dilopetin |
| 247207-64-3 | Leconotid |
| 250386-15-3 | Apadenoson |
| 250601-04-8 | Imiglitazar |
| 251303-04-5 | Ertiprotafib |
| 252260-02-9 | Posizolid |
| 255730-18-8 | Artemison |
| 257277-05-7 | Iseganan |
| 267243-28-7 | Canertinib |
| 269718-84-5 | Pardoprunox |
| 276690-58-5 | Iroxanadin |
| 279215-43-9 | Tifenazoxid |
| 282526-98-1 | Cetilistat |
| 285571-64-4 | Barusiban |
| 285983-48-4 | Doramapimod |
| 290296-68-3 | Befetupitant |
| 292634-27-6 | Dianiclin |
| 296251-72-4 | Velimogenaliplasmid |
| 304853-42-7 | Tanaproget |
| 308240-58-6 | Talactoferrin alfa |
| 308831-61-0 | Sufugolix |
| 313348-27-5 | Regadenoson |
| 320345-99-1 | Aclidiniumbromid |
| 325715-02-4 | Indiplon |
| 327026-93-7 | Lensiprazin |
| 328538-04-1 | Edifoligid |
| 329744-44-7 | Embeconazol |
| 331741-94-7 | Muraglitazar |
| 331744-64-0 | Peliglitazar |
| 332012-40-5 | Telatinib |
| 333754-36-2 | Tesetaxel |
| 335619-18-6 | Inakalant |
| 350992-10-8 | Bifeprunox |
| 351862-32-3 | Sarizotan |
| 361343-19-3 | Elzasonan |
| 366017-09-6 | Mubritinib |
| 366789-02-8 | Rivaroxaban |
| 377727-87-2 | Preladenant |
| 379231-04-6 | Saracatinib |
| 380886-95-3 | Valtorcitabin |
| 405159-59-3 | Idrabiotaparinuxnatrium |
| 434283-16-6 | Lecozotan |
| 446022-33-9 | Pelitrexol |
| 457075-21-7 | Ganstigmin |
| 457913-93-8 | Ismomultin alfa |
| 460738-38-9 | Ecallantid |
| 475479-34-6 | Aleglitazar |
| 480449-70-5 | Edoxaban |
| 496054-87-6 | Radiprodil |
| 506433-25-6 | Depelestat |
| 518048-05-0 | Raltegravir |
| 522664-63-7 | Ibodutant |
| 524684-52-4 | Prinaberel |
| 541550-19-0 | Apilimod |
| 566906-50-1 | Beminafil |
| 572924-54-0 | Ridaforolimus |
| 575458-75-2 | Radotermin |
| 583057-48-1 | Arasertaconazol |
| 625095-60-5 | Pradefovir |
| 627861-07-8 | Beperminogen-Perplasmid |
| 640281-90-9 | Valopicitabin |
| 757942-43-1 | Bederocin |
| 763903-67-9 | Fosalvudintidoxil |
| 769901-96-4 | Capeserod |
| 787548-03-2 | Regrelor |
| 791635-59-1 | Simotaxel |
| 820957-38-8 | Retosiban |
| 852313-25-8 | Litenimod |
| 863031-21-4 | Azilsartan-Medoxomil |
| 865311-47-3 | Itarnafloxin |
| 868540-17-4 | Carfilzomib |
| 869884-78-6 | Radezolid |
| 870524-46-2 | Amolimogen-Bepiplasmid |
| 872525-61-6 | Votucalis |
| 872847-66-0 | Cenersen |
| 875446-37-0 | Anacetrapib |
| 890056-27-6 | Custirsen |
| 904302-98-3 | Viquidacin |
| 925681-61-4 | Trabedersen |
| 959961-96-7 | Bevasiranib |
| 1000120-98-8 | Mipomersen |
| 29359090 | 54-31-9 | Furosemid |
| 57-66-9 | Probenecid |
| 57-67-0 | Sulfaguanidin |
| 57-68-1 | Sulfadimidin |
| 58-93-5 | Hydrochlorothiazid |
| 58-94-6 | Chlorothiazid |
| 59-40-5 | Sulfachinoralin |
| 59-66-5 | Acetazolamid |
| 61-56-3 | Sultiam |
| 63-74-1 | Sulfanilamid |
| 64-77-7 | Tolbutamid |
| 68-35-9 | Sulfadiazin |
| 72-14-0 | Sulfathiazol |
| 73-48-3 | Bendroflumethiazid |
| 73-49-4 | Quinethazon |
| 77-36-1 | Chlortalidon |
| 80-13-7 | Halazon |
| 80-32-0 | Sulfachlorpyridazin |
| 80-34-2 | Glyprothiazol |
| 80-35-3 | Sulfamethoxypyridazin |
| 85-73-4 | Phthalylsulfathiazol |
| 91-33-8 | Benzthiazid |
| 94-19-9 | Sulfaethidol |
| 94-20-2 | Chlorpropamid |
| 96-62-8 | Dinsed |
| 98-75-9 | Propazolamid |
| 102-65-8 | Sulfaclozin |
| 104-22-3 | Benzylsulfamid |
| 115-68-4 | Sulfadicramid |
| 116-42-7 | Sulfaproxylin |
| 116-43-8 | Succinylsulfathiazol |
| 119-85-7 | Vanyldisulfamid |
| 120-97-8 | Diclofenamid |
| 121-64-2 | Sulocarbilat |
| 122-11-2 | Sulfadimethoxin |
| 122-16-7 | Sulfanitran |
| 122-89-4 | Mesulfamid |
| 127-58-2 | Sulfamerazinnatrium |
| 127-65-1 | Tosylchloramidnatrium |
| 127-69-5 | Sulfafurazol |
| 127-71-9 | Sulfabenzamid |
| 127-77-5 | Sulfabenz |
| 127-79-7 | Sulfamerazin |
| 128-12-1 | Sulfadiasulfonnatrium |
| 133-67-5 | Trichlormethiazid |
| 135-07-9 | Methyclothiazid |
| 135-09-1 | Hydroflumethiazid |
| 138-39-6 | Mafenid |
| 138-41-0 | Carzenid |
| 139-56-0 | Salazosulfamid |
| 144-80-9 | Sulfacetamid |
| 144-82-1 | Sulfamethizol |
| 144-83-2 | Sulfapyridin |
| 148-56-1 | Flumethiazid |
| 152-47-6 | Sulfalen |
| 316-81-4 | Thioproperazin |
| 339-43-5 | Carbutamid |
| 346-18-9 | Polythiazid |
| 451-71-8 | Glyhexamid |
| 473-42-7 | Nitrosulfathiazol |
| 485-24-5 | Phthalylsulfamethizol |
| 485-41-6 | Sulfachrysoidin |
| 498-78-2 | Stearylsulfamid |
| 515-49-1 | Sulfathioharnstoff |
| 515-57-1 | Maleylsulfathiazol |
| 515-58-2 | Salazosulfathiazol |
| 515-64-0 | Sulfisomidin |
| 526-08-9 | Sulfaphenazol |
| 535-65-9 | Glybuthiazol |
| 547-32-0 | Sulfadiazinnatrium |
| 547-44-4 | Sulfacarbamid |
| 554-57-4 | Methazolamid |
| 565-33-3 | Metahexamid |
| 599-79-1 | Sulfasalazin |
| 599-88-2 | Sulfaperin |
| 631-27-6 | Glyclopyramid |
| 632-00-8 | Sulfasomizol |
| 636-54-4 | Clopamid |
| 651-06-9 | Sulfametoxydiazin |
| 664-95-9 | Glycyclamid |
| 671-88-5 | Disulfamid |
| 671-95-4 | Clofenamid |
| 723-42-2 | Ditolamid |
| 723-46-6 | Sulfamethoxazol |
| 729-99-7 | Sulfamoxol |
| 742-20-1 | Cyclopenthiazid |
| 852-19-7 | Sulfapyrazol |
| 968-81-0 | Acetohexamid |
| 1027-87-8 | Tolpentamid |
| 1034-82-8 | Heptolamid |
| 1038-59-1 | Glyoctamid |
| 1084-65-7 | Meticran |
| 1150-20-5 | Azabon |
| 1156-19-0 | Tolazamid |
| 1161-88-2 | Sulfatolamid |
| 1213-06-5 | Etebenecid |
| 1220-83-3 | Sulfamonomethoxin |
| 1228-19-9 | Glypinamid |
| 1421-68-7 | Amidefrinmesilat |
| 1492-02-0 | Glybuzol |
| 1580-83-2 | Paraflutizid |
| 1764-85-8 | Epitizid |
| 1766-91-2 | Penflutizid |
| 1824-52-8 | Bemetizid |
| 1824-58-4 | Ethiazid |
| 1984-94-7 | Sulfasymazin |
| 2043-38-1 | Butizid |
| 2127-01-7 | Clorexolon |
| 2259-96-3 | Cyclothiazid |
| 2315-08-4 | Salazosulfadimidin |
| 2447-57-6 | Sulfadoxin |
| 2455-92-7 | Sulclamid |
| 3074-35-9 | Glidazamid |
| 3184-59-6 | Alipamid |
| 3313-26-6 | Tiotixen |
| 3436-11-1 | Delfantrin |
| 3459-20-9 | Glymidinnatrium |
| 3563-14-2 | Sulfasuccinamid |
| 3567-08-6 | Glysobuzol |
| 3568-00-1 | Mebutizid |
| 3688-85-5 | Tiamizid |
| 3692-44-2 | Thiohexamid |
| 3754-19-6 | Ambusid |
| 3772-76-7 | Sulfametomidin |
| 3930-20-9 | Sotalol |
| 4015-18-3 | Sulfaclomid |
| 4267-05-4 | Teclothiazid |
| 5588-16-9 | Altizid |
| 5588-38-5 | Tolpyrramid |
| 7007-76-3 | Glucosulfamid |
| 7007-88-7 | Butadiazamid |
| 7195-27-9 | Mefrusid |
| 7456-24-8 | Dimetotiazin |
| 7541-30-2 | Mesuprin |
| 10238-21-8 | Glibenclamid |
| 13369-07-8 | Sulfatrozol |
| 13642-52-9 | Soterenol |
| 13957-38-5 | Hydrobentizid |
| 14293-44-8 | Xipamid |
| 14376-16-0 | Sulfaloxinsäure |
| 15676-16-1 | Sulpirid |
| 17560-51-9 | Metolazon |
| 17784-12-2 | Sulfacitin |
| 20287-37-0 | Fenchizon |
| 21132-59-2 | Pazoxid |
| 21187-98-4 | Gliclazid |
| 21662-79-3 | Sulfacecol |
| 22736-85-2 | Diflumidon |
| 22933-72-8 | Salazodin |
| 23256-23-7 | Sulfatroxazol |
| 23672-07-3 | Levosulpirid |
| 24243-89-8 | Triflumidat |
| 24455-58-1 | Glicetanil |
| 24477-37-0 | Glisolamid |
| 25046-79-1 | Glisoxepid |
| 26807-65-8 | Indapamid |
| 26944-48-9 | Glibornurid |
| 27031-08-9 | Sulfaguanol |
| 27589-33-9 | Azosemid |
| 28395-03-1 | Bumetanid |
| 29094-61-9 | Glipizid |
| 30236-32-9 | Dexsotalol |
| 30279-49-3 | Suclofenid |
| 32059-27-1 | Sumetizid |
| 32295-18-4 | Tosifen |
| 32797-92-5 | Glisentid |
| 32909-92-5 | Sulfametrol |
| 33342-05-1 | Glichidon |
| 35273-88-2 | Gliflumid |
| 36148-38-6 | Besunid |
| 36980-34-4 | Glicaramid |
| 37000-20-7 | Zinterol |
| 37087-94-8 | Tibrinsäure |
| 37598-94-0 | Glipalamid |
| 39860-99-6 | Pipotiazin |
| 42583-55-1 | Carmetizid |
| 42792-26-7 | Isosulprid |
| 51264-14-3 | Amsacrin |
| 51803-78-2 | Nimesulid |
| 51876-98-3 | Gliamilid |
| 52157-91-2 | Galosemid |
| 52406-01-6 | Uredofos |
| 52994-25-9 | Glicondamid |
| 54063-55-7 | Sulfaclorazol |
| 55837-27-9 | Piretanid |
| 56211-40-6 | Torasemid |
| 56302-13-7 | Satranidazol |
| 56488-58-5 | Tizolemid |
| 56488-61-0 | Flubeprid |
| 57479-88-6 | Sulmeprid |
| 60200-06-8 | Clorsulon |
| 61477-95-0 | Monalazondinatrium |
| 63198-97-0 | Viroxim |
| 64099-44-1 | Chisultazin |
| 65761-24-2 | Sulfamazon |
| 66644-81-3 | Veraliprid |
| 68291-97-4 | Zonisamid |
| 68475-40-1 | Ciproprid |
| 68556-59-2 | Prosulprid |
| 68677-06-5 | Loraprid |
| 69387-87-7 | Tinisulprid |
| 71010-45-2 | Glisindamid |
| 72131-33-0 | Sulotroban |
| 72301-78-1 | Zinviroxim |
| 72301-79-2 | Enviroxim |
| 73747-20-3 | Sulveraprid |
| 73803-48-2 | Tripamid |
| 74680-07-2 | Glisamurid |
| 74863-84-6 | Argatroban |
| 75820-08-5 | Zidapamid |
| 77989-60-7 | Metibrid |
| 79094-20-5 | Daltroban |
| 80937-31-1 | Flosulid |
| 81428-04-8 | Taltrimid |
| 81982-32-3 | Alpiroprid |
| 82666-62-4 | Sulosemid |
| 85320-68-9 | Amosulalol |
| 85977-49-7 | Tauromustin |
| 87051-13-6 | Tosulur |
| 90207-12-8 | Sulicrinat |
| 90992-25-9 | Besulpamid |
| 93479-97-1 | Glimepirid |
| 100981-43-9 | Ebrotidin |
| 101526-83-4 | Sematilid |
| 103628-46-2 | Sumatriptan |
| 103745-39-7 | Fasudil |
| 106133-20-4 | Tamsulosin |
| 107753-78-6 | Zafirlukast |
| 110311-27-8 | Sulofenur |
| 111974-60-8 | Ritolukast |
| 112966-96-8 | Domitroban |
| 115256-11-6 | Dofetilid |
| 116649-85-5 | Ramatroban |
| 119636-74-7 | Sitalidon |
| 119905-05-4 | Delechamin |
| 120279-96-1 | Dorzolamid |
| 120688-08-6 | Risotilid |
| 120824-08-0 | Linotroban |
| 121679-13-8 | Naratriptan |
| 122647-31-8 | Ibutilid |
| 123308-22-5 | Sezolamid |
| 123663-49-0 | Iguratimod |
| 125279-79-0 | Ersentilid |
| 127373-66-4 | Sivelestat |
| 129981-36-8 | Sampatrilat |
| 133267-19-3 | Artilid |
| 133276-80-9 | Samixogrel |
| 136564-68-6 | Masilukast |
| 136817-59-9 | Delavirdin |
| 138384-68-6 | Metesind |
| 138890-62-7 | Brinzolamid |
| 139133-26-9 | Lexipafant |
| 139133-27-0 | Nupafant |
| 139308-65-9 | Tolafentrin |
| 139755-83-2 | Sildenafil |
| 140695-21-2 | Osutidin |
| 141626-36-0 | Dronedaron |
| 144494-65-5 | Tirofiban |
| 144980-29-0 | Repinotan |
| 146623-69-0 | Saprisartan |
| 147536-97-8 | Bosentan |
| 149556-49-0 | Susalimod |
| 150375-75-0 | Relcovaptan |
| 151140-96-4 | Avitriptan |
| 154323-57-6 | Almotriptan |
| 154397-77-0 | Napsagatran |
| 158751-64-5 | Clamikalant |
| 159634-47-6 | Ibutamoren |
| 161814-49-9 | Amprenavir |
| 165538-40-9 | Terutroban |
| 165668-41-7 | Indisulam |
| 169590-41-4 | Deracoxib |
| 169590-42-5 | Celecoxib |
| 170569-88-7 | Mavacoxib |
| 170858-33-0 | Sonepiprazol |
| 173424-77-6 | Laromustin |
| 174484-41-4 | Tipranavir |
| 180200-68-4 | Tilmacoxib |
| 180384-56-9 | Clazosentan |
| 180384-57-0 | Tezosentan |
| 180918-68-7 | Trecetilid |
| 181695-72-7 | Valdecoxib |
| 184036-34-8 | Sitaxentan |
| 185913-78-4 | Satavaptan |
| 186497-07-4 | Zibotentan |
| 192329-42-3 | Prinomastat |
| 195533-53-0 | Batabulin |
| 197904-84-0 | Apricoxib |
| 198470-84-7 | Parecoxib |
| 206361-99-1 | Darunavir |
| 209733-45-9 | Anatibant |
| 210538-44-6 | Taprizosin |
| 210891-04-6 | Edonentan |
| 219311-44-1 | Dabuzalgron |
| 219757-90-1 | Sulamserod |
| 224785-90-4 | Vardenafil |
| 226700-79-4 | Fosamprenavir |
| 233254-24-5 | Tomeglovir |
| 243984-11-4 | Resatorvid |
| 254877-67-3 | Ataciguat |
| 265114-23-6 | Cimicoxib |
| 266359-83-5 | Reparixin |
| 268203-93-6 | Udenafil |
| 287405-51-0 | Apratastat |
| 287714-41-4 | Rosuvastatin |
| 290815-26-8 | Avosentan |
| 313682-08-5 | Brecanavir |
| 321915-31-5 | Litomeglovir |
| 358970-97-5 | Drinabant |
| 362505-84-8 | Relacatib |
| 381683-92-7 | Ecopladib |
| 381683-94-9 | Efipladib |
| 398507-55-6 | Lodenafilcarbonat |
| 403604-85-3 | Nebentan |
| 414864-00-9 | Belinostat |
| 439687-69-1 | Nelivaptan |
| 444731-52-6 | Pazopanib |
| 464213-10-3 | Ibipinabant |
| 519055-62-0 | Tasisulam |
| 691852-58-1 | Nesbuvir |
| 769169-27-9 | Begacestat |
| 778576-62-8 | Oglemilast |
| 839673-52-8 | Cevoglitazar |
| 862189-95-5 | Mirodenafil |
| 865200-20-0 | Giripladib |
| 29362100 | 68-26-8 | Retinol |
| 302-79-4 | Tretinoin |
| 4759-48-2 | Isotretinoin |
| 5300-03-8 | Alitretinoin |
| 29362200 | 59-43-8 | Thiamin |
| 59-58-5 | Prosultiamin |
| 154-87-0 | Cocarboxylase |
| 532-40-1 | Monophosphothiamin |
| 29362300 | 83-88-5 | Riboflavin |
| 29362400 | 81-13-0 | Dexpanthenol |
| 137-08-6 | Calciumpantothenat |
| 16485-10-2 | Panthenol |
| 29362500 | 65-23-6 | Pyridoxin |
| 29362600 | 68-19-9 | Cyanocobalamin |
| 13422-51-0 | Hydroxocobalamin |
| 13422-55-4 | Mecobalamin |
| 13870-90-1 | Cobamamid |
| 29362700 | 50-81-7 | Ascorbinsäure |
| 134-03-2 | Natriumascorbat |
| 29362800 | 9002-96-4 | Tocofersolan |
| 40516-48-1 | Tretinointocoferil |
| 61343-44-0 | Tocofenoxat |
| 29362900 | 50-14-6 | Ergocalciferol |
| 58-85-5 | Biotin |
| 59-30-3 | Folsäure |
| 59-67-6 | Nicotinsäure |
| 67-97-0 | Colecalciferol |
| 84-80-0 | Phytomenadion |
| 98-92-0 | Nicotinamid |
| 492-85-3 | Nicopholin |
| 1492-18-8 | Calciumfolinat |
| 5988-22-7 | Phytonadiolnatriumdiphosphat |
| 19356-17-3 | Calcifediol |
| 31690-09-2 | Levomefolsäure |
| 32222-06-3 | Calcitriol |
| 54573-75-0 | Doxercalciferol |
| 55721-11-4 | Secalciferol |
| 83805-11-2 | Falecalcitriol |
| 104121-92-8 | Eldecalcitol |
| 29369000 | 137-76-8 | Cetotiamin |
| 137-86-0 | Octotiamin |
| 6092-18-8 | Cycotiamin |
| 41294-56-8 | Alfacalcidol |
| 29371100 | 12629-01-5 | Somatropin |
| 82030-87-3 | Somatrem |
| 89383-13-1 | Somidobov |
| 96353-48-9 | Somagrebov |
| 102733-72-2 | Sometripor |
| 102744-97-8 | Sometribove |
| 106282-98-8 | Somalapor |
| 119693-74-2 | Somenopor |
| 123212-08-8 | Somatosalm |
| 126752-39-4 | Somavubov |
| 129566-95-6 | Somfasepor |
| 29371200 | 11061-68-0 | Insulin, menschlich |
| 29371900 | 0-00-0 | Corticorelin |
| 50-56-6 | Oxytocin |
| 50-57-7 | Lypressin |
| 56-59-7 | Felypressin |
| 113-78-0 | Demoxytocin |
| 113-79-1 | Argipressin |
| 113-80-4 | Argiprestocin |
| 1393-25-5 | Secretin |
| 3397-23-7 | Ornipressin |
| 9002-60-2 | Corticotropin |
| 9002-61-3 | Choriongonadotrophin |
| 9002-68-0 | Follitropin alfa |
| 9002-70-4 | Serumgonadotropin |
| 9002-71-5 | Thyrotrophin |
| 9002-79-3 | Intermedin |
| 9004-10-8 | Dalanatedinsulin |
| 9007-12-9 | Calcitonin |
| 11000-17-2 | Vasopressininjektion |
| 11091-62-6 | Insulindefalan |
| 11118-25-5 | Calcitonin, Ratte |
| 12279-41-3 | Seractid |
| 12321-44-7 | Calcitonin, von Schwein |
| 14636-12-5 | Terlipressin |
| 16679-58-6 | Desmopressin |
| 16941-32-5 | Glucagon |
| 16960-16-0 | Tetracosactid |
| 17692-62-5 | Norleusactid |
| 20282-58-0 | Tricosactid |
| 21215-62-3 | Calcitonin, menschlich |
| 22006-64-0 | Tridecactid |
| 22572-04-9 | Codactid |
| 24305-27-9 | Protirelin |
| 24870-04-0 | Giractid |
| 26112-29-8 | Calcitonin, von Rindern |
| 33515-09-2 | Gonadorelin |
| 33605-67-3 | Cargutocin |
| 34273-10-4 | Saralasin |
| 34765-96-3 | Alsactid |
| 37025-55-1 | Carbetocin |
| 38234-21-8 | Fertirelin |
| 38916-34-6 | Somatostatin |
| 47931-80-6 | Tosactid |
| 47931-85-1 | Calcitonin, Lachs |
| 52232-67-4 | Teriparatid |
| 53714-56-0 | Leuprorelin |
| 54017-73-1 | Murodermin |
| 57014-02-5 | Calcitonin, von Aalen |
| 57773-63-4 | Triptorelin |
| 57773-65-6 | Deslorelin |
| 57982-77-1 | Buserelin |
| 60731-46-6 | Elcatonin |
| 62305-86-6 | Orotirelin |
| 65807-02-5 | Goserelin |
| 66866-63-5 | Lutrelin |
| 68562-41-4 | Mecasermin |
| 68859-20-1 | Insulinargin |
| 68893-82-3 | Parathyroidhormon |
| 69558-55-0 | Thymopentin |
| 76712-82-8 | Histrelin |
| 76932-56-4 | Nafarelin |
| 77727-10-7 | Nacartocin |
| 78664-73-0 | Posatirelin |
| 81377-02-8 | Seglitid |
| 83150-76-9 | Octreotid |
| 83930-13-6 | Somatorelin |
| 85466-18-8 | Thymocartin |
| 86168-78-7 | Sermorelin |
| 89662-30-6 | Detirelix |
| 90243-66-6 | Montirelin |
| 95729-65-0 | Azetirelin |
| 97048-13-0 | Urofollitropin |
| 100016-62-4 | Calcitonin, Hühnchen |
| 103300-74-9 | Taltirelin |
| 103451-84-9 | Avicatonin |
| 105250-86-0 | Ebiratid |
| 105953-59-1 | Dumorelin |
| 111212-85-2 | Ersofermin |
| 116094-23-6 | Insulinaspart |
| 120287-85-6 | Cetrorelix |
| 124904-93-4 | Ganirelix |
| 127932-90-5 | Ramorelix |
| 133107-64-9 | Insulinlispro |
| 140703-49-7 | Avorelin |
| 140703-51-1 | Examorelin |
| 141758-74-9 | Exenatid |
| 144916-42-7 | Sonermin |
| 146479-72-3 | Follitropin beta |
| 146706-68-5 | Rismorelin |
| 147859-97-0 | Peforelin |
| 151126-32-8 | Pramlintid |
| 151272-78-5 | Teverelix |
| 152923-57-4 | Lutropin alfa |
| 158861-67-7 | Pralmorelin |
| 159768-75-9 | Labradimil |
| 160337-95-1 | Insulinglargin |
| 165101-51-9 | Becaplermin |
| 169148-63-4 | Insulindetemir |
| 170851-70-4 | Ipamorelin |
| 177073-44-8 | Choriogonadotropin alfa |
| 178535-93-8 | Abrineurin |
| 183552-38-7 | Abarelix |
| 186018-45-1 | Metreleptin |
| 197922-42-2 | Teduglutid |
| 204656-20-2 | Liraglutide |
| 207748-29-6 | Insulinglulisin |
| 214766-78-6 | Degarelix |
| 218620-50-9 | Pegvisomant |
| 218949-48-5 | Tesamorelin |
| 275371-94-3 | Taspoglutid |
| 295350-45-7 | Ozarelix |
| 308079-72-3 | Thymostimulin |
| 320367-13-3 | Lixisenatid |
| 348119-84-6 | Obinepitid |
| 782500-75-8 | Albiglutid |
| 29372100 | 50-23-7 | Hydrocortison |
| 50-24-8 | Prednisolon |
| 53-03-2 | Prednison |
| 53-06-5 | Cortison |
| 29372200 | 50-02-2 | Dexamethason |
| 53-33-8 | Paramethason |
| 53-34-9 | Fluprednisolon |
| 67-73-2 | Fluocinolonacetonid |
| 124-94-7 | Triamcinolon |
| 127-31-1 | Fludrocortison |
| 152-97-6 | Fluocortolon |
| 338-95-4 | Isoflupredon |
| 356-12-7 | Fluocinonid |
| 378-44-9 | Betamethason |
| 382-67-2 | Desoximetason |
| 426-13-1 | Fluorometholon |
| 595-52-8 | Descinolon |
| 1524-88-5 | Fludroxycortid |
| 2135-17-3 | Flumetason |
| 2193-87-5 | Flupredniden |
| 2355-59-1 | Drocinonid |
| 2557-49-5 | Diflorason |
| 2607-06-9 | Diflucortolon |
| 2825-60-7 | Formocortal |
| 3093-35-4 | Halcinonid |
| 3385-03-3 | Flunisolid |
| 3693-39-8 | Fluclorolonacetonid |
| 3841-11-0 | Fluperolon |
| 3924-70-7 | Amcinafal |
| 4419-39-0 | Beclometason |
| 4732-48-3 | Meclorison |
| 4828-27-7 | Clocortolon |
| 4989-94-0 | Triamcinolonfuretonid |
| 5251-34-3 | Cloprednol |
| 5534-05-4 | Betamethasonacibutat |
| 5611-51-8 | Triamcinolonhexacetonid |
| 7008-26-6 | Dichlorison |
| 7332-27-6 | Amcinafid |
| 19705-61-4 | Cicortonid |
| 19888-56-3 | Fluazacort |
| 21365-49-1 | Tralonid |
| 23674-86-4 | Difluprednat |
| 24320-27-2 | Halocortolon |
| 24358-76-7 | Nivacortol |
| 25092-07-3 | Dimeson |
| 25122-41-2 | Clobetasol |
| 26849-57-0 | Triclonid |
| 28971-58-6 | Acrocinonid |
| 29069-24-7 | Prednimustin |
| 31002-79-6 | Triamcinolonbenetonid |
| 33124-50-4 | Fluocortin |
| 35135-68-3 | Cormetason |
| 50629-82-8 | Halometason |
| 51022-69-6 | Amcinonid |
| 52080-57-6 | Chloroprednison |
| 54063-32-0 | Clobetason |
| 57781-15-4 | Halopredon |
| 58497-00-0 | Procinonid |
| 58524-83-7 | Ciprocinonid |
| 59497-39-1 | Naflocort |
| 60135-22-0 | Flumoxonid |
| 67452-97-5 | Alclometason |
| 74131-77-4 | Ticabeson |
| 78467-68-2 | Locicortolondicibat |
| 83880-70-0 | Dexamethasonacefurat |
| 85197-77-9 | Tipredan |
| 87116-72-1 | Timobeson |
| 90566-53-3 | Fluticason |
| 98651-66-2 | Ulobetasol |
| 103466-73-5 | Icometasonenbutat |
| 105102-22-5 | Mometason |
| 106033-96-9 | Itrocinonid |
| 123013-22-9 | Amelometason |
| 129260-79-3 | Loteprednol |
| 132245-57-9 | Dexamethasoncipecilat |
| 144459-70-1 | Rofleponid |
| 199331-40-3 | Etiprednoldicloacetat |
| 397864-44-7 | Fluticasonfuroat |
| 678160-57-1 | Zoticason |
| 29372300 | 50-28-2 | Estradiol |
| 50-50-0 | Estradiolbenzoat |
| 52-76-6 | Lynestrenol |
| 53-16-7 | Estron |
| 57-63-6 | Ethinylestradiol |
| 57-83-0 | Progesteron |
| 67-95-8 | Chingestron |
| 68-22-4 | Norethisteron |
| 68-23-5 | Noretynodrel |
| 68-96-2 | Hydroxyprogesteron |
| 72-33-3 | Mestranol |
| 79-64-1 | Dimethisteron |
| 152-43-2 | Quinestrol |
| 152-62-5 | Dydrogesteron |
| 313-05-3 | Azacosterol |
| 337-03-1 | Flugeston |
| 432-60-0 | Allylestrenol |
| 434-03-7 | Ethisteron |
| 514-68-1 | Estriolsuccinat |
| 520-85-4 | Medroxyprogesteron |
| 547-81-9 | Epiestriol |
| 566-48-3 | Formestan |
| 630-56-8 | Hydroxyprogesteroncaproat |
| 797-63-7 | Levonorgestrel |
| 809-01-8 | Edogestron |
| 848-21-5 | Norgestrienon |
| 850-52-2 | Altrenogest |
| 896-71-9 | Tigestol |
| 965-90-2 | Ethylestrenol |
| 977-79-7 | Medrogeston |
| 979-32-8 | Estradiolvalerat |
| 1169-79-5 | Quinestradol |
| 1231-93-2 | Etynodiol |
| 1253-28-7 | Gestonoroncaproat |
| 1961-77-9 | Chlormadinon |
| 2363-58-8 | Epitiostanol |
| 2740-52-5 | Anageston |
| 2998-57-4 | Estramustin |
| 3124-93-4 | Ethyneron |
| 3538-57-6 | Haloprogesteron |
| 3562-63-8 | Megestrol |
| 3571-53-7 | Estradiolundecylat |
| 3643-00-3 | Oxogeston |
| 4140-20-9 | Estrapronicat |
| 5192-84-7 | Trengeston |
| 5367-84-0 | Clomegeston |
| 5630-53-5 | Tibolon |
| 5633-18-1 | Melengestrol |
| 5941-36-6 | Estrazinol |
| 6533-00-2 | Norgestrel |
| 6795-60-4 | Norvinisteron |
| 7001-56-1 | Pentagestron |
| 7004-98-0 | Epimestrol |
| 7690-08-6 | Segesteron |
| 10116-22-0 | Demegeston |
| 10322-73-3 | Estrofurat |
| 10448-96-1 | Almestron |
| 10592-65-1 | Chingestanol |
| 13563-60-5 | Norgesteron |
| 13885-31-9 | Orestrat |
| 14340-01-3 | Gestadienol |
| 15262-77-8 | Delmadinon |
| 16320-04-0 | Gestrinon |
| 16915-71-2 | Cingestol |
| 19291-69-1 | Gestaclon |
| 20047-75-0 | Clogeston |
| 23163-42-0 | Metynodiol |
| 23873-85-0 | Proligeston |
| 25092-41-5 | Norgestomet |
| 28014-46-2 | Polyestradiolphosphat |
| 30781-27-2 | Amadinon |
| 34184-77-5 | Promegeston |
| 34816-55-2 | Moxestrol |
| 35189-28-7 | Norgestimat |
| 39219-28-8 | Promestrien |
| 39791-20-3 | Nilestriol |
| 52279-58-0 | Metogest |
| 54024-22-5 | Desogestrel |
| 54048-10-1 | Etonogestrel |
| 54063-31-9 | Cismadinon |
| 54063-33-1 | Cloxestradiol |
| 58691-88-6 | Nomegestrol |
| 60282-87-3 | Gestoden |
| 65928-58-7 | Dienogest |
| 74513-62-5 | Trimegeston |
| 80471-63-2 | Epostan |
| 105149-04-0 | Osateron |
| 110072-15-6 | Tosagestin |
| 129453-61-8 | Fulvestrant |
| 139402-18-9 | Alestramustin |
| 29372900 | 52-39-1 | Aldosteron |
| 52-78-8 | Norethandrolon |
| 53-39-4 | Oxandrolon |
| 53-43-0 | Prasteron |
| 58-18-4 | Methyltestosteron |
| 58-19-5 | Drostanolon |
| 58-22-0 | Testosteron |
| 64-85-7 | Desoxycorton |
| 67-81-2 | Penmesterol |
| 72-63-9 | Metandienon |
| 76-43-7 | Fluoxymesteron |
| 76-47-1 | Hydrocortamat |
| 83-43-2 | Methylprednisolon |
| 145-12-0 | Oxymesteron |
| 145-13-1 | Pregnenolon |
| 152-58-9 | Cortodoxon |
| 153-00-4 | Metenolon |
| 434-07-1 | Oxymetholon |
| 434-22-0 | Nandrolon |
| 521-10-8 | Methandriol |
| 521-11-9 | Mestanolon |
| 521-18-6 | Androstanolon |
| 595-77-7 | Algeston |
| 599-33-7 | Prednyliden |
| 638-94-8 | Desonid |
| 797-58-0 | Norboleton |
| 846-48-0 | Boldenon |
| 965-93-5 | Metribolon |
| 968-93-4 | Testolacton |
| 976-71-6 | Canrenon |
| 1093-58-9 | Clostebol |
| 1110-40-3 | Cortivazol |
| 1247-42-3 | Meprednison |
| 1254-35-9 | Oxaboloncipionat |
| 1424-00-6 | Mesterolon |
| 1491-81-2 | Bolmantalat |
| 1605-89-6 | Bolasteron |
| 2098-66-0 | Cyproteron |
| 2205-73-4 | Tiomesteron |
| 2320-86-7 | Enestebol |
| 2454-11-7 | Formebolon |
| 2487-63-0 | Chinbolon |
| 2668-66-8 | Medryson |
| 3570-10-3 | Benorteron |
| 3625-07-8 | Mebolazin |
| 3638-82-2 | Propetandrol |
| 3704-09-4 | Miboleron |
| 3764-87-2 | Trestolon |
| 5055-42-5 | Silandron |
| 5060-55-9 | Prednisolonsteaglat |
| 5197-58-0 | Stenbolon |
| 5591-27-5 | Clometeron |
| 5626-34-6 | Prednisolamat |
| 5714-75-0 | Prednazat |
| 5874-98-6 | Testosteronketolaurat |
| 6693-90-9 | Prednazolin |
| 7483-09-2 | Mesabolon |
| 7753-60-8 | Anecortav |
| 10161-33-8 | Trenbolon |
| 10418-03-8 | Stanozolol |
| 13085-08-0 | Mazipredon |
| 13583-21-6 | Norclostebol |
| 13647-35-3 | Trilostan |
| 14484-47-0 | Deflazacort |
| 16915-78-9 | Bolenol |
| 17021-26-0 | Calusteron |
| 17230-88-5 | Danazol |
| 17332-61-5 | Isopredniden |
| 18118-80-4 | Oxisopred |
| 19120-01-5 | Hydroxystenozol |
| 20423-99-8 | Deprodon |
| 21362-69-6 | Mepitiostan |
| 33122-60-0 | Nordinon |
| 33765-68-3 | Oxendolon |
| 41020-79-5 | Dicirenon |
| 43169-54-6 | Mexrenoatkalium |
| 49697-38-3 | Rimexolon |
| 49847-97-4 | Prorenoatkalium |
| 50801-44-0 | Cortisuzol |
| 51333-22-3 | Budesonid |
| 51354-32-6 | Nisterim |
| 53016-31-2 | Norelgestromin |
| 53608-96-1 | Cloxotestosteron |
| 60023-92-9 | Roxibolon |
| 60607-35-4 | Topteron |
| 61951-99-3 | Tixocortol |
| 63014-96-0 | Delanteron |
| 65415-41-0 | Nicocortonid |
| 66877-67-6 | Domoprednat |
| 67392-87-4 | Drospirenon |
| 73771-04-7 | Prednicarbat |
| 74050-20-7 | Hydrocortisonaceponat |
| 74220-07-8 | Spirorenon |
| 76675-97-3 | Resocortol |
| 77016-85-4 | Plomestan |
| 79243-67-7 | Rosterolon |
| 83625-35-8 | Amebucort |
| 84371-65-3 | Mifepriston |
| 86401-95-8 | Methylprednisolonaceponat |
| 87952-98-5 | Mespirenon |
| 89672-11-7 | Cioteronel |
| 90350-40-6 | Methylprednisolonsuleptanat |
| 91935-26-1 | Toripriston |
| 96301-34-7 | Atamestan |
| 98319-26-7 | Finasterid |
| 105051-87-4 | Minamestan |
| 107000-34-0 | Zanoteron |
| 107724-20-9 | Eplerenon |
| 107868-30-4 | Exemestan |
| 119169-78-7 | Epristerid |
| 120815-74-9 | Butixocort |
| 126544-47-6 | Ciclesonid |
| 137099-09-3 | Turosterid |
| 154229-19-3 | Abirateron |
| 159811-51-5 | Ulipristal |
| 164656-23-9 | Dutasterid |
| 199396-76-4 | Asoprisnil |
| 211254-73-8 | Lonaprisan |
| 222732-94-7 | Asoprisnilecamat |
| 29375000 | 363-24-6 | Dinoproston |
| 551-11-1 | Dinoprost |
| 745-65-3 | Alprostadil |
| 33813-84-2 | Deprostil |
| 35121-78-9 | Epoprostenol |
| 35700-23-3 | Carboprost |
| 40665-92-7 | Cloprostenol |
| 40666-16-8 | Fluprostenol |
| 51953-95-8 | Doxaprost |
| 54120-61-5 | Prostalen |
| 55028-70-1 | Arbaprostil |
| 56695-65-9 | Rosaprostol |
| 59122-46-2 | Misoprostol |
| 59619-81-7 | Etiproston |
| 60325-46-4 | Sulproston |
| 61263-35-2 | Meteneprost |
| 61557-12-8 | Penprosten |
| 62524-99-6 | Delprostenat |
| 62559-74-4 | Froxiprost |
| 63266-93-3 | Eganoprost |
| 64318-79-2 | Gemeprost |
| 67040-53-3 | Tiprostanid |
| 67110-79-6 | Luprostiol |
| 69381-94-8 | Fenprostalen |
| 69648-38-0 | Butaprost |
| 69648-40-4 | Oxoprostol |
| 69900-72-7 | Trimoprostil |
| 70667-26-4 | Ornoprostil |
| 71097-83-1 | Nileprost |
| 71116-82-0 | Tiaprost |
| 73121-56-9 | Enprostil |
| 73647-73-1 | Viprostol |
| 74176-31-1 | Alfaprostol |
| 77287-05-9 | Rioprostil |
| 78919-13-8 | Iloprost |
| 79360-43-3 | Nocloprost |
| 79672-88-1 | Piriprost |
| 80225-28-1 | Tilsuprost |
| 81026-63-3 | Enisoprost |
| 81845-44-5 | Ciprosten |
| 81846-19-7 | Treprostinil |
| 83997-19-7 | Ataprost |
| 85505-64-2 | Vapiprost |
| 86348-98-3 | Flunoprost |
| 87269-59-8 | Naxaprosten |
| 88430-50-6 | Beraprost |
| 88852-12-4 | Limaprost |
| 88931-51-5 | Clinprost |
| 88980-20-5 | Mexiprostil |
| 90243-98-4 | Dimoxaprost |
| 90693-76-8 | Eptaloprost |
| 95722-07-9 | Cicaprost |
| 105674-77-9 | Lanproston |
| 108945-35-3 | Taprosten |
| 110845-89-1 | Remiprostol |
| 120373-36-6 | Unoproston |
| 122946-42-3 | Spiriprostil |
| 130209-82-4 | Latanoprost |
| 136892-64-3 | Ecraprost |
| 155206-00-1 | Bimatoprost |
| 172740-14-6 | Posaraprost |
| 209860-87-7 | Tafluprost |
| 256382-08-8 | Rivenprost |
| 333963-40-9 | Lubiproston |
| 333963-42-1 | Cobiproston |
| 29379000 | 51-41-2 | Norepinephrin |
| 51-43-4 | Epinephrin |
| 55-03-8 | Levothyroxinnatrium |
| 104-14-3 | Octopamin |
| 329-65-7 | Racepinefrin |
| 3130-96-9 | Rathyronin |
| 6893-02-3 | Liothyronin |
| 9010-34-8 | Thyroglobulin |
| 13074-00-5 | Azasten |
| 83646-97-3 | Inocoteron |
| 342577-38-2 | Velneperit |
| 609799-22-6 | Tasimelteon |
| 834153-87-6 | Elagolix |
| 29381000 | 153-18-4 | Rutosid |
| 520-27-4 | Diosmin |
| 7085-55-4 | Troxerutin |
| 23869-24-1 | Monoxerutin |
| 30851-76-4 | Ethoxazorutosid |
| 29389010 | 71-63-6 | Digitoxin |
| 1111-39-3 | Acetyldigitoxin |
| 1405-76-1 | Gitalin, amorph |
| 3261-53-8 | Gitaloxin |
| 7242-04-8 | Pengitoxin |
| 10176-39-3 | Gitoformat |
| 17575-22-3 | Lanatosid C |
| 17598-65-1 | Deslanosid |
| 20830-75-5 | Digoxin |
| 30685-43-9 | Metildigoxin |
| 36983-69-4 | Actodigin |
| 29389090 | 466-06-8 | Proscillaridin |
| 474-58-8 | Sitoglusid |
| 8063-80-7 | Polisaponin |
| 14144-06-0 | Disoglusid |
| 17226-75-4 | Khellosid |
| 18719-76-1 | Keracyanin |
| 29767-20-2 | Teniposid |
| 33156-28-4 | Ramnodigin |
| 33396-37-1 | Meproscillarin |
| 33419-42-0 | Etoposid |
| 99759-19-0 | Tichesid |
| 100345-64-0 | Siagosid |
| 131129-98-1 | Mipragosid |
| 150332-35-7 | Pamachesid |
| 29391100 | 76-41-5 | Oxymorphon |
| 76-42-6 | Oxycodon |
| 125-28-0 | Dihydrocodein |
| 125-29-1 | Hydrocodon |
| 466-90-0 | Thebacon |
| 466-99-9 | Hydromorphon |
| 509-67-1 | Pholcodin |
| 639-48-5 | Nicomorphin |
| 14521-96-1 | Etorphin |
| 52485-79-7 | Buprenorphin |
| 29391900 | 62-67-9 | Nalorphin |
| 128-62-1 | Noscapin |
| 143-52-2 | Metopon |
| 427-00-9 | Desomorphin |
| 465-65-6 | Naloxon |
| 466-97-7 | Normorphin |
| 467-15-2 | Norcodein |
| 467-18-5 | Myrophin |
| 486-47-5 | Ethaverin |
| 509-56-8 | Methyldihydromorphin |
| 808-24-2 | Nicodicodin |
| 2183-56-4 | Hydromorphinol |
| 3688-66-2 | Nicocodin |
| 4406-22-8 | Cyprenorphin |
| 7125-76-0 | Codoxim |
| 14357-78-9 | Diprenorphin |
| 16008-36-9 | Methyldesorphin |
| 16549-56-7 | Homprenorphin |
| 16590-41-3 | Naltrexon |
| 16676-26-9 | Nalmexon |
| 20290-10-2 | Morphinglucuronid |
| 20594-83-6 | Nalbuphin |
| 23758-80-7 | Alletorphin |
| 25333-77-1 | Acetorphin |
| 42281-59-4 | Oxilorphan |
| 55096-26-9 | Nalmefen |
| 68616-83-1 | Pentamorphon |
| 69373-95-1 | Diproteverin |
| 72060-05-0 | Conorfon |
| 77287-89-9 | Xorphanol |
| 88939-40-6 | Semorphon |
| 152657-84-6 | Nalfurafin |
| 916055-92-0 | Methylnaltrexonbromid |
| 29392000 | 84-55-9 | Viquidil |
| 1301-42-4 | Euprocin |
| 29394100 | 90-81-3 | Racephedrin |
| 29394200 | 90-82-4 | Pseudoephedrin |
| 29394300 | 492-39-7 | Cathin |
| 29394400 | 14838-15-4 | Phenylpropanolamin |
| 29394900 | 54-49-9 | Metaraminol |
| 365-26-4 | Oxilofrin |
| 7681-79-0 | Etafedrin |
| 26652-09-5 | Ritodrin |
| 29395100 | 3736-08-1 | Fenetyllin |
| 29395900 | 314-35-2 | Etamiphyllin |
| 317-34-0 | Aminophyllin |
| 437-74-1 | Xantinolnicotinat |
| 479-18-5 | Diprophyllin |
| 519-30-2 | Dimethazan |
| 519-37-9 | Etofyllin |
| 523-87-5 | Dimenhydrinat |
| 603-00-9 | Proxyphyllin |
| 606-90-6 | Piprinhydrinat |
| 1703-48-6 | Dimabefyllin |
| 2016-63-9 | Bamifyllin |
| 4499-40-5 | Cholintheophyllinat |
| 5634-38-8 | Guaifyllin |
| 6493-05-6 | Pentoxifyllin |
| 10001-43-1 | Pimefyllin |
| 10226-54-7 | Lomifyllin |
| 13460-98-5 | Theodrenalin |
| 15518-82-8 | Metescufyllin |
| 15766-94-6 | Theophyllinephedrin |
| 17243-56-0 | Visnafyllin |
| 17243-70-8 | Triclofyllin |
| 17692-30-7 | Diniprofyllin |
| 17693-51-5 | Promethazinteoclat |
| 18833-13-1 | Acefyllinpiperazin |
| 30924-31-3 | Cafaminol |
| 36921-54-7 | Xantifibrat |
| 41078-02-8 | Enprofyllin |
| 53403-97-7 | Pyridofyllin |
| 54063-54-6 | Reproterol |
| 54504-70-0 | Etofyllinclofibrat |
| 55242-55-2 | Propentofyllin |
| 57076-71-8 | Denbufyllin |
| 58166-83-9 | Cafedrin |
| 65184-10-3 | Teoprolol |
| 69975-86-6 | Doxofyllin |
| 70788-27-1 | Acefyllinclofibrol |
| 79712-55-3 | Tazifyllin |
| 80288-49-9 | Furafyllin |
| 80294-25-3 | Mexafyllin |
| 81792-35-0 | Teopranitol |
| 82190-91-8 | Flufyllin |
| 85118-43-0 | Fluprofyllin |
| 90162-60-0 | Isbufyllin |
| 90749-32-9 | Laprafyllin |
| 98204-48-9 | Spirofyllin |
| 98833-92-2 | Stacofyllin |
| 100324-81-0 | Lisofyllin |
| 102144-78-5 | Tameridon |
| 105102-21-4 | Torbafyllin |
| 107767-55-5 | Albifyllin |
| 110390-84-6 | Perbufyllin |
| 116763-36-1 | Nestifyllin |
| 132210-43-6 | Cipamfyllin |
| 136145-07-8 | Arofyllin |
| 136199-02-5 | Rolofyllin |
| 151159-23-8 | Midaxifyllin |
| 151581-23-6 | Apaxifyllin |
| 155270-99-8 | Istradefyllin |
| 166374-49-8 | Naxifyllin |
| 29396100 | 60-79-7 | Ergometrin |
| 29396200 | 113-15-5 | Ergotamin |
| 29396900 | 50-37-3 | Lysergid |
| 113-42-8 | Methylergometrin |
| 361-37-5 | Methysergid |
| 511-12-6 | Dihydroergotamin |
| 3031-48-9 | Acetergamin |
| 5793-04-4 | Propisergid |
| 7125-71-5 | Tochizin |
| 17692-51-2 | Metergolin |
| 18016-80-3 | Lisurid |
| 22336-84-1 | Metergotamin |
| 25614-03-3 | Bromocriptin |
| 27848-84-6 | Nicergolin |
| 36945-03-6 | Lergotril |
| 37686-84-3 | Tergurid |
| 57935-49-6 | Tiomergin |
| 59032-40-5 | Disulergin |
| 59091-65-5 | Delergotril |
| 60019-20-7 | Brazergolin |
| 64795-23-9 | Etisulergin |
| 64795-35-3 | Mesulergin |
| 66104-22-1 | Pergolid |
| 66759-48-6 | Desocriptin |
| 74627-35-3 | Cianergolin |
| 77650-95-4 | Protergurid |
| 81409-90-7 | Cabergolin |
| 81968-16-3 | Mergocriptin |
| 83455-48-5 | Bromergurid |
| 87178-42-5 | Dosergosid |
| 88660-47-3 | Epicriptin |
| 107052-56-2 | Romergolin |
| 108674-86-8 | Sergolexol |
| 121588-75-8 | Amesergid |
| 29397100 | 537-46-2 | Metamfetamin |
| 29397910 | 486-56-6 | Cotinin |
| 29397990 | 0-00-0 | Exatecanalideximer |
| 50-39-5 | Protheobromin |
| 50-55-5 | Reserpin |
| 52-88-0 | Atropinmethonitrat |
| 53-18-9 | Bietaserpin |
| 57-22-7 | Vincristin |
| 57-94-3 | Tubocurarinchlorid |
| 80-49-9 | Homatropinmethylbromid |
| 80-50-2 | Octatropinmethylbromid |
| 84-36-6 | Syrosingopin |
| 86-13-5 | Benzatropin |
| 90-39-1 | Spartein |
| 90-69-7 | Lobelin |
| 90-86-8 | Cinnamedrin |
| 131-01-1 | Deserpidin |
| 143-92-0 | Tropenzilinbromid |
| 357-70-0 | Galantamin |
| 428-07-9 | Atromepin |
| 477-30-5 | Demecolcin |
| 495-83-0 | Tigloidin |
| 511-55-7 | Xenytropiumbromid |
| 520-52-5 | Psilocybin |
| 522-87-2 | Yohimbinsäure |
| 524-83-4 | Etybenzatropin |
| 530-54-1 | Methoxyphedrin |
| 533-08-4 | Tropiglin |
| 546-06-5 | Conessin |
| 585-14-8 | Poskin |
| 602-40-4 | Cyheptropin |
| 602-41-5 | Thiocolchicosid |
| 604-51-3 | Deptropin |
| 865-04-3 | Methoserpidin |
| 865-21-4 | Vinblastin |
| 865-24-7 | Vinglycinat |
| 1028-33-7 | Pentifyllin |
| 1178-28-5 | Metoserpat |
| 1242-69-9 | Decitropin |
| 1617-90-9 | Vincamin |
| 2589-47-1 | Prajmaliumbitartrat |
| 3735-85-1 | Mefeserpin |
| 3784-89-2 | Phenactropiniumchlorid |
| 4438-22-6 | Atropinoxid |
| 4880-88-0 | Vinburnin |
| 4880-92-6 | Apovincamin |
| 4914-30-1 | Dehydroemetin |
| 5578-73-4 | Sanguinariumchlorid |
| 5610-40-2 | Securinin |
| 5627-46-3 | Clobenztropin |
| 5868-06-4 | Fentoniumbromid |
| 7008-24-4 | Chloroserpidin |
| 7008-42-6 | Acronin |
| 7009-65-6 | Prampin |
| 10405-02-4 | Trospiumchlorid |
| 15130-91-3 | Sultroponium |
| 15180-03-7 | Alcuroniumchlorid |
| 15228-71-4 | Vinrosidin |
| 15351-09-4 | Metamfepramon |
| 15790-02-0 | Tropodifen |
| 17127-48-9 | Glaziovin |
| 19410-02-7 | Tropirin |
| 19877-89-5 | Vincanol |
| 22254-24-6 | Ipratropiumbromid |
| 23360-92-1 | Vinleurosin |
| 24815-24-5 | Rescinnamin |
| 25573-43-7 | Eseridin |
| 25775-90-0 | Zucapsaicin |
| 29025-14-7 | Butropiumbromid |
| 30286-75-0 | Oxitropiumbromid |
| 33335-58-9 | Dimethyltubocurariniumchlorid |
| 40796-97-2 | Bemesetron |
| 42971-09-5 | Vinpocetin |
| 47562-08-3 | Lorajmin |
| 51598-60-8 | Cimetropiumbromid |
| 53643-48-4 | Vindesin |
| 53862-81-0 | Detajmiumbitartrat |
| 54022-49-0 | Vinformid |
| 57475-17-9 | Brovincamin |
| 57694-27-6 | Vinpolin |
| 58337-35-2 | Elliptiniumacetat |
| 63516-07-4 | Flutropiumbromid |
| 64294-94-6 | Tropabazat |
| 65285-58-7 | Vincantril |
| 67699-40-5 | Vinzolidin |
| 68170-69-4 | Vinepidin |
| 68779-67-9 | Vindeburnol |
| 71031-15-7 | Cathinon |
| 71486-22-1 | Vinorelbin |
| 72238-02-9 | Retelliptin |
| 73573-42-9 | Rescimetol |
| 76352-13-1 | Tropaprid |
| 79467-19-9 | Sintropiumbromid |
| 81571-28-0 | Vinleucinol |
| 81600-06-8 | Vintriptol |
| 83482-77-3 | Vinmegallat |
| 85181-40-4 | Tropanserin |
| 88199-75-1 | Sevitropiummesilat |
| 89565-68-4 | Tropisetron |
| 91421-42-0 | Rubitecan |
| 97682-44-5 | Irinotecan |
| 105118-14-7 | Datelliptiumchlorid |
| 109889-09-0 | Granisetron |
| 113932-41-5 | Tematropiummetilsulfat |
| 117086-68-7 | Ricasetron |
| 123258-84-4 | Itasetron |
| 123286-00-0 | Vinfosiltin |
| 123482-22-4 | Zatosetron |
| 123948-87-8 | Topotecan |
| 135905-89-4 | Mirisetron |
| 139404-48-1 | Tiotropiumbromid |
| 149882-10-0 | Lurtotecan |
| 162652-95-1 | Vinflunin |
| 171335-80-1 | Exatecan |
| 187852-63-7 | Delimotecan |
| 203066-49-3 | Pegamotecan |
| 215604-75-4 | Afeletecan |
| 246527-99-1 | Mureletecan |
| 256411-32-2 | Belotecan |
| 292618-32-7 | Gimatecan |
| 850607-58-8 | Darotropiumbromid |
| 29400000 | 488-69-7 | Fosfructose |
| 585-86-4 | Lactitol |
| 4618-18-2 | Lactulose |
| 7585-39-9 | Betadex |
| 9007-72-1 | Eisen(III)carboxymaltose |
| 10016-20-3 | Alfadex |
| 10310-32-4 | Tribenosid |
| 15351-13-0 | Nicofuranose |
| 15879-93-3 | Chloralose |
| 29899-95-4 | Clobenosid |
| 33779-37-2 | Salprotosid |
| 54182-58-0 | Sucralfat |
| 55902-93-7 | Mebenosid |
| 56824-20-5 | Amiprilose |
| 57680-56-5 | Sucrosofat |
| 96427-12-2 | Lactalfat |
| 132682-98-5 | Glufosfamid |
| 133692-55-4 | Seprilose |
| 179067-42-6 | Tafluposid |
| 187269-40-5 | Bimosiamose |
| 408504-26-7 | Sergliflozinetabonat |
| 442201-24-3 | Remogliflozinetabonat |
| 29411000 | 61-32-5 | Meticillin |
| 61-33-6 | Benzylpenicillin |
| 61-72-3 | Cloxacillin |
| 66-79-5 | Oxacillin |
| 69-53-4 | Ampicillin |
| 87-08-1 | Phenoxymethylpenicillin |
| 87-09-2 | Almecillin |
| 147-52-4 | Nafcillin |
| 147-55-7 | Pheneticillin |
| 525-94-0 | Adicillin |
| 551-27-9 | Propicillin |
| 751-84-8 | Benethaminpenicillin |
| 983-85-7 | Penamecillin |
| 1538-09-6 | Benzathinbenzylpenicillin |
| 1596-63-0 | Quinacillin |
| 1926-48-3 | Fenbenicillin |
| 1926-49-4 | Clometocillin |
| 3116-76-5 | Dicloxacillin |
| 3485-14-1 | Ciclacillin |
| 3511-16-8 | Hetacillin |
| 3736-12-7 | Levopropicillin |
| 4697-36-3 | Carbenicillin |
| 4780-24-9 | Isopropicillin |
| 5250-39-5 | Flucloxacillin |
| 6011-39-8 | Clemizolpenicillin |
| 6489-97-0 | Metampicillin |
| 7009-88-3 | Phenyracillin |
| 10004-67-8 | Amantocillin |
| 15949-72-1 | Prazocillin |
| 17243-38-8 | Azidocillin |
| 22164-94-9 | Suncillin |
| 26552-51-2 | Tifencillin |
| 26774-90-3 | Epicillin |
| 26787-78-0 | Amoxicillin |
| 27025-49-6 | Carfecillin |
| 33817-20-8 | Pivampicillin |
| 34787-01-4 | Ticarcillin |
| 35531-88-5 | Carindacillin |
| 37091-66-0 | Azlocillin |
| 40966-79-8 | Sarpicillin |
| 41744-40-5 | Sulbenicillin |
| 47747-56-8 | Talampicillin |
| 50972-17-3 | Bacampicillin |
| 51154-48-4 | Fibracillin |
| 51481-65-3 | Mezlocillin |
| 53861-02-2 | Oxetacillin |
| 54340-65-7 | Furbucillin |
| 55530-41-1 | Rotamicillin |
| 55975-92-3 | Pirbenicillin |
| 56211-43-9 | Tameticillin |
| 61477-96-1 | Piperacillin |
| 63358-49-6 | Aspoxicillin |
| 63469-19-2 | Apalcillin |
| 66148-78-5 | Temocillin |
| 66327-51-3 | Fuzlocillin |
| 67337-44-4 | Sarmoxicillin |
| 69414-41-1 | Piridicillin |
| 76497-13-7 | Sultamicillin |
| 78186-33-1 | Fumoxicillin |
| 82509-56-6 | Piroxicillin |
| 86273-18-9 | Lenampicillin |
| 98048-07-8 | Fomidacillin |
| 151287-22-8 | Tobicillin |
| 29412080 | 57-92-1 | Streptomycin |
| 4480-58-4 | Streptoniazid |
| 11011-72-6 | Bluensomycin |
| 102426-96-0 | Paldimycin |
| 29413000 | 57-62-5 | Chlortetracyclin |
| 60-54-8 | Tetracyclin |
| 79-57-2 | Oxytetracyclin |
| 127-33-3 | Demeclocyclin |
| 564-25-0 | Doxycyclin |
| 751-97-3 | Rolitetracyclin |
| 808-26-4 | Sancyclin |
| 914-00-1 | Metacyclin |
| 987-02-0 | Demecyclin |
| 992-21-2 | Lymecyclin |
| 1110-80-1 | Pipacyclin |
| 1181-54-0 | Clomocyclin |
| 2013-58-3 | Meclocyclin |
| 4599-60-4 | Penimepicyclin |
| 5585-59-1 | Nitrocyclin |
| 5874-95-3 | Amicyclin |
| 10118-90-8 | Minocyclin |
| 15301-82-3 | Pecocyclin |
| 15590-00-8 | Etamocyclin |
| 15599-51-6 | Apicyclin |
| 16259-34-0 | Penimocyclin |
| 16545-11-2 | Guamecyclin |
| 31770-79-3 | Meglucyclin |
| 58298-92-3 | Colimecyclin |
| 220620-09-7 | Tigecyclin |
| 29414000 | 56-75-7 | Chloramphenicol |
| 847-25-6 | Racefenicol |
| 13838-08-9 | Azidamfenicol |
| 15318-45-3 | Thiamphenicol |
| 31342-36-6 | Cloramfenicolpantotenat, zusammengesetzte |
| 73231-34-2 | Florfenicol |
| 29415000 | 114-07-8 | Erythromycin |
| 527-75-3 | Berythromycin |
| 53066-26-5 | Lexithromycin |
| 62013-04-1 | Dirithromycin |
| 80214-83-1 | Roxithromycin |
| 81103-11-9 | Clarithromycin |
| 82664-20-8 | Flurithromycin |
| 84252-03-9 | Erythromycinstinoprat |
| 96128-89-1 | Erythromycinacistrat |
| 110480-13-2 | Idremcinal |
| 29419000 | 0-00-0 | Actagardin |
| 50-07-7 | Mitomycin |
| 50-59-9 | Cefaloridin |
| 50-76-0 | Dactinomycin |
| 53-79-2 | Puromycin |
| 59-01-8 | Kanamycin |
| 66-81-9 | Cicloheximid |
| 68-41-7 | Cycloserin |
| 113-73-5 | Gramicidin S |
| 115-02-6 | Azaserin |
| 119-04-0 | Framycetin |
| 125-65-5 | Pleuromulin |
| 126-07-8 | Griseofulvin |
| 153-61-7 | Cefalotin |
| 154-21-2 | Lincomycin |
| 303-81-1 | Novobiocin |
| 480-49-9 | Filipin |
| 580-74-5 | Xantocillin |
| 636-47-5 | Stallimycin |
| 801-52-5 | Porfiromycin |
| 859-07-4 | Cefaloram |
| 1018-71-9 | Pyrrolnitrin |
| 1066-17-7 | Colistin |
| 1391-41-9 | Endomycin |
| 1392-21-8 | Kitasamycin |
| 1393-87-9 | Fusafungin |
| 1394-02-1 | Hachimycin |
| 1397-89-3 | Amphotericin B |
| 1400-61-9 | Nystatin |
| 1401-69-0 | Tylosin |
| 1402-81-9 | Ambomycin |
| 1402-82-0 | Amfomycin |
| 1403-17-4 | Candicidin |
| 1403-66-3 | Gentamicin |
| 1403-71-0 | Hamycin |
| 1403-99-2 | Mitogillin |
| 1404-04-2 | Neomycin |
| 1404-08-6 | Neutramycin |
| 1404-15-5 | Nogalamycin |
| 1404-20-2 | Peliomycin |
| 1404-26-8 | Polymyxin B |
| 1404-48-4 | Relomycin |
| 1404-55-3 | Ristocetin |
| 1404-59-7 | Rutamycin |
| 1404-64-4 | Sparsomycin |
| 1404-74-6 | Streptovarycin |
| 1404-88-2 | Tyrothricin |
| 1404-90-6 | Vancomycin |
| 1405-00-1 | Viridofulvin |
| 1405-52-3 | Sulfomyxin |
| 1405-87-4 | Bacitracin |
| 1405-97-6 | Gramicidin |
| 1407-05-2 | Methocidin |
| 1695-77-8 | Spectinomycin |
| 2508-89-6 | Duazomycin |
| 2750-76-7 | Rifamid |
| 2751-09-9 | Troleandomycin |
| 3577-01-3 | Cefaloglycin |
| 3922-90-5 | Oleandomycin |
| 3930-19-6 | Rufocromomycin |
| 4117-65-1 | Aspartocin |
| 4434-05-3 | Cumamycin |
| 4564-87-8 | Carbomycin |
| 4696-76-8 | Bekanamycin |
| 4803-27-4 | Antramycin |
| 5575-21-3 | Cefalonium |
| 6990-06-3 | Fusidinsäure |
| 6998-60-3 | Rifamycin |
| 7542-37-2 | Paromomycin |
| 7644-67-9 | Azotomycin |
| 7681-93-8 | Natamycin |
| 8025-81-8 | Spiramycin |
| 8052-16-2 | Cactinomycin |
| 9014-02-2 | Zinostatin |
| 10118-85-1 | Lidimycin |
| 10206-21-0 | Cefacetril |
| 11003-38-6 | Capreomycin |
| 11006-70-5 | Olivomycin |
| 11006-76-1 | Mikamycin |
| 11006-76-1 | Ostreogrycin |
| 11006-76-1 | Pristinamycin |
| 11006-76-1 | Virginiamycin |
| 11006-77-2 | Vistatolon |
| 11014-70-3 | Levorin |
| 11015-37-5 | Bambermycin |
| 11029-70-2 | Heliomycin |
| 11033-34-4 | Steffimycin |
| 11043-99-5 | Mitomalcin |
| 11048-13-8 | Nebramycin |
| 11048-15-0 | Kalafungin |
| 11051-71-1 | Avilamycin |
| 11056-06-7 | Bleomycin |
| 11056-09-0 | Ranimycin |
| 11056-11-4 | Biniramycin |
| 11056-12-5 | Cirolemycin |
| 11056-14-7 | Mitocarcin |
| 11056-15-8 | Mitosper |
| 11056-16-9 | Nifungin |
| 11096-49-4 | Partricin |
| 11115-82-5 | Enramycin |
| 11121-32-7 | Mepartricin |
| 12650-69-0 | Mupirocin |
| 12706-94-4 | Antelmycin |
| 12772-35-9 | Butirosin |
| 13058-67-8 | Lucimycin |
| 13292-46-1 | Rifampicin |
| 14289-25-9 | Diproleandomycin |
| 15686-71-2 | Cefalexin |
| 16846-24-5 | Josamycin |
| 17090-79-8 | Monensin |
| 18323-44-9 | Clindamycin |
| 18378-89-7 | Plicamycin |
| 18883-66-4 | Streptozocin |
| 19504-77-9 | Pecilocin |
| 20830-81-3 | Daunorubicin |
| 21102-49-8 | Volpristin |
| 21593-23-7 | Cefapirin |
| 22733-60-4 | Siccanin |
| 23110-15-8 | Fumagillin |
| 23155-02-4 | Fosfomycin |
| 23214-92-8 | Doxorubicin |
| 23477-98-7 | Sedecamycin |
| 24280-93-1 | Mycophenolinsäure |
| 25546-65-0 | Ribostamycin |
| 25953-19-9 | Cefazolin |
| 25999-31-9 | Lasalocid |
| 26631-90-3 | Brobactam |
| 26973-24-0 | Ceftezol |
| 27661-27-4 | Benaxibin |
| 28022-11-9 | Megalomicin |
| 30387-39-4 | Colistimethatnatrium |
| 31101-25-4 | Mirincamycin |
| 32385-11-8 | Sisomicin |
| 32886-97-8 | Pivmecillinam |
| 32887-01-7 | Mecillinam |
| 32986-56-4 | Tobramycin |
| 32988-50-4 | Viomycin |
| 33103-22-9 | Enviomycin |
| 34444-01-4 | Cefamandol |
| 34493-98-6 | Dibekacin |
| 35457-80-8 | Midecamycin |
| 35607-66-0 | Cefoxitin |
| 35775-82-7 | Maridomycin |
| 35834-26-5 | Rosaramicin |
| 36441-41-5 | Lividomycin |
| 36889-15-3 | Betamicin |
| 36920-48-6 | Cefoxazol |
| 37305-75-2 | Actaplanin |
| 37321-09-8 | Apramycin |
| 37332-99-3 | Avoparcin |
| 37517-28-5 | Amikacin |
| 37717-21-8 | Flurocitabin |
| 38129-37-2 | Bicozamycin |
| 38821-53-3 | Cefradin |
| 39685-31-9 | Cefuracetim |
| 41952-52-7 | Cefcanel |
| 47917-41-9 | Primycin |
| 50370-12-2 | Cefadroxil |
| 50846-45-2 | Bacmecillinam |
| 50935-04-1 | Carubicin |
| 50935-71-2 | Mocimycin |
| 51025-85-5 | Arbekacin |
| 51627-14-6 | Cefatrizin |
| 51627-20-4 | Cefaparol |
| 51762-05-1 | Cefroxadin |
| 52093-21-7 | Micronomicin |
| 52231-20-6 | Cefrotil |
| 53003-10-4 | Salinomycin |
| 53228-00-5 | Cetocyclin |
| 53994-73-3 | Cefaclor |
| 54083-22-6 | Zorubicin |
| 54182-65-9 | Azalomycin |
| 54818-11-0 | Cefsumid |
| 55134-13-9 | Narasin |
| 55268-75-2 | Cefuroxim |
| 55297-95-5 | Tiamulin |
| 55779-06-1 | Astromicin |
| 55870-64-9 | Pentisomicin |
| 56124-62-0 | Valrubicin |
| 56187-47-4 | Cefazedon |
| 56283-74-0 | Laidlomycin |
| 56377-79-8 | Nosiheptid |
| 56391-56-1 | Netilmicin |
| 56420-45-2 | Epirubicin |
| 56592-32-6 | Efrotomycin |
| 56689-42-0 | Repromicin |
| 56796-20-4 | Cefmetazol |
| 57576-44-0 | Aclarubicin |
| 57847-69-5 | Cefedrolor |
| 58152-03-7 | Isepamicin |
| 58665-96-6 | Cefazaflur |
| 58857-02-6 | Ambruticin |
| 58944-73-3 | Sinefungin |
| 58957-92-9 | Idarubicin |
| 58970-76-6 | Ubenimex |
| 59733-86-7 | Butikacin |
| 59794-18-2 | Paulomycin |
| 59865-13-3 | Ciclosporin |
| 60925-61-3 | Ceforanid |
| 61036-62-2 | Teicoplanin |
| 61270-58-4 | Cefonicid |
| 61379-65-5 | Rifapentin |
| 61622-34-2 | Cefotiam |
| 62107-94-2 | Plauracin |
| 62587-73-9 | Cefsulodin |
| 62893-19-0 | Cefoperazon |
| 63409-12-1 | Tylvalosin |
| 63521-85-7 | Esorubicin |
| 63527-52-6 | Cefotaxim |
| 64221-86-9 | Imipenem |
| 64314-52-9 | Medorubicin |
| 64952-97-2 | Latamoxef |
| 65052-63-3 | Cefetamet |
| 65057-90-1 | Talisomycin |
| 65085-01-0 | Cefmenoxim |
| 65195-55-3 | Abamectin |
| 65307-12-2 | Cefetrizol |
| 66211-92-5 | Detorubicin |
| 66474-36-0 | Cefivitril |
| 66508-53-0 | Fosmidomycin |
| 66887-96-5 | Propikacin |
| 68247-85-8 | Peplomycin |
| 68373-14-8 | Sulbactam |
| 68401-81-0 | Ceftizoxim |
| 69132-42-9 | Ceftioxid |
| 69712-56-7 | Cefotetan |
| 69739-16-8 | Cefodizim |
| 70639-48-4 | Etisomicin |
| 70774-25-3 | Leurubicin |
| 70797-11-4 | Cefpiramid |
| 71628-96-1 | Menogaril |
| 72496-41-4 | Pirarubicin |
| 72558-82-8 | Ceftazidim |
| 72559-06-9 | Rifabutin |
| 73384-59-5 | Ceftriaxon |
| 73684-69-2 | Mirosamicin |
| 74014-51-0 | Rokitamycin |
| 75747-14-7 | Tanespimycin |
| 76168-82-6 | Ramoplanin |
| 76470-66-1 | Loracarbef |
| 76610-84-9 | Cefbuperazon |
| 77360-52-2 | Ceftiolen |
| 78110-38-0 | Aztreonam |
| 79350-37-1 | Cefixim |
| 79404-91-4 | Cilofungin |
| 79548-73-5 | Pirlimycin |
| 80195-36-4 | Cefdaloxim |
| 80210-62-4 | Cefpodoxim |
| 80370-57-6 | Ceftiofur |
| 80621-81-4 | Rifaximin |
| 82219-78-1 | Cefuzonam |
| 82547-58-8 | Cefteram |
| 83905-01-5 | Azithromycin |
| 84305-41-9 | Cefminox |
| 84845-57-8 | Ritipenem |
| 84878-61-5 | Maduramicin |
| 84880-03-5 | Cefpimizol |
| 84957-29-9 | Cefpirom |
| 84957-30-2 | Cefchinom |
| 87638-04-8 | Carumonam |
| 87726-17-8 | Panipenem |
| 88040-23-7 | Cefepim |
| 88669-04-9 | Trospectomycin |
| 89786-04-9 | Tazobactam |
| 90850-05-8 | Gloximonam |
| 90898-90-1 | Oximonam |
| 91832-40-5 | Cefdinir |
| 92665-29-7 | Cefprozil |
| 94168-98-6 | Rifametan |
| 96036-03-2 | Meropenem |
| 96497-67-5 | Rodorubicin |
| 97068-30-9 | Elsamitrucin |
| 97275-40-6 | Cefcaneldaloxat |
| 97519-39-6 | Ceftibuten |
| 99665-00-6 | Flomoxef |
| 101312-92-9 | Valnemulin |
| 102130-84-7 | Nemadectin |
| 102507-71-1 | Tigemonam |
| 103060-53-3 | Daptomycin |
| 103238-57-9 | Cefempidon |
| 104145-95-1 | Cefditoren |
| 105239-91-6 | Cefclidin |
| 106560-14-9 | Faropenem |
| 107452-79-9 | Cefmepidiumchlorid |
| 108050-54-0 | Tilmicosin |
| 108319-07-9 | Pirazmonam |
| 108852-90-0 | Nemorubicin |
| 109545-84-8 | Evernimicin |
| 110267-81-7 | Amrubicin |
| 113102-19-5 | Rifamexil |
| 113167-61-6 | Terdecamycin |
| 113359-04-9 | Cefozopran |
| 113378-31-7 | Semduramicin |
| 114451-30-8 | Ganefromycin |
| 116853-25-9 | Cefluprenam |
| 117211-03-7 | Cefetecol |
| 117704-25-3 | Doramectin |
| 117742-13-9 | Ardacin |
| 119673-08-4 | Becatecarin |
| 120138-50-3 | Chinupristin |
| 120410-24-4 | Biapenem |
| 120788-07-0 | Sulopenem |
| 121584-18-7 | Valspodar |
| 122173-74-4 | Mideplanin |
| 122841-10-5 | Cefoselis |
| 123997-26-2 | Eprinomectin |
| 127785-64-2 | Basifungin |
| 129639-79-8 | Abafungin |
| 129791-92-0 | Rifalazil |
| 135821-54-4 | Ceftizoxim-Alapivoxil |
| 135889-00-8 | Cefcapen |
| 140128-74-1 | Cefmatilen |
| 140637-86-1 | Galarubicin |
| 145435-72-9 | Gamithromycin |
| 148016-81-3 | Doripenem |
| 149951-16-6 | Lenapenem |
| 152044-54-7 | Patupilon |
| 153832-46-3 | Ertapenem |
| 156131-91-8 | Dimadectin |
| 156769-21-0 | Sanfetrinem |
| 159445-62-2 | Orientiparcin |
| 161715-24-8 | Tebipenem-Pivoxil |
| 162808-62-0 | Caspofungin |
| 166663-25-8 | Anidulafungin |
| 171047-47-5 | Ladirubicin |
| 171099-57-3 | Oritavancin |
| 171500-79-1 | Dalbavancin |
| 191114-48-4 | Telithromycin |
| 193811-33-5 | Tacapenem |
| 205110-48-1 | Cethromycin |
| 209467-52-7 | Ceftobiprol |
| 211100-13-9 | Sabarubicin |
| 219989-84-1 | Ixabepilon |
| 222400-20-6 | Tomopenem |
| 224452-66-8 | Retapamulin |
| 229016-73-3 | Ceftarolinfosamil |
| 234096-34-5 | Cefovecin |
| 235114-32-6 | Micafungin |
| 305841-29-6 | Sagopilon |
| 318498-76-9 | Flopristin |
| 325965-23-9 | Linopristin |
| 328898-40-4 | Tildipirosin |
| 372151-71-8 | Telavancin |
| 376653-43-9 | Ceftobiprol-Medocaril |
| 400046-53-9 | Ozogamicin |
| 467214-20-6 | Alvespimycin |
| 677017-23-1 | Berubicin |
| 857402-23-4 | Retaspimycin |
| 926308-28-3 | Latidectin |
| 217500-96-4 tulathromycin A + 280755-12-6 tulath. B | Tulathromycin |
| 29420000 | 16037-91-5 | Natriumstibogluconat |
| 30012010 | 123774-72-1 | Sargramostim |
| 30012090 | 83712-60-1 | Defibrotid |
| 99283-10-0 | Molgramostim |
| 121547-04-4 | Mirimostim |
| 127757-91-9 | Regramostim |
| 30019091 | 0-00-0 | Certoparinnatrium |
| 0-00-0 | Livaraparincalcium |
| 0-00-0 | Minolteparinnatrium |
| 0-00-0 | Nadroparincalcium |
| 0-00-0 | Parnaparinnatrium |
| 0-00-0 | Reviparinnatrium |
| 0-00-0 | Tinzaparinnatrium |
| 9005-49-6 | Heparinnatrium |
| 9041-08-1 | Ardeparinnatrium |
| 9041-08-1 | Dalteparinnatrium |
| 9041-08-1 | Deligoparinnatrium |
| 9041-08-1 | Enoxaparinnatrium |
| 9041-08-1 | Semuloparinnatrium |
| 30019098 | 54182-59-1 | Sulglicotid |
| 120993-53-5 | Desirudin |
| 30021200 | 0-00-0 | Hemoglobinglutamer |
| 0-00-0 | Fibrin, vom Rind |
| 0-00-0 | Moroctocog alfa |
| 9000-94-6 | Antithrombin III, menschlich |
| 9001-27-8 | Beroctocog alfa |
| 80295-38-1 | Conestat alfa |
| 84720-88-7 | Antithrombin alfa |
| 98530-76-8 | Drotrecogin alfa (aktiviert) |
| 100209-30-1 | Fibrin, menschlich |
| 102786-61-8 | Eptacog alfa (aktiviert) |
| 113478-33-4 | Nonacog alfa |
| 120313-91-9 | Thrombomodulin alfa |
| 139076-62-3 | Octocog alfa |
| 142261-03-8 | Hemoglobincrosfumaril |
| 148363-16-0 | Epoetin omega |
| 148883-56-1 | Tifacogin |
| 154248-96-1 | Iroplact |
| 154725-65-2 | Epoetin epsilon |
| 197462-97-8 | Hemoglobin-Raffimer |
| 209810-58-2 | Darbepoetin alfa |
| 261356-80-3 | Epoetin delta |
| 465540-87-8 | Taneptacogin alfa |
| 604802-70-2 | Epoetin zeta |
| 606138-08-3 | Catridecacog |
| 762263-14-9 | Epoetin theta |
| 869858-13-9 | Thrombin alfa |
| 879555-13-2 | Epoetin kappa |
| 897936-89-9 | Vatreptacog alfa (aktiviert) |
| 931101-84-7 | Troplasminogen alfa |
| 30021300 | 0-00-0 | Biciromab |
| 0-00-0 | Epitumomab |
| 0-00-0 | Muromonab-CD3 |
| 0-00-0 | Ziralimumab |
| 0-00-0 | Pitrakinra |
| 0-00-0 | Dorlimomab Aritox |
| 0-00-0 | Anatumomab Mafenatox |
| 9008-11-1 | Interferon alfa |
| 9008-11-1 | Interferon beta |
| 9008-11-1 | Interferon gamma |
| 62304-98-7 | Thymalfasin |
| 94948-59-1 | Tasonermin |
| 112721-39-8 | Pifonakin |
| 117276-75-2 | Lanimostim |
| 117305-33-6 | Telimomabaritox |
| 118390-30-0 | Interferon alfacon-1 |
| 121181-53-1 | Filgrastim |
| 124146-64-1 | Mobenakin |
| 126132-83-0 | Imciromab |
| 127757-92-0 | Maslimomab |
| 134088-74-7 | Nartograstim |
| 135968-09-1 | Lenograstim |
| 137463-76-4 | Milodistim |
| 137487-62-8 | Alvirceptsudotox |
| 138660-96-5 | Sevirumab |
| 138660-97-6 | Tuvirumab |
| 138661-01-5 | Nebacumab |
| 141410-98-2 | Edobacomab |
| 141483-72-9 | Zolimomabaritox |
| 141752-91-2 | Pegaldesleukin |
| 142298-00-8 | Emoctakin |
| 142864-19-5 | Enlimomab |
| 143090-92-0 | Anakinra |
| 143631-61-2 | Atexakin alfa |
| 143653-53-6 | Abciximab |
| 144058-40-2 | Satumomab |
| 145832-33-3 | Detumomab |
| 145941-26-0 | Oprelvekin |
| 147191-91-1 | Priliximab |
| 148189-70-2 | Votumumab |
| 148637-05-2 | Cilmostim |
| 148641-02-5 | Muplestim |
| 149824-15-7 | Ilodecakin |
| 150631-27-9 | Nacolomabtafenatox |
| 151763-64-3 | Capromab |
| 152923-56-3 | Daclizumab |
| 152981-31-2 | Inolimomab |
| 153101-26-9 | Regavirumab |
| 154361-48-5 | Arcitumomab |
| 156227-98-4 | Afelimomab |
| 156586-89-9 | Edrecolomab |
| 156586-90-2 | Cedelizumab |
| 156586-92-4 | Altumomab |
| 156679-34-4 | Lenercept |
| 157238-32-9 | Cetermin |
| 158318-63-9 | Bectumomab |
| 159445-64-4 | Odulimomab |
| 161753-30-6 | Daniplestim |
| 162774-06-3 | Nerelimomab |
| 163545-26-4 | Ancestim |
| 163796-60-9 | Bifarcept |
| 166089-32-3 | Lintuzumab |
| 166089-33-4 | Nagrestipen |
| 167747-19-5 | Sulesomab |
| 167747-20-8 | Felvizumab |
| 167816-91-3 | Faralimomab |
| 169802-84-0 | Enlimomab Pegol |
| 170277-31-3 | Infliximab |
| 171656-50-1 | Igovomab |
| 174722-30-6 | Keliximab |
| 174722-31-7 | Rituximab |
| 178823-49-9 | Tiplimotid |
| 179045-86-4 | Basiliximab |
| 180288-69-1 | Trastuzumab |
| 182912-58-9 | Clenoliximab |
| 185243-69-0 | Etanercept |
| 187139-68-0 | Pegacaristim |
| 187348-17-0 | Edodekin alfa |
| 188039-54-5 | Palivizumab |
| 189261-10-7 | Natalizumab |
| 192391-48-3 | Tositumomab |
| 193700-51-5 | Leridistim |
| 195158-85-1 | Vepalimomab |
| 195189-17-4 | Minretumomab |
| 196078-29-2 | Mepolizumab |
| 198153-51-4 | Peginterferon alfa-2a |
| 199685-57-9 | Onercept |
| 202833-07-6 | Morolimumab |
| 202833-08-7 | Atorolimumab |
| 204565-76-4 | Pegnartograstim |
| 205923-56-4 | Cetuximab |
| 205923-57-5 | Epratuzumab |
| 206181-63-7 | Ibritumomab tiuxetan |
| 207137-56-2 | Binetrakin |
| 208265-92-3 | Pegfilgrastim |
| 211323-03-4 | Erlizumab |
| 213327-37-8 | Oregovomab |
| 214559-60-1 | Bivatuzumab |
| 214745-43-4 | Efalizumab |
| 215647-85-1 | Peginterferon alfa-2b |
| 216503-57-0 | Alemtuzumab |
| 216503-58-1 | Mitumomab |
| 216669-97-5 | Sibrotuzumab |
| 216974-75-3 | Bevacizumab |
| 219649-07-7 | Labetuzumab |
| 219685-50-4 | Eculizumab |
| 219685-93-5 | Pexelizumab |
| 219716-33-3 | Visilizumab |
| 220578-59-6 | Gemtuzumab |
| 220651-94-5 | Ruplizumab |
| 220712-29-8 | Tadekinig alfa |
| 222535-22-0 | Alefacept |
| 235428-87-2 | Taplitumomab-Paptox |
| 241473-69-8 | Reslizumab |
| 242138-07-4 | Omalizumab |
| 244096-20-6 | Gavilimomab |
| 244130-01-6 | Mirostipen |
| 246861-96-1 | Garnocestim |
| 250242-54-7 | Lemalesomab |
| 250710-65-7 | Adargileukin alfa |
| 252662-47-8 | Toralizumab |
| 263547-71-3 | Epitumomab-Cituxetan |
| 267227-08-7 | Apolizumab |
| 267639-76-9 | Romiplostim |
| 272780-74-2 | Metelimumab |
| 285985-06-0 | Lerdelimumab |
| 287096-87-1 | Delmitid |
| 288392-69-8 | Siplizumab |
| 292819-64-8 | Ecromeximab |
| 299423-37-3 | Teneliximab |
| 305391-49-5 | Ardenermin |
| 326859-36-3 | Fontolizumab |
| 331243-22-2 | Pascolizumab |
| 331731-18-1 | Adalimumab |
| 332348-12-6 | Abatacept |
| 336801-86-6 | Vapaliximab |
| 339086-79-2 | Rovelizumab |
| 339086-80-5 | Tadocizumab |
| 339177-26-3 | Panitumumab |
| 339186-68-4 | Matuzumab |
| 339986-90-2 | Tucotuzumab-Celmoleukin |
| 347396-82-1 | Ranibizumab |
| 356547-88-1 | Belimumab |
| 357613-77-5 | Galiximab |
| 357613-86-6 | Lumiliximab |
| 372075-37-1 | Sontuzumab |
| 375348-49-5 | Bertilimumab |
| 375823-41-9 | Tocilizumab |
| 380610-22-0 | Talizumab |
| 380610-27-5 | Pertuzumab |
| 395639-53-9 | Aselizumab |
| 400010-39-1 | Cantuzumab-Mertansine |
| 428863-50-7 | Certolizumab-Pegol |
| 433922-67-9 | Edratid |
| 468715-71-1 | Elsilimomab |
| 472960-22-8 | Albinterferon alfa-2b |
| 476181-74-5 | Golimumab |
| 477202-00-9 | Ipilimumab |
| 479198-61-3 | Iboctadekin |
| 499212-74-7 | Pritumumab |
| 501081-76-1 | Rilonacept |
| 502496-16-4 | Urtoxazumab |
| 503605-66-1 | Adecatumumab |
| 507453-82-9 | Mirococept |
| 509077-98-9 | Catumaxomab |
| 509077-99-0 | Ertumaxomab |
| 521079-87-8 | Tefibazumab |
| 537694-98-7 | Besilesomab |
| 558480-40-3 | Volociximab |
| 565451-13-0 | Raxibacumab |
| 569658-79-3 | Libivirumab |
| 569658-80-6 | Exbivirumab |
| 595566-61-3 | Pagibaximab |
| 615258-40-7 | Denosumab |
| 635715-01-4 | Inotuzumab-Ozogamicin |
| 637334-45-3 | Ocrelizumab |
| 640735-09-7 | Iratumumab |
| 648895-38-9 | Bapineuzumab |
| 648904-28-3 | Bavituximab |
| 652153-01-0 | Zanolimumab |
| 658052-09-6 | Mapatumumab |
| 667901-13-5 | Zalutumumab |
| 676258-98-3 | Naptumomab-Estafenatox |
| 677010-34-3 | Motavizumab |
| 679818-59-8 | Ofatumumab |
| 680188-33-4 | Ibalizumab |
| 698389-00-3 | Rolipoltid |
| 705287-60-1 | Stamulumab |
| 706808-37-9 | Belatacept |
| 716840-32-3 | Denenicokin |
| 728917-18-8 | Veltuzumab |
| 745013-59-6 | Tremelimumab |
| 762260-74-2 | Efungumab |
| 780758-10-3 | Nimotuzumab |
| 792921-10-9 | Abagovomab |
| 815610-63-0 | Ustekinumab |
| 845264-92-8 | Atacicept |
| 845816-02-6 | Lexatumumab |
| 862111-32-8 | Aflibercept |
| 869881-54-9 | Briobacept |
| 876387-05-2 | Teplizumab |
| 880266-57-9 | Tanezumab |
| 880486-59-9 | Dacetuzumab |
| 881191-44-2 | Otelixizumab |
| 892553-42-3 | Etaracizumab |
| 896731-82-1 | Conatumumab |
| 899796-83-9 | Milatuzumab |
| 903512-50-5 | Lucatumumab |
| 909110-25-4 | Baminercept |
| 910649-32-0 | Anrukinzumab |
| 918127-53-4 | Tigatuzumab |
| 934216-54-3 | Alacizumabpegol |
| 944548-37-2 | Rafivirumab |
| 944548-38-3 | Foravirumab |
| 945228-49-9 | Citatuzumabbogatox |
| 949142-50-1 | Obinutuzumab |
| 1043556-46-2 | Gantenerumab |
| 1412891-40-7 | Tenatumomab |
| 402710-27-4 (leichte Kette) 402710-25-2 (schwere Kette) | Canakinumab |
| 30022000 | 181477-43-0 | Disomotid |
| 181477-91-8 | Ovemotid |
| 295371-00-5 | Verpasepcaltespen |
| 915019-08-8 | Tertomotid |
| 30029090 | 86596-25-0 | Tendamistat |
| 223577-45-5 | Aviscumin |
| 372075-36-0 | Cintredekinbesudotox |
| 473553-86-5 | Alferminogentadenovec |
| 600735-73-7 | Contusugenladenovec |
| 721946-42-5 | Transferrinaldifitox |
| 851199-59-2 | Linaclotid |
| 898830-54-1 | Sitimagenceradenovec |
| 929881-05-0 | Alipogentiparvovec |
| 30032000 | 123760-07-6 | Zinostatinstimalamer |
| 30033100 | 8049-62-5 | Insulinzinksuspension (amorph) |
| 8049-62-5 | Insulinzinksuspension (krystalline) |
| 8049-62-5 | zusammengesetzte Insulinzink Suspension |
| 8063-29-4 | zweiphasen Insulininjektion |
| 53027-39-7 | Isophaninsulin |
| 30033900 | 0-00-0 | Plusonermin |
| 8049-55-6 | Corticotropinzinkhydroxid |
| 30034900 | 8012-34-8 | Mercurophyllin |
| 8069-64-5 | Merallurid |
| 60135-06-0 | Mercumatilinnatrium |
| 30039000 | 0-00-0 | Fuladectin |
| 57-50-1 | Sucralox |
| 5779-59-9 | Alazanintriclofenat |
| 8002-90-2 | Chiniofon |
| 8026-10-6 | Natriumchloridzusammensetzungslösung |
| 8026-79-7 | Natriumlactatzusammensetzungslösung |
| 8031-09-2 | Natriummorrhuat |
| 9014-67-9 | Aloxiprin |
| 13051-01-9 | Carbazochromsalicylat |
| 18673-08-0 | Glucalox |
| 66813-51-2 | Alexitolnatrium |
| 30043100 | 9004-10-8 | Neutralinsulininjektion |
| 9004-17-5 | Protaminzinkinsulininjektion |
| 9004-21-1 | Globinzinkinsulininjektion |
| 32030010 | 547-17-1 | Xantofylpalmitat |
| 32041200 | 3861-73-2 | Anazolennatrium |
| 15722-48-2 | Olsalazin |
| 32041300 | 61-73-4 | Methylthioniniumchlorid |
| 92-31-9 | Toloniumchlorid |
| 548-62-9 | Methylrosaniliniumchlorid |
| 7232-51-1 | Pararosanilinembonat |
| 32041900 | 7235-40-7 | Betacaroten |
| 32049000 | 1461-15-0 | Oftascein |
| 34021200 | 8001-54-5 | Benzalkoniumchlorid |
| 34021300 | 104-31-4 | Benzonatat |
| 8007-43-0 | Sorbitansequioleat |
| 9002-92-0 | Lauromacrogol 400 |
| 9002-93-1 | Octoxinol |
| 9003-11-6 | Poloxalen |
| 9003-11-6 | Poloxamer |
| 9004-95-9 | Cetomacrogol 1000 |
| 9005-64-5 | Polysorbat 20 |
| 9005-64-5 | Polysorbat 21 |
| 9005-65-6 | Polysorbat 80 |
| 9005-65-6 | Polysorbat 81 |
| 9005-66-7 | Polysorbat 40 |
| 9005-67-8 | Polysorbat 60 |
| 9005-67-8 | Polysorbat 61 |
| 9005-70-3 | Polysorbat 85 |
| 9009-51-2 | Polysorbat 8 |
| 9016-45-9 | Nonoxinol |
| 9017-37-2 | Polysorbat 1 |
| 57821-32-6 | Menfegol |
| 154362-61-5 | Polysorbat 120 |
| 35040090 | 9009-65-8 | Protaminsulfat |
| 35079030 | 9074-07-1 | Promelase |
| 35079090 | 0-00-0 | Bromelain |
| 0-00-0 | Eufauserase |
| 9000-99-1 | Brinase |
| 9001-01-8 | Kallidinogenase |
| 9001-09-6 | Chymopapain |
| 9001-54-1 | Hyaluronidase |
| 9001-62-1 | Rizolipase |
| 9001-74-5 | Penicillinase |
| 9002-01-1 | Streptokinase |
| 9002-04-4 | Thrombin, von Rindern |
| 9004-07-3 | Chymotrypsin |
| 9004-09-5 | Fibrinolysin (menschlich) |
| 9026-00-0 | Bucelipas alfa |
| 9031-11-2 | Tilactase |
| 9039-53-6 | Urokinase |
| 9039-61-6 | Batroxobin |
| 9046-56-4 | Ancrod |
| 9054-89-1 | Orgotein |
| 9074-87-7 | Glucarpidase |
| 12211-28-8 | Sutilains |
| 37312-62-2 | Serrapeptase |
| 37326-33-3 | Hyalosidase |
| 37340-82-2 | Streptodornase |
| 50936-59-9 | Idursulfase |
| 51899-01-5 | Ocrase |
| 63551-77-9 | Sfericase |
| 81669-57-0 | Anistreplase |
| 99149-95-8 | Saruplase |
| 99821-44-0 | Nasaruplase |
| 99821-47-3 | Urokinase alfa |
| 104138-64-9 | Agalsidase alfa |
| 104138-64-9 | Agalsidase beta |
| 105857-23-6 | Alteplase |
| 110294-55-8 | Sudismase |
| 120608-46-0 | Duteplase |
| 130167-69-0 | Pegaspargase |
| 131081-40-8 | Silteplase |
| 133652-38-7 | Reteplase |
| 134774-45-1 | Rasburicase |
| 136653-69-5 | Nasaruplase beta |
| 143003-46-7 | Alglucerase |
| 143831-71-4 | Dornase alfa |
| 145137-38-8 | Desmoteplase |
| 149394-67-2 | Ledismase |
| 151912-11-7 | Amediplase |
| 151912-42-4 | Pamiteplase |
| 154248-97-2 | Imiglucerase |
| 155773-57-2 | Pegorgotein |
| 156616-23-8 | Monteplase |
| 159445-63-3 | Nateplase |
| 191588-94-0 | Tenecteplase |
| 196488-72-9 | Ranpirnase |
| 208576-22-1 | Epafipase |
| 210589-09-6 | Laronidase |
| 259074-76-5 | Alfimeprase |
| 420784-05-0 | Alglucosidase alfa |
| 552858-79-4 | Galsulfase |
| 884604-91-5 | Velagluceras alfa |
| 885051-90-1 | Pegloticas |
| 38089410 | 505-86-2 | Cetrimid |
| 38249964 | 69235-50-3 | Acriflaviniumchlorid |
| 87806-31-3 | Porfimernatrium |
| 38249993 | 107667-60-7 | Polaprezinc |
| 39019080 | 25053-27-4 | Natriumapolat |
| 39029090 | 71251-04-2 | Surfomer |
| 39059990 | 9003-39-8 | Crospovidon |
| 9003-39-8 | Povidon |
| 39069090 | 9003-97-8 | Polycarbophil |
| 39071000 | 54531-52-1 | Polybenzarsol |
| 390720 | 9005-71-4 | Polysorbat 65 |
| 39072020 | 330988-75-5 | Pegsunercept |
| 39072099 | 0-00-0 | Pegaptanib |
| 186638-10-8 | Pegmusirudin |
| 39073000 | 9003-23-0 | Polyetaden |
| 390799 | 26009-03-0 | Polyglycolinsäure |
| 39079980 | 41706-81-4 | Poliglecapron |
| 39089000 | 263351-82-2 | Paclitaxelpoliglumex |
| 39091000 | 9011-05-6 | Polynoxylin |
| 39094000 | 101418-00-2 | Policresulen |
| 391190 | 75345-27-6 | Polidroniumchlorid |
| 39119019 | 31512-74-0 | Polixetoniumchlorid |
| 95522-45-5 | Colestilan |
| 39119099 | 28210-41-5 | Tolevamer |
| 32289-58-0 | Polihexanid |
| 41385-14-2 | Leuciglumer |
| 52757-95-6 | Sevelamer |
| 54063-44-4 | Ferropolimaler |
| 56959-18-3 | Glusoferron |
| 67832-40-0 | Maletamer |
| 82230-03-3 | Carbetimer |
| 90409-78-2 | Polifeprosan |
| 182815-43-6 | Colesevelam |
| 892497-01-7 | Azoximerbromid |
| 39123100 | 9000-11-7 | Croscarmellose |
| 39123985 | 0-00-0 | Celucloral |
| 9004-67-5 | Methylcellulose |
| 39129010 | 9004-36-8 | Cellaburat |
| 9004-38-0 | Cellacefat |
| 39139000 | 9004-51-7 | Dextriferron |
| 9004-54-0 | Dextran |
| 9012-76-4 | Poliglusam |
| 9015-73-0 | Colextran |
| 9050-67-3 | Sizofiran |
| 37209-31-7 | Detralfat |
| 39464-87-4 | Betasizofiran |
| 53973-98-1 | Poligeenan |
| 56087-11-7 | Dextranomer |
| 57459-72-0 | Suleparoidnatrium |
| 57680-55-4 | Gleptoferron |
| 57821-29-1 | Sulodexid |
| 64440-87-5 | Cideferron |
| 66455-30-9 | Polygelin |
| 83513-48-8 | Danaparoidnatrium |
| 110042-95-0 | Acemannan |
| 140207-93-8 | Pentosanpolysulfatnatrium |
| 39140000 | 11041-12-6 | Colestyramin |
| 50925-79-6 | Colestipol |
| 54182-62-6 | Polacrilin |
| 56227-39-5 | Polidexidsulfat |
| (4-Iminobutan-1,4-diyl)sulfandiyl[(3RS)-2,5-dioxopyrrolidin-1,3-diyl]-1,3-phenylencarbonyl unter Bildung eines N-Benzoyl-Derivats einer primären Aminogruppe des Diphtheria[550-L-phenylalanin]toxins des Corynebacterium-diphtheriae-(26-560)-peptids (INNCN) |
| Alfoscerat (INNRG) | (2R)-2,3-Dihydroxypropylhydrogenphosphat (INNCN) |
| Alideximer (INNRG) | Poly([oxy(2-hydroxyethan-1,1-diyl)]{oxy[1-(hydroxymethyl)ethan-1,2-diyl]}), teilweise O-verethert, die Carboxymethylgruppen und einige Carboxygruppen über Amide mit dem Tetrapeptidrest (Glycylglycyl-L-phenylalanylglycyl) (INNCN) verbunden |
| Allyl | Prop-2-en-1-yl |
| Allylbromid | Allylobromid | N-Allyl, Bromid (Salz) |
| Allyliodid | Allyloiodid | N-Allyl, Iodid (Salz) |
| Aluminium |
| 4-Aminosalicylat | Aminosalicylat | 2-Hydroxy-4-aminobenzoat |
| Ammonium |
| Amsonat (INNRG) | 2,2′-Ethen-1,2-diylbis(5-aminobenzol-1-sulfonat) (INNCN) |
| Anisatil (INNRG) | 2-(4-Methoxyphenyl)-2-oxoethyl (INNCN) |
| Antipyrat |
| Arbamel (INNRG) | 2-(Dimethylamino)-2-oxoethyl (INNCN) |
| Arginin (INN) |
| Aritox (INNRG) | Ricin A-Kette (INNCN) |
| Ascorbat |
| Aspart (INNRG) | 28B-L-Asparaginsäure- (INNCN) |
| Aspartat |
| Axetil (INNRG) | rac-1-(Acetyloxy)ethyl (INNCN) |
| Barbiturat | 2,4,6(1H,3H,5H)-Pyrimidintrion |
| Benetonid (INNRG) | N-Benzoyl-2-methyl-β-alanin (Ester), Acetonid (INNCN) |
| Benzathin | N,N′-Dibenzylethylendiammonium |
| Benzoacetat |
| Benzoat (INNRG) |
| Benzyl |
| Benzylbromid | Benzylobromid | N-Benzyl, Bromid (Salz) |
| Benzyliodid | Benzyloiodid | N-Benzyl, Iodid (Salz) |
| Besilat (INNRG) | Besylat | Benzolsulfonat (INNCN), Benzolsulphonat |
| Besudotox (INNRG) | L-Lysyl-L-alanyl-L-serylglycylglycin (Linker) Fusionsprotein mit Des-(365-380)-[Asn364,Val407,Ser515,Gln590,Gln606,Arg613]exotoxin-A-(Pseudomonas aeruginosa)-(251-613)-peptid (Toxin, bei dem Region IA und die ersten 16 Reste von Region IB abgespalten sind) (INNCN) |
| Bezomil (INNRG) | (Benzoyloxy)methyl (INNCN) |
| Bismut |
| Borat |
| Bromid (INNRG) |
| Buciclat (INNRG) | trans-4-Butylcyclohexancarboxylat (INNCN) |
| Bunapsilat (INNRG) | 3,7-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN) |
| Buteprat (INNRG) | Butyrat (Ester), Propionat (Ester) (INNCN) |
| Butyl |
| tert-Butyl | t-Butyl, tertiäres Butyl |
| Butylbromid | Butylobromid | N-Butyl, Bromid (Salz) |
| tert-Butylester | t-Butylester, tertiärer Butylester |
| Butylester |
| Butyrat | Butyrat | Butanoat |
| Calcium |
| Camphorat | 1,2,2-Trimethyl-1,3-cyclopentandicarboxylat |
| Camsilat (INNRG) | Camsylat, Camphersulfonat, Camphersulphonat, R-Camphersulfonat, R-Camphersulphonat, S-Camphersulfonat, S-Camphersulphonat, Campher-10-sulfonat, Campher-10-sulphonat, Campher-10-sulfonsäure | (7,7-Dimethyl-2-oxobicyclo[2.2.1]heptan-1-yl)methansulfonat (INNCN) |
| Caproat (INNRG) | Hexanoat (INNCN) |
| Carbamat |
| Carbesilat (INNRG) | 4-Sulfobenzoat (INNCN) |
| Carbonat |
| Ceribat (INNRG) | rac-2,3-Dihydroxypropylcarbonat (Ester) (INNCN) |
| Chlorid (INNRG) |
| Cholin | (2-Hydroxyethyl)trimethylammonium |
| Ciclotat (INNRG) | Cyclotat | 4-Methylbicyclo[2.2.2]oct-2-en-1-carboxylat (INNCN) |
| Cilexetil (INNRG) | rac-1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN) |
| Cinnamat | 3-Phenylprop-2-enoat |
| Cipecilat (INNRG) | Cyclohexancarboxylat (Ester), Cyclopropancarboxylat (Ester) (INNCN) |
| Cipionat (INNRG) | Cypionat, Cyclopentanpropionat | 3-Cyclopentylpropanoat (INNCN), 3-Cyclopentylpropionat |
| Citrat | 2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat |
| Cituxetan (INNRG) | N-(4-{2(RS)-2-[Bis(carboxymethyl)amino)]-3-({2-[bis(carboxymethyl)=amino]ethyl}(carboxymethyl)amino)propyl}phenyl)thiocarbamoyl (INNCN) |
| Clofibrol (INNRG) | 2-(4-Chlorophenoxy)-2-methylpropyl (INNCN) |
| Closilat (INNRG) | Closylat, p-Chlorobenzolsulfonat, p-Chlorobenzolsulphonat, Chlorbenzolsulfonat | 4-Chlorobenzol-1-sulfonat (INNCN), 4-Chlorobenzolsulfonat |
| Crobefat (INNRG) | rac-{3-[(3E)-4-Methoxybenzyliden]-2-(4-methoxyphenyl)chroman-6-yl phosphat(2-)} (INNCN) |
| Cromacat (INNRG) | 2-[(6-Hydroxy-4-methyl-2-oxo-2H-chromen-7yl)oxy]acetat (INNCN) |
| Cromesilat (INNRG) | (6,7-Dihydroxy-2-oxo-2H-chromen-4-yl)methanesulfonat (INNCN) |
| Crosfumaril (INNRG) | (2E)-But-2-endioyl (INNCN) |
| Cyclamat (INNRG) | N-Cyclohexylsulfamat, N-Cyclohexylsulphamat | Cyclohexylsulfamat (INNCN) |
| Cyclohexylamin |
| Cyclohexylammonium |
| Cyclohexylpropionat | Cyclohexanpropionat | Cyclohexylpropanoat |
| Dalanated (INNRG) | Des-B30-alanin (INNCN) |
| Daloxat (INNRG) | L-Alaninat (Ester), (5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN) |
| Daropat (INNRG) | Dapropat | 3-(Dimethylamino)propanoat (INNCN) |
| Deanil (INNRG) | 2-(Dimethylamino)ethyl (INNCN) |
| Decanoat |
| Decil (INNRG) | Decyl (INNCN) |
| Defalan (INNRG) | Des-1B-L-phenylalanin-Insulin (INNCN) |
| Detemir (INNRG) | Tetradecanoyl (INNCN) |
| Dibudinat (INNRG) | 2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN) |
| Dibunat (INNRG) | 2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1-sulfonat (INNCN) |
| Dicibat (INNRG) | Dicyclohexylmethylcarbonat (INNCN) |
| Dicyclohexylamin |
| Dicyclohexylammonium |
| Diethylamin |
| Diethylammonium |
| Diftitox (INNRG) | N-L-Methionyl-387-L-histidin-388-L-alanin-1-388-Toxin (Corynebacterium diphtheriae Stamm C7) (388→2′)-Protein (INNCN) |
| Digolil (INNRG) | 2-(2-Hydroxyethoxy)ethyl (INNCN) |
| Dihydroxybenzoat |
| N,N-Dimethyl-β-alanin | N,N-Dimethyl-beta-alanin |
| Dinitrobenzoat |
| Diolamin (INNRG) | Diethanolamin | 2,2′-Azanediyldiethanol (INNCN) |
| Disulfid | Disulphid |
| Docosil (INNRG) | Docosyl (INNCN) |
| Dofosfat (INNRG) | Octadecylhydrogenphosphat (INNCN) |
| Ecamat (INNRG) | N-Ethylcarbamat (INNCN) |
| Edamin (INNRG) | Ethan-1,2-diamin (INNCN) |
| Edisilat (INNRG) | Edisylat, 1,2-Ethandisulfonat, 1,2-Ethandisulphonat | Ethan-1,2-disulfonat (INNCN) |
| Eisen(II)- | Ferro- |
| Eisenchlorid |
| Embonat (INNRG) | Pamoat, 4,4′-Methylenbis(3-hydroxy-2-naphthoat) | 4,4′-Methylenbis(3-hydroxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN) |
| Enacarbil (INNRG) | {rac-1-[(2-Methylpropanoyl)oxy]ethoxy}carbonyl (INNCN) |
| Enantat (INNRG) | Enanthat | Heptanoat (INNCN) |
| Enbutat (INNRG) | Acetat (Ester), Butanoat (Ester) (INNCN) |
| Epolamin (INNRG) | 1-Pyrrolidinethanol | 2-(Pyrrolidin-1-yl)ethanol (INNCN) |
| Erbumin (INNRG) | tert-Butylamin, t-Butylamin, tertiäres Butylamin | 2-Methylpropan-2-amin (INNCN) |
| Esilat (INNRG) | Esylat, Ethansulfonat, Ethansulphonat | Ethansulfonat (INNCN) |
| Estafenatox (INNRG) | Glycylglycyl-L-prolin (Linker) Fusionsprotein mit Enterotoxin Typ A (Staphylococcus aureus)-(1-33)-peptidyl-L-seryl[Ser36,Ser37,Glu38,Lys39,Ala41,Thr46,Thr71,Ala72,Ser75,Glu76,Glu78,Ser80,Ser81,Thr214,Ser217,Thr219,Ser220,Ser222,Ser224]enterotoxin Typ E (Staphylococcus aureus)-(32-230)-peptid (synthetisches Superantigen SEA/E-120) (INNCN) |
| Estolat (INNRG) | Propionatdodecylsulfat, Propionatdodecylsulphat, Propionatlaurylsulfat, Propionatlaurylsulphat | Propanoat (Ester), Dodecylsulfat (Salz) (INNCN) |
| Etabonat (INNRG) | Ethylcarbonat (INNCN) |
| Etexilat (INNRG) | Ethyl, (Hexyloxy)carbonyl |
| Ethyl |
| Ethylamin |
| Ethylammonium |
| Ethylbromid | Ethobromid | N-Ethyl, Bromid (Salz) |
| Ethylenantat | Ethylheptanoat |
| Ethylendiamin | Ethan-1,2-diamin |
| Ethylester |
| Ethylhexanoat |
| Ethyliodid | Ethyloiodid | N-Ethyl, Iodid (Salz) |
| Ethylsuccinat |
| Etilsulfat (INNRG) | Ethylsulfat | Ethylsulfat (INNCN) |
| Farnesil (INNRG) | (2E,6E)-3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-yl (INNCN) |
| Fendizoat (INNRG) | 2-(6-Hydroxybiphenyl-3-carbonyl)benzoat (INNCN) |
| Fluorid |
| Fluorosulfonat | Fluorosulphonat |
| Format |
| Fosamil (INNRG) | Phosphono (INNCN) |
| Fosfatex |
| Fostedat (INNRG) | Tetradecylhydrogenphosphat (INNCN) |
| Fumarat | (2E)-But-2-endioat |
| Furetonid (INNRG) | 1-Benzofuran-2-carboxylat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN) |
| Furoat | Furan-2(oder 3)-carboxylat |
| Fusidat |
| Gadolinium |
| Gamolenat (INNRG) | (6Z,9Z,12Z)-Octadeca-6,9,12-trienoat (INNCN) |
| Glargin (INNRG) | 21A-Glycin-30Bα-L-arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN) |
| Glucarat | Saccharat | (2R,3S,4S,5S)-2,3,4,5-Tetrahydroxyhexandioat, D-Glucarat |
| Gluceptat (INNRG) | Glucoheptonat | D-Glycero-D-gulo-heptonat (INNCN) |
| Gluconat |
| Glucosid |
| Glucuronid (INNRG) | β-D-Glucopyranosid-Uronsäure [Osid] (INNCN) |
| Glulisin (INNRG) | 3B-L-Lysin,29B-L-glutaminsäure (INNCN) |
| Glutamer (INNRG) | Glutaraldehydpolymer (INNCN) |
| Glycolat | Hydroxyacetat |
| Glyoxylat | Oxoacetat |
| Gold |
| Guacil (INNRG) | 2-Methoxyphenyl (INNCN) |
| Guanidin |
| Hemisuccinat (INNRG) | Hydrogensuccinat | Hydrogenbutandioat (INNCN) |
| Hexacetonid (INNRG) | 3,3-Dimethylbutanoat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN) |
| Hibenzat (INNRG) | Hybenzat | 4-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat (INNCN) |
| Hippurat | N-Benzoylglycinsalz |
| Hyclat (INNRG) | Ethanol — Hydrochlorid — Wasser (0,5/1/0,5) (INNCN) |
| Hydrat |
| Hydrobromid | Bromwasserstoff |
| Hydrochlorid | Chlorwasserstoff |
| Hydrogen | Wasserstoff |
| Hydroxid |
| Hydroxybenzoat |
| 2-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat | o-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat |
| Hydroxynaphtoat (INNRG) | Hydroxynaphthoat | 3-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN) |
| Iod-131 |
| Iodid (INNRG) |
| Isetionat (INNRG) | Isethionat, 2-Hydroxyethansulfonat, 2-Hydroxyethansulphonat | 2-Hydroxyethan-1-sulfonat (INNCN) |
| Isobutyrat | 2-Methylpropanoat |
| Isocaproat | 4-Methylpentanoat |
| Isonicotinat | Pyridin-4-carboxylat |
| Isophthalat | Benzol-1,3-dicarboxylat |
| Isopropionat |
| Isopropyl | Propan-2-yl |
| Kalium (INNRG) | Kalium (INNCN) |
| Lactat | 2-Hydroxypropanoat |
| Lactobionat | 4-O-(β-D-Galactopyranosyl)-D-gluconat |
| Laurat (INNRG) | Dodecanoat (INNCN) |
| Lauril (INNRG) | Lauryl | Dodecyl (INNCN) |
| Laurilsulfat (INNRG) | Laurilsulfat, Laurilsulphat, Laurylsulfat, Laurylsulphat, Laurilsulphat, Laurylsulfat | Dodecylsulfat (INNCN) |
| Levulinat | 4-Oxopentanoat |
| Lisetil (INNRG) | L-Lysinat (Ester), Diethyl (Ester) (INNCN) |
| Lisicol (INNRG) | {N-[(5S)-5-Carboxy-5-(3α,7α,12α-trihydroxy-5β-cholan-24-amido)pentyl]carbamothioyl}amino (INNCN) |
| Lispro (INNRG) | 28B-L-Lysin-29B-L-prolin (INNCN) |
| Lithium |
| Lutetium |
| Lysinat | Lysin (INN) |
| Mafenatox (INNRG) | Enterotoxin A (227-Alanin) (Staphylococcus aureus) (INNCN) |
| Magnesium |
| Malat | Hydroxybutandioat |
| Maleat | (Z)-But-2-enoat |
| Malonat | Propandioat |
| Mandelat | 2-Hydroxy-2-phenylacetat, α-Hydroxybenzolacetat |
| Medocaril (INNRG) | [(5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methoxy]carbonyl (INNCN) |
| Medoxomil (INNRG) | (5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN) |
| Megallat (INNRG) | 3,4,5-Trimethoxybenzoat (INNCN) |
| Meglumin (INN) | N-Methylglucamin | 1-Deoxy-1-methylamino-D-glucitol |
| Merpentan (INNRG) | {N,N′-[1-(3-Oxopropyl)ethan-1,2-diyl]bis(2-sulfanylacetamidato)}(4-) (INNCN) |
| Mertansin (INNRG) | Tetrakis{(4RS)-4[(3-{[(1S)-2-{[(1S,2R,3S,5S,6S,16E,18E,20R,21S)-11-chloro-21-hydroxy-12,20-dimethoxy-2,5,9,16-tetramethyl-8,23-dioxo-4,24-dioxa-9,22-diazatetracyclo[19.3.1.110,14.03,5]hexacosa-10,12,14(26),16,18-pentaen-6-yl]oxy}-1-methyl-2-oxoethyl]methylamino}-3-oxopropyl)disulfanyl]pentanoyl} (INNCN) |
| Mesilat (INNRG) | Mesylat, Methansulfonat, Methansulphonat | Methansulfonat (INNCN) |
| Metembonat (INNRG) | 4,4′-Methylenbis(3-methoxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN) |
| Methonitrat (INNRG) | N-Methyl, Nitrat (Salz) (INNCN) |
| Methylbromid (INNRG) | Methobromid | N-Methyl, Bromid (Salz) (INNCN) |
| Methylendisalicylat | Methylenbis(2-hydroxybenzoat) |
| Methylester |
| Metilsulfat (INNRG) | Metilsulphat, Methylsulfat, Methylsulphat | Methylsulfat (INNCN) |
| Metiodid (INNRG) | Methyliodid | N-Methyl, Iodid (Salz) (INNCN) |
| Mofetil (INNRG) | 2-(Morpholin-4-yl)ethyl (INNCN) |
| Mucat | Galactarat, meso-Galactarat | 2,3,4,5-Tetrahydroxyhexan-1,6-dioate |
| Nafat | Natriumformat | Formyloxy (Ester), Natrium (Salz) |
| Napadisilat (INNRG) | Napadisylat, 1,5-Naphthalindisulfonat, 1,5-Naphthalindisulphonat | Naphthalin-1,5-disulfonat (INNCN) |
| Napsilat (INNRG) | Napsylat, 2-Naphthalinsulfonat, 2-Naphthalinsulphonat | Naphthalin-2-sulfonat (INNCN) |
| Natrium (INNRG) |
| Nicotinat (INNRG) | Pyridin-3-carboxylat (INNCN) |
| Nitrat |
| Nitrobenzoat |
| Octil (INNRG) | Octyl (INNCN) |
| Olamin (INNRG) | Ethanolamin | 2-Aminoethanol (INNCN) |
| Oleat (INNRG) | (9Z)-Octadec-9-enoat (INNCN) |
| Orotat | 1,2,3,6-Tetrahydro-2,6-dioxopyrimidin-4-carboxylat |
| Oxalat |
| Oxid |
| Oxoglurat (INNRG) | Hydrogen-2-oxopentandioat (INNCN) |
| Palmitat (INNRG) | Hexadecanoat (INNCN) |
| Pantothenat | N-(2,4-Dihydroxy-3,3-dimethyl-1-oxobutyl)-β-alaninat |
| Paptox (INNRG) | PA-Protein (Antivirus-Protein aus Phytolacca americana) (INNCN) |
| Pegol (INNRG) | α-(2-Carboxyethyl)-ω-methoxypoly(oxyethan-1,2-diyl) (INNCN) |
| Pendetid (INN) |
| Pentexil (INNRG) | Pivetil | (RS)-1-[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN) |
| Perchlorat (INNRG) |
| Phenylpropionat |
| Phosphat | Orthophosphat |
| Phosphit |
| Phthalat | Benzol-1,2-dicarboxylat |
| Picrat | 2,4,6-Trinitrobenzol-1-olat |
| Pivalat (INNRG) | Trimethylacetat | 2,2-Dimethylpropanoat (Ester) (INNCN) |
| Pivoxetil (INNRG) | rac-1-[(2-Methoxy-2-methylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN) |
| Pivoxil (INNRG) | (Pivaloyloxy)methyl | [(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN) |
| Placarbil (INNRG) | (R)-2-Methyl-1-[(2-methylpropanoyl)oxy]propoxy}carbonyl) (INNCN) |
| Poliglumex (INNRG) | [Poly(L-glutaminsäure)z—(L-Glutamat-γ-ester)—Poly(L-glutaminsäure)y]n (INNCN) |
| Propionat | Propanoat |
| Propyl |
| Propylester |
| Proxetil (INNRG) | rac-1-{[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN) |
| Pyridylacetat | Pyridinylacetat |
| Quinat | 1,3,4,5-Tetrahydroxycyclohexancarboxylat |
| Raffimer (INNRG) | (2S,4R,6R,8S,11S,13S)-2,4,8,13-Tetrakis(hydroxymethyl)-4,6,11-tris(ylomethyl)-3,5,7,10,12-pentaoxatetradecan-1,14-diyl (INNCN) |
| Resinat | Abietat | (1R,4aR,4bR,10aR)-1,4a-Dimethyl-7-(1-methylethyl)-1,2,3,4,4a,4b,5,6,10,10a-decahydro-1-phenanthrencarboxylat |
| Salicylat (INNRG) | 2-Hydroxybenzoat (INNCN) |
| Salicyloylacetat | 2-Hydroxybenzoylacetat |
| Sesquioleat (INNRG) | (9Z)-Octadec-9-enoat(1,5) (INNCN) |
| Soproxil (INNRG) | {[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}methyl (INNCN) |
| Steaglat (INNRG) | 2-(Octadecanoyloxy)acetat (Ester) (INNCN) |
| Stearat (INNRG) | Octadecanoat (INNCN) |
| Stinoprat (INNRG) | N-Acetylcysteinat (Salz), Propanoat (Ester) (INNCN) |
| Succinat | Butandioat |
| Succinil (INNRG) | 3-Carboxypropanoyl (INNCN) |
| Succinyl | Butandioyl |
| Sudotox (INNRG) | 248-L-Histidin-249-L-methionin-250-L-alanin-251-L-glutaminsäure-248-613-exotoxin A (reduziert mittels Pseudomonas aeruginosa) (INNCN) |
| Suleptanat (INNRG) | 8-[Methyl(2-sulfoethyl)amino]-8-oxooctanoat (Ester), Mononatriumsalz (INNCN) |
| Sulfat (INNRG) | Sulphat |
| Sulfinat | Sulphinat |
| Sulfit | Sulphit |
| Sulfobenzoat | Sulphobenzoat |
| 3-Sulfobenzoat | 3-Sulphobenzoat |
| Sulfosalicylat | Sulphosalicylat | 2-Hydroxysulfobenzoat |
| Sulfoxylat (INNRG) | Sulfinomethyl, Mononatriumsalz (INNCN) |
| Tafenatox (INNRG) | Enterotoxin A (Staphylococcus aureus) (INNCN) |
| Tannat |
| Tartrat (INNRG) | L-Tartrat | (2R,3R)-2,3-Dihydroxybutandioat (INNCN), L-Tartarat |
| D-Tartrat | (2S,3S)-2,3-Dihydroxybutandioat, D-Tartarat |
| Tebutat (INNRG) | tert-Butylacetat, t-Butylacetat, tertiäres Butylacetat | 3,3-Dimethylbutanoat (INNCN) |
| Tenoat (INNRG) | Thiophen-2-carboxylat (INNCN) |
| Teoclat (INNRG) | Theoclat, 8-Chlorotheophyllinat | 8-Chloro-1,3-dimethyl-2,6-dioxo-3,6-dihydro-1H-purin-7-(2H)-id (INNCN) |
| Teprosilat (INNRG) | 3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)propan-1-sulfonat (INNCN) |
| Tetrahydrophthalat | Cyclohexen-1,2-dicarboxylat |
| Tetraxetan (INNRG) | [4,7,10-Tris(carboxymethyl)-1,4,7,10-tetraazacyclodec-1-yl]acetyl (INNCN) |
| Thiocyanat |
| Tidoxil (INNRG) | rac-2-(Decyloxy)-3-(dodecylsulfanyl)propyl (INNCN) |
| Tiuxetan (INNRG) | N-(4-{(2S)-2-[Bis(carboxymethyl)amino]-3-[(2RS)-{2-[bis(carboxymethyl)amino]propyl}(carboxymethyl)amino]propyl}phenyl) thiocarbamoyl (INNCN) |
| Tocoferil (INNRG) | rac-(2R)-2,5,7,8-Tetramethyl-2-[(4R,8R)-4,8,12-trimethyltridecyl]chroman-6-yl (INNCN) |
| Tofesilat (INNRG) | 3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)ethan-1-sulfonat (INNCN) |
| Tosilat (INNRG) | Tosylat, p-Toluensulfonat, p-Toluensulphonat | 4-Methylbenzol-1-sulfonat (INNCN) |
| Triclofenat (INNRG) | 2,4,5-Trichlorophenolat (INNCN) |
| Triflutat (INNRG) | Trifluoroacetat (INNCN) |
| Trioleat (INNRG) | Tris[(9Z)-octadec-9-enoat] (INNCN) |
| Tristearat (INNRG) | Tris(octadecanoat) (INNCN) |
| Trolamin (INNRG) | Triethanolamin | 2,2′,2″-Nitrilotriethanol (INNCN) |
| Trometamol (INN) | Tromethamin | 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol, Tris(hydroxymethyl)methylamin |
| Troxundat (INNRG) | [2-(2-Ethoxyethoxy)ethoxy]acetat (INNCN) |
| Undecylat (INNRG) | Undecanoat (INNCN) |
| Undecylenat (INNRG) | Undec-10-enoat (INNCN) |
| Valerat (INNRG) | Pentanoat (INNCN) |
| Xinafoat (INNRG) | 1-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN) |
| Zink |
| argin (INNRG) | 30Bα-L-Arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN) |
| Phenmetrazinteoclat |
| 2939.59 |
| 13931-75-4 |
| 29053995 |
| 281214-27-5 |
| (2R,3R)-2,3-Dimethylbutan-1,4-diyl-bis(4-methylbenzolsulfonat) |
| 29054900 | 1947-62-2 | (2R,3R)-1,4-Bis(mesyloxy)butan-2,3-diol |
| 29055998 | 75-89-8 | 2,2,2-Trifluorethanol |
| 920-66-1 | 1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan-2-ol |
| 54322-20-2 | Natrium-4-chlor-1-hydroxybutan-1-sulfonat |
| 57090-45-6 | (R)-3-Chlorpropan-1,2-diol |
| 60827-45-4 | (2S)-3-Chlorpropan-1,2-diol |
| 148043-73-6 | 4,4,5,5,5-Pentafluorpentan-1-ol |
| 441002-17-1 | 4-Chlorbutyl-2-nitrobenzolsulfonat |
| 29062900 | 1570-95-2 | 2-Phenylpropan-1,3-diol |
| 104265-58-9 | 2-[(1S,2R)-6-Fluor-2-hydroxy-1-isopropyl-1,2,3,4-tetrahydro-2-naphthyl]ethyl-p-toluolsulfonat |
| 127852-28-2 | (1R)-1-[3,5-bis(Trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol |
| 167155-76-2 | 1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-ol |
| 29071990 | 27673-48-9 | 5,8-Dihydro-1-naphthol |
| 29072900 | 700-13-0 | 2,3,5-Trimethylhydrochinon |
| 29093038 | 3259-03-8 | 1-(2-Bromethoxy)-2-ethoxybenzen oder 2-Bromethyl 2-ethoxyphenylether |
| 5111-65-9 | 6-Brom-2-naphthylmethylether |
| 29093090 | 3383-72-0 | (2-Chlorethyl)(4-nitrophenyl)ether |
| 31264-51-4 | 3-Chlorpropyl-2,5-xylylether |
| 92878-95-0 | 2-(3-Chlorpropoxy)-1-methoxy-4-nitrobenzol |
| 165254-21-7 | 1,2-bis{2-[2-(2-Methoxyethoxy)ethoxy]ethoxy}-4,5-dinitrobenzen |
| 461432-23-5 | 4-(5-Brom-2-chlorbenzyl)phenylethylether |
| 503070-57-3 | 2-({2-[(6-Bromhexyl)oxy]ethoxy}methyl)-1,3-dichlorbenzol |
| 29094980 | 85309-91-7 | 2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethanol |
| 160969-03-9 | 2-[2-(2,2,2-Trifluorethoxy)phenoxy]ethyl-methansulfonat |
| 170277-77-7 | (3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butyl methansulfonat |
| 185954-75-0 | (3R)-3-Methoxydecan-1-ol |
| 29095000 | 63659-16-5 | 4-[2-(Cyclopropylmethoxy)ethyl]phenol |
| 83682-27-3 | Natrium-2-hydroxy-1-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)propan-2-sulfonat |
| 167145-13-3 | 2-[2-(3-Methoxyphenyl)ethyl]phenol |
| 29102000 | 15448-47-2 | (2R)-2-Methyloxiran |
| 29103000 | 51594-55-9 | (R)-1-Chlor-2,3-epoxypropan |
| 29109000 | 56718-70-8 | (2,3-Epoxypropyl)(4-(2-methoxyethyl)phenyl)ether |
| 62600-71-9 | (2R)-2-(3-Chlorphenyl)oxiran |
| 129940-50-7 | (S)-[(Trityloxy)methyl]oxiran |
| 683276-64-4 | [(2R)-2-Methyloxiran-2-yl]methyl 4-nitrobenzolsulfonat |
| 702687-42-1 | (2R)-2-[(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)methyl]oxiran |
| 29110000 | 1132-95-2 | 1,1-Diisopropoxycyclohexan |
| 20627-73-0 | alpha,alpha-Dimethoxy-2-nitrotoluol |
| 94158-44-8 | 1,1-Dimethoxy-2-(2-methoxyethoxy)ethan |
| 29122900 | 38849-09-1 | 3-(9,10-Dihydro-9,10-ethanoanthracen-9-yl)acrylaldehyd |
| 29124900 | 1620-98-0 | 3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxybenzaldehyd |
| 2144-08-3 | 2,3,4-Trihydroxybenzaldehyd |
| 3453-33-6 | 6-Methoxy-2-naphthaldehyd |
| 29130000 | 80565-30-6 | 4′-Chlorbiphenyl-4-carbaldehyd |
| 90035-34-0 | 4′-(Trifluormethyl)biphenyl-4-carbaldehyd |
| 29143900 | 645-13-6 | 4-Methylvalerophenon |
| 1210-35-1 | 10,11-Dihydro-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on |
| 2222-33-5 | 5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on |
| 29144090 | 80-75-1 | 11-alpha-Hydroxypregn-4-en-3,20-dion |
| 17752-16-8 | (3β)-3-Hydroxycholest-5-en-24-on |
| 85700-75-0 | 11-alpha,17,21-Trihydroxy-16-beta-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion |
| 29145000 | 104-20-1 | 4-(4-Methoxyphenyl)butan-2-on |
| 974-23-2 | (3β,16α)-3-Hydroxy-16,17-epoxypregn-5-en-20-on |
| 981-34-0 | 9-beta,11-beta-Epoxy-17-alpha,21-dihydroxy-16-beta-methylenpregna-1,4-dien-3,20-dion |
| 1078-19-9 | 6-Methoxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon |
| 2107-69-9 | 5,6-Dimethoxyindan-1-on |
| 4495-66-3 | 1-[4-(Benzyloxy)phenyl]propan-1-on |
| 17720-60-4 | 1-(2,4-Dihydroxyphenyl)-2-(4-hydroxyphenyl)ethan-1-on |
| 24916-90-3 | 9-beta,11-beta-Epoxy-17,21-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion |
| 28315-93-7 | 5-Hydroxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon |
| 82499-20-5 | (1R)-1-Hydroxy-1-(3-hydroxyphenyl)aceton |
| 29147900 | 534-07-6 | 1,3-Dichloraceton |
| 2196-99-8 | 2-Chlor-1-(4-methoxyphenyl)ethan-1-on |
| 2350-46-1 | 1-(2,3-Dichlor-4-hydroxyphenyl)butan-1-on |
| 3874-54-2 | 4-Chlor-4′-fluorbutyrophenon |
| 4252-78-2 | 2,2′,4′-Trichloracetophenon |
| 10226-30-9 | 6-Chlorhexan-2-on |
| 13054-81-4 | 4-Chlor-heptan-3,5-dion |
| 26771-69-7 | 2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-on |
| 43076-61-5 | 4′-tert-Butyl-4-chlorbutyrophenon |
| 43229-01-2 | 1-[4-(Benzyloxy)-3-nitrophenyl]-2-bromethan-1-on |
| 62932-94-9 | 2-Brom-1-[4-hydroxy-3-(hydroxymethyl)phenyl]ethan-1-on |
| 79560-19-3 | 4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on |
| 83881-08-7 | 21-Chlor-9-beta,11-beta-epoxy-17-hydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion |
| 124379-29-9 | (4S)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalen-1(2H)-on |
| 135306-45-5 | 1-(3,5-Difluorphenyl)propan-1-on |
| 150587-07-8 | 21-Benzyloxy-9-alpha-fluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion |
| 151265-34-8 | 21-Chlor-16-alpha-methylpregna-1,4,9(11)-trien-3,20-dion |
| 153977-22-1 | trans-2-Chlor-3-[4-(4-chlorphenyl)cyclohexyl]-1,4-naphthochinon |
| 162548-73-4 | 4,6-Difluorindan-1-on |
| 190965-45-8 | (2-Brom-5-propoxyphenyl)(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)methanon |
| 29153900 | 910-99-6 | 17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat |
| 979-02-2 | 20-Oxopregna-5,16-dien-3-beta-ylacetat |
| 2243-35-8 | 2-Oxo-2-phenylethylacetat |
| 10106-41-9 | 17-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat |
| 24085-06-1 | 2-Acetoxy-5-acetylbenzylacetat |
| 24510-54-1 | 17-alpha-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat |
| 24510-55-2 | 17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat |
| 37413-91-5 | 3,20-Dioxopregna-1,4,9(11),16-tetraen-21-ylacetat |
| 60176-77-4 | (1S,4R)-4-Hydroxycyclopent-2-en-1-ylacetat |
| 127047-77-2 | 2-(Acetoxymethyl)-4-iodbutylacetat |
| 131266-10-9 | 2-(Acetoxymethyl)-4-(benzyloxy)butylacetat |
| 29155000 | 158894-67-8 | 1-Brom-2-methylpropylpropionat |
| 29156090 | 53064-79-2 | Iodmethylpivalat |
| 29159070 | 638-41-5 | Pentylchlorformiat |
| 1069-66-5 | Natrium 2-propylpentanoat |
| 7693-41-6 | 4-Methoxyphenylchlorformat |
| 18997-19-8 | Chlormethylpivalat |
| 22328-90-1 | (3R)-3-Methylhexansäure |
| 29162000 | 3721-95-7 | Cyclobutancarbonsäure |
| 7077-05-6 | trans-4-(Propan-2-yl)cyclohexancarbonsäure |
| 122665-97-8 | 4,4-Difluorcyclohexan-1-carbonsäure |
| 211515-46-7 | 1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonylchlorid |
| 381209-09-2 | 1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonsäure |
| 29163100 | 132294-16-7 | (2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanon |
| 132294-17-8 | (1S,2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanol |
| 29163990 | 1716-12-7 | Natrium 4-phenylbutanoat |
| 2417-72-3 | Methyl-4-(brommethyl)benzoat |
| 2444-36-2 | (2-Chlorphenyl)essigsäure |
| 2901-13-5 | Ethyl 2-methyl-2-phenylpropanoat |
| 4276-85-1 | 2-(2,4,6-Triisopropylphenyl)essigsäure |
| 17625-03-5 | Natriumhydrogen-3-sulfonatobenzoat |
| 21900-39-0 | 5-Fluor-2-methylbenzoylchlorid |
| 29270-30-2 | 2-Brom-2-(2-chlorphenyl)essigsäure |
| 37742-98-6 | 4-Brom-2,2-diphenylbuttersäure |
| 49708-81-8 | trans-4-(p-Chlorphenyl)cyclohexancarbonsäure |
| 55332-37-1 | (S)-2-(4-Fluorphenyl)-3-methylbuttersäure |
| 110877-64-0 | 2-Chlor-4,5-difluorbenzoesäure |
| 114772-40-6 | Tert-butyl 4′-(brommethyl)biphenyl-2-carboxylat |
| 119916-27-7 | 4,6-Dibrom-3-fluor-o-toluylsäure |
| 29171910 | 0-00-0 | Magnesium-bis(4-nitrobenzylmalonat)dihydrat |
| 29171980 | 76-72-2 | Diethylethyl(pentan-2-yl)propandioat |
| 6065-63-0 | Diethyldipropylmalonat |
| 28868-76-0 | Dimethylchlormalonat |
| 48059-97-8 | (E)-Oct-4-en-1,8-disäure |
| 71170-82-6 | Triethyl-3-brompropan-1,1,1-tricarboxylat |
| 29173995 | 21601-78-5 | Phenylhydrogenphenylmalonat |
| 27932-00-9 | Indan-5-ylhydrogenphenylmalonat |
| 29181300 | 2743-38-6 | Dibenzoyl-L-weinsäure |
| 29181600 | 11116-97-5 | Calciumgluconatlactat |
| 29181998 | 138-59-0 | (3R,4S,5R)-3,4,5-Trihydroxycyclohex-1-en-1-carbonsäure |
| 611-71-2 | D-Mandelsäure |
| 774-40-3 | Ethyl-DL-mandelat |
| 3976-69-0 | Methyl-(R)-3-hydroxybutyrat |
| 4335-77-7 | Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure |
| 20585-34-6 | (2S)-Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure |
| 29169-64-0 | (R)-alpha-(Chlorcarbonyl)benzylformiat |
| 36394-75-9 | (S)-alpha-Chlorformylethylacetat |
| 52950-18-2 | (2R)-(2-Chlorphenyl)hydroxyessigsäure |
| 56188-04-6 | {(1R,3R,5S)-3,5-Dihydroxy-2-[(E)-(3S)-3-hydroxyoct-1-enyl]cyclopentyl}essigsäure |
| 77550-67-5 | Ammonium-(3R,5R)-7-{(1S,2S,6R,8S,8aR)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-8-[(2S)-2-methylbutyryloxy]-1-naphthyl}-3,5-dihydroxyheptanoat |
| 90315-82-5 | Ethyl-(R)-2-hydroxy-4-phenylbutyrat |
| 111969-64-3 | (1R,2S,5R)-2-isopropyl-5-methylcyclohexyl-dihydroxyacetat oder thymolglyoxylat |
| 139893-43-9 | Ammonium-(3R,5R)-7-[(1S,2S,6R,8S,8aR)-8-(2,2-dimethylbutyryloxy)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-1-naphthyl]-3,5-dihydroxyheptanoat |
| 157604-22-3 | Dinatrium-(2S,3R)-2-hydroxy-3-isobutylsuccinat |
| 29182900 | 3943-89-3 | Ethyl-3,4-dihydroxybenzoat |
| 167678-46-8 | 3-Chlorformyl-o-tolylacetat |
| 168899-58-9 | 3-Acetoxy-o-toluylsäure |
| 376592-58-4 | 5′-Chlor-2′-hydroxy-3′-nitrobiphenyl-3-carbonsäure |
| 29183000 | 302-97-6 | 3-Oxoandrost-4-en-17-beta-carbonsäure |
| 1944-63-4 | 3-[(3aS,4S,7aS)-7a-Methyl-1,5-dioxooctahydro-1H-inden-4-yl]propionsäure |
| 22161-86-0 | (RS)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure |
| 39562-16-8 | Ethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat |
| 39562-17-9 | Methyl-2-(3-nitrobenzyliden)-3-oxobutyrat |
| 39562-22-6 | 2-Methoxyethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat |
| 39562-27-1 | Methyl (2E)-2-(2-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat |
| 56105-81-8 | (R)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure |
| 64920-29-2 | Ethyl-2-oxo-4-phenylbutyrat |
| 78834-75-0 | Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat |
| 121873-00-5 | Ethyl-3-(2-chlor-4,5-difluorphenyl)-3-hydroxyacrylat |
| 134176-18-4 | Ethyl 2-oxobicyclo[3.1.0]hexan-6-carboxylat |
| 149437-76-3 | 5-(4-Fluorphenyl)-5-oxopentansäure |
| 29189990 | 87-13-8 | Diethylethoxymethylenmalonat |
| 1217-67-0 | (4-Butyryl-2,3-dichlorphenoxy)essigsäure |
| 4651-67-6 | (3α,5β)-3-Hydroxy-7-oxocholan-24-säure |
| 13335-71-2 | (2,6-Dimethylphenoxy)essigsäure |
| 23981-80-8 | (RS)-2-(6-Methoxy-2-naphthyl)propionsäure |
| 28416-82-2 | 6-alpha,9-Difluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methyl-3-oxoandrosta-1,4-dien-17-beta-carbonsäure |
| 29754-58-3 | Methyl-5-glyoxyloylsalicylathydrat |
| 30131-16-9 | 4-(4-Phenylbutoxy)benzoesäure |
| 33924-48-0 | Methyl-5-chlor-o-anisat |
| 35480-52-5 | 2,5-Bis(2,2,2-trifluorethoxy)benzoesäure |
| 40098-26-8 | Methyl-7-[(3RS)-3-hydroxy-5-oxocyclopent-1-enyl]heptanoat |
| 52179-28-9 | Ethyl-2-[4-(2,2-dichlorcyclopropyl)phenoxy]-2-methylpropanoat |
| 70264-94-7 | Methyl-4-(brommethyl)-m-anisat |
| 100181-71-3 | Isobutyl-3,4-epoxybutyrat |
| 105560-93-8 | Methyl-(2R,3S)-2,3-epoxy-3-(4-methoxyphenyl)propionat |
| 150726-89-9 | Dimethyl (2-methoxyphenoxy)malonat |
| 204254-96-6 | Ethyl (1S,5R,6S)-5-(1-ethylpropoxy)-7-oxabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat |
| 530141-60-7 | Methyl-3-(5-{[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-hydroxyphenyl)propanoat |
| 709031-28-7 | (3-Hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)(oxo)essigsäure |
| 29209010 | 16606-55-6 | (R)-Propylencarbonat |
| 35180-01-9 | Chlormethylisopropylcarbonat |
| 80841-78-7 | 4-(Chlormethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on |
| 91526-18-0 | 4-(Hydroxymethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on |
| 208338-09-4 | (4R,5R)-4,5-Bis(mesyloxymethyl)-1,3,2-dioxathiolan-2,2-dioxid |
| 29209070 | 55-91-4 | Diisopropylfluorphosphat |
| 89729-09-9 | 5,7-Dioxa-6-thiaspiro[2.5]octan 6-oxid |
| 29211400 | 4261-68-1 | (2-Chlorethyl)diisopropylaminhydrochlorid |
| 29211999 | 5407-04-5 | 3-Chlorpropyldimethylammoniumchlorid |
| 29212900 | 100-36-7 | 2-Aminoethyldiethylamin |
| 156886-85-0 | N,N′-Bis[3-(ethylamino)propyl]propan-1,3-diamintetrahydrochlorid |
| 29213010 | 167944-94-7 | Cyclohexylammonium-1-[(S)-2-(tert-butoxycarbonyl)-3-(2-methoxyethoxy)propyl]cyclopentancarboxylat |
| 29214200 | 671-89-6 | 4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-di(sulfonylchlorid) |
| 29214300 | 393-11-3 | alpha,alpha,alpha-Trifluor-4-nitro-m-toluidin |
| 29214900 | 89-97-4 | 2-Chlorbenzylamin |
| 103-67-3 | Benzyl(methyl)amin |
| 328-93-8 | alpha,alpha,alpha,alpha′,alpha′,alpha′-Hexafluor-2,5-xylidin |
| 1614-57-9 | 3-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-ylpropyl)dimethylammoniumchlorid |
| 3789-59-1 | (1S)-1-Phenylpropan-1-amin |
| 54396-44-0 | alpha′,alpha′,alpha′-Trifluor-2,3-xylidin |
| 69385-30-4 | 2,6-Difluorbenzylamin |
| 79617-99-5 | trans-(±)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl(methyl)ammoniumchlorid |
| 81972-27-2 | 3-(Trichlorvinyl)anilinhydrochlorid |
| 84467-54-9 | 1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin |
| 107195-00-6 | Triethylanilin |
| 129140-12-1 | 1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enylamin |
| 132173-07-0 | (Z)-N-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]-N-ethylcyclohexylaminhydrochlorid |
| 166943-39-1 | Methyl(4′-nitrophenethyl)aminhydrochlorid |
| 259729-93-6 | (1R)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1) |
| 334477-60-0 | (1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]-N-methylethanamin |
| 376608-71-8 | (1R,2S)-2-(3,4-Difluorphenyl)cyclopropanamin (2R)-hydroxy(phenyl)ethanoat |
| 389056-74-0 | (1S)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1) |
| 945717-05-5 | 2-(4-Chlor-3-ethylphenyl)ethanaminhydrochlorid |
| 945717-43-1 | N-(4-Tert-butylbenzyl)-2-(4-chlor-3-ethylphenyl)ethanamin |
| 1034457-07-2 | 2-(2,3-Dihydro-1H-inden-2-yl)propan-2-aminhydrochlorid |
| 29215990 | 122-75-8 | N,N′-Dibenzylethylendiammoniumdi(acetat) |
| 140-28-3 | N,N′-Dibenzylethan-1,2-diamin |
| 150812-21-8 | N4-[(4-Fluorphenyl)methyl]-2-nitro-1,4-benzoldiamin |
| 29221900 | 0-00-0 | [2-(Chlormethyl)-4-(dibenzylamino)phenyl]methanol-hydrochlorid |
| 0-00-0 | (S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-ol |
| 133-51-7 | Antimonsäure–1-Desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:1) |
| 534-03-2 | 2-Aminopropan-1,3-diol |
| 1159-03-1 | 5-(3-Dimethylaminopropyl)-10,11-dihydrodibenzo[a,d]cyclohepten-5-ol |
| 23323-37-7 | 1-Desoxy-1-(octylamino)-D-glucit |
| 35320-23-1 | (2R)-2-Aminopropan-1-ol |
| 38345-66-3 | (2S,3R)-4-Dimethylamino-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol |
| 39068-94-5 | 2-(Dimethylamino)-2-phenylbutan-1-ol |
| 42142-52-9 | 3-(Methylamino)-1-phenylpropan-1-ol |
| 54527-65-0 | 2-[Benzyl(methyl)amino]ethylacetoacetat |
| 56796-66-8 | 4-(Benzyloxy)-α1-[(tert-butylamino)methyl]benzen-1,3-dimethanol |
| 68047-07-4 | 4′-[2-(Dimethylamino)ethoxy]-2-phenylbutyrophenon |
| 83647-29-4 | 3-{(Z)-1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)phenyl]-2-phenylbut-1-enyl}phenol |
| 114247-09-5 | (3R)-N-Methyl-3-phenyl-3-[4-(trifluormethyl)phenoxy]propan-1-aminhydrochlorid |
| 115287-37-1 | N-Methyl-N-(4-nitrophenthyl)-2-(4-nitrophenoxy)ethan-1-amin |
| 126456-43-7 | (1S,2R)-1-Aminoindan-2-ol |
| 151807-53-3 | (1RS,2RS,3SR)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutylamin |
| 151851-75-1 | (R)-2-Amino-2-ethylhexan-1-ol |
| 168960-19-8 | ((1S,4R)-4-Aminocyclopent-2-en-1-yl)methanol-hydrochlorid |
| 214353-17-0 | 1-(2-Amino-5-chlorphenyl)-2,2,2-trifluorethan-1,1-diolhydrochlorid |
| 467426-34-2 | (2S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-olmethansulfonat (1:1.5) |
| 702686-97-3 | Ethyl 3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)propanoathydrochlorid |
| 1035455-87-8 | Ethyl(2E)-3-(3-{[(2R)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}-2-hydroxypropyl]oxy}-4,5-difluorphenyl)prop-2-enoathydrochlorid |
| 1035455-90-3 | (2R)-1-(5-Brom-2,3-difluorphenoxy)-3-{[1-(2,3-dihydro-1H-inden-2-yl)-2-methylpropan-2-yl]amino}propan-2-ol-hydrochlorid |
| 29222900 | 120-20-7 | 3,4-Dimethoxyphenethylamin |
| 20059-73-8 | 2-[4-(Aminomethyl)phenoxy]-N,N-dimethylethanamin |
| 55174-61-3 | 3,4-Dimethoxy-beta-methylphenethylamin |
| 115256-13-8 | 4-(1-{[2-(4-Aminophenoxy)ethyl]methylamino}ethyl)anilin |
| 188690-84-8 | (2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure—(2R)-N-Benzyl-1-(4-methoxyphenyl)propan-2-amin (1:1) (Salz) |
| 202197-26-0 | 3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]anilin |
| 29223900 | 784-38-3 | 2-Amino-5-chlor-2′-fluorbenzophenon |
| 2011-66-7 | 2-Amino-2′-chlor-5-nitrobenzophenon |
| 2958-36-3 | 2-Amino-2′,5-dichlorbenzophenon |
| 14189-82-3 | (2E)-3-(N-Methylanilin)acrylaldehyd |
| 156732-13-7 | (S)-5-Amino-2-(dibenzylamino)-1,6-diphenylhex-4-en-3-on |
| 29224100 | 113403-10-4 | Dexibuprofenlysin (INNM) |
| 29224985 | 56-12-2 | 4-Aminobuttersäure |
| 875-74-1 | D-alpha-Phenylglycin |
| 949-99-5 | 3-(4-Nitrophenyl)-L-alanin |
| 961-69-3 | Kalium-(R)-N-(3-ethoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycin |
| 1118-89-4 | Diethyl-L-glutamathydrochlorid |
| 13291-96-8 | Natrium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat |
| 14205-39-1 | Methyl-3-aminocrotonat |
| 20763-30-8 | 2-Cyclohexa-1,4-dienylglycin |
| 26774-89-0 | Natrium 2-(cyclohexa-1,4-dien-1-yl)-2-[((E)-1-methoxy-1-oxobut-2-en-2-yl)amino]acetat |
| 34582-65-5 | Kalium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat |
| 35453-19-1 | 5-Amino-2,4,6-triiodisophthalsäure |
| 37441-29-5 | 5-Amino-2,4,6-triiodisophthaloyldichlorid |
| 39068-93-4 | Methyl-2-(dimethylamino)-2-phenylbutanoat |
| 39878-87-0 | (-)-alpha-(Chlorformyl)benzylammoniumchlorid |
| 42854-62-6 | Benzyl-L-alaninat-p-Toluolsulfonsäure (1:1) |
| 54527-73-0 | 2-(N-Methylbenzylamino)ethyl-3-aminobut-2-enoat |
| 67299-45-0 | cis-4-(Benzyloxycarbonyl)cyclohexylammoniumtosylat |
| 81677-60-3 | Methyl-(4-nitrophenyl)-L-alaninat |
| 82717-96-2 | (S,S)-N-(1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl)alanin |
| 82834-12-6 | N-[(2S)-1-Ethoxy-1-oxopentan-2-yl]-L-alanin |
| 94133-84-3 | Natrium-2-amino-2-phenylbutanoat |
| 119916-05-1 | Methyl-3-amino-4,6-dibrom-o-toluat |
| 128013-69-4 | 3-(Aminomethyl)-5-methylhexansäure |
| 143785-86-8 | 4-(1-Aminocyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure |
| 154772-45-9 | Ethyl-(S)-3-aminopent-4-inoathydrochlorid |
| 168619-25-8 | Methyl-3′-aminobiphenyl-3-carboxylat |
| 209216-09-1 | 2-Aminobicyclo[3.1.0]hexan-2,6-dicarbonsäurehydrat |
| 223445-75-8 | [(3S,4S)-1-(Aminomethyl)-3,4-dimethylcyclopentyl]essigsäure |
| 610300-00-0 | (3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäurehydrochlorid |
| 610300-07-7 | (3S,5R)-3-Amino-5-methyloctansäure |
| 848133-35-7 | (2E)-4-(Dimethylamino)but-2-ensäurehydrochlorid |
| 848949-85-9 | 4-Fluor-L-leucin-Ethylhydrogensulfat (1:1) |
| 29225000 | 0-00-0 | Ethyl-2-(2-chlor-4,5-difluorbenzoyl)-3-(2,4-difluoranilino)acrylat |
| 7206-70-4 | 4-Amino-5-chlor-2-methoxybenzoesäure |
| 16589-24-5 | 4-[1-Hydroxy-2-(methylamino)ethyl]phenol—L-Weinsäure (2:1) |
| 22818-40-2 | D-2-(4-Hydroxyphenyl)glycin |
| 24085-03-8 | 2-[Benzyl(tert-butyl)amino]-1-(alpha,4-dihydroxy-m-tolyl)ethanol |
| 24085-08-3 | Benzyl(tert-butyl)(4-hydroxy-3-hydroxymethyl-4-oxophenethyl)ammoniumchlorid |
| 26787-84-8 | Natrium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat |
| 35205-50-6 | 4′-Benzyloxy-2-[(1-methyl-2-phenoxyethyl)amino]propiophenonhydrochlorid |
| 50293-90-8 | 4-[(1R)-2-(Tert-butylamino)-1-hydroxyethyl]-2-(hydroxymethyl)phenolhydrochlorid |
| 59338-84-0 | Methyl-4-amino-5-nitro-o-anisat |
| 62023-62-5 | (2S,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutansäure |
| 69416-61-1 | Kalium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat |
| 71786-67-9 | 2-[Benzyl(methyl)amino]-1-(3-hydroxyphenyl)ethan-1-onhydrochlorid |
| 79814-47-4 | Methyl-(2S,3R)-3-amino-2-[(S)-(1-hydroxyethyl)]hydrogenglutarat |
| 90005-55-3 | 3′-Amino-2′-hydroxyacetophenonhydrochlorid |
| 96072-82-1 | 1-[4-(Benzyloxy)phenyl]-2-[(4-phenylbutan-2-yl)amino]propan-1-on |
| 121524-09-2 | Ethyl-((7S)-7-{[(2R)-2-(3-chlorphenyl)-2-hydroxyethyl]amino}-5,6,7,8-tetrahydro -2-naphthyloxy)acetathydrochlorid |
| 141451-70-9 | Methyl N-(benzyloxycarbonyl)valyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalinat |
| 174607-68-2 | (1R)-1-[4-(Benzyloxy)-3-(hydroxymethyl)phenyl]-2-(tert-butylamino)ethan-1-ol |
| 196810-09-0 | Methyl N-(2-benzoylphenyl)-L-tyrosinat |
| 503070-58-4 | Triphenylessigsäure-4-{(1R)-2-[(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)amino]-1-hydroxyethyl}-2-(hydroxymethyl)phenol (1:1) |
| 29232000 | 4235-95-4 | 1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phosphocholin |
| 77286-66-9 | 2-O-Methyl-1-O-octadecyl-sn-glycero-3-phosphocholin |
| 29241900 | 590-63-6 | 2-Carbamoyloxypropyltrimethylammoniumchlorid |
| 5422-34-4 | N-(2-Hydroxyethyl)lactamid |
| 5794-13-8 | L-Asparaginhydrat |
| 7355-58-0 | N-(2-Chlorethyl)acetamid |
| 62009-47-6 | 2-Aminomalonamid |
| 89182-60-5 | 1-Desoxy-1-formamidhexitol |
| 90303-36-9 | N-[N-(tert-Butoxycarbonyl)-L-alanyl]-L-alaninhydrat |
| 116833-20-6 | 2-(Ethylmethylamino)acetamid |
| 125496-24-4 | (S)-3-Formamido-2-formyloxypropionsäure |
| 153758-31-7 | (2S)-2-Amino-3-hydroxy-N-pentylpropionamid-Oxalsäure (1:1) |
| 162537-11-3 | N-(Methoxycarbonyl)-3-methyl-L-valin |
| 186193-10-2 | (2S)-2-{[3-(Tert-butoxycarbonyl)-2,2-dimethylpropanoyl]oxy}-4-methylpentansäure |
| 228706-30-7 | 1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phospho[N-(4-carboxybutanoyl)ethanolamin] |
| 29242970 | 121-60-8 | N-Acetylsulfanilylchlorid |
| 1142-20-7 | N-Benzyloxycarbonyl-L-alanin |
| 1149-26-4 | N-(Benzyloxycarbonyl)-L-valin |
| 1584-62-9 | 2-Brom-4′-chlor-2′-(2-fluorbenzoyl)acetanilid |
| 1939-27-1 | 2-Methyl-N-(alpha,alpha,alpha-trifluor-m-tolyl)propionamid |
| 3588-63-4 | N-Benzyloxycarbonyl-DL-valin |
| 4093-29-2 | Methyl-4-acetamido-o-anisat |
| 4093-31-6 | Methyl-4-acetamido-5-chlor-o-anisat |
| 6485-67-2 | (2R)-2-Amino-2-phenylacetamid |
| 13255-50-0 | 4-Formyl-N-isopropylbenzamid |
| 22316-45-6 | Ethyl-3-[(5-chlor-2-nitrophenyl)(phenyl)amino]-3-oxopropanoat |
| 22871-58-5 | 3-Amino-5-[(2-hydroxyethyl)carbamoyl]-2,4,6-triiodbenzoesäure |
| 24201-13-6 | 4-Acetamido-5-chlor-o-anissäure |
| 27313-65-1 | N-Acetyl-3-(3,4-dimethoxyphenyl)-DL-alanin |
| 28197-66-2 | N-[3-Acetyl-4-(oxiran-2-ylmethoxy)phenyl]butanamid |
| 30566-92-8 | 5-(N,N-Dibenzylglycyl)salicylamid |
| 32981-85-4 | Methyl-(2R,3S)-3-benzamido-2-hydroxy-3-phenylpropionat |
| 35661-39-3 | N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-alanin |
| 35661-60-0 | N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-leucin |
| 40187-51-7 | 5-Acetylsalicylamid |
| 40188-45-2 | 3′-Acetyl-4′-hydroxybutyranilid |
| 40371-50-4 | (2S)-4-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-2-hydroxybutansäure |
| 41526-21-0 | 2′-Benzoyl-2-brom-4′-chloracetanilid |
| 41844-71-7 | Methyl-N-(methoxycarbonyl)-L-phenylalaninat |
| 49705-98-8 | Benzyl ((1S,2R)-1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat |
| 50978-11-5 | 3,5-Diacetamido-2,4,6-triiodbenzoesäuredihydrat |
| 52806-53-8 | 2-Hydroxy-2-methyl-4′-nitro-3′-(trifluormethyl)propionanilid |
| 53947-84-5 | 2-(Carboxyacetamido)benzoesäure |
| 65864-22-4 | L-Phenylalaninamid |
| 71989-14-5 | 4-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-aspartat |
| 71989-18-9 | 5-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamat |
| 71989-20-3 | N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamin |
| 71989-23-6 | N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-isoleucin |
| 71989-26-9 | N6-(Tert-butoxycarbonyl)-N2-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-lysin |
| 71989-33-8 | O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-serin |
| 71989-35-0 | O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-threonin |
| 71989-38-3 | O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tyrosin |
| 75885-58-4 | 2,2-Dimethylcyclopropancarboxamid |
| 76801-93-9 | 5-Amino-N,N′-bis(2,3-dihydroxypropyl)-2,4,6-triiodisophthalamid |
| 80082-51-5 | 3-Amino-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-1-methyl-3-oxopropylmethansulfonat |
| 84996-93-0 | N-Cyclohexyl-5-hydroxypentanamid |
| 91558-42-8 | Benzyl-(1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat |
| 98737-29-2 | tert-Butyl{(S)-alpha-[(S)-oxiranyl]phenethyl}carbamat |
| 98760-08-8 | Tert-butyl [1-((2S)-oxiran-2-yl)-2-phenylethyl]carbamat |
| 108166-22-9 | 4-{[(2-Methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure |
| 116661-86-0 | (2S,3S)-3-(tert-Butoxycarbonylamino)-2-hydroxy-4-phenylbuttersäure |
| 125971-96-2 | 2-[alpha-(4-Fluorbenzoyl)benzyl]-4-methyl-3-oxovaleranilid |
| 132327-80-1 | N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N5-trityl-L-glutamin |
| 132388-59-1 | N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N4-trityl-L-asparagin |
| 136450-06-1 | 3′-Acetyl-2′-hydroxy-4-(4-phenylbutoxy)benzanilid |
| 137246-21-0 | N-(1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enyl)cyclopropancarboxamid |
| 141862-47-7 | 5-Glyoxyloylsalicylamidhydrat |
| 143785-84-6 | 4-(1-Carbamoylcyclopropyl)-2,3,5-trifluorbenzoesäure |
| 143785-87-9 | 4-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-2,3,5-trifluorbenzoesäure |
| 144163-85-9 | tert-Butyl-[(1S,3S,4S)-4-amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]carbamat |
| 148051-08-5 | 5-Amino-N,N′-bis[2-acetoxy-1-(acetoxymethyl)ethyl]-2,4,6-triiodisophthalamid |
| 149451-80-9 | tert-Butyl-[(1S,2S)-1-benzyl-2,3-dihydroxypropyl]carbamat |
| 150812-23-0 | Ethyl{4-[(4-fluorbenzyl)amino]-2-nitrophenyl}carbamat |
| 153441-77-1 | Methyl-N-(phenoxycarbonyl)-L-valinat |
| 168080-49-7 | 2-Chlor-4-{[(5-fluor-2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure |
| 168960-18-7 | tert-Butyl-(1R,4S)-4-(hydroxymethyl)cyclopent-2-enylcarbamat |
| 170361-49-6 | N-(3,4-Dichlorphenyl)-N-{3-[(2,3-dihydroinden-2-yl)methylamino]propyl}-5,6,7,8-tetrahydronaphthalen-2-carboxamid |
| 176972-62-6 | Methyl-(1S,2S)-1-benzyl-3-chlor-2-hydroxypropylcarbamat |
| 180854-85-7 | 2-Chlor-N-[2-(2-chlorbenzoyl)-4-nitrophenyl]acetamid |
| 244191-94-4 | N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucin, 1,4,6,9-tetra-tert-butylester |
| 266993-72-0 | 2,3-Diaminobenzamiddihydrochlorid |
| 316173-29-2 | Methyl(1S,2S,3S,4R)-3-[(1S)-1-amino-2-ethylbutyl]-4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxycyclopentancarboxylat |
| 317374-08-6 | 2-Methyl-4-{[(2-methylphenyl)carbonyl]amino}benzoesäure |
| 325715-13-7 | N-(3-Acetylphenyl)-N-methylacetamid |
| 361442-00-4 | {2-[(Tert-butoxycarbonyl)amino]-3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl}essigsäure |
| 376348-76-4 | Ethyl (3S)-3-(4,4-difluorcyclohexan-1-carboxamid)-3-phenylpropanoat |
| 376348-77-5 | 4,4-Difluor-N-((1S)-3-hydroxy-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid |
| 376348-78-6 | 4,4-Difluor-N-((1S)-3-oxo-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid |
| 481659-97-6 | Tert-butyl {(1S)-2-[benzyl(methyl)amino]-2-oxo-1-phenylethyl}carbamathydrochlorid |
| 579494-66-9 | Propyl{4-[2-(diethylamino)-2-oxoethoxy]-3-ethoxyphenyl}acetat |
| 667937-05-5 | 3-[4-(Trifluormethyl)anilino]pentanamid |
| 29251995 | 1075-89-4 | 8-Azaspiro[4.5]decan-7,9-dion |
| 3197-25-9 | 2-(4-Oxopentyl)-1H-isoindol-1,3(2H)-dion |
| 84803-46-3 | 4-(4-Chlorphenyl)piperidin-2,6-dion |
| 88784-33-2 | 1-Benzylhydrogen-(S)-4-phthalimidoglutarat |
| 94213-26-0 | Ethyl-(S)-3-{4-[bis(2-chlorethyl)amino]phenyl}-2-phthalimidopropionathydrochlorid |
| 97338-03-9 | Ethyl-(S)-3-(4-aminophenyl)-2-phthalimidopropionathydrochlorid |
| 151860-15-0 | meso-N-Benzyl-3-nitrocyclopropan-1,2-dicarboximid |
| 265136-65-0 | Ethyl-3-amino-4-[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]but-2-enoat |
| 29252900 | 3382-63-6 | 4-{(E)-[(4-Fluorphenyl)imino]methyl}phenol |
| 149177-92-4 | 4′-Amidinosuccinanilsäurehydrochlorid |
| 249561-98-6 | Tris{[(2Z)-2-chlor-3-(dimethylamino)prop-2-en-1-yliden]dimethylammonium}hexafluorphosphat(3-) |
| 29269070 | 94-05-3 | Ethyl-2-cyan-3-ethoxyacrylat |
| 13338-63-1 | 3,4,5-Trimethoxyphenylacetonitril |
| 14818-98-5 | L-N-(1-Cyan-1-vanillylethyl)acetamid |
| 15760-35-7 | 3-Methylencyclobutancarbonitril |
| 20099-89-2 | 4-(Bromacetyl)benzonitril |
| 20850-49-1 | 3-Methyl-2-(3,4-dimethoxyphenyl)butyronitril |
| 28049-61-8 | 1-(4-Chlorphenyl)cyclobutan-1-carbonitril |
| 31915-40-9 | N-[1-Cyano-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]acetamid |
| 32852-95-2 | 2-(3-Phenoxyphenyl)propiononitril |
| 36622-33-0 | 3-Methyl-2-(3,4,5-trimethoxyphenyl)butyronitril |
| 39186-58-8 | 4-Brom-2,2-diphenylbutannitril |
| 56326-98-8 | 1-(4-Fluorphenyl)-4-oxocyclohexancarbonitril |
| 58311-73-2 | (Z)-(2-Cyanvinyl)trimethylammonium-p-toluolsulfonat |
| 79370-78-8 | 5-Hydroxybenzol-1,3-dicarbonitril |
| 114772-53-1 | 4′-Methylbiphenyl-2-carbonitril |
| 114772-54-2 | 4′-(Brommethyl)biphenyl-2-carbonitril |
| 123632-23-5 | 4-(2,2,3,3-Tetrafluorpropoxy)cinnamonitril |
| 133481-10-4 | Ethyl-(1-cyancyclohexyl)acetat |
| 139481-28-0 | Methyl 2-{[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]amino}-3-nitrobenzoat |
| 151338-11-3 | N-tert-Butyl-3-cyanandrosta-3,5-dien-17-carboxamid |
| 152630-47-2 | 1-[3-(Cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]-4-oxocyclohexan-1-carbonitril |
| 152630-48-3 | Dimethyl 4-cyano-4-[3-(cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]heptanedioat |
| 186038-82-4 | Diethyl-(1-cyan-3-methylbutyl)malonat |
| 192869-10-6 | 2-Iod-3,4-dimethoxy-6-nitrobenzonitril |
| 192869-24-2 | 6-Amino-2-iod-3,4-dimethoxybenzonitril |
| 474554-45-5 | 4,5-Diethoxy-3-fluorbenzol-1,2-dicarbonitril |
| 474645-97-1 | (3R)-3-Aminopentanenitrilmethansulfonat |
| 591769-05-0 | 3-Cyclopentylprop-2-ennitril |
| 604784-44-3 | Tert-butylammonium (Z)-3-cyano-5-methylhex-3-enoat |
| 846023-24-3 | 2-Cyano-N-(2,4-dichlor-5-methoxyphenyl)acetamid |
| 855425-38-6 | 1-(2-Ethylbutyl)cyclohexancarbonitril |
| 29280090 | 618-26-8 | 1-Methyl-1-phenylhydrazinsulfat (2:1) |
| 16390-07-1 | 4-Chlor-1′-(4-methoxyphenyl)benzohydrazid |
| 55819-71-1 | (RS)-Serinohydrazidhydrochlorid |
| 84080-68-2 | Tert-butyl(2Z)-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat |
| 84080-70-6 | 4-Chlor-2-[(Z)-(methoxycarbonyl)methoxyimino]-3-oxobuttersäure |
| 89766-91-6 | 1-Carboxy-1-methylethoxyammoniumchlorid |
| 94213-23-7 | (Z)-[Cyan(2,3-dichlorphenyl)methylen]carbazamidin |
| 95759-10-7 | 4-Chlor-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobuttersäure |
| 130580-02-8 | trans-2′-Fluor-4-hydroxychalkon-O-[(Z)-2-(dimethylamino)ethyl]oxim-Fumarsäure (2:1) |
| 158671-29-5 | N,2-dihydroxy-4-methylbenzamid |
| 192802-28-1 | (S)-O-Benzyllactaldehyd-N-(tert-butoxycarbonyl)hydrazon |
| 212631-79-3 | 2-(2-Chlor-4-iodanilino)-N-(cyclopropylmethoxy)-3,4-difluorbenzamid |
| 253605-31-1 | N-Hydroxy-2-methylpropan-2-aminacetat (Salz) oder Tert-butylhydroxylaminacetat (Salz) |
| 268544-50-9 | Tert-butyl-2-[(2-methoxy-2-oxoethoxy)imino]-3-oxobutanoat |
| 473927-63-8 | Ethyl(2Z)-chlor[2-(4-methoxyphenyl)hydrazinyliden]ethanoat |
| 860035-10-5 | 1-({[(2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl)oxy]carbonyl}oxy)ethyl 2-methylpropanoat |
| 910656-45-0 | 2-Hydroxy-2-(trifluormethyl)butanhydrazid |
| 29299000 | 2188-18-3 | N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N′-omega-nitro-L-arginin |
| 92050-02-7 | 2,6-Diisopropylphenylsulfamat |
| 139976-34-4 | N′-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N-methoxy-N-methyl-N′-omega-nitro-L-argininamid |
| 204254-98-8 | Ethyl (3R,4S,5R)-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)-4-hydroxycyclohex-1-en-1-carboxylat |
| 204255-06-1 | Ethyl (3R,4R,5S)-4-acetamido-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)cyclohex-1-en-1-carboxylat |
| 29309016 | 105996-54-1 | N,N′-Bis(trifluoracetyl)-DL-homocystin |
| 153277-33-9 | Methyl N-[(benzyloxy)carbonyl]-S-phenyl-L-cysteinat |
| 159453-24-4 | N-(Benzyloxycarbonyl)-S-phenyl-L-cystein |
| 29309098 | 1134-94-7 | 2-(Phenylthio)anilin |
| 3483-12-3 | (2R,3S)-1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol oder Dithiothreitol |
| 4274-38-8 | 2-Mercapto-5-(trifluormethyl)aniliniumchlorid |
| 6320-03-2 | o-Chlorthiophenol |
| 10191-60-3 | Dimethylcyancarbonimidodithioat |
| 10506-37-3 | O-2-Naphthylchlorthioformiat |
| 13459-62-6 | {2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]phenyl}essigsäure |
| 15570-12-4 | 3-Methoxybenzen-1-thiol |
| 16188-55-9 | [4-(Methylsulfanyl)phenyl]essigsäure |
| 21048-05-5 | N-Methylbenzolcarbothiohydrazid |
| 27366-72-9 | 2-(Dimethylaminothio)acetamidhydrochlorid |
| 33174-74-2 | 2,2′-Dithiodibenzonitril |
| 40248-84-8 | 3-Sulfanylphenol |
| 49627-27-2 | (Z)-5-Fluor-2-methyl-1-(4-methylthiobenzyliden)-1H-inden-3-ylessigsäure |
| 50413-24-6 | 2-Brom-1-(4-mesylphenyl)ethan-1-on |
| 51458-28-7 | (1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diol |
| 51521-75-6 | 2,4-Dichlor-5-mesylbenzoesäure |
| 56724-21-1 | (1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diolhydrochlorid |
| 60759-00-4 | 3,4-Diethoxybenzolcarbothioamid |
| 61832-41-5 | Methyl(1-methylthio-2-nitrovinyl)amin |
| 62140-67-4 | Methyl-5-(ethylsulfonyl)-o-anisat |
| 63484-12-8 | Methyl-2-methoxy-5-methylsulfonylbenzoat |
| 67305-72-0 | N-(2-Mercaptoethyl)propionamid |
| 74345-73-6 | D-(-)-3-Acetylthio-2-methylpropionylchlorid |
| 76497-39-7 | D-(-)-3-Acetylthio-2-methylpropionsäure |
| 87483-29-2 | 4-Fluorbenzyl-4-(methylthio)phenylketon |
| 90536-66-6 | (4-Mesylphenyl)essigsäure |
| 104458-24-4 | 2-Mesylethan-1-aminhydrochlorid |
| 136511-43-8 | Ethyl-N-{2-[(acetylthio)methyl]-3-(o-tolyl)-1-oxopropyl}-L-methionat |
| 148757-89-5 | 9-Bromnonyl-4,4,5,5,5-pentafluorpentylsulfid |
| 157521-26-1 | (S)-2-(Acetylthio)-3-phenylpropionsäure-Dicyclohexylamin (1:1) |
| 159878-02-1 | Benzyl-(1R,2S)-3-chlor-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat |
| 162515-68-6 | 2-[1-(Mercaptomethyl)cyclopropyl]essigsäure |
| 182149-25-3 | N,N′-[Dithiobis(o-phenylencarbonyl)]bis-L-isoleucin |
| 211513-21-2 | 1-(2-Ethylbutyl)-N-(2-sulfanylphenyl)cyclohexancarboxamid |
| 225652-11-9 | 1-(4-Chlorphenoxy)-4-(methylsulfanyl)benzen oder 4-Chlorphenyl 4-(methylsulfanyl)phenylether |
| 289717-37-9 | N,N-Dimethyl-2-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzylaminhydrochlorid |
| 346413-00-1 | 1-(4-Ethoxyphenyl)-2-(4-mesylphenyl)ethan-1-on |
| 364323-64-8 | 2-[4-(Methylsulfanyl)phenoxy]benzaldehyd |
| 860035-07-0 | 1-{[(Methylsulfanyl)carbonyl]oxy}ethyl-2-methylpropanoat |
| 893407-18-6 | 2,2,2-Trifluor-1-[4′-(methylsulfonyl)biphenyl-4-yl]ethanon |
| 29313990 | 1660-95-3 | Tetraisopropylmethylendiphosphonat |
| 17814-85-6 | 4-Carboxybutyl)triphenylphosphoniumbromid |
| 27784-76-5 | Tert-butyl (diethoxyphosphoryl)acetat |
| 31618-90-3 | Diethyl-(tosyloxy)methylphosphonat |
| 35000-38-5 | tert-Butyltriphenylphosphoranylidenacetat |
| 86552-32-1 | (4-Phenylbutyl)phosphinsäure |
| 87460-09-1 | Benzylhydroxy(4-phenylbutyl)phosphinoylacetat |
| 123599-78-0 | [(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure |
| 123599-82-6 | {[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy](4-phenylbutyl)phosphoryl}essigsäure |
| 128948-01-6 | {(S)-[(R)-2-Methyl-1-propionyloxypropoxy](4-phenylbutyl)phosphinoyl}essigsäure |
| 29319000 | 13682-94-5 | (2-Bromoethenyl)(trimethyl)silan |
| 89694-48-4 | (5-Chlor-2-methoxyphenyl)boronsäure |
| 172732-52-4 | 2-(1,3,2-Dioxaborinan-2-yl)benzonitril |
| 185411-12-5 | Methyl-3-(trimethylsilyl)pent-4-enoat |
| 649761-22-8 | (1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-(hydroxymethyl)cyclopent-2-en-1-carbonsäure-(1R,2R)-2-Amino-1-(4-nitrophenyl)propan-1,3-diol (1:1) (Salz) |
| 701278-08-2 | [(1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-{[(2-methoxypropan-2-yl)oxy]methyl}cyclopent-2-en-1-yl]methanol |
| 701278-09-3 | {(4S,5R)-5-[(Benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]cyclopent-1-en-1-yl}methanol |
| 796967-18-5 | 1-(2-Fluor-5-methylphenyl)-3-[4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)phenyl]harnstoff |
| 871355-80-5 | (4R)-2-Brom-7-{[tert-butyl(diphenyl)silyl]oxy}hept-1-en-4-yl-4-methylbenzolsulfonat |
| 914922-88-6 | (2R,4R)-4-{[Tert-butyl(dimethyl)silyl]oxy}-N-methoxy-N,2-dimethyloct-7-enamid |
| 914922-89-7 | (2R,4R)-4-[[(1,1-Dimethylethyl)dimethylsilyl]oxy]-N-methoxy-N,2-dimethyl-7-oxoheptanamid |
| 29321900 | 27329-70-0 | (5-Formyl-2-furyl)boronsäure |
| 37076-71-4 | 1,2,3-Tri-O-acetyl-5-desoxy-D-ribofuranose |
| 37743-18-3 | 3,3-Diphenyltetrahydrofuran-2-yliden(dimethyl)ammoniumbromid |
| 66356-53-4 | 5-(2-Aminoethylthiomethyl)furfuryldimethylamin |
| 86087-23-2 | (S)-Tetrahydrofuran-3-ol |
| 87392-07-2 | (2S)-Tetrahydrofuran-2-carbonsäure |
| 97148-39-5 | Ammonium-(Z)-2-methoxyimino-2-(2-furyl)acetat |
| 253128-10-8 | (1S)-1,5:7,10-Dianhydro-12,13-bis-O-[tert-butyl(dimethyl)silyl]-2,3,4,6,8,11-hexadesoxy-1-{2-[(2S,5S)-5-(3-hydroxypropyl)-3-methylidentetrahydrofuran-2-yl]ethyl}-3-methyl-9-O-methyl-4-methyliden-8-[(phenylsulfonyl)methyl]-D-arabino-D-altro-tridecitol |
| 441045-17-6 | (1S,3S,6S,9S,12S,14R,16R,18S,20R,21R,22S,26R,29S,31R,32S,33R,35R,36S)-20-[(2S)-3-Amino-2-hydroxypropyl]-21-methoxy-14-methyl-8,15-bis(methylen)-2,19,30,34,37,39,40,41-octaoxanonacyclo[24.9.2.13,32.13,33.16,9.112,16.018,22.029,36.031,35]hentetracontan-24-onmethansulfonat |
| 29322090 | 79-50-5 | DL-alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton |
| 298-81-7 | 9-Methoxyfuro[3,2-g]chromen-7-on |
| 482-44-0 | 9-(3-Methylbut-2-enyloxy)-7H-furo[3,2-g]chromen-7-on |
| 517-23-7 | alpha-Acetyl-gamma-butyrolacton |
| 599-04-2 | D-(-)-alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton |
| 976-70-5 | 3-Oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton |
| 6559-91-7 | 4′-Desmethylepipodophyllotoxin |
| 7734-80-7 | 2-Oxo-2H-chromen-6-carbonsäure |
| 23363-33-9 | 4′-(Benzyloxycarbonyl)-4′-desmethylepipodophyllotoxin |
| 39521-49-8 | (3aR,4bS,4R,4aS,5aS)-4-(5,5-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-yl)hexahydrocyclopropa[3,4]cyclopenta[1,2-b]furan-2(3H)-on |
| 39746-01-5 | (3aR,4R,5R,6aS)-4-Formyl-2-oxohexahydro-2H-cyclopenta[b]furan-5-ylbenzoat |
| 51559-36-5 | 5-Methoxy-2H-chromen-2-on |
| 63106-93-4 | 1-Phenyl-3-oxabicyclo[3.1.0]hexan-2-on |
| 73726-56-4 | 11-alpha-Hydroxy-3-oxopregna-4,6-dien-21,17-alpha-carbolacton |
| 95716-70-4 | 7α-(Methoxycarbonyl)-3-oxo-17α-pregna-4,9(11)-dien-21,17-carbolacton |
| 96829-59-3 | (1S,3E,6E)-1-[((2S,3S)-3-Hexyl-4-oxooxetan-2-yl)methyl]dodeca-3,6-dien-1-yl N-formyl-L-leucinat |
| 104872-06-2 | (3S,4S)-3-Hexyl-4-[(R)-2-(hydroxytridecyl)]oxetan-2-on |
| 122111-01-7 | [(2R)-2-(Benzoyloxy)-4,4-difluor-5-oxotetrahydrofuran-2-yl]methylbenzoat |
| 142680-85-1 | (25S)-25-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)-5-O-demethyl-22,23-dihydroavermectin A1a |
| 145667-75-0 | (3aR,4R,5R,6aS)-5-Hydroxy-4-((3R)-3-hydroxy-5-phenylpentyl)hexahydrocyclopenta[b]furan-2-on |
| 192704-56-6 | 11-alpha-Hydroxy-7-alpha-(methoxycarbonyl)-3-oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton |
| 220119-16-4 | (25S)-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)- 5-demethoxy-5-oxo-22,23-dihydroavermectin A1a |
| 221129-55-1 | (6R)-4-Hydroxy-6-phenthyl-6-propyl-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on |
| 916069-80-2 | (4S)-4-(Fluormethyl)dihydrofuran-2(3H)-on |
| 947408-90-4 | 6-[(2,4-Dimethoxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on |
| 947408-91-5 | 6-[(2,4-Dihydroxyphenyl)carbonyl]-2H-chromen-2-on |
| 1229617-79-1 | 4-(4-Fluorphenyl)-7-(isothiocyanatomethyl)-2H-chromen-2-on |
| 29329900 | 96-82-2 | 4-O-beta-D-Galaktopyranosyl-D-gluconsäure |
| 467-55-0 | 3-beta-Hydroxy-5-alpha-spirostan-12-on |
| 533-31-3 | 3,4-(Methylendioxy)phenol |
| 3308-94-9 | 2-(3-Chlorpropyl)-2-(4-fluorphenyl)-1,3-dioxolan |
| 7512-17-6 | 2-Acetamido-2-deoxy-D-glucose |
| 7772-94-3 | 2-Acetamido-2-desoxy-β-D-mannopyranose |
| 15826-37-6 | Dinatrium-5,5′-[(2-hydroxypropan-1,3-diyl)bis(oxy)]bis(4-oxo-4H-chromen-2-carboxylat) |
| 32981-86-5 | 10-Desacetylbaccatin III |
| 33659-28-8 | Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)-Calciumbromid (1:1) |
| 40591-65-9 | 2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-beta-D-glucopyranosylcarbamimidothioathydrobromid |
| 57999-49-2 | 2-(3-Bromphenoxy)tetrahydropyran |
| 65293-32-5 | N-β-D-Glucopyranosylformamid |
| 69999-16-2 | (2,3-Dihydrobenzofuran-5-yl)essigsäure |
| 79944-37-9 | trans-6-Amino-2,2-dimethyl-1,3-dioxepan-5-ol |
| 88128-61-4 | (3aS,9aS,9bR)-3a-Methyl-6-[2-(2,5,5-trimethyl-1,3-dioxan-2-yl)ethyl]-1,2,4,5,8,9,9a,9b-octahydro-3aH-cyclopenta[a]naphthalin-3,7-dion |
| 99541-23-8 | (1R,2S,3R,4R,5R)-4-Azido-2-{[(4aR,6S,7R,8S,8aR)-7,8-bis(benzyloxy)-2-phenylhexahydropyrano[3,2-d][1,3]dioxin-6-yl]oxy}-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-3-ylacetat |
| 99541-26-1 | Methyl(2S,3S,4S,5S,6S)-6-{[(1S,2S,3S,4R,5R)-3-(acetyloxy)-4-azido-6,8-dioxabicyclo[3.2.1]oct-2-yl]methyl}-4,5-bis(benzyloxy)-3-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-carboxylat |
| 107188-34-1 | 2,5,7,8-Tetramethyl-2-(4-nitrophenoxymethyl)-4-oxochroman-6-ylacetat |
| 107188-37-4 | 2-(4-Aminophenoxymethyl)-2,5,7,8-tetramethyl-4-oxochroman-6-ylacetat |
| 110638-68-1 | Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)dihydrat |
| 114869-97-5 | Methyl-6-O-acetyl-4-O-(2-O-acetyl-3-O-benzyl-6-methyl-α-L-idopyranuronosyl)-3-O-benzyl-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-desoxy-α-D-glucopyranosid |
| 115437-18-8 | (2α,4α,5β,7β,10β,13β)-4-Acetoxy-1,10,13-trihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat |
| 115437-21-3 | (4α)-4,10-Diacetoxy-1,13-dihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat |
| 117661-72-0 | 5-(Chlormethyl)-6-methyl-1,3-benzodioxol |
| 124655-09-0 | Tert-butyl [(4R,6S)-6-(hydroxymethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl]acetat |
| 125971-94-0 | tert-Butyl-[(4R,6R)-6-(cyanmethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxolan-4-yl]acetat |
| 130064-21-0 | 1-{2-Hydroxy-4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}-2-{4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}ethan-1-on |
| 130525-58-5 | Methyl 5-acetamido-7,8,9-O-triacetyl-2,6-anhydro-4-azido-3,4,5-tridoxy-D-glycero-D-galacto-non-2-enonat |
| 130525-62-1 | (4S,5R,6R)-5-Acetamido-4-amino-6-[(1R,2R)-1,2,3-trihydroxypropyl]-5,6-dihydropyran-2-carbonsäure |
| 136172-58-2 | 1,6-Di-O-acetyl-2-azido-3,4-di-O-benzyl-2-desoxy-D-glucopyranose |
| 149107-93-7 | (2α,4α,5β,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-{[(2R,3S)-3-benzamido-2-(1-methoxy-1-methylethoxy)-3-phenylpropanoyl]oxy}-1-hydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoat |
| 157518-70-2 | (2R)-2-[(S)-2,2-Dimethyl-5-oxo-1,3-dioxolan-4-yl]-4-methylvaleriansäure |
| 167256-05-5 | Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)-5-propoxyindan-2-carboxylat |
| 170242-34-9 | (S)-2-Amino-5-(1,3-dioxolan-4-yl)valeriansäure |
| 185954-98-7 | [6(2Z,3R)]-3-O-Decyl-2-desoxy-6-O-[2-desoxy-3-O-(3-metoxydecyl)-6-methyl-2-[(1-oxo-11-octadecenyl)amino]-4-O-phosphono-β-D-glucopyranosyl]-2-[(1,3-dioxotetradecyl)amino]-α-D-glucopyranose-1-(dihydrogenphosphat)tetranatriumsalz |
| 191106-49-7 | Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-[2-(benzyloxy)-4-methoxyphenyl]-5-propoxyindan-2-carboxylat |
| 192201-93-7 | 2-({3-[5-(6-Methoxy-1-naphthyl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}methylamino)-N-methylacetamid |
| 196303-01-2 | (7S)-7-Methyl-5-(4-nitrophenyl)-7,8-dihydro-5H-[1,3]dioxolo[4,5-g]isochromen |
| 196597-79-2 | (2E)-1,2,6,7-tetrahydro-8H-indeno[5,4-b]furan-8-ylidenethannitril |
| 196597-80-5 | 2-[(8S)-1,6,7,8-Tetrahydro-2H-indeno[5,4-b]furan-8-yl]ethanaminhydrochlorid |
| 199796-52-6 | (2α,4α,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-({(2R,3S)-3-benzamido-2-[((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)oxy]-3-phenylpropanoyl}oxy)-1,7-dihydroxy-9-oxo-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoate |
| 204254-84-2 | Ethyl(3aR,7R,7aR)-2,2-dimethyl-7-[(methylsulfonyl)oxy]-3a,6,7,7a-tetrahydro-1,3-benzodioxol-5-carboxylat |
| 274693-53-7 | benzyl[(3aS,4R,6S,6aR)-6-Hydroxy-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]carbamat |
| 452342-08-4 | (1R)-2-(Benzylamino)-1-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)ethanol |
| 461432-25-7 | (1S)-2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-1,5-anhydro-1-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-D-glucitol |
| 666860-59-9 | 2-Amino-2-oxoethyl {3-[trans-5-(6-methoxynaphthalen-1-yl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}carbamat |
| 959624-24-9 | 6-(Hydroxymethyl)-4-phenyl-3,4-dihydro-2H-chromen-2-ol |
| 960404-59-5 | But-2-in-1,4-diol-Methyl-1-C-[4-chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl]-α-D-glucopyranosid (1:1) |
| 29331190 | 6150-97-6 | Magnesiumbis[(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)methylamino]methansulfonat |
| 29331990 | 3736-92-3 | 1,2-Diphenyl-4-(2-phenylthioethyl)pyrazolidin-3,5-dion |
| 4023-02-3 | Pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid |
| 18048-64-1 | 2-(3,4-Dimethylphenyl)-5-methyl-2,4-dihydro-3H-pyrazol-3-on |
| 27511-79-1 | 3-Aminopyrazol-4-carboxamidhemisulfat |
| 59194-35-3 | N′1-Methyl-1H-pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid |
| 139756-01-7 | 1-Methyl-4-nitro-3-propylpyrazol-5-carboxamid |
| 334828-10-3 | 4-Amino-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-3-carboxamid |
| 473921-12-9 | 5-{[3,5-Diethyl-1-(2-hydroxyethyl)-1H-pyrazol-4-yl]oxy}benzol-1,3-dicarbonitril |
| 1028026-83-6 | 5-Methyl-1-(propan-2-yl)-4-[4-(propan-2-yloxy)benzyl]-1,2-dihydro-3H-pyrazol-3-on |
| 1035675-24-1 | 3-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid |
| 1035677-60-1 | (4S)-3-(4-Chlorphenyl)-N-methyl-4-phenyl-4,5-dihydro-1H-pyrazol-1-carboximidamid-2,3-dihydroxybutandioat |
| 29332100 | 186462-71-5 | (1R,2R,5S,6R)-2′,5′-Dioxospiro[bicyclo[3.1.0]hexan-2,4′-imidazolidin]-6-carbonsäure |
| 29332990 | 696-23-1 | 2-Methyl-4-nitroimidazol |
| 822-36-6 | 4-Methylimidazol |
| 4897-25-0 | 5-Chlor-1-methyl-4-nitroimidazol |
| 24155-42-8 | 1-(2,4-Dichlorphenyl)-2-imidazol-1-ylethanol |
| 57531-37-0 | 2-Chlor-4-nitro-1H-imidazol |
| 65902-59-2 | 2-Brom-4-nitro-1H-imidazol |
| 68282-49-5 | 2-Butylimidazol-5-carbaldehyd |
| 68283-19-2 | (2-Butylimidazol-5-yl)methanol |
| 83857-96-9 | 2-Butyl-5-chlor-1H-imidazol-4-carbaldehyd |
| 99614-02-5 | 1,2,3,4-Tetrahydro-9-methyl-3-(2-methyl-1H-imidazol-1-ylmethyl)carbazol-4-on |
| 109425-51-6 | N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N-trityl-L-histidin |
| 130804-35-2 | 1-[5-(4,5-Diphenylimidazol-2-ylthio)pentyl]-1-heptyl-3-(2,4-difluorphenyl)harnstoff |
| 133909-99-6 | 2-Butyl-4-chlor-1-[2′-(2-trityl-2H-tetrazol-5-yl)biphenyl-4-ylmethyl]-1H-imidazol-5-ylmethanol |
| 138401-24-8 | 4′-[(2-Butyl-4-oxo-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-3-yl)methyl]biphenyl-2-carbonitril |
| 150097-92-0 | Methyl-5-pentafluorethyl-2-propylimidazol-4-carboxylat |
| 151012-31-6 | 3-(4-Brombenzyl)-2-butyl-4-chlor-1H-imidazol-5-ylmethanol |
| 151257-01-1 | 2-Butyl-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-4-onhydrochlorid |
| 152074-97-0 | L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonin |
| 152146-59-3 | 4-(2-Butyl-5-formylimidazol-1-ylmethyl)benzoesäure |
| 178982-67-7 | 2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol |
| 244191-88-6 | N-acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1-trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutamin, 10,11-di-tert-butyl ester |
| 244244-26-6 | N-Acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1- trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, hepta-tert-butylester |
| 451470-33-0 | Methyl-3′-(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazol-1-yl)biphenyl-3-carboxylat |
| 781666-30-6 | L-α-Aspartyl-L-α-glutamyl-L-asparaginyl-L-prolyl-L-valyl-L-valyl-L-histidyl-L-phenylalanyl-L-phenylalanyl-L-lysyl-L-asparaginyl-L-isoleucyl-L-valyl-L-threonyl-L-prolyl-L-arginyl-L-threonintetraacetat |
| 1000164-35-1 | 3-(1,1-Dimethylethyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-1-(triphenylmethyl)-L-histidyl-2-methylalanyl-L-α-glutamylglycin |
| 29333999 | 0-00-0 | 11-Ethyl-5-methyl-8-{2-[(1-oxo-1λ4-chinolin-4-yl)oxy]ethyl}-11H-dipyrido[3,2-b:2′,3′-e][1,4]diazepin-6(5H)-on |
| 0-00-0 | 3-Ethyl-5-methyl-(±)-4-(2-chlorphenyl)-1,4-dihydro-2-[2-(1,3-dioxoisoindolin-2-yl)ethoxymethyl]pyridin-3,5-dicarboxylat |
| 100-76-5 | Chinuclidin |
| 875-35-4 | 2,6-Dichlor-4-methylnicotinonitril |
| 1072-98-6 | 5-Chlorpyridin-2-amin |
| 1452-94-4 | Ethyl-2-chlornicotinat |
| 1609-66-1 | N-Phenyl-N-(4-piperidyl)propionamid |
| 1619-34-7 | Chinuclidin-3-ol |
| 2008-75-5 | 1-(2-Chlorethyl)piperidiniumchlorid |
| 2147-83-3 | 1-(1,2,3,6-Tetrahydro-4-pyridyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on |
| 2942-59-8 | 2-Chlornicotinsäure |
| 3613-73-8 | 2,8-Dimethyl-5-[2-(6-methylpyridin-3-yl)ethyl]-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol |
| 4021-07-2 | 3-Methylpyridin-2-carbonsäure |
| 4046-24-6 | 5-(1-Methyl-4-piperidyl)-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-olhydrochlorid |
| 4783-86-2 | 4-Phenoxypyridin |
| 5005-36-7 | 2-Phenyl-2-pyridylacetonitril |
| 5223-06-3 | 2-(5-Ethyl-2-pyridyl)ethanol |
| 5326-23-8 | 6-Chlornicotinsäure |
| 5382-23-0 | 4-Chlor-1-methylpiperidinhydrochlorid |
| 5421-92-1 | 1-(Pyridin-4-yl)pyridiniumchlorid-hydrochlorid |
| 5424-11-3 | 2,2-Diphenyl-4-piperidinovaleronitril |
| 5435-54-1 | 3-Nitro-4-pyridon |
| 6298-19-7 | 2-Chlor-3-pyridylamin |
| 6622-91-9 | 4-Pyridylessigsäurehydrochlorid |
| 6935-27-9 | Benzyl(2-pyridyl)amin |
| 7379-35-3 | 4-Chlorpyridinhydrochlorid |
| 19130-96-2 | (2R,3R,4R,5S)-2-(Hydroxymethyl)piperidin-3,4,5-triol |
| 19395-39-2 | 2-Phenyl-2-piperidin-2-ylacetamid |
| 19395-41-6 | 2-Phenyl-2-(2-piperidyl)essigsäure |
| 20662-53-7 | 1-(4-Piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on |
| 21472-89-9 | (±)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on |
| 22065-85-6 | 1-Benzylpiperidin-4-carbaldehyd |
| 25333-42-0 | (3R)-Chinuclidin-3-ol |
| 26815-04-3 | 4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzaldehyd |
| 27262-47-1 | (S)-1-Butyl-N-(2,6-dimethylphenyl)piperidin-2-carboxamid |
| 29976-53-2 | Ethyl-4-oxopiperidin-1-carboxylat |
| 31255-57-9 | 3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]pyridin-2-carbonitril |
| 32998-95-1 | N-(tert-Butyl)-3-methylpyridin-2-carboxamid |
| 35794-11-7 | 3,5-Dimethylpiperidin |
| 37699-43-7 | 2,3-Dimethyl-4-nitropyridin 1-oxid |
| 38092-89-6 | 8-Chlor-6,11-dihydro-11-(1-methyl-4-piperidyliden)-5H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin |
| 39512-49-7 | 4-(4-Chlorphenyl)piperidin-4-ol |
| 40807-61-2 | 4-Phenylpiperidin-4-ol |
| 43076-30-8 | 1-(4-tert-Butylphenyl)-4-[4-(alpha-hydroxybenzhydryl)piperidino]butan-1-on |
| 43200-82-4 | 6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5,7(6H)-dion |
| 49608-01-7 | Ethyl-6-chlornicotinat |
| 53786-28-0 | 5-Chlor-1-(4-piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on |
| 53786-45-1 | Ethyl-4-(2-amino-4-chloranilino)piperidin-1-carboxylat |
| 53786-46-2 | Ethyl-4-(5-chlor-2,3-dihydro-2-oxo-1H-benzimidazol-2-yl)piperidin-1-carboxylat |
| 56488-00-7 | 3-(Cyanimino)-3-piperidinopropiononitril |
| 56880-11-6 | Ethyl[(3-endo)-8-methyl-8-azabicyclo[3.2.1]oct-3-yl]acetat |
| 57988-58-6 | 4-(4-Bromphenyl)piperidin-4-ol |
| 58859-46-4 | Ethyl 4-aminopiperidin-1-carboxylat |
| 61380-02-7 | 1-Benzyl-4-(methoxymethyl)-N-phenyl-4-piperidylamin |
| 65326-33-2 | 2-Amino-3-pyridylmethylketon |
| 70708-28-0 | 1-(2-Pyridyl)-3-(pyrrolidin-1-yl)-1-(p-tolyl)propan-1-ol |
| 77145-61-0 | 1-(6-Chlor-2-pyridyl)-4-piperidylaminhydrochlorid |
| 78750-61-5 | 4-[(3-Nitropyridin-2-yl)amino]phenol |
| 78750-68-2 | 4-[(3-Aminopyridin-2-yl)amino]phenol |
| 82671-06-5 | 2,6-Dichlor-5-fluornicotinsäure |
| 83556-85-8 | 1-(3-Chlorpropyl)-2,6-dimethylpiperidiniumchlorid |
| 83949-32-0 | 4-Carboxy-4-phenylpiperidinium-p-toluolsulfonat |
| 84100-54-9 | 4-(Ethylamino)piperidin-4-carboxamid |
| 84196-16-7 | N-[4-(Methoxymethyl)-4-piperidyl]-N-phenylpropionamidhydrochlorid |
| 84449-80-9 | 1-[2-(4-Carboxyphenoxy)ethyl]piperidiniumchlorid |
| 84449-81-0 | 4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzoylchloridhydrochlorid |
| 84501-68-8 | Ethyl-4-[1-(4-fluorbenzyl)-1H-benzimidazol-2-ylamino]piperidin-1-carboxylat |
| 86604-78-6 | 4-Methoxy-3,5-dimethyl-2-pyridylmethanol |
| 87848-95-1 | 6-Brom-2-pyridyl-p-tolylketon |
| 88150-62-3 | 3-Ethyl 5-methyl 4-(2-chlorphenyl)-2-{[2-(1,3-dioxo-1,3-dihydro-2H-isoindol-2-yl)ethoxy]methyl}-6-methyl-1,4-dihydropyridin-3,5-dicarboxylat |
| 100238-42-4 | 4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)phenol |
| 101904-56-7 | 4-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-yl)piperidin |
| 103577-66-8 | 3-Methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)-2-pyridylmethanol |
| 104860-26-6 | cis-1-[3-(4-Fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidylamin |
| 104860-73-3 | 4-Amino-5-chlor-N-{1-[3-(4-fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidyl}-2-methoxybenzamid |
| 105812-81-5 | [(3S,4R)-4-(4-Fluorphenyl)-1-methylpiperidin-3-yl]methanol |
| 107256-31-5 | 3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]-2-pyridyl-1-methyl-4-piperidylketonhydrochlorid |
| 108555-25-5 | 1-[2-(4-Methoxyphenyl)ethyl]-4-piperidylamindihydrochlorid |
| 118175-10-3 | [4-(3-Methoxypropoxy)-3-methyl-2-pyridyl]methanol |
| 120014-07-5 | 2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methylen]-5,6-dimethoxyindan-1-on |
| 122321-04-4 | 2-[Methyl(pyridin-2-yl)amino]ethanol |
| 127293-57-6 | (1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol |
| 139781-09-2 | 5,5-Bis(4-pyridylmethyl)-5H-cyclopenta[2,1-b:3,4-b′]dipyridinhydrat |
| 139886-04-7 | 1-Methyl-1,2,5,6-tetrahydropyridin-3-carbaldehyd-(E)-O-methyloximhydrochlorid |
| 142034-92-2 | (1S,3S,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-ol |
| 142034-97-7 | (1R,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on |
| 142057-79-2 | (RS)-2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methyl]-5,6-dimethoxyindan-1-on |
| 153050-21-6 | (S)-1-{2-[3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-(3-isopropoxyphenacyl)-3-piperidyl]ethyl}-4-phenyl-1-azoniabicyclo[2.2.2]octanchlorid |
| 157688-46-5 | 2-[1-(tert-Butoxycarbonyl)-4-piperidyl]essigsäure |
| 158878-47-8 | (3R,5R)-3-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-5-hydroxycyclohexan-1-on |
| 159813-78-2 | (3R,5S,6E)-7-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]-3,5-dihydroxyhept-6-enonsäure |
| 160588-45-4 | 10,10-Bis[(2-fluor-4-pyridyl)methyl]anthron |
| 161417-03-4 | 2-Methyl-3-((2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy)pyridin |
| 171764-07-1 | (S)-2-Amino-3,3-dimethyl-N-2-pyridylbutyramid |
| 173050-51-6 | (R)-N-(1-{3-[1-benzoyl-3-(3,4-dichlorphenyl)-3-piperidyl]propyl}-4-phenyl-4-piperidyl)-N-methylacetamidhydrochlorid |
| 176381-97-8 | (S)-N-[4-(4-Acetamido-4-phenyl-1-piperidyl)-2-(3,4-dichlorphenyl)butyl]-N-methylbenzamid-fumarsäure (1:1) |
| 177964-68-0 | 3-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]acrylaldehyd |
| 178460-82-7 | (1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol hydrochlorid |
| 178981-89-0 | {5-[(3,5-Dichlorphenyl)sulfanyl]-4-isopropyl-1-(pyridin-4-ylmethyl)imidazol-2-yl}methanol |
| 179024-48-7 | N-[(R)-9-Methyl-4-oxo-1-phenyl-3,4,6,7-tetrahydro[1,4]diazepino[6,7,1-hi]indol-3-yl]isonicotinamid |
| 179687-79-7 | 2-[(2-Chlor-4-nitrophenoxy)methyl]pyridin |
| 180050-34-4 | (1S,4R)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on-O-[(Z)-(3-methoxyphenyl)ethinyl]oxim-Maleinsäure (1:1) |
| 180250-77-5 | (2S,3S)-3-Amino-2-ethoxy-N-nitropiperidin-1-carboxamidinhydrochlorid |
| 188396-54-5 | 1-(2-Biphenyl-4-ylethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]-1,2,3,6-tetrahydropyridinhydrochlorid |
| 188591-61-9 | 1-(4-Benzyloxyphenyl)-2-(4-hydroxy-4-phenyl-1-piperidyl)propan-1-on |
| 189894-57-3 | 1-[(1S,2S)-2-Hydroxy-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]-4-phenylpiperidin-4-olmethansulfonattrihydrat |
| 192329-80-9 | 4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonsäure |
| 192330-49-7 | 4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonylchloridhydrochlorid |
| 193275-85-3 | 4-{4-[(11S)-3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-yl]piperidinocarbonylmethyl}piperidin-1-carboxamid |
| 198904-85-7 | Tert-butyl 2-(4-pyridin-2-ylbenzyl)hydrazin-1-carboxylat |
| 198904-86-8 | Tert-butyl 2-{(2S,3S)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxy-4-phenylbutyl}-2-[4-(pyridin-2-yl)benzyl]hydrazin-1-carboxylat |
| 213839-64-6 | N-{2-[5-(Aminoiminomethyl)-2-hydroxyphenoxy]-3,5-difluor-6-[3-(1-methyl-4,5-dihydroimidazol-2-yl)phenoxy]pyridin-4-yl]-N-methylglycindihydrochlorid |
| 221180-26-3 | 4-Amino-5-chlor-2-methoxy-N-(3-methoxypiperidin-4-yl)benzamid |
| 221615-75-4 | 2-(4-Mesylphenyl)-1-(6-methylpyridin-3-yl)ethan-1-on |
| 230615-52-8 | 2,3,4,5-Tetrahydro-1H-1,5-methan-3-benzazepinhydrochlorid |
| 230615-59-5 | 7,8-Dinitro-3-(trifluoracetyl)-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,5-methano-3-benzazepin |
| 272776-12-2 | 1,1′-Binaphthalin-2,2′-diol-5-Methoxy-2-{(S)-[(4-methoxy-3,5-dimethylpyridin-2-yl)methyl]sulfinyl}-1H-benzimidazol (1:1) |
| 280129-82-0 | 4-({2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol-1-yl}methyl)pyridinoxalat (1:2) |
| 298692-34-9 | 6-(Chloracetyl)pyridin-2-carbonsäure |
| 319460-94-1 | N-(2-Fluor-5-{[3-((E)-2-pyridin-2-ylvinyl)-1H-indazol-6-yl]amino}phenyl)-1,3-dimethylpyrazol-5-carboxamid |
| 329003-65-8 | Natriumhydrogen[1-hydroxy-1-phosphono-2-(pyridin-3-yl)ethyl]phosphonat-hemipentahydrat |
| 334618-23-4 | (3R)-Piperidin-3-amindihydrochlorid |
| 370882-57-8 | (3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrroldihydrochlorid |
| 414909-98-1 | Benzyl-2-(4-fluor-2-methylphenyl)-4-oxo-3,4-dihydropyridin-1(2H)-carboxylat |
| 414910-13-7 | (2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure-(2R)-2-(4-Fluor-2-methylphenyl)piperidin-4-on (1:1) |
| 423165-13-3 | 8-Benzyl-3-exo-(3-isopropyl-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)-8-azabicyclo[3.2.1]octan |
| 429659-01-8 | Ethyl N-[4-(methylamino)-3-nitrobenzoyl]-N-pyridin-2-yl-ß-alaninat |
| 440634-25-3 | Tert-butyl 4-{2-[4-(mesyloxy)piperidin-1-yl]-2-oxoethyl}piperidin-1-carboxylat |
| 548797-97-3 | N-(2-{[(2S)-3-{[1-(4-Chlorbenzyl)piperidin-4-yl]amino}-2-hydroxy-2-methylpropyl]oxy}-4-hydroxyphenyl)acetamid |
| 550349-58-1 | 7-Chlor-3-(6-methoxypyridin-3-yl)-N,N,5-trimethyl-4-oxo-4,5-dihydro-3H-pyridazino[4,5-b]indol-1-carboxamid |
| 691882-47-0 | 4-Hydroxybenzoesäure-(2S,4E)-N-Methyl-5-[5-(propan-2-yloxy)pyridin-3-yl]pent-4-en-2-amin (1:1) |
| 741705-70-4 | (2R)-Phenyl[(2R)-piperidin-2-yl]essigsäure-hydrochlorid |
| 850409-34-6 | N-[(S)-1-azabicyclo[2.2.2]oct-2-yl(phenyl)methyl]-2,6-dichlor-3-(trifluormethyl)benzamid-hydrochlorid |
| 866109-93-5 | 4-{4-[4-(Trifluormethoxy)phenoxy]piperidin-1-yl}phenol-4-methylbenzolsulfonat |
| 871022-14-9 | 1-({4-[({[2-Oxo-3-(propan-2-yl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-1-yl]carbonyl}amino)methyl]piperidin-1-yl}methyl)cyclobutancarbonsäure |
| 871022-19-4 | 1-[(4-{[(Tert-butoxycarbonyl)amino]methyl}piperidin-1-yl)methyl]cyclobutancarbonsäure |
| 873546-30-6 | 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis(N′-hydroxybenzolcarboximidamid) |
| 873546-38-4 | 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzolcarboximidamid-trihydrochlorid-pentahydrat |
| 873546-74-8 | 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]bis[N′-(acetyloxy)benzolcarboximidamid] |
| 873546-80-6 | 4,4′-[Piperidin-1,4-diylbis(propan-3,1-diyloxy)]dibenzonitril |
| 876068-46-1 | 5,6-Dichlor-N-(2,2-dimethoxyethyl)pyridin-3-amin |
| 876068-51-8 | [(3S,4S)-4-Amino-1-(5,6-dichlorpyridin-3-yl)pyrrolidin-3-yl]methanol |
| 876170-44-4 | (1S,5S)-3-(5,6-Dichlorpyridin-3-yl)-3,6-diazabicyclo[3.2.0]heptanbenzolsulfonat |
| 925978-49-0 | (+)-5-[6-(1-Methyl-1H-pyrazol-4-yl)pyridin-3-yl]-1-azabicyclo[3.2.1]octan |
| 927889-51-8 | 4-Brom-2,6-diethylpyridin-4-methylbenzolsulfonat |
| 936637-40-0 | 3,3′-Piperidin-1,4-diyldipropan-1-ol-4-methylbenzolsulfonat |
| 945405-37-8 | 2-Methyl-3-[(2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy]pyridin-2,3-dihydroxybutandioat |
| 1062580-52-2 | (3R,4R)-1-Benzyl-N,4-dimethylpiperidin-3-amindihydrochlorid |
| 1253735-20-4 | (3aR,6aR)-1-(Pyridin-3-yl)octahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-4-methylbenzolsulfonat |
| 1280135-64-9 | 4-(4-Fluorbenzoyl)pyridinium-p-toluolsulfonat |
| 29334910 | 68077-26-9 | 7-Chlor-1-ethyl-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure |
| 86393-33-1 | 7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure |
| 93107-30-3 | 1-Cyclopropyl-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure |
| 98105-79-4 | 7-Chlor-6-fluor-1-(4-fluorphenyl)-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure |
| 98349-25-8 | Ethyl-1-cyclopropyl-6,7-difluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat |
| 100501-62-0 | Ethyl-1-ethyl-6,7,8-trifluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carboxylat |
| 103995-01-3 | 1-(2,4-Difluorphenyl)-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure |
| 105956-96-5 | 7-[3-(tert-Butoxycarbonylamino)pyrrolidin-1-yl]-8-chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure |
| 112811-72-0 | 1-Cyclopropyl-6,7-difluor-8-methoxy-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure |
| 119916-34-6 | 7-Brom-1-cyclopropyl-6-fluor-5-methyl-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure |
| 136465-98-0 | N-(2-Chinolylcarbonyl)-L-asparagin |
| 136465-99-1 | N-(2-Chinolylcarbonyloxy)succinimid |
| 170143-39-2 | 3-Methylhydrogen-7-chlor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-2,3-dicarboxylat |
| 194804-45-0 | Ethyl 1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-7-((1R)-1-methyl-2-tritylisoindolin-5-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat |
| 194805-07-7 | Ethyl 7-brom-1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat |
| 417716-92-8 | 4-{3-Chlor-4-[(cyclopropylcarbamoyl)amino]phenoxy}-7-methoxyquinolin-6-carboxamid |
| 29334990 | 0-00-0 | Methyl-2-[(3R)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)ethenyl]phenyl}-3-({[1-(hydroxymethyl)cyclopropyl]methyl}sulfanyl)propyl]benzoat-hydrochlorid |
| 1087-69-0 | (9S,13S,14S)-3-Methoxymorphinanhydrochlorid |
| 4965-33-7 | 7-Chlor-2-methylchinolin |
| 6340-55-2 | 2,6-Dimethoxy-4-methylchinolin |
| 10500-57-9 | 5,6,7,8-Tetrahydrochinolin |
| 22982-78-1 | 1,2,3,4-Tetrahydro-2-isopropylaminomethyl-6-methyl-7-nitrochinolinmethansulfonat |
| 64228-78-0 | Pentamethylenbis{3-[1-(3,4-dimethoxybenzyl)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydro-2-isochinolyl]propionat}--Oxalsäure (1:2) |
| 74163-81-8 | (S)-1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-3-carbonsäure |
| 77497-97-3 | (S)-3-Benzyloxycarbonyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolinium-p-toluolsulfonat |
| 79276-06-5 | Tert-butyl (3S)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat 4-methylbenzensulfonat |
| 103733-32-0 | Benzyl(3S)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat-hydrochlorid |
| 104832-01-1 | (R)-6,7-Dimethoxy-2-methyl-1-(3,4,5-trimethoxybenzyl)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-dibenzoyl-L-weinsäure (1:1) |
| 106635-86-3 | 2,6-Dimethoxy-4-methyl-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin-8-amin |
| 118864-75-8 | (1S)-1-Phenyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin |
| 120578-03-2 | 3-[(E)-2-(7-Chlor-2-chinolyl)vinyl]benzaldehyd |
| 134388-95-7 | (3S,4aS,8aR)-2-(Methoxycarbonyl)-6-oxodecahydroisochinolin-3-carbonsäure-(1R)-1-Phenylethanamin (1:1) |
| 136465-81-1 | (3S,4aS,8aS)-N-tert-Butyldecahydroisoquinolin-3-carboxamid |
| 136522-17-3 | (3S,4aS,8aS)-2-[(2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-tert-butyldecahydroisochinolin-3-carboxamid |
| 142522-81-4 | Natrium-(R)-1-[(1-{3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propyl)thiomethyl]cyclopropylacetat |
| 149057-17-0 | (S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidhydrochlorid |
| 149182-72-9 | (S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamid |
| 149968-11-6 | Methyl-2-(3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-oxopropyl)benzoat |
| 159878-04-3 | Benzyl-(1S,2S)-3-[(3S,4aS,8aS)-3-tert-butylcarbamoylperhydro-2-isochinolyl]-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat |
| 159989-65-8 | (3S,4aS,8aS)-N-(tert-Butyl)-2-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamido)-4-(phenylthio)butyl]perhydroisochinolin-3-carboxamid-methansulfonsäure (1:1) |
| 172649-40-0 | 3-[(4S)-5-Oxo-2-(trifluormethyl)-1,4,5,6,7,8-hexahydrochinolin-4-yl]benzonitril |
| 178680-13-2 | Methyl-{(1S,2R)-1-benzyl-3-[(3S,4aS,8aS)-3-(tert-butylcarbamoyl)decahydro-2-isochinolyl]-2-hydroxypropyl}carbamat |
| 181139-72-0 | Methyl-2-[(S)-3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl]benzoat |
| 186537-30-4 | (S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidsulfat |
| 189279-58-1 | 1-(6-Amino-3,5-difluorpyridin-2-yl)-8-chlor-6-fluor-7-(3-hydroxyazetidin-1-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure |
| 189746-15-4 | 2,6-Dimethoxy-4-methyl-8-nitro-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin |
| 189746-19-8 | 5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methylchinolin |
| 189746-21-2 | 5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methyl-8-nitrochinolin |
| 209909-03-5 | (2-Chlor-6,7-difluorchinolin-3-yl)methanol |
| 220998-08-3 | {2,7-Dichlor-6-methyl-4-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]chinolin-3-yl}methanol |
| 287930-77-2 | (1S)-1-{3-[(E)-2-(7-Chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propan-1-ol |
| 287930-78-3 | Methyl 2-((3S)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl)benzoathydrat |
| 474645-93-7 | Methyl [2-ethyl-6-(trifluormethyl)-1,2,3,4-tetrahydrochinolin-4-yl]carbamat |
| 503290-66-2 | (3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-Chlor-2-(2H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarbonsäure-hydrochlorid |
| 503291-53-0 | 2-Ethylbutyl(3S,4aS,6S,8aR)-6-[3-chlor-2-(1H-tetrazol-5-yl)phenoxy]decahydro-3-isochinolincarboxylat-4-methylbenzolsulfonat |
| 503293-98-9 | (3S,4aS,6S,8aR)-6-Hydroxy-2-(methoxycarbonyl)decahydroisochinolin-3-carbonsäure |
| 848133-76-6 | N-(4-Chlor-3-cyano-7-ethoxychinolin-6-yl)acetamid |
| 868210-14-4 | 4-(4-{[(2S,4R)-4-[Acetyl(4-chlorphenyl)amino]-2-methyl-3,4-dihydrochinolin-1(2H)-yl]carbonyl}phenoxy)-2,2-dimethylbuttersäure |
| 936359-25-0 | Methyl-2-((R)-3-(3-((E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl)phenyl)-3-(((1-(hydroxymethyl)cyclopropyl)methyl)sulfanyl)propyl)benzoat |
| 939820-92-5 | 2-(Ethylamino)-5-[2-(chinolin-4-yloxy)ethyl]nicotinsäure |
| 29335995 | 56-06-4 | 2,6-Diaminopyrimidin-4-ol |
| 65-71-4 | 5-Methyluracil |
| 66-22-8 | Uracil |
| 68-94-0 | Purin-6(1H)-on |
| 71-30-7 | Cytosin |
| 487-21-8 | Pteridin-2,4(1H,3H)-dion |
| 696-07-1 | 5-Ioduracil |
| 707-99-3 | 6-Amino-9H-purin-9-ylethanol |
| 841-77-0 | 1-Benzhydrylpiperazin |
| 1780-26-3 | 4,6-Dichlor-2-methylpyrimidin |
| 2210-93-7 | 1-Phenylpiperaziniumchlorid |
| 3056-33-5 | N-(9-Acetyl-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-2-yl)acetamid |
| 3680-69-1 | 4-Chlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin |
| 3934-20-1 | 2,4-Dichlorpyrimidin |
| 5018-45-1 | 5,6-Dimethoxypyrimidin-4-ylamin |
| 5081-87-8 | 3-(2-Chlorethyl)chinazolin-2,4(1H,3H)-dion |
| 5464-78-8 | 1-(2-Methoxyphenyl)piperazinhydrochlorid |
| 6928-85-4 | 4-Methylpiperazin-1-ylamin |
| 7139-02-8 | 2,6-Dichlor-4,8-dipiperidinopyrimido[5,4-d]pyrimidin |
| 7280-37-7 | Estropipat |
| 7597-60-6 | 6-Amino-5-formamido-1,3-dimethyluracil |
| 10310-21-1 | 2-Amino-6-chlorpurin |
| 13078-15-4 | 1-(3-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid |
| 13889-98-0 | 1-Acetylpiperazin |
| 14047-28-0 | (R)-2-(6-Amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethanol |
| 14080-23-0 | Pyrimidin-2-carbonitril |
| 16064-08-7 | 6-Iodchinazolin-4(1H)-on |
| 19690-23-4 | 6-Iod-1H-purin-2-ylamin |
| 19916-73-5 | 6-(Benzyloxy)-9H-purin-2-amin |
| 20535-83-5 | 6-Methoxy-1H-purin-2-ylamin |
| 20980-22-7 | 2-(Piperazin-1-yl)pyrimidin |
| 23680-84-4 | 4-Amino-2-chlor-6,7-dimethoxychinazolin |
| 27469-60-9 | 1-(4,4′-Difluorbenzhydryl)piperazin |
| 28888-44-0 | 6,7-Dimethoxychinazolin-2,4(1H,3H)-dion |
| 35386-24-4 | 1-(2-Methoxyphenyl)piperazin |
| 41078-70-0 | 3-(2-Chlorethyl)-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on |
| 41202-32-8 | 1-(2-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid |
| 41202-77-1 | 1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazin |
| 52605-52-4 | 1-(3-Chlorphenyl)-4-(3-chlorpropyl)piperazinhydrochlorid |
| 55112-42-0 | 4-Methylpiperazin-1-carbonylchloridhydrochlorid |
| 55293-96-4 | 5,7-Dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-carbaldehyd |
| 56177-80-1 | 2-Ethoxy-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on |
| 57061-71-9 | 1-(2-Chlorethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]piperazindihydrochlorid |
| 59703-00-3 | 4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-carbonylchlorid |
| 59878-63-6 | 6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-oxo-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-yl piperazin-1-carboxylat |
| 61379-64-4 | 4-Cyclopentylpiperazin-1-amin |
| 64090-19-3 | 1-(4-Fluorphenyl)piperazindihydrochlorid |
| 67914-60-7 | 4-(4-Acetylpiperazin-4-yl)phenol |
| 67914-97-0 | 4-(4-Isopropylpiperazin-1-yl)phenol |
| 70849-60-4 | 1-(o-Tolyl)piperazinhydrochlorid |
| 75128-73-3 | 2-[(2-Acetamido-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-9-yl)methoxy]ethylacetat |
| 90213-66-4 | 2,4-Dichlor-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin |
| 93076-03-0 | 3-(2-Chlorethyl)-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-onhydrochlorid |
| 94021-22-4 | 2-Piperazin-1-ylpyrimidindihydrochlorid |
| 97845-60-8 | 2-(Acetoxymethyl)-4-(2-amino-6-chlorpurin-9-yl)butylacetat |
| 106461-41-0 | 2-sec-Butyl-4-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}-2H-1,2,4-triazol-3(4H)-on |
| 111641-17-9 | 4-(Piperazin-1-yl)-2,6-bis(pyrrolidin-1-yl)pyrimidin |
| 112733-28-5 | Ethyl-[3-(4-brom-2-fluorbenzyl)-7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl]acetat |
| 112733-45-6 | Ethyl-(7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl)acetat |
| 119532-26-2 | 1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazinhydrochlorid |
| 124832-31-1 | 2-[(2-Amino-6-oxo-1,6-dihydro-9H-purin-9-yl)methoxy]ethyl-N-(benzyloxycarbonyl)-L-valinat |
| 125224-62-6 | (1S)-2-Methyl-2,5-diazabicyclo[2.2.1]heptandihydrobromid |
| 132961-05-8 | (Z)-3-{2-[4-(2,4-Difluor-alpha-hydroxyiminobenzyl)piperidino]ethyl}-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on |
| 137234-74-3 | 4-Chlor-6-ethyl-5-fluorpyrimidin |
| 137234-87-8 | 6-Ethyl-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on |
| 137281-39-1 | 4-[2-(2-Amino-4-oxo-4,7-dihydro-3H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-5-yl)ethyl]benzoesäure |
| 140373-09-7 | 4-{[(3-{[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl}-2,7-dimethyl-4-oxo-3,4-dihydrochinazolin-6-yl)methyl](prop-2-yn-1-yl)amino}-2-fluorbenzoesäure |
| 145012-50-6 | (7RS,9aRS)-Perhydropyrido[1,2-a]pyrazin-7-ylmethanol |
| 145783-14-8 | 4,6-Dichlor-5-nitro-2-(propylsulfanyl)pyrimidin |
| 147149-89-1 | 2-Amino-5-brom-6-methylchinazolin-4(1H)-on |
| 147539-21-7 | Isopropyl[2-(piperazin-1-yl)-3-pyridyl]amin |
| 149062-75-9 | 1,3-Dichlor-6,7,8,9,10,12-hexahydroazepino[2,1-b]chinazolinhydrochlorid |
| 150323-35-6 | (3S)-1-(tert-Butoxycarbonyl)-3-(tert-butylcarbamoyl)piperazin |
| 150728-13-5 | 4,6-Dichlor-5-(2-methoxyphenoxy)-2,2′-bipyrimidinyl |
| 156126-48-6 | Tetrabutylammonium-(6-iod-1H-purin-2-yl)amid |
| 156126-53-3 | (1R,2R,3S)-2-Amino-9-[2,3-bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-9H-purin-6-on |
| 156126-83-9 | (1R,2R,3S)-9-[2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-6-iod-9H-purin-2-ylamin |
| 157810-81-6 | (2R,4S)-2-Benzyl-5-[2-(tert-butylcarbamoyl)-4-(3-pyridylmethyl)piperazin-1-yl]-4-hydroxy-N-[(1S,2R)-2-hydroxyindan-1-yl]valeramidsulfat |
| 160009-37-0 | Methyl 4-(4-fluorphenyl)-6-isopropyl-2-(N-methylmethansulfonamido)pyrimidin-5-carboxylat |
| 167465-36-3 | (2R)-1-[4-((1aR,10bS)-1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a,e]cyclopropa[c][7]annulen-6-yl)piperazin-1-yl]-3-[(chinolin-5-yl)oxy]propan-2-ol trihydrochlorid |
| 171887-03-9 | N-(2-Amino-4,6-dichlorpyrimidin-5-yl)formamid |
| 172015-79-1 | [(1S,4R)-4-(2-amino-6-chlor-9H-purin-9-yl)cyclopent-2-enyl]methanolhydrochlorid |
| 179688-01-8 | 7-(Benzyloxy)-6-methoxychinazolin-4(3H)-on |
| 179688-29-0 | 6,7-Bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4(1H)-on |
| 183319-69-9 | (3-Ethinylphenyl)[6,7-bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4-yl]aminhydrochlorid |
| 184177-81-9 | Phenyl-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}carbamat |
| 188416-20-8 | 3-(6-Chlor-5-fluorpyrimidin-4-yl)-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-olhydrochlorid |
| 188416-28-6 | 4-(1-Bromethyl)-6-chlor-5-fluorpyrimidin |
| 188416-34-4 | (2RS,3SR)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(5-fluorpyrimidin-4-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol-(1R,4S)-2-Oxobornan-10-sulfonsäure (1:1) |
| 192725-50-1 | (2S)-3-Methyl-2-(2-oxohexahydropyrimidin-1-yl)butansäure |
| 192726-06-0 | (2S)-N-[(1S,3S,4S)-4-Amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]-3-methyl-2-(2-oxotetrahydropyrimidin-1(2H)-yl)butanamid-5-oxopyrrolidin-2-carbonsäure (1:1) (Salz) |
| 202138-50-9 | Bis[(isopropyloxycarbonyloxy)methyl-[(R)-2-(6-amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethoxy]methylphosphonat-Fumarsäure (1:1) |
| 214287-88-4 | (4S)-6-Chlor-4-(2-cyclopropylethynyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on |
| 214287-99-7 | (4S)-6-Chlor-4-((E)-2-cyclopropylvinyl)-4-(Trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on |
| 225916-82-5 | 8-Chlor-5-((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)-11-(4-methylpiperazin-1-yl)-5H-dibenzo[b,e][1,4]diazepin |
| 231278-20-9 | N-{3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]phenyl}-6-iodchinazolin-4-amin |
| 247565-04-4 | (4S)-6-Chlor-4-(cyclopropylethynyl)-3-((R)-1-phenylethyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on |
| 345217-02-9 | 1-[(1S,2S)-2-(Benzyloxy)-1-ethylpropyl]-N-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}hydrazin-1-carboxamid |
| 356058-42-9 | {2-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-4-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-cyclopenta[d]pyrimidin-1-yl}essigsäure |
| 444731-74-2 | N-(2-Chlorpyrimidin-4-yl)-2,3-dimethyl-2H-indazol-6-amin |
| 451487-18-6 | 2-[(4-Fluorbenzyl)sulfanyl]-1,5,6,7-tetrahydro-4H-cyclopenta[d]pyrimidin-4-on |
| 518048-03-8 | 2-(1-Amino-1-methylethyl)-N-(4-fluorbenzyl)-5-hydroxy-1-methyl-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-carboxamid |
| 540737-29-9 | 3-{(3R,4R)-4-Methyl-3-[methyl(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)amino]piperidin-1-yl}-3-oxopropannitril 2-hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat |
| 599179-03-0 | 1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)-4-((3S)-4-{(1R)-2-methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-3-methylpiperazin-1-yl)-4-methylpiperidinmaleat (1:1) |
| 612494-10-7 | 1-{(1R)-2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-2-methylpiperazin D-tartarat (1:1) |
| 612543-01-8 | 1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)piperidin-4-on |
| 649761-23-9 | (1S,2S,3S,5S)-5-[2-Amino-6-(benzyloxy)-9H-purin-9-yl]-2-[(benzyloxy)methyl]-3-[dimethyl(phenyl)silyl]-1-(hydroxymethyl)cyclopentan-1-ol |
| 649761-24-0 | 2-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidncyclopentyl}-9H-purin-6(1H)-on |
| 654671-77-9 | (2R)-4-Oxo-4-[3-(trifluormethyl)-5,6,7,8-tetrahydro[1,2,4]triazolo[4,3-a]pyrazin-7-yl]-1-(2,4,5-trifluorphenyl)butan-2-aminphosphathydrat (1:1) |
| 722543-31-9 | 2-{Ethyl[3-({4-[(5-{2-[(3-fluorphenyl)amino]-2-oxoethyl}-1H-pyrazol-3-yl)amino]chinazolin-7-yl}oxy)propyl]amino}ethyldihydrogenphosphat |
| 865758-96-9 | 2-[(6-Chlor-3-methyl-2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)methyl]benzonitril |
| 869490-23-3 | (3,3-Difluorpyrrolidin-1-yl){(2S,4S)-4-[4-(pyrimidin-2-yl)piperazin-1-yl]pyrrolidin-2-yl}methanon |
| 934815-71-1 | 2-[3-(6-{[2-(2,4-Dichlorphenyl)ethyl]amino}-2-methoxypyrimidin-4-yl)phenyl]-2-methylpropansäurephosphat |
| 941678-49-5 | (3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril |
| 941685-27-4 | 4-(1H-Pyrazol-4-yl)-7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin |
| 941685-39-8 | 3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril |
| 941685-40-1 | (3R)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril |
| 941685-41-2 | (3S)-3-Cyclopentyl-3-[4-(7-{[2-(trimethylsilyl)ethoxy]methyl}-7H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-yl)-1H-pyrazol-1-yl]propannitril |
| 957187-34-7 | [(8R)-8-(3,5-Difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]essigsäure |
| 1032066-96-8 | 2-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidencyclopentyl}-1,9-dihydro-6H-purin-6-on Methansulfonat (2:1) |
| 1068967-96-3 | N-(5-Fluor-3-methyl-1H-indol-1-yl)-4-methyl-2-(pyridin-2-yl)pyrimidin-5-carboxamid |
| 1137917-12-4 | 3-{[6-(Ethylsulfonyl)pyridin-3-yl]oxy}-5-{[(2S)-1-hydroxypropan-2-yl]oxy}benzoesäure-1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan (2:1) |
| 1401419-78-0 | 2,3-Dihydroxy-2,3-bis(phenylcarbonyl)bernsteinsäure—Ethyl[(8R)-8-(3,5-difluorphenyl)-10-oxo-6,9-diazaspiro[4.5]dec-9-yl]acetat (1:1) |
| 1401420-08-3 | 5-(Benzylamino)-2-(3-methoxyphenyl)-7-(4-methylpiperazin-1-yl)[1,2,4]triazolo[1,5-a]chinolin-4-carbonitril—(2E)-But-2-endioat (2:1) hydrat |
| 29336980 | 58909-39-0 | Tetrahydro-2-methyl-3-thioxo-1,2,4-triazin-5,6-dion |
| 29337900 | 4876-10-2 | 4-(Brommethyl)chinolin-2(1H)-on |
| 5006-66-6 | 6-Hydroxynicotinsäure |
| 5057-12-5 | 4,6,7,8-Tetrahydrochinolin-2,5(1H,3H)-dion |
| 5162-90-3 | 3-(2-Oxo-1,2-dihydrochinolin-4-yl)alanin |
| 5342-23-4 | 6-Methoxy-4-methylchinolin-2(1H)-on |
| 15362-40-0 | 1-(2,6-Dichlorphenyl)indolin-2-on |
| 17630-75-0 | 5-Chlorindolin-2-on |
| 20096-03-1 | 3,3-Diethyl-5-(hydroxymethyl)pyridin-2,4(1H,3H)-dion |
| 22246-18-0 | 7-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on |
| 43200-81-3 | 6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-hydroxy-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-on |
| 49805-30-3 | (±)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on |
| 54197-66-9 | 6-Hydroxy-3,4-dihydrochinolin-2(1H)-on |
| 56341-37-8 | 6-Chlorindol-2(3H)-on |
| 61516-73-2 | Ethyl-2-oxopyrrolidin-2-ylacetat |
| 71107-19-2 | 2-Oxo-5-vinylpyrrolidin-3-carboxamid |
| 75363-99-4 | p-Nitrobenzyl-(2R,5R,6S)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-3,7-dioxo-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat |
| 76855-69-1 | (3R,4R)-4-Acetoxy-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]azetidin-2-on |
| 79200-56-9 | (1R,4S)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on |
| 80082-62-8 | Tetrabutylammonium (2S,3S)-3-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat |
| 80082-65-1 | (2S,3S)-3-Amino-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonsäure |
| 90776-59-3 | 4-Nitrobenzyl-(4R,5R,6S)-3-(diphenoxyphosphoryloxy)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-4-methyl-7-oxo-1-azabicyclo[3.2.0]hept-2-en-2-carboxylat |
| 103335-41-7 | Methyl-3-oxo-4-aza-5-alpha-androst-1-en-17-beta-carboxylat |
| 103335-54-2 | 3-Oxo-4-azaandrost-5-en-17-beta-carbonsäure |
| 103335-55-3 | 3-Oxo-4-aza-5-alpha-androstan-17-beta-carbonsäure |
| 105318-28-3 | ((2S,3S)-2-{(1R)-2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]-1-methyl-2-oxoethyl}-3-((1R)-1-hydroxyethyl)-4-oxoazetidin-1-yl)essigsäure |
| 118289-55-7 | 6-Chlor-5-(2-chlorethyl)indol-2(3H)-on |
| 122852-75-9 | 5-Methyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol-1-on |
| 132127-34-5 | (3R,4S)-3-Hydroxy-4-phenylazetidin-2-on |
| 133066-59-8 | (3R,4S)-2-Oxo-4-phenylazetidin-3-ylacetat |
| 135297-22-2 | (3S,4R)-3-[(R)-1-(tert-Butyldimethylsilyloxy)ethyl]-4-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]azetidin-2-on |
| 139122-76-2 | 4-(2-Methyl-2-phenylhydrazino)-5,6-dihydro-2-pyridon |
| 141316-45-2 | Kalium-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat |
| 141646-08-4 | 1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat |
| 148776-18-5 | (2-Oxo-1-phenylpyrrolidin-3-yl)triphenylphosphoniumbromid |
| 149107-92-6 | 1-Benzoyl-3-(1-methoxy-1-methylethoxy)-4-phenylazetidin-2-on |
| 159593-17-6 | 4-tert-Butylbenzyl-2-{(2R,3S)-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]-2-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]-4-oxoazetidin-1-yl}-2-oxoacetat |
| 162142-14-5 | 1-Cyclopentyl-3-ethyl-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on |
| 175873-08-2 | 4-[(S)-3-Amino-2-oxopyrrolidin-1-yl)benzonitrilhydrochlorid |
| 175873-10-6 | Ethyl-3-(3-{(S)-1-[4-(N′2-hydroxyamidino)phenyl]-2-oxopyrrolidin-3-yl}ureido)propionat |
| 198213-15-9 | Natrium 3-(methoxycarbonyl)-2-oxo-1,2,5,6-tetrahydropyridin-4-olat |
| 205881-86-3 | 6-Fluor-9-methyl-2-phenyl-4-(pyrrolidin-1-carbonyl)-9H-pyrido[3,4-b]indol-1(2H)-on |
| 244080-24-8 | 1-Ethyl-9-methoxy-2,6,7,12-tetrahydroindolo[2,3-a]chinolizin-4(3H)-on |
| 283173-50-2 | 8-Fluor-2-{4-[(methylamino)methyl]phenyl}-1,3,4,5-tetrahydro-6H-azepino[5,4,3-cd]indol-6-on |
| 303752-13-8 | 1-Cyclopentyl-3-ethyl-6-(4-methoxybenzyl)-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat |
| 341031-54-7 | N-[2-(Diethylamino)ethyl]-5-[(Z)-(5-fluor-2-oxo-1,2-dihydro-3H-indol-3-yliden)methyl]-2,4-dimethylpyrrol-3-carboxamid-L-malat (1:1) |
| 425663-71-4 | (1S)-1-Amino-3-methyl-1,3,4,5-tetrahydro-2H-3-benzazepin-2-onhydrochlorid |
| 503614-91-3 | Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-7-oxo-6-[4-(2-oxopiperidin-1-yl)phenyl]-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat |
| 536759-91-8 | Ethyl-1-(4-methoxyphenyl)-6-(4-nitrophenyl)-7-oxo-4,5,6,7-tetrahydro-1H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-3-carboxylat |
| 536760-29-9 | 3-Chlor-1-(4-nitrophenyl)-5,6-dihydropyridin-2(1H)-on |
| 586379-61-5 | Methyl-3-(4-hydroxy-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl)-4-methylbenzoat |
| 586414-48-4 | (-)-3-{3-Brom-4-[(2,4-difluorbenzyl)oxy]-6-methyl-2-oxopyridin-1(2H)-yl}-N,4-dimethylbenzamid |
| 813452-14-1 | (4S)-1-[(2S,3S,11bS)-2-Amino-9,10-dimethoxy-1,3,4,6,7,11b-hexahydro-2H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-yl]-4-(fluormethyl)pyrrolidin-2-ondihydrochlorid |
| 29339980 | 0-00-0 | (6-Ethyl-4,5-dioxohexahydropyridazin-3-carboxamid)(4-hydroxyphenyl)essigsäure |
| 256-96-2 | 5H-Dibenzo[b,f]azepin |
| 494-19-9 | 10,11-Dihydro-5H-dibenzo[b,f]azepin |
| 1458-18-0 | Methyl-3-amino-5,6-dichlorpyrazin-2-carboxylat |
| 2380-94-1 | 4-Hydroxyindol |
| 2886-65-9 | 7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on |
| 3641-08-5 | 1H-1,2,4-Triazol-3-carboxamid |
| 4928-87-4 | 1H-1,2,4-Triazol-3-carbonsäure |
| 4928-88-5 | Methyl-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat |
| 5424-01-1 | 3-Aminopyrazin-2-carbonsäure |
| 5521-55-1 | 5-Methylpyrazin-2-carbonsäure |
| 6548-09-0 | 5-Bromtryptophan |
| 6969-71-7 | 1,2,4-Triazolo[4,3-a]pyridin-3(2H)-on |
| 7250-67-1 | N-(2-Chlorethyl)pyrrolidinhydrochlorid |
| 13183-79-4 | 1-Methyltetrazol-5-thiol |
| 13485-59-1 | L-Alanyl-L-prolin |
| 14907-27-8 | Methyl D-tryptophanathydrochlorid |
| 16298-03-6 | Methyl 3-aminopyrazin-2-carboxylat |
| 19686-05-6 | 2,8-Dimethyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol |
| 21688-11-9 | N2-[(benzyloxy)carbonyl]-L-glutaminyl-L-asparaginyl-S-benzyl-L-cysteinyl-L-prolyl-L-leucylglycinamid |
| 21732-17-2 | 1H-Tetrazol-1-ylessigsäure |
| 22162-51-2 | 1-(2-Nitrobenzyl)-1H-pyrrol-2-carbaldehyd |
| 26116-12-1 | 1-Ethylpyrrolidin-2-ylmethylamin |
| 27387-31-1 | 1,2,3,4-Tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on |
| 31251-41-9 | 8-Chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-on |
| 31560-19-7 | Trans-1-benzoyl-4-hydroxyprolin |
| 31560-20-0 | Methyl trans-1-benzoyl-4-hydroxyprolinat |
| 32065-66-0 | 2-(Dimethoxymethyl)chinoxalin 1,4-dioxid |
| 35681-40-4 | 1-(Propan-2-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on |
| 36916-19-5 | 5-Chlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon |
| 37052-78-1 | 5-Methoxybenzimidazol-2-thiol |
| 38150-27-5 | 5-Chlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon |
| 39968-33-7 | 3H-[1,2,3]Triazol[4,5-b]pyridin-3-ol |
| 41340-36-7 | 2-(7-Ethyl-1H-indol-3-yl)ethanol |
| 51077-14-6 | (2S)-1-(Tert-butoxycarbonyl)azetidin-2-carbonsäure |
| 51856-79-2 | Methyl-1-methylpyrrol-2-ylacetat |
| 52099-72-6 | 1-Isopropenyl-1H-benzimidazol-2(3H)-on |
| 52602-39-8 | 9H-Carbazol-4-ol |
| 54196-61-1 | 2',5-Dichlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon |
| 54196-62-2 | 2',5-Dichlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon |
| 55321-99-8 | 3-Oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid |
| 55408-10-1 | Ethyltetrazol-5-carboxylat |
| 59032-27-8 | Natrium-1,2,3-triazol-5-thiolat |
| 59467-63-9 | 7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin |
| 59467-64-0 | [7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]methylamin |
| 59467-69-5 | 8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-3a,4-dihydro-3H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin |
| 59468-44-9 | 8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-4H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin-3-carbonsäure |
| 59469-29-3 | [7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-ylmethyl]ammoniumbis(maleat) |
| 59469-63-5 | 7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-3-methyl-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-4-oxid |
| 61607-68-9 | 1-[2-(Dimethylamin)ethyl]-4,5-dihydro-1H-tetrazol-5-thion |
| 64137-52-6 | [3-(1H-Benzimidazol-2-yl)propyl]methylamin |
| 64838-55-7 | 1-[(S)-3-(Acetylthio)-2-methylpropionyl]-L-prolin |
| 65632-62-4 | (S)-1-(Benzyloxycarbonyl)hexahydropyridazin-3-carbonsäure |
| 66242-82-8 | Dinatrium-2,5-dihydro-5-thiooxo-1H-tetrazol-1-ylmethansulfonat |
| 66635-71-0 | Isopropyl-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-1-carboxylat |
| 69048-98-2 | 1-Ethyl-1,2-dihydro-5H-tetrazol-5-on |
| 70890-50-5 | 3-Amino-7-methyl-5-phenyl-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on |
| 71056-57-0 | Ethyl 1-methyl-5-nitroindol-2-carboxylat |
| 71208-55-4 | Diethyl-(6-chlor-9H-carbazol-2-yl)methylmalonat |
| 73963-42-5 | 5-(4-Chlorbutyl)-1-cyclohexyl-1H-tetrazol |
| 75302-98-6 | 2-Tert-butoxy-2-oxoethyl [1-(4-chlorbenzoyl)-5-methoxy-2-methylindol-3-yl]acetat |
| 80076-47-7 | 8,9-Difluor-5-methyl-1-oxo-6,7-dihydro-1H,5H-pyrido[3,2,1-ij]chinolin-2-carbonsäure |
| 80875-98-5 | (2S,3aS,7aS)-Octahydro-1H-indol-2-carbonsäure |
| 83783-69-1 | 4-Fluorbenzyl-1H-benzimidazol-2-ylamin |
| 84946-20-3 | 2-Chlor-1-(4-fluorbenzyl)benzimidazol |
| 85440-79-5 | 2-Methyl-1-nitrosoindolin |
| 86386-75-6 | 2,4'-Difluor-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)acetophenonhydrochlorid |
| 86404-63-9 | 1-(2,4-Difluorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)ethan-1-on |
| 87269-87-2 | Benzyl(2S,3aS,6aS)-octahydrocyclopenta[b]pyrrol-2-carboxylathydrochlorid |
| 90657-55-9 | trans-4-Cyclohexyl-2-prolinhydrochlorid |
| 92992-17-1 | 1-(Methoxycarbonyl)-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-7-carbonsäure |
| 95885-13-5 | 5-Ethyl-4-(2-phenoxyethyl)-4H-1,2,4-triazol-3(2H)-on |
| 96034-57-0 | trans-4-Hydroxy-1-(4-nitrobenzyloxycarbonyl)-L-prolin |
| 96107-94-7 | Ethyl-1H-tetrazol-5-carboxylatnatriumsalz |
| 96314-26-0 | (4S)-4-Phenyl-L-prolin |
| 99724-19-3 | tert-Butyl-[(RS)-pyrrolidin-3-yl]carbamat |
| 100361-18-0 | 7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure |
| 100491-29-0 | Ethyl-7-chlor-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxonaphthyridin-3-carboxylat |
| 103201-78-1 | 4-Cyclohexylprolin |
| 103300-89-6 | N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin |
| 103300-91-0 | 1-{N′2-[(S)-1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl]-N′6-trifluoracetyllysyl}prolin |
| 103831-11-4 | Pyrrolidin-3-ylamindihydrochlorid |
| 105152-95-2 | Ethyl-7-(3-aminopyrrolidin-1-yl)-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carboxylat |
| 105641-23-4 | N′6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin-p-toluolsulfonat |
| 106928-72-7 | tert-Butyl-(1S,9S)-6,10-dioxo-9-phthalimidooctahydropyridazo[1,2-a][1,2]diazepin-1-carboxylat |
| 112193-77-8 | 1,4,7,10-Tetraazoniacyclododecanbis(sulfat) |
| 113963-68-1 | 3,4-Di(indol-3-yl)-1-methylpyrrol-2,5-dion |
| 114873-37-9 | 1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triyltriessigsäure |
| 119192-10-8 | 4-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]anilin |
| 120807-02-5 | (4S)-N-Benzoyl-4-(mesyloxy)-L-prolin |
| 120851-71-0 | trans-1-Benzoyl-4-phenyl-L-prolin |
| 122536-48-5 | 3-[(S)-3-(L-Alanylamino)pyrrolidin-1-yl]-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäurehydrochlorid |
| 122536-66-7 | tert-Butyl-{(S)-1-methyl-2-oxo-2-[(S)-pyrrolidin-3-ylamino]ethyl}carbamat |
| 122536-91-8 | 7-{(S)-3-[(S)-2-(tert-Butoxycarbonylamino)-1-oxopropylamino]pyrrolidin-1-yl}-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure |
| 122665-86-5 | Ethyl-[3-(cyanmethyl)-4-oxo-3,4-dihydrophthalazin-1-yl]acetat |
| 123631-92-5 | 2-(2,4-Difluorphenyl)-1,3-bis(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol |
| 124750-53-4 | 5-(4′-Methylbiphenyl-2-yl)-1-trityl-1H-tetrazol |
| 127105-49-1 | Methyl-(S)-2-amino-4-(1H-tetrazol-5-yl)butyrat |
| 130404-91-0 | N-[(R)-2-({(R)-2-[(2-Adamantyloxycarbonyl)amino]-3-(1H-indol-3-yl)-2-methyl-1-oxopropyl}amino)-1-phenylethyl]succinamidsäure-1-Desoxy-1-methylamino-D-glucitol (1:1) |
| 131707-24-9 | Ethyl-6-brom-5-hydroxy-1-methyl-2-[(phenylsulfanyl)methyl]-1H-indol-3-carboxylat |
| 132026-12-1 | 4-(2-Methyl-1H-imidazo[4,5-c]pyridin-1-yl)benzoesäure |
| 134575-17-0 | tert-Butyl-meso-3-azabicyclo[3.1.0]hex-6-ylcarbamat |
| 137733-33-6 | N′,N′-Diethyl-2-methyl-N-(6-phenyl-5-propylpyridazin-3-yl)propan-1,2-diamin-Fumarsäure (2:3) |
| 139481-44-0 | Methyl-1-[(2′-cyanobiphenyl-4-yl)methyl]-2-ethoxy-1H-benzimidazol-7-carboxylat |
| 139592-99-7 | (Z)-1-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]hexahydro-1H-azepinhydrochlorid |
| 141113-41-9 | (R)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-1,2-diol |
| 143322-57-0 | 5-Brom-3-[(R)-1-methylpyrrolidin-2-ylmethyl]indol |
| 143722-25-2 | 2-(2-Trityl-2H-tetrazol-5-yl)phenylboronsäure |
| 143824-78-6 | N1-(Tert-butoxycarbonyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tryptophan |
| 145641-35-6 | Benzyl(2S,3aR,7aS)-octahydro-1H-indol-2-carboxylathydrochlorid |
| 149365-59-3 | Dibenzyl 5,5′-[(3,4-diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-methoxy-3-oxopropyl)-3-methylpyrrol-2-carboxylat] |
| 149365-62-8 | 5,5′-[(3,4-Diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-hydroxypropyl)-3-methylpyrrol-2-carbaldehyd] |
| 149715-95-7 | (E)-(+)-2-(2,4-Difluorphenyl)-1-{3-[4-(2,2,3,3-tetrafluorpropoxy)styryl]-1H-1,2,4-triazol-1-yl}-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol |
| 151860-16-1 | meso-3-Benzyl-6-nitro-3-azabicyclo[3.1.0]hexan |
| 152628-02-9 | 1,4′-Dimethyl-2′-propyl-1H,1′H-2,6′-bibenzimidazol |
| 152628-03-0 | 4-Methyl-2-propylbenzimidazol-6-carbonsäure |
| 153139-56-1 | 3-Dimethylaminomethyl-1,2,3,4-tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on |
| 153435-96-2 | Ethyl-4,6-dichlor-3-formylindol-2-carboxylat |
| 155322-92-2 | (3R)-3-[(S)-1-(Methylamino)ethyl]pyrrolidin |
| 160194-26-3 | 2-Iod-4-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)anilin |
| 160194-39-8 | 2-{5-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]indol-3-yl}ethan-1-ol |
| 163457-23-6 | 3,3-Difluorpyrrolidinhydrochlorid |
| 166170-15-6 | 1-(Tert-butoxycarbonyl)-2-methyl-D-prolin |
| 170142-29-7 | 7-Chlor-2-(4-methoxy-2-methylphenyl)-2,3-dihydro-5H-pyridazino[4,5-b]chinolin-1,4,10-trion, Natriumsalz |
| 171964-73-1 | [N-(4-Methoxybenzoyl)-L-valyl]-N-[(1S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid |
| 172733-42-5 | Natrium [(1-benzyl-2-ethyl-3-oxamoylindol-4-yl)oxy]acetat |
| 176161-55-0 | (5,6-Dichlor-1H-benzimidazol-2-yl)isopropylamin |
| 177932-89-7 | (4R,5S,6S,7R)-4,7-Dibenzyl-1,3-bis(3-aminobenzyl)-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-ondimethansulfonat |
| 178619-89-1 | 6,7-Dichlor-2,3-dimethoxychinoxalin-5-ylamin |
| 179528-39-3 | N-(Biphenyl-2-yl)-4-[(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazo[4,5-d][1]benzazepin-6-yl)carbonyl]benzamid |
| 180637-89-2 | 3-[((2R)-1-Methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol |
| 180915-94-0 | 1-{2-[4-(6-Methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin |
| 180915-95-1 | 1-{2-[4-(2-Brom-6-methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin |
| 181827-47-4 | [N-(Methoxycarbonyl)-L-valyl]-L-prolin |
| 182073-77-4 | N′-[N-Methoxycarbonyl-L-valyl]-N-[(S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid |
| 185453-89-8 | 7-Ethyl-3-[2-(trimethylsilyloxy)ethyl]indol |
| 188113-71-5 | 1-Acetyl-3-[((2R)-1-methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol |
| 188978-02-1 | (4R,5S,6S,7R)-1-[(3-Amino-1H-indazol-5-yl)methyl]-4,7-dibenzyl-3-butyl-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-on |
| 190791-29-8 | (5R,6S)-6-Phenyl-5-[4-(2-pyrrolidinoethoxy)phenyl]-5,6,7,8-tetrahydro-2-naphthol-(-)-Weinsäure (1:1) |
| 193077-87-1 | [(2S)-7-(2-Methoxy-2-oxoethyl)-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure |
| 193274-37-2 | 3a-Benzyl-2-methyl-2,3a,4,5,6,7-hexahydro-3H-pyrazolo[4,3-c]pyridin-3-on L-tartarat |
| 194602-25-0 | Dibenzyl-1-(2,4-difluorophenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)ethylphosphat |
| 194602-27-2 | Diphenyl[(S)-pyrrolidin-3-yl]acetonitrilhydrobromid |
| 197143-35-4 | (3Z)-4-(Aminomethyl)pyrrolidin-3-on O-methyloximdihydrochlorid |
| 204255-02-7 | Ethyl (1R,5R,6R)-5-(1-ethylpropoxy)-7-azabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat |
| 210288-67-8 | [(2S)-7-Iod-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure |
| 210558-66-0 | (1R,2S)-1-Phenyl-2-pyrrolidin-1-ylpropan-1-olhydrochlorid |
| 219909-83-8 | 3-((4S)-4-Sulfanyl-L-prolinamido)benzoesäurehydrochlorid |
| 221030-56-4 | 2-(4-Fluorphenyl)-4-(3-hydroxy-3-methylbutoxy)-5-(4-mesylphenyl)pyridazin-3(2H)-on |
| 221148-46-5 | 2-(4-Ethoxyphenyl)-3-(4-mesylphenyl)pyrazol[1,5-b]pyridazin |
| 227025-33-4 | 1-Benzyl-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on |
| 235106-62-4 | 2,2′-[(4-Hydroxyphenyl)methylen]bis(4-{(E)-[(5-methyl-1H-tetrazol-1-yl)imino]methyl}phenol) |
| 239463-85-5 | 3-{5-[(2R)-2-Aminopropyl]-7-cyano-2,3-dihydro-1H-indol-1-yl}propylbenzoat(2R,3R)-2,3-dihydroxybutandioat |
| 244191-95-5 | α-L-Aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, tert-butylester |
| 244191-96-6 | N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophan, 1-tert-butylester |
| 244244-29-9 | N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylester |
| 244244-31-3 | α-L-Glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylestermonohydrochlorid |
| 251579-55-2 | (N-Acetyl-N-methylglycyl)glycylvalyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalylisoleucylarginyl(N-ethylprolinamid) monoacetat (Salz) |
| 252742-72-6 | 5-(Chlormethyl)-1,2-dihydro-3H-1,2,4-triazol-3-on |
| 259793-88-9 | 6-Brom-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid |
| 261953-36-0 | 6-Iod-1H-indazol |
| 269731-84-2 | (5R,6R)-1-Benzyl-5-hydroxy-6-(methylamino)-5,6-dihydro-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on |
| 272107-22-9 | 3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin |
| 288385-88-6 | 4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-ol |
| 346412-97-3 | 1-Aminopyridaziniumhexafluorphosphat(1-) |
| 361440-67-7 | Tert-butyl(1S,3S,5S)-3-carbamoyl-2-azabicyclo[3.1.0]hexan-2-carboxylat |
| 442526-89-8 | Isoleucylarginyl(N-ethylprolinamid)dihydrochlorid |
| 444731-72-0 | 2,3-Dimethyl-2H-indazol-6-amin |
| 481659-93-2 | Ethyl 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat |
| 481659-96-5 | Kalium 1-methyl-5-[4′-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat |
| 503293-47-8 | 5-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-2H-tetrazol |
| 557101-39-0 | Ethyl-2-amino-9,10-dimethoxy-1,6,7,11b-tetrahydro-4H-pyrido[2,1-a]isochinolin-3-carboxylat |
| 606143-52-6 | 5-[(4-Brom-2-chlorphenyl)amino]-4-fluor-N-(2-hydroxyethoxy)-1-methyl-1H-benzimidazol-6-carboxamid |
| 631916-97-7 | (2S)-N-{4-[(Z)-Amino(methoxyimino)methyl]benzyl}-1-{(2R)-2-[3-chlor-5-(difluormethoxy)phenyl]-2-hydroxyethanoyl}azetidin-2-carboxamid-Benzensulfonsäure (1:1) |
| 649735-46-6 | (2R)-1-({4-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl}oxy)propan-2-ol |
| 709031-38-9 | Tert-butyl(2S)-2-carbamoyl-2,3-dihydro-1H-pyrrol-1-carboxylat |
| 709031-43-6 | Tert-butyl[(1S)-2-[(1S,3S,5S)-3-cyano-2-azabicyclo[3.1.0]hex-2-yl]-1-(3-hydroxytricyclo[3.3.1.1(3,7)]dec-1-yl)-2-oxoethyl]carbamat |
| 709031-45-8 | (1S,3S,5S)-2-Azabicyclo[3.1.0]hexan-3-carboxamidmethansulfonat |
| 796967-16-3 | 1-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoff |
| 872206-47-8 | 5-Methyl-4-oxo-1,4-dihydropyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat |
| 912444-00-9 | 2-[(2R)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamid |
| 912445-36-4 | 2-[(2S)-2-Methylpyrrolidin-2-yl]-1H-benzimidazol-4-carboxamiddihydrochlorid |
| 942436-93-3 | 4-Amino-8-(2,5-dimethoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid |
| 942437-37-8 | 4-Amino-8-(2-fluor-6-methoxyphenyl)-N-propylcinnolin-3-carboxamid |
| 948846-40-0 | (2S,3S)-2,3-bis[(Phenylcarbonyl)oxy]bernsteinsäure-Ethyl(3aR,6aR)-hexahydropyrrolo[3,4-b]pyrrol-5(1H)-carboxylat (1:1) |
| 952490-01-6 | 4-[(4-Fluor-2-methyl-1H-indol-5-yl)oxy]-5-methylpyrrolo[2,1-f][1,2,4]triazin-6-yl-2,2-dimethylpropanoat |
| 1000164-36-2 | (5S,8S,11S,14S,17S,20S,23S,26S,29S,32S,35S,38S)-5-(3-Amino-3-oxopropyl)-20-benzyl-23-[(2S)-butan-2-yl]-14,38-bis{4-[(tert-butoxycarbonyl)amino]butyl}-29-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1H-indol-3-yl]methyl}-17-(3-tert-butoxy-3-oxopropyl)-1-(1H-fluoren-9-yl)-8,11,26,41,41-pentamethyl-32-(2-methylpropyl)-3,6,9,12,15,18,21,24,27,30,33,36,39-tridecaoxo-35-(propan-2-yl)-2-oxa-4,7,10,13,16,19,22,25,28,31,34,37,40-tridecaazadotetracontan-42-säure |
| 1137606-74-6 | 6-Fluor-3-oxo-3,4-dihydropyrazin-2-carbonitril-N-cyclohexylcyclohexanamin (1:1) |
| 1145655-58-8 | 1-[4-(3-Amino-1H-indazol-4-yl)phenyl]-3-(2-fluor-5-methylphenyl)harnstoffhydrochlorid |
| 1246733-24-3 | Methyl-1-tert-butyl-2-hydroxy-1H-pyrrolo[2,3-b]pyridin-3-carboxylat |
| 1253734-75-6 | 5-Fluor-1-(3-fluorbenzyl)-N-(1H-indol-5-yl)-1H-indol-2-carboxamid |
| 1256462-18-6 | 1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triessigsäuresulfat |
| 29341000 | 556-90-1 | 2-Imino-1,3-thiazol-4-on |
| 2295-31-0 | Thiazolidin-2,4-dion |
| 29676-71-9 | (2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure |
| 34272-64-5 | (4-Methyl-2-sulfanyl-1,3-thiazol-5-yl)essigsäure |
| 38585-74-9 | Thiazol-5-ylmethanol |
| 64485-82-1 | Ethyl-2-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-hydroxyiminoacetat |
| 64485-88-7 | Ethyl-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetat |
| 64486-18-6 | (Z)-2-[2-(Chloracetamido)thiazol-4-yl]-2-(methoxyimino)essigsäure |
| 64987-03-7 | Ethyl-(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylat |
| 64987-06-0 | (2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylsäure |
| 65872-41-5 | (Z)-2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure |
| 65872-43-7 | 2-(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure |
| 66215-71-2 | (Z)-2-Methoxyimino-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]essigsäure |
| 66339-00-2 | Ethyl-2-(hydroxyimino)-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]acetathydrochlorid |
| 68672-66-2 | (2Z)-{[(1-Tert-butoxy-2-methyl-1-oxopropan-2-yl)oxy]imino}[2-(tritylamino)-1,3-thiazol-4-yl]essigsäure |
| 76823-93-3 | 1-{4-[(2-Cyanethyl)thiomethyl]thiazol-2-yl}guanidin |
| 88023-65-8 | Kalium 3-[(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)oxoacetamido]-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat |
| 88046-01-9 | 2-Guanidinothiazol-4-ylmethylcarbamimidothioatdihydrochlorid |
| 102199-36-0 | (2E)-2-(2-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-1,3-thiazol-4-yl)-5-[(3-methylbut-2-en-1-yl)oxy]-5-oxopent-2-enonsäure |
| 105889-80-3 | Pivaloyloxymethyl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]pent-2-enamido}-3-(carbamoyloxymethyl)-3-cephem-4-carboxylat |
| 110130-88-6 | (2Z)-[(Acetyloxy)imino](2-amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure |
| 119154-86-8 | (Z)-2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoacetylchloridhydrochlorid |
| 127660-04-2 | Natrium(2Z)-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)(hydroxyimino)ethanoat |
| 136401-69-9 | (Z)-5-{4-[2-(5-Ethylpyridin-2-yl)ethoxy]benzylidn}-1,3-thiazolidin-2,4-dion |
| 139340-56-0 | {5-[(Z)-3,5-Di(tert-butyl)-4-hydroxybenzyliden]-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-2-yl}ammoniummethansulfonat |
| 154212-59-6 | 4-Nitrophenylthiazol-5-ylmethylcarbonathydrochlorid |
| 154212-61-0 | N-[2-Isopropylthiazol-4-ylmethyl(methyl)carbamoyl]-L-valin |
| 161798-03-4 | Ethyl 2-(3-formyl-4-isobutoxyphenyl)-4-methylthiazol-5-carboxylat |
| 162208-27-7 | O-[2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-((Z)-methoxyimino)acetyl] O, O-diethylphosphorthioat |
| 162208-28-8 | O-(2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1-methylethoxy]imino}acetyl) O′,O″-diethylphosphorthioat |
| 171485-87-3 | 2-[4-(2-Amino-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-5-ylmethyl)phenoxymethyl]-2,5,7,8-tetramethylchroman-6-ylacetat |
| 174761-17-2 | Benzhydryl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]-4-(3-methylbut-2-enyloxycarbonyl)but-2-enamido}-3-cephem-4-carboxylat |
| 179258-52-7 | Tert-butyl (7Z)-7-(2-amino-1,3-thiazol-5-yl)-4-ethoxy-10,10-dimethyl-6-oxo-3,5,9-trioxa-8-aza-4-phosphaundec-7-en-11-oat 4-oxid |
| 180144-61-0 | 3-{[4-(4-Amidinophenyl)thiazol-2-yl][1-(carboxymethyl)-4-piperidyl]amino}propionsäure |
| 186538-00-1 | 3-[(2S,3S)-2-Hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethyl-N-(2-methylbenzyl)-1,3-thiazolidin-4-carboxamid |
| 189448-35-9 | (7R)-7-[(2E)-2-(2-Amino-5-chlor-1,3-thiazol-4-yl)-2-(hydroxyimino)acetamido]-3-[(3-{[(2-aminoethyl)sulfanyl]methyl}pyridin-4-yl)sulfanyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure |
| 190841-79-3 | Ethyl-3-({4-[4-(N-ethoxycarbonylamidino)phenyl]thiazol-2-yl}[1-(ethoxycarbonylmethyl)-4-piperidyl]amino)propionat |
| 213252-19-8 | 5-[(2,4-Dioxo-1,3-thiazolidin-5-yl)methyl]-2-methoxy-N-[4-(trifluormethyl)benzyl]benzamid |
| 221671-63-2 | Kalium (2-{N-[4-(4-chlor-2,5-dimethoxyphenyl)-5-(2-cyclohexylethyl)-1,3-thiazol-2-yl]carbamoyl}-5,7-dimethylindolin-1-yl)acetat |
| 224631-15-6 | 2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl N-{N-[(2-isopropyl-1,3-thiazol-4-yl)methyl]-N-methylcarbamoyl}-L-valinat |
| 291536-35-1 | (5Z)-5-(4-Fluorbenzyliden)-1,3-thiazolidin-2,4-dion |
| 302964-08-5 | N-(2-Chlor-6-methylphenyl)-2-[(6-chlor-2-methylpyrimidin-4-yl)amino]-1,3-thiazol-5-carboxamid |
| 302964-24-5 | 2-Amino-N-(2-chlor-6-methylphenyl)-1,3-thiazol-5-carboxamid |
| 478410-84-3 | (4R)-N-Allyl-3-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethylthiazolidin-4-carboxamid |
| 752253-39-7 | 4-(2-Chlor-4-methoxy-5-methylphenyl)-N-[(1S)-2-cyclopropyl-1-(3-fluor-4-methylphenyl)ethyl]-5-methyl-N-(prop-2-in-1-yl)-1,3-thiazol-2-amin |
| 866920-24-3 | 3-[2-Chlor-4-({4-methyl-2-[4-(trifluormethyl)phenyl]-1,3-thiazol-5-yl}methoxy)phenyl]-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on |
| 914361-45-8 | L-Lysin – {[(2R,3R)-3-[4-(4-Cyanophenyl)-1,3-thiazol-2-yl]-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-yl]oxy}methyldihydrogenphosphat-Ethanol (1:1:1) |
| 29342080 | 80756-85-0 | S-(Benzothiazol-2-yl)-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminothioacetat |
| 87691-88-1 | 1-(1,2-Benzisothiazol-3-yl)piperazinhydrochlorid |
| 89604-92-2 | tert-Butyl-2-{[1-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(benzisothiazol-2-ylthio)-2-oxoethyliden]aminooxy}-2-methylpropionat |
| 177785-47-6 | (2S,3S)-3-Methyl-2-(3-oxo-2,3-dihydro-1,2-benzisothiazol-2-yl)valeriansäure |
| 29343090 | 92-39-7 | 2-Chlorphenothiazin |
| 6631-94-3 | 2-Acetylphenothiazin |
| 32338-15-1 | Phenothiazin-2-ylamin |
| 29349960 | 957-68-6 | 7-Aminocephalosporansäure |
| 29349990 | 50-89-5 | Thymidin |
| 58-61-7 | Adenosin |
| 63-37-6 | Cytidin-5′-(dihydrogenphosphat) |
| 98-03-3 | Thiophen-2-carbaldehyd |
| 551-16-6 | 6-Aminopenicillansäure |
| 940-69-2 | DL-5-(1,2-Dithiolan-3-yl)valeramid |
| 1463-10-1 | 5-Methyluridin |
| 3083-77-0 | 1-(beta-D-Arabinofuranosyl)pyrimidin-2,4(1H,3H)-dion |
| 3158-91-6 | 2-Chlordibenzo[b,f][1,4]oxazepin-11(10H)-on |
| 4097-22-7 | 2′,3′-Didesoxyadenosin |
| 4295-65-2 | 2-Chlor-9-(3-dimethylaminopropyl)-9H-thioxanthen-9-ol |
| 4462-55-9 | 3-(2,6-Dichlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid |
| 4691-65-0 | Inosin-5′-dinatriumphosphat |
| 4923-87-9 | 5-Brom-1-benzothiophen |
| 5271-67-0 | Thiophen-2-carbonylchlorid |
| 6504-57-0 | 4-[3-Hydroxy-3-phenyl-3-(thiophen-2-yl)propyl]-4-methylmorpholin-4-methylsulfat |
| 7481-90-5 | 1-(3,5-Anhydro-2-desoxy-β-D-threo-pentofuranosyl)-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion |
| 13062-59-4 | 4-Morpholin-2-ylpyrocatechinhydrochlorid |
| 13636-02-7 | (RS)-3-(Dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol |
| 14282-76-9 | 2-Brom-3-methylthiophen |
| 16883-16-2 | 5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-carbonylchlorid |
| 17381-54-3 | (1-Benzothiophen-5-yl)essigsäure |
| 18686-82-3 | 1,3,4-Thiadiazol-2-thiol |
| 20893-30-5 | 2-Thienylacetonitril |
| 21080-92-2 | 3-Thienylmalonsäure |
| 22252-43-3 | 7-Amino-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure |
| 22720-75-8 | 2-Acetylbenzo[b]thiophen |
| 24209-38-9 | 7-Amino-3-(1-methyltetrazol-5-ylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure |
| 24209-43-6 | (7R)-7-Amino-3-[2-(1,3,4-thiadiazol-2-ylsulfanyl)ethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure |
| 24683-26-9 | Ethyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-1,2-benzothiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid |
| 24701-69-7 | 7-Amino-3-methoxymethyl-3-cephem-4-carbonsäure |
| 25229-97-4 | 2-Cyan-3-morpholinoacrylamid |
| 25629-50-9 | 3-(2-Chlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid |
| 25954-21-6 | 5-Methyluridinhemihydrat |
| 26638-53-9 | 3-Chlor-6-methyldibenzo[c,f][1,2]thiazepin-11(6H)-on-5,5-dioxid |
| 27255-72-7 | 3-Methyl-7-(phenylacetamido)-3-cephem-4-carbonsäure |
| 28092-62-8 | (3aS,6aR)-1,3-Dibenzyl-2,3,3a,4,6,6a-hexahydro-1H-furo[3,4-d]imidazol-2,4-dion |
| 28657-79-6 | 1-Ethyl-1,4-dihydro-4-oxo-1,3-dioxolo[4,5-g]cinnolin-3-carbonitril |
| 28783-41-7 | 4,5,6,7-Tetrahydrothieno[3,2-c]pyridinhydrochlorid |
| 29490-19-5 | 5-Methyl-1,3,4-thiadiazol-2-thiol |
| 29706-84-1 | 3′-Azido-3′-desoxy-5′-O-tritylthymidin |
| 29707-62-8 | 4-Nitrobenzyl-6-(2-phenoxyacetamido)penicillanat-1-oxid |
| 30165-96-9 | 4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin |
| 30246-33-4 | 7-Amino-3-[(5-methyl-1,3,4-thiadiazol-2-yl)thiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäure |
| 32231-06-4 | 1-Piperonylpiperazin |
| 36923-17-8 | (7R)-7-Amino-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure |
| 37539-03-0 | (7R)-7-Amino-3-[(1H-1,2,3-triazol-4-ylsulfanyl)methyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure |
| 38313-48-3 | 3′,5′-Anhydrothymidin |
| 39098-97-0 | 2-Thienylacetylchlorid |
| 39754-02-4 | 7-[(R)-Amino(phenyl)acetamido]-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure-Dimethylformamid (2:1) |
| 39925-10-5 | Methyl-1-(2,3,5-tri-O-acetyl-beta-D-ribofuranosyl)-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat |
| 40172-95-0 | 1-(2-Furoyl)piperazin |
| 42399-49-5 | (2S,3S)-3-Hydroxy-2-(4-methoxyphenyl)-2,3-dihydro-1,5-benzothiazepin-4(5H)-on |
| 51762-51-7 | Benzhydryl-3-hydroxy-7-(phenylacetamido)cepham-4-carboxylat |
| 51818-85-0 | 7-[(D)-Mandelamido]cephalosporansäure |
| 53994-69-7 | (7R)-7-Amino-3-chlor-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure |
| 53994-83-5 | 4-Nitrobenzyl-7-amino-3-chlor-3-cephem-4-carboxylat |
| 55612-11-8 | 5′-O-Tritylthymidin |
| 59337-92-7 | Methyl-3-(chlorsulfonyl)thiophen-2-carboxylat |
| 59804-25-0 | Methyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-thieno[2,3-e][1,2]thiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid |
| 61807-78-1 | 7-(Bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure |
| 63074-07-7 | 1-(Tetrahydro-2-furoyl)piperazin |
| 63427-57-6 | 4-Nitrobenzyl-3-methylen-7-(phenoxyacetamido)cepham-4-carboxylat-5-oxid |
| 63457-21-6 | Diphenylmethyl 2-(3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-3-enoat |
| 63675-74-1 | 6-Methoxy-2-(4-methoxyphenyl)benzo[b]thiophen |
| 63877-96-3 | 2-(4-Fluorbenzyl)thiophen |
| 67914-85-6 | cis-2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol |
| 67978-05-6 | Diphenylmethyl(2R)-3-methyl-2-[(1R,5S)-3-(4-methylphenyl)-7-oxo-4-oxa-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl]but-3-enoat |
| 68350-02-7 | (7R)-7-Amino-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäurehydrochlorid |
| 69399-79-7 | 3-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid |
| 70035-75-5 | Diphenylmethyl (7S)-7-(bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat |
| 70918-74-0 | 1-(2,3-Dihydro-1,4-benzodioxin-2-ylcarbonyl)piperazinhydrochlorid |
| 71420-85-4 | 7-Amino-3-[1-(sulfomethyl)-1H-tetrazol-5-ylthiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäurenatriumsalz |
| 75776-79-3 | 1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäurehydrobromid |
| 76247-39-7 | Iodmethylpenicillanat-1,1-dioxid |
| 76646-91-8 | (3S)-6,6-Dibrom-2,2-dimethylpenam-3-carbonsäure 1,1-dioxid |
| 76801-85-9 | (2R,3S,4R,5R,8R,10R,11R,12S,13S,14R)-13-[(2,6-Didoxy-3-C-methyl-3-O-methyl-α-L-ribo-hexopyranosyl)oxy]-2-ethyl-3,4,10-trihydroxy-3,5,8,10,12,14-hexamethyl-11-{[3,4,6-tridoxy-3-(dimethylamino)-β-D-xylo-hexopyranosyl]oxy}-1-oxa-6-azacyclopentadecan-15-on |
| 77887-68-4 | Benzhydryl-6-(4-methylbenzamido)penicillanat-4-oxid |
| 78850-37-0 | Methyl-(3aR,4R,7aR)-2-methyl-4-[(1S,2R)-1,2,3-triacetoxypropyl]-3a,7a-dihydro-4H-pyrano[3,4-d]oxazol-6-carboxylat |
| 79349-82-9 | Trans-(7R)-7-amino-3-vinyl-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure |
| 80370-59-8 | 7-Amino-3-(2-furoylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure |
| 84682-23-5 | 2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-imidazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol |
| 84793-24-8 | Ethyl-(S)-2-[(S)-4-methyl-2,5-dioxo-1,3-oxazolidin-3-yl]-4-phenylbutyrat |
| 84915-43-5 | (3S)-2,2-Dimethyl-1,4-thiazinan-3-carbonsäure |
| 85006-31-1 | Methyl-3-amino-4-methylthiophen-2-carboxylat |
| 86639-52-3 | (4S)-4,11-Diethyl-4,9-dihydroxy-1H,12H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion |
| 87932-78-3 | 3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamido]-3-cephem-4-carbonsäure |
| 92096-37-2 | Diphenylmethyl (7R)-3-(mesyloxy)-7-(phenylacetamido)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat |
| 93183-15-4 | 2′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)-N2-isobutyrylguanosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit) |
| 94732-98-6 | 1-(1-{3-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]propyl}-4-piperidyl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-2-thion |
| 96219-87-3 | (3-Aminopyrazol-4-yl)(2-thienyl)methanon |
| 96803-30-4 | 2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethanol |
| 98796-51-1 | 2′-Desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)thymidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit) |
| 98796-53-3 | N6-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)adenosin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit) |
| 100988-63-4 | 1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]pyridiniumiodid |
| 102212-98-6 | N4-Benzoyl-2′-desoxy-5′-O-(4,4′-dimethoxytrityl)cytidin 3′-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit) |
| 103788-59-6 | 4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzaldehyd |
| 103788-65-4 | 2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethan-1-ol |
| 104146-10-3 | 4-Methoxybenzyl-3-chlormethyl-7-(2-phenylacetamido)-3-cephem-4-carboxylat |
| 104218-44-2 | 3′-O-Mesyl-5′-O-tritylthymidin |
| 104795-66-6 | 3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid |
| 104795-67-7 | 3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid-1H-Imidazol (1:1) |
| 104795-68-8 | 3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamidnatriumsalz |
| 106447-44-3 | 7-Amino-3-[(Z)-prop-1-enyl]-3-cephem-4-carbonsäure |
| 108895-45-0 | 3′-Azido-2′,3′-didesoxy-5-methylcytidinhydrochlorid |
| 110314-42-6 | 5-[(Benzofuran-2-ylcarbonyl)amino]indol-2-carbonsäure |
| 110351-94-5 | (S)-4-Ethyl-4-hydroxy-7,8-dihydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-3,6,10(4H)-trion |
| 110483-43-7 | 2′-Brom-2′-desoxy-5-methyluridin 3′,5′-diacetat |
| 112913-94-7 | N-{[4-(4-Fluorbenzyl)morpholin-2-yl]methyl}acetamid |
| 113891-01-3 | Diphenylmethyl (2S,5R)-6,6-dibrom-3,3-dimethyl-7-oxo-4-thia-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat 4-oxid |
| 114341-88-7 | 3-(2-Brompropanoyl)-4,4-dimethyl-1,3-oxazolidin-2-on |
| 115787-67-2 | 2-(2-Amino-5-nitro-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-yl)-3-(3-thienyl)propiononitril |
| 116539-55-0 | (1S)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol |
| 116833-10-4 | (Z)-2-(5-Amino-1,2,4-thiadiazol-3-yl)-2-[(fluormethoxy)imino]essigsäure |
| 117829-20-6 | 2-Amino-7-thenyl-1,7-dihydro-4H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-onhydrochlorid |
| 119221-49-7 | 5-[(2-Aminoethyl)amino]-2-(2-diethylaminoethyl)-2H-[1]benzothiopyrano[4,3,2-cd]indazol-8-ol |
| 120788-03-6 | S-[(1R,3S)-1-Oxidotetrahydrothiophen-3-yl] ethanthioat |
| 122567-97-9 | 5′-Benzoyl-2′,3′-didehydro-3′-desoxythymidin |
| 124492-04-2 | (S)-1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäure |
| 125995-03-1 | (4R,6R)-6-{2-[2-(4-Fluorphenyl)-5-isopropyl-3-phenyl-4-(phenylcarbamoyl)pyrrol-1-yl]ethyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on |
| 126429-09-2 | 2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol |
| 126813-11-4 | (4R,5R)-2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol |
| 127000-90-2 | 1-{[(2R,3S)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-methyloxiran-2-yl]methyl}-1H-1,2,4-triazol |
| 127111-98-2 | Diphenylmethyl (7R)-7-amino-3-(mesyloxy)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid |
| 130209-90-4 | Methyl-2-(2-chlorphenyl)-2-(4,5,6,7-tetrahydrothieno[3,2-c]pyridin-5-yl)acetathydrochlorid |
| 130800-76-9 | 5-(3-Chlorpropyl)-3-methylisoxazol |
| 131986-28-2 | 3-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)pyridin |
| 131988-19-7 | 3-(4-Hexyloxy-1,2,5-thiadiazol-3-yl)-1-methylpyridiniumiodid |
| 132335-44-5 | (S)-3-(Dimethylamino)-1-(thiophen-2-yl)propan-1-ol |
| 132335-46-7 | (3S)-N,N-Dimethyl-3-(naphthalen-1-yloxy)-3-(thiophen-2-yl)propan-1-amin |
| 133413-70-4 | (3S,6R,9S,12R,15S,18R,21S,24R)-6,18-Dibenzyl-4,10,12,16,22,24-hexamethyl-3,9,15,21-tetrakis(2-methylpropyl)-1,7,13,19-tetraoxa-4,10,16,22-tetraazacyclotetracosan-2,5,8,11,14,17,20,23-octon |
| 135790-89-5 | [(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (7R)-7-[(2Z)-2-(2-{(2S)-2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]propanamid}-1,3-thiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetamido]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat |
| 138564-59-7 | 5-Methyl-2-(2-nitroanilino)thiophen-3-carbonitril |
| 140128-37-6 | Diphenylmethyl (7R)-7-(2-{2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-1,3-thiazol-4-yl}-2- [(trityloxy)imino]acetamido)-3-({[(1H-1,2,3-triazol-4-yl)sulfanyl]methyl}sulfanyl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat |
| 140841-32-3 | 6-[3-Fluor-5-(4-methoxytetrahydropyran-4-yl)phenoxymethyl]-1-methyl-2-chinolon |
| 143468-96-6 | Ethylhydrogen(2-thienylmethyl)malonat |
| 147027-10-9 | (1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5S)-5-(4-amino-2-oxo-1,2-dihydropyrimidin-1-yl)-1,3-oxathiolan-2-carboxylat |
| 147086-81-5 | (4S,6S)-5,6-Dihydro-6-methyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-ol-7,7-dioxid |
| 147086-83-7 | N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid |
| 147126-62-3 | (1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5R)-5-hydroxy-1,3-oxathiolan-2-carboxylat |
| 152305-23-2 | (S)-4-(4-Aminobenzyl)oxazolidin-2-on |
| 155990-20-8 | N-[(1-{[2-(Diethylamino)ethyl]amino}-7-methoxy-9-oxo-9H-thioxanthen-4-yl)methyl]formamid |
| 157341-41-8 | (2S)-N-[(R)-1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)butyl]-3,3-diethyl-2-{4-[(4-methylpiperazin-1-yl)carbonyl]phenoxy}-4-oxoazetidin-1-carboxamid |
| 158512-24-4 | (3aS,8aR)-3-[(2R,4S)-2-Benzyl-4,5-epoxyvaleryl]-2,2-dimethyl-3,3a,8,8a-tetrahydro-2H-indeno[1,2-d]oxazol |
| 158878-46-7 | 6-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on |
| 160115-08-2 | {(E)-3-[(6R,7R)-7-Amino-2-carboxylato-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-3-yl]allyl}(carbamoylmethyl)(ethyl)methylammonium |
| 161005-84-1 | (S)-N,N-Dimethyl-[3-(2-thienyl)-3-(1-naphthyloxy)propyl]amin-Phosphorsäure (1:1) |
| 161599-46-8 | (2R,3R,4R,5R)-2-(4-Amino-5-fluor-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-fluor-5-methyltetrahydrofuran-3,4-diyldiacetat |
| 163680-80-6 | (3S)-10-[1-(Acetylamino)cyclopropyl]-9-fluor-3-methyl-7-oxo-2,3-dihydro-7H-[1,4]oxazino[2,3,4-ij]chinolin-6-carbonsäure |
| 164015-32-1 | N-Methyl-3-(1-naphthyloxy)-2-(2-thienyl)propan-1-aminphosphat |
| 165172-60-1 | 1-[(2R,5S)-5-(Hydroxymethyl)-2,5-dihydrofuran-2-yl]-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion-1-methylpyrrolidin-2-on (1:1) |
| 166964-09-6 | 4-Chlor-3-methyl-1,2-oxazol-5-amin |
| 167304-98-5 | Methyl-(4S,7S,10aS)-4-amino-5-oxooctahydro-7H-pyrido[2,1-b][1,3]thiazepin-7-carboxylat |
| 168828-81-7 | Benzyl-(3-fluor-4-morpholinophenyl)carbamat |
| 170985-86-1 | 1-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)-1H-1,2,4-triazol-5(4H)-on |
| 171482-05-6 | (2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(4-fluorphenyl)morpholinhydrochlorid |
| 175712-02-4 | [(3S,5S)-5-(2,4-Difluorphenyl)-5-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)tetrahydrofuran-3-yl]methyl-4-chlorbenzolsulfonat |
| 176773-87-8 | (3R)-3-(Methoxymethyl)-7-(4,4,4-trifluorbutoxy)-3,3a,4,5-tetrahydro[1,3]oxazolo[3,4-a]chinolin-1-on |
| 177575-17-6 | (S)-N-{5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-1H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl}-2-thenoyl]-L-glutaminsäure |
| 177575-19-8 | Diethyl-N-{5-[2-((6S)-2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]-2-thenoyl}-L-glutamat |
| 177587-08-5 | N-{5-[2-((6S)-2-Amino-4-oxo-3,4,5,6,7,8-hexahydropyrid[2,3-d]pyrimidin-6-yl)ethyl]-4-methylthiophen-2-carbonyl}-L-glutaminsäure |
| 178357-37-4 | (5aR,11bS)-9,10-Dimethoxy-2-propyl-4,5,5a,6,7,11b-hexahydrobenzo[f]thieno[2,3-c]chinolinhydrochlorid |
| 181640-09-5 | 3-(1-{2-[4-Benzoyl-2-(3,4-difluorphenyl)morpholin-2-yl]ethyl}-4-phenylpiperidin-4-yl)-1,1-dimethylharnstoffhydrochlorid |
| 181696-73-1 | 5-Methyl-3,4-diphenyl-4,5-dihydroisoxazol-5-ol |
| 182133-09-1 | 6-(Benzyloxy)-3-brom-2-(4-methoxyphenyl)-1-benzothiophen 1-oxid |
| 183433-66-1 | [6-Chlor-4-(2-ethyl-1,3-dioxolan-2-yl)-2-methoxypyridin-3-yl]methanol |
| 183434-04-0 | Tert-butyl (4S)-4-ethyl-4,6-dihydroxy-3,10-dioxo-3,4,8,10-tetrahydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-7-carboxylat |
| 185835-97-6 | (5S)-5-(Methoxymethyl)-3-[6-(4,4,4-trifluorbutoxy)-1,2-benzoxazol-3-yl]-1,3-oxazolidin-2-on |
| 186256-67-7 | (3S,10R,13Z,16S)-10-(3-Chlor-4-methoxybenzyl)-3-isobutyl-6,6-dimethyl-16-[(1S)-1-((2R,3R)-3-phenyloxiran-2-yl)ethyl]-1,4-dioxa-8,11-diazacyclohexadec-13-en-2,5,9,12-tetron |
| 186348-69-6 | 7-Chlor-8-[((2R)-1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan-2-yl)methylamino]-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-carboxamid |
| 186521-38-0 | Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat |
| 186521-39-1 | Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-(mesyloxy)butyl]thiophen-2-carboxylat |
| 186521-40-4 | Ethyl-5-[(3S)-3-(acetylthio)-4-(tert-butoxycarbonylamino)butyl]thiophen-2-carboxylat |
| 186521-41-5 | Dimethyl-2-[(S)-1-(tert-butoxycarbonylaminomethyl)-2-(5-ethoxycarbonyl-2-thienyl)propylthio]malonat |
| 186521-42-6 | Methyl-(S)-6-{2-[5-ethoxycarbonyl)-2-thienyl]ethyl}-3-oxo-1,4-thiazinan-2-carboxylat |
| 186521-44-8 | Ethyl-(6S)-5-[2-(2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carboxylat |
| 186521-45-9 | (6S)-5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carbonsäure |
| 188016-51-5 | Methyl N-(butoxycarbonyl)-3-{[(5R)-3-(4-cyanophenyl)-4,5-dihydroisoxazol-5-yl]acetamido}-L-alaninat |
| 189028-95-3 | (4S)-3-[(5R)-5-(4-Fluorphenyl)-5-hydroxypentanoyl]-4-phenyl-1,3-oxazolidin-2-on |
| 191023-43-5 | 5-(8-Amino-7-chlor-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-yl)-3-(1-phenthylpiperidin-4-yl)-1,3,4-oxadiazol-2(3H)-on |
| 192049-49-3 | 4-Nitrobenzyl 2-((1R,5R)-3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-2-enoat |
| 194861-99-9 | ((5S)-3-Tert-butyl-2-phenyl-1,3-oxazolidin-5-yl)methanol |
| 195708-14-6 | (2R,3R,4S)-4-(1,3-Benzodioxol-5-yl)-3-(ethoxycarbonyl)-2-(4-methoxyphenyl)pyrrolidinium (2S)-hydroxy(phenyl)acetat |
| 197897-11-3 | 1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]-1H-imidazo[1,2-b]pyridazin-4-iumiodid |
| 199327-61-2 | 7-Methoxy-6-(3-morpholinopropoxy)chinazolin-4(3H)-on |
| 208337-82-0 | Ethyl-5-(but-3-enyl)thiophen-2-carboxylat |
| 208337-83-1 | Ethyl-5-[(3R)-3,4-dihydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat |
| 208337-84-2 | Ethyl-5-[(3R)-4-amino-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat |
| 220099-91-2 | (2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin] |
| 220100-81-2 | (2R)-3′H-Spiro[4-azabicyclo[2.2.2]octan-2,2′-furo[2,3-b]pyridin](S,S)-2,3-dihydroxybutandioat |
| 220997-99-9 | (5R)-9-Chlor-5-ethyl-5-hydroxy-10-methyl-12-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]-1,4,5,13-tetrahydro-3H,15H-oxepino[3′,4′:6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,15-dionhydrochlorid |
| 221054-70-2 | (5R)-5-Ethyl-5-hydroxy-1,4,5,8-tetrahydrooxepino[3,4-c]pyridin-3,9-dion |
| 223570-85-2 | 8-Methyl-8-azabicyclo[3.2.1]octan-3-yl 2,3-dihydropyrazol[1,5,4-de][1,4]benzoxazin-6-carboxylat |
| 223595-20-8 | (1R)-5-(1,3,6,2-Dioxazaborocan-2-yl)-1-methyl-2-tritylisoindolin |
| 227029-27-8 | 2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethylmethansulfonat |
| 227625-35-6 | 3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on |
| 227626-65-5 | Tert-butyl N-methyl-N-{2-[(5-oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)methyl]cyclohexyl}carbamat |
| 227626-75-7 | 3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on hydrochlorid |
| 229336-92-9 | 3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamid |
| 229340-73-2 | 3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamidtrifluoracetat |
| 252317-48-9 | {(3S)-1-[1-(2,3-Dihydro-1-benzofuran-5-yl)ethyl]pyrrolidin-3-yl}diphenylacetonitril |
| 253450-09-8 | 6-({2-[4-(4-Fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethyl}sulfinyl)-1,3-benzoxazol-2(3H)-on |
| 253450-12-3 | 6-{[2-(4-Benzylpiperidin-1-yl)ethyl]sulfinyl}-1,3-benzoxazol-2(3H)-on |
| 265121-04-8 | (3-{[(2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(2-fluorphenyl)morpholin-4-yl]methyl}-5-oxo-2,5-dihydro-1H-1,2,4-triazol-1-yl)phosphonsäure-1-desoxy-1-(methylamino)-D-glucitol (1:2) |
| 287737-72-8 | (2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure-(1S)-3-(dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol (1:1) (Salz) |
| 287930-73-8 | 4-Benzyl-2-hydroxymorpholin-3-on |
| 287930-75-0 | (2R)-4-Benzyl-2-{(1R)-1-[3,5-bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}morpholin-3-on |
| 345217-03-0 | 2-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)semicarbazid |
| 356782-84-8 | 3-Oxo-4-(β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid |
| 362543-73-5 | DNA, d(P-thio) (C-T-A-G-A-T-T-T-C-C-C-G-C-G), tridecanatriumsalz |
| 376608-74-1 | 2-{[(3aR,4S,6R,6aS)-6-{[5-Amino-6-chlor-2-(propylsulfanyl)pyrimidin-4-yl]amino}-2,2-dimethyltetrahydro-3aH-cyclopenta[d][1,3]dioxol-4-yl]oxy}ethanol |
| 388082-75-5 | 5-[4-[[3-Chlor-4-[(3-fluorphenyl)methoxy]phenyl]amino]-6-chinazolinyl]-2-furancarboxaldehyd-4-Methylbenzolsulfonat (1:1) |
| 390800-88-1 | N,N′,N′′-(Boroxin-2,4,6-triyltris{[(1S)-3-methylbutan-1,1-diyl]imino[(2S)-1-oxo-3-phenylpropan-1,2-diyl]})tripyrazin-2-carboxamid |
| 452339-73-0 | (5R)-5-(2,2-Dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on |
| 474554-48-8 | 2-Brom-1-[3-tert-butyl-4-methoxy-5-(morpholin-4-yl)phenyl]ethanon |
| 475480-88-7 | 4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]-1-benzothiophen-7-carbaldehyd |
| 499785-81-8 | 3-Oxo-4-(2,3,5-tri-O-acetyl-β-D-ribofuranosyl)-3,4-dihydropyrazin-2-carboxamid |
| 503068-36-8 | (5R)-3-(6-{2-[(2,6-Dichlorbenzyl)oxy]ethoxy}hexyl)-5-(2,2-dimethyl-4H-1,3-benzodioxin-6-yl)-1,3-oxazolidin-2-on |
| 519187-97-4 | 1-[3-(2-Benzo[b]thien-5-ylethoxy)propyl]-3-azetidinol-(2Z)-2-Butendioat (1:1) |
| 519188-42-2 | 3-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]propionsäure |
| 519188-55-7 | 3-[2-(1-Benzothiophen-5-yl)ethoxy]-1-(3-hydroxyazetidin-1-yl)propan-1-on |
| 521266-46-6 | (2S)-1-{N-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethyl]glycyl}pyrrolidin-2-carbonitril |
| 530141-72-1 | 3-(5-{[4-(Cyclopentyloxy)-2-hydroxyphenyl]carbonyl}-2-[(3-hydroxy-1,2-benzoxazol-6-yl)methoxy]phenyl)propansäure |
| 630100-90-2 | (1R)-1,2-Anhydro-4-C-{(1E,3E)-4-[(1S,2S,3E,5R,6R,9R)-5-(1-carboxylato-4-cycloheptylpiperazin-2-yl)-6,9-dihydroxy-2,6-dimethyl-11-oxooxacyclododec-3-en-1-yl]penta-1,3-dien-1-yl}-3,5-didesoxy-1-[(2R,3S)-3-hydroxypentan-2-yl]-D-erythropentitol |
| 635724-55-9 | (2S)-2-[(S)-(2-Ethoxyphenoxy)phenylmethyl]morpholinsuccinat |
| 649761-25-1 | Methyl N-{4-[2-(5-methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzyl}glycinathydrochlorid |
| 655233-39-9 | 4-Nitrobenzyl (7R)-7-amino-3-((2S)-tetrahydrofuran-2-yl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid oder 4-Nitrobenzyl(6R,7R)-7-amino-8-oxo-3-[(2S)-tetrahydrofuran-2-yl]-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carboxylathydrochlorid |
| 663603-70-1 | (2Z)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)prop-2-en-1-on |
| 665058-78-6 | DNA, d(T-sp-C-G-sp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-G-sp-A-sp-C-G-sp-T-sp-T-sp-T-sp-T-sp-G-sp-T-sp-C-G-sp-T-sp-T) |
| 690270-65-6 | (2R,3S,4R)-5-(4-Amino-2-oxopyrimidin-1(2H)-yl)-2-azido-2-{[(2-methylpropanoyl)oxy]methyl}tetrahydrofuran-3,4-diylbis(2-methylpropanoat)hydrochlorid |
| 710281-33-7 | 2-({[(1R,3S)-3-{[2-(3-Methoxyphenyl)-5-methyl-1,3-oxazol-4-yl]methoxy}cyclohexyl]oxy}methyl)-6-methylbenzoesäure |
| 744239-10-9 | DNA, d(P-thio) (G-A-T-C-C-G-C-G-G-G-A-A-A-T), tridecanatriumsalz |
| 753015-42-8 | 3-{(E)-2-[(3R)-Pyrrolidin-3-yl]ethenyl}-5-(tetrahydro-2H-pyran-4-yloxy)pyridin |
| 812647-80-6 | {(2R,3S,4R,5R)-2-Azido-5-(2,4-dioxo-3,4-dihydropyrimidin-1(2H)-yl)-3,4-bis[(phenylcarbonyl)oxy]tetrahydrofuran-2-yl}methyl-3-chlorbenzoat |
| 871484-32-1 | 4-[4-({3-[(4-Desoxy-4-fluor-b-D-glucopyranosyl)oxy]-5-(propan-2-yl)-1H-pyrazol-4-yl}methyl)phenyl]-N-[1,3-dihydroxy-2-(hydroxymethyl)propan-2-yl]butanamid |
| 872728-82-0 | N-[4-(5-Oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)phenyl]glycin |
| 877130-28-4 | (6R)-6-Cyclopentyl-6-[2-(2,6-diethylpyridin-4-yl)ethyl]-3-[(5,7-dimethyl[1,2,4]triazolo[1,5-a]pyrimidin-2-yl)methyl]-4-hydroxy-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on |
| 888504-28-7 | Kalium 5-methyl-1,3,4-oxadiazol-2-carboxylat |
| 893428-72-3 | N-(5-Chlor-1,3-benzodioxol-4-yl)-7-[2-(4-methyl-1-piperazinyl)ethoxy]-5-[(tetrahydro-2H-pyran-4-yl)oxy]-4-chinazolinamin-(2E)-2-Butendioat (1:2) |
| 913695-00-8 | 2-[({4-[(2,2-Dimethyl-1,3-dioxan-5-yl)methoxy]-3,5-dimethylpyridin-2-yl}methyl)sulfinyl]-1H-benzimidazol, Natriumsalz (1:1) |
| 923591-06-4 | Methyl(5R,7S,10S)-10-tert-butyl-15,15-dimethyl-3,9,12-trioxo-6,7,9,10,11,12,14,15,16,17,18,19-dodecahydro-1H,5H-2,23:5,8-dimethano-4,13,2,8,11-benzodioxatriazacyclohenicosin-7(3H)-carboxylat |
| 947408-94-8 | 6-Methyl-2-trityl-1,2-benzoxazol-3(2H)-on |
| 947408-95-9 | 6-(Brommethyl)-2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on |
| 947409-01-0 | Methyl-3-[5-[4-(cyclopentyloxy)-2-hydroxybenzoyl]-2-[(2-triphenylmethyl-1,2-benzisoxazol-3(2H)-on-6-yl)methoxy]phenyl]propionat |
| 1001859-46-6 | DNA (synthetischer pCOR -Plasmidvektor, exprimiert als humanes Interferon-β-Signalpeptidfusionsprotein mit humanem saurem Fibroblastenwachstumsfaktor der Aminosäuren 21 bis 154) |
| 1029716-44-6 | 1-(1-Ethoxyethyl)-4-(4,4,5,5-tetramethyl-1,3,2-dioxaborolan-2-yl)-1H-pyrazol |
| 1256445-67-6 | (4S,5S)-5-Benzyl-2-oxo-1,3-oxazolidin-4-ylmethyl-4-nitrobenzolsulfonat |
| 1256462-17-5 | (1R,2S,3S,6R)-[(S)-1-Phenylethyl]-3,6-epoxytetrahydrophthalimid |
| 1403828-58-9 | 1-(1-{4-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]butyl}-1,2,3,6-tetrahydropyridin-4-yl)-1,3-dihydro-2H-benzimidazol-2-on |
| 29359090 | 121-30-2 | 4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-disulfonamid |
| 6292-59-7 | 4-tert-Butylbenzolsulfonamid |
| 6973-09-7 | 5-Amino-2-methylbenzolsulfonamid |
| 16673-34-0 | N-(2-(4-Sulfamoyl)phenyl)ethyl-5-chlor-2-methoxybenzamid |
| 17852-52-7 | 4-Hydrazonobenzolsulfonamidhydrochlorid |
| 22663-37-2 | 1-(4-Chlorbenzolsulfonyl)harnstoff |
| 24310-36-9 | 1-[(4-Methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on |
| 33045-52-2 | Methyl-5-sulfamoyl-o-anisat |
| 33288-71-0 | 5-Methyl-N-[4-(sulfamoyl)phenethyl]pyrazin-2-carboxamid |
| 39570-96-2 | (2R)-3-(Benzylsulfanyl)-N-[(2S)-1-{[(2S,3S)-1-hydrazinyl-3-methyl-1-oxopentan-2-yl]amino}-3-(4-hydroxyphenyl)-1-oxopropan-2-yl]-2-{[(4-methylphenyl)sulfonyl]amino}propanamid |
| 66644-80-2 | 3-Methoxy-5-sulfamoyl-o-anissäure |
| 81880-96-8 | N-(4-Hydrazinobenzyl)methansulfonamidhydrochlorid |
| 84522-34-9 | Natrium-4-[2-(5-methylpyrazin-2-carboxamido)ethyl]benzolsulfonamid |
| 88918-84-7 | 4-Aminobenzyl-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid |
| 88919-22-6 | 3-(2-Aminoethyl)-N-methylindol-5-ylmethansulfonamid |
| 88933-16-8 | 1-(4-Hydrazinophenyl)-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid |
| 100632-57-3 | 4-[(4-Mesylamino)phenyl]-4-oxobuttersäure |
| 105951-31-3 | 5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid |
| 105951-35-7 | 5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid-7,7-dioxid |
| 106820-63-7 | Methyl-3-[(methoxycarbonylmethyl)sulfamoyl]thiophen-2-carboxylat |
| 112101-81-2 | 5-[(R)-(2-Aminopropyl)]-2-methoxybenzolsulfonamid |
| 120298-38-6 | N-(5,6-Dihydro-6-methyl-2-sulfamoyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl)acetamid-7,7-dioxid |
| 123664-84-6 | N-(5-Methoxy-2-phenoxyphenyl)methansulfonamid |
| 137431-02-8 | N-[3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-fluorphenyl]methansulfonamid |
| 141430-65-1 | N-[2-(4-Hydroxyanilin)pyridin-3-yl]-4-methoxybenzen-1-sulfonamid |
| 141450-48-8 | N-{2-[(4-Hydroxyphenyl)amino]pyridin-3-yl}-4-methoxybenzolsulfonamidhydrochlorid |
| 147200-03-1 | N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-2-sulfamoyl-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid |
| 149456-98-4 | N-[4-(N-Formylglycyl)-5-methoxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid |
| 149457-03-4 | N-[4-(N-Formylglycyl)-5-hydroxy-2-phenoxyphenyl]methansulfonamid |
| 149490-60-8 | N-(Butan-1-sulfonyl)-L-tyrosin |
| 149490-61-9 | N-(Butan-1-sulfonyl)-O-(4-pyridin-4-ylbutyl)-L-tyrosin |
| 150975-95-4 | 5-Methansulfonamidoindol-2-carbonsäure |
| 151140-66-8 | (4-Amino-3-iodphenyl)-N-methylmethansulfonamid |
| 160231-69-6 | (3S)-Tetrahydrofuran-3-yl N-[(2S,3R)-3-hydroxy-4-(N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamido)-1-phenylbutan-2-yl]carbamat |
| 169280-56-2 | 4-Amino-N-[(2R,3S)-3-amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-isobutylbenzen-1-sulfonamid |
| 179524-67-5 | (S)-2-{3-[(2-Fluorbenzyl)sulfonylamino]-2-oxo-2,3-dihydro-1-pyridyl}-N-(1-formyl-4-guanidinobutyl)acetamid |
| 183556-68-5 | (S)-N-{(1S,2R)-3-[(1,3-Benzodioxol-5-ylsulfonyl)(isobutyl)amino]-1-benzyl-2-hydroxypropyl}-3,3-dimethyl-2-(sarkosylamino)butyramid |
| 189814-01-5 | 3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-methoxybenzen-1-sulfonamid |
| 192329-83-2 | (3S)-2,2-Dimethyl-4-[4-(4-pyridyloxy)phenylsulfonyl]-1,4-thiazinan-3-carbonsäure |
| 193686-76-9 | 7-Chlor-1-[(4-methylphenyl)sulfonyl]-1,2,3,4-tetrahydro-5H-1-benzazepin-5-on |
| 194602-23-8 | 2-Ethoxy-5-[(4-methylpiperazin-1-yl)sulfonyl]benzoesäure |
| 198470-85-8 | N-[4-(5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-yl)phenylsulfonyl]propionamid, Natriumsalz |
| 200575-15-1 | 4-[2-Ethoxy-5-(4-methylpiperazin-1-sulfonyl)benzamid]-1-methyl-3-propylpyrazol-5-carboxamid |
| 210538-75-3 | N-(1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-5-yl)methansulfonamidhydrochlorid |
| 244634-31-9 | N-((2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl)-N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamidhydrochlorid |
| 247582-73-6 | 2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl]nicotinsäure |
| 289042-10-0 | N-{5-[(Diphenylphosphoryl)methyl]-4-(4-fluorphenyl)-6-(propan-2-yl)pyrimidin-2-yl}-N-methylmethansulfonamid |
| 289042-12-2 | (4R,6S)-6-((E)-2-{4-(4-Fluorphenyl)-6-isopropyl-2-[mesyl(methyl)amino]pyrimidin-5-yl}vinyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl 3,3-dimethylbutanoat |
| 334826-98-1 | 5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on |
| 334827-99-5 | 5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat |
| 334828-19-2 | N-[3-Carbamoyl-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-4-yl]-2-ethoxy-5-[(4-ethylpiperazin-1-yl)sulfonyl]nicotinamid |
| 364321-71-1 | 3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid |
| 364323-49-9 | 3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid L-tartarat (1:1) |
| 941690-55-7 | 3-[(Methylsulfonyl)amino]-2-phenyl-N-[(1S)-1-phenylpropyl]chinolin-4-carboxamid |
| 1198178-65-2 | (1R,2R)-1-[(Cyclopropylsulfonyl)carbamoyl]-2-ethylcyclopropanamin-4-methylbenzolsulfonat |
| 1403823-55-1 | 2-(Cyclohexylmethyl)-N-{2-[(2S)-1-methylpyrrolidin-2-yl]ethyl}-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-7-sulfonamid-di[(2E)-but-2-endioat]hydrat |
| 29389010 | 5511-98-8 | Acetyldigoxin |
| 29389090 | 81-27-6 | Sennosid A |
| 128-57-4 | Sennosid B |
| 517-43-1 | Gemisch aus Sennosid A und B |
| 8024-48-4 | Casanthranol |
| 52730-36-6 | Sennosid A, Calciumsalz |
| 52730-37-7 | Sennosid B, Calciumsalz |
| 104443-57-4 | 1-O-[O-2-Acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid |
| 104443-62-1 | 1-O-[O-(N-Acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-[O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,3)-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)]-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid |
| 196085-62-8 | N-{[(1R,2R)-1-[O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyloxymethyl]-2-hydroxy-3-formylpropyl}stearamid |
| 52730-36-6, 52730-37-7 | Gemisch aus Sennosid A und B, Calciumsalze |
| 29391100 | 41444-62-6 | Codeinphosphathemihydrat |
| 29391900 | 58-00-4 | (6aR)-6-Methyl-5,6,6a,7-tetrahydro-4H-dibenzo[de,g]chinolin-10,11-diol oder -apomorphin |
| 6429-04-5 | (RS)-Tetrahydropapaverinhydrochlorid |
| 54417-53-7 | (R)-1,2,3,4-Tetrahydropapaverinhydrochlorid |
| 29392000 | 123599-79-1 | [(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure-Cinchonidin (1:1) |
| 467430-13-3 | 2-[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy]-2-[(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure, (9R)-cinchonan-9-olsalz (1:1) |
| 29397990 | 51-55-8 | Atropin |
| 92-13-7 | Pilocarpin |
| 477-29-2 | Colchicosid |
| 7689-03-4 | (4S)-4-Ethyl-4-hydroxy-1H-pyrano[3′,4′:6,7]indolizino[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion |
| 29400000 | 50-69-1 | D-Ribose |
| 533-67-5 | 2-Desoxy-D-erythropentose |
| 604-69-3 | 1,2,3,4,6-Penta-O-acetyl-β-D-glucopyranose |
| 4132-28-9 | 2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucose |
| 6564-72-3 | 2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucopyranose |
| 13035-61-5 | 1,2,3,5-Tetraacetyl-beta-D-ribofuranose |
| 24259-59-4 | L-Ribose |
| 80312-55-6 | 2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-1-O-(trimethylsilyl)-beta-D-glucose |
| 141256-04-4 | 1-(28-{O-D-Apio-beta-D-furanosyl-(1,3)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,4)-O-6-desoxy-alpha-L-mannopyranosyl)-(1,2)-4-O-[5-(5-alpha-L-arabinofuranosyloxy-3-hydroxy-6-methyloctanoyloxy)-3-hydroxy-6-methyloctanoyl]-6-desoxy-beta-D-galaktopyranosyloxy}-16-alpha-hydroxy-23-beta,28-dioxoolean-12-en-3-beta-yl)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,2)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,3)-beta-D-glucopyranosiduronsäure |
| 182410-00-0 | beta-Cyclodextrinsulfobutylether, Natriumsalze |
| 270071-40-4 | Benzyl 2,6-dimethoxy-4-{(5R,5aR,8aR,9S)-6-oxo-9-[(2,3,4,6-tetra-O-benzyl-β-D-glucopyranosyl)oxy]-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl}phenylcarbonat |
| 471863-88-4 | 2,3-Di-O-benzyl-4,6-O-((1R)-ethyliden)-D-xylo-hexopyranose |
| 473799-30-3 | (5S,5aS,9S)-9-(4-Hydroxy-3,5-dimethoxyphenyl)-8-oxo-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3′,4′:6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl 2,3-di-O-benzyl-4,6-O-[(1R)-ethylidn]-β-D-glucopyranosid |
| 647834-15-9 | 2-(4-Methoxybenzyl)thiophen-3-yl-β-D-glucopyranosid |
| 29419000 | 13292-22-3 | 3-Formylrifamycin |
| 14487-05-9 | Rifamycin O |
| 54122-50-8 | Dicyclohexylammonium (7R)-3-(acetoxymethyl)-7-[2-({(3R)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-3-carboxypropyl}amino)-2-oxoethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat oder Cephalosporin D dicyclohexylaminsalz |
| 76610-92-9 | (6R,7R)-7-({N-[(4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-yl)carbonyl]-D-threonyl}amino)-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure |
| 30021200 | 42617-41-4 | Blutgerinnungsfaktor XIVa |
| 116638-33-6 | SC-59735 |
| 30039000 | 195993-11-4 | Hemocyanine, Megathura crenulata, Reaktionprodukte mit 1-O-[O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranose |
| 30063000 | 155773-56-1 | Ferristen |
| 35079090 | 8055-80-9 | Fibrinuclease, Pulver |
| 9001-63-2 | Lysozym |
| 9002-12-4 | Uratoxidase |
| 9003-98-9 | Desoxyribonuclease |
| 382499 | 0-00-0 | 4-(2-Aminoethylthiomethyl)-1,3-thiazol-2-ylmethyl(dimethyl)amin, in Form einer Lösung in Toluol |
| 0-00-0 | alpha-(6-Fluor-2-methylinden-3-yl)-p-tolylmethylsulfid, in Form einer Lösung in Toluol |
| 38249964 | 0-00-0 | Kaliumclavulanat—Saccharose (1:1) |
| 0-00-0 | Kaliumclavulanat—Siliciumdioxid (1:1) |
| 0-00-0 | Kaliumclavulanat—mikrokristalline Cellulose (1:1) |
| 0-00-0 | Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora inyoensis, zur Herstellung der Antibiotika Sisomicin (INN) und Netilmicin (INN) |
| 0-00-0 | Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora purpurea, zur Herstellung der Antibiotika Gentamicinsulfat (INNM) und Isepamicin (INN) |
| 0-00-0 | Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, einen Faktor enthaltend, der humane Granulozyten-Makrophagen-Kolonien anregt, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002 |
| 0-00-0 | Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, humanes Interferon alpha-2b enthaltend, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002 |
| 330-95-0 | 1,3-Bis(4-nitrophenyl)harnstoff—4,6-Dimethylpyrimidin-2-ol (1:1) |
| 38249992 | 30165-96-9 | 4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin, Toluenlösung |
| 38345-66-3 | (2S,3R)-4-(Dimethylamino)-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol, Toluenlösung |
| 78834-75-0 | Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat, in Form einer Lösung in Toluol |
| 84449-81-0 | 4-[2-(Piperidin-1-yl)ethoxy]benzoylchloridhydrochlorid, 1,2-dichlorethanlösung |
| 127852-28-2 | (1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol, Acetonitrillösung |
| 170277-77-7 | (3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butylmethansulfonat, Dimethylformamidlösung |
| 39072020 | 1350810-60-4 | Poly(oxy-1,2-ethandiyl), α-hydro-ω-methoxy, Diester mit 21N6, 21′N6-[[(N2, N6-Dicarboxy-L-lysyl-β-alanyl)imino]bis(1-oxo-2,1-ethandiyl)]bis[N-acetylglycyl-L-leucyl-L-tyrosyl-L-alanyl-L-cysteinyl-L-histidyl-L-methionylglycyl-L-prolyl-L-isoleucyl-L-threonyl-3-(1-naphthalenyl)-L-alanyl-L-valyl-L-cysteinyl-L-glutaminyl-L-prolyl-L-leucyl-L-arginyl-N-methylglycyl-L-lysinamid] zyklisches (6→15), (6′→15′) Bis(disulfid) |
| 391190 | 162430-94-6 | 1,6-Hexandiamin, Polymer mit 1,10-Dibromdecan |
| –andere: |
| 040891 | – –getrocknet: |
| 04089120 | – – –für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht |
| 040899 | – –andere: |
| 04089920 | – – –für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht |
| 2 | 1106 | Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8: | Fischöl oder Fischlebertran, gefiltert, nicht geruchlos gemacht, nicht entfärbt, ohne Zusätze | 1000 |
| 110620 | –Mehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714: | Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von: | 5000 |
| 11062010 | – –für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht | 62,5 % Rohprotein (Eiweiß)6 % Rohfett |
| Eosin |
| 45380 |
| 0,5 |
| Naphthalin | Naphthalin | — | 250 |
| Seifenpulver | Seifenpulver | — | 1000 |
| Natrium- oder Kaliumdichromat (Farbe: gelb) | Natrium- oder Kaliumdichromat | — | 30 |
| Eisenoxid mit einem Gehalt von Fe2O3 von mindestens 50 %. Das Eisenoxid muß dunkelrot bis braun gefärbt und feingepulvert sein, so dass es mindestens zu 90 % durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,1 mm hindurchgeht. | Eisenoxid | — | 250 |
| Natriumhypochlorid | Natriumhypochlorid | 3000 |
| 350220 | –Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen: |
| 35022010 | – –ungenießbar oder ungenießbar gemacht |
| 350290 | –andere: |
| – –Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin): |
| 35029020 | – – –ungenießbar oder ungenießbar gemacht |
| Federação das Indústrias do Estado do Rio Grande do Sul |
| Porto Alegre |
| China | Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau | Shangai |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Shandong |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Hubei |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Guangdong |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Liaoning |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Yunnan |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Hainan |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Inner Mongolia |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Anhui |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Beijing |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Chongqing |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Fujian |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Gansu |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Guangxi |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Guizhou |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Hebei |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Henan |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Hunan |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Jiangsu |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Jiangxi |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Jilin |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Zhejiang |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Ningxia |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Qinghai |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Shaanxi |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Shanxi |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Ningbo |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine, Bureau, oder befugte Außenstelle | Shenzen |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Sichuan |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Tianjin |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Tibet |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Xiamen |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Xinjiang |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Zhuhai |
| Entry-Exit Inspection & Quarantine Bureau, oder befugte Außenstelle | Heilongjiang |
| Columbia | Superintendencia de Industria y Comercio-División de Control de Normas y Calidades, oder befugte Außenstelle | Bogotá |
| Cuba | Empresa Cubana del Tabaco, Cubatabaco, oder befugte Außenstelle | La Habana |
| Corporación Habanos S.A | La Habana |
| Internacional Cubana de Tabacos S.A. | La Habana |
| Guatemala | Dirección de Comercio Interior y Exterior del Ministerio de Economía, oder befugte Außenstelle | Guatemala Stadt |
| VUPE (Ventanilla Unica para las Exportaciones) | Guatemala City |
| Indien | Tobacco Board, oder befugte Außenstelle | Guntur |
| Indonesien | Ministry of Trade Republic of Indonesia — Lembaga Tembakau Surakarte (Tobacco Institution in Surakarta) | Surakarta |
| Ministry of Trade Republic of Indonesia —- Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institution | Jember |
| Ministry of Trade Republic of Indonesia — Regional Laboratory for testing and quality control and tobacco institution | Surabaya — Jawa Timur |
| Lembaga Tembakau Cabang Medan | Medan |
| (Lembaga Tembakau Medan) Tobacco Institution in Medan | Medan |
| Mexiko | Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal Colima | Colima |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal Metropolitana | Delegación Federal Metropolitana |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Acapulco, Gro | Acapulco |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Aguascalientes, Ags | Aguascalientes |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Campeche | Campeche |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en CD. Victoria, Tamaulipas | Tamaulipas |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Chetumal, Quintana Roo | Quintana Roo |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Chihuahua, Chih | Chihuahua, Chih |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Cuernavaca, Morelos | Cuernavaca, Morelos |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Culiacán, Sinaloa | Culiacán, Sinaloa |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Durango, Durango | Durango, Durango |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Guadalajara, Jalisco | Guadalajara, Jalisco |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Hermosillo, Sonora | Hermosillo, Sonora |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Jalapa, Veracruz | Jalapa, Veracruz |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en La Paz, Baja California Sur | La Paz, Baja California Sur |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Leon, Guanajuato | Leon, Guanajuato |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Merida, Yucatan | Merida, Yucatan |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Mexicali, Baja California | Baja California |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Monterrey, Nuevo Leon | Monterrey, Nuevo Leon |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Morelia, Michoacan | Morelia, Michoacan |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Oaxaca, Oax | Oaxaca, Oax |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Pachuca, Hidalgo | Pachuca, Hidalgo |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Puebla, Pue | Puebla, Pue |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdirección de Servicios al Público en la Delegación Federal en Querétaro, Querétaro | Querétaro, Querétaro |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Saltillo, Coahuila | Saltillo, Coahuila |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Tlaxcala, Tlaxcala | Tlaxcala, Tlaxcala |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Toluca, Estado de México | Toluca, Estado de México |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Tuxtla Gutiérrez, Chiapas | Tuxtla Gutiérrez, Chiapas |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Villahermosa, Tabasco | Villahermosa, Tabasco |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Zacatecas | Zacatecas |
| Dirección General de Comercio ExteriorInsurgentes Sur 1940, PHCol. Florida. C.P. 01030México, D.F. | Col. Florida. C.P. 01030México, D.F. |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Nuevo Laredo, Tamaulipas | Nuevo Laredo, Tamaulipas |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en San Luis Rio Colorado, Sonora | San Luis Rio Colorado, Sonora |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Cancún, Quintana Roo | Cancún, Quintana Roo |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Cd. Juárez, Chih | Juárez, Chih |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Celaya Guanajuato | Celaya Guanajuato |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Chilpancingo, Guerrero | Chilpancingo, Guerrero |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Ciudad Obregon, Sonora | Obregon, Sonora |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Coatzacoalcos, Veracruz | Coatzacoalcos, Veracruz |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Gomez Palacio, Durango | Gomez Palacio, Durango |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Matamoros, Tamaulipas | Matamoros, Tamaulipas |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Nogales, Sonora | Nogales, Sonora |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Piedras Negras, Coahuila | Piedras Negras, Coahuila |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Poza Rica, Veracruz | Poza Rica, Veracruz |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Reynosa, Tamaulipas | Reynosa, Tamaulipas |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Tampico, Tamaulipas | Tampico, Tamaulipas |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Tapachula, Chiapas | Tapachula, Chiapas |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorDelegación Federal en Tijuana, Baja California | Tijuana, Baja California |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Torreon, Coahuila | Torreon, Coahuila |
| Secretaria de EconomiaDirección General de Comercio ExteriorSubdelegación Federal en Veracruz, Ver | Veracruz, Ver |
| Philippinen | Republic of PhilippinesDepartment of AgricultureNational Tobacco Administration | Quezón City |
| Südkorea | Korea Tobacco and Ginseng Corporation, oder befugte Außenstelle | Taejon |
| Sri Lanka | Department of Commerce, oder befugte Außenstelle | Colombo |
| Schweiz | Eidgenössische Zollverwaltung EZV — Oberzolldirektion — Sektion Tabak- und BierbesteuerungAdministration fédérale des douanes AFD — Direction générale des douanes — Section Imposition du tabac et de la bièreAmministrazione federale delle dogane AFD — Direzione generale delle dogane — Sezione Imposizione del tabacco e della birraSwiss Customs Administration — Directorate-General — Tobacco and beer taxation section | Bern |
| Thailand | Bureau of Foreign Trade Services | Nonthaburi |
| Office Foreign Trade Region 1 (Chiangmai) | Chiangmai |
| Office Foreign Trade Region 2 (Hatyai) | Hatyai |
| Office Foreign Trade Region 3 (Chonburi) | Chhonburi |
| Office Foreign Trade Region 4 (Srakaew) | Srakaew |
| Office Foreign Trade Region 5 (NongKhai) | NongKai |
| Office Foreign Trade Region 6 (Chiangrai) | Chiangrai |
| 31023105 | Chile | Servicio Nacional de Geología y Minería | Santiago |
| – – – – –Duftreis |
| – – – – – –Basmati-Reis |
| 1006209813 | – – – – – – –der Sorten Basmati 370, Basmati 386 (Indien), Type-3 (Dehradun Indien), Taraori Basmati (HBC-19 Indien), Basmati 217 (Indien), Ranbir Basmati (Indien), Kernel (Basmati Pakistan), Pusa Basmati, Super Basmati | — |
| 1006209818 | – – – – – – –anderer | — |
| 1006209891 | – – – – – –anderer | — |
| 1006209899 | – – – – –anderer | — |
| 10063027 | – – – – –mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006302712 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006302714 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006302716 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006302722 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006302724 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006302726 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –anderer |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006302792 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006302794 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006302796 | – – – – – – –anderer | — |
| 10063048 | – – – – –mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006304812 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006304814 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006304816 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006304822 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006304824 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006304826 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –anderer |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006304892 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006304894 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006304896 | – – – – – – –anderer | — |
| 10063067 | – – – – –mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006306712 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006306714 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006306716 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006306722 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006306724 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006306726 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –anderer |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006306792 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006306794 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006306796 | – – – – – – –anderer | — |
| 10063098 | – – – – –mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006309812 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006309814 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006309816 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006309822 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006309824 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006309826 | – – – – – – –anderer | — |
| – – – – – –anderer |
| – – – – – – –Duftreis |
| 1006309892 | – – – – – – – –Basmati-Reis | — |
| 1006309894 | – – – – – – – –anderer | — |
| 1006309896 | – – – – – – –anderer | — |
| ***** |
| 15091020 | – –natives Olivenöl extra |
| 1509102010 | – – –in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 l oder weniger | — |
| 1509102090 | – – –andere | — |
| 15091080 | – –andere |
| 1509108010 | – – –in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 l oder weniger | — |
| 1509108090 | – – –andere | — |
| 15099000 | –andere |
| 1509900010 | – –in Behältnissen mit einem Inhalt von 5 l oder weniger | — |
| 1509900090 | – –andere | — |
| ***** |
| 280530 | –Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert: |
| 28053010 | – –untereinander gemischt oder miteinander legiert: |
| 2805301010 | – – –Legierung aus Cer und anderen Seltenerdmetallen, mit einem Gehalt an Cer von 47 GHT oder mehr | — |
| – – –andere: |
| 2805301030 | – – – –neodym- und dysprosiumhaltig | — |
| 2805301040 | – – – –neodymhaltig | — |
| 2805301050 | – – – –dysprosiumhaltig | — |
| 2805301080 | – – – –andere | — |
| – –andere: |
| – – –mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr: |
| 28053020 | – – – –Cer, Lanthan, Praseodym, Neodym und Samarium: | — |
| 2805302010 | – – – – –Cer | — |
| 2805302020 | – – – – –Lanthan | — |
| 2805302030 | – – – – –Praseodym | — |
| 2805302040 | – – – – –Neodym | — |
| 2805302050 | – – – – –Samarium | — |
| 28053030 | – – – –Europium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium, Lutetium und Yttrium: | — |
| 2805303010 | – – – – –Europium | — |
| 2805303015 | – – – – –Gadolinium | — |
| 2805303020 | – – – – –Terbium | — |
| 2805303025 | – – – – –Dysprosium | — |
| 2805303030 | – – – – –Holmium | — |
| 2805303035 | – – – – –Erbium | — |
| 2805303040 | – – – – –Thulium | — |
| 2805303045 | – – – – –Ytterbium | — |
| 2805303050 | – – – – –Lutetium | — |
| 2805303055 | – – – – –Yttrium | — |
| ***** |
| 2846 | Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle: |
| 284690 | –andere: |
| 28469010 | – –Lanthan-, Praseodym-, Neodym- oder Samariumverbindungen: |
| 2846901020 | – – –Lanthanverbindungen | — |
| 2846901030 | – – –Praseodymverbindungen | — |
| 2846901040 | – – –Neodymverbindungen | — |
| 2846901050 | – – –Samariumverbindungen | — |
| 28469020 | – –Europium-, Gadolinium-, Terbium-, Dysprosium-, Holmium-, Erbium-, Thulium-, Ytterbium-, Lutetium- oder Yttriumverbindungen: |
| 2846902010 | – – –Europiumverbindungen | — |
| 2846902015 | – – –Gadoliniumverbindungen | — |
| 2846902020 | – – –Terbiumverbindungen | — |
| 2846902025 | – – –Dysprosiumverbindungen | — |
| 2846902030 | – – –Holmiumverbindungen | — |
| 2846902035 | – – –Erbiumverbindungen | — |
| 2846902040 | – – –Thuliumverbindungen | — |
| 2846902045 | – – –Ytterbiumverbindungen | — |
| 2846902050 | – – –Lutetiumverbindungen | — |
| 2846902055 | – – –Yttriumverbindungen | — |