Artikel 32 — Restriktive Maßnahmen der EU gegen Nordkorea
Gliederung
Rückverweise
Es ist untersagt, Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit der DVRK, einschließlich Exportkrediten, -garantien oder -versicherungen, für an derartigen Handelsgeschäften beteiligte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bereitzustellen.
Keine Ergebnisse gefunden