Artikel 13 — Restriktive Maßnahmen der EU gegen Nordkorea
Gliederung
Rückverweise
Es ist untersagt, Statuen, die in Anhang X aufgeführt sind, unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.
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