Artikel 97 Vorlage vorläufiger Year-Ahead-Verfügbarkeitspläne — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL III BETRIEBSPLANUNG
TITEL 3 NICHTVERFÜGBARKEITS-KOORDINATION
KAPITEL 2 Erstellung und Aktualisierung der Verfügbarkeitspläne für relevante Anlagen
Artikel 97 Vorlage vorläufiger Year-Ahead-Verfügbarkeitspläne
(1) Vor dem 1. November eines jeden Kalenderjahres stellt jeder ÜNB allen anderen ÜNB über die OPDE von ENTSO (Strom) für alle internen relevanten Anlagen die vorläufigen Year-Ahead-Verfügbarkeitspläne für das folgende Kalenderjahr zur Verfügung.
(2) Vor dem 1. November jedes Kalenderjahres stellt der ÜNB für jede interne relevante Anlage in einem Verteilernetz dem VNB den vorläufigen Year-Ahead-Verfügbarkeitsplan zur Verfügung.
(3) Vor dem 1. November jedes Kalenderjahres stellt der ÜNB für jede interne relevante Anlage in einem geschlossenen Verteilernetz dem GVNB den vorläufigen Year-Ahead-Verfügbarkeitsplan zur Verfügung.
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