EU-RechtVerordnungenLeitlinie für den ÜbertragungsnetzbetriebTEIL III BETRIEBSPLANUNGTITEL 3 NICHTVERFÜGBARKEITS-KOORDINATIONKAPITEL 2 Erstellung und Aktualisierung der Verfügbarkeitspläne für relevante AnlagenArtikel 95

Artikel 95 Year-Ahead-Koordination des Verfügbarkeitsstatus relevanter Anlagen, deren zuständige Nichtverfügbarkeits-Planungsstelle weder ein an einer Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregion beteiligter ÜNB noch ein VNB oder GVNB ist

In Kraft seit 14. September 2017
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