Artikel 90 Behandlung von relevanten Anlagen in einem Verteilernetz oder einem geschlossenen Verteilernetz — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL III BETRIEBSPLANUNG
TITEL 3 NICHTVERFÜGBARKEITS-KOORDINATION
KAPITEL 1 Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregionen, relevante Anlagen
Artikel 90 Behandlung von relevanten Anlagen in einem Verteilernetz oder einem geschlossenen Verteilernetz
(1) Jeder ÜNB koordiniert mit dem VNB die Nichtverfügbarkeitsplanung interner relevanter Anlagen, die an dessen Verteilernetz angeschlossen sind.
(2) Jeder ÜNB koordiniert mit dem GVNB die Nichtverfügbarkeitsplanung von internen relevanten Anlagen, die an dessen geschlossenes Verteilernetz angeschlossen sind.
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