Artikel 82 Ziel der Nichtverfügbarkeits-Koordination — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL III BETRIEBSPLANUNG
TITEL 3 NICHTVERFÜGBARKEITS-KOORDINATION
KAPITEL 1 Nichtverfügbarkeits-Koordinierungsregionen, relevante Anlagen
Artikel 82 Ziel der Nichtverfügbarkeits-Koordination
Um die Betriebssicherheit des Übertragungsnetzes zu gewährleisten, koordinieren die ÜNB mit Unterstützung des regionalen Sicherheitskoordinators in den in dieser Verordnung genannten Fällen die Nichtverfügbarkeit nach den Grundsätzen dieses Titels, um den Verfügbarkeitsstatus der relevanten Anlagen zu überwachen und die Verfügbarkeitspläne zu koordinieren.
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