Artikel 66 Year-Ahead-Einzelnetzmodelle — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL III BETRIEBSPLANUNG
TITEL 1 DATEN FÜR DIE BETRIEBSSICHERHEITSANALYSE BEI DER BETRIEBSPLANUNG
Artikel 66 Year-Ahead-Einzelnetzmodelle
(1) Jeder ÜNB erstellt für jedes der gemäß Artikel 65 entwickelten Szenarien ein Year-Ahead-Einzelnetzmodell mithilfe bestmöglicher Schätzungen der in Artikel 65 Absatz 1 genannten Variablen. Jeder ÜNB veröffentlicht seine Year-Ahead-Einzelnetzmodelle gemäß Artikel 114 Absatz 1 in der OPDE von ENTSO (Strom).
(2) Bei der Festlegung seines Year-Ahead-Einzelnetzmodells muss jeder ÜNB
a) sich mit den benachbarten ÜNB hinsichtlich der geschätzten Leistungsflüsse in HGÜ-Systemen einigen, die ihre Regelzonen verbinden;
b) für jedes Szenario die Summe der folgenden Elemente ausgleichen:
(3) Jeder ÜNB berücksichtigt in seinen Year-Ahead-Einzelnetzmodellen die Gesamtleistungsabgabe der an Verteilernetze angeschlossenen Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung. Die Angabe der Gesamtleistungsabgabe muss
a) mit den gemäß den Artikeln 41, 43, 45 und 48 bereitgestellten Strukturdaten im Einklang stehen;
b) mit den gemäß Artikel 65 entwickelten Szenarien im Einklang stehen und
c) nach Art des Primärenergieträgers differenziert sein.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden