EU-RechtVerordnungenLeitlinie für den ÜbertragungsnetzbetriebTEIL II BETRIEBSSICHERHEITTITEL 4 AUSBILDUNG UND TRAININGArtikel 61

Artikel 61 Zertifizierung der für den Echtzeitbetrieb zuständigen Mitarbeiter des Netzbetreibers

In Kraft seit 14. September 2017
Up-to-date