Artikel 49 Austausch von Fahrplandaten — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL II BETRIEBSSICHERHEIT
TITEL 2 DATENAUSTAUSCH
KAPITEL 5 Datenaustausch zwischen ÜNB, VNB und Stromerzeugungsanlagen mit Verteilernetzanschluss
Artikel 49 Austausch von Fahrplandaten
Rückverweise
Soweit der ÜNB nichts anderes bestimmt, übermittelt jeder Eigentümer einer Gesamteinrichtung zur Stromerzeugung mit einer Stromerzeugungsanlage, bei der es sich gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und e um einen SNN mit Verteilernetzanschluss handelt, dem ÜNB und dem VNB, mit dem er über einen Netzanschlusspunkt verfügt, mindestens folgende Daten:
a) fahrplanmäßige Nichtverfügbarkeiten und Wirkleistungsbeschränkungen der Anlage sowie die prognostizierte fahrplanmäßige Wirkleistungsabgabe am Netzanschlusspunkt;
b) jede prognostizierte Beschränkung der Fähigkeit zur Blindleistungsregelung und
c) in Regionen mit einem zentralen Dispatch-System — abweichend von den Buchstaben a und b — die vom ÜNB für die Erstellung seines Fahrplans für die Wirkleistungsabgabe angeforderten Daten.
Keine Ergebnisse gefunden