EU-RechtVerordnungenLeitlinie für den ÜbertragungsnetzbetriebTEIL II BETRIEBSSICHERHEITTITEL 2 DATENAUSTAUSCHKAPITEL 4 Datenaustausch zwischen ÜNB, Eigentümern von Verbindungsleitungen oder anderen Leitungen und Stromerzeugungsanlagen mit ÜbertragungsnetzanschlussArtikel 46

Artikel 46 Austausch von Fahrplandaten

In Kraft seit 14. September 2017
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