Artikel 32 Leistungsflussgrenzwerte — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL II BETRIEBSSICHERHEIT
TITEL 1 BESTIMMUNGEN FÜR DIE BETRIEBSSICHERHEIT
KAPITEL 4 Leistungsflussmanagement
Artikel 32 Leistungsflussgrenzwerte
Rückverweise
(1) Jeder ÜNB hält die Leistungsflüsse innerhalb der festgelegten betrieblichen Sicherheitsgrenzwerte, wenn sich das Netz im Normalzustand befindet und nachdem eine Ausfallvariante aus der Ausfallvarianten-Liste gemäß Artikel 33 Absatz 1 aufgetreten ist.
(2) In der (N-1)-Situation hält jeder ÜNB die Leistungsflüsse im Normalzustand unterhalb der vorübergehend zulässigen Überlasten gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c, nachdem er innerhalb des für vorübergehend zulässige Überlasten zulässigen Zeitraums Entlastungsmaßnahmen vorbereitet und umgesetzt hat.
Keine Ergebnisse gefunden