Artikel 30 Kurzschlussstrom — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
Rückverweise
Jeder ÜNB ermittelt Folgendes:
a) den maximalen Kurzschlussstrom, bei dem die Nennkurzschlussfähigkeit der Leistungsschalter und anderer Betriebsmittel überschritten wird, und
b) den minimalen Kurzschlussstrom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schutzeinrichtungen.
Keine Ergebnisse gefunden