Artikel 191 Änderung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 191 Änderung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle einschlägigen Klauseln in den Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÜNB, VNB und signifikanten Netznutzer, die den Netzbetrieb betreffen, müssen den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Diese Verträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher entsprechend zu ändern.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden