Artikel 180 Grenzübergreifendes FRR-/RR-Aktivierungsverfahren — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL IV LEISTUNGS-FREQUENZ-REGELUNG UND REGELRESERVEN
TITEL 8 AUSTAUSCH UND TEILUNG VON RESERVEN
KAPITEL 3 Grenzübergreifendes FRR-/RR-Aktivierungsverfahren
Artikel 180 Grenzübergreifendes FRR-/RR-Aktivierungsverfahren
Alle ÜNB, die an der grenzübergreifenden Aktivierung von FRR und RR in demselben oder in einem anderen Synchrongebiet beteiligt sind, müssen die in den Artikeln 147 und 148 festgelegten Anforderungen einhalten.
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