Artikel 170 Teilung von RR innerhalb eines Synchrongebiets — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL IV LEISTUNGS-FREQUENZ-REGELUNG UND REGELRESERVEN
TITEL 8 AUSTAUSCH UND TEILUNG VON RESERVEN
KAPITEL 1 Austausch und Teilung von Reserven innerhalb eines Synchrongebiets
Artikel 170 Teilung von RR innerhalb eines Synchrongebiets
Jeder ÜNB eines LFR-Blocks ist berechtigt, RR mit anderen LFR-Blöcken desselben Synchrongebiets innerhalb der durch die RR-Dimensionierungsregeln des Artikels 160 Absätze 4 und 5 festgelegten Grenzwerte und im Einklang mit Artikel 166 zu teilen.
Rückverweise
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