Artikel 168 Teilung von FRR innerhalb eines Synchrongebiets — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL IV LEISTUNGS-FREQUENZ-REGELUNG UND REGELRESERVEN
TITEL 8 AUSTAUSCH UND TEILUNG VON RESERVEN
KAPITEL 1 Austausch und Teilung von Reserven innerhalb eines Synchrongebiets
Artikel 168 Teilung von FRR innerhalb eines Synchrongebiets
Jeder ÜNB eines LFR-Blocks ist berechtigt, FRR mit anderen LFR-Blöcken seines Synchrongebiets innerhalb der durch die FRR-Dimensionierungsregeln des Artikels 157 Absatz 1 festgelegten Grenzwerte und im Einklang mit Artikel 166 zu teilen.
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