Artikel 132 Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL IV LEISTUNGS-FREQUENZ-REGELUNG UND REGELRESERVEN
TITEL 2 FREQUENZQUALITÄT
Artikel 132 Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren
(1) Das Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren umfasst Folgendes:
a) Messungen der Netzfrequenz;
b) Berechnung der Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten und
c) Bereitstellung der Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten für das Kriterienanwendungsverfahren für die Frequenzqualität.
(2) Das Datenerhebungs- und -bereitstellungsverfahren wird von dem gemäß Artikel 133 benannten Synchrongebiets-Beobachter durchgeführt.
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