Artikel 130 Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL IV LEISTUNGS-FREQUENZ-REGELUNG UND REGELRESERVEN
TITEL 2 FREQUENZQUALITÄT
Artikel 130 Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten
(1) Die Frequenzqualitäts-Bewertungsdaten sind
a) für das Synchrongebiet
b) für jeden LFR-Block des Synchrongebiets die momentanen FRCE-Daten.
(2) Die Messgenauigkeit der momentanen Frequenzdaten und der momentanen FRCE-Daten beträgt mindestens 1 mHz, sofern sie in Hz gemessen werden.
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