Artikel 116 Nichtverfügbarkeits-Koordination — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL III BETRIEBSPLANUNG
TITEL 7 BETRIEBSPLANUNGS-DATENUMGEBUNG (OPDE) VON ENTSO (STROM)
Artikel 116 Nichtverfügbarkeits-Koordination
(1) Die OPDE von ENTSO (Strom) umfasst ein Modul für die Speicherung und den Austausch aller für die Nichtverfügbarkeits-Koordination relevanten Informationen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Informationen müssen mindestens den Verfügbarkeitsstatus von relevanten Anlagen und die in Artikel 92 genannten Informationen zu Verfügbarkeitsplänen einschließen.
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