Artikel 10 Einbeziehung der beteiligten Akteure — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Gliederung
TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 10 Einbeziehung der beteiligten Akteure
Rückverweise
Die Agentur sorgt in enger Zusammenarbeit mit ENTSO (Strom) für die Beteiligung der Interessenträger hinsichtlich des sicheren Systembetriebs und anderer Aspekte der Anwendung dieser Verordnung. Dazu organisiert sie unter anderem regelmäßige Sitzungen mit den Interessenträgern, bei denen Probleme aufgezeigt und Verbesserungen vorgeschlagen werden, die den sicheren Systembetrieb betreffen.
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