ANHANG VIII Tabelle — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Anforderungen und Grenzwerte für den RR-Austausch innerhalb des Synchrongebietes gemäß Artikel 169:
| Synchrongebiet | RR-Austausch zulässig zwischen: | Grenzwerte für den RR-Austausch |
| Alle Synchrongebiete, die mehr als einen LFR-Block umfassen | ÜNB verschiedener LFR-Blöcke | Die ÜNB der LFR-Zonen, aus denen ein LFR-Block besteht, sorgen dafür, dass mindestens 50 % ihrer gesamten kombinierten RR-Kapazität, die sich aus den RR-Dimensionierungsregeln gemäß Artikel 160 Absatz 3 ergibt, bevor sie aufgrund der RR-Teilung gemäß Artikel 160 Absätze 4 und 5 verringert wird, innerhalb ihres LFR-Blocks bleibt. |
| ÜNB der LFR-Zonen desselben LFR-Blocks | Die ÜNB der LFR-Zonen, aus denen ein LFR-Block besteht, können in der Betriebsvereinbarung des LFR-Blocks erforderlichenfalls interne Grenzwerte für den RR-Austausch zwischen den LFR-Zonen desselben LFR-Blocks festlegen, uminterne Engpässe aufgrund der Aktivierung der RR-Kapazität vorbehaltlich des RR-Austauschs zu vermeiden,im Falle der Netzauftrennung für eine gleichmäßige Verteilung der RR im gesamten Synchrongebiet und den LFR-Blöcken zu sorgen undBeeinträchtigungen der Stabilität des ERP oder der Betriebssicherheit zu vermeiden. |
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