ANHANG VII Tabelle — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Anforderungen und Grenzwerte für den FRR-Austausch innerhalb des Synchrongebietes gemäß Artikel 167:
| Synchrongebiet | FRR-Austausch zulässig zwischen: | Grenzwerte für den FRR-Austausch |
| Alle Synchrongebiete, die mehr als einen LFR-Block umfassen | ÜNB verschiedener LFR-Blöcke | Die ÜNB eines LFR-Blocks sorgen dafür, dass sich mindestens 50 % ihrer gesamten kombinierten FRR-Kapazität, die sich aus den FRR-Dimensionierungsregeln in Artikel 157 Absatz 1 ergibt, bevor sie aufgrund der FRR-Teilung gemäß Artikel 157 Absatz 2 verringert wird, innerhalb ihres LFR-Blocks befindet. |
| ÜNB der LFR-Zonen desselben LFR-Blocks | Die ÜNB der LFR-Zonen, aus denen ein LFR-Block besteht, können in der Betriebsvereinbarung des LFR-Blocks erforderlichenfalls interne Grenzwerte für den FRR-Austausch zwischen den LFR-Zonen desselben LFR-Blocks festlegen, uminterne Engpässe aufgrund der Aktivierung der FRR-Kapazität vorbehaltlich des FRR-Austauschs zu vermeiden,im Falle der Netzauftrennung für eine gleichmäßige Verteilung der FRR im gesamten Synchrongebiet und den LFR-Blöcken zu sorgen undBeeinträchtigungen der Stabilität des FWP oder der Betriebssicherheit zu vermeiden. |
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