ANHANG VI Tabelle — Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Grenzwerte und Anforderungen für den FCR-Austausch gemäß Artikel 163:
| Synchrongebiet | FCR-Austausch zulässig zwischen: | Grenzwerte für den FCR-Austausch |
| Synchrongebiet Kontinentaleuropa | ÜNB benachbarter LFR-Blöcke | Die ÜNB eines LFR-Blocks müssen sicherstellen, dass mindestens 30 % ihrer gesamten kombinierten anfänglichen FCR-Verpflichtungen physisch innerhalb ihres LFR-Blocks erfüllt werden; unddie Menge der FCR-Kapazität, die sich aufgrund des FCR-Austauschs mit anderen LFR-Blöcken in einem LFR-Block befindet, ist begrenzt auf den höheren Wert von30 % der gesamten kombinierten anfänglichen FCR-Verpflichtungen der ÜNB des LFR-Blocks, an den die FCR-Kapazität physisch angeschlossen ist, und100 MW FCR-Kapazität. |
| ÜNB der LFR-Zonen desselben LFR-Blocks | Die ÜNB der LFR-Zonen, aus denen ein LFR-Block besteht, können in der Betriebsvereinbarung des LFR-Blocks interne Grenzwerte für den FCR-Austausch zwischen den LFR-Zonen desselben LFR-Blocks festlegen, umbei der Aktivierung der FCR einen internen Engpass zu vermeiden,im Falle der Netzauftrennung für eine gleichmäßige Verteilung der FCR-Kapazität zu sorgen undBeeinträchtigungen der Stabilität des FHP oder der Betriebssicherheit zu vermeiden. | |
| Andere Synchrongebiete | ÜNB des Synchrongebietes | Die ÜNB des Synchrongebietes können in der Betriebsvereinbarung für das Synchrongebiet Grenzwerte für den FCR-Austausch festlegen, umbei der Aktivierung der FCR einen internen Engpass zu vermeiden,im Falle der Netzaufspaltung für eine gleichmäßige Verteilung der FCR zu sorgen undBeeinträchtigungen der Stabilität des FHP oder der Betriebssicherheit zu vermeiden. |
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