Artikel 21 Inkrafttreten und Geltung — Energieverbrauch – Rahmen für die Kennzeichnung
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. August 2017.
Abweichend von Absatz 2 gilt Artikel 4 über die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank ab dem 1. Januar 2019.
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