Artikel 3 Arten von Geldmarktfonds — Geldmarktfonds
Gliederung
KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 Arten von Geldmarktfonds
Rückverweise
(1) Geldmarktfonds werden als eine der folgenden Arten eingerichtet:
a) als VNAV-Geldmarktfonds;
b) als CNAV-Geldmarktfonds für öffentliche Schuldtitel;
c) als LVNAV-Geldmarktfonds.
(2) In der Zulassung eines Geldmarktfonds wird ausdrücklich angegeben, um welche der in Absatz 1 genannten Arten von Geldmarktfonds es sich handelt.
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