EU-RechtVerordnungenBeim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichender ProspektKAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 49

Artikel 49Inkrafttreten und Geltung

In Kraft seit 20. Juli 2017
Up-to-date