EU-RechtVerordnungenBeim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichender ProspektKAPITEL VIII VERWALTUNGSRECHTLICHE SANKTIONEN UND ANDERE VERWALTUNGSRECHTLICHE MASSNAHMENArtikel 39

Artikel 39 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse

In Kraft seit 20. Juli 2017
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