EU-RechtVerordnungenBeim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichender ProspektKAPITEL VII ESMA UND ZUSTÄNDIGE BEHÖRDENArtikel 34

Artikel 34Zusammenarbeit mit der ESMA

In Kraft seit 20. Juli 2017
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