EU-RechtVerordnungenGewährleistung der Sicherheit und Leistung von In-vitro-DiagnostikaKAPITEL VII ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, VIGILANZ UND MARKTÜBERWACHUNGAbschnitt 3 MarktüberwachungArtikel 89

Artikel 89Bewertung von Produkten, die mutmaßlich ein unannehmbares Risiko darstellen oder anderweitig nicht konform sind

In Kraft seit 01. Januar 1001
Up-to-date
Artikel 89 Bewertung von Produkten, die mutmaßlich ein unannehmbares Risiko darstellen oder anderweitig nicht konform sind — Gewährleistung der Sicherheit und Leistung von In-vitro-Diagnostika | GesetzeFinden.at